BBl 2016 7961
7 – Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2017–2020
7 Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2017–2020
vom 13. September 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 36 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 20122 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Februar 20163, beschliesst:
Art. 1 Für die Jahre 2017–2020 wird für die folgenden Forschungsförderungsaktivitäten ein Zahlungsrahmen von 4274,7 Millionen Franken bewilligt: a. für die Aktivitäten des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Artikel 10 Absätze 2, 4 und 6 FIFG; b. für die Aktivitäten der Akademien der Wissenschaften Schweiz nach Artikel 11 Absätze 2, 4, 5 und 6 FIFG; c. für die Aktivitäten nach Artikel 41 Absatz 5 FIFG.
Art. 2 Aus dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 können höchstens eingesetzt werden: a. 284 Millionen Franken für die Nationalen Forschungsschwerpunkte; b. 100 Millionen Franken für Nationale Forschungsprogramme;
Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung BBl 2016 in den Jahren 2017–2020. BB
c. 35 Millionen Franken für das gemeinsam vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und von der Kommission für Technologie und Innovation geführte Förderprogramm «Bridge»; d. 30 Millionen Franken für Forschungsinfrastrukturen und Datenkoordination im Rahmen der Nationalen Förderinitiative «Personalisierte Medizin».
Art. 3 Aus dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 können im Rahmen der Förderung des Schweizerischen Nationalfonds höchstens 422 Millionen Franken für die Abgeltung indirekter Forschungskosten (Overhead) eingesetzt werden. Die Abgeltungspauschale beträgt höchstens 15 Prozent.
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 9. Juni 2016 Ständerat, 13. September 2016 Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Präsident: Raphaël Comte Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol