Merkblatt: Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien im Zusammenhang mit Online-Tracking
Merkblatt
Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien im Zusammenhang mit Online- Tracking
1 Zweck von Cookies und ähnlichen Technologien
Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die lokal auf dem PC der Nutzerinnen und Nutzer abgelegt wird, wenn sie eine Website besuchen. Cookies können verschiedene Informationen speichern: Sprachpräferenzen, Inhalt eines Warenkorbs, Sitzungsdaten oder besuchte Webseiten. Häufig werden Cookies verwendet, um das reibungslose Funktionieren von Websites zu gewährleisten und die Navigation zu vereinfachen. Sie können aber auch für das Profiling der Nutzerinnen und Nutzer verwendet werden: Die Beobachtung des Online-Verhaltens und die Analyse der besuchten Seiten, der getätigten Klicks oder der auf einer Website verbrachten Zeit ermöglichen zielgerichtete Werbung und politisches Targeting. Dabei wird der Inhalt der Nachrichten den abgeleiteten oder vermuteten Nutzerinteressen angepasst. Neben Cookies sorgen andere Technologien für ein ähnliches Tracking. Web Beacons (Zählpixel) erkennen beispielsweise, wenn ein E-Mail geöffnet oder eine bestimmte Seite aufgerufen wird. Der lokale Speicher des Browsers speichert Daten dauerhaft, auch nachdem die Website geschlossen wurde. Device Fingerprinting identifiziert ein Gerät anhand seiner technischen Merkmale (Browser, Betriebssystem, Bildschirmauflösung, Schriftarten, IP-Adresse usw.). Durch Werbekennungen wie die Werbe-ID, die von mobilen Betriebssystemen zugewiesen werden, kann das Nutzerverhalten über mehrere Anwendungen und Dienste hinweg verfolgt werden.
2 Praxis bei der Verwendung von Cookies
Cookies (und ähnliche Technologien) werden von den Websites sehr unterschiedlich genutzt:
Einige Websites beschränken sich auf die Verwendung von «notwendigen Cookies», die für den grundlegenden Betrieb der Website unerlässlich sind, wie z. B. Cookies, die eine aktive Benutzersitzung aufrechterhalten, Artikel in einem Online-Warenkorb speichern oder bestimmte Sicherheitsfunktionen sicherstellen.
Andere Websites verwenden nicht notwendige Cookies, jedoch nur in begrenztem Umfang. Dazu gehören die so genannten «Analyse-Cookies» oder «Leistungs-Cookies», die anonymisierte Navigationsdaten sammeln, um die Nutzererfahrung zu verbessern, ohne diese Daten an Dritte weiterzugeben.
Schliesslich verwenden einige Websites «Marketing-» oder «Personalisierungs-Cookies», die häufig von dritten Werbepartnern platziert werden. Sie speichern Informationen über Interessen, Konsumgewohnheiten und Online-Verhalten, die zur Erstellung detaillierter Profile verwendet werden können, anhand derer personalisierte Werbung geschaltet wird. Jede und jeder Websitebetreibende trifft eine Auswahl, die von den technischen Bedürfnissen und den Geschäftszielen abhängt. Unabhängig vom Geschäftsmodell muss sie oder er sich dabei an den geltenden Rechtsrahmen halten, insbesondere beim Datenschutz.
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Die Internetnutzerinnen und -nutzer hingegen müssen die Herausforderungen verstehen, die mit der Verwendung von Cookies zusammenhängen, insbesondere wenn sie der Datenverwendung ohne Differenzierung zustimmen. Ausserdem müssen sie erkennen können, wenn Cookies oder andere Tracking-Anwendungen verwendet werden. Und schliesslich sollten sie vertraut sein mit den Instrumenten, die sie nutzen können, wenn sie die Offenlegung oder Verbreitung ihrer Daten im Internet einschränken möchten.
3 Rechtsrahmen für die Verwendung von Cookies
In der Schweiz wird die Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien hauptsächlich durch zwei Rechtsgrundlagen geregelt:
Gemäss Artikel 45c des Fernmeldegesetzes (FMG) ist das Bearbeiten von Daten und Personendaten auf fremden Geräten nur erlaubt, wenn die Benutzerinnen und Benutzer über die Bearbeitung und ihren Zweck informiert und darauf hingewiesen werden, dass sie die Bearbeitung ablehnen können.
Das Datenschutzgesetz regelt den Umgang mit Personendaten, insbesondere mit solchen, die über Cookies gesammelt werden. Während das europäische Recht eine vorgängige, ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung von Cookies verlangt (ausser bei notwendigen Cookies), legt das Schweizer Recht den Schwerpunkt auf eine transparente Information der Nutzerinnen und Nutzer und ihr Widerspruchsrecht. Grundsätzlich müssen die Nutzerinnen und Nutzer also über die Verwendung nicht notwendiger Cookies und deren Zweck informiert werden und die Möglichkeit haben, der Verwendung nicht zuzustimmen (Opt-out) ‒ prinzipiell vor der Aktivierung der Cookies. Hingegen ist eine vorgängige, ausdrückliche Zustimmung erforderlich, wenn die Datenbearbeitung als «unerwartet» oder als «mit hohem Risiko» eingestuft werden kann oder besonders schützenswerte Personendaten betrifft. Detaillierte Erklärungen sind im Leitfaden des EDÖB betreffend Datenbearbeitungen mittels Cookies und ähnlichen Technologien zu finden.
4 Praktische Nutzerhinweise
Hier einige konkrete Tipps, wie Sie die Kontrolle über Ihre Daten behalten und beim Surfen im Internet weniger Spuren hinterlassen.
Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien und deren Zweck erkennen Die Websitebetreibenden und die Verantwortlichen sind verpflichtet, die Internetnutzerinnen und -nutzer über den Einsatz von Cookies und die Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren, und müssen in bestimmten Fällen die Nutzereinwilligung einholen. Sehen Sie sich sämtliche Informationen an: im Cookie-Banner (der beim ersten Besuch angezeigt wird), in der Datenschutzerklärung und in den Datenschutzeinstellungen (in der Fusszeile, in den dafür vorgesehenen Rubriken). Sind keine Informationen ersichtlich, so gibt es technische Mittel, die Cookies oder andere Technologien erkennen und blockieren können (siehe unten).
Cookies über Banner verwalten Viele in der Schweiz gehostete Websites richten sich nach den europäischen Standards und zeigen beim Öffnen der Website einen Banner an, der die Transparenz und die Einstellungsverwaltung gewährleistet. Mithilfe der Banner kann ausserdem die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer eingeholt werden, wenn dies erforderlich ist. ➢ «Alle akzeptieren» bedeutet, dass alle Cookies aktiviert werden, einschliesslich derjenigen, die für Werbe-Tracking und die Weitergabe von Daten an Dritte bestimmt sind. Klicken Sie nicht automatisch auf «Alle akzeptieren», wenn Sie nicht möchten, dass
Ihre Daten weitergegeben werden. Prüfen Sie die anderen Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen. ➢ Durch «Einstellungen anpassen» können Sie bestimmte Arten von Cookies gezielt akzeptieren oder ablehnen. Diese Option bietet eine präzisere Kontrolle und beschränkt die Datenbeschaffung auf die von Ihnen ausgewählten Zwecke. ➢ «Alle ablehnen» blockiert sämtliche Cookies ausser denen, die für die technischen Funktionen der Website unerlässlich sind, und gewährleistet so ein funktionales Surfen ohne überflüssige Datenbeschaffung (Sie lassen nur Cookies zu, welche die Website unbedingt braucht, um zu funktionieren). ➢ Manche Einstellungsmöglichkeiten (Opt-out) sind auf den ersten Blick nicht ersichtlich; dafür müssen die Links «Details anzeigen» oder «Drittanbieter» geöffnet werden. Einige Partner sammeln Daten mithilfe von Cookies und berufen sich dabei auf ein «berechtigtes Interesse»; manchmal kann der Datenbeschaffung durch eine spezielle Einstellung individuell widersprochen werden. Sobald Sie Ihre Auswahl gespeichert haben, erscheint der Banner nicht mehr, auch nicht bei einem erneuten Besuch der Website. Die Auswahl kann über die Rubrik «Datenschutzeinstellungen», die in der Regel am Seitenende abgerufen werden kann, oder durch eine Änderung der Browsereinstellungen rückgängig gemacht werden.
Browsereinstellungen konfigurieren Verwenden Sie die Einstellungen Ihres Browsers (Chrome, Firefox, Safari, Edge) zur Einschränkung der Datenbeschaffung: ➢ Blockieren von Drittanbieter-Cookies aktivieren ➢ Cookies beim Schliessen automatisch löschen ➢ Browserverlauf, -cache und -daten regelmässig löschen
Anti-Tracking-Erweiterungen installieren Einige Tools (z. B. Privacy Badger, uBlock Origin oder Ghostery) erkennen und blockieren unsichtbare Tracker. Sie verbessern zudem die Surfgeschwindigkeit und schränken zielgerichtete Werbung ein.
Privaten Surfmodus verwenden Der private Modus oder Inkognito-Modus verhindert, dass die Cookies und der Verlauf lokal gespeichert werden. Achtung: Der private Modus macht das Surfen nicht anonym, da der Internetanbieter und die besuchten Websites Ihre Aktivitäten weiterhin nachverfolgen können.
Berechtigungen für mobile Anwendungen kontrollieren Überprüfen Sie regelmässig die Berechtigungen für die Anwendungen auf Ihren Mobilgeräten, und deaktivieren Sie die Werbekennung in den Einstellungen. Einige Anwendungen können auf persönliche Daten zugreifen (Standort, Kontakte, Mikrofon). Überprüfen Sie in den Einstellungen, ob diese Zugriffe gerechtfertigt sind, und deaktivieren Sie die Zugriffsrechte bei Bedarf. Beispiel: Eine Taschenlampenanwendung muss weder Ihren Standort kennen noch auf Ihre Fotos zugreifen können.
Transparente Websites und Dienste auswählen Bevorzugen Sie Plattformen und Anwendungen, die klar erklären, wie Ihre Daten verwendet werden, und die echte Einstellungsmöglichkeiten und Datenkontrolle bieten.
31.03.2026