BBl 2025 2906
Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Präambel
Bundesbeschluss
über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
vom 26. September 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. November 20242,
beschliesst:
Art. 1
Der Notenaustausch vom 17. August 20223 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Europäische Union nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens vom 26. Oktober 20044 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands über die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Notenaustausch nach Absatz 1 zu unterrichten.
Art. 2
Die Änderung des Bundesgesetzes im Anhang wird angenommen.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 und 141a Abs. 2 BV).
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes im Anhang.
Ständerat, 26. September 2025 Der Präsident: Andrea Caroni | Nationalrat, 26. September 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |
Datum der Veröffentlichung: 7. Oktober 2025
Ablauf der Referendumsfrist: 15. Januar 2026
(Art. 2)
Änderung eines anderen Erlasses
I
Das Bundesgesetz vom 13. Juni 20085 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) wird wie folgt geändert:
Art. 15 Abs. 1 Bst. kbis und 3 Bst. j
Fedpol betreibt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem. Dieses dient den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone bei der Erfüllung folgender Aufgaben:
kbis. Informationsgewinnung und -austausch über die mutmassliche Beteiligung von Drittstaatsangehörigen an terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten im Sinne von Anhang 4;
Die folgenden Behörden können Ausschreibungen über das Informationssystem verbreiten:
die kantonalen Polizeibehörden, zur Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 Buchstaben a–k und l–n;
Art. 16 Abs. 2 Bst. gbis, 4 Einleitungssatz, 4bis und 6
Das N-SIS dient der Unterstützung von Stellen des Bundes und der Kantone bei der Erfüllung folgender Aufgaben:
gbis. Informationsgewinnung und -austausch über die mutmassliche Beteiligung von Drittstaatsangehörigen an terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten im Sinne von Anhang 4;
Die folgenden Stellen können zur Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 2 Buchstaben a–g und h–s Ausschreibungen für die Verbreitung im SIS melden:
Fedpol ist zuständig für die Entgegennahme und Prüfung der Anträge von Europol nach Artikel 37a der Verordnung (EU) 2018/18626 sowie die Vornahme der Ausschreibungen gemäss Absatz 2 Buchstabe gbis des vorliegenden Artikels.
Aufgehoben
II
Dieses Gesetz erhält neu einen Anhang 4 gemäss Beilage.
(Art. 2/Anhang)
Straftaten nach schweizerischem Recht, die denjenigen der Verordnung (EU) 2016/7947 entsprechen oder gleichwertig sind
(Art. 15 Abs. 1 Bst. kbis und 16 Abs. 2 Bst. gbis)
Verordnung (EU) 2016/794 | Straftaten nach schweizerischem Recht | |
|---|---|---|
1. | Terrorismus | Schreckung der Bevölkerung, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Landfriedensbruch, strafbare Vorbereitungshandlungen, kriminelle und terroristische Organisationen, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Finanzierung des Terrorismus, Anwerbung, Ausbildung und Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat, Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung, Gewaltverbrechen, mit denen die Bevölkerung eingeschüchtert oder ein Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen genötigt werden soll (Art. 258–260sexies und 275 StGB8) Straftaten zugunsten einer verbotenen Organisation (Art. 74 Abs. 4, 4bis und 5 NDG9) |
2. | organisierte Kriminalität | Kriminelle und terroristische Organisationen (Art. 260ter StGB) |
3. | Drogenhandel | Strafbestimmungen (Art. 19, 19bis, 20 und 21 Abs. 1 BetmG10) |
4. | Geldwäschehandlungen | Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) |
5. | Kriminalität im Zusammenhang mit nuklearen und radioaktiven Substanzen | Gefährdung durch Kernenergie, Radioaktivität und ionisierende Strahlen, strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 226bis und 226ter StGB) Missachtung von Sicherheits- und Sicherungsmassnahmen, Widerhandlungen bei nuklearen Gütern und radioaktiven Abfällen, Missachtung der Bewilligungspflichten bei Kernanlagen, Geheimnisverletzung (Art. 88, 89 Abs. 1 und 2, 90 Abs. 1 und 91 Abs. 1 KEG11) |
6. | Schleuserkriminalität | Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 116 Abs. 1 Bst. abis und c i.V.m. Abs. 3 AIG12) |
7. | Menschenhandel | Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft, Menschenhandel (Art. 181a und 182 Abs. 1, 2 und 4 StGB) |
8. | Kraftfahrzeugkriminalität | Hehlerei (Art. 160 StGB) |
9. | vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung | Tötung (vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Kindestötung), schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 111–114, 116, 122, 124 und 260bis Abs. 1 Bst. a–cbis, 2 und 3 StGB) |
10. | illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe | Verbrechen und Vergehen (Art. 24 Abs. 1 und 2 StFG13) Missbrauch von Keimgut und Handeln ohne Einwilligung oder Bewilligung (Art. 32 und 34 FMedG14) Verbrechen und Vergehen (Art. 69 Abs. 1, 2 und 4 Transplantationsgesetz15) |
11. | Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme | Freiheitsberaubung und Entführung, erschwerende Umstände, Geiselnahme, Verschwindenlassen, strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 183–185bis und 260bis Abs. 1 Bst. e–fbis, 2 und 3 StGB) Verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 Ziff. 2 StGB) |
