BBl 2021 2993
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2022
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
Änderung vom 17. Dezember 2021
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 12. April 20211 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 11. August 20212, beschliesst:
I Das Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 20093 wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs. 2 Bst. c 2 Von der Steuerpflicht ist befreit, wer:
c. als nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder als gemeinnützige Institution innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als 250 000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 von der Steuer ausgenommen sind.