WEKO-20111216-99c8c8
Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau: Verfügung vom 16.12.2011
Rubrum
Schweizerische Eidgenossenschaft WwW
Confédération suisse Cc
Confederazione Svizzera Cc
Confederaziun svizra Cc Hinweis:
Auf die Wiedergabe reiner Akter vorliegender Publikation zuguns entfernten Act.-Nummern wurde sei denn der Sinn des Textes lie erschliessen.
Gegen diese Verfügung haben ¢ Beschwerde beim Bundesverwe
Aktiengesellschaft Cellere
Cellere AG Aarau Bauunt
Granella Holding AG
- Granella AG
- Umbricht Holding AG
- Umbricht AG
- Neue Bau AG Baden
ERNE Holding AG Laufen
ERNE AG Bauunternehmi
Gebr. Meier AG Rohrleitu
Verfügun
vom 16. Deze
in Sachen Untersuchung 22-0: betreffend
Wettbewerbs: im Kanton Aa
wegen unzulässiger KG
ettbewerbskommission WEKO ymmission de la concurrence COMCO ymmissione della concorrenza COMCO mpetition Commission COMCO
iverweise im Text wurde im Rahmen ten der Leserlichkeit verzichtet. Die n auch nicht mit [...] bezeichnet, es sse sich sonst nicht mehr
lie nachfolgend genannten Parteien iltungsgericht eingereicht:
burg ing ngsbau
g
ımber 2011
385 gemäss Artikel 27 KG; SR 251
ıbreden im Strassen- und Tiefbau rgau Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 Abs. 1 und 3
gegen
1. Aktiengesellscl sowie
2. Cellere AG Aar: 5000 Aarau
beide vertreten dur Hintere Bahnhofstr
3. Daedalus Holdi 4. Sustra AG Schi
Letztere vertreten ( AG, Bahnhofplatz ‘
5. ERNE Holding | Laufenburg sowie
6. ERNE AG Bauu Laufenburg und
7. Gebrüder Meieı Birrhard
alle vertreten durch Kathrin Enderli, Ke 6916, 3001 Bern
8. Ernst Frey AG,
9. Gewerbezentru Döttingen sowie 10. Birchmeier Ho Döttingen
beide vertreten dur
Dr. Philipp Candrei 8001 Zürich
11. Granella Holdi 12. Granella AG,
beide vertreten dur Vicek, Schellenber 8021 Zürich
13. Hubschmid Be Nesselnbach sowie
14. H. Graf AG, Bz
15. Hüppi AG, Wic
vertreten durch Dr. Churerstrasse 135
1aft Cellere, Hodlerstrasse 2, 9009 St. Gallen au, Bauunternehmungen, Herzogstrasse 41,
ch Kaspar Hemmeler, Schärer Rechtsanwälte, asse 6, 5001 Aarau
ng AG, Allmendstrasse 11, 6210 Sursee sowie sftland, Aarauerstrasse 44, 5040 Schöftland
Jurch Dr. German Grüniger, BAUR HURLIMANN J, 8001 Zürich
AG Laufenburg, Bahnhofstrasse 8, 5080 nternehmung, Baslerstrasse 5, 5080 "AG Rohrleitungsbau, Langgass 5, 5244 ı Dr. Thomas Bähler, Dr. Daniel Emch und
llerhals Anwälte, Effingerstrasse 1, Postfach
Rinaustrasse 1040, 4303 Kaiseraugst
m Unterfeld AG, Gewerbestrasse 21, 5312 ch- und Tiefbau AG, Gewerbestrasse 21, 5312
ch Dr. Gaudenz Zindel, Nicolas Birkhäuser und a, Niederer Kraft & Frey AG, Bahnhofstrasse 13,
ng AG, Stumpenweg 8, 5303 Würenlingen sowie stumpenweg 8, 5303 Würenlingen
ch Dr. Jürg Borer, Dr. Juhani Kostka und Michael g Wittmer, Löwenstrasse 19, Postfach 1876,
steiligungs AG, Landstrasse 24, 5524
»
ichstrasse 2, 5621 Zufikon
lenholzstrasse 1, 8304 Wallisellen
Thomas Stäheli, Roesle Frick & Partner, Postfach 228, 8808 Pfäffikon SZ
16. Implenia AG, | 17. Implenia Bau |
beide vertreten dur Judith Bischof und 58, 8027 Zürich
18. Knecht Brugg Aarauerstrasse 11:
19. Knecht Bau At
20. Meier Söhne / Schwaderloch und
21. Bauunternehn Wittnau
alle vertreten durch Christian Meier, W Postfach 1236, 80%
22. KUPERA Hold Aeschstrasse 20, 5
23. Käppeli Bau A
beide vertreten dur KINK UND PARTN Luzernerstrasse 16
24. Treier AG, Net
25. Umbricht Holc 11f, 5417 Untersig.
26. Umbricht AG, 27. Neue Bau AG
alle vertreten durch Jurastrasse A, Pos
28. Walo Bertschi sowie
29. Walo Bertschi
beide vertreten dur Brandschenkestras
30. Ziegler Holdin 31. Ziegler AG, Rt
beide vertreten dur Gelterkinden
ndustriestrasse 24, 8305 Dietlikon sowie AG, Steinachermattweg 2a, 5033 Buchs AG
ch Dr. Marcel Meinhardt, Dr. Astrid Waser, Dr. Nicolas Bonassi, Lenz & Staehelin, Bleicherweg
Holding AG, c/o Knecht Bau AG, 2, 5200 Brugg sowie
5, Aarauerstrasse 112, 5200 Brugg und \G, Bauunternehmung, Hauptstrasse 85, 5326
1ung G. Schmid AG, Langmattstrasse 6, 5064
1 Dr. Reto Jacobs, Dr. Daniel Zimmerli und alder Wyss & Partner AG, Seefeldstrasse 123, 34 Zurich
ing AG, c/o Otto Notter AG, Hoch- & Tiefbau, 610 Wohlen sowie
G, Aeschstrasse 20, 5610 Wohlen
ch Dr. Basil Huber, chkp. CONRAD HÖCHLI ER, Rechtsanwälte Notariat Steuerberatung, , 5630 Muri
jenbachweg 8, 5107 Schinznach-Dorf
ling AG, c/o Dominik Umbricht, Bündtenstrasse yenthal sowie
Steigstrasse 20, 5300 Turgi und Baden, Mellingerstrase 6, 5400 Baden
1 Robert Vogel, Röthlisberger Vogel Bircher, fach, 5001 Aarau
nger Holding AG, Obere Zaune 24, 8001 Zurich
nger AG, Limmatstrasse 73, 8005 Zurich
ch Dr. Mani Reinert, Bar & Karrer AG, se 90, 8027 Zürich
g AG, Rheinstrasse 121, 4410 Liestal sowie leinstrasse 121, 4410 Liestal ch Caspar Baader, Ochsengasse 19/21, 4460
Besetzung Vincent Martenet (P Stefan Bühler, Marti Evelyne Clerc, Anne Andreas Kellerhals, Johann Zürcher
räsident, Vorsitz),
al Pasquier (Vizepräsidenten),
» Petitpierre, Andreas Heinemann, Rudolf Horber, Daniel Lampart, Jürg Niklaus, Thomas Pletscher,
Sachverhalt
Inhaltsverzeichnis A.2 Begriffe und Hintergrundinformatione A.3 Verfahren.......uunssssssnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn A.3.1 Anzeige ........neeeeeenesssnnnneeeennnnnne een A.3.2 Untersuchungseröffnung und Hau: A.3.3 Bonusmeldungen gemäss Art. 492 A.3.4 Der weitere Gang der Untersuchur A.3.5 Vorbringen der Parteien zum Antré A.3.5.1 Übersicht über die Vorbringen der A.3.5.3 AkteneinsiCht........ eee A.3.5.4 Weitere Beweismassnahmen und A.3.5.5 Vorbringen zu Informationen der V A.4 Übersicht über die Absprachetätigkeii A.5 Vorbemerkungen zu bestimmten Ben A.5.1 Birchmeier-Liste ...........:: cesses A.5.2 Bonusmeldung und Anhörung Birc A.5.3 Bonusmeldung und Anhörung Kne A.5.4 Weitere Vorbringen gegen die Bor A.6 Spezifische Projekte .......................- Fall 1: [...].................-..0000004404 Rennen Fall 2: [...].................--224444444 Rennen Fall 3: [...].................--2244444044 RR neenneennn Fall 4: [...].................--004444444 RR neennnennn Fall 5: [...].................--2044040044 Rennen Fall 6: [...].........---.....--22444444444 Rennen Fall 7: [...].................-22244444444 Rennen Fall 8: [...].................--224404444 Rennen Fall 9: [...]...........-.....--20444444444 Rennen Fall 12: [...]...............--.224004444 Rennen Fall 13: [...]..................2240004444 een Fall 14: [...]...............-..224040444 Rennen Fall 15: [...]...............-..0244404044 Rennen Fall 16: [...].........-.....-.224444444444 Rennen Fall 17: [...]...............--22444444444 Rennen
\ Abs. 2 KG...........ussssssnsssssnnnnnnnneennnnnen nennen
Untersuchungsgrundsätz ...................2222224420000- tim Kanton Aargau .......ecansseessennneennnnnnnenennnnnen
cht, Meier Söhne, G. Schmid..........................-
Fall 18: [...]..................224000444 Rennen Fall 19: [...]...............-.22444400444 44 Fall 20: [...].........-....---22444444444 44 eenneeennn Fall 21: [...]...............-..2244444444 Rennen Fall 22: [...]...............--2244444444 44H nnenneennn Fall 24: [...]...............--2244444444 RR nnnnnenennn Fall 25: [...]...............--22444440444 RR nennneennn Fall 26: [...].........--....--22444444444 RR nenneennn Fall 27: [...]...............--2244444444 Rennen Fall 28: [...]...............--2244444444 RR neenneennn Fall 29: [...]...............--22444444444 Rennen Fall se Fall 38: [...]........................44444444444444444444 000 Fall 40: [...]...............--22444444444 Rennen Fall 42: [...]...............--224444444 RR nneenneennn Fall 44: [...]...............--2244444444 RR nnennneennn Fall 47: [...]...............--2244444444 Rennen Fall 48: [...]...............--2224444444 Rennen Fall 49: [...]...............--22444444444 Rennen Fall 50: [...]...............--224444444444 Rennen Fall 51: [...]...............-..2244444044 nennen Fall 52: [...]...............--22444400444 Rennen Fall 55: [...]...............--22444444444 Rennen Fall 58: [...]...............--224444444 Rennen Fall 59: [...]...............--224444404444 Rennen Fall 60.1: [...].....--.....-...22444444444 444 Fall 61: [...].........-.....-..22444444444 44 eennn
Fall ol od A nee Fall 57: [...]....................00..00 nee Fall 62: Od nenne
Fall 65: [...]...............--224444444444 RR nnneennnnnn Fall 66: [...]........---...---224444444444 4 enneennn Fall 67: [...].........-....---22444444444 RR neenneennn Fall 68: [...].........-.....--22444444444 Rennen Fall 69: [...].........-....---224444444444 Rennen Fall 70: [...]..............---22444444444 RR nennen Fall 71: [...]...............-..2440044444 Rennen Fall 72: [...]...............--2444444444 RR neenneennn Fall 74: [...]...............--224444444 Rennen Fall 75: [...]...............--22440444404 Rennen Fall 77: [...]..............--22244444444 44 nennneennn Fall 78: [...]...............--2244444444 RR neenneeennn Fall 79: [...]..............---24444444444 RR nennen Fall 80: [...].........-.....--224444444444 Rennen Fall 81: [...].........-.....-..2244444444 4 Fall 82: [...]...............--224444444 44 neenneennn Fall 84: [...]...............--2244444444 Rennen Fall 85: [...]...............--22444440404 Rennen Fall 86: [...]........--....---22444444444 4 eenneennn Fall 87: [...].........-.....--2244444444 44H neenneennn Fall 88: [...].........-.....--2244444444 44 eennneennn Fall 89: [...].........-.....--22444444444 Rennen Fall 91: [...]...............-..22444444444 4 Fall ce Fall 94: [...]...............--2224444444 Rennen Fall 95: [...]...............--.24444404044 nennen Fall 96: [...].........--...---224444444444 4 nneennn Fall 97: [...]..............---224444444444 Rennen Fall 98: [...].........-.....--22444440444 RR eenneennn Fall 102: [...].............-..2244444044 44 neennn
Fall 108: [..].ccecccsscssscssssesseessesseesseessesseeeees Fall 109: [.oc].cceccesccssscssessseesssesseessvsseeesseseves
B Erwägungen. ........cccccceeeeeeeeeeeeeeeeseeees
B.1.3 _Örtlicher und zeitlicher Geltungsbe B.2 Verfügungsadressaten.....................- B.2.1 Muttergesellschäft ........................- B.2.2 _ Tochtergesellschaft ......................- B.4 Vorbemerkungen zur Beweiswürdigui B.5.1 Wettbewerbsabrede ....................- B.5.1.1 Bewusstes und gewolltes Zusamn B.5.2 Marktabgrenzung ...................2...-- B.5.2.1 Allgemeines.....................: B.5.3 Beseitigung des wirksamen Wettbi B.5.3.1 Vorliegen horizontaler Preisabrede B.5.3.2 Umstossung der gesetzlichen Vert B.5.4 Erhebliche Wettbewerbsbeeinträcl B.5.4.1 Qualitativ......esssseeeesnenneeeeneennenenne B.5.4.2 Quantitativ.........ccccecccccsssseeeeseeeeee B.5.4.3 Rechtfertigung aus Effizienzgrund B.5.5 ErQebnis.............cccccceceeeeeeeeeeeeeeeeee
Cc Sanktion und Sanktionsbemessun
C.1 Sanktionierung................uueeeeennn C.1.1 = Allgemeines...................nn C.1.2 Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KG C.1.2.1 Unternehmen ......... cere C.1.2.2 Unzulässige Verhaltensweise im S C.1.3 _ Vorwerfbarkeit........uunrseeeeeeeeeeeene C.1.4 _ Sanktionsbemessung ..................- C.1.4.1 Einleitung und gesetzliche Grundle C.1.4.2 Maximalsanktion ..............rrr C.1.5 _ Bonusmeldungen - Vollständiger / C.1.5.1 Allgemeines zur Sanktionsbefreiur C1.6 Ergebnis...................uunnneeeennnn
ın sowie Aufteilung nach Geschäftspartnern .. 188 nutung gemäss Art. 5 Abs. 3 KG ..................-
D Kosten ....zuusnnnsaneennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnn E Ergebnis .......uuunnsssannnnennennnnnnnnnnnnnnnnn
F DiSpoSitiV ...neunnnnannnnnnnennennnnnnnnnnnnnnnnen
Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1: Chronologische Übersicht über d Tabelle 2: Erfolgreiche Schutznahmen und. Tabelle 3: Konzernumsatze der Parteien vo Tabelle 4: Maximalsanktion pro Unternehme
Tabelle 5: Umsätze der Parteien auf den rel
Tabelle 6: Basisbeträge der Parteien in CHF
Tabelle 7: Übersicht über die Beteiligung an
Tabelle 8: Höhe der Sanktion je Partei in Ct Tabelle 10: Meier Söhne: Fälle als Erstanze Tabelle 11: Bussenrelevante Fälle für Knecl
Tabelle 12: Zusammenfassung der Sanktior
tae eee eee eee eee eee eee eee eee 236 Stützofferten 1.1.2006-7.6.2009. .....................- 26 n 2007 bis 2009 in CHF. .................s2ssse rennen 208 N IN CHF. „u. nennen 208 evanten Märkten in CHF von 8.6.2006 bis
Aansnannnnnnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnennrsnnnnnnrrnnnnnnnnnnennn 211 - exkl. MWST. 20... eee eeeeeeeeeeeeeeeeeceeeeeeeeeeeeeeeeeaes 213 | Absprachen (ohne erfolgreiche Schutznahmen). Aansnannnnnnnsnnnnnnnnnnnnnnnrnnnnnnnsnnensrsnnnnnnrrnnnnnnrnnnennn 218 IF (vor Bonusprogramm). .................44224 444220 222 Aansnannnnnnnsnnnnnnnnnnnnnnnrnnnnnnnsnnensrsnnnnnnrrnnnnnnrnnnennn 226 IgEF .......uueensssnnnnnnssnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn 227 ıt und Meier Söhne ......... nennen 228
A Sachverhalt
A.1 Gegenstand der Untersuc
1. Gegenstand der Untersuchung bilde Aargau Wettbewerbsabreden gemäss Art. ! haben, indem sie Preis- und Zuschlagsvere preise und -bedingungen, Teilnahmen an A bzw. Kunden austauschten.
A.2 Begriffe und Hintergrund
2. Bevor die Verfahrensgeschichte darge untersuchte Absprachetätigkeit im Kanton nachfolgend einige Begriffe erklärt und Hin tersuchung wichtig und für ein rasches V sind.
3. Tiefbau: Die Adressaten der vorliege kann in die folgenden vier Sparten unterteilt wie Abschlüsse und Pflästerungen, Belags beiten. Der Erdbau betrifft Tiefbau: gen/Dammbauten, Natursteinmauern, Abbr standsetzung betrifft Sanierungen. Schliess sammenhängenden Transporte zugeordne Spezial- und Schwertransporte, Deponiehal
4. In den Bereichen Strassenbau und Bi gend die öffentliche Hand (Bund, Kantone, treten auch Private als Auftraggeber auf.
Vergabeverfahren von Tiefbauarbeiten, vor trags. Es kann dabei grundsätzlich zwische schieden werden, wobei das Verfahren bei setzlich vorgegeben ist.” Bei Submissioner Spielraum. So können beispielsweise die E Anbieter in Abgebotsrunden? weiter verhanc Person kontaktiert dabei in der Regel die i Via Ausschluss der jeweils teuersten Anbiet zur abschliessenden Vergabe des Auftrags
Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle setz, KG; SR 251).
Für Ausschreibungen des Bundes: Bundes fungswesen (BöB; SR 172.056.1) und Vero fungswesen (V6B; SR 172.056.11).
Für Ausschreibungen der Kantone und Ger liche Beschaffungswesen (IV6B; siehe z.B. Rechts SAR 150.950) und die kantonalen / Submissionsdekret [SubmD] vom 26.11.19!
Abgebotsrunden bezeichnen vom Auftragg: Die Liberalisierung des öffentlichen Bauma 1997, Bd. 1, 24).
t die Frage, ob Tiefbauunternehmen im Kanton 5 Abs. 3 Bst. a und c sowie Abs. 1 KG" getroffen inbarungen trafen und Informationen über Offertusschreibungen und die Zuteilung von Aufträgen
informationen
stellt (siehe unter A.3) und ein Überblick über die Aargau gegeben wird (siehe unter A.4), werden tergrundinformationen geliefert, die für diese Unerständnis der vorliegenden Verfügung hilfreich
nden Untersuchung sind im Tiefbau tätig. Dieser werden: Der Strassenbau betrifft Tiefbauarbeiten arbeiten, Kanalisations- und Werkleitungsbauararbeiten wie Aushub/Baugruben, Schüttunuch/Rückbau und den Wasserbau. Die Betoninlich können dem Tiefbau auch die mit diesem zut werden (Grube, Mulden- und Kippertransporte, tung/Kiesgrube).
atoninstandsetzung ist der Auftraggeber Uberwie- Gemeinden). Im Erdbau und bei den Transporten
Begriff Submission steht im Folgenden für das ı deren Ausschreibung bis zur Vergabe des Aufn Öffentlichen und privaten Submissionen unter- Aufträgen der öffentlichen Hand weitgehend ge- 1 von privaten Aufträgen besteht hingegen mehr -rsteingaben der an einer Submission beteiligten lelt werden. Die mit der Auftragsvergabe betraute nteressierten Firmen und fordert Preisnachlässe. er wird der Kreis der Offerenten kontinuierlich bis eingeschränkt.
und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgegesetz vom 16.12.1994 über das öffentliche Beschafrdnung vom 11.12.1995 über das öffentliche Beschafneinden: Interkantonale Vereinbarung über das öffentin der systematischen Sammlung des Aargauischen \usführungserlasse (für den Kanton Aargau etwa das 96; SAR 150.910).
aber initiierte Preisverhandlungen (vgl. PETER GAUCH, rktes und viele Fragen, in: Baurechtstagung, Freiburg
6. Schutz: Unter Schutz oder Schutznal sich absprechende Unternehmen denjenig rekt von der Absprache profitieren soll, inc erhalten soll. Die Absprache läuft in aller Re Unternehmen den tiefsten Preis aller Absp zur Auftragserteilung an das geschützte Uni
7. Stutzofferte: Unter einer Stützofferte den, mit welcher die Abspracheteilnehmer | bieten. Eine Stützofferte wird somit nur zun des Zuschlags zugunsten des geschützten der Absprache auf die Einreichung einer ( von einer Bid-suppression gesprochen.
8. Meldestelle des Schweizerischen I über verschiedene Geschäftsstellen der K: form <www.infobau.ch>, welche für Mitgliec Kanton Aargau ist der „baumeister verbanı Meldestelle (siene Anhang des Wettbewerb
9. Gemäss Art. 6 des Wettbewerbsregle bot einzureichen beabsichtigt, diese Absich der Ausschreibungsunterlagen mit. Ebens SBV-Mitglied seine Absicht ändert und keir reglement SBV). Die Liste der für ein bestii jederzeit von jedem Mitglied des SBV online
10. In der Folge kann die Meldestelle die lung einladen, an welcher die Angebotstext Versammlung dient insbesondere der Kläi Projekt (Art. 8 und 9 Wettbewerbsreglemen!
11. Eine notwendige, wenn auch nicht F Submissionswesen (insbesondere einer erf geschäfte an einer Submission teilzunehme tons Aargau viele Baugeschäfte tätig sind,
Diese Schwierigkeit wird durch die Internetp Mitglied des SBV kann sich jederzeit ein ak renten an einer bestimmten Submission teil Meldedienst benutzen, desto umfassender \
12. Aus einer Vorabklärung des Sekret: Sekretariat) im Jahr 2003 ergibt sich, dass unter Sanktionsdrohung verpflichtet waren diesem Zeitpunkt dürfte also eine umfass: bestanden haben. Gestützt auf eine Anre Sanktionsdrohung für die Verletzung diese
* Siehe dazu auch RPW 2009/3, 200 Rz 15, Reglement des Schweizerischen Baumeist sen (Wettbewerbsreglement), Ausgabe 20C Vgl. Ausführungen zum relevanten Markt: d onsteilnehmer gebildet (Rz 981 ff.).
7” RPW 2003/4, 726 Rz 3 sowie 731 Ziff. 1 de SBV.
ıme wird das Verhalten verstanden, mit welchem en Abspracheteilnehmer bestimmen, welcher dilem er den zu vergebenden Submissionsauftrag gel über den Preis und erlaubt dem geschützten racheteilnehmer einzureichen, was in der Regel ernehmen führt.
» (oder Scheinofferte) wird eine Offerte verstandie Offerte des geschützten Unternehmens über- 1 Schein eingereicht und bezweckt die Steuerung Unternehmens.“ Falls ein Unternehmen aufgrund Ifferte verzichtet, wird von Eingabeverzicht oder
3aumeisterverbandes (SBV): Der SBV betreibt ıntonal- oder Regionalverbände die Internetplattler des SBV über ein Kennwort zugänglich ist. Im 1 aargau“ für Projekte im Tiefbau die zuständige sreglements SBV’).
ments SBV teilt ein SBV-Mitglied, das ein Anget der zuständigen Stelle unverzüglich nach Erhalt o ist die Meldestelle zu informieren, wenn das 1 Angebot einreichen wird (Art. 6.2 Wettbewerbsnmtes Projekt angemeldeten Baugeschäfte kann eingesehen werden.
angemeldeten Baugeschäfte zu einer Versamm- e und Grundlagen bereinigt werden sollen. Diese ‘ung von technischen Fragen zum betreffenden
inreichende Voraussetzung einer Absprache im olgreichen) ist das Wissen darüber, welche Baun gedenken.° Da in der Tiefbaubranche des Kanist dieses Wissen nicht ohne Weiteres verfügbar. lattform der Meldestelle SBV überwunden: Jedes tuelles Bild darüber verschaffen, welche Konkurzunehmen gedenken. Je mehr Baugeschäfte den nird das Bild der konkreten Konkurrenzsituation.
riats der Wettbewerbskommission (nachfolgend die Mitglieder des SBV bis zum 1. Januar 2003 ‚ihre Submissionsteilnahme zu melden.’ Bis zu ende Übersicht über die Submissionsteilnehmer gung des Sekretariats strich der SBV zwar die r Pflicht aus seinem Reglement. Allerdings sind
Flektroinstallationsbetriebe Bern.
arverbandes vom 30.10.2008 über das Angebotswe- 9, abrufbar unter:
er Kreis der Konkurrenten wird durch die Submissir Schlussfolgerungen, Wettbewerbsreglement des die SBV-Mitglieder nach wie vor gehalten, Auch Versammlungen unter den Submissio
13. Basis der damaligen Vorabklärung w derer nicht schlüssig beurteilt werden konnt die Mitglieder dazu veranlasste, Offerten men.*° Die vorliegende Untersuchung förde Beurteilung zulassen: Es ist festzustellen, c systematisch nutzten.'' So wurden unzäh reicht, welche von der Meldeplattform herur zeigt, dass die Baugeschäfte mit diesen Inf Informationen allein lässt sich jedoch nicht ı Allerdings hat sich auch gezeigt, dass die zur Organisation einer Absprache in der F taktaufnahme bildeten die Informationen (I Submission interessierten Baugeschäfte), v die ideale Grundlage. In den Fällen, in wel konnte auch diese die für eine Absprache den Konkurrenten liefern."*
14. Aus dem Gesagten folgt nicht, dass mission teilnehmenden Konkurrenten oder absprache gedient hätte.'” Aber es ergibt Projekt nahezu vollständige Transparenz Meldestelle sorgt damit dafür, dass die obe 11) für das Treffen von Submissionsabspra:
15. Im Übrigen kann die erwähnte Plattfo einflussen, wenn keine direkten Kontakte ; bereits das Wissen Uber die mögliche Anz: Rückschlüsse auf die Stärken, Spezialitäte
Siehe Art. 6.1 Wettbewerbsreglement SBV: absichtigt (Bewerber), teilt dies unverzüglic:
Art. 8 Wettbewerbsreglement SBV.
1° So ausdrücklich RPW 2003/4, 728 Rz 7 Bs!
1! Siehe z.B. Ausdrucke in den Aktenstücken
Hinweisen in Rz 23 f.]); act. [...] (Granella); act. [...] und act. [...] mit handschriftlicher N Checkliste von Cellere, welche die Vorgehe (act. [...]: Einer der ersten Punkte stellt die Diese erfolgt noch vor der eigentlichen Ber: vermerkt: „Formular ab Internet ausdrucker VAB steht für Verband Aargauer Baumeiste mäppli“ von Käppeli, in welchem eigens ein
Als Beispiel für die telefonische Kontaktaufı (L..))-
Unter Begehung wird die Besichtigung des die an der Submission interessierten Bauur
Zur allgemeinen Funktionsweise der Kontal Meier Söhne.
5 Art. 11 Wettbewerbsreglement SBV legt so
rechtswidrigen Abreden untersagt sind. Zuc 2003 ein SBV-Mitglied, das wettbewerbsrec sen werden.
ihre Teilnahme an einer Submission zu melden.® nsteilnehmern sind vorgesehen.”
aren bloss summarische Ermittlungen, aufgrund e, inwieweit das Wettbewerbsreglement des SBV von einzelnen Projekten aufeinander abzustimrt neue Erkenntnisse zu Tage, welche nun eine lass einige der Parteien die Meldestelle des SBV ige Zusammenstellungen gefunden oder eingeitergeladen und ausgedruckt worden waren. Dies ormationen arbeiten. Aus der Verwendung dieser 1otwendigerweise auf eine Absprache schliessen. Untersuchungsadressatinnen ihre Konkurrenten regel telefonisch kontaktierten.'” Für diese Kon- Name und Telefonnummer der an der jeweiligen velche die SBV-Meldestelle zur Verfügung stellte, chen es zu einer sogenannten Begehung’* kam, notwendigen Informationen über die teilnehmenjede Einsichtnahme in die Liste der an der Subjede Versammlung des SBV einer Submissionssich, dass das Meldesystem des SBV für jedes über die Konkurrenzsituation schafft. Die SBVn genannte notwendige Voraussetzung (siehe Rz hen über die Zuteilung von Projekten erfüllt ist.
rm den Markt der Tiefbaubranche auch dann bezwischen den Konkurrenten stattfinden. So kann nl von Konkurrenten und deren Identität (welche n und geographische Herkunft der Submissions-
„Ein SBV-Mitglied, das ein Angebot einzureichen beh [...] der zuständigen Stelle mit.“
. Cc, Wettbewerbsreglement des SBV.
BAG 0051 (Umbricht [Namensverwendung gemäss act. [...],[...] der Meldung vom 18.6.2009, (Implenia), lotiz „Tel. an alle“ (Birchmeier). Siehe auch interne insweise bei der Bearbeitung von Offerten festlegt Anmeldung der Offerte beim Baumeisterverband dar. chnungsarbeit. Am Ende der Checkliste wird zudem
| und im Ordner ANMELDUNGEN VAB ablegen!!!“
r. Siehe auch das standardisierte „Deckblatt Offert-
e Rubrik für die Anmeldung beim VAB vorgesehen ist.
vahme siehe z.B. die Ausführungen von [...] zu Fall 31
Bauplatzes verstanden, an welcher der Bauherr und ternehmen teilnehmen. Siehe z.B. Fall 108.
<taufnahme siehe die Ausführungen von Knecht und
gar ausdrücklich fest, dass jegliche wettbewerbslem kann in Anwendung von Art. 10 der SBV-Statuten ‚htswidrige Abreden trifft, aus dem SBV ausgeschlos- teilnehmer erlaubt) die Höhe der eigenen SBV stellt somit wichtige Informationen zu! des Wettbewerbs auswirken können."”
16. Gestützt auf diese Erkenntnisse über Eröffnung einer Vorabklärung in Betracht. | das Sekretariat allerdings zu einem spätere
17. Arbeitsgemeinschaften (ARGE): Ir Durchführungszeitraum eines Projektes kaı aufdrängen. Bei einer stillen oder unechten rung und tritt als alleinige Vertragspartei g die übrigen, im Falle eines Vertragsabschlu zu informieren. Hat der Auftraggeber hinge beit, liegt eine offene oder echte ARGE vor Einreichung einer gemeinsamen Offerte d wird, welche Baugeschäfte den Auftrag gı ausführen würden. Das Verhältnis der ARG beitsverträge geregelt und die Ausführung den hier beschriebenen und für den vorlieg die Baugeschäfte bezüglich eines Auftrag: meinsamer Ausführung bereits in der Offert über, in denen ein Baugeschäft, welches u eines Auftrags und dessen selbständiger A lung eine ARGE mit anderen Baugeschäfte sucht."?
