BBl 2016 7949
1 – Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2017–2020
1 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2017–2020
vom 15. September 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 59 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 20022 über die Berufsbildung (BBG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20163, beschliesst:
Art. 1 1 Es wird ein Zahlungsrahmen von 3389,0 Millionen Franken für die Jahre 2017– 2020 bewilligt für: a. Pauschalbeiträge an die Kantone nach Artikel 52 Absatz 2 BBG; b. Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe c BBG an die Durchführung eidgenössischer Berufsprüfungen und eidgenössischer höherer Fachprüfungen sowie an Bildungsgänge höherer Fachschulen; c. Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe d BBG an Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen vorbereiten. 2 Bis höchsten 0,5 Prozent des jeweiligen Voranschlagskredits können für Beiträge an den Vollzug nach Artikel 56a BBG verwendet werden.
Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2017–2020. BB BBl 2016
Art. 2 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 192,5 Millionen Franken für die Jahre 2017– 2020 bewilligt für: a. Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe a BBG für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung; b. Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b BBG für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse. 2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2020 eingegangen werden.
Art. 3 Es wird ein Zahlungsrahmen von 150,8 Millionen Franken bewilligt für die Jahre 2017–2020 zur Deckung des Finanzbedarfs des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung nach Artikel 48 BBG in den Jahren 2017–2020.
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 15. September 2016 Ständerat, 12. September 2016 Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Präsident: Raphaël Comte Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol