BBl 2020 1961
Botschaft und Entwurf zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderungsinstrument SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition) für die Jahre 2021‒2032
20.029
Botschaft und Entwurf zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderungsinstrument SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition) für die Jahre 2021‒2032
vom 26. Februar 2020
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Verpflichtungskredit für das neue Forschungsförderungsinstrument SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition). Mit der vorliegenden Botschaft werden keine parlamentarischen Vorstösse zur Abschreibung beantragt. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
26. Februar 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
Übersicht
Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderungsinstrument SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition) für die Jahre 2021‒2032.
Ausgangslage
Nach dem Reaktorunfall von Fukushima vom 11. März 2011 haben Bundesrat und Parlament verschiedene Massnahmen getroffen, um Forschung und Innovation im Energiebereich langfristig zu stärken. Neben der Lancierung von zwei Nationalen Forschungsprogrammen (NFP), der Verstärkung des Pilot- und Demonstrationsprogramms des Bundesamts für Energie (BFE), dem Aufbau personeller Kapazitäten und Investitionen in Forschungsinfrastruktur im ETH-Bereich sowie zusätzlicher Fördergelder für kompetitive Forschungsprojekte im Rahmen von KTI/Innosuisse war dies vor allem der Aufbau von acht virtuellen Kompetenzzentren, sogenannte Swiss Competence Centers in Energy Research (SCCER). Sie decken die Bereiche Biomasse, Bereitstellung von Strom aus Geothermie und Wasserkraft, Mobilität, industrielle Prozesse, Gebäude und Areale, Netze, Speichertechnologien und Sozio- Ökonomie ab. Diese SCCER konnten sich bei KTI/Innosuisse für den Aufbau personeller Kapazitäten an den ihnen angehörenden Hochschulinstituten bewerben. Per Ende 2018 waren 1351 Forschende (878 Vollzeitäquivalente) in den SCCER tätig. Gesamthaft wurden 192 Millionen Franken in diesen Kapazitätsaufbau investiert. Die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus an den SCCER läuft Ende 2020 aus. Der Bundesrat ist, gestützt auf die Empfehlungen der Eidgenössischen Energieforschungskommission (CORE), der Ansicht, dass aber auch nach 2020 noch wesentliche Forschungsanstrengungen nötig sein werden, um die Zielsetzungen der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Um den in den Jahren 2013‒2020 aufgebauten Forschungskapazitäten und -kompetenzen eine nachhaltige Wirkung zu ermöglichen, empfiehlt die CORE daher ein langfristig ausgelegtes Förderprogramm für kompetitive thematische Ausschreibungen von Konsortialprojekten.
3 Förderkonzept 3.1 Inhalt des Förderprogramms Mit dem neuen Förderprogramm SWEET sollen thematische wettbewerbliche Ausschreibungen von Konsortialprojekten im Energiebereich durchgeführt werden. Konsortialprojekte setzen sich aus einem Projekt-Portfolio zusammen, dessen einzelne Projekte untereinander einen klaren Zusammenhang aufweisen und die gemeinsam auf das ausgeschriebene Forschungsthema hinarbeiten. SWEET deckt den Förderbereich von orientierter Grundlagenforschung bis hin zu marktnaher Forschung ab. Der Fokus liegt bei anwendungsorientierter Forschung und Umsetzung. Die Ausschreibungen können in den folgenden Bereichen erfolgen: (1) Energieeffizienz und die damit verbundene Vermeidung von Treibhausgasemissionen, (2) erneuerbare Energie, (3) Speicherung, (4) Netze, (5) nicht-technische Forschung, wie beispielsweise sozioökonomische oder soziopsychologische Forschung und (6) Sicherheit von kritischen Energieinfrastrukturen. Die Auswahl der eingereichten Konsortialprojekte richtet sich nach folgenden Kriterien: – Relevanz des Beitrags zu den Zielsetzungen der Energiestrategie 2050: Die Projekte müssen klare, realistische Ziele verfolgen, und eine ganzheitliche Sichtweise darlegen, die mit den in der Ausschreibung beschriebenen wissenschaftlichen Zielen und Schwerpunkten übereinstimmen. Zudem müssen sie in den Gesamtrahmen der Energiestrategie 2050 passen und einen konkreten und wesentlichen Beitrag zu deren Umsetzung leisten bzw. das entsprechende Potenzial nachvollziehbar und überzeugend ausweisen. – Wissenschaftliche Qualität und Originalität: Die Projekte müssen theoretisch wie methodisch dem Wissensstand und den internationalen Forschungsstandards entsprechen. Sie müssen überdies innovative Komponenten aufweisen
und sich klar von laufenden Projekten abgrenzen und den wissenschaftlichen Mehrwert ausweisen können. – Interdisziplinarität und nicht-technische Forschung: Die Konsortien bestehen idealerweise aus verschiedenen Hochschultypen und unterschiedlichen Disziplinen einschliesslich der nicht-technischen Forschung. – Transfer der Resultate in die Praxis: Die Konsortialprojekte müssen eine hohe Praxisrelevanz und ein stringentes Konzept für den Wissens- und Technologietransfer (WTT) ausweisen. ‒ Kompetenzen des Teams und nötige Infrastruktur: Die Arbeiten müssen in einem für das Projekt adäquaten personellen und infrastrukturellen Rahmen durchgeführt werden können. Die Kompetenzen des Konsortiums hinsichtlich wissenschaftlicher Qualität, Marktkenntnis und Umsetzung sind wesentliche Kriterien.