A.3 Verfahren
A.3.1 Anzeige
18. Auslöser der vorliegenden Untersuc son/eine Unternehmung. In der Anzeige wu
- dass sich diverse Strassen- und Tiefb auch im Kanton Zürich seit Jahren zu sich über laufende Ausschreibungen ı
- dass bei Grossprojekten auch sogena eingerechnet würden, welche alsdann tenden Unternehmen an die anderen. bezahlt würden,
6 Siehe z.B. Fall 30, welcher aufzeigt, dass d
der geographischen Lage der Projekte meh nen; siehe auch die Hinweise von Granella
Im einschlägigen OECD-Leitfaden wird den Anzahl der Mitbieter nicht bekanntzugeben (OECD-Leitfaden zur Bekämpfung von Ang Februar 2009, S. 8, abrufbar unter: (7.6.2011)).
13 Siehe zum Ganzen RPW 2009/3, 199 Rz 1:
Eingabe beeinflussen.*® Die Meldeplattform des ’ Verfügung, welche sich direkt auf die Intensität
die Meldestelle des SBV zieht das Sekretariat die Jber das weitere Vorgehen in dieser Sache wird n Zeitpunkt entscheiden.
| Abhängigkeit unter anderem von Grösse und ın sich dessen Ausführung in Form einer ARGE ARGE übernimmt ein Baugeschäft die Federfühegenüber dem Bauherren auf, ohne diesen über sses an der Ausführung beteiligten Baugeschäfte gen Kenntnis von einer geplanten Zusammenar- . Möglich, aber nicht zwingend erforderlich, ist die urch die ARGE-Partner, aus welcher ersichtlich 2meinsam planen und im Falle des Zuschlages E-Partner untereinander wird über Zusammenarwird gemeinsam bewerkstelligt. Gemeinsam ist enden Fall relevanten Konstellationen, dass sich > nicht konkurrenzieren, sondern an dessen gephase interessiert sind. Dem stehen Fälle gegenrsprünglich in der Offertphase am eigenen Erhalt ‚usführung interessiert war, nach Zuschlagsertein, auch vormaligen Konkurrenten, zu bilden verhung war eine Anzeige durch eine Privatper- 'de ausgeführt,
auunternehmen sowohl im Kanton Aargau als Besprechungen träfen, anlässlich welcher sie Ind deren Preise verständigen würden,
nnte „Schutz-Entschädigungen* in die Offerten vom absprachebeteiligten, den Zuschlag erhalan der Absprache beteiligten Unternehmen ausie Unternehmen aufgrund ihrer Kernkompetenzen und ir oder weniger Interesse an Projekten bekunden könauf ihr übliches Produktportfolio.
Beschaffungsstellen nicht umsonst empfohlen, die und deren Anzahl nicht unnötig zu beschränken ebotsabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen,
2, Elektroinstallationsbetriebe Bern.
- dass diese Treffen, solange das KG k jeweiligen kantonalen Baumeisterverk wechselnd bei den einzelnen involvier
- dass sich die Unternehmen - da sie s siert seien, den kantonalen Baumeiste onen den anderen Unternehmen zugé chen und diese zur Vereinbarung eine
- dass im Kanton Aargau an solchen Ak henfolge — die Birchmeier Hoch- und ° Implenia Bau AG, die Knecht Bau AG Walo Bertschinger AG beteiligt seien.
19. Der/die Anzeiger/in gelangte erstmals einer zweiten E-Mail vom Mai 2008 bestätii mit Schreiben vom Juni 2008 machte er/si Vertretern des Sekretariats im März 2009 eı tion. In der Folge beantwortete er/sie anlä: zu einzelnen Unternehmen. Seine/ihre Anc stellten sich — soweit zu diesem Zeitpunkt heraus.
20. Der/die Anzeiger/in kennt den Bereic Aargau und Zürich sehr gut, wie seine/ihr Person/Unternehmung aufzeigen.
21. Dem/r Anzeiger/in wurde seitens des zugesichert. Die Identität des/der Anzeige legt.'” Der Vollständigkeit halber ist anzume sonen des Sekretariats bekannt ist und vo öffnung auch dem damaligen Präsidenten d
22. Die Cellere AG Aarau, Bauunternehi chen geltend, es müsse ihnen Akteneinsich nen Aktenstücke gewährt werden. Andernf sentliche Inhalt dieser Aktenstücke bekann dings mit den soeben ausgeführten Erläute Erstellung des sanktionsrelevanten Sachve gen des/der Anzeigers/in abgestellt, sonde den später zugegangen sind.
A.3.2 Untersuchungseröffnung und
23. Gestützt auf die Informationen des/d eröffnete das Sekretariat am 8. Juni 2009 i ums zwei Untersuchungen gemäss Art. 27 Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich be
"9% Siehe zur Zulässigkeit hiervon etwa STEPH/
über das Verwaltungsverfahren, Auer/Mülle 29 f., insbesondere jeweils erstes Lemma v
Bundesgesetz vom 20.12.1968 über das Vi VwVG; SR 172.021).
eine direkten Sanktionen gekannt habe, bei den anden abgehalten worden seien und seither abten Unternehmen stattfänden,
ämtliche Submissionen, an welchen sie interesrverbänden melden würden und diese Informatiinglich seien — ein Bild über die Mitbewerber ma- Ss „Schutzes“ kontaktieren könnten,
sprachen namentlich - in alphabetischer Rei- Tiefbau AG, die Cellere AG, die Granella AG, die die Meier Söhne AG, die Umbricht AG und die
> im März 2008 per E-Mail an das Sekretariat. In gte und ergänzte er/sie diese Ausführungen, und 2 nähere Angaben. Anlässlich eines Treffens mit ‘lauterte und präzisierte er/sie mündlich die Situasslich dreier Telefonate noch spezifische Fragen jaben waren glaubhaft und widerspruchsfrei und
überprüfbare Elemente betreffend — als korrekt
+h des Strassen- und Tiefbaus in den Kantonen e — vom Sekretariat verifizierten — Angaben zur
Sekretariats die Wahrung seiner/ihrer Anonymität r/in wird folgedessen vorliegend nicht offen gerken, dass seine/ihre Identität ausgewählten Perrgängig zur Genehmigung der Untersuchungserer WEKO mitgeteilt wurde.
nungen, und die Aktiengesellschaft Cellere mat in die bezüglich des/der Anzeigers/in vorhandealls müsse gestützt auf Art. 28 VwVG”° der wetgegeben werden. Diesem Anliegen wurde allerrungen zur Anzeige bereits entsprochen. Fur die rhalts wird im Ubrigen nicht direkt auf die Aussarn auf Beweismittel, die den Wettbewerbsbehor-
Hausdurchsuchungen
er Anzeiger/in sowie nach weiteren Abklärungen m Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidi- KG - die eine allfällige Wettbewerbsabreden im treffend (22-0384), die andere (die vorliegende)
\N C. BRUNNER, in: Kommentar zum Bundesgesetz r/Schindler (Hrsg.), 2008, Art. 27 VwVG N 23 f. und on N 24 und 30 m.H.
rwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, solche im Kanton Aargau (22-0385).”* Die wurde dabei - in alphabetischer Reihenfolg
Birchmeier Hoch- und Tiefbau AG, LC
Cellere AG Aarau, Bauunternehmun
- Erne AG Bauunternehmung, Laufer der Meier AG Rohrleitungsbau, Birrk
Granella AG, Würenlingen (nachfolg
Implenia Bau AG, Buchs AG” (nach
Knecht Bau AG, Brugg AG (nachfolg
- Meier und Söhne AG, Schwaderlo nachfolgend Meier Söhne);
- Umbricht AG, Turgi [Untersiggenth: Bau AG Baden, Baden (nachfolgeno
- Walo Bertschinger AG, Aarau (dere rich wahrgenommen werden; Letzte:
24. Am 19. August 2010 wurde die Unters Präsidiums - in alphabetischer Reihenfolge
Ernst Frey AG, Kaiseraugst (nachfol
[Bauunternehmung] G. Schmid AG, '
[H.] Graf AG, Zufikon (nachfolgend C
- Hüppi AG, Aarau (deren Interessen werden; Letztere wird in der Folge a
Kappeli Bau AG, Wohlen AG (nachfe
Sustra AG, Schöftland (nachfolgend
Treier AG, Schinznach Dorf (nachfol
Ziegler AG, Liestal (nachfolgend Zie:
25. Die Eröffnung der Untersuchung gab 13. Juli 2009 im Schweizerischen Handels: bekannt. Innert der 30-tägigen Frist zur Anr Schweizerische Baumeisterverband eine B Nach entsprechender Prüfung beantwortet
21 Vgl. auch die Pressemitteilung des Sekreta
Siehe dazu auch Ausführungen in Fn 123.
” Bei der Implenia Bau AG, Buchs AG, und d be Gesellschaft.
Siehe dazu auch Ausführungen in Fn 122. Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB) ”° BBI 2009 5173.
den Kanton Aargau betreffende Untersuchung 2 — gegen folgende Unternehmen eröffnet:
öttingen (nachfolgend Birchmeier); g, Aarau (nachfolgend Cellere);
Iburg (nachfolgend Erne), wozu auch die Gebrüard (nachfolgend Gebr. Meier) gehört;”?
end Granella); folgend Implenia); end Knecht);
ch (recte: Meier Söhne AG, Bauunternehmung;
ul] (nachfolgend Umbricht), wozu auch die Neue | Neue Bau) gehört;””
n Interessen von der Walo Bertschinger AG, ZU- e wird in der Folge als Walo bezeichnet).
suchung im Einvernehmen mit einem Mitglied des — auf folgende Unternehmen ausgedehnt:
gend [EFAG]); Wittnau (nachfolgend G. Schmid); sraf);
|} von der Hüppi AG, Wallisellen wahrgenommen Is Hüppi bezeichnet);
)Igend Kappeli); Sustra);
gend Treier); Jler).
das Sekretariat mittels amtlicher Publikation am ımtsblatt”° und am 14. Juli 2009 im Bundesblatt”° neldung einer Verfahrensbeteiligung begehrte der eteiligung gestützt auf Art. 43 Abs. 1 Bst. b KG. e das Sekretariat die Anmeldung dahingehend,
riats vom 10.6.2009, abrufbar unter:
er Implenia Bau AG, Genf, handelt es sich um dieselvom 13.7.2009, Nr. 132 57 f.
dass eine Verfahrensbeteiligung als Dritter einem späteren Zeitpunkt allenfalls angehöl August 2010) wurde ebenfalls amtlich publ nung meldeten sich keine Dritten, die sich a
26. Am 9. Juni 2009 nahm das Sekretaria IT-Spezialisten gleichzeitig im Kanton Aare vor. In der Untersuchung, die den Kanton . geschäften (Birchmeier, Cellere, Granella, schäfte wurden zu Beginn der Hausdurchst keit einer Bonusmeldung und deren Bedet der Untersuchungseröffnung sowie des Du geschäften, gegen welche die den Kanton (Erne, Knecht, Meier Söhne und Walo), wu Diesen Baugeschäften wurde aber je von « ein Schreiben über die Eröffnung der Unt mungen über die Bonusregelung überbrach
27. Vier Hausdurchsuchungen konnten é 2009 abgeschlossen werden. Es wurde Al kollen beschlagnahmt.”® Zudem wurden ele!
A.3.3 Bonusmeldungen gemäss Art
28. Anlässlich der Hausdurchsuchung be telefonisch sowie mit umgehender schriftlic nusprogramm und erklärte ihre Bereitschaft nen reichten in den folgenden Tagen Selb: der Wettbewerbsbehörde zu kooperieren. nem späteren Zeitpunkt dazu. Somit reich! nusmeldung gemäss Art. 49a Abs. 2 KG i. chronologische Reihenfolge der Bonusmeld
Datum Uhrzeit 09.06.09 11.34 (Fax) 10.06.09 10.05 (Fax) 10.05 (Fax) 16.55 (Tel.) 11.06.09 14.34 (Fax) 30.08.10 14.54 (Fax) 09.12.10 Posteinganı
Tabelle 1: Chronologische Übersicht über da
?" Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB)
Wettbewerbskommission vom 31.8.2010 (E Vgl. act. [...]: Durchsuchungs- und Beschla adressatin.
29 Verordnung vom 12.3.2004 Uber die Sankti (KG-Sanktionsverordnung; SVKG; SR 251.
ohne Parteistellung möglich sei und der SBV zu rt werde. Die Ausdehnung der Untersuchung (19. iziert.?’” Innert der 30-tägigen Frist nach Ausdehn der Untersuchung beteiligen wollten.
it in einer koordinierten Aktion mit der Polizei und yau und im Kanton Zürich Hausdurchsuchungen Aargau betrifft, erfolgte eine solche bei fünf Bau- Implenia und Umbricht). Die betroffenen Bauge- Ichungen über ihre Rechte inklusive der Möglich- ıtung aufgeklärt, und sie erhielten je eine Kopie rchsuchungsbefehls. Bei den vier weiteren Bau- Aargau betreffende Untersuchung eröffnet wurde rden keine Hausdurchsuchungen vorgenommen. :inem Vertreter/einer Vertreterin des Sekretariats ersuchung sowie ein Dokument zu den Bestimt.
ım 9. Juni 2009, jene bei Umbricht am 10. Juni tenmaterial gemäss den entsprechenden Proto- Ktronische Daten gespiegelt.
antragte eine Untersuchungsadressatin zunachst ther Bestätigung per Fax die Teilnahme am Bo- Zur Kooperation. Drei Untersuchungsadressatintanzeigen ein und erklärten sich dazu bereit, mit Zwei Untersuchungsadressatinnen kamen zu eien sechs Untersuchungsadressatinnen eine Bo- V.m. Art. 1 lit. b sowie Art. 8 ff. SVKG* ein. Die ungen geht aus Tabelle 1 hervor.
Partei
Birchmeier
Knecht
Meier Söhne
Implenia
Implenia
G. Schmid
J Umbricht
s Eintreffen der Bonusmeldungen.
vom 31.8.2010, Nr. 168, 33; Bekanntmachung der ‚Bl 2010 5526).
gnahmungsprotokoll je durchsuchter Untersuchungsonen bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen 5).
29. Inder Folge reichten diese Untersuch sowie bei ihnen noch auffindbares Beweisr Meier Söhne reichte sechs Ergänzungen zı [...], 2. Ergänzung vom [...], 3. Ergänzung vom [...] und 6. Ergänzung vom [...]. Der zungen ein: 1. Ergänzung vom [...], 2. Er 4. Ergänzung vom [...]. Nach der Ausdehni ren Rechtsvertreter eine Bonusmeldung s [...], 2. Ergänzung vom [...]. Schliesslich rei
A.3.4 Der weitere Gang der Untersu
30. Das Sekretariat nahm eine eingeher mente sowie eine Auswertung der elektı chungsadressatinnen wurden dabei vorgän gang beizuwohnen. Die Rechtsvertreter \ Recht Gebrauch. Alle anderen Untersuchu tungen der anlässlich der Hausdurchsuchu beizuwohnen (Granella), (Birchmeier).
31. Ein Sichtungsprotokoll und Kopien de! der jeweils betroffenen Untersuchungsadre zugestellt oder übergeben.
32. Sämtliche betroffenen Untersuchungs lung.” Aufgrund der Stellungnahmen wurc nicht relevant ausgesondert.
33. Nach einer eingehenden Durchsicht d nusmeldungen wurden diejenigen Projekt Hinweise eingehend abgeklärt werden soll als 100 Projekte ausgewählt, bei welchen s härtet hatte. Am 25. August 2010 wurde all bogen zugesandt. Damit sollte der Sachver werden (insbesondere die an den Submissi Zuschlagsempfänger und die Offertpreise).
34. Neun Untersuchungsadressatinnen er bis Ende Oktober 2010 zur Beantwortung währt. Zwei Untersuchungsadressatinnen \ vember bzw. Anfang Dezember 2010 gew wurde am 21. Dezember 2010 je ein zusä zum Fragebogen gingen beim Sekretariat 28. Februar 2011 ein.” Allen Untersuchung Dokumente, die zu den Akten genommen v
30 Implenia (act. [...]) , Cellere (act. [...]), Grar
31 Gebriider Meier AG Rohrleitungsbau, Birrh:
Baden, Baden als affiliierter Gesellschaft zt
Graf (act. [...]), Treier (act. [...]), Ziegler (ac Erne (act. [...], [EFAG] (act. [...]), Käppeli ( (act. [...]), Implenia (act. [...]), Hüppi (act. [. bricht (act. [...]), Gebr. Meier (act. [...]), Net ungsadressatinnen diesbezügliche Ausführungen naterial ein. Der Rechtsvertreter von Knecht und ir Selbstanzeige vom [...] ein: 1. Ergänzung vom vom [...], 4. Ergänzung vom [...], 5. Ergänzung Rechtsvertreter von Implenia reichte vier Ergängänzung vom [...], 3. Ergänzung vom [...] und ıng der Untersuchung auf G. Schmid reichte deowie zwei Ergänzungen ein: 1. Ergänzung vom chte Umbricht am [...] eine Bonusmeldung ein.
chung
ide Sichtung der beschlagnahmten Papierdokuonischen Daten vor. Die betroffenen Untersugig über ihre Möglichkeit informiert, diesem Voron Implenia und Cellere machten von diesem ngsadressatinnen verzichteten darauf, den Sichngen erstellten Kopien der elektronischen Daten
r als Bookmarks qualifizierten Dokumente wurden ssatinnen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme
sadressatinnen nahmen zu den Bookmarks Stellen einige Bookmarks als für die Untersuchung
les beschlagnahmten Aktenmaterials und der Bo- e bestimmt, welche aufgrund der vorliegenden ten. Gestützt auf dieses Vorgehen wurden mehr ich der Verdacht auf unzulässige Absprachen eren 17 Untersuchungsadressatinnen je ein Fragehalt der genannten ca. 100 Projekte rekonstruiert onen teilnenmenden Unternehmen, die jeweiligen
suchten das Sekretariat um eine Fristerstreckung des Fragebogens. Eine solche wurde allen gewurden weitere Fristerstreckungen bis Mitte No- Ahrt. Zwei weiteren Untersuchungsadressatinnen tzlicher Fragebogen zugesandt.” Die Antworten zwischen dem 13. September 2010 und dem sadressatinnen wurde ein Verzeichnis sämtlicher ‚urden, zur Bereinigung der Geschäftsgeheimnisella (act. [...]), Birchmeier(act. [...]), Umbricht (act.
ard als affiliierter Gesellschaft zu Erne; Neue Bau AG ı Umbricht.
t. [...]), Knecht, Meier Söhne, G. Schmid (act. [...]), act. [...]), Walo (act. [...]), Sustra (act. [...]), Cellere ..]), Granella (act. [...]), Birchmeier (act. [...]), Um- Je Bau (act. [...]).
se zugestellt. Bei einigen wurden aufgrund gen zusätzliche Informationen angefordert.
35. Allen Untersuchungsadressatinnen sé Unternehmensstruktur zu, den alle beantw ein zusätzlicher Fragebogen zur Unternehn in die Untersuchung involvierten Rechtsver eingeräumt, ihre Vertretungsbefugnis auch gen, für welche eine Parteistellung ebenfalls
36. Im Hinblick auf die Akteneinsicht der | geheimnissen zu bereinigen. Dies betraf i stammenden, vom Sekretariat als fall- und | reinigung konnte schliesslich — zuweilen ı 2011 abgeschlossen werden.
37. Am 7. Juni 2011 liess das Sekretariat lungnahme zukommen und setzte ihnen hie teien beantragten eine Fristerstreckung bis gewährt wurde. Ferner wurden den Parteie dem Hinweis, dass bestimmte im Aktenve seien, ohne die Möglichkeit Kopien davon a
38. Noch vor Ablauf dieser Frist verlangte fenburg, es sei ihnen entweder die Möglic tenverzeichnis kopieren zu können oder eir verfügung vom 10. August 2011 wies das des Präsidiums das Gesuch um Einraumut sicht unter Rz 49 ff.).*4
39. Die Stellungnahmen der Parteien zur gen zwischen dem 7. Juli 2011 und dem 9. betroffenen Muttergesellschaften reichten | der Stellungnahme ihrer Tochtergesellscha Konzernen, zu welchen Sustra, Birchmeier ter- oder die Tochtergesellschaft Stellung. C auf eine Stellungnahme. Wo in der Folge v schaften die Rede ist, umfassen diese die | ten.
40. Mit Schreiben vom 2. September 201 zur geplanten Anhörung vor der WEKO an ber 2011 (Walo, Treier, Umbricht, Neue Bi Meier, Granella, Käppeli, Knecht, Meier Sö
= Act. [...] ([EFAG]), act. [...] (Treier), act. [... ne und Gebrüder Meier), act. [...] (H. Graf), act. [...] (Sustra), act. [...] (Granella), act. [. bricht), act. [...] (Neue Bau), act. [...] (Walo Act. [...]; für die Stellungnahmen der betrofi > Act. [...] (Sustra), act. [...] (Treier), act. 292 peli), act. [...] (Cellere), act. [...] (Implenia), act. [...] (Hüppi), act. [...](Granella), act. [... act. [...] (Walo). 3° Protokoll der Anhörung vom 17.10.2011: ac
37 Protokoll der Anhörung vom 24.10.2011: ac von Unklarheiten in den Antworten der Fragebo-
ındte das Sekretariat einen Fragebogen zu ihrer orteten”°. Einer Untersuchungsadressatin wurde nensstruktur unterbreitet. In der Folge wurde den tretern von Tochtergesellschaften die Möglichkeit
in Bezug auf die Muttergesellschaften anzuzei- ; in Frage kam.
Parteien waren sodann die Akten von Geschäftsnsbesondere die aus den Hausdurchsuchungen Jeweisrelevant erachteten Dokumente. Diese Beach mehrfacher Korrespondenz — Anfang Juni
den Parteien den Antrag an die WEKO zur Stelzu eine Frist bis zum 8. Juli 2011. Mehrere Parzum 9. September 2011, welche in allen Fällen n die Akten in elektronischer Form zugestellt mit rzeichnis genannte Akten nur vor Ort einsehbar nzufertigen.
n Erne, Gebr. Meier und ERNE Holding AG Launkeit einzuräumen, sämtliche Akten gemäss Akie Zwischenverfügung zuzustellen. Mit Zwischen- Sekretariat im Einverstandnis mit einem Mitglied 1g der Kopiermöglichkeit ab (siehe zur Akteneinn Antrag des Sekretariats vom 7. Juni 2011 gin- September 2011 ein.” Die von der Untersuchung hre Stellungnahme in der Regel zusammen mit ft bzw. ihrer Tochtergesellschaften ein. Von den und Granella gehören, nahm jeweils nur die Mutsraf und Hubschmid Beteiligungs AG verzichteten on Stellungnahmen der jeweiligen Tochtergesell- Stellungnahmen der jeweiligen Muttergesellschaf-
1 lud das Sekretariat die Parteien dazu ein, sich zumelden. Die Anhörungen fanden am 17. Oktou)”, 24. Oktober 2011 (Birchmeier, Erne, Gebr. hne, G. Schmid und Cellere)”’ sowie 31. Oktober
| (G. Schmid, Knecht und Meier Söhne), act. [...] (Eract. [...] (Ziegler), act. [...] (Käppeli), act. [...] (Hüppi), ..] (Birchmeier), act. [...] (Implenia), act. [...] (Um-
) und act. [...] (Cellere).
enen Selbstanzeiger siehe act. [...].
([EFAG]), act. [...] (Erne/Gebr. Meier), act. [...] (Käpact. [...] (Birchmeier), act. [...] (Umbricht/Neue Bau), ] (Ziegler), act. [...] (Knecht/Meier Söhne/G. Schmid),
t. [...]. t. [...].
2011 (erneut Knecht und Meier Söhne)” | Ziegler verzichteten darauf, angehört zu we
41. Mit Schreiben vom 4. November 2011 bis zum 16. November 2011, um zu den Al gen weitere Stellungnahmen ein.”
42. Die Akteneinsicht wurde den Partei 7. Juni 2011, 29. Juni 2011, 13. Juli 2011, tember 2011, 28. September 2011, 19. Okt 18. November 2011, 25. November 2011 u verschiedene Zustellungen an einzelne Pa wurde der WEKO von den Parteien Knech derte Eingabe zugestellt, welche aufgrund en nicht mehr zur Stellungnahme zugestell vanten Informationen und wurde für den En
43. Die WEKO führte am 12. Dezembe 16. Dezember 2011 über das vorliegende V
A.3.5 Vorbringen der Parteien zum |
A.3.5.1 Übersicht über die Vorbringer
44. Die meisten Parteien beantragten die Reduktion ihrer Busse. Sie begründeten die gelegte Sachverhalt nicht habe bewiesen w fällige Abreden keine Auswirkungen auf der lich wird die Bemessung der Sanktion kriti renden Umstände seien zu hoch gewichtet es hätten mildernde Umstände berücksichtii
45. Die Parteien stellten zusammenfasser
- Sustra bestreitet den ihr zur Last gelegten scheid einfliessen zu lassen.
- Treier verlangt die Einstellung des Verfahr
- [EFAG] beantragt, es sei der Basisbetrag mitteln (nur zwei und nicht fünf Schutznahr Fälle in der Liste der erschwerenden Ums men.
- Erne und Gebr. Meier beantragten, die Un Es sei zudem festzustellen, dass Erne unc hätten. Eventualiter sei von einer Sanktion | eine massive Reduktion der Sanktion vorzui
- Käppeli beantragt, es sei festzustellen, da: reden beteiligt habe. Auf eine Sanktion sei 2
®® Protokoll der Anhörung vom 31.10.2011: ac
> Act. [...] (Birchmeier), act. [...] (Implenia), a Söhne/G. Schmid), act. [...] (Granella), act.
“© Für die Akten-Nr. siehe unter Fn 35.
statt. [EFAG], Graf, Hüppi, Implenia, Sustra und rden.
. gewährte das Sekretariat den Parteien eine Frist ıhörungen Stellung zu nehmen. In der Folge ginen durch die elektronischen Zustellungen vom 16. August 2011, 13. September 2011, 22. Sepober 2011, 20. Oktober 2011, 4. November 2011, nd 8. Dezember 2011 gewährt. Daneben fanden rteien auf Anfrage statt. Am 9. Dezember 2011 t/Meier Söhne/G. Schmid eine letzte unaufgefordes anstehenden Entscheids den übrigen Parteit werden konnte. Sie enthält keine entscheidreletscheid nicht berücksichtigt.
r 2011 eine Beratung durch und entschied am erfahren.
Antrag vom 7. Juni 2011
ı der Parteien
» Einstellung des Verfahrens oder zumindest die s im Wesentlichen damit, dass der ihnen zur Last erden können. Weiter wird argumentiert, dass all- 1 wirksamen Wettbewerb gehabt hätten. Schliesssiert: Der Basisbetrag sei zu hoch; die erschweworden und hätten keine gesetzliche Grundlage; yt werden müssen.
1d folgende Begehren:”°
Sachverhalt und ersucht darum, dies in den Entens gegen sie.
unter Berucksichtigung der Einwande neu zu ernen). Zudem sei aufgrund der vier verbleibenden ände ein Zuschlag von maximal 50% vorzunehtersuchung sei soweit sie betreffend einzustellen. 1 Gebr. Meier nicht gegen Art. 5 KG verstossen gegen Erne und Gebr. Meier abzusehen bzw. sei nehmen.
ss sie sich nicht an unzulässigen Wettbewerbsabu verzichten.
t. [...]. ct. [...] (Walo), act. [...] (Erne), act. [...] (Knecht/Meier [...] (Cellere).
- Cellere beantragt, der Antrag vom 7. Jun sen und Cellere sei nicht zu sanktionieren.
- Implenia verlangt, der Sachverhalt sei im gen. Darüber hinaus könne die Muttergesell lich sei die Sanktion neu zu berechnen.
- Birchmeier ist mit dem Antrag grundsätzlic
- Umbricht und Neue Bau verlangen die 740'729.60 bzw. CHF 35'728.75. Wenn dies tersuchungshandlungen durchzuführen.
Hüppi beantragt die Einstellung der Unters
Granella beantragt die vorbehaltlose Einst
- Ziegler bestreitet die ihr zur Last gelegte Fälle unter dem Titel der erschwerenden | aufgrund der sieben verbleibenden Fälle se ren.
- Knecht, Meier Söhne und G. Schmid bea zu verhängen. Eventualiter sei gegenüber ı gen, gegenüber der Knecht maximal eine Söhne maximal eine Sanktion von CHF 9'€ Sanktion von CHF 2'091. Zudem seien der fahrenskosten aufzuerlegen. Die Mutterges der Tochtergesellschaften zu verpflichten.
- Walo verlangt die Einstellung der Unters Sanktion. Wenn doch eine Sanktion ausgef zen.
A.3.5.2 Institutionelle Vorbehalte
46. Verschiedene Parteien*' bringen vor, Massnahme mit Strafcharakter und falle de: EMRK“. Diese Bestimmungen seien im ve Daneben würden auch Art. 29 ff. BV”® nicht abhängiges, unparteiisches und auf Gesetz ren. Aufgrund der Interessenvertreter in de dar. Zudem seien die WEKO als urteilende verflochten. Bereits die erste Instanz mt deinstanz der WEKO, das Bundesverwaltur schöpfe in der Praxis die volle Kognition o mass Art. 6 Abs. 1 EMRK auch durch die L nicht erfüllt werden könnten. Die vom Bund chung, mit welcher es die gegenteilige Th dem hier zu beurteilenden Fall vergleichbe das vorliegende Verfahren Art. 6 Abs. 1 EM
* Walo, act. [...]; Granella act. [...]; Knecht, N
Konvention zum Schutze der Menschenrec 0.101).
Bundesverfassung der Schweizerischen Ei
| 2011 sei im Sinne der Erwägungen neu zu fas-
Sinne der angebrachten Korrekturen zu berichtischaft nicht Verfügungsadressatin sein. Schliessh einverstanden.
Festlegung ihrer Sanktion auf höchstens CHF sem Antrag nicht gefolgt werde, seien weitere Unuchung gegen sie. ellung des Untersuchungsverfahrens.
Schutznahme. Vier der elf ihr zur Last gelegten Jmstände bestreitet sie ebenfalls. Sie beantragt, >i der Zuschlag von 100 % auf 50 % zu reduzientragen, es sei ihnen gegenüber keine Sanktion Jer Muttergesellschaft keine Sanktion zu verhän- Sanktion von CHF 5'450, gegenüber der Meier 350 und gegenüber der G. Schmid maximal eine Muttergesellschaft und der G. Schmid keine Versellschaft sei nicht solidarisch für die Sanktionen
suchung oder mindestens den Verzicht auf eine allt werde, sei diese auf CHF 3'614.97 festzusetdie Sanktionierung gemäss Art. 49a KG sei eine shalb in den Anwendungsbereich von Art. 6 und 7 jrliegenden Verfahren nicht eingehalten worden. respektiert. Verletzt seien das Recht auf ein un- . beruhendes Gericht sowie auf ein faires Verfahr WEKO stelle diese kein unabhängiges Gericht und das Sekretariat als verfolgende Behörde eng sse aber EMRK-konform sein. Die Beschwergsgericht, könne diesen Mangel nicht heilen und hnehin nicht aus, sodass die Anforderungen ge- Jberprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht esverwaltungsgericht herangezogene Rechtspreese untermauern wolle, betreffe einen nicht mit ren Sachverhalt. Deshalb bleibe es dabei, dass RK verletze.
leier Söhne und G. Schmid, act. [...]. hte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (EMRK; SR
Igenossenschaft vom 18.4.1999 (BV; SR 101).
47. Gemäss Art. 30 Abs. 1 KG entscheide fügung über die zu treffenden Massnahme: Regelung. Die Parteien bringen nicht vor, zesrechts nicht zuständig sei oder dass sie mäss Art. 5 BV sind Grundlage und Schran WEKO hat sich demnach an geltendes Ge: netem Recht widerspricht. Vor dem Hinter kein Grund zur Annahme, die WEKO verst geordnetes Recht. Der WEKO kommt unter für unzuständig zu erklären.
48. Darüber hinaus hat der Europäisch: dass die Verhängung einer Sanktion durch gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstösst, solan den kann, das sämtliche Konventionsgarant diese Voraussetzungen.“ Die WEKO hand nügt auch den Anforderungen der EMRK.
A.3.5.3 Akteneinsicht
49. Erne und Gebr. Meier machen gelten« verletzt worden, dass sie nicht von sämtlich dürfen. Der Anspruch auf rechtliches Gehö Dieses Recht dürfe nur eingeschränkt weı namentlich solche von Gegenparteien — die im Einzelfall zwischen dem Interesse an de ten Geheimhaltungsinteresse abgewogen
weigerten Möglichkeit, die Bonusmeldunge: ren, bestehe weder ein hinreichendes öffen hältnismässig. Die Beweisführung gegen schliesslich auf den nicht kopierbaren Unter Bonusmeldungen enthaltenen Anschuldigu gen, wenn die betreffenden Dokumente kor arbeitenden anschliessend unterbreitet weı beim Schweizer Kartellrecht und insbesonc den keine Berührungspunkte zum angelsäc Gefahr durch Schadenersatzverfahren aus auf die vorliegende Untersuchung nicht gec die Einschränkung der Akteneinsicht vorlie dungen in weiten Teilen in den Antrag einge Interesse am Kopierverbot verwirkt sei. Aus zelfall stattgefunden. Schliesslich sei das K re Mittel gebe, wie z.B. die Herausgabe der
50. Dem Einwand, Erne und Gebr. Meier der Bonusmeldungen auch kopieren dürfter vor Ort einsehbaren Akten nimmt kein Ausr bewältigen liesse. Dies bestätigt nicht zule Parteien. Neben Erne und Gebr. Meier hat übrigen Parteien (auch solche, die durch o belastet werden) bekundeten keine Proble
“ Urteil des EGMR Menarini Diagnostics S.R.
“5 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 273 E. 5.6.
>t die WEKO auf Antrag des Sekretariats mit Vern oder die Genehmigung einer einvernehmlichen dass die WEKO aufgrund des geltenden Geset- > ihre Kompetenzgrundlage falsch anwende. Geke des staatlichen Handelns aber das Recht. Die setzesrecht zu halten, soweit es nicht übergeordgrund der bestehenden Rechtsprechung besteht osse mit ihrer Gesetzesanwendung gegen überdiesen Umständen die Kompetenz nicht zu, sich
2 Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, eine Verwaltungsbehörde in erster Instanz nicht ye der Entscheid durch ein Gericht überprüft werien erfüllt.“ Das Bundesverwaltungsgericht erfüllt elt somit nicht nur gesetzeskonform, sondern ge-
1, ihr Anspruch auf rechtliches Gehör sei dadurch en Verfahrensakten hätten Fotokopien anfertigen r umfasse die Befugnis, Fotokopien zu erstellen. den, wenn öffentliche oder private Interessen — : Geheimhaltung erfordern würden. Dabei müsse r Akteneinsicht und dem öffentlichen oder privawerden. An der im vorliegenden Verfahren vern mitsamt den umfangreichen Beilagen zu kopietliches oder privates Interesse noch sei dies ver- Erne und Gebr. Meier basiere praktisch auslagen, welche sehr umfangreich seien. Die in den ngen liessen sich nur dann substantiiert widerlejiert und den gegenwärtigen und ehemaligen Mitden könnten. Im Unterschied zur EU bestünden lere bei Binnensachverhalten wie dem vorliegenhsischen Zivilprozess, von welchem eine gewisse gehen würden. Eine solche Gefahr sei in Bezug yeben, womit auch kein öffentliches Interesse auf ge. Hinzukomme, dass der Inhalt der Bonusmelflossen seien, sodass das angebliche öffentliche sserdem habe keine Interessenabwägung im Einopierverbot nicht verhältnismässig, weil es milde- Unterlagen an die Rechtsvertreter.
könnten sich nur verteidigen, wenn sie die Akten 1, kann nicht gefolgt werden. Der Umfang der nur nass an, das sich nicht durch den Besuch vor Ort tzt die Vornahme der Akteneinsicht der übrigen nur Hüppi ähnliche Argumente vorgebracht. Alle ie Bonusmeldungen in vergleichbarem Ausmass me damit, ihre Verteidigungsrechte wahrzuneh-
L. contre Italie vom 27.9.2011 Rz 58 f. 5, Swisscom (Schweiz) AG/WEKO.
men. Der fehlenden Gefahr von Schadene zess ist entgegenzuhalten, dass es bei der den Anreiz für die Einreichung von Bonus Funktionieren der Bonusregel nicht unnötig zu schaffen: die Unternehmen, die eine Bo auf einen schonungsvollen Umgang mit der können. Kommt hinzu, dass der diskrete L Gründen angezeigt ist, wie z.B. aufgrund v nerhalb der Branche. Auch die Verwendunt Antrag steht der Verweigerung der Kopierr trag nicht mit der Bonusmeldung gleichzus: weitergehende Informationen enthalten. Ins einer Bonusmeldung verbundenen Unsich die Verweigerung der Kopiermöglichkeit zu fentliches Interesse an dieser Verweigerun Interessen von Erne und Gebr. Meier abge\ Gebr. Meier betreffenden und nur vor Ort « bewältigt werden kann und eine wirksame lässt. Das angeblich mildere Mittel der He zum selben hohen Schutz der Akten, wesh gen wird auf die Verfügung vom 10. August
51. Hüppi verlangt ebenfalls, es sei ihr di Hüppi wurde nur in einem Fall vorgeworfer Die soeben dargelegten Ausführungen gelte lichkeit verweigert, sämtliche Akten zu kop ohne Folge eingestellt, sodass kein Interess besteht.
A.3.5.4 Weitere Beweismassnahmen ı
52. Erne und Gebr. Meier bringen vor, es der in den Bonusmeldungen enthaltenen
von Einvernahmen mit den involvierten Pe im Sinne von Art. 12 lit. b oder Art. 14 ff. \ zusatzliche Untersuchungsmassnahmen dt ten Sanktionen niemals als erbracht gelten Sachverhalts. Knecht/Meier Söhne/G. Schr Sekretariat sei anzuweisen, die Untersuchu trag zu stellen, wenn ihren Anträgen nicht. hebung durch das Sekretariat eine Verletzu tigen Sachverhaltsermittlung bzw. der Unter
53. Auf das Untersuchungsverfahren sin weit das KG nicht davon abweicht (Art. 39 halt von der Behörde von Amtes wegen fe den Parteien zustehenden Gehörsanspruc dass der Sachverhalt korrekt und vollständi zutreffend gewürdigt werden und dass der E und in nachvollziehbarer Weise begründet i:
54. Das Sekretariat hat den Parteien de! teien konnten dazu ausführlich Stellung neh
46 Entscheid der REKO/WEF, RPW 2005/
rsatzprozessen nach angelsächsischen Zivilpro- Verweigerung der Kopiermöglichkeit darum geht, smeldungen sowie Beweismitteln und somit das zu gefährden. Hierfür ist es notwendig Vertrauen nusmeldung einreichen, sollen sich grundsätzlich ı von ihnen eingereichten Dokumenten verlassen Jmgang mit Bonusmeldungen auch aus anderen on zu befürchtenden Retorsionsmassnahmen in- ) der Informationen aus den Bonusmeldungen im nöglichkeit nicht entgegen. Einerseits ist der Anatzen, andererseits sind in den Bonusmeldungen sgesamt zeigt sich, dass die mit der Einreichung erheiten für die meldenden Unternehmen durch mindest reduziert werden können, sodass ein Öfg besteht. Dieses wurde im Einzelfall gegen die wogen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Erne und ainsehbaren Akten einen Umfang aufweisen, der Verteidigung gegen die drohende Sanktion zurausgabe nur an die Rechtsvertreter führt nicht alb sie vorliegend nicht in Betracht fällt. Im Übri- 2011 verwiesen.
e Möglichkeit einzuräumen, Kopien anzufertigen. 1, gegen das Kartellgesetz verstossen zu haben. n auch für Hüppi. Auch ihr wird deshalb die Mögieren. Ohnehin wird das Verfahren gegen Hüppi se an der Gewährung der Kopiermöglichkeit mehr
und Untersuchungsgrundsatz
; bestünden erhebliche Zweifel an der Richtigkeit Anschuldigungen. Ohne förmliche Durchführung rsonen (als Auskunftspersonen oder als Zeugen 'wVG bzw. Art. 42 Abs. 1 KG) oder ohne andere irfe der Beweis für die vom Sekretariat beantrag- . Umbricht rügt die unvollständige Erhebung des nid verlangen (allerdings ohne Begründung), das Ing zu ergänzen und einen neuen Verfügungsangefolgt werde. Granella erkennt in der Beweiserng der Pflicht zu einer umfassenden und sorgfälsuchungsmaxime.
1 die Bestimmungen des VwVG anwendbar, so- KG). Art. 12 VwVG sieht vor, dass der Sachverstgestellt wird. Dieser Grundsatz wird durch den h ergänzt. Gemeinsam sollen sie sicherstellen, g ist, dass die erheblichen Beweise erhoben und
-ntscheid auf alle wesentlichen Elemente abstützt
n Antrag zur Stellungnahme unterbreitet. Die Parmen und ihre Sichtweise zu sämtlichen Aspekten
|, 672, 678, E. A, Ticketcorner.
darstellen. Sie konnten zudem entlastende Sachverhaltes beitragen. In der Folge fande noch einmal äussern konnten.
55. Wie sich den nachfolgenden Ausführu gend abgeklärt und wurde ordnungsgemäs standen, wurden diese durch die Anhörung weiteren Eingaben der Parteien beantworte achtung der Parteivorbringen aufgearbeitet halb nicht nötig und der Untersuchungsgrun
56. Erne und Gebr. Meier rügen schliessli vollständig gewesen. Die angehörten Parte Fällen befragt worden, bei welchen das Sel Vertreter der Erne-Gruppe seien unter Dr Knecht-Gruppe nur veranlasst worden seie bestätigen. So habe sich der Vertreter der sen, ohne dass der Kontext klar erläutert ' [Erne AG] diese Akten das erste Mal geser diese Dokumente bei der WEKO einzuset dass es der Kommission nicht darum gega gebenheiten zu ergründen.
57. Dieser Eindruck widerspiegelt nicht d fahrensparteien auch Fragen gestellt zu F: Schriftstücke berufen konnte (z.B. Fälle 15, len Bestreitung aller gegen sie vorliegender trieben wurde, auf der Hand, dass diese zı sagen auch schriftliche Dokumente vorliege Druck gesetzt worden seien, kann nicht ge die Unmöglichkeit, die Verfahrensakten vor der Erne-Gruppe, inkl. des CEO der Erne, | fahrensakten zu studieren und hierfür wer einzusehen. Wenn der CEO der Erne freiw aus nichts zu seinen Gunsten ableiten. Zud Erne-Gruppe auch während den Anhörung sagen, dass die Vertreter der Erne-Gruppe tretern der Knecht-Gruppe Fragen zu stell beschränkt, sich schriftlich zu äussern.
A.3.5.5 Vorbringen zu Informationen «
58. Knecht/Meier Söhne/G. Schmid brin vom 9. Juni 2011, in welcher über die ange miert wurde, und deren Kommentierung ( Sendung „Schweiz aktuell“ seien verfahrer sei in der Öffentlichkeit eine Erwartungshalt nicht mehr möglich. Es läge ein Ausstandse der Ausstand einer ganzen Behörde verlar darauf verzichten, Sanktionen zu verhänge| riats. Diese verletzte die Unschuldsvermu WEKO Sanktionen ausgesprochen habe. D diglich über den Antrag des Sekretariats inf lung nehmen könnten, sei für einen Laien zudem verschiedene Zeitungsartikel, aus Sanktionen ausgesprochen habe.
Beweismittel vorbringen und zur Darstellung des in Anhörungen statt, an welchen sich die Parteien
Ingen entnehmen lässt, ist der Sachverhalt genü- 5 Beweis geführt. Soweit noch offene Fragen been vom 17., 24. und 31. Oktober 2011 sowie die t. Der Sachverhalt wurde detailliert und unter Be- . Weitere Untersuchungsmassnahmen sind desdsatz wurde nicht verletzt.
ch, die Anhörungen seien nicht objektiv und nicht jen seien praktisch ausschliesslich zu denjenigen retariat sich auf Schriftstücke berufen könne. Die uck gesetzt worden, während die Vertreter der sn, ihre Aussagen aus den Bonusmeldungen zu Erne-Gruppe, [Erne AG], zu Akten äussern müsworden wäre. Dabei gelte es zu beachten, dass en habe, weil er keine Gelegenheit gehabt habe, 1en. Es sei insgesamt der Eindruck entstanden, ngen sei, die Wahrheit und die tatsächlichen Geie Tatsachen. Einerseits hat die WEKO den Verällen, bei welchen sich das Sekretariat nicht auf 32, 54, 81). Andererseits liegt es bei der generel- 1 Hinweise, wie sie von Erne und Gebr. Meier be- ı Fällen befragt werden, zu welchen neben Ausn. Auch davon, dass die Vertreter von Erne unter sprochen werden. Insbesondere der Verweis auf gängig zu studieren, verfängt nicht. Die Vertreter 1atten während drei Monaten Zeit, sämtliche Ver- In nötig in den Räumlichkeiten des Sekretariats lig auf diese Möglichkeit verzichtet, kann er darem ist darauf hinzuweisen, dass die Vertreter der en anwaltlich vertreten waren. Schliesslich ist zu an der Anhörung die Möglichkeit hatten, den Veren. Darauf haben sie verzichtet und sich darauf
ler Wettbewerbsbehörden
gen vor, die Medienmitteilung des Sekretariats blichen Kartellrechtsverstösse der Parteien inforlurch den Direktor des Sekretariats in der TVisrechtlich und rechtsstaatlich unzulässig. Damit ung geschürt worden und ein faires Verfahren sei yrund für die gesamte Behörde vor. Da aber nicht igt werden könne, müsse die WEKO wenigstens n. Auch Walo rügt die Medienpolitik des Sekretaung. Es sei der Eindruck entstanden, dass die ass mit der Pressemitteilung des Sekretariats leormiert worden sei, zu welchem die Parteien Stelzu wenig deutlich formuliert worden. Walo zitiert welchen hervorgehe, dass die WEKO bereits
59. Gemäss Art. 49 Abs. 1KG sind das $ lichkeit über Geschäfte zu informieren, bez besteht. Dies kann beispielsweise der Fal Parteien zur Stellungnahme zustellt. Eine s semitteilungen vorgenommen.’ Bei der We Wettbewerbsbehörden über einen Ermesst ten ist, dass der korrekten Darstellung de schenkt wird.*® Für allenfalls missverständli onen und für eine daraus möglicherweise ternehmen in den Medien können die Wett macht werden.” Vor diesem Hintergrund k es hätte einen Ausstandsgrund geschaffen Die in der Pressemitteilung und der TV-Se mationen stellen den Verfahrensstand kor druck, dass die WEKO den Entscheid über Medien diese Informationen allenfalls nicht tariat nicht zum Vorwurf gemacht werden.
60. Hüppi verlangt schliesslich, es in ein vollumgänglich entlastet worden sei vom V kenden Abreden im Bereich des Strassenchen wird insofern nachgekommen, als im Ausgang dieses Verfahrens informiert wird bewerbsbehörden bzw. entsprechende An den gängigen Informationsgehalt solcher
der Öffentlichkeit wird somit nicht vorgenom
61. Auf die unter dieser Ziffer genannten Rahmen der nachfolgenden Ausführungen «
A.A Übersicht über die Abspr
62. In der Tiefbaubranche des Kantons / sprachen bi- und multilateraler Art sowie da bewerbsbehörde fand in den elektronischer rung aus dem Jahr 1998, in welcher der Sx sowie die Höhe der Schutzofferte der Mitt Vertrage scheinen jedoch ausserst selten ausschliesslich auf mündlichen Vereinbart schriftliche Notizen zu solchen Vereinbarun
63. Das Sekretariat hat die Absprachetät gen von Projekten, welche nicht ausgeführ! Regel nur wenige Jahre aufbewahrt werdeı Sachverhalt deshalb oftmals nicht mehr ge die Einreichung von Stützofferten anbelang suchungsadressatinnen in der Zeit von 19
# Siehe zum Ganzen: RPW 2011/2, 316 Rz 7 ®@ Urteil des BVGer, RPW 2011/2, 328 E. 4.2. ®© Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 391 E. 11 i
°° Siehe z.B. Fall 95: Auf der Offerte von [D], \ den Rabattansätzen von 6% + 2% eingibst che aus, und ich kann von meinem Preis nc noch diese Woche abschicken?!“ (act. [...])
sekretariat und die WEKO verpflichtet, die Öffentüglich welchen ein grosses Informationsinteresse | sein, wenn das Sekretariat seinen Antrag den olche Orientierung wird regelmässig durch Pres- Ihrnehmung ihrer Informationspflicht verfügen die nspielraum, wobei insbesondere darauf zu achss Verfahrensstandes die nötige Beachtung geche Wiedergaben von klar formulierten Informatiresultierende Vorverurteilung der beteiligten Unpbewerbsbehörden jedoch nicht verantwortlich geann dem Sekretariat weder vorgehalten werden, ‚ noch es hätte die Unschuldsvermutung verletzt. ndung „Schweiz aktuell“ wiedergegebenen Inforrekt dar. In beiden Beiträgen kommt zum Auseine Sanktion erst noch fällen wird. Dass gewisse korrekt wiedergegeben haben, kann dem Sekreer Medienmitteilung bekanntzumachen, dass sie erdacht auf Teilnahme an wettbewerbsbeschrän- -und Tiefbaus im Kanton Aargau. Diesem Ersu- Rahmen der üblichen Medienmitteilung über den . Weitergehende Informationspflichten der Wettsprüche der Parteien bestehen nicht. Eine über Medienmitteilungen hinausgehende Orientierung men.
sowie weitere Vorbringen und Argumente wird im eingegangen.
achetätigkeit im Kanton Aargau
\argau kam es schon seit geraumer Zeit zu Abmit verbundener Kontakte und Treffen. Die Wett- | Daten von Birchmeier eine schriftliche Vereinbashutz für die ARGE Birchmeier/Granella/Umbricht yewerber festgehalten wurden. Solche expliziten zu sein. In der Regel basieren die Absprachen Ingen. In einigen Fällen liegen allerdings handyen vor.”
igkeit ab dem Jahr 2006 untersucht, da Unterla- ' werden konnten, von den Baugeschäften in der 1. Bei weiter zurückliegenden Projekten kann der nügend rekonstruiert werden, insbesondere was t. Das Sekretariat fand Hinweise, dass die Unter- 98 bis 2006 ebenfalls in Absprachen verwickelt
7, Ausstand von Sekretariatsmitarbeitern. 5 i.f., Ausstand von Sekretariatsmitarbeitern. f., Implenia (Ticino) SA/WEKO.
velche bei [L] gefunden wurde steht „Wenn Du mit bist Du 2% vor mir. Dann sieht es nicht nach Abspra- ıchmal 2 — 3% runter gehen. Kannst Du die Offerte
; siehe beispielsweise auch Fall 97.
waren. Die Häufigkeit solcher Absprachen eine interne E-Mail von Implenia (damals B hervorgeht, dass am Montag, 17. Februar z plenia, [RL] und [B&G] stattfinden würde. Cellere „herumtelefoniert“ habe. Der Mitarbe
64. Die an der Absprache beteiligten Unt ternehmen die tiefste Offerte einreichen un werden sollte. Der Geschützte übermittelte bepreis (genau oder überschlagsmässig). für die Offerten abzunehmen, wurden den : vollständig durchgerechnete Offerten oder‘ Post).°* In gewissen Fällen hat der Geschü rechnet oder ihnen seine eigene Offerte m „Bitte plus 5%“) zugesandt.”
65. Tabelle 2 gibt eine nach Untersuchu zahl der erfolgreich abgesprochenen Proje
ten”): Unternehmen Anzahl Fälle Birchmeier [32-55P* Cellere [3-20]”° Erne [11-30]°° [EFAG] [3-20] Gebr. Meier [11-30]° G. Schmid [3-20]? Graf [3-20]°° Granella [22-45]°" Hüppi [0-12] Implenia [11-30]°* Kappeli [o-12]°° Knecht [32-55]°*
>! Siehe z.B. Fall 1, Teile der Offerte von [A] k von [G] eingereicht.
® z.B. Fall 94.
Fur die nicht-erfolgreichen Schutznahmen ı
Birchmeier: [...].
» Cellere: [...].
°° Erne [...].
>” TEFAG]: [...].
®® Gebr. Meier [...].
°° G. Schmid [...].
8° Graf: [...].
6? Granella: [...].
Implenia: [...].
Kappeli: [...].
6% Knecht: [...].
lässt sich nicht mehr eruieren. Zum Beispiel liegt atigroup) vom 14. Februar 2003 vor, aus welcher 003 ein Treffen zwischen Walo, [...], Cellere, Im- Fin Mitarbeiter von Implenia teilt darin mit, dass iter möchte wissen, wie er sich verhalten soll.
ernehmen vereinbarten mindestens, welches Und von den anderen durch Stützofferten geschützt hierzu den Mitbewerbern seinen eigenen Einga- Um den Mitbewerbern den Kalkulationsaufwand ın der Absprache beteiligten Unternehmen häufig Teile davon übermittelt (per Fax, E-Mail oder per zte auch die Eingaben für seine Mitbewerber beit der gewünschten prozentualen Erhöhung (z.B.
ngsadressatin geordnete Übersicht über die Ankte (erfolgreiche Schutznahmen und Stützoffer-
Anzahl Anzahl Schutznahmen Stützofferten [11-20] [21-35] [0-10] [3-10] [0-10] [11-20] [0-10] [3-10] [0-10] [11-20] [0-10] [3-10] [0-10] [3-10] [0-10] [21-35] [0-10] [0-2] [0-10] [11-20] [0-10] [0-2] [11-20] [21-35]
ei [L] gefunden; siehe z.B. Fall 44, ganze [D-]Offerte
ınd Stützofferten siehe Tabelle 7.
Meier Söhne [32-55]°
Neue Bau [3-20]°° Sustra [0-12]°” Treier [0-12]°° Umbricht [32-55]° Walo [3-20]” Ziegler [3-20]"*
Tabelle 2: Erfolgreiche Schutznahmen und Stützoffer!
66. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass mindest die Mitglieder einer Kerngruppe an Kanton Aargau beteiligt haben. Die aufged Systematik auf, da es über eine längere Z chen Absprachen unter Mitbewerbern’? ge eingegangenen Bonusmeldungen haben Hi liefert.”* Gestützt auf die vorhanden Hinwei: rensökonomischen Gründen hat sich die \ zentriert und diese im Detail aufgearbeitet. 2006 bis 2009.’°
67. Die vorliegenden Hinweise deuten d Parteien eine Rahmenvereinbarung getroffe ell auf jedes Tiefbauprojekt im Kanton Aarg rung weist jedoch einen diffusen Charakter dizien nur schwer nachweisen. In Uberein werbsbehörden”® wird deshalb zum Nachwe Art. 5 Abs. 3 KG auf die einzelnen nachgew Spezifische Projekte).
68. Auf die weiteren Sachverhaltselement schen Projekte sowie den Erwägungen eing
6 Meier Söhne: [...].
6° Neue Bau: [...].
Sustra: [...]. 8 Treier: [...]. 6° Umbricht: [...]. 70 Walo: [...]. n Ziegler: [...].
7? Der erste dokumentierte Fall stammt aus de
sich auf das Jahr 2009 (siehe z.B. Fälle [...] In diesem Sinne gehören die Untersuchung ligen Absprachen beteiligten Tiefbauuntern und ausserkantonale Tiefbauunternehmen
Siehe act. [...], [...),[.. 1, Lo) Leb Led |
® Siehe dazu die Ausführungen in Rz 108 un
”% RPW 2009/3, 205 Rz 58 und 61, Elektroins ebenfalls als wahrscheinlich betrachtet wur: stellt wurde; RPW 2008/1, 95 f. Rz 82, Stra rung zweifellos vorlag.
[11-20] [21-35]
[0-10] [3-10] [0-10] [0-2] [0-10] [0-2] [11-20] [21-35] [0-10] [3-10] [0-10] [3-10]
en 1.1.2006-7.6.2009.
; sich die Untersuchungsadressatinnen bzw. zuzahlreichen Absprachen Uber Tiefbauprojekte im eckte Absprachetätigkeit weist also eine gewisse eitdauer (während über 10 Jahren)” zu zahlreikommen ist. Die Hausdurchsuchungen und die nweise auf fast 300 abgesprochene Projekte gese zu den einzelnen Projekten sowie aus Verfah- Vettbewerbsbehörde auf rund 100 Projekte kon- Diese Projekte stammen aus dem Zeitraum von
arauf hin, dass zumindest eine Kerngruppe der n hat, die auf lange Dauer angelegt und potentiau gerichtet war. Die erwähnte Rahmenvereinbaauf und lässt sich aufgrund der vorliegenden Instimmung mit der bisherigen Praxis der Wettbeis der unzulässigen Wettbewerbsabrede gemäss iesenen Projekte abgestellt (siehe dazu unter A.6
e wird soweit nötig in der Darstellung der spezifijegangen.
2m Jahr 1998 (act. [...]), die letzten Fälle beziehen
).
sadressatinnen zum engeren Kreis der an den unzahehmen. Es waren auch andere, kleinere aargauische vereinzelt an Absprachen beteiligt (siehe z.B. Fall 80).
d 1087 ff. insb. 1109. tallationsbetriebe Bern, wo eine Rahmenvereinbarung
de, jedoch ebenfalls auf die einzelnen Projekte abgessenbeläge Tessin, wo eine solche Rahmenvereinba-
A.5 Vorbemerkungen zu best der Parteien
69. Die Ergebnisse der vorliegenden Unte den genannten Hausdurchsuchungen besc dungen (inkl. dazu eingereichten Aktenst chungsadressatinnen (insbesondere Antwc der Anhörungen). Zu gewissen dieser Bewe kungen als angebracht.
A.5.1 Birchmeier-Liste
70. Die Hausdurchsuchung vom 9. Juni | Sekretariat durchsuchte verschiedene Buro des Büros von [Birchmeier AG] zuzuwarteı Uhr traf [Birchmeier AG] ein. Kurz bevor se retariat einen roten Ordner EAG aus, der si ser Umstände wird der gesamte Ordner als
71. Im genannten Ordner befand sich eit über abgesprochene Projekte gab (nachfolc umfassende handgeschriebene Liste enthi weils eine Stützofferte einreichte. Jede Ze herrn, das Bauobjekt, die Offertsumme vo das Datum auf. Birchmeier tippte die Birch und reichte sie mit ihrer Eingabe vom 9. N vorliegenden Verfügung wird, wenn nicht aı wiesen.
72. Die Birchmeier-Liste ist für die vorlieg verlässliches Beweismittel. Sie ist währen nicht erst nach der Untersuchungseröffnun rungen an lange zurückliegende Fakten. G unmittelbar nach einer Absprachesitzung, 0 trag vorgenommen, in der Regel vor der Zu:
73. Die in der Birchmeier-Liste enthalter Birchmeier dar und basieren auf den Ube! nehmer. Sie entsprechen deshalb in der Rı gereichten Offerten von Birchmeier. Zudem che, also vor der Einreichung der jeweilig kommen, dass der gemäss Birchmeier-List entspricht, das in der Folge den Zuschlag war).
74. Die Schutznahmen von Birchmeier s enthalten. Aus diesem Grund hat Birchmeie liche Liste erstellt, aus welcher fast sämtlich re Angaben zu dieser Liste unter Rz 1153).
75. Die elektronische Version der Birchm Version mit vereinzelten Ergänzungen. Sie
7 Weitere Ausführungen zur Birchmeier-Liste
immten Beweismitteln und Vorbringen
rsuchung basieren auf den Aktenstücken, die bei :hlagnahmt wurden, sowie auf sechs Bonusmelücken) und weiteren Auskünften der Untersujrten auf Fragebögen und Antworten anlässlich sismittel erscheinen einige erläuternde Vorbemer-
2009 bei Birchmeier begann um 09.00 Uhr. Das s und erklärte sich bereit, mit der Durchsuchung 1, bis dieser vor Ort eintreffen würde. Um 13.20 in Büro durchsucht wurde, händigte er dem Sekch in seinem Büro befunden hatte. Aufgrund diebeschlagnahmtes Dokument betrachtet.’
1e handschriftlich verfasste Liste, die Aufschluss end „Birchmeier-Liste“ genannt). Die neun Seiten it über 150 Projekte, zu welchen Birchmeier jeile entspricht einem Projekt und führt den Baun Birchmeier, den geschützten Mitbewerber und meier-Liste nach erfolgter Hausdurchsuchung ab ovember 2010 in elektronischer Form ein. In der ıders vermerkt, auf die handschriftliche Liste verende Untersuchung ein wichtiges und besonders d der Absprachetätigkeit entstanden und wurde g erstellt. Sie stützt sich damit nicht auf Erinneemäss eigenen Aussagen hat Birchmeier immer .h. in den folgenden 24 bis 48 Stunden, den Einschlagserteilunng.
en Zahlen stellen jeweils die Offertsumme von schlagsmässigen Abmachungen der Abredeteilgel nicht exakt den Zahlen der nachfolgend ein- | wurden die Einträge zum Zeitpunkt der Abspraen Offerten, vorgenommen. Es kann daher vor- > geschützte Mitbewerber nicht dem Baugeschäft erhielt (d.h. dass die Absprache nicht erfolgreich
ind nur ausnahmsweise in der Birchmeier-Liste +r nach der Untersuchungseröffnung eine zusätzie ihrer Schutznahmen hervorgehen; siehe weiteeier-Liste entspricht genau der handschriftlichen wurde lediglich zur Verifizierung einzelner schwer
siehe unter Rz 942 und 1152.
lesbarer Textpassagen verwendet. Die Ve: nen der Birchmeier-Liste.
76. In ihren Stellungnahmen stellen Umt würdigkeit und Verlässlichkeit der Birchmei ge. Erne und Walo bestreiten die Beweiskré le. Diese Vorbehalte gegenüber der Birchr handelt.
77. Granella stellt die Beweiskraft der Bir nehmen stamme, das Bonusmelder und rr ein ureigenes Interesse, sich zu entlasten belasten. Birchmeier scheine zudem als ei geführt zu haben“. Es „könnte“ deshalb dé Eigenschaften einer Ringleaderin innegeh: Beweismittel zurückzuweisen. Ähnlich argı rauf hinweisen, dass die Birchmeier-Liste | Partei wiedergebe, die selbst massiv in die .
78. Diese Einwände vermögen nicht zu b dung erwächst den entsprechenden Unterr keinerlei Vorteile. Im Gegenteil. Sie riskiere ächtet zu werden.
79. Auch wenn Birchmeier die führende R der Birchmeier-Liste nicht tangieren. Sie Wt vor der Untersuchungseröffnung und vor de deren Beweiskraft weder durch eine allfällic eines Bonusmelders erheblich beeinträchtig
80. Umbricht und Neue Bau machen gelt enthalte, welche nicht abgesprochen ware die Liste nur als Übersicht über die Vergal sung der Wettbewerbsbehörde nicht das F habe. In dieselbe Richtung gehen die Hinwe lung bzw. Führung der Birchmeier-Liste. Dé chen. An der Anhörung vom 24. Oktober 2( Liste: „Als Herr [Birchmeier AG] als Neuling teiligten jeweils wussten, wer, wann, welche sicht zu behalten, führte er die Liste.“ Weit bar nach einer Absprachesitzung, d.h. inne macht habe, also wenn er wusste, dass er sei der Eintrag vor der Zuschlagserteilung sich, dass der Zweck der Liste darin bestan ten Stützofferten zu behalten.
81. Granella, Cellere, Umbricht und Neue sprüchlich und/oder fehlerhaft.
82. Der Vorwurf der Fehlerhaftigkeit zielt wisse eingetragene Objekte nicht Gegenst die Zuteilung des Zuschlags unter den S könnte entweder auf eine böse Absicht vor ren sein, dass sich Birchmeier verschriebeı Von einer bösen Absicht geht die WEKO n ben, würde der Fehler lediglich einzelne Sr lerdings aufgrund der Einträge in den übri
fahrensparteien hatten Einsicht in beide Versiojricht und Neue Bau, Granella sowie die Glauber-Liste. bzw. deren Beweiskraft generell in Fraft der Birchmeier-Liste in Bezug auf gewisse Fälneier-Liste werden bei den jeweiligen Fällen bechmeier-Liste in Frage, weil sie von einem Unter- \öglicherweise Kartellführer sei. Birchmeier habe und andere angebliche Submissionsbeteiligte zu nzige „quasi eine eigentliche Buchhaltungs-Liste avon ausgegangen werden, dass Birchmeier die ıbt habe. Diesfalls wäre die Birchmeier-Liste als Imentieren Umbricht und Neue Bau, welche dadas Wissen und die subjektiven Eindrücke einer Abreden involviert sei.
estehen. Durch die Einreichung einer Bonusmel- 1ehmen, abgesehen von der Sanktionsreduktion, n, in der Branche als Verräter zu gelten und geolle innegehabt hätte, würde dies die Beweiskraft ırde während der Absprachetätigkeit erstellt, also r Einreichung einer Bonusmeldung. Deshalb wird je Rolle eines Kartellführers noch durch die Rolle t.
end, dass die Birchmeier-Liste teilweise Projekte n. Es müsse davon ausgegangen werden, dass Je der Projekte diente und entgegen der Auffas- -esthalten der gewährten Stützofferten bezweckt ise von Granella auf die Motive hinter der Erstelmit ist der Zweck der Birchmeier-Liste angespro- )11 äusserte sich Birchmeier klar zum Zweck der hinzukam, wunderte er sich, wie die anderen Bess geschützte Objekt erhielt. Um selbst die Überar führte Birchmeier aus, dass er immer unmittelrt 24 bis 48 Stunden, den Eintrag in der Liste gediesen Unternehmer geschützt hat. In der Regel erfolgt. Gestützt auf diese Ausführungen ergibt d, die Übersicht über die von Birchmeier gewähr-
» Bau bringen vor, die Birchmeier-Liste sei widererstens darauf, dass auf der Birchmeier-Liste geand von Gesprächen oder Vereinbarungen über ubmittenten gewesen seien. Ein solcher Fehler | Birchmeier schliessen oder darauf zurückzufüh- 1 hat (z.B. falsches Datum oder falscher Betrag). icht aus. Sollte sich Birchmeier verschrieben haalten der Birchmeier-Liste betreffen, was sich algen Spalten bzw. allfälliger weiterer Dokumente wie Offertöffnungsprotokollen klar als Fehle Birchmeier aus Versehen Projekte eingetrat tun hatten, folgt die WEKO nicht. Wie ein sc die WEKO nicht ersichtlich. Birchmeier ha zudem überprüft und hätte ohne Folgen auf
83. Cellere schliesst zudem auf eine Fehl Verantwortlichen geführt worden sei. Sie be vom 9. November 2010. In diesem Schreib deren Mitarbeiter haben viele Informatione konstruiert. Unsere Mandantin hat die Lisi Wissen und Gewissen zusammengestellt.“ „Listen“ und Informationen nicht auf die or Listen und Informationen, die am 9. Noven Fragebogen, die abgetippte Birchmeier-Lis len Birchmeier-Liste enthält, z.B. zum Bauh von Birchmeier. Diese Listen wurden in der von noch vorhandenen Unterlagen rekonstr unmittelbar (d.h. 24 — 48 Stunden) nach d nachgeführt. Cellere wiederholt in ihrer Ein die Birchmeier-Liste aus dem Gedächtnis g' Birchmeier vom 4. November 2011. In der solche Aussage zu finden. Auch falls Celler ren Gedächtniseintrag betrachten sollte, kal ser Frist kann ohne Weiteres als zuverläs: Tagesgeschäft von Birchmeier keine Neben
84. Der Vorwurf der Fehlerhaftigkeit zielt : tragene zu schützende Unternehmen den A zu sagen, dass die Liste gar nicht darauf : jekts zu erfassen. Es ging darum, das Unte Schutz erteilt hatte, unabhängig von der Fr Zudem hat Birchmeier während der Anhöru prüft habe, ob der Schutz bis zum Schluss ( te nicht nachträglich korrigiert, falls die Absı zur Birchmeier-Liste sind glaubwürdig. Som te nicht geeignet sind, den Beweiswert der I
85. Cellere wiederholt ihren Vorwurf der F 2011. Sie verweist auf die Aussage von B von Birchmeier vom 4. November 2011 ur noch mehr. Dagegen ist einmal mehr zu s darin bestand, den Erfolg einer Absprache den Abspracheteilnehmern festzuhalten, eit von einem „Fehler“ gesprochen werden, w war. Es kann einzig gesagt werden, dass g gesprochene Projekte nicht erfolgreich ware ten Spalte „Mitbewerber“ der Birchmeier-Lis erhalten hat. Sofern dies der Fall war, wirc tigt, indem die Absprachetätigkeit in diese nicht-erfolgreiche Stützofferte bewertet wure
86. Umbricht und Neue Bau, Granella u dass diese in Bezug auf die Absprachebete also Birchmeier nicht jedes Projekt, zu welc Liste eingetragen hat. Auch dieser Hinwei
r identifizieren lassen würde. Dem Einwand, dass yen hat, die mit einer Absprachetätigkeit nichts zu Icher Fehler zustande gekommen sein soll, ist für t die vom Sekretariat aufgenommenen Projekte seinen Bonus einen Irrtum einräumen können.
erhaftigkeit, weil die Liste aus der Erinnerung der ruft sich dabei auf das Schreiben von Birchmeier en sagt Birchmeier aus: „Unsere Mandantin bzw. n auch aus dem Gedächtnis abgerufen bzw. refen sowie sämtliche Informationen nach bestem Dazu ist zu sagen, dass sich die Aussage zu den iginale Birchmeier-Liste bezieht, sondern auf die nber 2011 eingereicht worden sind. D.h. auf den te (die einige wenige Präzisierungen zur originaerrn im Fall [...]) und die Liste der Schutznahmen Tat aus dem Gedächtnis bzw. auf der Grundlage viert. Die originale Birchmeier-Liste wurde jedoch an Gesprächen über die Zuteilung von Projekten yabe vom 16. November 2011 den Vorwurf, dass eführt worden sei und verweist auf die E-Mail von E-Mail vom 4. November 2011 ist jedoch keine 2 den Eintrag innert 24 — 48 Stunden als unsiche- ın ihr nicht gefolgt werden. Ein Eintrag innert diesig betrachtet werden, zumal eine Absprache im sächlichkeit darstellte.
zweitens darauf, dass gewisse in der Liste eingeuftrag letztlich nicht bekommen hätten. Hierzu ist ausgelegt war, die Zuschlagserteilung eines Prornehmen aufzuführen, welchem Birchmeier einen age, ob dieser Schutz erfolgreich war oder nicht. ng mehrmals erwähnt, dass er jeweils nicht überyeklappt habe. Mit anderen Worten wurde die Lisyrache nicht erfolgreich war. Diese Ausführungen it steht fest, dass die hier behandelten Argumen- 3irchmeier-Liste zu entkräften.
ehlerhaftigkeit in der Eingabe vom 16. November irchmeier vom 24. Oktober 2011 und die E-Mail id spricht von einer ,Fehlerquote“ von 5 % oder agen, dass der Zweck der Birchmeier-Liste nicht festzuhalten. Es ging darum, die Einigung unter ve Absprache durchzuführen. Insofern kann nicht enn die Absprache in der Folge nicht erfolgreich ewisse auf der Birchmeier-Liste eingetragene abn, d.h. dass das Baugeschäft, das in der vorletzte eingetragen ist, den Auftrag in der Folge nicht | dies in der vorliegenden Verfügung berücksichn Fällen als nicht-erfolgreiche Absprache bzw. le.
nd Cellere legen der Birchmeier-Liste zur Last, iligungen von Birchmeier unvollständig sei, dass hem sie eine Stützofferte eingereicht habe, in die s reduziert die Beweiskraft der Birchmeier-Liste nicht. Die Tatsache, dass Birchmeier mögli in die Liste eingetragen hat, sagt nichts ü ständigkeit beeinträchtigt weder die Glaubw noch die Bewertung der Kooperation von B erstellt worden ist. Im Übrigen hat Birchmei ten nicht eingetragen sind. Dass ein nicht eingetragen wurde, schliesst Birchmeier au: abgesprochenes Projekt in der Birchmeier-' Ich habe sicher nichts eingetragen einfach da habe ich mit einem Unternehmer darüb (siehe dazu auch Rz 92) und konnte durch (
87. Zusammenfassend ergibt sich, dass d tel Aufschluss darüber gibt, dass Birchmeie des jeweils eingetragenen Unternehmens e das Vorliegen einer Abrede, sofern keine : vorliegen.
A.5.2 Bonusmeldung und Anhörunc
88. Birchmeier hat als erste Partei, noch | dung eingereicht. In der Folge hat sie ihre E Oktober 2011 hat sie ihre Aussagen bestati
89. Umbricht, Neue Bau, Granella und C von Birchmeier generell in Frage. Birchmeie dere angebliche Submissionsbeteiligte zu | kommen. Granella weist zudem darauf hir enge Geschäftsbeziehungen pflegen würde hätten, ihre Aussagen gegenüber Granella Sekretariat überschätze ganz generell die \ Selbstanzeiger hätten einen Anreiz dazu, e sige Absprachen zu liefern, auch wenn die zudem Mühe mit der Rekonstruktion der v einen an der grossen Anzahl der von den sowie am Umstand, dass zu alten Offerten | Auch Hüppi betrachtet die Selbstanzeiger ı dungen als unvollständig, widersprüchlich, 7
90. Die Einreichung der Bonusmeldung v fern keine Hinweise darauf, dass Birchmei cheteilnahme bezichtigt. Im Gegenteil: Bircl lieferte die notwendigen Erklärungen zur B Effekte einer Bonusmeldung sicherte, abe Auswirkungen dieses Schrittes aussetzte, Stigmatisierung durch andere Marktteilnehr nen Hinweise der übrigen Parteien deuten gungsadressatinnen zu Unrecht bezichtigt. gesprochenen Bonus zu verlieren und stell Birchmeier-Liste noch die späteren Auss Birchmeier abgesprochene Projekte erfund sich die Faktenlage durch die Eingaben vo
’8 Unter den Fällen der vorliegenden Verfügung Davon werden 18 Schutznahmen von den durch
cherweise gewisse Stützofferten seinerseits nicht ber die eingetragenen Projekte aus. Die Unvoll- ‚ürdigkeit bzw. Aussagekraft der Birchmeier-Liste rchmeier, da die Liste nicht für die Selbstanzeige ar selbst erwähnt, dass gewisse seiner Stützofferabgesprochenes Projekt in der Birchmeier-Liste 5. Auf die Frage, ob es möglich sei, dass ein nicht Liste enthalten sei, sagte [Birchmeier AG]: „Nein. ohne Grund. Also, alles was da eingetragen ist, er gesprochen.“ Diese Aussage ist überzeugend lie übrigen Parteien auch nicht entkräftet werden.
ie Birchmeier-Liste als glaubwürdiges Beweismitr bei den eingetragenen Projekten zugunsten von ine Stützofferte eingereicht hat. Sie beweist somit ıbweichenden stichhaltige Sachverhaltselemente
y Birchmeier
während der Hausdurchsuchung, eine Bonusmel- ;onusmeldung ergänzt. An der Anhörung vom 24.
yt.
ellere stellen die Glaubwürdigkeit der Aussagen r habe als Bonusmelder ein Interesse daran, anbelasten, um so in den Genuss eines Bonus zu , dass Birchmeier mit Knecht und Meier Söhne > und diese dadurch ein gemeinsames Interesse aufeinander abzustimmen. Walo bringt vor, das /erlasslichkeit der Aussagen aller Selbstanzeiger. her zu viele als zu wenige Hinweise auf unzulässe spekulativ seien. Die Selbstanzeiger würden erschiedenen Sachverhalte bekunden, was zum jeweiligen Unternehmen eingereichten Offerten <aum Dokumente vorhanden seien, liegen würde. yenerell als unglaubwürdig und deren Bonusmelu weitgehend und zu pauschal.
on Birchmeier sowie die weitere Kooperation lieer andere Unternehmen zu Unrecht der Abspranmeier entschied sich sofort zur Kooperation und irchmeier-Liste, womit er sich zwar die positiven 2r auch ohne langes Überlegen den negativen wie etwa Retorsionsmassnahmen bzw. soziale ner. Die im Verlaufe des Verfahrens eingegangenicht darauf hin, dass Birchmeier andere Verfü- Ein solches Vorgehen birgt die Gefahr, den zu- [ somit ein riskantes Unterfangen dar. Weder die agen von Birchmeier deuten darauf hin, dass en hat. Im Gegenteil: In vielen Fällen bestätigte n anderen Bonusmeldern.’® Auch wenn in vielen
sind rund [...] in der Birchmeier-Liste eingetragen. die Birchmeier-Liste bezichtigten Schutznehmern be-
Fällen keine schriftlichen Beweise vorlieg Submissionsabsprachen finden in der Rege ten statt (bzw. werden die allenfalls vorhar deren Nicht-Existenz nicht gegen die Abspr:
91. Auch hat sich nicht gezeigt, dass Birc innern kann, als gesicherte Fakten präsenti legt. Birchmeier weist durchaus darauf hin, [...] zu Fall [...]). Ebenso wenig spricht geg meier, dass in gewissen Fällen keine schri gens bei Absprachen häufig der Fall) ode angezeigten Projekten sehr viele andere Of möglich, sich auch an diese Fälle zu erinneı
9. Die WEKO konnte sich anlässlich der habers und Geschäftsführers der Birchme führte die Birchmeier-Liste und er war es a durchsuchung für eine Bonusmeldung ur Birchmeier mit den Wettbewerbsbehörden [Birchmeier AG] an der Anhörung vom 24. dig. Seine Antworten wirkten präzis, direkt U
93. Granella will in den Ausführungen vor Oktober 2011 vier Widersprüche erkannt ha rifizierbaren Vermutungen. Den ersten Wi Birchmeier zu einem Agendaeintrag eines sagt zum Agendaeintrag zunächst, dass e: schliessend führt er aus, dass er lediglich a ganz sicher sagen könne, dass das Treffe plenia bei diesem konkreten Treffen dabei ı jekt abgesprochen gewesen sei. Ein Wider: nen. Es liegt lediglich eine Relativierung zı spracheteilnehmer vor. Diese Relativierung Widerspruch liegt gemäss Granella darin, d er oder Granella eine Stützofferte von Um und in der Folge sagt, sie seien es vermu Widerspruch. Der dritte Widerspruch bestet [...] zunächst sagt, dieses Projekt sei abc Agendaeintrag von Knecht vorgelegt, den B fen hatten. Diese Aussage nehme Birchme er feststelle, dass das nicht unbedingt ein Auch hier liegt kein Widerspruch vor. Birch gemäss Agendaeintrag auf sich gehabt hal sem Treffen möglicherweise nicht um eine sondern lediglich um eine Begehung gehan Projekt abgesprochen war, äussert er nicht. Birchmeier gemäss Protokoll von S. 22 mel darin auf die Frage, ob er Umbricht gesch Granella Umbricht geschützt habe, sagt er ' erkennen.
stritten. 15 dieser 18 bestrittenen Fälle liessen si schlagnahmte oder eingereichte Dokumente bes
en, ändert dies nichts an dieser Einschätzung. | ohne die Erstellung von schriftlichen Dokumendenen Dokumente umgehend gelöscht), sodass achetatigkeit spricht.
‚hmeier Sachverhalte, an die er sich nur vage ereren würde, wie dies der Vorwurf von Walo nahe dass zum Teil Unsicherheiten bestehen (z.B. act. en die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Birchlichen Dokumente mehr vorliegen (dies ist übrir dass die Verfügungsadressatinnen neben den ferten eingegeben haben. Es ist jedoch durchaus n (siehe dazu auch Rz 99).
Anhörung vom 24. Oktober 2011 ein Bild des In- “ier, [Birchmeier AG], machen. [Birchmeier AG] uch, der sich noch während der laufenden Hausid somit für eine vollständige Kooperation der entschied. Den Auftritt und die Aussagen von Oktober 2011 bewertet die WEKO als glaubwürind authentisch.
| [Birchmeier AG] während der Anhörung vom 24. ‚ben. Die Aussagen beruhten auf vagen, nicht vederspruch sieht Granella in einer Aussage von Mitarbeiters von Implenia (Fall [...]). Birchmeier > da ein Treffen bei Granella gegeben habe. Anufgrund dieses Eintrags aus dem Jahr 2006 nicht n bei Granella stattgefunden habe und dass Imvar. Sicher sagen könne er nur, dass dieses Prospruch ist in diesen Ausführungen nicht zu erken- ı einem Element in der Vorgehensweise der Ab- | betrifft nicht die Absprache an sich. Der zweite ass Birchmeier auf die Oder-Frage, ob Birchmeibricht verlangt habe, zunächst mit „ja“ antwortet tlich beide zusammen gewesen. Darin liegt kein it gemäss Granella darin, dass Birchmeier zu Fall lesprochen gewesen. In der Folge wird ihm ein irchmeier so interpretiert, dass sie sich da getrofier nur eine Zeile später vollständig zurück, wenn Schutz sei, es könnte auch eine Begehung sein. meier überlegt lediglich, was es mit dem Treffen pen könnte und sagt dazu, dass es sich bei die- Besprechung über die Absprache des Projekts, delt haben könnte. Einen Zweifel darüber, ob das ‚Schliesslich sieht Granella in den Aussagen von ere weitere Widersprüche. Birchmeier antwortet ützt habe: „ja“. Und auf die Rückfrage, ob auch wieder: „ja“. Darin ist jedoch kein Widerspruch zu
ich durch Aussagen anderer Bonusmelder oder betätigen.
94. Im Schlusswort brachte [Birchmeier / der Bonusmeldung verbundene Bezichtigu! steht für die WEKO fest, dass dem Vorwurf gungsadressatinnen zu Unrecht der Beteili den kann.
A.5.3 Bonusmeldung und Anhörunc
95. Die Bonusmeldungen dieser Verfügu Sie sind nach Objekten gegliedert, bei welc jekt wird in einer Tabelle beschrieben, welcl ren, welches Ergebnis die Absprache zeitic sind.
96. Erne stellt die Glaubwürdigkeit von I} Frage. Per Dezember 2007 habe Erne Ge führte, dass Meier Söhne ab diesem Zeitpul konnte. Seit der Übernahme hätten sich die Knecht-Gruppe massiv verschlechtert. Die durch die Knecht-Gruppe könnten deshalb darauf hin, dass Knecht in einer Aufzählu Erne nicht genannt habe und zitiert diese A Absprachen, an welchen sich Unternehme | Umbricht, Frei & Ziegler beteiligt haben.“ F Kenntnis von Absprachen, an welchen sic Partei], Granella, Umbricht, Frei & Ziegler e zugefügt). Es trifft zwar zu, dass Erne in de aus der Aussage von Knecht klar, dass die sage ist in den nicht kopierbaren Akten ent über dieses Aktenstück verfügten. Wenn sic entscheiden, dürfte eine korrekte Wiederga fehler den Kern ihrer Aussage betrifft.
97. Weiter führt Erne aus, dass sie von t Bonusmeldung, in welcher Meier Söhne fi insgesamt 15 Meldungen abgegeben habe dass bei all diesen 11 Meldungen Erne imr unabhängig von der alphabetischen Reihe nerhalb der angeblichen Abrede. Dieser | Knecht/Meier Söhne/G. Schmid sich bei de systematisch Ausschreibungen zu benennt war. Diese Ausführungen sind nicht nach\ ersten Bonusmeldung von Knecht zwei Mal wird Erne in der dritten Bonusmeldung nich nur in fünf Fällen als erstes Unternehmen. Meier in den Bonusmeldungen, welche di nannt werden, was möglicherweise damit zı der Übernahme von Gebr. Meier durch Erne systematische Beschuldigung, wie sie Erne lesen wollen, ist allerdings nicht zu erkenne gen Erne spricht schliesslich, dass Knecht ben Erne und Gebr. Meier diverse andere in der dritten Bonusmeldung neun Mal erw Auch die hier beschriebenen Ungereimthe
\G] glaubwürdig zum Ausdruck, dass ihm die mit 1g anderer Parteien nicht leicht fällt. Gesamthaft an [Birchmeier AG], er bezichtigte andere Verfü- Jung an Wettbewerbsabreden, nicht gefolgt wery Knecht, Meier Söhne, G. Schmid
ngsadressatinnen sind jeweils gleich aufgebaut. shen es Absprachen gegeben hat. Für jedes Ob- 1e Unternehmen an den Absprachen beteiligt wajte und welche Dokumente dazu noch verfügbar
(necht, Meier Söhne und G. Schmid generell in br. Meier übernommen, was gemäss Erne dazu ıkt keine Belagsarbeiten mehr für Erne ausführen Beziehungen zwischen der Erne-Gruppe und der Anschuldigungen gegenüber der Erne-Gruppe . strategische Gründe haben. Erne weist zudem ng von an Absprachen beteiligten Unternehmen ussage von Knecht so: „Knecht hat Kenntnis von wie Implenia, Birchmeier, [keine Partei], Granella, ichtig lautet die Passage allerdings: „Knecht hat h Unternehmen wie Implenia, Birchmeier, [keine tc. beteiligt haben.“ (act. [...], Hervorhebung hinar Aufzählung nicht genannt wird. Allerdings wird 2 Aufzählung nicht abschliessend ist. Diese Pashalten, so dass Erne/Gebr. Meier nicht dauerhaft +h Erne/Gebr. Meier jedoch für ein wörtliches Zitat be ohne Weiteres möglich sein, zumal der Zitier-
(necht/Meier Söhne/G. Schmid erst in der dritten ir den Zeitraum von Januar 2007 bis Juni 2008 ‚in 11 Fällen genannt werde. Es falle dabei auf, ner das erstgenannte Unternehmen sei und zwar nfolge oder der konkret vorgeworfenen Rolle in- Jmstand würde den Schluss nahe legen, dass r dritten Bonusmeldung dazu entschieden haben, 2n, an welchen Erne gemäss SBV-Liste beteiligt /ollziehbar. Erne wurde einerseits bereits in der | genannt und Gebr. Meier drei Mal. Andererseits t 11, sondern lediglich 10 mal genannt und dabei Es ist einzig festzustellen, dass Erne und Gebr. e jungere Vergangenheit betreffen, seltener ge- ısammenhängen Könnte, dass Meier Söhne nach > weniger mit Erne zusammengearbeitet hat. Eine /Gebr. Meier aus den Bonusmeldungen herausn. Gegen eine systematische Beschuldigung ge- und Meier Söhne in ihren Bonusmeldungen ne- Unternehmen beschuldigen. So wird z.B. [EFAG] ahnt, davon sieben Mal als erstes Unternehmen. ten in der Stellungnahme von Erne/Gebr. Meier können nicht als Argument gegen das Kopi Umfang der Tabelle in der dritten Bonusmel
98. Weiter sei es vor diesem Hintergrund mit der ihr nicht gut gesinnten Unternehmer operiert hatte. Es ist fraglich, inwiefern die 7 tion bezeichnet werden darf. Eine Absprach verfeindeten Unternehmen eher selten vor abwegig, sich auch mit einem unliebsameı stimmt.
99. Sodann weisen Erne/Gebr. Meier da Knecht /Meier Söhne an Ereignisse erinne Zwischen den angezeigten Fällen und der nen der Knecht-Gruppe mindestens an runc einzuwenden, dass die getroffenen Abspra an welchen die Knecht-Gruppe teilgenomr dass sich die Geschäftsführer von Meier S Fällen erinnern können. Jedes Bauobjekt o eine spezifische Erinnerung über mehrere J tigeren Projekten oder bei persönlichen Bez Geschäftssitz. Ein solcher Bezugspunkt lac sches Beispiel für ein kaum erinnerungsv kommt, dass aufgrund der Tatsache, dass (siehe dazu die Aussagen von Birchmeier spracheteilnehmer eine gute Erinnerung da sionsteilnehmer an der Absprache beteiligt Ausnahmen von der Regel (d.h. die Nicht-1 Submissionsteilnehmers) genau erinnern di
100. Schliesslich weisen Erne, Umbricht ı Meier Söhne und G. Schmid zur selben Grı dieser Gesellschaften durch dieselben Rec zichtigungen in den Bonusmeldungen die werden müssten. Dazu ist zu sagen, dass kritisch hinterfragt werden müssen. Dies än Gesellschaften, auch wenn sie zur selben C auf dem Markt tätigen juristischen bzw. nat nes Wissen über konkrete Projekte kundtun
101. Umbricht stellt die Glaubwürdigkeit c Umbricht macht geltend, dass die Knecht-¢ nusmeldungen eingereicht hat, um die eig men Konkurrent aus dem Markt zu drängen Gruppe und von Birchmeier und von einer | ternehmen am meistens profitieren.
102. Die Bonusmeldungen von Birchmeier den unabhängig voneinander eingereicht.
wurde kein Einsicht in die Verfahrensakte Gruppe hat weit mehr eigene Absprachebe meier-Liste hätten nachgewiesen werden zum Teil zulasten der Knecht-Gruppe, welc das erste Unternehmen war, welches mit sieht keinen Grund, an der Redlichkeit von |
erverbot vorgeschoben werden, beträgt doch der dung bloss drei Seiten.
höchst unwahrscheinlich, dass die Erne-Gruppe Isgruppe Knecht/Meier Söhne/G. Schmid eng koreilnahme an einer Absprache als enge Koopera- e ist nicht dasselbe wie eine ARGE, die zwischen kommen dürfte. Dagegen erscheint es nicht als 1 Konkurrenten abzusprechen, wenn der Nutzen
rauf hin, dass es unglaubwürdig sei, dass sich rn könnten, welche mehrere Jahre zurückliegen. Bonusmeldung hätten die Verfügungsadressatin- 1 3000 Submissionen teilgenommen. Dagegen ist chen nur einen Teil der Submissionen betreffen, nen hat. Zudem erscheint es nicht als abwegig, öhne und Knecht an die von ihnen angezeigten ürfte seine Eigenheiten haben, welche durchaus ahre zulassen, wie z.B. bei eher grösseren, wichugspunkten zu einem Projekt, wie der Nähe zum | insbesondere im von Erne/Gebr. Meier als typivürdiges Projekt genannten Fall [...] vor. Hinzu die Absprachen in der Regel funktioniert haben ‚act. [...]), gefolgert werden kann, dass die Abrüber haben, bei welchen Projekten alle Submiswaren und bei welchen nicht, da sie sich an die reilnahme an einer Absprache eines angefragten irften.
ind Granella auf die Zugehörigkeit von Knecht, ıppe und die gemeinsame anwaltliche Vertretung htsvertreter hin. Erne sagt dazu weiter, dass Beser Unternehmen besonders kritisch hinterfragt Bezichtigungen von Bonusmeldern grundsätzlich dert aber nichts daran, dass die Aussagen dieser sruppe gehören, Aussagen von unterschiedlichen ürlichen Personen darstellen, die ihr jeweils eigeler Bezichtigungen der Knecht-Gruppe in Frage. sruppe im Verbund mit Birchmeier willkürlich Boene Position zu verbessern und einen unliebsa- . Umbricht sei der direkte Konkurrent der Knecht- Schwächung Umbrichts würden diese beiden Un-
sowie Knecht, Meier Söhne und G. Schmid wur- Vor der Zustellung des Antrags an die Parteien n (inkl. Bonusmeldungen) gewährt. Die Knechtteiligungen gemeldet, als ihr aufgrund der Birchkönnen. Diese „neu“ angemeldeten Fälle gehen he bereits am 6. Juli 2009 wusste, dass sie nicht der Wettbewerbshörde kooperierte. Die WEKO 3irchmeier oder der Knecht-Gruppe zu zweifeln.
