SLK 151/21 (2021-06-23)
Nr. 151/21 (Keine Irreführung – Zusätzliche gratis Füllmenge)
Rubrum
a) Nr. 151/21 (Keine Irreführung – Zusätzliche gratis Füllmenge)
in Erwägung
1 Der Beschwerdeführer führt aus, dass eine Lebensmittelverpackung («xxxxxxxx-Glas») mit einem grossen Aufkleber «+50g GRATIS» versehen sei. Tatsächlich erhalte man nichts geschenkt, da man die zusätzliche Füllmenge von 50g nur erhalte, wenn man das ganze Glas kaufe. An der Preistafel stehe die Angabe «450g Glas für CHF 3.49» und das Glas mit dem Aufkleber habe eine Füllmenge von 500g. Aufgrund der Angabe auf dem Aufkleber habe er Anspruch auf die Gratismenge, ohne dass er ein ganzes Glas kaufen müsse.
2 Die Beschwerdegegnerin (Detailhändlerin), welche gemäss Herstellerin für das Angebot verantwortlich sei, hält fest, die Beschwerde sei absurd und es sei klar, dass es sich um einen zusätzlichen und kostenlosen Packungsinhalt handle. Das Pluszeichen weise darauf hin.
3 Nach Ansicht der Lauterkeitskommission ist für die Durchschnittsadressaten klar erkennbar und verständlich, dass mit dem Aufkleber «+50g GRATIS» eine zusätzliche Füllmenge (hier: 50 Gramm) im Preis der regulären Füllmenge (hier: 450 Gramm) enthalten ist, und dass die Produktverpackung diese zusätzliche Füllmenge beinhaltet (hier: 500 Gramm). Das Pluszeichen ist gut erkennbar und die Preisbekanntgabe ist nicht zu beanstanden. Da keine unrichtige oder irreführende kommerzielle Kommunikation im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegt, ist die Beschwerde abzuweisen.
Dispositiv
beschliesst:
Die Beschwerde wird abgewiesen.