3.2 Umsetzung des Förderprogramms Mit SWEET wird ein neuartiges Förderinstrument eingeführt, das sich gegenüber anderen Instrumenten durch eine langfristig angelegte, themenorientierte Förderung von Konsortialprojekten mittels rollender Ausschreibungen auszeichnet. Das BFE legt unter Beizug der CORE diejenigen Themen fest, die für die Energiestrategie von wesentlicher Bedeutung sind und in den nächsten Jahren wissenschaftlich umfassend geklärt werden müssen. Von diesen Themen werden Forschungsfragen abgeleitet, die die Grundlage der Ausschreibungen bilden. Auf diese Forschungsfragen können sich Konsortien bewerben (Konsortialprojekte), die sich je nach Fragestellung aus den verschiedenen Hochschultypen, Industrie, Gemeinden und bundesnahen Betrieben zusammensetzen. Die Konsortialprojekte werden eine Laufzeit von sechs bis acht Jahren aufweisen und sind hinsichtlich der Zielsetzungen, der Partner und des Finanzrahmens flexibel ausgestaltet, damit während der Forschungsarbeiten auftauchende Fragestellungen aufgenommen und geklärt werden können. Die bewilligten Konsortialprojekte bilden daher einen Finanzrahmen, innerhalb dessen sowohl die zu Beginn bereits definierten Forschungsprojekte als auch die während der Laufzeit geplanten Projekte beim BFE beantragt werden können. Pro Thema erfolgt zudem eine separate Ausschreibung für die Erforschung disruptiver Technologien und Verfahren. Die bestehenden Förderinstrumente des BFE (Ressortforschung, Pilot- und Demonstrationsprogramm, EnergieSchweiz) werden die Konsortialprojekte ergänzen. Wesentliches Element von SWEET wird die Demonstration der erzielten Resultate in Produkte, Verfahren oder Anlagen, Massnahmen, politische Instrumente, die Entwicklung von Handlungsspielräumen oder die Steuerung gesellschaftlicher Prozesse sein. Die Evaluation der Anträge erfolgt durch Panels, die sich aus Experten aus dem ausgeschriebenen Fachgebiet und Vertretern des Bundes zusammensetzen. Die für die Evaluation geltenden Evaluationskriterien werden vorgängig festgelegt und
publiziert. Das gesamte Verfahren wird analog zu den bereits beim BFE bestehenden Förderinstrumenten über eine Vollzugsweisung geregelt. Die Bewilligung der Konsortialprojekte erfolgt über die etablierten Verfahren des BFE (Ressortforschung, Pilot- und Demonstrationsprogramm). Für die Begleitung der bewilligten Forschungsvorhaben setzt das BFE fachspezifische Begleitgruppen ein. Die Gesamtkoordination wird durch das BFE sichergestellt.