103. Gegen den Einwand von Umbricht, si ken Konkurrenten zu schwächen ist zu S Birchmeier und Knecht ist, ist es normal, da andere Konkurrenten. Gegen Umbricht lieg dungen so viele belastende Beweise vor. [ lastende Unterlagen gefunden. So beruhen nahmen von Umbricht drei ausschliesslich :
104. An den Anhörungen vom 24. Oktobe und Verwaltungsratspräsident der Knecht Geschäftsführer der Knecht ([Knecht AG]) t der WEKO und der übrigen Parteien. Die / in keiner Weise vorgespielt und auch nich! der Aussagen von [Meier Söhne AG], abe dadurch in Frage, dass [Meier Söhne AG] tung von Erne gegenüber Submissionsabsg gewusst und den Unternehmen der Erne- (siehe dazu die Aussagen von Birchmeier, bekannt ist, ob sämtliche oder die meisten gen Unternehmen über die Haltung der | denkbar, dass Herr [Meier Söhne AG] dies nur aus, er habe mehrheitlich mit einer Pers teilen, wie die Mitarbeiter von Erne intern ir die nach aussen kommunizierte Haltung de Aussage von [Meier Söhne AG] ist insgesar der übrigen angehörten Personen der Knec
A.5.4 Weitere Vorbringen gegen die
105. Mehrere Verfahrensadressatinnen bi insbesondere von Knecht und Meier Sohn reine Behauptungen seien, ohne dass sich belegen liessen. In vielen Fallen würden Ui ternehmen“ der Bonusmeldung aufgeführt. Verlaufe der Untersuchung herausgestellt I ihre Aussagen verlässlich sind. Es ergabe: mit Aussagen von anderen Bonusmeldern ten Fällen pauschale Bestreitungen der be Evidenz. Da sich die Details von Knecht ur derart verlässlich herausgestellt haben - sei Wettbewerber, sei es durch Einzelheiten \ Dokumente — erachtet die WEKO auch di lässlich. Auch die Aussagen zu den Stützo Eingeständnisse oder weitere Aktenstücke chenden Unternehmen genau wussten, we erfolgsversprechende Abrede gewinnen mı Beteiligung kann im Falle einer anderslaute: genügen, um den Beweis für die Abrede in |
106. Cellere, Erne, Granella, und Walo be reden. Die Tatsachen, wie sie in den Bor ausgeführt sind und wie sie sich aus de! grundsätzlich von der Hand gewiesen. Zuc internen Untersuchungen durchgeführt. Es offensichtlichen Widersprüchen zur Beweis
e sei Opfer eines gezielten Versuchs, einen staragen: Da Umbricht ein direkter Konkurrent von ss sie öfter in den Bonusmeldungen auftaucht als en im Übrigen nicht nur aufgrund der Bonusmel- Jas Sekretariat hat bei Umbricht am meisten bebeispielsweise von den vier bestrittenen Schutzuf beschlagnahmten Akten ([...]).
r und 31. Oktober 2011 stellten sich der Inhaber Brugg Holding AG ([Knecht Gruppe]) sowie die Ind Meier Söhne ([Meier Söhne AG]) den Fragen \ussagen dieser Personen wirkten überzeugend, widersprüchlich. Erne stellt die Glaubwürdigkeit r auch der übrigen Vertreter der Knecht-Gruppe nichts über die strikte Haltung der Geschäftsleijrachen gewusst haben will. Birchmeier habe das Gruppe eine starke Compliance-Politik attestiert act. [...]). Dagegen ist einzuwenden, dass nicht in der Tiefbaubranche des Kantons Aargau tati- Erne-Gruppe informiert waren. Es ist jedenfalls nicht gewusst hat. Zudem sagt [Meier Söhne AG] on von Erne zu tun gehabt und könne nicht beuriformiert worden seien. Er sagt damit nichts über r Geschäftsführung der Erne-Gruppe aus. Diese nt nicht geeignet, seine Glaubwürdigkeit und jene ht-Gruppe in Frage zu stellen.
Bonusmeldungen
achten weiter vor, dass die Bonusmeldungen, 2, betreffend die Teilnahme bei Stützofferten nur diese durch Dokumente oder weitere Aussagen iternehmen lediglich in der Spalte „beteiligte Un- Zu diesen Einwänden ist zu sagen, dass sich im lat, dass die Bonusmelderinnen glaubwürdig und 1 sich lediglich in Ausnahmefällen Widersprüche oder Dokumenten. Dagegen stehen in den meiszichtigen Unternehmen, teilweise gegen jegliche id Meier Söhne betreffend die Schutznahmen als es durch Eingestandnisse der schutznehmenden veiterer Bonusmelder oder sei es durch weitere 2 Aussagen betreffend die Stützofferten als verfferten wurden im Übrigen in vielen Fällen durch bestätigt. Es hat sich gezeigt, dass die schutzsu- Iche weiteren Submissionsteilnehmer sie für eine ıssten. Ein lediglich pauschales Abstreiten einer nden Aussage einer Bonusmelderin deshalb nicht Frage zu stellen.
streiten jegliche Beteiligung an unzulässigen Abiusmeldungen der Knecht-Gruppe und Implenia 1 Ubrigen Akten ergeben, werden generell und Jem haben Erne und Granella keine ernsthaften wurden lediglich Mitarbeitende befragt. Selbst bei slage, wurden die Antworten der Mitarbeitenden nicht in Zweifel gezogen bzw. deren Plausil gen bringen sie keine neuen Sachverhaltse nusmeldungen widersprechen würden, ges schale Bestreitung, ohne widersprechend nicht, um die generelle Beweiskraft der E Söhne, G. Schmid und Implenia zu entkräf sprachen wird nachfolgend unter der Analys
A.5.5 Fazit
107. Insgesamt ergibt sich, dass der Birch die Aussagen der Bonusmelderinnen über: nach diese die übrigen Parteien zu Unrec häufige Bestätigungen durch schriftliche E nusmelder als zuverlässig herausgestellt, : keine abweichende und stichhaltige Hinweis
A.6 Spezifische Projekte
108. Nachfolgend werden die Projekte be einer unzulässigen Absprache als bewieseı Zeitraum 2006-2009 untersucht.
109. [...]
110. Jedes Projekt wird nach dem folgende A. Ausschreibung
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« C. Stellungnahmen und Anhörungen der D. Auswertung der Stellungnahmen und E. Ergebnis
111. Unter A. werden die Eckdaten der Au Datum, Bauherr). Das Datum im Titel der nung des Projektes. In vielen Fällen ist die lagen bekannt. In einigen Fällen stützen sic teien und können auch das Datum der Au: fen.
112. Die bekannten Submissionsteilnehm« auf CHF gerundet, inkl. MWST), Zuschlag: vorgeworfenen Verhaltensweisen und ents aufgeführt. Sofern nicht anders vermerkt, | den Antworten der Untersuchungsadressati vielen Fällen liegen Dokumente der Protokc wird. In diesen Fällen wurden die Offertsum
2 Fur Erne siehe act. [...] sowie die Ausführuı
he act. [...].
Graf, Treier, Ziegler, Knecht, Meier Söhne, lere, Implenia, Hüppi, Granella, Birchmeier, jilität nicht in Frage gestellt.’° In ihren Bestreitunlemente vor, welche den Tatsachen aus den Bochweige denn diese in Frage stellten. Diese pau- e Fakten und Beweismittel zu nennen, genügt ;onusmeldungen von Birchmeier, Knecht, Meier ten. Auf die Bestreitungen zu den einzelnen Abse der spezifischen Projekte weiter eingegangen.
meier-Liste volle Beweiskraft zukommt und dass 7eugend sind. Es liegen keine Hinweise vor, woht bezichtigen. Die Aussagen haben sich durch eweismittel sowie durch Aussagen anderer Bosodass auf diese abgestellt werden kann, soweit se vorliegen.
schrieben, in welchen die WEKO das Vorliegen 1 erachtet. Es wurden lediglich Projekte aus dem
ın Schema präsentiert:
Jungen Parteien
Anhörungen
sschreibung angegeben (Name des Projekts, Ort, Projekte dient der ungefähren zeitlichen Einord- Eingabefrist aufgrund von Ausschreibungsunter- +h die Datumsangaben auf die Angaben der Parsschreibung oder der Eingabe der Offerte betrefar, die Höhe der eingereichten Offerten (jeweils sempfanger sowie eine kurze Übersicht über die prechende Beweismittel werden in einer Tabelle entspricht die Höhe der abgegebenen Angebote nnen zum Fragebogen vom 25. August 2010.°° In llöffnung vor, worauf jeweils explizit hingewiesen men aus diesen Dokumenten übernommen.
ngen in Rz 1076 f. dieser Verfügung; für Granella sie-
G. Schmid, Erne, [EFAG], Käppeli, Walo, Sustra, Cel- Umbricht, Gebr. Meier, Neue Bau.
113. [Das erstgenannte Unternehmen hat | dexierten Preis von ,[100]“). In der Regel hi ten. Wo dies nicht der Fall ist, ergibt sich die
114. Unter B. werden die Beweismittel au aufgeführt. In diesem Abschnitt wird jeweil hat, gegliedert nach Untersuchungsadress: Beweismittel.
115. Unter C. werden die Informationen a 2011 und den Anhörungen der Parteien auf
116. Unter D. werden die Auswertung der ı Anhörungen der Parteien dargestellt.
117. Gestützt auf die vorgenannten Absch zum jeweiligen Projekt zusammengefasst.
Fall 1: [...] A. Ausschreibung
118. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
119. Aufgrund der Bewertungskriterien deı sierte Offerte von [A] den Zuschlag, sonde hierfür war wohl, dass [C] [...] als [A] anbot.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 1:
Offerenten Offertsummen | Bemerkun [A] Objekt in [s Schutznahı 100 Wird durch
[C] [...] Zuschlag. [D] [...] Stützofferte [G] [...] Stützofferte [H] [...] Wird durch ü [...] Wird durch 13] [...] Wird durch [L] Teil der Off L.--] Wird durch
Offertöffnungsprotokoll vom [...].
3. Die angegebenen Seitenzahlen bei den Bo!
eweils die tiefste Offerte eingereicht (d.h. zum inat dieses Unternehmen auch den Zuschlag erhal- Ss aus den weiteren Ausführungen]
s den Hausdursuchungen und Bonusmeldungen s dargestellt, wie sich die Absprache abgespielt atin in chronologischer Abfolge des Eingangs der
us den Stellungnahmen zum Antrag vom 7. Juni geführt.
ıeuen Erkenntnisse aus den Stellungnahmen und
nitte wird unter E. das Ergebnis der Abklärungen
- Eingabefrist vom [...] aus.
"Vergabestelle erhielt nicht die preislich erstklasrn die zweitgünstigste Offerte von [C]. Ein Grund
gen
ichergestellten Dokumenten]. ne eingestanden.
[G] der Schutznahme bezichtigt (act. [...]*").
» eingestanden.
» eingestanden.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
erte von [A] bei [L] gefunden.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
nusmeldungen [...] verweisen auf die Seiten [...].
B. Hausdurchsuchung und Bonusmeldui a) [D]
120. In [den sichergestellten Dokumenten [D] die Einreichung einer Stützofferte offen ı
b) [A]
121. [A] legt ihre Teilnahme an der vorlieg offen. Gemäss [A] wurde die Absprache di Neben [A] seien auch [I], [H], [L], [J], [G] u sen. [A] reichte dazu noch Kopien von Unt den bereinigten Preisen inkl. Begleitschreib
122. [A] macht in der Bonusmeldung vom | Wirkung gehabt, da mit [C] ein Unternehme sen Gesprächen beteiligt war.
c) [G]
123. [G] legt die Einreichung einer Stützo mass [G] habe der Zuständige von [A] ca. e ständigen von [G] telefoniert. [A] habe [G] diesen Telefonaten habe [G] die Offerte vo wie von [A] gewünscht, höher offeriert als [/ Anbietern eine entsprechende Koordination [G] bereits gelöscht und liegt deshalb nicht ;
d) [L]
124. Bei [L] wurde das Offertöffnungsproto aus geht hervor, dass die Schutznahme du: trotz höherer Eingabesumme erhalten hat.
125. In den Räumlichkeiten von [L] wurde ses Projekt beschlagnahmt. Da [A] die Teilı Aktenstück nicht weiter einzugehen.
e) [C]
126. Bei [C] wurde eine interne E-Mail von Mitarbeiter von [C] einen anderen Mitarbeite von [A] zu gewähren: „Bitte gib mir Beschei Schutz für [A] oder sonst wer“. [C]s Offerte zumindest darauf hindeutet, dass [C] die Eir
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [C]
127. [C] hält fest, dass sie im Hinblick auf sei. [C] habe weder den Eingabepreis von [ zugunsten von [A] gewesen.
128. Das Sekretariat habe die Aussage „E standen. Damit sei nicht gemeint geweser Sinne des Wortes „Schutz“, wie er in der v mehr habe der eine Mitarbeiter von [C] eir „kein Schutz“ angewiesen, keine Arbeitsger
agen
ist das vorliegende Projekt erwahnt]. Damit legt ind bezichtigt [A] der Schutznahme.
enden Absprache in der Bonusmeldung vom [...] urch verschiedene Telefongespräche organisiert. nd [D] an den Telefongesprächen beteiligt gewe- 2rlagen der Vergabestelle ein (Offertvergleich mit en).
...] geltend, diese Telefongespräche hätten keine 2n den Zuschlag erhalten habe, das nicht an diefferte in der Bonusmeldung vom [...] offen. Geine Woche vor Eingabefrist zweimal mit dem Zugebeten, höher als [A] zu offerieren. Kurz nach n [A] per E-Mail erhalten. [G] habe in der Folge, \]. [G] geht davon aus, dass [A] auch mit anderen getroffen habe. Das erwähnte E-Mail wurde von als Beweismittel vor.
koll zur vorliegenden Submission gefunden. Darch [A] nicht erfolgreich war und [C] den Zuschlag
zudem ein Teil der Offerte von [A] betreffend die- 1ahme an der Absprache offenlegt, ist auf dieses
| [...] zu diesem Projekt gefunden. Darin weist ein ran, für dieses Projekt keinen Schutz zugunsten d, ob ihr diese Arbeit rechnet oder wer. Bitte kein > ist um ca. [0-2]% höher als jenes von [A], was ıgabesumme von [A] kannte.
Parteien
Fall 1 an keinerlei Absprachen beteiligt gewesen A] gekannt, noch sei sie im Bilde über die Abrede
itte kein Schutz für [A] oder sonst wer“ missver- 1, dass die [A] nicht geschützt werden sollte im orliegenden Verfügung definiert wird (Rz 6). Vielen anderen Mitarbeiter von [C] mit der Aussage neinschaft mit einer anderen Firma zu bilden. [...].
Deshalb sei die ausdrückliche Anweisung gehen.
b) [A]
129. [A] bestreitet die Umstände des Falls Schutznahme sei nicht erfolgreich geweser weder beseitigt, noch erheblich beeinträchti
co
130. [I] bestreitet jegliche Beteiligung an | nicht explizit der Einreichung einer Stützofi an Telefongesprächen über Angebotseingal
d) [H]
131. [H] bestreitet die Einreichung einer S zichtigt, an Telefongesprächen teilgenomme
e) I]
132. [J] bestreitet eine Beteiligung an eine [J] bestehe in der Selbstanzeige von [A]. L den aber keinen rechtsgenüglichen Beweis einer unzulässigen Absprache darstellen.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
133. Fall 1 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall ; die Steuerung des Zuschlags gekommen is in diesem Fall für sich selbst einen Schutz c funktioniert, weil mit [C] ein Unternehmen « Gesprächen beteiligt war. Neben [A] habe eingestanden. Es ist somit auch zwischen | über die Steuerung des Zuschlags gekomn lefongesprächen über die Angebotseingabe tend mit der Bezichtigung der Einreichung. schen [A] und [L] muss die Steuerung des z [L] ein Teil der Offerte von [A] gefunden, we der [A] verfügte. Das Gesagte gilt (ohne die [I], [J] und [H]. Kommt hinzu, dass die At nennt sie doch für jeden Abredepartner die
134. Den Aussagen von [C] wird nur inso: sie sich nicht an der Abrede beteiligt hat. : kein Schutz für [A]“ bedeutet nichts anderes [C] „Schutz“ bedeute „ARGE“ widerspricht c tung des Wortes Schutz (siehe z.B. die Aus oder die Aussagen von [D] noch anlässlich ı
135. Es steht somit fest, dass es im Fall Steuerung des Zuschlags gekommen ist. D halten hat, wurde der wirksame Wettbewerl hinter [C] an der Abrede beteiligt war (und | de Bescheid wusste) wurde der Wettbewe ff.). Hinzu kommt, dass sieben der acht St beteiligt waren. Das heisst sieben von ach
erfolgt, keine solche Arbeitsgemeinschaft einzu-
1 nicht. Sie bringt aber vor, die für sie geplante 1. Deshalb habe die Absprache den Wettbewerb
gt.
einer Abrede in diesem Fall. [I]Jwerde zudem gar erte bezichtigt, sondern lediglich der Beteiligung pen.
tützofferte in diesem Fall. [H] werde lediglich be- 2n zu haben.
r Abrede. Der einzige angebliche Beweis gegen Jie Aussagen einer Selbstanzeigerin alleine wür- > für die Beteiligung einer bezichtigten Partei an
der Anhörungen
kumenten] zugunsten von [A] [erwähnt]. Daraus zwischen [A] und [D] zu einer Vereinbarung über st. Es liegt zudem das Eingeständnis von [A] vor, rganisiert zu haben. Dieser Schutz hat aber nicht len Zuschlag erhalten hat, welches nicht an den n [G] und [D] die Einreichung einer Stützofferte A] und jeweils [G] und [A] zu einer Vereinbarung ven. [L] wird durch [A] der Beteiligung an den Ten bezichtigt. Diese Bezichtigung ist gleichbedeueiner Stützofferte: Der Inhalt des Gesprächs zwi- 7uschlags betroffen haben. Ausserdem wurde bei raus sich ergibt, dass [L] über Preisinformationen > Ausführungen zur gefundenen Offerte) auch für ısführungen von [A] durchaus glaubwürdig sind, konkrete zuständige Kontaktperson.
fern gefolgt, als die WEKO davon ausgeht, dass Sie hatte jedoch Kenntnis von der Abrede: „Bitte ‚als „bitte keine Abrede mit [A]“. Die Aussage von ler in der Branche offensichtlich gängigen Bedeusagen in der Protokollerklärung von [G] vom [...]; der Hausdurchsuchung).
1 zu einer nicht-erfolgreichen Abrede über die a ein Aussenseiter der Abrede den Zuschlag er- 9 zwar nicht beseitigt. Da aber die Zweitplatzierte C] im Übrigen über die Durchführung einer Abrerb erheblich beeinträchtigt (siehe dazu Rz 1056 Ibmissionsteilnehmer an der Wettbewerbsabrede t Submissionsteilnehmer haben den Wettbewerb durch eine Abrede ersetzt und den Preis, de zustande kommen sollte, durch eine Abred senseiter ausging, der zudem um die Abrec Wirkung aus, sodass die Abrede zu einer e hat.
E. Ergebnis
136. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 1 jeweils [G], [D], [I], [H], [L] und [J] (Stütz durch die Abrede erheblich beeintrachtigt.
Fall 2: [...] A. Ausschreibung
137. [Offentlicher Auftraggeber] schrieb im
Ausschreibungsbeteiligte Fall 2:
Offerenten Offertsummen Ben
[H] Wird
Hanı
100 Wird
[..-] Wird (Keine Partei) [...]
[A] Wird
[...] Stitt:
[C] Wird
[...] Wird
[C] Globalofferte Wird
[...] Wird
[G] Stutz
[...] Wird
[1] Wird
L..] Wird
Offertöffnungsprotokoll vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [G]
138. [G] legt in der ersten Meldungsergär Projekts an einer Submissionsabsprache t mehrere Anrufe mit [H] geführt habe, in der ren zu wollen. [G] solle für CHF [>100] offe auf dem Deckblatt handschriftlich festgeha Teilnehmer der Ausschreibung der Einreich
r normalerweise unter Wettbewerbsbedingungen 2 verfälscht. Vom Wettbewerb, der von dem Ausle wusste, geht keine genügende disziplinierende rheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigung geführt
zu einer Vereinbarung zwischen [A] (Schutz) und offerten) gekommen ist. Der Wettbewerb wurde
Einladungsverfahren mit Eingabefrist [...] aus.
erkungen
durch [G] der Schutznahme bezichtigt. Inotizen von [G].
durch [A] der Schutznahme bezichtigt.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
7Offerte eingestanden.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
durch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
durch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
7Offerte eingestanden.
durch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
durch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
zung vom [...] offen , dass [G] bezüglich dieses ailgenommen habe. Zudem gibt [G] an, dass sie en [H] angab, in diesem Projekt für [100] offerierieren ohne Pauschale. Diese Abmachung wurde ten. [G] hat diese offengelegt. [G] bezichtigt alle ung einer Stützofferte.
b) [A]
139. In der Ergänzung zur Bonusmeldung bewerbern stattgefunden haben ([C], [H], [( fonisch statt oder es gab ein Treffen. Gemä ten.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [H]
140. [H] äusserte sich in ihrer Stellungnahr [...] Oktober 2011 bestritt sie eine Beteiligun
b) [I]
141. [I] bestreitet die Einreichung einer S keine Behauptung, dass [I] selbst an den G seien die Gespräche nur mit [H] geführt v auch [I]mit [H] in Kontakt gewesen sei.
c) [C]
142. [C] bestreitet, an einer Abrede beteil eingereicht, was mit hohem Aufwand verbt der Anhörungen.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
143. [H] wird sowohl von [G], wie auch von Vereinbarungen zwischen [H] einerseits un von [G] bestätigt.
144. [H] und [I] bestreiten eine Beteiligung Weise. Auch [C] stellt die Bonusmeldungeı hielten bzw. zu unbestimmt seien. Diese | nicht in Frage stellen. [C] bringt zusätzlich die Nichtteilnahme von [C] an einer allfällige lich, inwiefern eine abgesprochene Globalc terstellung generieren würde. Die Globaloff CHF [...] unter der nicht global berechnete hinter dieser Berechnung ein erheblicher Zu
145. Die Aussagen der Bonusmelderinnen die die generellen Bestreitungen von [H], [I]
E. Ergebnis
146. Damit ist bewiesen, dass es im Fall : Zuschlags zwischen [H] (Schutz) und jeweil Der Wettbewerb wurde durch die Abrede be
Fall 3: [...] A. Ausschreibung
147. Die private [...], schrieb durch Vermitt Einladungsverfahren aus.
148. Die [...], [A] und [L] wurden zu einer wurden der [...] vergeben.
gibt [A] an, dass Gespräche zwischen den Wett- 5], [und [A] selber). Die Gespräche fanden teless Kenntnis von [A] sollte [H] den Zuschlag erhal-
Parteien
ne nicht zu diesem Projekt. An der Anhörung vom g an einer Abrede.
tützofferte. Die Ausführungen von [G] enthielten esprächen beteiligt gewesen sei. Möglicherweise vorden und [G] habe daraus geschlossen, dass
igt gewesen zu sein. [C] habe ein Globalofferte Inden sei (siehe dazu auch die Ausführungen an
der Anhörungen
[A] glaubwürdig der Schutznahme bezichtigt. Die d jeweils [IJund [C] wird sowohl von [A] wie auch
an einer Abrede in Fall 2 in pauschaler Art und ı in Frage, da diese keine Beschuldigungen ent- Jinweise können die Aussagen von [A] und [G] vor, sie habe eine Globalofferte eingereicht, was n Abrede beweise. Es ist allerdings nicht ersichtfferte einen deutlich höheren Aufwand zur Offerarte von [C] lag im Übrigen bei CHF [...], also um n Offerte. Es ist nicht davon auszugehen, dass satzaufwand steht.
[G] und [A] sind glaubwürdig und können durch und [C] nicht widerlegt werden.
2 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des s [I], [A], [C] und [G] (Stützofferte) gekommen ist. seitigt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
ung des [...] mit Eingabefrist vom [...] eine [...] im
Abgebotsrunde eingeladen. Die Tiefbauarbeiten
Ausschreibungsbeteiligte Fall 3:
Offerenten Offertsummen Bemer [--] 100 (keine Partei) Höhe r [A]
[...] Hohe r [G] [...] Schutz [J] Offerte
[...] Wird dı [L]
[...] Hohe r
Protokolleröffnung vom [...].
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
a) [J]
149. Anlasslich der Sichtung der elektroni durch [G] mit Datum [...] und der Eingabesu ses Beweismittel bestätigt die Bonusmeldut stellens einer Stützofferte [J] zugestellt hatte
150. In ihrer Eingaben vom [...] nahm [J] nicht die Kapazitäten, um die Arbeiten für ( Offerte eingereicht um in Erinnerung des / im Einladungsverfahren ist es im Hinblick a der Bauherrschaft oder den ausschreibend zeigt, dass in jedem Fall eine Offerte abgeg — keine ausreichende Kapazität zur Projekt Arbeiten handelt, welche nicht ins Produkt ferte ist insbesondere bei komplexen Proje den, mit einem hohen Kalkulationsaufwano mit möglichst geringem Aufwand nachzukor Bauunternehmung Gebr. [G] AG ein ausg stellt. Diese Offerte diente der [J] AG als tec nen, in diesem Fall eher hohen, jedoch von (die Verwendung absolut überhöhter Sätze gen geschäftsschädigend für die [J] AG) füı se Kalkulation der Gebr. [G] AG nicht mitg welchem Preis die Arbeiten von der [Q] AG
b) [G]
151. Im Vorfeld der Offerteingaben wandte fonisch an den Submissionsverantwortliche falls eine Offerte einreichen zu können abe nung betreiben zu müssen. Wenn [G] ihre höher machen als die von [G]. [G] gab dies am [...] als Anhang zum E-Mail [J] ihre bere’ nicht erfolgreich, da die [...] AG nach einer
kungen
ach Abgebot.
ach Abgebot.
nahme eingestanden.
von [G] bei [J] gefunden.
Arch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ach Abgebot.
Jungen
schen Daten von [J] wurde eine Offerte, erstellt imme [X], fur dieses Bauvorhaben gefunden. Die- 1g von [G], wonach diese ihre Offerte zwecks Erzum BookmarkStellung: Gemäss [J] hatte diese lieses Bauvorhabens auszuführen, hat aber eine \uftragsgebers zu bleiben. „Bei Ausschreibungen uf allfällige zukünftige Geschäftsbeziehungen mit en Unternehmen (Architekten, Ingenieure) angeleben wird, auch wenn — wie im vorliegenden Fall realisierung zur Verfügung steht oder es sich um portfolio passen. Die Erstellung einer solchen Ofkten, wie dem vorliegend zur Diskussion stehenverbunden. Um der Einladung zur Offertstellung nmen, wurde in Bezug auf dieses Projekt von der efülltes Devisierungsformular zur Verfügung ge- :hnische Vorlage; die [J] AG hat jedoch ihre eige- ı Marktumfeld her plausiblen Kalkulationsansätze wäre im Hinblick auf zukünftige Offerteinladun- ‘die Offertstellung verwendet. Die [J] AG hat dieeteilt und der [J] AG war auch nicht bekannt, zu letztlich offeriert wurden.“
sich der Submissionsverantwortliche von [J] telen von [G], [[G] AG], geleitet vom Wunsch, ebenr ohne den Aufwand einer eigenen Offertberech- Preise bekannt gibt, wird [J] die eigene Offerte em Ansinnen der Konkurrentin statt und sendete chnete Offerte. Die Submissionsabsprache verlief Abgebotsrunde den Zuschlag erhielt. [G] ist nicht bekannt, welchen höheren Preis [J] von de mass [G] gab es keine Kontakte mit andere
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
152. [J] bringt vor, es handle sich bei der b te von [G] (sondern um eine Lieferanten-Of aber doch eine Offerte von [G] wäre, habe terverwendet. [J] habe auch nicht gewusst, werde dadurch bestätigt, dass die Offertsu nicht mit der Offertsumme von [J] in der } sich die Aussage von [G] nicht verifizieren. rin alleine keinen rechtsgenüglichen Beweis liefern. Schliesslich macht [J] geltend, das nehin keine erheblichen Auswirkungen auf der Frage, ob [J] sich an einer Absprache | bar sei.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
153. [G] hat eingestanden, in Fall 3 einen. zu haben. Sie schildert in klarer Weise, dé sich dabei zutrug. Sie nennt Details wie deı formationen, wie die Tastsache, dass [J] z\ nicht fertig gerechnet“ hatte. Der von [G] al d.h. [[G] AG], dürfte der Fall also in bester dung verfasste.
154. Die Aussagen von [G] sind glaubwür ff.). Entgegen der Ansicht von [J] kann die weis für eine Abrede genügen, zumal wen mauert wird. Bei [J] wurde ein Dokument vc chem Preis [G] das Projekt für sich berech welchen [G] in der Folge offerierte. [J] offe kaum damit rechnen dürfen, je wieder von [ eine Offerte erstellen zu können.
155. Dieser Beweislage stellt [J] eine Arc kraft entgegen. So behauptet [J], die Offerte tenofferte bzw. ein Devisierungsformular. V nicht klar. Entscheidend ist: [J] hat mit [G] v [J] [Gls Offerte erhält. In der Folge hat [G kanntgegeben und [J] hat höher offeriert. Sc eine Offerte von [G] wäre, habe sie die Inf bedeuten, dass [J] [G] um Informationen g [...]), um sie in der Folge nicht zu verwende von [G] im Sinne der Vereinbarung verwer hauptung von [J], sie hätte nicht gewusst, spricht nicht für [J], da [J] diese Informatic Preis offerieren, der höher war als jener at der Tatsache nichts zugunsten von [J] abl Höhe von [...] gerade nicht mit der Offert stimmten.“ Das sollten sie ja gar nicht.
156. Schliesslich ist auch das Argument Zt der Frage, ob [J] sich an einer Absprache gung des Wettbewerbs gekommen sei, weil
ır Bauherrschaft in der Stützofferte forderte. Ge- 1 Anbietern.
