BBl 2015 7421
Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2015 (Rüstungsprogramm 2015)
Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2015 (Rüstungsprogramm 2015)
vom 7. September 2015
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 20152, beschliesst:
Art. 1 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Rüstungsprogramm 2015 wird zugestimmt. 2 Es wird ein Gesamtkredit von 542 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial gemäss Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
Art. 2 1 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS wird ermächtigt, Kreditverschiebungen zwischen den einzelnen Verpflichtungskrediten nach Artikel 1 Absatz 2 vorzunehmen. 2 Innerhalb des bewilligten Gesamtkredits dürfen mittels Kreditverschiebungen die Verpflichtungskredite insgesamt je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat 16. Juni 2015 Ständerat, 7. September 2015 Der Präsident: Stéphane Rossini Der Präsident: Claude Hêche Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
Anhang
Verpflichtungskreditverzeichnis Vorhaben Beträge in Fr.
– Führung 250 000 000 – Wirksamkeit im Einsatz 21 000 000 – Mobilität 271 000 000
Gesamtkredit Rüstungsprogramm 2015 542 000 000