BBl 2025 2040
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) (Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer)
Präambel
Bundesgesetz
über die Unfallversicherung
(UVG)
(Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer)
Änderung vom 20. Juni 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20241,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 20. März 19812 über die Unfallversicherung wird wie folgt geändert:
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 3. Abschnitts
Art. 67b Finanzielle Unterstützung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer
Die Suva kann die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell unterstützen.
Die Unterstützung wird ausschliesslich aus Ertragsüberschüssen im Sinne von Artikel 63 Absatz 5 Buchstabe f finanziert, die sich aus der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und der Berufskrankheiten ergeben.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 20. Juni 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker | Ständerat, 20. Juni 2025 Der Präsident: Andrea Caroni |
Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2025
Ablauf der Referendumsfrist: 9. Oktober 2025