BBl 2018 1845
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2018–2021
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2018–2021
vom 3. Mai 2017
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 30a des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20092, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. November 20163, beschliesst:
Art. 1 Für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Angebots des regionalen Personenverkehrs wird für die Jahre 2018–2021 ein Verpflichtungskredit von 4104 Millionen Franken bewilligt und für die Fahrplanperiode 2018 bis 2021 freigegeben.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 8. März 2017 Nationalrat, 3. Mai 2017 Der Präsident: Ivo Bischofberger Der Präsident: Jürg Stahl Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz