SLK 218/11 (2011-06-29)
Konkurrentenbeschwerde Nr. 218/11 (Promotion von Medien im Werbemarkt – Radiowerbung «Schon über 100 Hörer täglich …»)
Rubrum
1) Nr. 218/11 (Promotion von Medien im Werbemarkt – Radiowerbung «Schon über 100 Hörer täglich ...»)
Die Dritte Kammer,
in Erwägung
– Die Beschwerdeführerin beanstandet, dass die Beschwerdegegnerin via Printwerbung und im Internet behauptet, sie habe «Schon über 100 Hörer täglich ... . Dies beweisen die offiziellen Zahlen. Über 100‘000 Hörer haben Februar/März 2011 im Schnitt täglich Radio xxxxxxxxxx gehört (Quelle: Publicadata, Tages-NR Schweiz).» Diese Behauptung widerspreche einerseits dem Grundsatz Nr. 5.5 Ziff. 2 der Lauterkeitskommission, andererseits durch das diesen Grundsatz konkretisierende Agreement über die Publikation von Daten aus Radiocontrol, welches die Publica Data AG (PDAG) verfasst habe.
– Die Beschwerdegegnerin erwidert, dass weder die Grundsätze der Lauterkeitskommission noch das Agreement der PDAG verletzt werden. Die Angaben seien hinreichend, eindeutig und wahrheitsgemäss deklariert. Die Grundlage der Kommunikation würden die Hörerzahlen der Monate Februar und März 2011 bilden.
– Da die Radiocontrol-Daten der Monate Februar und März 2011 nicht öffentlich verfügbar sind und die Beschwerdegegnerin diese auch nicht zum Beweis vorlegt, kann nicht beurteilt werden, ob die Beschwerdegegnerin unlauter handelt oder nicht. Aufgrund der öffentlich verfügbaren Daten für das
2.
Semester 2010 besteht aber der Verdacht, dass sich die Berechnung auf die Daten von Montag – Freitag stützt, was zu deklarieren wäre.
Dispositiv
beschliesst:
Die Beschwerdegegnerin wird aufgefordert, dem Sekretariat der Schweizerischen Lauterkeitskommission innert 14 Tagen die Originaldaten der Publica Data AG für den von ihr geltend gemachten Zeitrahmen einzureichen