15.5532
Einführung von Zuteilungsquoten für Flüchtlinge durch die EU. Vorherige Konsultation der zuständigen Parlamentskommissionen
Wortlaut
Das Parlamentsgesetz verlangt in Artikel 152 Absatz 3 die vorgängige Konsultation der für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen zu wesentlichen Vorhaben sowie zu den Richt- und Leitlinien für bedeutende internationale Verhandlungen.
Tut der Bundesrat dies bei einer allfälligen Übernahme von EU-Quoten für Flüchtlinge, bevor er die massgebenden Verhandlungen in Brüssel führt?