BBl 2025 2030
Schweizerisches Strafgesetzbuch (Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung)
Präambel
Schweizerisches Strafgesetzbuch
(Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung)
Änderung vom 20. Juni 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 22. Februar 20241
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 20242,
beschliesst:
I
Das Strafgesetzbuch3 wird wie folgt geändert:
Art. 181b
Nachstellung
Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 20. Juni 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker | Ständerat, 20. Juni 2025 Der Präsident: Andrea Caroni |
Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2025
Ablauf der Referendumsfrist: 9. Oktober 2025