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Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

BBl 2017 463 · Bundesblatt

Dated Mar 28, 2017

https://lexipedia.io/en/docs/ch/bbl-ff-ff/2017-463/de/bundesbeschluss-uber-die-zusatzfinanzierung-der-ahv-durch-eine-erhohung-der-mehrwertsteuer

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Federal Gazette
Source

Parliamentary business: Altersvorsorge 2020. Reform (14.088)

BBl 2017 2381

Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

vom 17. März 2017

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. November 20141, beschliesst:

I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:

Art. 130 Abs. 3ter und 3quater Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung können die Sätze der Mehrwertsteuer um höchstens 0,6 Prozentpunkte erhöht werden. 3quater Der Ertrag aus den Erhöhungen nach den Absätzen 3 und 3ter wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.

Art. 196 Ziff. 14 Abs. 6 und 7 14. Übergangsbestimmung zu Art. 130 (Mehrwertsteuer) 6 Zur Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung hebt der Bundesrat gestützt auf Artikel 130 Absatz 3ter die Mehrwertsteuersätze am 1. Januar 2018 wie folgt an, wenn der Grundsatz der Vereinheitlichung des Referenzalters von Männern und Frauen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der beruflichen Vorsorge im Gesetz verankert ist: a. den Normalsatz um 0,3 Prozentpunkte; b. den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,1 Prozentpunkte. 7 Zur Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung hebt der Bundesrat gestützt auf Artikel 130 Absatz 3 ter den Normalsatz um 0,3 Prozent-