4 Inhalt des Kreditbeschlusses 4.1 Antrag des Bundesrates und Begründung SWEET unterstützt die Zielsetzungen der Energiestrategie und trägt gleichzeitig wesentlich zum Erreichen der vom Bundesrat festgelegten Klimaziele bei, indem die Energieeffizienz beim Verkehr, bei den Gebäuden und in der Industrie erhöht und damit die CO2-Emissionen reduziert werden. Die Forschung im Bereich der erneuerbaren Energie wird zudem den Übergang von einer fossilen zu einer nachhaltigen Energieproduktion beschleunigen. Mit der Umsetzung von SWEET sind mehrjährige Verpflichtungen verbunden. Deshalb wird ein Verpflichtungskredit von 136,4 Millionen beantragt. Zugleich mit dem Bundesbeschluss zum Verpflichtungskredit wird für die Jahre 2021–2024 eine erste Tranche von 94,9 Millionen freigegeben. Eine zweite Tranche von 41,5 Millionen mit Verpflichtungsmöglichkeiten für die Jahre 2025–2028 soll 2024 durch den Bundesrat freigegeben werden. Die gestaffelte Freigabe des Verpflichtungskredits soll es insbesondere ermöglichen, für die zweite Tranche ab 2025 erste Erfahrungen aus der Umsetzung der Tranche 2021‒2024 auszuwerten. Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit mit delegierter Spezifikationsbefugnis. Die einzelnen Verpflichtungen werden durch das BFE im Rahmen des vom Parlament (1. Tranche) bzw. vom Bundesrat (2. Tranche) jeweils freigegebenen Verpflichtungskredits eingegangen.
4.2 Inhalt der Vorlage
Um die Zielsetzungen der Energiestrategie wirkungsvoll zu unterstützen, ist SWEET auf einen Zeitraum von 12 Jahren ausgelegt. Dies ermöglicht die umfassende wissenschaftliche Bearbeitung von Themen innerhalb von sechs bis acht Jahren, die für die Energiestrategie von zentraler Bedeutung sind. Dabei ist zu erwarten, dass sich in den nächsten Jahren aufgrund technischer, marktwirtschaftlicher oder regulatorischer Veränderungen weitere Fragestellungen ergeben, die wissenschaftlich geklärt werden müssen.
Zu den einzelnen Bestimmungen des Bundesbeschlusses:
Art. 1 Diese Bestimmung enthält den Gesamtumfang des Verpflichtungskredits für die Umsetzung der Forschungstätigkeit im Rahmen von SWEET und legt fest, in welchen Tranchen dieser freigegeben wird. Für die Freigabe der zweiten Tranche wird die Kompetenz an den Bundesrat delegiert.
Art. 2 Artikel 2 zeigt auf, welche Teuerungsannahmen der Berechnung des Verpflichtungskredits zugrunde liegen.
Art. 3 Artikel 3 hält fest, dass es sich um einen einfachen Bundesbeschluss handelt. Dieser untersteht nicht dem Referendum.
4.3 Teuerungsannahmen
Die dem Umfang des Verpflichtungskredits zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden im Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für das Forschungsförderungsinstrument SWEET für die Jahre 2021‒2032 vom xx. Februar 2020 ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 (101,7 Punkte; Dezember 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: 2021: +0,4 Prozent 2022: +0,6 Prozent 2023: +0,8 Prozent Für die Jahre nach 2024 wird eine Teuerung von 1,0 Prozent veranschlagt.
5 Auswirkungen
5.1 Finanzielle Auswirkungen Mit dem neuen Forschungsförderinstrument SWEET fallen im Zeitraum 2021–2032 Forschungsausgaben von 136,4 Millionen an. Dazu kommen 11,9 Millionen Aufwand für Personal und Vollzug. Insgesamt erreichen einen Umfang von 148,3 Millionen Franken. Die für die Projektförderung und den Vollzug eingeplanten jährlichen Ausgaben sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Diese Mittel (Spalte «Total pro Jahr») werden im BFI-Bereich vollumfänglich kompensiert.
5.2 Personelle Auswirkungen
Das in der vorliegenden Botschaft vorgeschlagene Förderinstrument SWEET wird im Rahmen der bestehenden Strukturen des BFE umgesetzt. Dabei wird innerhalb des BFE eine Programmleitung eingesetzt, die für die Organisation von SWEET, für den Kontakt mit den nationalen und internationalen Akteuren, die Durchführung der Ausschreibungen, die Evaluation der bewilligten Konsortialprojekte sowie für das Controlling zuständig sein wird. Dies führt beim BFE zu einer umfangreichen Zusatzaufgabe, die sich über zwölf Jahre erstrecken wird. Da einerseits die Ausschreibungen der Konsortialprojekte rollend erfolgen (nach Möglichkeit jährlich) und andererseits auch innerhalb der Konsortialprojekte kontinuierlich Forschungsprojekte beantragt werden können, ist eine kontinuierliche Begleitung unerlässlich. Zudem werden die Projekte analog zu Projekten der anderen Förderinstrumente des BFE fachlich eng begleitet und sowohl Zwischen- als
auch Schlussberichte fachlich bewertet. Dies setzt qualifiziertes Personal über die gesamte Laufzeit von SWEET voraus. Die entsprechenden Arbeiten können nicht mit dem bestehenden Personal abgedeckt werden. Es müssen daher drei zusätzliche Stellen geschaffen werden. Die dafür nötigen Mittel werden – wie bereits oben erwähnt – im BFI-Bereich kompensiert.
5.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Das vorgeschlagene Förderinstrument hat keine direkten Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden. Indirekt profitieren jedoch die Trägerkantone von Universitäten und Fachhochschulen, indem sich die an den Schulen im Rahmen der SCCER aufgebauten Forschungskapazitäten in Konsortialprojekten für Fördermittel bewerben und so ihr Know-how im Bereich der Energieforschung stärken können.
5.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die über das neue Instrument geförderte Energieforschung wird einen nachhaltigen Beitrag an die Zielsetzungen der Energiestrategie 2050 leisten. Innovationen bei der Energieeffizienz und dem Ausbau von erneuerbarer Energie reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Brenn- und Treibstoffen und legen damit das Fundament für eine langfristige sichere, nachhaltige und kostengünstige Versorgung von Gesellschaft und Wirtschaft mit Energie. Sie liefern damit einen Beitrag zur Stabilisierung und zur Sicherung der Energieversorgung kommender Generationen. Das Förderinstrument ist auf die ganze Wertschöpfungskette ausgelegt, wobei der Fokus auf der anwendungsorientierten Forschung und deren Umsetzung liegt. Unternehmen, die sich an den Konsortialprojekten beteiligen, profitieren daher direkt von dem an den Hochschulen und Universitäten erarbeiteten Erkenntnissen. SWEET bietet eine einzigartige Gelegenheit, Wirtschaftspartnern über einen längeren Zeitraum einen Wissens- und Technologietransfer anzubieten, der Wettbewerbsvorteile sichert. Über diese Synergien wird das Überführen von Forschungsergebnissen in den Markt sowie der Nutzen der neuen Technologien, Produkte und Prozesse für die Allgemeinheit gestärkt und beschleunigt. Überdies wird durch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auch das Fachkräftepotenzial für den Arbeitsmarkt im MINT-Bereich gestärkt. Ein wesentlicher Teil der Konsortialprojekte liegt in der Umsetzung der erzielten wissenschaftlichen Erkenntnisse in neue Technologien, Produkte und Prozesse. Da einerseits auch das Pilot- und Demonstrationsprogramm des BFE integraler Bestandteil von SWEET sein wird und andererseits die Konsortien auch Wirtschaftspartner und Gemeinden und Kantone umfassen werden, wird mit einer entsprechenden Hebelwirkung gerechnet, die aber erst mit den ausgeschriebenen Themen abgeschätzt werden kann.
5.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Forschung und Innovation sind die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und tragen damit erheblich zum Wohlstand unserer Gesellschaft bei. Die vorgeschlagenen Fördermassnahmen stärken den Forschungsplatz Schweiz im Bereich der Umwelttechnologien hinsichtlich Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energie. Durch den Wissens- und Technologietransfer zur Wirtschaft wird die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft gestärkt und damit indirekt die Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft verbessert. Daneben unterstützt das Förderinstrument auch Forschungsvorhaben im Bereich Sicherheit von kritischen Infrastrukturen und trägt so zu einer sichereren Energieversorgung bei. Schliesslich sollen die gewonnenen Erkenntnisse Grundlagen für die weiteren Diskussionen im Rahmen der Energiestrategie 2050 des Bundes liefern.
5.6 Auswirkungen auf die Umwelt
Die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Fördermassnahmen fördern Forschung und Innovation gezielt in den Themenbereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energie, die wesentlich zu einer Reduktion der CO2-Emissionen und anderer Umweltbelastungen wie Feinstaub, Lärm oder anderen Umweltauswirkungen beitragen und daher für die Umwelt von Bedeutung sind. Im Bereich der Wasserkraft unterstützt die Energieforschung beispielsweise Projekte zu Fragestellungen rund um Schwall und Sunk oder zur sichereren Führung von Fischen über Energiegewinnungsanlagen und trägt so zur Biodiversität bei.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus den Artikeln 64 und 167 der Bundesverfassung (BV; SR 101). Die gesetzliche Grundlage für die Ausgaben bzw. für die Ausrichtung der Subventionen ist Artikel 49 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0), Artikel 29 der Stauanlagenverordnung vom 17. Oktober 2012 (StAV; SR 721.101.1), Artikel 86 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1), Artikel 77 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11) sowie die Artikel 3 und 16 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1). In der BFI- Botschaft 2021‒2024 wird darauf hingewiesen, dass das BFE ein Forschungsförderungsinstrument beantragen wird, das die an den Schweizer Hochschulen im Rahmen der SCCER aufgebauten Kapazitäten auf die Energiestrategie ausrichten wird.
6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen
der Schweiz Es bestehen keine direkten Zusammenhänge zwischen dem Förderinstrument SWEET und internationalen Verpflichtungen der Schweiz.
6.3 Erlassform
Nach Artikel 163 Absatz 2 der BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG; SR 171.10) ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.
6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Mit der vorliegenden Botschaft wird ein Verpflichtungskredit im Umfang von 136,4 Millionen Franken beantragt. Die Genehmigung dieses Verpflichtungskredits erfordert gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder von National- und Ständerat.
6.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Im Rahmen der Umsetzung von SWEET werden die Vorgaben des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SuG; SR 616.1) sowie des FIFG eingehalten. Der Bundesrat erachtet die Stärkung der Energieforschung als eine wichtige Voraussetzung für das Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050. Er stützt sich dabei auch auf die Empfehlungen der CORE (vgl. Kap. 1.1). Die inhaltliche Gestaltung der Subvention ist im Kapitel 3 beschrieben. Es geht in erster Linie darum, umfassende Lösungsansätze zu für die Energiestrategie zentralen Fragestellungen von der Forschung bearbeiten zu lassen. Der finanzielle Umfang sowie die zeitliche Beschränkung sind in Kapitel 5.1 zusammengefasst. Die Vergabe der Subvention erfolgt aufgrund von Ausschreibungen von Leitthemen, die vom BFE vorgegeben werden. Durch diese Vorgabe kann der Bund gezielt Zielsetzungen von grosser Bedeutung für die Energiestrategie adressieren. Aufgrund des Einsitzes des Bundes in den Evaluationspanels ist er ferner auch in die Auswahl der zu unterstützenden Konsortialprojekte involviert. Die Bewilligung der einzelnen Teilprojekte schliesslich erfolgt über die Fachlinie des BFE. Damit hat der Bund die Möglichkeit, direkt auf die Projekte einzuwirken. Da die Begleitung von SWEET analog zur etablierten Projektbegleitung des BFE erfolgt, ist das BFE über die gesamte Laufzeit des Förderprogramms in engem Kontakt mit den Forschenden und ist damit über die Verwendung der Subvention zu jedem Zeitpunkt im Bilde.
Glossar
a+ Erweiterte Energiekommission der Schweizer Akademien der Wissenschaften Aktionsplan Aktionsplan für eine koordinierte Energieforschung Schweiz BFE Bundesamt für Energie CORE Eidgenössische Energieforschungskommission (Commission fédérale pour la recherche énergétique) CREST Competence Center for Research in Energy, Society and Transition EFV Eidgenössische Finanzverwaltung EPFL Ecole polytechnique fédérale de Lausanne ETH Eidgenössische Technische Hochschule ETHZ Eidgenössische Technische Hochschule Zürich FEEB&D Future Energy Efficient Buildings & Districts HES-SO Haute école spécialisée de Suisse occidentale HSLU Hochschule Luzern HSG Universität St. Gallen – Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften sowie Internationale Beziehungen HSR Hochschule Rapperswil Innosuisse Schweizerische Agentur für Innovationsförderung IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change, Weltklimarat KTI Kommission für Technologie und Innovation NTB Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs PSI Paul-Scherrer-Institut SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SCCER Swiss Competence Centers in Energy Research SNF Schweizerischer Nationalfonds SuG Subventionsgesetz SUPSI Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana SWEET Swiss Energy Research for the Energy Transition ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften