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Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) (Entwurf)

BBl 2026 329 · Bundesblatt

Dated Feb 19, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch/bbl-ff-ff/2026-329/de/regierungs-und-verwaltungsorganisationsgesetz-rvog-entwurf

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Federal Gazette
Source

BBl 2026 329

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) (Entwurf)
(RVOG)

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 15. Januar 20261
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

I

Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 19973 wird wie folgt geändert:

Art. 7c Abs. 1bis

Er begründet in einem Bericht, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung erfüllt sind und erläutert insbesondere die Auswirkungen auf die Grundrechte und die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht. Er veröffentlicht den Bericht zusammen mit der Verordnung oder ausnahmsweise unmittelbar nach dieser.

Minderheit (Schwander)

… erfüllt sind und dass der Kerngehalt der Grundrechte unantastbar bleibt. Er erläutert insbesondere die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht. Er veröffentlicht den Bericht …

Art. 7d Abs. 1bis

Er begründet in einem Bericht, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung erfüllt sind und erläutert insbesondere die Auswirkungen auf die Grundrechte und die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht. Er veröffentlicht den Bericht zusammen mit der Verordnung oder ausnahmsweise unmittelbar nach dieser.

Minderheit (Schwander)

… erfüllt sind und dass der Kerngehalt der Grundrechte unantastbar bleibt. Er erläutert insbesondere die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht. Er veröffentlicht den Bericht …

Art. 7dbis Begründungspflicht beim Erlass einer Verordnung auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung zur Bewältigung einer Krise

Erlässt der Bundesrat eine Verordnung gestützt auf eine gesetzliche Ermächtigung zur Bewältigung einer Krise nach Anhang 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20024, so begründet er in einem Bericht, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung erfüllt sind. Er erläutert insbesondere die Auswirkungen auf die Grundrechte und die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht.

Er veröffentlicht den Bericht zusammen mit der Verordnung oder ausnahmsweise unmittelbar nach dieser.

Minderheit (Schwander)

… erfüllt sind und dass der Kerngehalt der Grundrechte unantastbar bleibt. Er erläutert insbesondere die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.