BBl 2013 2611
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2013–2016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2013–2016
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2013–2016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2013–2016
Änderung vom 13. März 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20121, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss vom 25. September 20122 über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2013–2016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2013–2016 wird wie folgt geändert:
Art. 1 1 Zur Deckung des Finanzbedarfs des ETH-Bereichs für Betrieb und Investitionen in den Jahren 2013–2016 wird ein Zahlungsrahmen von 9643,9 Millionen Franken bewilligt. Davon werden 60 Millionen zum Ausbau der Energieforschung in den Jahren 2013–2016 (Betrieb und Investitionen) eingesetzt. 2 Die Jahresanteile betragen:
für 2013: 2271,4 Millionen Franken; für 2014: 2364,2 Millionen Franken; für 2015: 2456,6 Millionen Franken; für 2016; 2551,7 Millionen Franken.
Art. 2 Abs. 2 2 Die Änderung des Leistungsauftrags gemäss Anhang zur Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20123 wird genehmigt.