Parteien
ei [J] gefundenen Offerte gar nicht um eine Offerferte bzw. um ein Devisierungsformular). Falls es [J] die darin enthaltenen Informationen nicht weizu welchem Preis [G] letztlich offeriert habe. Dies mme von [G] in der Höhe von CHF [...] gerade löhe von CHF [...] übereinstimme. Zudem lasse Sodann könnten Aussagen einer Selbstanzeigefur die Beteiligung an einer unzulässigen Abrede 5 eine nicht erfolgreiche Submissionsabrede ohden Wettbewerb habe, sodass unabhängig von Jeteiligt habe, das KG letztlich gar nicht anwendder Anhörungen
Schutz zu ihren Gunsten in Anspruch genommen iss es hierzu einen Kontakt mit [J] gab und was 1 Namen der Kontaktperson bei [J] und Zusatzinveimal angerufen hat, weil [G] ihre „Offerte noch igezeigte Sachverhalt fand am [...], also [...]. [G], Erinnerung gewesen sein, als sie ihre Bonusmeldig (siehe dazu auch die Ausführungen in Rz 95 Aussage eines Bonusmelders durchaus als Ben sie — wie in Fall 3 — durch Aktenstücke unterin [G] gefunden, aus welchem sich ergibt, zu welinet hatte. Dieser Preis entspricht dem Preis, für rierte höher. Hätte sie dies nicht getan, hätte sie G] eine Offerte zugespielt zu erhalten, um schnell
jumentationskaskade mit zweifelhafter Aussagevon [G] sei keine Offerte, sondern eine Lieferan- Vas sie daraus zu ihren Gunsten ableiten will, ist areinbart, eine höhere Offerte einzureichen, wenn | (vor der Eingabefrist) [J] den Preis von [G] be- )gar wenn — so [J] weiter — die angebliche Offerte ormationen von [G] nicht verwendet. Dies würde ebeten hat (siehe dazu die Aussage von [J] vom n. Im Übrigen hat [J] auch die Preisinformationen det, indem sie höher offeriert hat. Auch die Bezu welchem Preis [G] letztlich offerieren würde, n nicht brauchte. Sie musste lediglich zu einem is der Offerte von [G]. Schliesslich lässt sich aus eiten, „dass die Offertensummen von [G] in der ansumme von [J] in der Höhe von [...] übereinlruckzuweisen, dass es in Fall 3, unabhängig von beteiligt hat, zu keiner erheblichen Beeinträchtidie Absprache nicht erfolgreich war.
157. [J] erachtet damit die Absprachetätig wirksamen Wettbewerb und damit als lega hält. Diese Betrachtungsweise verkennt die Submission steht. Eine Submission soll fu echter Konkurrenz stehenden Offerten erze echte Auswahl für den Bauherrn nicht der ' somit bei seinem Vergabeentscheid — und : Grundlagen. Fest steht, dass an der Subn beteiligt waren. Fünf Unternehmen haber Submission von dieser Grösse zwei Untern ge Akteure im Strassen- und Tiefbau, wird Wettbewerb vorgetäuscht, der so gar nicht und Märkte mag nicht zu einer Beseitigung mindestens als erheblich eingestuft werder 1056 und zu Fall 98).
E. Ergebnis
158. Damit ist bewiesen, dass es im Fall : Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und [J] (St durch die Abrede erheblich beeintrachtigt.
Fall 4: [...] A. Ausschreibung
159. [Offentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 4:
Offerenten Offertsummen Bem [IK] 100 Scht
Wird [B] [...] Wird [F] [..-] Stüt; [M] [...] Wird [Q] [...]
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
160. [K] legt in der vierten Meldungserga Projekts eine Submissionsabsprache mit de be. Sie listet diesen Fall in der Tabelle mit ı sie in ihren Offerten höhere Preise eingebe willigten unter der Bedingung ein, dass [K] k
b) [F]
161. [F] wurde von [K] angefragt, ob sie hö
keit mindestens solange als unerheblich für den |, als keiner der Abredepartner den Zuschlag er- > Funktion der Wettbewerbsidee, die hinter einer * den Bauherrn eine Auswahl von zueinander in ugen. Kommt es zu einer Abrede, entspricht die vorgetäuschten Auswahl. Der Bauherr stützt sich auch bei allfälligen Abgebotsrunden — auf falsche lissionsabsprache von Fall 3 zwei Unternehmen eine Offerte eingereicht. Wenn sich bei einer ehmen absprechen, zumal mit [J] und [G] wichtider Wettbewerb deutlich verfälscht. Es wird ein mehr besteht. Eine derartige Abrede über Preise des wirksamen Wettbewerbs führen, muss aber 1 (siehe für weitere Ausführungen auch unter Rz
3 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurde
Eingabefrist [...] die [...] aus.
erkungen
itznahme eingestanden.
durch [F] der Schutznahme bezichtigt.
durch [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
7Offerte eingestanden.
durch [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
ızung vom [...] offen, dass sie bezüglich dieses »n beiden Konkurrenten [B] und [M] getroffen hanehreren Fällen auf. [K] fragte [B] und [M] an, ob n würden. Die beiden angefragten Unternehmen ei anderer Gelegenheit zurückstehen würde.
her offerieren würde. [F] willigte ein.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [M]
162. [M] stellt in ihrer Stellungnahme der Umstände ihrer Sanktion nur mehr die Fälle
b) [B]
163. Im Antrag wurden die erschwerende Abredebeteiligungen bestimmt ([...]). [B] be Sie stellt zudem den Antrag: „Der Basisbet neu zu ermitteln (nur 2 und nicht [...] Schu Liste der verbleibenden Umstände verbleibe Im Übrigen nimmt [B] zum Fall 4 nicht weite
D. Auswertung der Stellungnahmen und
164. [K] hat ihre Schutznahme eingestan Aussagen von [K] gegen [M] und [B], wona« ner Stützofferte geeinigt haben, sind glaubv 7). [B] beantragt eine Sanktionierung unter gung von Fall 4. Damit anerkennt sie, das Dasselbe gilt für [M].
E. Ergebnis
165. Damit ist bewiesen, dass es im Fall - Zuschlags zwischen [K] (Schutz) und jewe Der Wettbewerb wurde durch die Abrede be
Fall 5: [...] A. Ausschreibung
166. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 5:
Offerenten Offertsummen Ben
[K] Obje
Scht
[D] [...] Stütz
[L] Wird
L...]
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
167. Dieses Projekt [ist in den sichergeste zugunsten [K].
Parteien
) Antrag, für die Bewertung der erschwerenden [...] und [...] zu berücksichtigen.
1 Umstände zu Lasten von [B] aufgrund von [...] streit ihre Beteiligung in zwei dieser Fälle ([...]). rag ist unter Berücksichtigung unserer Einwände tznahmen). Da zudem nur noch vier Fälle in der n, ist ein Zuschlag vom max. 50% angemessen.“ r Stellung.
der Anhörungen
den. [F] hat ihre Stützofferte eingestanden. Die ch diese sind sich mit [K] über die Einreichung ei- ‚ürdig (siehe dazu auch die Ausführungen zu Fall Streichung einiger Fälle, aber unter Berücksichtiss ihr Verhalten in Fall 4 kartellrechtswidrig war.
4 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ‘ils [M], [F] und [B] (Stützofferte) gekommen ist. seitigt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
Eingabefrist [...] die [...] aus.
erkungen
kt in [sichergestellten Dokumenten].
itznahme eingestanden.
7Offerte eingestanden.
durch [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
Ilten Dokumenten erwähnt] mit einer Stützofferte b) [K]
168. [K] legt in der [...] Meldungsergänzun ne Submissionsabsprache mit den beiden k die beiden Konkurrenten [D] und [L] an, ob den. Beide angefragten Unternehmen willig!
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
169. Keine der von diesem Fall betroffene äussert bzw. den Sachverhalt nicht bestritte
D. Auswertung der Stellungnahmen und
170. Fall 5 ist [im sichergestellten Dokume stellten Dokument] erwähnten Fälle wurder ihrer Beweiskraft noch zusätzlich untermaue
171. Daraus ergibt sich, dass es in diesen über die Steuerung des Zuschlags gekomı standen. [D] hat ihre Stützofferte eingestar mit [K] über die Einreichung einer Stützoffer
E. Ergebnis
172. Damit ist bewiesen, dass es im Fall ! Zuschlags zwischen [K] (Schutz) und jewe Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 6: [...] A. Ausschreibung
173. [...] schrieb mit Eingabefrist [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 6:
Offerenten Offertsummen Ben [G] 1°: 140 Obje 2°: 100 Scht
ZUSc
[D] [..-] Stutz E-Mé
[J] [..-] Wird E-Mé
[L] ... Wird E-Mé
Hat ı
82 Offerierte Preise mit Betonarbeiten.
Offerierte Preise für [...] ohne Betonarbeite:
“1...
J [...] offen, dass [K] bezüglich dieses Projekts eionkurrenten [D] und [L] getroffen habe. [K] fragte sie ihr Angebot über jenem von [K] abgeben würen ein.
Parteien
n Parteien hat sich weiter zu diesem Projekt gen.
der Anhörungen
nt] zugunsten von [K] [erwähnt]. Die [im sicherge- ) [...] durch weitere Eingaben und Dokumente in
art. [...]
| Fall zwischen [K] und [D] zu einer Vereinbarung nen ist. [K] hat ihre Schutznahme zudem eingeiden. Die Aussage gegen [L], wonach sich diese te geeinigt hat, ist glaubwürdig.
> zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [D] und [L] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeintrachtigt.
erkungen
kt in [sichergestellten Dokumenten].
itznahme eingestanden.
hlag erhalten in Abgebotsrunden: Preis: [...]
7Offerte eingestanden.
ail an Konkurrenten.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ail an Konkurrenten.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. ail an Konkurrenten.
Jas Projekt [...] (Fall 24) erhalten.
[0] L.]
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
174. Dieses Projekt ist in [den sichergeste ten [G] [erwähnt].
b) [G]
175. Gemäss [G] gab es zu diesem gros schen [L], [J], [D] und [G]. Die lokalen Anbie ren soll, da [G] [...] unterstützt hatte. [L] soll Angaben zur Offerte an [J], [L] und [D] und Dokumente sind von [G] offengelegt.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [G]
176. [G] beantragt Fall 6 zu streichen, da gekommen sei. [G] habe zwar versucht, für Anbieter offeriert hätten, mit denen im Vorf wettbewerb gespielt. [G] hätte mit dem Ba Zuschlag erhalte, der Zuschlag sei aber er gekommen. Der Bauherr hätte aufgrund d kungen verlangt, was belege, dass der Prei die Absprache keine Wirkung entfaltet habe
b) [J]
177. [J] zitiert zunächst das E-Mail, mit we an [J] gesendet hat:
„sehr geehrter Herr [[J] AG]
Anbei erhalten Sie wie abgemacht die | ben habe, ist nur für die [...] ohne Beto fügung. Vielen Dank. [[G] AG]*
178. [J] bringt vor, aus dieser E-Mail könne sen werden. Gemäss der Praxis der europ eine widerlegbare Vermutung, dass der Em tionen verwenden werde. Diese Vermutun kompetitive Offerte abgegeben.
179. An der Anhörung vom [...] Oktober 2C Stützofferte eingereicht zu haben. Auf die möglich sei, wenn man die Offerte des Ko sicher möglich. Sie hätten ja nicht die gleich ten Preise rechnen. Wenn sie die Offerte er Auf die Frage, wie [J] auf die E-Mail reagieı nicht mitmachen, sagte [J] nein. Ihr Rechts eine ganz andere Offerte eingereicht habe. eine solche E-Mail zu sehen. Sie habe abı
Jungen
Ilten Dokumenten] mit einer Stützofferte zugunssen Projekt eine Submissionsbesprechung zwiter einigten sich, dass [G] diese Arbeiten ausfühte das private Projekt [...]. [G] schickte per E-Mail erhielt von [D] per Fax dessen Offerte. Sämtliche
Parteien
es lediglich zu einem Versuch einer Absprache dieses Projekt Schutz zu erhalten. Da aber auch ald nicht gesprochen worden sei, habe der Preisuherrn bereits abgemacht gehabt, dass sie den st nach einer technischen Optimierung zustande er eingegangenen Konkurrenzofferten Preissenswettbewerb in diesem Fall funktioniert habe und
chem [G] wie oben erwähnt Angaben zur Offerte
Frläuterungen. Den Preis, den ich Ihnen angegenarbeiten. Für allfällige Fragen stehe ich zur Ver-
> nicht auf eine Submissionsabsprache geschlosäischen Gerichte (vgl. EUGH, 8. Juli 1999, Hüls 999 |-04287 Rz 161 f.) begründe die E-Mail bloss pfänger der E-Mail die darin enthaltenen Informay könne von [J] widerlegt werden: [J] habe eine
11 bestritt [J] wiederum, in Bezug auf Fall 6 eine Frage, ob eine unabhangige Preisbildung noch nkurrenten erhalten habe, antwortete [J], das sei en Ressourcen, sie könne nicht mit anderen Leuhalte, müsse sie die Arbeiten ja selber ausführen. t habe, ob sie zurückgeschrieben habe, sie wolle vertreter ergänzte, [J] habe ja reagiert, indem sie Allerdings gab [J] zu Protokoll sie sei nicht froh, ar mit dem darin erwähnten Mitarbeiter nicht ge- sprochen. Sie werde dies noch tun, und di kunft nie mehr Platz hat.“
D. Auswertung der Stellungnahmen und
180. Fall 6 ist in [den sichergestellten Do ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall : die Steuerung des Zuschlags gekommen is zudem eingestanden. Weiter werden [J] ur über die Einreichung einer Stützofferte gee durch die von [G] an diese beiden Unterneh Beide E-Mails wurden „wie abgemacht“ zuc ner Vereinbarung über die Steuerung des | und [L] kam. [J] hat also die für die Erstellt wie vereinbart erhalten. Die Behauptung, verwendet haben will, muss als Schutzbet rung vom [...] Oktober 2011 hielt [J] daran f dass es möglich sei, eine Offerte auch danı Konkurrenten bekannt sei. Dies ergebe sich müsse, wenn sie sie bekomme. Diese Au strickt sich [J] in Widersprüche, wenn sie : oben erwähnten Mitarbeiter dennoch miitteil hat.“
181. [G] macht geltend, die Abrede hätte wirksamen Wettbewerbs geführt, da es zu / tation kann nicht gefolgt werden. Dies ergil Abrede die Ausgangsangebote für die n wodurch der Wettbewerb verfälscht wurde.‘ Abgebotsrunde, das bereits eine Stützoffeı Bauherren für die Durchführung der Abget also sogar in Bezug auf die Abgebotsrunde Abgebotsrunde stellt deshalb eine erfolgre dar.
E. Ergebnis
182. Damit ist bewiesen, dass es im Fall | Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und jewei werb wurde durch die Abrede beseitigt oder
Fall 7: [...] A. Ausschreibung
183. [öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 7:
® Siehe dazu auch die Ausführungen in RPW
„Hatte es das vorbestimmte E7-Unternehm ternehmen als preisgünstigster Anbieter in ı ausgehend vom offerierten abgesprochene erhalt führenden Angebot des E7-Unterneh abgesprochenen Preis abgeleitet — nicht me
asem Mitarbeiter mitteilen, „dass so etwas in Zuder Anhörungen
kumenten] zugunsten von [G] [erwähnt]. Daraus zwischen [G] und [D] zu einer Vereinbarung über t. [G] hat ihre Schutznahme, [D] ihre Stützofferte id [L] von [G] glaubwürdig bezichtigt, sich mit ihr inigt zu haben. Diese Bezichtigung bestätigt sich men versandten E-Mails inkl. Preisinformationen. yestellt. Damit ist erstellt, dass es im Fall 6 zu ei- 7uschlags zwischen [G] einerseits und jeweils [J] Ing einer Stützofferte notwendigen Informationen dass sie diese Informationen in der Folge nicht jauptung zurückgewiesen werden. An der Anhöast, dass sie nichts Unzulässiges getan habe und 1 unabhängig zu berechnen, wenn die Preise des 1 daraus, dass sie die Arbeiten ja auch ausführen ssage ist nicht nachvollziehbar. Ausserdem verzwar nichts Unzulässiges getan haben will, dem en wird, „dass so etwas in Zukunft nie mehr Platz
nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des \bgebotsrunden gekommen sei. Dieser Argumenot sich bereits aus der Tatsache, dass durch die achfolgende Abgebotsrunde manipuliert waren, © Im Übrigen kam mit [D] ein Unternehmen in die te eingereicht hatte und das das Schreiben des jotsrunde wiederum an [G] weiterleitete. Es kam n zu Gesprächen zwischen [G] und [D]. Auch die iche Abrede über die Steuerung des Zuschlags
5 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des Is [D], [L] und [J] (Stützofferte) kam. Der Wettbezumindest erheblich beeinträchtigt.
Eingabefrist vom [...] aus.
'2009/3, 210 Rz 91, Elektroinstallationsbetriebe Bern: an infolge höherer Offertpreise der es stützenden Undie Verhandlungsrunden geschafft, so fanden diese
n Preis statt. Auch beim schlussendlich zum Auftragsmens konnte es sich folglich — da vom ursprünglich hr um einen Marktpreis handeln.“
Offerenten Offertsummen Ben
Schu
[D] [...] Stilt [J] Wird [...] Eing
[U] L..] Stitt: Mm [...] Wird
Offertöffnungsprotokoll vom [...].
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
184. Dieses Projekt ist in [den sichergestel b) [K]
185. Gemäss Darstellung in der Bonusme Schutzes an. Die Mitbewerber waren ein\ auch Hand zu einem solchen Schutz biete ARGE auftreten, was von [K] akzeptiert wur
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [T]
186. [T] bestreitet die Ausführungen von [ von [K] vor. [G] sei entweder ein Versehen hen, und möglichst viele Konkurrenten bez meldung profitieren zu Können.
b) [J]
187. [J] bestreitet die Vorwürfe pauschal. L ten keinen rechtsgenüglichen Beweis für c unzulässigen Wettbewerbsabrede liefern.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
188. Fall 7 ist in [den sichergestellten Do ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall ; die Steuerung des Zuschlags gekommen Stützofferte eingestanden. Weiter hat [G] gl ihr über die Einreichung einer Stützofferte schal vor, dass die Aussage einer Selbstan für die Beteiligung an einer unzulässigen V dersprechen. Eine Aussage einer Bonusn Beweis für die Beteiligung an einer unzuläs kritisch zu prüfen und kann diese kritisch glaubwürdig ist. Dies ist vorliegend der Fal Zudem liefert [J] keinen konkreten Hinweis, Im Übrigen liegen im vorliegenden Fall we Dokumenten] ergibt sich, dass es zwischen
erkungen
kt in [sichergestellten Dokumenten].
itznahme eingestanden.
7Offerte eingestanden.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
abe gemäss Fragebogen von [J].
7Offerte eingestanden.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt..
Jungen
ten Dokumenten] [erwähnt].
dung fragte [K] die Mitbewerber betreffend eines ’erstanden, sofern [K] bei nächster Gelegenheit _[...] wollte unbedingt zusammen mit [K] in einer de. [...] aus und [K] die übrigen Arbeiten.
Parteien
3]. Es lägen keine Belege für die Behauptungen unterlaufen oder sie habe auf Nummer sicher ge- ‘ichtigten wollen, um umfassend von der Bonusie Aussagen einer Selbstanzeigerin alleine könnlie Beteiligung einer bezichtigten Partei an einer
der Anhörungen
kumenten] zugunsten von [K] [erwähnt]. Daraus zwischen [K] und [D] zu einer Vereinbarung über ist. Zudem hat [K] ihre Schutznahme, [D] ihre aubwürdig dargelegt, dass [J], [L] und [T] sich mit geeinigt haben. [J] bringt dagegen lediglich pauzeigerin alleine keinen rechtsgenüglichen Beweis /ettbewerbsabrede liefern könnte. Dem ist zu wijelderin kann durchaus einen rechtsgenüglichen sigen Abrede darstellen. Eine solche Aussage ist re Prüfung bestehen, wenn die Bonusmelderin I (siehe dazu die Ausführungen unter Rz 69 ff.). der die Aussagen von [G] in Frage stellen würde. itere Beweismittel vor: Aus [den sichergestellten [D] und [K] zu einer Absprache kam. Gemäss [D] waren bei der Organisation eines Schutzes ein Objekt, wenn wir einen Schutz bekame Einzelfall nicht zutraf, dürfte sich das schut stand erinnern.
E. Ergebnis
189. Damit ist bewiesen, dass es im Fall ” Zuschlags zwischen [K] (Schutz) und jeweil bewerb wurde durch die Abrede beseitigt oc
Fall 8: [...] A. Ausschreibung
190. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 8:
Offerenten Offertsummen Bemer [D] Wird dı 100 E-Mail
Schutz
13] [...] Wird dı [IK] L..] Stützof [U] L..] Stützof Mm [...] Wird dı
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
191. Gemäss Darstellung in der Bonusme sie von diesen beim [...] geschützt werde, n antwortliche von [D] teilte dieses Ansinnen | schliessend schickte [D] am [...] eine E-Mai Betrag von ca. [[...]] zu offerieren. [K] offeri übliche Wendung „Vielen Dank für deine Ur
b) [D]
192. [D] hat die Schutznahme eingestande C. Stellungnahmen und Anhörungen der
193. [J] bestreitet die Vorwürfe pauschal. L ten keinen rechtsgenüglichen Beweis für c unzulässigen Wettbewerbsabrede liefern.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
194. [D] hat ihre Schutznahme, [K] und [L] sagen von [G] legen die Einreichung einer ®
; jeweils alle dabei: „Wir haben immer, wenn wir n, dann hat jeder geschützt.“. Falls dies in einem znehmende Unternehmen genau an diesen Um-
/ zu einer Vereinbarung über die Steuerung des s [D], [L], [T] und [J] (Stützofferte) kam. Der Wettler zumindest erheblich beeinträchtigt.
. Eingabefrist [...] aus.
kungen
Arch [K] der Schutznahme bezichtigt. an [K].
nahme eingestanden.
Arch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ferte eingestanden.
ferte eingestanden.
Arch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
Idung erwartete [D] von den Mitbewerbern, dass achdem die Mitbewerber das Objekt [...] Der Vertelefonisch dem Verantwortlichen von [K] mit. An- | an [K], in welcher diese gebeten wird, zu einem arte für CHF [[...]]. In dieser E-Mail findet sich die
N. Parteien
ie Aussagen einer Selbstanzeigerin alleine könnlie Beteiligung einer bezichtigten Partei an einer
der Anhörungen
haben ihre Stützofferten eingestanden. Die Ausstützofferte von [J] und [T] glaubwürdig dar. Diese beiden Unternehmen liefen keine konkreten stellen würden.
E. Ergebnis
195. Damit ist bewiesen, dass es im Fall | Zuschlags zwischen [D] (Schutz) und jeweil bewerb wurde durch die Abrede beseitigt oc
Fall 9: [...] A. Ausschreibung
196. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 9:
Offerenten Offertsummen Ben [G] 100 Scht
Ger ü [...] Wird IK] [...] Stilt
Offertöffnungsprotokoll vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
197. Gemäss Darstellung in den Bonusme antwortliche von [K] den Mitarbeiter von [I] ne als [G]. Dies wurde von [I] zugesagt. [G] führt wurden diese Arbeiten von [K] als Schi
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
198. [I] bringt pauschal vor, es lägen keine an einer allfälligen Submissionsabsprache I glaubwürdigen Anschuldigungen der [...]] ak [I] habe ausgesagt, dass er für die [I] nicht: Da der Sachverhalt umstritten sei und die men worden seien, müsse [I] im Zweifelsfall
D. Auswertung der Stellungnahmen und
199. [G] hat ihre Schutznahme eingestand wird auf die Ausführungen unter Rz 95 ver wurde ausserdem von der WEKO an der Aı Projekten befragt (zu Fall 9 wurden allerdin verzichtete auf Fragen an die Vertreter der gebracht, welche die Aussagen von [...]] ir Grund, an den Aussagen von [G] und insbe:
E. Ergebnis
200. Damit ist bewiesen, dass es im Fall | Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und [I] (St Abrede beseitigt oder zumindest erheblich k
Hinweise, welche die Aussagen von [G] in Frage
3 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des s [K], [J], [T] und [L] (Stützofferte) kam. Der Wettler zumindest erheblich beeinträchtigt.
. Eingabefrist [...] aus.
erkungen
itznahme eingestanden.
äss [K] Arbeiten durch [K] ausgeführt.
durch [GJ/[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
7Offerte eingestanden.
Jungen
dungen von [G] und von [K] kontaktierte der Ver- und fragte, ob [I] bei diesen Arbeiten höher rechofferierte tiefer und erhielt den Zuschlag. Ausgevesterunternehmen von [G].
Parteien
: Beweismittel vor, welche eine Teilnahme von [I] jelegen würden. Es werde lediglich auf die wenig gestellt. Die von [G] genannte Kontaktperson bei in Submissionsabsprachen beteiligt gewesen sei. involvierten Personen nicht förmlich einvernomentlastet werden.
der Anhörungen
en. Zur Beweiskraft der Bonusmeldungen von [G] wiesen. Die verantwortliche Person von [K] ([...]) ıhörung vom [...] Oktober 2011 zu verschiedenen Js keine Fragen gestellt) und war glaubwürdig. [I] [...]]. Sie hat auch keine konkreten Hinweise vor- 1 Frage stellen würden. Die WEKO sieht keinen sondere von Herrrn [...] zu zweifeln.
J zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ützofferte) kam. Der Wettbewerb wurde durch die yeeintrachtigt.
Fall 10: Wird nicht weiterverfolgt. Fall 11a: Wird nicht weiterverfolgt. Fall 11b: Wird nicht weiterverfolgt.
A. Ausschreibung
Ausschreibungsbeteiligte Fall 11c ([...]):
Offerenten Offertsummen Bi
[J]/[H] 100 oO W Zl
[D] 100
Weitere
Zuschlagsverfügung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
201. Gemäss [den sichergestellten Dokur geschützt. Diese Bezichtigung wurde in ihr Zuschlagsverfügung hat die ARGE [J]/[H] di
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [J]
202. In ihrer Stellungnahme bestreitet [J] | siert zu haben. [J] spricht [den sichergestel kraft ab. Die Eingaben der Bonusmeldung den erfolgt.
b) [H]
203. In ihrer Stellungnahme bestreitet [H] i ben. Die [sichergestellten Dokumente] seil wichtiger Fall nur auf der Grundlage der [si Bezichtigung von [D] sanktioniert werde. D gegen eine Absprache. Zudem hätten auc welche [H] nicht bezichtigt haben.
b) [G] und [kK]
204. [G] und [K] haben eingestanden fur [ hätten sie für [...] nicht mitofferiert [...]. Zu sie nicht Stellung nehmen.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
205. Fall 11c ist in [den sichergestellten Di aus ergibt sich bereits, dass es in diesem F über die Steuerung des Zuschlags gekomn [H] vermögen die Glaubwürdigkeit der Auss
emerkungen
pjekt in [sichergestellten Dokumenten]. ird durch [D] der Schutznahme bezichtigt.
ıschlag erhalten.
Jungen
lenten] war die ARGE [J]/[H] bei diesem Projekt er Antwort zum Fragebogen wiederholt. Gemass an Zuschlag erhalten.
Parteien
yauschal in diesem Projekt einen Schutz organiten Dokumenten] für sämtliche Fälle die Beweisen seien generell aus strategischen Beweggrünn diesem Projekt einen Schutz organisiert zu haen] falsch und es sei stossend, dass ein so gechergestellten Dokumente] und der wiederholten ie grosse Anzahl von Teilnehmer (17) sprächen h [G], [K] und [A] teilgenommen (Bonusmelder),
..] Stützofferten eingereicht zu haben. Allerdings der allfälligen Beteiligung von [J] und [H] könnten
Anhörungen
Jkumenten] zugunsten von [J]/[H] [erwähnt]. Darall zwischen [J]/[H] und [D] zu einer Vereinbarung len ist. Die pauschalen Bestreitungen von [J] und agen [D]s nicht zu erschüttern.
E. Ergebnis
206. Damit ist bewiesen, dass es im Fi (Schutz) und [D] (Stützofferte) gekommen seitigt oder zumindest erheblich beeinträcht
Fall 12: [...] A. Ausschreibung
207. [Öffentlicher Auftraggeber] [...] schriek
Ausschreibungsbeteiligte Fall 12:
Offerenten Offertsummen |B ARGE [K] und [F] fe) 100 S
[F
[D] [...] St ic] L...] si i] [J W 1 [J W
Offertöffnung vom [...].
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
208. Dieses Projekt ist in [den sichergestell b) [K]
209. Laut Darstellung in der Bonusmeldut chung bei [D] statt mit den oben angeführte sprechung eingeladen). [D], [L] und [J] ware rer Gelegenheit umgekehrt Hand bieten wi her. [K] und [F] hatten beide Interesse an schlag schliesslich erhielt.
210. [K] legt ihrer Bonusmeldung noch di von einem Mitarbeiter bei, der den Besprecl
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [K]
211. [K] bestätigte an der Anhörung vom [.. b) [J]
212. [J] macht ohne konkrete Ausführunge sich einzig auf Aussage von [K] stützen. L rechtsgenüglichen Beweis für das Besteher
ull 11c zu einer Vereinbarung zwischen [J]/[H] st. Der Wettbewerb wurde durch die Abrede beigt.
ı mit Eingabefrist vom [...] aus.
emerkungen
bjekt in [den sichergestellten Dokumenten]. "hutznahme eingestanden. ] führte lediglich die [...]
ützofferte eingestanden.
ützofferte eingestanden.
ird durch [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ird durch [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
ten Dokumenten] [erwähnt].
1g von [K] fand am [...] um 07:00 eine Bespren Beteiligten aber ohne [G] und [F] (nicht zur Ben bereit, höher zu offerieren, sofern [K] bei andeirde. [G], als [...] von [K], offerierte ebenfalls höder Arbeit und bildeten eine ARGE, die den Zu-
e Kopie eines handschriftlichen Agendaeintrags qungstermin vom [...] dokumentiert.
Parteien
.] Oktober 2011 ihre Ausführungen zu Fall 12.
n lediglich geltend, der Vorwurf gegen [J] könne ie Aussage einer Selbstanzeigerin stelle keinen | einer Submissionsabsprache dar.
c) [L]
213. [L] bestreitet die Teilnahme an der Stützofferte. Der Agendaeintrag äussere sic Agenda von Herrn [[L] AG], Herrn [[L] AG], AG], sei die Sitzung eingetragen. Eine Bete
D. Auswertung der Stellungnahmen und
214. Fall 12 ist in [den sichergestellten Dc aus ergibt sich bereits, dass es in diesem F: über die Steuerung des Zuschlags gekom| Übrigen eingestanden. Weiter werden [J] u über die Einreichung einer Stützofferte gee gen zu Fall 7).
E. Ergebnis
215. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 1: und jeweils [D], [J] und [L] (Stützofferte) gel rede beseitigt oder zumindest erheblich bee
Fall 13: [...] A. Ausschreibung
216. [...] schrieb mit Eingabefrist [...]
Ausschreibungsbeteiligte Fall 13:
Offerenten Offertsummen Beme
[B] Wird c [100] Offert
[A] [-..]
ü L.] Wird ¢
[IK] L..] Stütze
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
217. Laut Darstellung in der Bonusmeldur diesen Arbeiten höher offerieren würden (¢ Kapazität von [K] war zu diesem Zeitpunkt [B] entsprach. Ob und wie sich [B] mit den | [K] nicht bekannt.
