BBl 2016 2305
Bundesbeschluss über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020)
Bundesbeschluss über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020)
vom 8. März 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. Juli 20152, beschliesst:
Art. 1 Verpflichtungskredit Für das Programm über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020) wird ein Verpflichtungskredit von 70 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Etappierung
1 Die Freigabe des Kredits nach Artikel 1 erfolgt in drei Etappen:
a. Für die Umsetzung der ersten Etappe werden Mittel im Umfang von 5 Millionen Franken freigegeben. b. Die Freigabe der zweiten Etappe im Umfang von 49 Millionen Franken und der dritten Etappe im Umfang von 16 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat. 2 Unter den freigegebenen Etappen können Verschiebungen vorgenommen werden.
Programm APS2020. BB BBl 2016
Art. 3 Schlussbestimmung Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 8. Dezember 2015 Nationalrat, 8. März 2016 Der Präsident: Raphaël Comte Die Präsidentin: Christa Markwalder Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz