BBl 2021 2991
Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
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Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
vom 17. Dezember 2021
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. August 20191, beschliesst:
I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 3ter und 3quater 3ter Zur Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung erhöht der Bundesrat den Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte, den reduzierten Satz und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um je 0,1 Prozentpunkte, sofern der Grundsatz der Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern in der Alters- und Hinterlassenenversicherung gesetzlich verankert wird. 3quater Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3ter wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.
II 1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ständerat, 17. Dezember 2021 Nationalrat, 17. Dezember 2021 Der Präsident: Thomas Hefti Die Präsidentin: Irène Kälin Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz