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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Österreichischen Bundesregierung über die gegenseitige Aufhebung der Visum-(Sichtvermerk)Pflicht

0.142.111.638 · Systematische Sammlung des Bundesrechts

In force since Sep 14, 1950

https://lexipedia.io/en/docs/ch/sr-rs-rs/0-142-111-638/de/abkommen-zwischen-dem-schweizerischen-bundesrat-und-der-osterreichischen-bundesregierung-uber-die-gegenseitige-aufhebung-der-visum-sichtvermerk-pflicht

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Systematic Compilation of Federal Legislation
Source

0.142.111.638

Abkommen
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat
und der Österreichischen Bundesregierung
über die gegenseitige Aufhebung der Visum-(Sichtvermerk)Pflicht

Art. 1

Die Staatsbürger der beiden vertragschliessenden Teile können bei Vorweisung ihres gültigen heimatlichen Reisepasses die Grenze des anderen Staates ohne konsularisches Visum (konsularischen Sichtvermerk) überschreiten.

Art. 2

Österreichische Staatsbürger, die sich zum Stellenantritt in die Schweiz begeben wollen, haben sich vor der Einreise durch Vermittlung ihres zukünftigen Arbeitgebers eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung zum Stellenantritt zu beschaffen.

Art. 3

Schweizerbürger, die sich zum Stellenantritt nach Österreich begeben wollen, haben sich vor der Einreise durch Vermittlung ihres zukünftigen Arbeitgebers eine Beschäftigungsgenehmigung zu beschaffen.

Art. 4

Die Staatsbürger eines der beiden vertragschliessenden Teile sind im anderen Staat den für Ausländer geltenden Vorschriften über den Aufenthalt und über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit unterstellt.

Art. 5

Dieses Abkommen gilt auch im Verhältnis zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich.

Art. 6

Das Abkommen tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.

Geschehen zu Wien, am 14. September 1950.

Für den
Schweizerischen Bundesrat:

O. Seifert

Für die
Österreichische Bundesregierung:

Gruber