218. Der Bonusmeldung liegt die vor der | [...], also zwei Tage vor Eingabefrist, bei. diesem Betrag wurde der Betrag von [[...]] I te Betrag entspricht genau der durch [K] na ferte.
219. Somit ist die provisorische Offerte vo von [B].
Sitzung vom [...] sowie die Einreichung einer +h nicht zu einer Beteiligung von [L]. Weder in der [[L] AG], [[L] AG], Herrn [[L] AG], noch Herrn [[L] ligung von [L] sei somit nicht nachgewiesen.
Anhörungen
kumenten] zugunsten von [K]/[F] [erwähnt]. Darall zwischen [K]/[F] und [D] zu einer Vereinbarung nen ist. [K] und [F] haben ihre Schutznahme im nd [L] von [K] glaubwürdig bezichtigt, sich mit [K] inigt zu haben (siehe dazu auch die Ausführun-
2 zu einer Vereinbarung zwischen [K]/[F] (Schutz) commen ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abinträchtigt.
rkungen
lurch [K] der Schutznahme bezichtigt. e [K] vom [...].
lurch [K] die Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
fferte eingestanden.
Jungen
1g wandte sich [B] telefonisch an [K], ob sie bei a. netto [[...]]). [K] erklärte sich dazu bereit. Die voll ausgeschöpft, weshalb man der Anfrage von anderen beteiligten Unternehmen organisierte, ist
Koordination ausgearbeitete Offerte von [K] vom Die Offertsumme der Offerte beträgt [84]. Unter zw. [[...]] handschriftlich hinzugefügt. Dieser letzch der Intervention von [B] eingereichten Stützofn [K] ca. 16 % tiefer als die geschützte Eingabe
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [B]
220. [B] bestreitet, an einer Abrede beteilic mit mehreren Abgebotsrunden seien Abspı gebotsrunden und drei Offertbereinigungen den. Der Werkvertragspreis habe schlusser
b) [I]
221. [I] bestreitet die Einreichung einer Stt nis darüber, ob [B] mit weiteren Unternehm seien besonders unglaubwürdig, weil die Ak teressen der [I] offensichtlich zuwidergelau gewesen und aufgrund der sich ergebende auch die [...] ausführen zu können. [I] sei | standen und hätte die [...] sozusagen im g schlag unbedingt erhalten wollen. An der. fest, nicht an einer Absprache beteiligt gewe
D. Auswertung der Stellungnahmen und
222. Im Fall 13 liegt eine glaubwürdige Be eine provisorische Offerte gerechnet, auf w eingeben soll, notiert hat. Damit ist die Vere gen der Ansicht von [B] spricht die Tatsache handelt hat und dass es zu Abgebotsrunde Auch privat vergebene Aufträge können abı gebotsrunden gegen das Vorliegen einer A gung, da auch diese abgesprochen sein köl ten Preisen ausgehen (siehe dazu auch di ihrem Schreiben vom [...] an, in diesem F Stellungnahme vom [...] schreibt sie nun, c [>100] also lediglich ca. CHF [0-2%].- weni Aussagen sind zu widersprüchlich, als das was ändern könnten. Die Hinweise gegen | einbarung zwischen dieser und [B] auszuge
E. Ergebnis
223. Damit ist bewiesen, dass es im Fall und [K] (Stützofferte) gekommen ist. Eine Der Wettbewerb wurde durch die Abrede be
Fall 14: [...]
A. Ausschreibung
224. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit Ausschreibungsbeteiligte Fall 14:
Offerenten Offertsummen | Bemerk [M] Wird dur Handsct
100 Wird dur
Parteien
yt gewesen zu sein. Bei einem privaten Bauherrn chen nicht möglich. Im Fall 13 hätten zwei Ab- _ mit Mengen- und Preisanpassungen stattgefundlich CHF [...] betragen.
itzofferte. [K] sage selber, es fehle ihr die Kennten gesprochen habe. Die Bezichtigungen von [K] gabe einer Stützofferte in diesem Projekt den Infen wäre, weil [I] bereits mit den [...] beauftragt n Synergien sehr interessiert daran gewesen sei, nit den schweren Maschinen bereits vor Ort geleichen Zug ausführen können. [I] habe den Zu- Anhörung vom [...]. Oktober 2011 hielt [I] daran sen Zu sein.
Anhörungen
zichtigung von [K] gegen [B] vor. Zudem hat [K] elcher sie den Betrag, den sie zugunsten von [B] 2inbarung zwischen [B] und [K] bewiesen. Entge- >, dass es sich um eine private Bauherrschaft ge- ın kam, nicht gegen das Vorliegen einer Abrede. gesprochen werden. Ebenso wenig sprechen Abbrede bzw. gegen eine Wettbewerbsbeeinträchtinnen und da diese ohnehin von bereits verfälsch- > Ausführungen zu Fall 6). Im Übrigen gab [B] in rojekt für CHF [100] offeriert zu haben. In ihrer ler Werksvertragspreis habe schlussendlich CHF yer als die zweitplatzierte Offerte betragen. Diese s sie an der soeben dargelegten Auswertung et- I] sind nicht stichhaltig genug, um von einer Verhen.
13 zu einer Vereinbarung zwischen [B] (Schutz) Stützofferte von [I] kann nicht bewiesen werden. seitigt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
. Eingabefrist [...] aus.
ungen
ch [K] der Schutznahme bezichtigt. riftliche Notizen von [K].
ch [F] der Schutznahme bezichtigt.
Schutzn
[B] Wird dur Wird dur
L.] Stützoffe
[F] [...] Stützoffe [I] Wird dur [-..] Wird dur
[K] L.] Stützoffe
Protokolleröffnung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
225. Laut Darstellung in der Bonusmeldur (Fall 14), [...] (Fall 47), [...] (Fall 48) und [ schiedene Telefonate unter den interessie waren in erster Linie [B] und [I]. [M] zeigte | se an den Arbeiten [...], [...] (Fall 85) an. [1] \ einverstanden, dass sie die Arbeiten [...] (F beiten [...] (Fall 47) erhalten.
226. [K] reicht zum Beleg der Aussagen in onsverantwortlichen betreffend die Preise d
227. Die Projekte 47 und 48 wurden allerdi gefähr ein Jahr später unter neuen Numme' geschütztes Unternehmen für den Fall 48 beim Fall 48 als geschütztes Unternehmen
b) [F]
228. Die Aufteilung der vier Projekte [...] zv tigt. [F] stand zugunsten der anderen Intere jedoch, dass die anderen Anbieter zu einer
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [M]
229. [M] äussert sich in ihrer Stellungnahm 14 vorgeworfenen [...] Schutznahme. Sie | weiskraft der Selbstanzeigen der Firma [G] ständig und lückenhaft sein könnten. Es d stellt werden, sondern es seien zusätzlich | taillierte Erklärungen erforderlich. Solche U der Folge aufgeführten Fälle nicht vorhand len). Zudem stellt [M] am Schluss ihrer Ste zu berechnen und die erschwerenden Umst
b) [B]
230. Im Antrag wurden die erschwerender Abredebeteiligungen bestimmt ([...]). [B] be Sie stellt zudem den Antrag: „Der Basisbet
ahme eingestanden.
ch [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. ch [F] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
rte eingestanden.
rte eingestanden.
ch [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ch [F] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
rte eingestanden.
Jungen
19 wurden vier Objekte [...] ausgeschrieben: [...] ..] (Fall 85). Zu diesem Viererpaket gab es verrten Bauunternehmen. Initianten der Telefonate nteresse an der [...] (Fall 14). [B] meldete Interesvar mit dieser Aufteilung unter der Voraussetzung all 48) würde ausführen können. [K] sollte die Arihrer Bonusmeldung Handnotizen des Submissier anderen Anbieter ein.
Ings nicht wie vorgesehen vergeben, sondern unrn erneut ausgeschrieben. [I] war ursprünglich als vorgesehen. In 2008 wurde [I] jedoch durch [B] ersetzt.
vischen [B], [I], [M] und [K] wurde durch [F] bestässenten zurück und offerierte höher. [F] verlangte | späteren Zeitpunkt zurückstehen würden.
Parteien
e vom 9. September 2011 nicht zu der ihr im Fall bestreitet lediglich in allgemeiner Weise die Be- . [G] sage selbst, dass ihre Erinnerungen unvollürfe aber nicht auf blosse Bezichtigungen abgeals Beweis noch Dokumente oder zumindest denterlagen bzw. Ausführungen seien in den vonin len (Fall 14 befindet sich nicht unter diesen Fäl- Iungnahme den Antrag, es sei ihre Sanktion neu ände seien von 100 auf 50 % zu reduzieren.
1 Umstände zu Lasten von [B] aufgrund von [...] streitet ihre Beteiligung in zwei dieser Fälle ([...]). rag ist unter Berücksichtigung unserer Einwände neu zu ermitteln (nur 2 und nicht [...] Schu Liste der verbleibenden Umstände verbleibe Im Übrigen bestreitet sie die Beteiligung an
c) [K]
231. [K] machte an der Anhörung vom [...] jekt. Es sei alles über Telefongespräche | Korb geworfen wurden. Es sei beabsichtigt eigentlich so vorgesehen gewesen, dass d Das sei so abgemacht gewesen. Allerding: führung gekommen, weil [Öffentlicher Auftı seien ca. ein Jahr später nochmals zur Au der Firma [B] in einer ARGE die Arbeiten [. jekt [...] betreffen. [K] habe sich hier klar al gewesen, für welche [K] eine Stützofferte w Das entspreche auch in etwa dem, was [K] Firma [F] gesetzt. [K] habe die Firma [...] or geben soll. Das gehe dann weiter über die vierten Platz und die Firma [M] auf dem füni [K] den Mitbewerbern bekanntgegeben. Ol nicht mehr nachvollziehen. Die Notiz in act Preise bestimmt für die Mitbewerber. Die N die Unternehmungen aufgeführt, welche s oder, die [K] in Erfahrung bringen konnte, di
d) [1]
232. [I] bestreitet die Einreichung einer St gen keine Belege vorlegen. Aus den Hanc werde, lasse sich nichts ,Handfestes“ ableit [G]/[K]/[F] seien mit Vorsicht zu geniessen an einer Submission abgestritten. Die Ansc 48 (für welchen gemäss Aussagen der Bo sei) nicht erhalten habe. Die ARGE [B]/[K] | dem sei es unglaubwürdig, dass sich die Bc erinnern könnten. Schliesslich weist [I] dar Beweislage offenbar als ungenügend betrac
233. [I] nahm nach der Anhörung von [K Stellung. Den Aussagen von [K] komme ke Notizen und in der Aussage von [[K] AG] g gebenen Offerten überein. Zudem habe [I] eine Stützofferte gewesen wäre) nicht erhal en die treibende Kraft bei den Telefonaten nicht erwähnt, von welchen der beiden Firn der gesamten Umstände liege es nahe, das che mit [K] eine ARGE bildete.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
234. [B] beantragt eine Sanktionierung ur sichtigung von Fall 14. Damit anerkennt sie war. [M] beantragt eine Reduzierung der | gewisse erschwerende Umstände wegfalleı ge. Damit anerkennt sie, dass das Verhalte de, kartellrechtswidrig war. Zu den allgeme
tznahmen). Da zudem nur noch vier Fälle in der n, ist ein Zuschlag vom max. 50% angemessen.“ Fall 14 nicht.
. Oktober 2011 weitere Angaben zu diesem Proabgelaufen. Es seien mehrere Objekte in einen gewesen, diese Arbeiten aufzuteilen: [...]. Es sei ie Firma [B] [...] und [K] die [...] erhalten sollten. ; seien die einzelnen Arbeiten [...] nicht zur Ausaggeber] die Arbeiten zurückgezogen habe. Sie sschreibung gekommen. [K] wisse, dass sie mit ..] ausgeführt habe. Die Notizen würden das Obs Nummer eins gesetzt. Das sei eine Absprache ollte. Ihr Preis sei mit [...], zirka, aufgeschrieben. eingegeben habe. An zweiter Stelle habe [K] die ientiert, dass sie in etwa die Summe von [...] ein- > Firma auf den dritten Platz, Firma [B] auf dem ten Platz. Die Summen, die hinten stünden, habe ) sie das plus-minus so getan hätten, könne [K] _[...] sei die Zusammenfassung. Da hätte [K] die lotiz in [...] betreffe dasselbe Objekt. Unten seien ich beim Baumeisterverband angemeldet hatten e das Objekt rechneten - mit Telefonnummer.
utzofferte. [K] und [F] würden für ihre Behauptun- Inotizen, in welchen zwar der Name [I] erwähnt en. Die Bezichtigungen der Unternehmensgruppe _ Der zuständige Mitarbeiter habe die Teilnahme huldigungen seien unglaubwürdig, weil [I] im Fall nusmelder ein Zuschlag für [I] geplant gewesen abe für Fall 48 rund 30 % tiefer offeriert. Ausserynusmelder noch an Telefonate aus dem Jahr [...] auf hin, dass im identisch gelagerten Fall 48 die ‚htet worden sei.
| zu deren Äusserungen vom [...]. Oktober 2011 in Beweiswert zu. Einerseits stimmten die in den enannten Zahlen nicht mit den tatsächlich eingeden Zuschlag für Fall 48 (was die Motivation für ten. Schliesslich werde behauptet, [B] und [I] seiin diesem Fall gewesen. [[G]-Gruupe] habe aber en [B] und [I] er kontaktiert worden sei. Aufgrund ss die Kontaktaufnahme durch [B] erfolgt sei, welder Anhörungen
ter Streichung einiger Fälle, aber unter Berück- , dass ihr Verhalten in Fall 14 kartellrechtswidrig auf dem Basisbetrag beruhenden Sanktion, weil 1 würden. Den Basisbetrag stellt sie nicht in Fra- 2n, aus welchem der Basisbetrag abgeleitet wurinen Ausführungen von [M] zur Beweiskraft der
Aussagen von [K] wird auf die Hinweise u wonach sich [M] und [B] an einer Submiss was mit Notizen untermauert wird. Auch fü Aussagen von [K] werden ebenfalls durch sich zwar nicht direkt, dass [I] für das Proje einreichen sollte. Dieses Projekt wird [M] z jekt [...] (Fall 48) erhalten. Dass sie diese nichts an der Abrede zu Fall 14, in welche | über die Projekte [...] (Fall 14[...] (Fall 47), | Fall 14 eine höhere Offerte eingereicht, a Schutznahme implizit eingestanden hat.
E. Ergebnis
235. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 1 Zuschlags zwischen [M] (Schutz) und [B], [I wurde durch die Abrede beseitigt oder zumi
Fall 15: [...] A. Ausschreibung
236. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 15:
Offerenten Offertsummen | Bemerk tl] 100 Wird dur [B] [-..] [K] [...] Stützoffe [M] [-..]
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
237. Laut Darstellung in der Bonusmeldunt [...], zurückstehen würde, da die [...] erfolge:
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [1]
238. [I] bestreitet die Schutznahme. Basis und allein die Aussage des Selbstanzeige: Sekretariat stütze sich einzig auf das Telef Herrn [[K] AG] geführt haben soll. Dieser sprache abgestritten. Selbst wenn ein Schu [M] noch genügend aktuellen Aussenwettb Abs. 3 KG widerlegt wäre und die WEKO oc se aus dem Antrag des Sekretariats, wonac chenen Offerten liegen, keinen genügend: würden dafür nicht genügen.
nter Rz 95 ff. verwiesen. Die Aussagen von [K], ionsabsprache beteiligt haben, sind glaubwürdig, r [I] ist eine Beteiligung glaubwürdig erstellt. Die Notizen untermauert. Aus diesen Notizen ergibt kt Eiken Kanalisation Birkenweg eine Stützofferte ugewiesen. [I] soll gemäss den Notizen das Pro- 5 Projekt in der Folge nicht erhalten hat, ändert 1] auch involviert war. [I] war an den Gesprächen ..] (Fall 48) und [...] (Fall 85) beteiligt und hat im Is das geschützte Unternehmen [M], das seine
4 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des |, [K] und [F] (Stützofferten) kam. Der Wettbewerb ndest erheblich beeinträchtigt.
- Eingabefrist [...] aus.
ungen
ch [K] der Schutznahme bezichtigt.
rte eingestanden.
Jungen
J [K] fragte [I] telefonisch [K] an, ob diese bei den 1 würden [...]. [...]-
Parteien
der Anschuldigungen in diesem Fall bilde einzig ‘Ss. Es gebe keinen einzigen festen Beweis. Das ongespräch, welches Herr [ [I] AG] angeblich mit habe eine Beteiligung an einer Submissionsabtz zustande gekommen ware, hätte es mit [B] und ewerb gehabt, sodass die Vermutung von Art. 5 ie Erheblichkeit nachweisen müsste. Die Hinwei- +h Angebote, welche deutlich über den abgesproan Aussenwettbewerb zu begründen vermögen, b) [K]
239. [K] bestätigte ihre Aussagen an der A be [K] von [I] einen Telefonanruf erhalten, ir Zurückhaltung durch [K] gebeten habe. [K höher als jene von [I] gewesen sei.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
240. [K] legt glaubwürdig dar, dass [I] in F wanden von [I], wonach es an den Auswirk führungen in Rz 1001 ff. zu verweisen.
E. Ergebnis
241. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 1! [K] (Stützofferte) gekommen ist. Der Wettb mindest erheblich beeinträchtigt.
Fall 16: [...] A. Ausschreibung
242. Eine Privatperson [...] schrieb mit [...] :
Ausschreibungsbeteiligte Fall 16:
Offerenten Offertsummen | Bemerk [D] Wird dur 100 Schutzn [G] L--] Kontakt [J] [...]*° Wird dur [L] Wird dur [-..] Wurde v [T] Wird dur [-..] Stützoffe
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
243. Laut Darstellung in der Bonusmeldun jekt, da [D] bereits [...] ausgeführt hatte. Ge: kein Angebot eingereicht.
244. Die Bonusmeldung von [G] enthält di Das Objekt fehlt auf [den sichergestellten D
8 [J] hat sich vermutlich in der Höhe der Eingab:
nhörung vom [...] Oktober 2011. In Projekt 15 ha- | welchem [I] mitgeteilt habe, dass sie [...] und um | habe in der Folge eine Offerte eingereicht, die
der Anhörungen
all 15 einen Schutz organisiert hat. Zu den Einungen der Abrede fehlen würde, ist auf die Aus-
> zu einer Vereinbarung zwischen [I] (Schutz) und ewerb wurde durch die Abrede beseitigt oder zu-
AUS.
ungen
ch [G] der Schutznahme bezichtigt.
ahme eingestanden.
mit [D] eingestanden.
ch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
on [D] gebeten, eine Stützofferte einzureichen.
ch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
rte bestritten.
Jungen
g [G] ersuchte [D] [G] um Schutz für dieses Obnäss eigenen Eingaben hat [G] für dieses Projekt
e Bezichtigung, [D] habe [G] um Schutz ersucht. okumenten]. [...]
e geirrt oder verschrieben.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [D]
245. [D] bestätigte die Aussagen zu Fall : den Hinweis, dass [L] die Einreichung eine mer, wenn wir ein Objekt, wenn wir einen S
b) [L] und [T]
246. [L] und [T] bestreiten die Anschuldigur ten von [D] kommen müssen und nicht vo! soll. [G] hatte gar nicht Uber das Wissen Stützofferte angefragt worden sei. Sowohl
sicht eingereicht, den Zuschlag zu erhalten.
c) [J]
247. [J] bestreitet die Einreichung einer Sti Die Glaubwürdigkeit der [sichergestellten | stritten. Weitere Beweise, welche die Betei legen könnten, lägen nicht vor.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
248. Dass es im Fall 16 zu Absprachen ka und jener von [D]. [D] bestätigte, dass die Abrede beteiligt gewesen sind. Der Einwar chung einer Stützofferte hätte von [D] kom sich darauf, die Glaubwürdigkeit der Bonus dings keine konkreten Hinweise, mit Hilfe de
E. Ergebnis
249. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 1 Zuschlags zwischen [D] (Schutz) und jew Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 17: [...]
A. Ausschreibung
250. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit Ausschreibungsbeteiligte Fall 17:
Offerenten Offertsummen | Bemerk
ARGE [I]//[K] Objekt ir Schutzn
[I] wird «
100 Schutzn
[...] Wird dui
(keine Partei) Offen beverzic
[...] Wird dui
(keine Partei) Offen beverzic
Parteien
16 an der Anhörung vom [...] Oktober 2011. Auf r Stützofferte bestreite, sagte [D]: „Wir haben imchutz bekamen, dann hat jeder geschützt.“
ıgen und bringen vor, die Hinweise gegen [L] hätnN [G], wenn ja [D] [G] um Schutz ersucht haben verfügt, wer sonst noch um die Abgabe einer [L] wie auch [T] hätten eine Eingabe mit der Abitzofferte ohne konkrete Tatsachen vorzubringen. Jokumente] über ihre Schutznahmen werde beligung von [J] an der Submissionsabsprache beder Anhörungen
m, ergibt sich aus der Selbstbezichtigung von [G] übrigen Submissionsteilnehmer ebenfalls an der id von [L] und [T], die Aussagen über die Einreimen müssen, erübrigt sich damit. [J] beschränkt ‚melderinnen in Frage zu stellen. Sie liefert allerrer dies gelingen könnte.
6 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des eils [G], [L], [T] und [J] (Stützofferte) kam. Der gt oder zumindest erheblich beeintrachtigt.
. Eingabetermin vom [...] aus.
ungen
1 [sichergestellten Dokumenten]. ahme von [K] eingestanden. Jurch [K] der Schutznahme bezichtigt.
ahme von [I] bestritten.
‘ch [G] der Einreichung einer Stützofferte oder eines Eingahts bezichtigt.
‘ch [G] der Einreichung einer Stützofferte oder eines Eingahts bezichtigt.
[...] Wird dui
(keine Partei) Offen en Al Keine Unter- Wird dui lagen beverzic
81 [...] Wird dur (DJ [...] Stützoffe Fl Keine Offerte | Kontakt iG] keine Offerte | [cy hat c (H] Wird dui Keine Offerte | paverzic
i] [...] Wird dur fh [...] Stützoffe Mm [.-.] Wird dur [0] Wird dui
Keine Offerte | paverzic
Mm L.] Wird dur
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
251. Die Einreichung einer Stützofferte zug Fall [in den sichergestellten Dokumenten er
b) [K]
252. [K] legt in der Bonusmeldung dar, d ARGE zusammengeschlossen hatte. Die F innerhalb der ARGE die Arbeiten etwa je z ARGE suchte vor der Submission das Ge: bereit, höher zu offerieren als die ARGE. N: Anbieter Offerten eingereicht.
253. Gemäss handschriftlichen Notizen ve [keine Partei] als „gut“, [T] und [...] als ,,erlec zeichnet. Alle diese Unternehmen werden eingereicht bzw. bewusst darauf verzichtet spricht sich mit [Kalkulator bei [J]]. Gespräcı
254. 1...
87 Bei [...] beziehen sich die Seitenangaben v
‘ch [G] der Einreichung einer Stützofferte oder eines Eingahts bezichtigt.
‘ch [G] der Einreichung einer Stützofferte oder eines Eingahts bezichtigt.
ch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
rte eingestanden.
eingestanden.
lie Offerte von [I]/[K] erhalten und beigelegt.
‘ch [G] der Einreichung einer Stützofferte oder eines Eingahts bezichtigt.
ch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
rte eingestanden.°”
ch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
‘ch [G] der Einreichung einer Stützofferte oder eines Eingahts bezichtigt.
ch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
unsten [I]/[K] durch [D] ist offengelegt, weil dieser wähnt ist].
ass sie sich vor der Submission mit [I] zu einer ederführung lag bei [I]. Es war vorgesehen, dass ur Hälfte von [I] und [K] ausgeführt würden. Die spräch mit den anderen Anbietern. Diese waren ıch der Erinnerung von [K] haben letztlich ca. fünf
ym [...] wurden [...], [keine Partei], [M], [Q] und ligt“ und [Geschäftsführer von [H]] als „bereit“ bedurch [K] bezichtigt, entweder eine Stützofferte zu haben. Zu [J] findet sich die Bemerkung „be- ısbereit“.
on act. [...] auf den ausgefüllten Fragebogen.
c) [F]
255. [F] wurde von [IJ/[K] gefragt, ob sie sic offerieren würde. Weil das Objekt die Kapa AG auf eine Offerte.
d) [L]
256. In ihrer Antwort zum Fragebogen bes ses Projekt von einer Absprache betroffen v
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [I]
257. [I] bestreitet die Beteiligung an einer Federführung bei der ARGE gehabt habe. man bedenke, dass die Offerte am [...] einz gebliche Beweise würden handschriftliche
Dokumente]. Beide seien als Beweis untauc einer allfälligen Absprache lasse sich in die es im Fall 17 zu einer Abrede gekommen se lich sei es äussert unwahrscheinlich, dass e ren würde. Falls es zu einer Abrede gekor samen Wettbewerbs geprüft werden. An de fest, dass sie im Fall 17 nicht an unzulassic gewesen, dass es keine Absprachen gebe. nicht andere anfrage, ob eine Absprache v ARGE-Partner das Projekt für sich selber. die Preise und analysiere die Marktlage. [I jekts 17 noch keinen Belagsbau gehabt. ‘ Möglichkeit gehabt, wenn sie mehr Informa durchaus möglich, dass es eine Absprache Da [I] ja den Ruf gehabt habe, nicht an Ab hintenrum etwas anderes machen würden.
b) [K]
258. [K] äusserte sich an der Anhörung vo! aus, es könne grundsätzlich sein, dass ein anderen ARGE-Partners. Aber das wäre se die direkt involvierten Personen äussern. A direkt involvierte Person von [K] [...], sie ha gebildet. Ein Teil der Absprache sei über [| [K], dass darauf die Firmen seien, die von Beispiel bedeute, dass diese einverstanden » [[] nochmals zurückrufen“. [[K] AG] sagte. haben. Wenn eine andere Firma für einen : gegenseitig orientiert. Aus den Notizen erg gehabt habe. Projekt 17 sei ein ungewöhnli ber beim Baumeisterverband angemeldet h Grösse, eine solche Absprache zustande k ker gewesen, auch für die Diskussion betret
c) [B]
259. [B] äussert sich nicht zu Fall 17 (siehe
+h für dieses Objekt interessiere und ob sie höher zitäten der ohnehin überstieg, verzichtete die [F]
tätigt [L] (das zweitplatzierte Angebot), dass dievar, ohne jedoch nähere Angaben zu machen.
Parteien
unzulässigen Abrede. [K] behaupte, dass [I] die Bereits diese Aussage sei unglaubwürdig, wenn ig und allein von [K] unterzeichnet wurde. Als an- Notizen von [K] dienen und die [sichergestellten jlich. Ein Bezug der Vermerke auf den Notizen zu Liste der Notizen nicht hineininterpretieren. Falls i, sei dies ohne Wissen von [I] passiert. Schliessine Abrede mit so vielen Submittenten funktionieamen sei, müsste die Beeinträchtigung des wirkr Anhörung vom [...] Oktober 2011 hielt [I] daran yen Abreden beteiligt gewesen sei. Bei [I] sei klar Aber das heisse ja nicht, dass ein ARGE-Partner elleicht möglich sei. Normalerweise rechne jeder Dann komme man wieder zusammen, vergleiche ] habe zum Zeitpunkt der Realisierung des Prosie sei abhängig gewesen von [K]. [K] habe die tionen hatte, den Preis von [I] zu steuern. Es sei gebe und der ARGE-Partner davon nichts wisse. reden mitzumachen, könne es sein, dass andere
n [...] Oktober 2011 zu diesem Projekt. Sie sagte ARGE-Partner nichts wisse von der Abrede des hr erstaunlich. Zum konkreten Fall müssten sich n der Anhörung vom [...] Oktober 2011 sagte die tten für das Projekt 17 eine unechte ARGE mit [I] X], ein Teil über [I] gegangen. Zu act. [...], sagte 1] und [K] angefragt worden seien. „[...] gut“ zum sei mit einem Schutz. „[A] [I] nochmals“ bedeute, sodann aus, diese Notizen selbst geschrieben zu Schutz bereit gewesen sei, hätten sich [K] und [I] ebe sich weiter, dass [L] zu 100% kein Interesse ches Projekt gewesen, da sich sehr viele Beweratten. Daher sei es schwierig für eine Firma ihrer ommen zu lassen. In der ARGE sei [K] viel stärfend die Absprache.
dazu die Ausführungen zu Fall 14).
d) [M]
260. [M] stellt in ihrer Stellungnahme der Umstände ihrer Sanktion nur mehr die Fälle
e) I]
261. [J] bestreitet eine Beteiligung. Es sei die Beteiligung von [J] gesehen werden kör zen zwar entnehmen, dass eine Koordinatic funden haben könnte. [J] werde aber vom Vorwurf gegen [J] einzig auf die Aussage genüglichen Beweis darstellen könne.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
262. Fall 17 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall über die Steuerung des Zuschlags gekorr von [[K] AG] geht klar hervor, dass [I] über miert war und sich auch aktiv daran beteilit tigt. Dies wird ebenfalls durch die oben g durch den Vermerk ,/A], [I] nochmals zurü: der Sinn dahinter klar verständlich. [I] hatte mit [A] telefoniert und sollte erneut zurUckrt gen [I] in diesem Fall lediglich auf der Aussé dass die Handnotizen viele Details über di durch [K] stützt sich somit nicht lediglich au bei diesem Projekt Absprachen stattfanden stätigt, dass sie in Hinblick auf eine Stützo [B] und [M] stellen ebenfalls eine Bestätigur
263. [I] macht auch geltend, dass [A] trotz zichtigung abgegeben habe. [A] hat gegen bestätigt noch dementiert, sondern lediglich gen vorhanden seien. Dies aus dem Grund reicht habe.
264. Die hohe Anzahl von Submittenten k Absprache, da es, gemäss Herrn [D], kaum den. Auch wenn es gemäss der Aussage vi Submittenten schwieriger sei, alle „im Boot. jekten trotzdem funktioniert (siehe Fall 80).
265. Zu [J] ist zu sagen, dass Aussagen können, um die Beteiligung eines anderen belegen. Im vorliegenden Fall liegen ausseı wird. Insbesondere ist auf S. 2 der Beilage [[J] AG] Gesprächsbereit“. Auch dadurch lä Fall 17 belegen.
E. Ergebnis
266. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 1 und jeweils [L], [M], [B], [Q], [D], [J] und [H] gekommen ist. Der Wettbewerb wurde dur beeinträchtigt.
