BBl 2016 8961
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017–2020
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017–2020
vom 6. Dezember 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes vom 21. Juni 20131, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 20162, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017–2020 wird ein Zahlungsrahmen von 13 232 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 19. September 2016 Nationalrat, 6. Dezemer 2016 Der Präsident: Raphaël Comte Der Präsident: Jürg Stahl Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz