BBl 2017 4281
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Klimaübereinkommens von Paris
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Oktober 2017
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Klimaübereinkommens von Paris
vom 16. Juni 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Dezember 20162, beschliesst:
Art. 1 1 Das Klimaübereinkommen von Paris vom 12. Dezember 20153 wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
3 Das übermittelte nationale Reduktionsziel unterliegt keinen Einschränkungen bei der Umsetzung; der Inland- und der Auslandanteil am Reduktionsziel werden im Rahmen des nationalen Rechts festgelegt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).