672.51
Verordnung über die Amtshilfe bei Gruppenersuchen nach internationalen Steuerabkommen
vom 16. Januar 2013 (Stand am 1. Februar 2013)
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Steueramtshilfegesetz vom 28. September 20121, verordnet:
Art. 1 Gruppenersuchen
Ersuchen nach internationalen Steuerabkommen, die die betroffenen Personen anhand eines Verhaltensmusters bestimmen, sind zulässig für Informationen über Sachverhalte, welche die Zeit ab Inkrafttreten des Steueramtshilfegesetzes vom 28. September 2012 betreffen.
Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren Abkommens.
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am1. Februar 2013 in Kraft.