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X AG, natürliche Personen A und B - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs

2017-18 · FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)

https://lexipedia.io/en/docs/ch/finma/2017-18/de/x-ag-naturliche-personen-a-und-b-unerlaubte-entgegennahme-von-publikumseinlagen-konkurs

Retrieved on Sep 4, 2026

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Source

X AG, natürliche Personen A und B - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs

Rubrum

X AG, natürliche Personen A und B - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs

Partei: X AG, natürliche Personen A und B

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation und Konkurseröffnung (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 BankG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A und B für die Dauer von je fünf Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 24.02.2017

Zusammenfassung

Die X AG hat von mindestens 26 Privatpersonen Darlehen zu einem Gesamtbetrag in sechsstelliger Höhe erhalten und dazu auch Vermittler eingesetzt. Die X AG hat damit gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Für die Ausübung der unterstellungspflichtigen Tätigkeit waren A und B als Mitglieder des Verwaltungsrats der X AG massgeblich verantwortlich. Die X AG wie auch A und B kamen zudem ihren Auskunftspflichten nur mangelhaft nach (Art. 29 FINMAG).