BBl 2014 5407
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
Änderung vom 19. Juni 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20131, beschliesst:
I Der Bundesbeschluss vom 3. Dezember 20082 über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3 3 Der Zahlungsrahmen wird auf 1675 Millionen Franken erhöht.3 Die Laufzeit wird bis Ende 2023 verlängert.
II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 17. März 2014 Ständerat, 19. Juni 2014 Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Präsident: Hannes Germann Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol