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Bank X - andere

2018-05 · FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)

https://lexipedia.io/en/docs/ch/finma/2018-05/de/bank-x-andere

Retrieved on Aug 30, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. FINMA Enforcement Case Summaries
Source

Bank X - andere

Rubrum

Bank X - andere

Partei: Bank X

Bereich: Bewilligte

Thema: andere

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG); Überprüfung der Umsetzung von Massnahmen durch einen Prüfbeauftragten (Art. 24a FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 22.05.2018

Zusammenfassung

Daten von Schweizer Kunden der Bank X gelangten zunächst in eine ausländische Einheit der Bank X. Die Bank X verlor daraufhin die Herrschaft über diese Daten und konnte erst nach langer Zeit eruieren, welche und wie viele Kundendaten betroffen waren. Gemäss den Feststellungen der FINMA hat die Bank X auf diesen Vorfall unangemessen reagiert und ihn verspätet der FINMA gemeldet. Die FINMA sah deshalb die Meldepflicht (Art. 29 Abs. 2 FINMAG), die bankengesetzlichen Anforderungen an eine angemessene Verwaltungsorganisation (Art. 3 Abs. 2 Bst. a BankG) sowie das Gewährserfordernis (Art. 3 Abs. 2 Bst. c BankG) in schwerer Weise verletzt.