172.010.15
Verordnung über die Aufgaben der Departemente, Gruppen und Ämter
vom 9. Mai 1979 (Stand am 16. Mai 2000)
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 43 Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes1 (RVOG),2 verordnet:
1. Abschnitt Allgemeine Aufgaben der Bundesverwaltung
Art. 1
Zum allgemeinen Aufgabenbereich der Gruppen und Ämter gehören insbesondere:
...3
Vorbereitung der Geschäfte, die in die Zuständigkeit des Departementes oder des Bundesrates fallen;
Vorbereitung und Vollzug von Erlassen, soweit dieser der Bundesverwaltung obliegt;
Aufsicht über den Vollzug der Bundesgesetzgebung durch die Kantone;
Mitsprache bei der Vorbereitung und beim Vollzug der Erlasse durch andere Bundesämter, soweit Fragen aus dem Aufgabenbereich des eigenen Amtes berührt werden;
Beantwortung von Anfragen, Erteilung von Rechtsauskünften und Abgabe von Gutachten;
Betreuung von Kommissionen im Aufgabenbereich des Amtes;
Anordnung dringlicher betreibungsrechtlicher Vorkehren in Betreibungen gegen den Bund; ferner, im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung, Anhebung und Durchführung von Betreibungen für Forderungen des Bundes;
Vertretung der Schweiz in internationalen Organisationen, die im Aufgabenbereich des Amtes tätig sind, unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft4;
AS 1979 684
Bezeichnung gemäss nicht veröffentlichtem BRB vom19. Dez. 1997.
Vorbereitung und Vollzug von Staatsverträgen im Aufgabenbereich des Amtes unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten sowie des Bundesamtes für Aussenwirtschaft;
Mitsprache bei der Vorbereitung und beim Vollzug der Staatsverträge durch andere Bundesämter, soweit Fragen aus dem Aufgabenbereich des eigenen Amtes berührt werden.
2. Abschnitt 5 ...
Art. 2 -3
3. Abschnitt Aufgaben des Eidgenössischen Departementes des Innern
Art. 4 Allgemeiner Aufgabenbereich
Schutz der Gesundheit des Menschen, der Familie und der Mutterschaft;
6 Förderung der sozialen Sicherheit gegenüber den Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall oder Verlust des Versorgers sowie bei Erwerbsausfall, Unfall oder Krankheit von Wehr- und Zivilschutzpflichtigen;
7 Förderung der Gleichberechtigung und der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann;
8 Förderung von Bildung, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sowie Schutz der Ortsbilder;
Erbringung von wissenschaftlichen und kulturellen Dienstleistungen;
Erarbeitung der statistischen Grundlagen für eine Bundesstatistik;
9 Vollzug der Aufgaben der Militärversicherung.
Art. 5 Aufgaben des Generalsekretariates und der Ämter1. Generalsekretariat
10 Stabsaufgaben des Departementes nach Artikel 42 RVOG;
Beaufsichtigung der dem Bund unterstellten Stiftungen;
Instruktion von Beschwerden, über die das Departement entscheidet;
Bearbeitung allgemeiner Rechtsetzungs- und Vollzugsfragen;
Vorbereitung von Geschäften, die vom Schweizerischen Schulrat dem Departementsvorsteher zuhanden des Bundesrates zu unterbreiten sind.
2.11 Bundesamt für Kultur
Bearbeitung kulturpolitischer Grundsatzfragen und Gestaltung einer umfassenden Kulturpolitik des Bundes;
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse in den Bereichen:
– Kunstpflege, – Denkmalpflege, – Heimatschutz, – Filmwesen, – Ausbildung junger Auslandschweizer;
Aufsicht über die Stiftung Pro Helvetia;
Unterstützung kultureller Organisationen;
Bearbeitung von Fragen der Sprach- und Kulturgemeinschaften;
Bearbeitung von Jugendfragen;
...12
Pflege der internationalen kulturellen Beziehungen;
Betrieb der Schweizerischen Landesbibliothek mit folgenden Schwerpunktaufgaben:
– Sammlung und Erschliessung der Helvetica, insbesondere der nach 1848 erschienenen, sowie deren Nutzung für eine moderne Öffentlichkeitsarbeit, – Herausgabe der Schweizerischen Nationalbibliographie und nationaler Fach- und Spezialbibliographien, – Führung des Schweizerischen Gesamtkatalogs und der damit verbundenen Zentralstelle für den interurbanen und internationalen Leihverkehr, – koordinierende Informationsvermittlung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, – Betrieb des Schweizerischen Literaturarchivs;
k. Betrieb des Schweizerischen Landesmuseums und seiner Zweig- und Aussenstellen mit folgenden Schwerpunktaufgaben: – Erwerb und Aufbewahrung beweglicher Altertümer von geschichtlichem und kunstgeschichtlichem Wert, – Aufbau einer zeitgemässen Gesamtschau sowie von Teildarstellungen schweizerischer Geschichte und Kultur von den Anfängen bis zur Gegenwart, – Konservierung und Pflege des Sammelgutes sowie Entwicklung neuer Konservierungsmethoden, – wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der schweizerischen und internationalen Kunst- und Kulturgeschichte, – Nutzung der Museumsbestände für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit über Zusammenhänge der schweizerischen Kultur, – Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen zur Verhinderung der Abwanderung von Schweizer Kulturgut ins Ausland;
l. 13 Betrieb weiterer bundeseigener Museen und Sammlungen sowie des Eidgenössischen Archivs für Denkmalpflege (EAD). 3. Schweizerisches Bundesarchiv
Erfassung und Aufbewahrung der Archive der Helvetischen Republik, der Mediations- und der Tagsatzungsperiode sowie der dauernd wertvollen Akten und Urkunden des Bundesstaates seit 1848;
Sammlung privater Nachlässe und ausländischer Archivakten zur Schweizergeschichte;
Erschliessung, Benutzbarmachung und Auswertung des Archivgutes für Verwaltung und Forschung;
Sicherstellung besonders wichtiger Akten der Bundesverwaltung.
4. Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie14
Unterhalt und Ausbau der Wetterbeobachtungsnetze;
Sammlung, Auswertung und Verbreitung der Wetterdaten;
Veröffentlichung der Wetterberichte, Wettervorhersagen und Warnungen;
Unterhalt eines Auskunfts- und Beratungsdienstes;
Ausarbeitung von Gutachten in meteorologischen Fragen, Nutzbarmachung der Meteorologie für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und zur Lösung von Umweltproblemen;
Pflege der wissenschaftlichen Forschung und Fachausbildung;
Pflege der Beziehungen zu internationalen meteorologischen Organisationen und Institutionen.
5. Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich, gemäss Artikel 16 des Gleichstellungsgesetzes vom25. März 199516, für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung ein. 6. ...17 7. ...18 225).
Bezeichnung gemäss nicht veröffentlichtem BRB vom19. Dez. 1997. I der V vom19. Dez. 1997 (AS 1998 650).
8. ...19 9. ...20 10. Bundesamt für Gesundheit21
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über das öffentliche Gesundheitswesen, insbesondere über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die Prävention gegen Suchtkrankheiten, die Betäubungsmittel, den Strahlenschutz und über den Verkehr mit Giften;
22 Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, ausgenommen die Gewinnung und Zerlegung von Fleisch sowie die Kontrolle der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen;
Aufsicht, Organisation und Durchführung der eidgenössischen Medizinalprüfungen in Verbindung mit dem Leitenden Ausschuss;
Kontrolle der Sera und Impfstoffe;
Bearbeitung der eidgenössischen Landes-Pharmakopöe;
bis 23 Aufsicht über die Verwendung des Alkoholzehntels;
24 Vorbereitung und Vollzug von Staatsverträgen im Aufgabenbereich des Amtes unter Vorbehalt der Vollzugsaufgaben, die dem Schweizerischen Katastrophenhilfekorps zugewiesen sind.
11. Bundesamt für Statistik
Koordinative Aufgaben, insbesondere Erstellung und Nachführung eines statistischen Inventars über die Bundesstatistik, Führung von Nomenklatur- und Klassifikationssystemen, Vorbereitung statistischer Programme, Beratung der statistischen Dienststellen in methodischen und mathematischen Fragen;
Durchführung wirtschaftsstatistischer Erhebungen, deren Auswertung und Analyse, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich anderer Bundesämter oder der Nationalbank fallen;
Durchführung von bevölkerungs- und gesundheitsstatistischen Erhebungen, deren Auswertung und Analyse;
Durchführung von sozio-kulturellen Erhebungen, deren Auswertung und Analyse;
...25 1052).
12. Bundesamt für Sozialversicherung
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ergänzungsleistungen zu diesen Versicherungen;
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge;
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Kranken- und Mutterschaftsversicherung;
26 Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Unfallversicherung;
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige;
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Familienzulagen;
Vollzug der Erlasse über den Beitragsbezug in der Arbeitslosenversicherung;
Vorbereitung und Vollzug von Staatsverträgen im Aufgabenbereich des Amtes sowie über Familienzulagen der Kantone;
27 Koordinationsstelle für Familienfragen.
13. ...28 14.29 Gruppe für Wissenschaft und Forschung (Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, ETH-Rat)30 A.31 Büro für Weltraumangelegenheiten A.bis32 Direktor
Entwicklung von forschungspolitischen Strategien und Konzepten, Planung und Kontrolle des Vollzugs von Erlassen sowie Durchsetzen der Zielvorgaben des Departementes im Bereich von Bildung, Wissenschaft und Forschung, einschliesslich Technologieforschung, soweit nicht andere Departemente zuständig sind;
Koordination der Tätigkeit des Departementes mit anderen Bundesstellen, den Kantonen und der Wirtschaft;
Ausbau und Pflege der Kontakte mit dem Ausland, soweit nicht andere Departemente zuständig sind.
Einrichtungen und Geräten (SR 819.11).
Uhrsprünglich Bst. A B. Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse auf dem Gebiet der Bildung, Wissenschaft und Forschung, einschliesslich Technologieforschung, soweit nicht andere Departemente zuständig sind;
Bearbeitung von Fragen der Bildungsforschung;
Bearbeitung von Fragen des wissenschaftlichen und technischen Dokumentations- und Informationswesens;
Vorbereitung und Vollzug internationaler Vereinbarungen auf seinem Zuständigkeitsgebiet;
Sicherstellung der Koordination im Zusammenhang mit der Erfüllung bildungs-, wissenschafts- und forschungspolitischer Aufgaben des Bundes.
C. ETH-Rat (Eidgenössische Technische Hochschulen, ETH) und mit ihnen verbundene Forschungsanstalten33
Vorbereitung und Vollzug des ETH-Rechts;
akademische Aus- und Weiterbildung, wissenschaftliche Forschung sowie wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (Technologien) auf dem Gebiete der technischen Wissenschaften, der Architektur, der Mathematik und der Naturwissenschaften;
34 Aufgaben nach der Verordnung vom 14. Dezember 199835 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes.
15. ...36 16.37 Bundesamt für Militärversicherung
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Militärversicherung;
Durchführung der Militärversicherung;
38 Führung der Eidgenössischen Rehabilitationsklinik in Novaggio.
1051). 1999 (SR 172.213.1).
5. Abschnitt 40 ...
Art. 8 -9
6. Abschnitt Aufgaben des Eidgenössischen Finanzdepartementes
Art. 10 Allgemeiner Aufgabenbereich
Besorgung des Finanzhaushaltes und des Finanzausgleiches;
Besorgung des Währungs-, Banknoten- und Münzwesens:
Beziehungen zur Schweizerischen Nationalbank;
Personalwesen und Personalversicherung;
Erhebung von Steuern und andern Abgaben;
Erhebung von Zöllen und Überwachung der Zollgrenze;
Förderung der Volksgesundheit bei der Durchführung des Alkoholmonopols;
–i. ...41
Beaufsichtigung der Banken und Anlagefonds sowie des Pfandbriefwesens;
Organisationsfragen des Bundes;
Kontrolle des Finanzwesens;
42 Errichtung von Bauten und Anlagen;
43 Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen;
44 Regelung der Postpauschale des Bundes.
Art. 11 Aufgaben des Generalsekretariats und der Ämter1.45 Generalsekretariat Stabsaufgaben des Departementes nach Artikel 42 RVOG, jedoch ohne das
Finanz- und Rechtswesen sowie unter Vorbehalt der Zuständigkeit der Finanzverwaltung. 2. Eidgenössische Finanzverwaltung
a. 46 Bearbeitung allgemeiner Rechtsetzungs- und Vollzugsfragen;
a. bis 47 Instruktion von Beschwerden, über die das Departement entscheidet, sowie über Beschwerden gegen Entscheide des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, die sich nicht auf das Bundesbeamtenrecht stützen; Anhebung und Durchführung von Betreibungen für Forderungen des Bundes und Vorkehren bei Betreibungen gegen den Bund; Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren;
Bearbeitung und Begutachtung der Probleme der Finanz- und Währungspolitik im Rahmen der Wirtschaftspolitik;
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über den eidgenössischen Finanzhaushalt, namentlich Ausarbeitung der Entwürfe zum Voranschlag und seinen Nachträgen, zur Staatsrechnung und zum Finanzplan; Prüfung der Kreditbegehren und anderer Vorlagen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sowie der finanziellen und konjunkturpolitischen Tragbarkeit; Untersuchung der Notwendigkeit und Zweckmässigkeit der wiederkehrenden Ausgaben;
bis 48 Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über den bundesstaatlichen Finanzausgleich und Erstellung der Finanzstatistik;
Vorbereitung der Erlasse über das Finanz-, Währungs-, Münz- und Bankwesen, die Anlagefonds sowie die Nationalbank;
Regelung des Münzwesens des Landes;
Besorgung der Tresorerie und der öffentlichen Schulden des Bundes;
Kassen- und Rechnungswesen des Bundes;
Beziehungen zur Schweizerischen Nationalbank;
Besorgung der internationalen Währungsangelegenheiten und der Beziehungen zu den internationalen Währungsorganisationen; Vorbereitung und Vollzug der entsprechenden Staatsverträge;
Führung der Zentralen Ausgleichsstelle für die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Schweizerischen Ausgleichskasse;
49 Unterbringung der Bundesverwaltung, eingeschlossen die periodische Erarbeitung von Gesamtkonzepten des Bundesrates für die Raumzuteilung.
3. Eidgenössisches Personalamt
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über das Dienstverhältnis des Bundespersonals;
Bearbeitung oder Begutachtung allgemeiner oder grundsätzlicher Fragen des Personalwesens;
50 Beratung und Unterstützung in Organisations- und Führungsfragen.
172.011). 1535).
4. Eidgenössische Versicherungskasse
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die berufliche Versicherung des Bundespersonals;
Personalfürsorge.
5. Eidgenössische Steuerverwaltung
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Bundessteuern und den Militärpflichtersatz, unter Vorbehalt der Zuständigkeit anderer Bundesämter;
Vorbereitung und Vollzug von Staatsverträgen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung;
Bearbeitung der in den Bereich des Departementes fallenden in- und ausländischen Steuerfragen;
Beschaffung der Dokumentation über die Steuergesetzgebung der Kantone und des Auslandes sowie Erstellung der schweizerischen Steuerstatistik.
6. Eidgenössische Zollverwaltung
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über das Zollwesen und über den Zolltarif;
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über die Besteuerung von Tabak und von Bier sowie über die Umsatzsteuer auf der Wareneinfuhr;
Vorbereitung und Vollzug der Erlasse über den Verkehr mit Edelmetallen und Edelmetallwaren, über die Handelsstatistik und über die Verkehrsträgerstatistik;
Vorbereitung und Vollzug von Staatsverträgen in den vorgenannten Aufgabenbereichen;
51 Erwerb und Verwaltung von Zollliegenschaften; Beschaffung von Diensträumen, soweit vom Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) übertragen;
7. Eidgenössische Alkoholverwaltung
Durchführung des Alkoholmonopols;
Vorbereitung und Vollzug der Alkoholgesetzgebung;
Begutachtung der Fragen des Alkoholwesens;
Erstellung des Voranschlages, der Jahresrechnung und des Geschäftsberichtes;
...52 8.–9. ...53 10. Eidgenössische Bankenkommission Vollzug der Erlasse betreffend die Aufsicht über die Banken, Anlagefonds und das Pfandbriefwesen.
11.54Bundesamt für Informatik
Bearbeitung von departementsübergreifenden konzeptionellen und technischen Fragen im Bereich der Informatik;
Förderung und Koordination des Informatikeinsatzes in der Bundesverwaltung in Zusammenarbeit mit der Informatikkonferenz Bund;
55 Erarbeitung von Grundsätzen, Leitbildern und Technischen Weisungen über den Einsatz der Informatik;
Erlass von Technischen Weisungen über die Datensicherheit;
Beratung, Unterstützung und Organisation der Grundausbildung der Verwaltungseinheiten des Bundes im Bereich der Informatik;
Planung und Betrieb der departementsübergreifenden Datenkommunikation sowie Entwicklung und Betrieb von departementsübergreifenden Informatikanwendungen;
Betrieb des Rechenzentrums der Bundesverwaltung;
56 Entwicklung von Methoden für die Projektführung im Informatikbereich und Steuerung (Controlling) der Informatik.
12. Eidgenössische Finanzkontrolle Vollzug der Erlasse über die Eidgenössische Finanzkontrolle. 13.57Bundesamt für Bautenund Logistik Aufgaben nach der Verordnung vom 14. Dezember 199858 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes, insbesondere:
Gesamtheit aller Massnahmen zur Deckung des Raumbedarfs sowie zur Wahrung der Interessen des Bundes als Liegenschaftseigentümer und -besitzer sowie Bauherr für alle zivilen Immobilien des Bundes;
Begutachtung von Projekten für Hochbauten, die vom Bund subventioniert oder mitfinanziert werden;
Leitung der Delegation der Bau- und Liegenschaftsorgane der Bundesverwaltung (DBLO);
Leitung der Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB);
Kompetenzzentrum der Bundesverwaltung für die zentrale Beschaffung von Gütern und güternahen Dienstleistungen in den Bereichen Mobi- 1535).
der V vom25. Nov. 1998, in Kraft seit1. Jan. 1999 (AS 1999 909).
liar, Haushalt, Bürobedarf, Publikationen, Drucksachen, Bürotechnik sowie – teilweise – Informatik- und Telekommunikationsmittel;
f. Verkauf und Abgabe von Publikationen und Drucksachen an die Öffentlichkeit sowie Erbringung von Dienstleistungen in Bereichen wie Kopier-service, Leihmaterial, Transport- und Kurierdienst sowie Entsorgung der beschafften Güter.
7. Abschnitt:59 ...
Art. 12 -13
...
8. Abschnitt 60 ...
Art. 14 -15
...
9. Abschnitt Schlussbestimmungen
Art. 16 Aufhebung bisherigen Rechts
Es werden aufgehoben:
Bundesratsbeschluss vom23. Dezember 196861 über die Organisation einer Abteilung für Wissenschaft und Forschung im Eidgenössischen Departement des Innern;
Bundesratsbeschluss vom27. Dezember 196662 betreffend die Übertragung der Aufgaben der Eidgenössischen Fischereiinspektion an das Eidgenössische Amt für Gewässerschutz;
Bundesratsbeschluss vom26. Mai 197163 über die Schaffung eines Amtes für Umweltschutz im Eidgenössischen Departement des Innern;
[AS 19691, 1975 913]
[AS 1967 312, 1971 737 Art. 4 Abs. 1]
[AS 1971 737]
Bundesratsbeschluss vom2. Juli 192964 über die Zuteilung der Dienstzweige des Schweizerischen Zentralpolizeibüros und des Strafvollzuges in Bundesstrafsachen;
Bundesratsbeschluss vom27. Dezember 192865 betreffend die Zuständigkeit zu betreibungsrechtlichen Vorkehren in der Bundeszentralverwaltung;
Bundesratsbeschluss vom28. Dezember 193366 über die Einordnung der Eidgenössischen Fremdenpolizei in die Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes;
Bundesratsbeschluss vom26. März 195767 über die der Eidgenössischen Fremdenpolizei zur selbständigen Erledigung übertragenen Geschäfte;
Bundesratsbeschluss vom13. November 192368 betreffend das Sekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes;
Bundesratsbeschluss vom24. August 195669 betreffend Übertragung des Vollzuges des Bundesgesetzes über die Handelsreisenden an das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit;
Verfügung des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartementes vom 1. November 193070 über die vorläufige Verteilung der Geschäfte aus dem Gebiete der Wasser- und Elektrizitätswirtschaft auf die Abteilung Rechtswesen und Sekretariat, das Amt für Wasserwirtschaft und das Amt für Elektrizitätswirtschaft;
Bundesratsbeschluss vom6. März 196171 über die Erweiterung des Eidgenössischen Amtes für Elektrizitätswirtschaft zu einem Amt für Energiewirtschaft;
Bundesratsbeschluss vom8. Dezember 196972 über die Änderung der Geschäftsverteilung zwischen dem Generalsekretariat und dem Amt für Verkehr des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes;
Verordnung vom11. Dezember 197873 über die provisorische Umteilung der Abteilung Landeshydrologie und der Abteilung Flussbau und Talsperren, mit Ausnahme des Artikels 4.
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am1. Juni 1979 in Kraft.
[BS 1 285]
[BS 1 330]
[BS 1 403]
[AS 1957 230]
[BS 1 418]
[AS 1956 1149]
[BS 1 433; AS 1961 192 Art. 3 Abs. 2, 3]
[AS 1961 192]
[AS 1969 1258]
[AS 19793. AS 1999 2515]