916.403.11
Verordnung des BVET (2/07) über die Festlegung der Gebiete mit erhöhtem Risiko für die Einschleppung der Geflügelpest
vom 28. September 2007 (Stand am 15. Oktober 2007)
Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 28. September 20071 über vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest, verordnet:
Art. 1 Risikogebiete
Als Risikogebiete gelten die Uferstreifen von1 km Breite um die im Anhang aufgeführten Gewässer und Gewässerabschnitte.
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 2007 in Kraft.
Risikogebiete
Bielersee Bodensee (Ober- und Untersee) Broye-Kanal Genfersee Murtensee Neuenburgersee Vierwaldstättersee Zihl-Kanal Zürichsee