SLK 279/07 (2007-12-14)
Nr. 279/07 Sexismus – Natürlicher Zusammenhang fehlt
Rubrum
1) Nr. 279/07 Sexismus – natürlicher Zusammenhang fehlt
Die Dritte Kammer,
in Erwägung
– Die Beschwerde richtet sich gegen ein Inserat der Beschwerdegegnerin für ein Bowlingcenter, welches geschlechterdiskriminierend im Sinne des Grundsatzes Nr. 3.11 sei. Das Inserat zeigt ein freizügiges Dekolletee mit der Headline «Wo würde Dieter bowlen?». Die Beschwerdegegnerin beantragt die Abweisung der Beschwerde. Die Werbung sei in einem «Pretest» gut angekommen.
– Geschlechterdiskriminierende Werbung liegt gemäss Grundsatz Nr. 3.11 insbesondere vor, wenn zwischen der das Geschlecht verkörpernden Person und dem beworbenen Produkt kein natürlicher Zusammenhang besteht und die Person in rein dekorativer Funktion als Blickfang dargestellt wird.
– Das vorliegende Sujet, welches einzig ein Dekolletee zeigt und zusammen mit der Aussage «Wo würde Dieter bowlen?» die Brüste der Frau mit Bowlingkugeln in Verbindung bringt, muss als Verletzung dieser Bestimmung beurteilt werden. Es fehlt am natürlichen Zusammenhang zwischen der Abbildung und den Dienstleistungen eines Bowlingcenters; und das Dekolletee dient einzig als Blickfang im Sinne des oben genannten Grundsatzes. Die Beschwerde ist daher gutzuheissen.
Dispositiv
beschliesst:
Die Beschwerdegegnerin hat unlauter im Sinne des Grundsatzes Nr. 3.11 gehandelt, und sie wird aufgefordert, inskünftig auf diese Art der Werbung zu verzichten.