12. | Rassismus und Fremdenfeindlichkeit | Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) |
13. | Raub und schwerer Diebstahl | Diebstahl, Raub, strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 139 Ziff. 3, 140 und 260bis Abs. 1 Bst. d, 2 und 3 StGB) |
14. | illegaler Handel mit Kulturgütern, einschliesslich Antiquitäten und Kunstgegenständen | Strafbestimmungen (Art. 24 Abs. 1 KGTG16) |
15. | Betrugsdelikte, einschliesslich gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete Straftaten | Betrug, Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Check- und Kreditkartenmissbrauch, Zechprellerei, Erschleichen einer Leistung, arglistige Vermögensschädigung, unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe, unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden, Warenfälschung, betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug, Erschleichung eines gerichtlichen Nachlassvertrages (Art. 146 Abs. 1 und 2, 147 Abs. 1 und 2, 148, 149, 150, 151–153, 155, 163 und 170 StGB) Leistungs- und Abgabebetrug, Urkundenfälschung; Erschleichung einer falschen Beurkundung, Unterdrückung von Urkunden (Art. 14 Abs. 1–3, 15 und 16 VStrR17) Steuerbetrug, Veruntreuung von Quellensteuern (Art. 186 Abs. 1 und 187 Abs. 1 DBG18) Steuerbetrug (Art. 59 Abs. 1 StHG19) Verbrechen und Vergehen (Art. 148 Abs. 1 KAG20) Fälschung, Falschbeurkundungen, Erschleichen falscher Beurkundungen, Gebrauch von unechten oder unwahren Bescheinigungen, Ausländische Urkunden, Unberechtigtes Ausstellen von Konformitätserklärungen, unberechtigtes Anbringen und Verwenden von Konformitätszeichen (Art. 23–28 THG21) |
16. | Insidergeschäfte und Finanzmarktmanipulation | Ausnützen von Insiderinformationen und Marktmanipulation (Art. 142 i.V.m. 154 Abs. 1 und 2 sowie Art. 143 i.V.m. 155 FinfraG22) |
17. | Erpressung und Schutzgelderpressung | Erpressung (Art. 156 StGB) |
18. | Nachahmung und Produktpiraterie | Warenfälschung (Art. 155 StGB) Markenrechtsverletzung, betrügerischer Markengebrauch, reglementswidriger Gebrauch einer Garantie- oder Kollektivmarke, Gebrauch unzutreffender Herkunftsangaben (Art. 61 Abs. 3, 62 Abs. 2, 63 Abs. 4 und 64 Abs. 2 MSchG23) Designrechtsverletzung (Art. 41 Abs. 2 DesG24) Urheberrechtsverletzung, Verletzung von verwandten Schutzrechten (Art. 67 Abs. 2 und 69 Abs. 2 URG25) Patentverletzung (Art. 81 Abs. 3 PatG26) |
19. | Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit | Fälschung amtlicher Wertzeichen, Fälschung amtlicher Zeichen, Fälschung von Mass und Gewicht, Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen, Erschleichung einer falschen Beurkundung, Urkundenfälschung im Amt (Art. 245, 246, 248, 251–253 und 317 Ziff. 1 StGB) |
20. | Geldfälschung, Fälschung von Zahlungsmitteln | Geldfälschung, Geldverfälschung, in Umlaufsetzen falschen Geldes, Nachmachen von Banknoten, Münzen oder amtlichen Wertzeichen ohne Fälschungsabsicht, Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 240–242, 243 Abs. 1 und 244 StGB) |
21. | Computerkriminalität | Unbefugte Datenbeschaffung, unbefugtes Beschaffen von Personendaten, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Datenbeschädigung, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Erschleichen einer Leistung (Art. 143 Abs. 1, 143bis, 144bis, 147 Abs. 1 und 2, 150 und 179novies StGB) |
22. | Korruption | Bestechung schweizerischer Amtsträger (Bestechen, sich bestechen lassen, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme), Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322ter–322septies StGB) |
23. | illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen | Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB) Verbrechen und Vergehen (Art. 33 Abs. 1 und 3 WG27) |
24. | illegaler Handel mit bedrohten Tierarten | Strafbestimmungen (Art. 26 Abs. 2 BGCITES28) |
25. | illegaler Handel mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten | Strafbestimmungen (Art. 26 Abs. 2 BGCITES) |
26. | Umweltkriminalität, einschliesslich der Meeresverschmutzung durch Schiffe | Verbrechen und Vergehen (Art. 60 Abs. 1 und 1bis USG29) Vergehen (Art. 70 Abs. 1 GSchG30) Strafbestimmungen (Art. 43 und 43a Abs. 1 StSG31) Strafbestimmungen (Art. 35 Abs. 1 GTG32) |
27. | illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern | Strafbestimmung (Art. 22 SpoFöG33) Vergehen und Verbrechen (Art. 63 Abs. 1 und 2 LMG34) Verbrechen und Vergehen (Art. 86 Abs. 1–3 HMG35) |
28. | sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung, einschliesslich Darstellungen von Kindesmissbrauch und Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke | Sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Handlungen mit Abhängigen, sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person, Förderung der Prostitution, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt, Pornografie (Art. 187–191, 195 Bst. a, 196, 197 Abs. 1–4, 5 zweiter Abs., 8 und 8bis StGB) |
29. | Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen | Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Schwere Verletzungen der Genfer Konventionen, Andere Kriegsverbrechen, Bruch eines Waffenstillstandes oder des Friedens. Vergehen gegen einen Parlamentär. Verzögerte Heimschaffung von Kriegsgefangenen, Andere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht, strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis Abs. 1 Bst. h–j, 2 und 3, 264, 264a und 264c–264j StGB) |