BBl 2016 2819
Obligationenrecht (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen) (Entwurf)
Obligationenrecht Entwurf (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. März 20161, beschliesst:
I Das Obligationenrecht2 wird wie folgt geändert:
Art. 360a Abs. 3 3 Wird wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn in einem Normalarbeitsvertrag nach Absatz 1 verstossen und liegen Hinweise vor, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen nach Absatz 1 führen kann, so kann die zuständige Behörde den Normalarbeitsvertrag auf Antrag der tripartiten Kommission nach Artikel 360b befristet verlängern.
II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.