173.322
Verordnung der Bundesversammlung über eine vorübergehende Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
vom 25. September 2009 (Stand am 1. November 2009)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 1 Absatz 5 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 20051, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 14. September 20092 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 18. September 20093, beschliesst:
Art. 1 Anzahl Richterstellen
Die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht wird vorübergehend auf höchstens 70 Vollzeitstellen erhöht.
Art. 2 Beschränkte Amtsdauer
Die Amtsdauer von Richterinnen und Richtern, die gestützt auf diese Verordnung gewählt werden, endet spätestens am 31. Oktober 2011.
Absatz 1 gilt sinngemäss für die vorübergehende Erhöhung des Beschäftigungsgrades von Richterinnen und Richtern mit ordentlicher Amtsdauer.
Art. 3 Schlussbestimmung
Diese Verordnung tritt am1. November 2009 in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2011.