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X AG, A und B (natürliche Personen) - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

2025-45 · FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)

https://lexipedia.io/en/docs/ch/finma/2025-45/de/x-ag-a-und-b-naturliche-personen-unerlaubte-entgegennahme-von-publikumseinlagen

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
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  3. FINMA Enforcement Case Summaries
Source

X AG, A und B (natürliche Personen) - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Rubrum

X AG, A und B (natürliche Personen) - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Partei: X AG, A und B (natürliche Personen)

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzmarktanbieter

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 Abs. 1 FINMAG); Publikation der Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von acht Jahren und gegen B für die Dauer von drei Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 20.11.2025

Zusammenfassung

Während eines Zeitraums von ungefähr elf Monaten kauften mehr als 20 Anleger Aktien der X AG für einen Gesamtbetrag von über CHF 1 Mio. Die Gesellschaft garantierte den Anlegern einen Rückkauf der Aktien zum Kaufpreis zuzüglich einer Rendite. Die X AG warb für diesen Verkauf und Rückkauf ihrer Aktien auf ihren Webseiten, über Veröffentlichungen in verschiedenen sozialen Netzwerken sowie über Geschäftsvermittler. A war Verwaltungsrat der X AG, bevor er die Geschäftsführung formell an B abtrat, der als Strohmann-Organ handelte. In Wirklichkeit leitete und kontrollierte A die X AG weiterhin, obwohl er bereits infolge eines früheren Enforcementverfahrens Gegenstand einer rechtskräftigen sowie von der FINMA angeordneten und veröffentlichten Unterlassungsanweisung war. Die FINMA stellte somit fest, dass die X AG sowie die massgeblich beteiligten Organe A und B gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen hatten, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung zu verfügen (Art. 1 Abs. 2 BankG). Aufgrund der Überschuldung der Gesellschaft eröffnete die zuständige kantonale Behörde den Konkurs über die X AG.