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X GmbH, natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs

2014-47 · FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)

https://lexipedia.io/en/docs/ch/finma/2014-47/de/x-gmbh-naturliche-person-a-unerlaubte-entgegennahme-von-publikumseinlagen-konkurs

Retrieved on Sep 4, 2026

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  3. FINMA Enforcement Case Summaries
Source

X GmbH, natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs

Rubrum

X GmbH, natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs

Partei: X GmbH, natürliche Person A

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG), Konkurseröffnung über die X GmbH und über A (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 BankG), Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von 5 Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 06.11.2014

Zusammenfassung

A füllte Steuererklärungen aus und bot als Gesellschafter, Inhaber und einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer der X GmbH sowie seines Einzelunternehmens seinen Kunden ein Investment in seine Unternehmen an. Mehr als 20 Personen zahlten insgesamt mehrere Tausend Schweizer Franken an A und seine Unternehmen. Die Gelder verwendete A für private Zwecke und für die Erweiterung seiner Geschäftstätigkeit. Die X GmbH, A und sein Einzelunternehmen haben gemäss Verfügung der FINMA als Gruppe gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die notwendige Bankenbewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen.