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Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein

16.442 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Dated Jun 9, 2016

https://lexipedia.io/en/docs/ch/curia-vista/16-442/de/arbeitnehmende-in-start-ups-mit-firmenbeteiligungen-sollen-von-der-arbeitszeiterfassung-befreit-sein

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Curia Vista – Parliamentary business
Source

Deliberations: Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein (Sep 27, 2024),

Federal Gazette: Parlamentarische Initiative. Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein. Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 29. August 2023. Stellungnahme des Bundesrates (BBl 2023 2653),

16.442

Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 30.08.2023

Nachdem ihre Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442 (Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein) in der Vernehmlassung ziemlich umstritten war, hatte die Kommission an ihrer letzten Sitzung von der Verwaltung Präzisierungsvorschläge verlangt (vgl. Medienmitteilung vom 27. Juni 2023). Nach eingehender Diskussion hat sie jetzt aber entschieden, an der Fassung gemäss Vernehmlassungsentwurf festzuhalten und weder Elemente zur besseren Definition von Start-ups aufzunehmen noch zu präzisieren, welche Art der Mitarbeiterbeteiligung Bedingung für die Ausnahme von der Unterstellung unter das Arbeitsgesetz wäre. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 14 zu 8 Stimmen angenommen. Es liegen Minderheitsanträge auf Nichteintreten wie auch auf Aufnahme einschränkender Kriterien vor.

Stellungnahme des Bundesrates vom 01.11.2023

Der Bundesrat beantragt, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten.

Stellungnahme des Bundesrates (BBl 2023 2653)

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 24.11.2023

Die Kommission hat von der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates zu ihrer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442 Kenntnis genommen. Sie hat einstimmig beschlossen, die Beratung zu sistieren und die Vorlage nicht wie geplant in die Wintersession zu bringen. Stattdessen bittet sie den Bundesrat mit einem Schreiben, unter Einbezug der Sozialpartner zu prüfen, ob für Mitarbeitende von Start-ups, die über eine Firmenbeteiligung verfügen, bezüglich der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften eine Ausnahmeregelung auf Verordnungsstufe denkbar wäre.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die relevanten Artikel des Arbeitsgesetzes (ArG), insbesondere Artikel 46, sind dahingehend zu ändern, dass Arbeitnehmende bei Start-ups (Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren), welche im Besitze von "employee stock option plans" (Esop) sind (Modelle für Mitarbeiterbeteiligungen wie Aktienpläne, Optionspläne, Schattenaktien oder Schattenoptionen), die Vertrauensarbeitszeit vereinbaren können und keine Arbeitszeit erfassen müssen.

Begründung

Die parlamentarische Initiative Keller-Sutter 16.423 fordert die Befreiung von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten. Es gilt darüber hinaus auch die Anliegen von wertvollen Arbeitnehmern mit Firmenbeteiligungsprogrammen zu berücksichtigen.

"Employee stock option plans" (Esop) bieten Firmen die Möglichkeit, wichtige Arbeitnehmende an der Firma zu beteiligen. Dies fördert die Verantwortung gegenüber der Firma, fördert das unternehmerische Denken und macht die beteiligte Person zum Mitunternehmer. Die Arbeitnehmenden fühlen sich nicht nur als Teil der Firma, sondern profitieren direkt vom Geschäftsgang oder von einem Verkauf der Unternehmung. In der Wegleitung zur Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes vom Seco wird zu Artikel 9 Folgendes festgehalten: "Der Gesetzgeber ging davon aus, dass der Status dieser Arbeitnehmerkategorie jenem selbständiger Unternehmer oder Unternehmerinnen gleichkommt und sich ein Schutz durch das öffentliche Recht deshalb erübrigt." Daher sollen Arbeitnehmer mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (Esop), welche bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können, keine Arbeitszeit erfassen müssen.

Im Bereich der Start-ups hat diese Anpassung eine besondere Bedeutung: Etwa neun von zehn Firmen in der Schweiz haben weniger als zehn Mitarbeiter und bilden das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Bei etwa zehntausend Firmengründungen pro Jahr handelt es sich um Start-ups. Diese Firmen schaffen Arbeitsplätze und leisten mit neuen Ideen und Innovation einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung in der Schweiz. Bei diesen Firmen ist es verbreitet, wertvolle Mitarbeiter an der Firma besonders in der Anfangsphase zu beteiligen. Die Lohnbestandteile sind einerseits Basissaläre und andererseits die Wertzunahme der Firmenbeteiligungen. Da die Finanzierung bei Start-ups eine grosse Herausforderung ist, hilft diese Beteiligungsform, die Lohnkosten mit den Basissalären zu fixieren, und die Laufzeit des Unternehmens, bis zum Zeitpunkt, an dem alle Barreserven aufgebraucht sind ("runtime"), kann damit verlängert werden. Investoren steuern die Beteiligungsunternehmen nie selbst. Also brauchen sie fähige Arbeitnehmende, welche sie - je nach Entwicklungsphase - mit Beteiligungsprogrammen an der Firmenentwicklung teilhaben lassen. Auch können die Esop ein Finanzierungsinstrument bei Unternehmensübernahmen oder Nachfolgeplanungen sein.

Den Gesetzmässigkeiten von Start-ups, unter anderem den Finanzierungsinstrumenten, soll in der Praxis Rechnung getragen werden. Die Schaffung von Innovation und die Aufbauarbeit von Firmen müssen im Arbeitsgesetz berücksichtigt werden.

Verhandlungen

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 18.08.2026

Im Zusammenhang mit der durchzogenen Vernehmlassung zu ihrem Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442 («Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein») hatte die Kommission den Bundesrat aufgefordert, mit den Sozialpartnern eine Verordnungslösung für das Anliegen der Initiative zu finden (vgl. Medienmitteilungen vom 24. November 2023 und vom 24. Juni 2025). Nun liegt ein Entwurf zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz vor, der auch in der Vernehmlassung grossteils unterstützt wurde (vgl. Vernehmlassungsvorlage, Stellungnahmen). Die Kommission kommt insgesamt zum Schluss, der erzielte Kompromiss entspreche dem, was derzeit machbar sei. Sie beantragt ihrem Rat deshalb mit 12 zu 12 Stimmen (ohne Enthaltung) und mit Stichentscheid des Präsidenten (Bendahan,S), den Auftrag an die Kommission zum Vorlegen eines Entwurfs nicht aufrechtzuerhalten und die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Kommissionsminderheit möchte eine weitergehende Lösung – insbesondere einen Verzicht auf eine Arbeitszeiterfassung – und will die Initiative deshalb nicht abschreiben.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)

wak.cer@parl.admin.ch

Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)