) Antrag, für die Bewertung der erschwerenden [...] und [...] zu berücksichtigen.
nicht ersichtlich, wie in den Notizen ein Beleg für ine. Es lasse sich aus den handschriftlichen Noti- ın zwischen verschiedenen Unternehmen stattge- Sekretariat nicht genannt. Damit stütze sich der n der Selbstanzeigerin [G], was keinen rechts-
Anhörungen
jkumenten] zugunsten von [K] [erwähnt]. Daraus zwischen [K]/ [I] und [D] zu einer Vereinbarung men ist. Aus den präzisierenden Erläuterungen die Absprachen beim vorliegenden Projekt inforjte. Ein Teil der Telefonate wurde durch [I] getäanannte Handnotiz untermauert, im Besonderen krufen“. Entgegen der Stellungnahme von [I] ist » zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens einmal fen. Gemäss [I] würden die Anschuldigungen gege von [K] basieren. Dem ist entgegen zu halten, e getätigten Telefonate liefern. Die Bezichtigung f deren Erinnerung. Zudem hat [L] bestätigt, dass , ohne [I] explizit zu erwähnen. [F] hat ferner befferte auch kontaktiert wurde. Die Aussagen von ig dar, dass Projekt 17 abgesprochen war.
ihrer Kooperation mit der WEKO keine Selbstbeüber der WEKO dagegen weder eine Absprache ı angegeben, dass zu diesem Fall keine Unterla- , dass sie zu diesem Projekt keine Offerte eingeei diesem Projekt spreche ebenfalls gegen eine möglich sei, derart viele Teilnehmende einzubinon Herrn [[D] AG] bei einer grösseren Anzahl von zu haben“, hat es offensichtlich bei gewissen Provon Bonusmeldern allein durchaus ausreichen Unternehmens an einer unzulässigen Abrede zu dem Notizen vor, auf welchen [J] explizit erwähnt 27 zu lesen: „[J] — Hr. [[J] AG] bespricht sich mit sst sich eine Beteiligung der [J] an der Abrede im
/ zu einer Vereinbarung zwischen [kK], [I] (Schutz) (Stützofferte) über die Steuerung des Zuschlags ch die Abrede beseitigt oder zumindest erheblich
Fall 18: [...]
A. Ausschreibung
267. [Öffentlicher Auftragegeber] schrieb m Ausschreibungsbeteiligte Fall 18:
Offerenten Offertsummen | Bemerk [A] Wird dur 100 Schutzn [G] [-..] Stützoffe [H] Wird dur [-..] Wird dur [J] Wird dur [-..] Wird dur [L] Wird dur [-..] Wird dur [Q] Wird dur [-..] Wird dur
Offertöffnungsprotokoll vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [G]
268. Laut Bonusmeldung [G] kam es am [ zu einer Submissionsbesprechung der mö besprochen, u.a. auch Fall 18.
269. [G] hat ihrer Bonusmeldung zudem ei beigelegt: „13.15 [...] (...) [J]; [A] & [I]; [H] [D b) [A]
270. In der Ergänzung zur Bonusmeldung | den zwischen [L], [G], [J], [Q], [T] und [H]. C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [H]
271. [H] bestreitet die Einreichung einer S sprache-Sitzung teilgenommen habe, wäh Kenntnisstand“ davon ausgegangen werde, ten. Die Aussagen der Bonusmelder würde: den hätte, dann müsste sich [A] als Organi habe weder an einer Sitzung noch an einer
b) [J]
272. [J] bestreitet die Vorwürfe. [J] verfüge und könne das behauptete Treffen nicht na
it Eingabetermin vom [...] aus. [...].
ungen
ch [G] und [K] der Schutznahme bezichtigt.
ahme eingestanden.
rte eingestanden.
ch [G] und [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ch [G] und [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ch [G] und [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ch [G] und [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
...] um 13:15 Uhr bei [J] auf deren Einladung hin glichen Anbieter. Verschiedene Objekte wurden
ne Kopie des folgenden Agendaeintrags vom [...]
I“.
gibt [A] an, dass telefonische Gespräche stattfan-
Parteien
tützofferte. [G] sage aus, dass [H] an einer Abrend [A] nur sage, dass „nach gegenwärtigem dass die Kontakte per Telefon stattgefunden hätn also divergieren. Wenn eine Sitzung stattgefunsatorin des Schutzes daran erinnern können. [H] telefonischen Absprache teilgenommen.
nicht über einen entsprechenden Agendaeintrag hvollziehen. Die Aussagen von einem oder meh- reren Selbstanzeigerinnen würden keinen E Submissionsabsprachen erbringen.
c) [Q]
273. [Q] bestreitet die Einreichung einer ¢ gen der Bonusmelder. Interne Nachforschu schein gebracht, dass [Q] hier an einer Sı nannte Agendaeintrag stelle keinen Beweis
D. Auswertung der Stellungnahmen und
274. [A] hat die Organisation eines Schutze übrigen Submissionsteilnehmer eine Stützc [G] dieselbe Beschuldigung wiederholt. Das zung erwähnt, vermag an der Beweiskraft | nachvollziehbar, dass sich ein Unternehmeı geschützt wurde, nicht aber wie kommunizie nicht aus, dass zusätzlich Telefongespract [J], die Aussagen von mehreren Bonusmel weis für die mit der Aussage zu belegende die Aussage einer einzigen Bonusmelderin genden Fall liegen gar die Aussagen von zu sind. Die bezichtigten Unternehmen bringe und [G] in Frage stellen könnten.
E. Ergebnis
275. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 1 Zuschlags zwischen [A] (Schutz) und jewe men ist. Der Wettbewerb wurde durch die . trächtigt.
Fall 19: [...]
A. Ausschreibung
276. [Öffentlicher Auftragegeber] schrieb m Ausschreibungsbeteiligte Fall 19:
Offerenten Offertsummen | Bemerk
[K] Objekt ir 100 Schutzn
[...] Wird dur
(keine Partei) [...]
[D] [-..] Stützoffe
Offertöffnungsprotokoll vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
277. Die Einreichung einer Stützofferte du sichergestellten Dokumenten erwähnt ist].
‚eweis für die Beteiligung von [J] an unzulässigen
tützofferte. Es gebe keine Belege für die Aussangen hätten keine Anhaltspunkte dafür zum Vor- ıbmissionsabrede beteiligt gewesen sei. Der gefür die Behauptungen von [G] dar.
Anhörungen
:s offen gelegt. Sie legt glaubwürdig dar, dass die fferte eingereicht haben. Unabhängig von ihr hat s [A] Telefongespräche erwähnt und [G] eine Sitder Aussagen nichts zu ändern. Einerseits ist es 1 nur mit Sicherheit daran erinnern kann, dass es rt worden ist. Andererseits schliesst eine Sitzung ie stattgefunden haben. Gegen den Hinweis von lern allein könnten keinen rechtsgenüglichen Be- > Tatsache darstellen, ist zu sagen, dass bereits diese Voraussetzungen erfüllen kann. Im vorlievei Bonusmelderinnen vor, die beide glaubwürdig n keine Hinweise vor, die die Aussagen von [A]
8 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [H], [L], [J], [G] und [Q] (Stützofferte) gekom- Abrede beseitigt oder zumindest erheblich beeinit Eingabetermin vom [...] aus.
ungen
1 [sichergestellten Dokumenten].
ahme eingestanden.
ch [G] und [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
rte eingestanden.
Jungen
rch [D] ist offengelegt, indem dieser Fall [in den b) [K]
278. [K] legt in der Bonusmeldung offen, d ten durchführen könne, nicht zugestimmt hz reichung einer Stützofferte zu, nachdem [K] chert hatte. Ein anschliessendes Telefonat tonarbeiten haben wollte. [K] sicherten [D] tonarbeiten ausführen könnten. Beide versp
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
279. Zu diesem Projekt sind keine weiter: wurde nicht bestritten.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
280. [K] hat ihre Schutznahme, [D] ihre Stü E. Ergebnis
281. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 1 Zuschlags zwischen [K] (Schutz) und [D] (2 de durch die Abrede beseitigt oder zuminde
Fall 20: [...] A. Ausschreibung
282. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 20:
Offerenten Offertsummen Bemeı
(L] Objekt
Wird d
100 Schutz
[--] Wird d (keine Partei) Offen tigt.
[D] [--] Stützo
[IK] [...] Stützo
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
283. Das Objekt ist in [den sichergestellten b) [K]
284. Die Absprache fand offenbar nach [.. zwischen [K], [...] (keine Partei), [L] und e sprache wurden die Arbeiten [L] zugeteilt. , fonisch besprochen. Ein weiterer Konkurre nisch kontaktiert und von diesem gebeten, Zuteilung zu respektieren.
ass sie einer Anfrage von [D], ob sie diese Arbeiibe, weil [K] den Auftrag wollte. [D] sagte die Einihr die Betonarbeiten als Subakkordantin zugesimit [...] ergab, dass [...] (keine Partei) nur die Be- und [...] (keine Partei) zu, dass sie beide die Berachen daraufhin, höher zu offerieren als [K].
Parteien
an Eingaben eingegangen bzw. der Sachverhalt
Anhörungen
tzofferte eingestanden.
9 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des stützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurst erheblich beeinträchtigt.
. Eingabetermin vom [...] aus.
‘kungen
in [den sichergestellten Dokumenten] urch [G] und [K] der Schutznahme bezichtigt.
nahme indirekt eingestanden.
urch [G] und [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichfferte eingestanden.
fferte eingestanden.
Jungen
Dokumenten] zugunsten [L] [erwähnt].
.] statt und die Vergabe der Arbeiten wurde dort inem weiteren Konkurrenten erörtert. In der Ab- Anschliessend wurden die offerierten Preise telent (wohl [D]) wurde laut [K] direkt von [L] telefodie zwischen den Mitbewerbern abgesprochene
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [L]
285. [L] bestätigt indirekt in ihrer Stellungr ist. In der Zusammenfassung ihrer Stellun Vorentwurf in der untersuchten Periode lec nicht widerlegt werden konnte“. Somit wurd (Fälle [...]).
D. Auswertung der Stellungnahmen und
286. Fall 20 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall | die Steuerung des Zuschlags gekommen is Schutz in Anspruch genommen zu haben.
E. Ergebnis
287. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 2 Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und jewe Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 21: [...]
A. Ausschreibung
288. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit Ausschreibungsbeteiligte Fall 21:
Offerenten Offertsummen | Bemer [1 Objekt Wird d 100 Wird d [A] L.--] [B] L.--] [D] [-..] Stützo IF] [...] Stützo [IK] L..] Stützo IM] [...]
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
289. Aus [den sichergestellten Dokumente! gunsten [I] eingereicht hat.
Parteien
lahme, dass sie im Projekt 20 geschützt worden gnahme hält [L] fest, dass „in Abweichung zum liglich in [...] Projekte eine Schutznahme vom [L] en lediglich vier Schutznahmen vom [L] bestritten
Anhörungen
)kumenten] zugunsten von [L] [erwähnt]. Daraus zwischen [L] und [D] zu einer Vereinbarung über t. [G] hat [L] zudem glaubwürdig bezichtigt, einen
O0 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [D] und [G] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
- Eingabetermin vom [...] aus.
‘kungen
in [den sichergestellten Dokumenten]. urch [K] der Schutznahme bezichtigt. urch [F] der Schutznahme bezichtigt.
fferte eingestanden.
fferte eingestanden.
fferte eingestanden.
Jungen
1] ist zu schliessen, dass [D] eine Stützofferte zu- b) [K]
290. Laut Bonusmeldung von [K] fragte [I] höhere Offerte als [I] abzugeben. [K] willig hat, ist [K] nicht bekannt.
c) [F]
291. Gemäss Bonusmeldung von [F] fragt Weil [F] gut ausgelastet gewesen sei, willic genheit Gegenrecht.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
292. Keine der von diesem Fall betroffene äussert bzw. die Sachverhaltsdarstellung be
D. Auswertung der Stellungnahmen und
293. Fall 21 ist in [den sichergestellten Di ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall die Steuerung des Zuschlags gekommen is! ten von [I] eine Stützofferte eingereicht zu h
E. Ergebnis
294. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 2 Zuschlags zwischen [I] (Schutz) und jeweils Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 22: [...] A. Ausschreibung
295. [Offentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 22:
Offerenten Offertsummen Beme:ı [D] Wird d 100 Schutz
[G] [...] Stützo [L] [-..] Wird d [Q] Keine Eingabe Offen, form, F
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [G]
296. Laut Bonusmeldung von [G] fragte [L die Offerte grob durch und telefonierte dan belief sich auf [...]. Die Preise wurden verg| zu offerieren. Auf Frage von [G] sagte [D], d
[...] diese telefonisch an, ob [K] bereit wäre, eine fe ein. Ob [I] mit weiteren Anbietern gesprochen
e [I] bei ihr nach, ob [F] höher offerieren würde. jte sie ein, verlangte aber für eine spätere Gele-
Parteien
n Parteien hat sich weiter zu diesem Projekt gestritten.
der Anhörungen
okumenten] zugunsten von [I] [erwähnt]. Daraus zwischen [I] und [D] zu einer Vereinbarung über . Zudem haben [K] und [F] eingestanden zugunsaben.
1 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des [D], [K] und [F] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
. Eingabetermin vom [...] aus.
‘kungen
urch [G] der Schutznahme bezichtigt.
nahme eingestanden.
fferte eingestanden.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ob eine Offerte eingereicht wurde (Auszug aus Internetplatt- -ragebogen [D] vom [...]).
Jungen
)] an, ob [G] höher rechnen würde. [G] rechnete n mit [D]. Die provisorische Offertsumme von [G] ichen und [D] bat [G], mit der Summe von [>100] ass [L] für [...].- offerieren werde.
b) [D]
297. [D] gibt in ihrer Antwort vom [...] an, di sein.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
298. Keine der von diesem Fall betroffene äussert bzw. die Sachverhaltsdarstellung be
D. Auswertung der Stellungnahmen und
299. Gemäss den Informationen von [G] v mässig den von [G] genannten Preis offerie die Steuerung des Zuschlags zwischen [D] ben ihre Beteiligung an der vorliegenden Ak
E. Ergebnis
300. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 2 Zuschlags zwischen [D] (Schutz) und jewe Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 23: [...] A. Ausschreibung
301. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 23:
Offerenten Offertsummen | Bemei IK] 100 Objekt Schutz [...] (keine Partei) [J [...] (keine Partei) [J [...] (keine Partei) [J [Al Ld Bl Wird d I L.] Stützo [H] (ARGE mit [J]) [J u Ld IM] LJ waa [P] LJ
urch die vorliegende Abrede geschützt worden zu
Parteien
n Parteien hat sich weiter zu diesem Projekt gestritten.
der Anhörungen
vusste [D] den Preis von [L]. [L] hat überschlagrt. Damit steht fest, dass eine Vereinbarung über und [L] zustande gekommen ist. [D] und [G] hasprache eingestanden.
2 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [G] und [L] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
. Eingabetermin vom [...] aus.
‘kungen
in [sichergestellten Dokumenten].
nahme eingestanden.
urch [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
mäss eigenen Angaben gar nicht offeriert (Fragebogen [B] .)). Dies wird gestützt durch das Offnungsprotokoll.
fferte eingestanden.
urch [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[Q] [---]
Offertöffnungsprotokoll vom [...].
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
302. Fall 23 ist in [den sichergestellten Dok b) [K]
303. Gemäss eigenen Angaben fragte [K] | wollte nicht. Darauf kontaktierte [K] die Mith ferte höher zu rechnen. Zudem sei es [B] den Vorrang geben sollte. Die anderen Unt hätten ebenfalls eingewilligt.
304. [B] hat gemäss eigenen Angaben gar töffnungsprotokoll. Daher dürfte [B], anstatt ferte ganz abgesehen haben („Bid-suppress
c) [L]
305. Bei [L] wurde das Offertöffnungsprotol| C. Stellungnahmen und Anhörungen der
306. [M] stellt in ihrer Stellungnahme der Umstände ihrer Sanktion nur mehr die Fé nimmt sie zu Fall 23 nicht Stellung.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
307. Fall 23 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall ; die Steuerung des Zuschlags gekommen is reichung einer Stützofferte bzw. des Verzi [M] gesteht ihre Abredebeteiligung im Fall 2
E. Ergebnis
308. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 2 Zuschlags zwischen [K] (Schutz) und jewe Der Wettbewerb wurde durch die Abrede be
Fall 24: [...] A. Ausschreibung
309. [...] schrieb mit Eingabetermin vom [ mit dem Fall Nr. 6 [...]. Mit diesem ausgesct
Ausschreibungsbeteiligte Fall 24:
Offerenten Offertsummen Beme:ı [L] Wird d 100 Schutz
Jungen
umenten] zugunsten [K] [erwähnt]
M], ob sie die Arbeiten höher rechnen würde. [M] ewerberin [B]. Diese sei bereit gewesen, ihre Ofgelungen, [M] zu überzeugen, dass auch sie [K] ernehmen, welche [K] nicht mehr nennen könne,
nicht offeriert. Dies wird gestützt durch das Offerhöher zu rechnen, von der Einreichung einer Ofion“).
Koll zu Fall 23 gefunden. Parteien
) Antrag, für die Bewertung der erschwerenden lle [...] und [...] zu berücksichtigen. Im Übrigen
der Anhörungen
jkumenten] zugunsten von [K] [erwähnt]. Daraus zwischen [K] und [D] zu einer Vereinbarung über t. Zudem hat [K] glaubwürdig [M] und [B] der Einhts auf die Einreichung einer Offerte bezichtigt. 3 schliesslich implizit ein.
3 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [D], [M] und [B] (Stützofferte) gekommen ist. seitigt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
..] aus. Dieses Projekt steht im Zusammenhang iriebenen Projekt wurden [...]
‘kungen
urch [G] der Schutznahme bezichtigt.
nahme bestritten.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Einges
[G] [...] Stützo
13] Keine Eingabe | wirg d
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [G]
310. Laut Bonusmeldung [G] gab es eine und [G]. Die lokalen Anbieter einigten sich, ausführen solle, da [G] [...]. [L] sollte aber d ten. [G] schickte per E-Mail Angaben zur C Fax dessen Offerte.
b) [D]
311. [D] legt lediglich ihre Teilnahme am P vorliegenden Projekt (Fall 24) verbunden isi genes, von Fall 24 unabhängiges Projekt | Summenangaben von [D], die sowohl bei F durch die Nennung des geschützten Unter [G] war. Da [L] Projekt 24 erhalten hat, dü haben. Letztlich scheint aber die Abweichu zuführen sein, dass keine Unterscheidung wurde. An den Eingeständnissen und übrig. dies nichts.
312. Aus der Bonusmeldung von [D] geht die [L] erhalten hat. Es ist anzunehmen, das te".
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [L]
313. [L] gesteht die Abgabe einer Stützofl menhang mit dem Fall 24. [L] bestreitet, be haben. [L] macht geltend, dass es aufgrund nötig gewesen ware, sich bezüglich der V schiedene Abgebotsrunden statt, bei welche
314. An der Anhörung vom [...] Oktober 20 rer Stellungnahme.
b) [D]
315. [D] hat ihre Teilnahme an diesem Pro [D] führt in ihrer Stellungnahme vom [...] a schützt zu haben. Möglicherweise kam es Bauvorhabens in zwei Lose. Falls dem so der Bauherrschaft nicht zu Abgebotsverhan legenheit mit dem Zugeständnis einer Schu mit dieser Submission beschäftigt. Dies erk AG geschützt zu haben, obwohl offenbar di erhalten hat.
tanden.
fferte eingestanden.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
Submissionsbesprechung zwischen [L], [J], [D] dass [G] die Arbeiten des Projekts gemäss Fall 6 je Arbeiten Geelig West 2. Etappe (Fall 24) erhalfferte an andere Anbieter und erhielt von [D] per
rojekt gemäss Fall 6 offen, welches mit dem hier . Möglicherweise wurde Fall 24 auch nicht als ei- Jetrachtet. Diese Ansicht wird gestützt durch die all 6 wie auch bei Fall 24 [...] betragen, als auch nehmens, welches gemäss [D] in beiden Fällen fte sich [D] über den Zuschlagsempfänger geirrt ng in den Angaben von [D] einzig darauf zurückzwischen den beiden Projekten vorgenommen en Bezichtigungen in diesen beiden Fällen ändert
dieser Fall nicht hervor, dafür aber die Arbeiten, s [D] die Stützofferte in diesem Fall auf [L] „buch-
Parteien
erte im Fall 6 ein, bestreitet aber einen Zusamim vorliegenden Fall einen Schutz bekommen zu der geschäftlichen Beziehungen mit [...] gar nicht ergabe schützen zu lassen. Zudem fanden versn [L] ihr Angebot senken musste.
11 wiederholte [L] im Wesentlichen den Inhalt ihjekt (Fall 24) in der Eingabe vom [...] offengelegt. us, dass sie überzeugt war, die [G] Bau AG gein einer späteren Phase zu einer Aufteilung des war, hatte [D] davon keine Kenntnis, da [D] von dlungen eingeladen wurde. Für [D] war die Angetzofferte erledigt. Danach hat sich [D] nicht weiter art wohl, weshalb [D] davon ausging, die [G] Bau 2 [L] AG den Zuschlag für dieses Projekt (Fall 24)
D. Auswertung der Stellungnahmen und
316. Aus den Ausführungen von [D] geht h gar nicht offeriert hat. Zumindest wurde sie eingeladen. Aus der Bonusmeldung von [C sprochen waren. Selbst wenn die Abgebot: tens das erste Angebot vom [...] mit [G] abc die Preisnachverhandlungen verfalscht. Da ren Preisnachlässen geschützt (siehe Ausf gen von [L] in ihrer Stellungnahme nahe, d [L] organisiert wurde: Gemäss [D] musste ı ben. Ein gutes Argument sei jeweils gewes starke Beziehungen zum Ausschreiber ode: geschäftlichen Beziehungen mit Herrn Leh hatte [L] solche „guten Argumente“, um für zu werden, da sie den Auftrag ohnehin sel die „Bid-suppressions“ von [D] und von [J] li
E. Ergebnis
317. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 2 Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und [G] (S de durch die Abrede beseitigt oder zuminde
Fall 25: [...] A. Ausschreibung
318. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 25:
Offerenten Offertsummen Beme:ı [L] Wird d 100 Schutz
[A] Wird d [...] Stützo
[G] L..] Stützo [Q] Wird d Wird c
spricht
[...] verwec
Protokolleröffnung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [G]
319. Laut Bonusmeldung [G] fand am [...] hin eine Submissionsbesprechung zwische entspricht dem Angendaeintrag eines Vertr men [Q], [L], [A], [G] und [H] teil. [H] hat all ferte für Fall 25 eingereicht. Gegenstand d
der Anhörungen
ervor, dass sie möglicherweise für dieses Projekt nicht zu den Abgebotsrunden für dieses Projekt 3] ist unklar, ob auch die Abgebotsrunden abgesrunden nicht abgesprochen waren, war mindesjesprochen. Mit anderen Worten war die Basis für nk der Stützofferte von [G] wurde [L] vor grösseuhrungen zu Fall 6). Zudem legen die Ergänzunass der Schutz für dieses Projekt zugunsten von nan für eine Schutznahme „gute Argumente“ haen, dass das zu schützende Unternehmen „ganz "zu der Bauherrschaft“ hatte. Aufgrund der guten ner und der geographischen Lage der Baustelle dieses Projekt vor Preisverhandlungen geschützt ır wahrscheinlich bekommen hätte. In Bezug auf egen zu viele Unklarheiten vor.
4 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des stützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurst erheblich beeinträchtigt.
- Eingabetermin vom [...] aus.
‘kungen
urch [G] der Schutznahme bezichtigt.
nahme eingestanden.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
fferte eingestanden.
fferte eingestanden.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
lurch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt ([A] von Schutznahme durch [Q], dürfte aber Fall 25 mit Fall 26 hselt haben).
Jungen
um 10.30 Uhr auf telefonische Einladung von [A] n den oben erwähnten Unternehmen statt. Dies eters von [G] ([...] „10.30 Buchs [A]“). Daran naherdings gemäss Offertöffnungsprotokoll keine Ofer Besprechung waren die drei Objekte [...] [Fall
25], Tiefbauarbeiten [...] [Fall 26], [...] [Fall : wer an welchem Objekt Interesse hat.
320. Am [...] fand bei [A] eine zweite Bes entspricht dem Angendaeintrag eines Vertr: chung waren bis auf [H] dieselben Untern [...]. Anlässlich dieser Besprechung wurden miteinander verglichen. Man einigte sich, di des Falles 26, [G] die Arbeiten des Falles 2 te. Die anderen sollten jeweils höher rechne
321. [G] reichte mit ihrer Bonusmeldung ve Projekt [...] ein, auf welcher die Summen schriftlich die Eingabesummen der Konkurre
b) [A]
322. In der Ergänzung zur Bonusmeldunc Treffen einige Tage vor Ablauf der Eingabe ihnen stattgefunden hat, um die Eingabes aus, dass die [Q] für das Projekt [...] (Fall 2! Projekt [...] (Fall 27) die tiefste Offerte einre jedoch [L] als Zuschlagsempfanger im Fall : von ausgegangen werden, dass [A] die ge: wechselt hat [...]
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [A]
323. In ihrer Stellungnahme bestätigt [A] di
b) [Q]
324. In ihrer Stellungnahme streitet [Q] eit sprache in den Fällen [...] pauschal ab. Sie ı
D. Auswertung der Stellungnahmen und
325. Ausser [Q], streiten alle anderen bete| Fällen nicht ab. Es gibt keinen Zweifel an d schiedlichen Unternehmen, [G], [A] und [L], fes der Absprachen für diese vier Fälle von übereinstimmend. [Q] bestreitet die Teilnal behaupten oder zu belegen.
E. Ergebnis
326. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 2 Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und [G], [ werb wurde durch die Abrede beseitigt oder
Fall 26: [...] A. Ausschreibung
327. [Offentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 26:
27]) und das Objekt [...] [Fall 67]). Man besprach,
prechung mit den gleichen Vertretern statt. Dies ters von [G] ([...], „11.00 [A]“). An dieser Bespreehmen anwesend wie an der Besprechung vom die Preise der provisorisch gerechneten Offerten ass [L] die Arbeiten des Falls 25, [Q] die Arbeiten 7 und [L] die Arbeiten des Falles 67 erhalten solln.
ym [...] ein provisorisches Deckblatt vom [...] Zum der provisorischen Offerte von [G] sowie handnten zu finden sind.
| gibt [A] an, dass bezüglich diesem Projekt ein frist zwischen den Unternehmen [Q], [G], [L] und umme abzustimmen. In dieser Eingabe sagt [A] 5), [L] für das Projekt [...] (Fall 26) und [G] für das ichen sollte. Im Fragebogen vom selben Tag wird 25 und [Q] im Fall 26 genannt. Es kann daher daschützten Unternehmen der Fälle 25 und 26 ver-
Parteien
e Verwechslung der Fälle 25 und 26.
1e Beteiligung an einer allfälligen Submissionabnacht dazu aber keine konkreten Angaben.
der Anhörungen
ligten Unternehmen die Beteiligung in diesen vier ler Beteiligung von [Q]. Sie wurde von drei unterbezichtigt. Zudem war die Darstellung des Ablauden drei anderen beteiligten Unternehmen völlig ime nur pauschal, ohne etwas Gegenteiliges zu
5 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des A], [Q] (Stützofferte) gekommen ist. Der Wettbezumindest erheblich beeinträchtigt.
. Eingabetermin vom [...] aus.
Offerenten Offertsummen Beme:ı
[Q] Wird d Wird d
100 Wird d
[A] Wird d L.--] Stützo
[G] L..] Stützo U] [...] Stiitzo
Protokolleröffnung [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
328. Fall 26 ist Teil einer Absprache, welch sprache organisiert wurde, wurde im Fall 25
329. [G] reichte mit ihrer Bonusmeldung ve Projekt [...] ein, auf welchem die Summen schriftlich die Eingabesummen der Konkurr Eingabesummen der Konkurrenten von [G summen gemäss Offertöffnungsprotokoll ül summen der Unternehmen entspricht jedocl
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
330. In ihrer Stellungnahme streitet [Q] ab ben. Erstens könnten die handschriftlichen Zweitens hatte die [...] von Anfang an mit Arbeiten beauftragt wird. Die Einholung vor Preisfindung aber nicht für den Zuschlag. D re Unternehmen mit den Preisen runter ge: Beeinträchtigung des Wettbewerbs ausgehe
D. Auswertung der Stellungnahmen und
Betreffend die Ausführungen, dass es bei schlags geht, weil der Auftrag [Q] zugesic' verwiesen. Es steht fest, dass alle drei Mi Vereinbarung zwischen [Q] und ihnen Uber Darstellung von Aussenwettbewerb bei Anc nicht bestätigt. Auf der Protokolleröffnung s teiligten Unternehmen aufgeführt. Selbst w runden ausgedehnt hätte, was die Wettbev die Basis für die Preisnachlässe verfälscht (
E. Ergebnis
331. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 2 Zuschlags zwischen [Q] (Schutz) und [G], [ bewerb wurde durch die Abrede beseitigt oc
‘kungen
urch [G] der Schutznahme bezichtigt. urch [A] der Schutznahme bezichtigt). urch [L] der Schutznahme bezichtigt.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
fferte eingestanden.
fferte eingestanden.
fferte eingestanden.
Jungen
ie die Fälle 25, 26, 27 und 67 betrifft. Wie die Abbereits dargelegt.
ym [...] ein provisorisches Deckblatt vom [...] zum
der provisorischen Offerte von [G] sowie handenten zu finden sind. Die handschriftlich notierten ] stimmen zwar nur ungefähr mit den Eingabe- Jerein, die vereinbarte Reihenfolge der Eingabe- 1 jener der definitiven Vergabe.
Parteien
in diesem Projekt, einen Schutz erhalten zu ha- Notizen [G]s nachträglich verfasst worden sein. [Bauherrin] eine Vereinbarung, dass sie mit den 1 Vergleichsofferten war nur noch relevant für die rittens seien in den Angebotsrunden immer andeyangen, so dass man nicht von einer erheblichen an kann.
der Anhörungen
diesem Projekt nicht um die Steuerung des Zunert wurde, wird auf die Ausführungen zu Fall 6 tsubmittenten bestätigt haben, dass es zu einer die Steuerung des Zuschlags gekommen ist. Die yebotsrunden wurde durch die Protokolleröffnung ind neben [Q] nur die drei an der Absprache beenn sich die Absprache nicht auf die Abgebotsverobsbehdrde für sehr unwahrscheinlich halt, war siehe auch Fall 6 und 24).
6 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des A] und [L] (Stützofferte) gekommen ist. Der Wettler zumindest erheblich beeinträchtigt.
Fall 27: [...]
A. Ausschreibung
332. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit Ausschreibungsbeteiligte Fall 27:
Offerenten Offertsummen Beme:ı [G] Schutz Wird d
100 Wird d
[A] L..] Stützo [L] Wird d Wird d
[...] Stützo
[Q] Wird d 100 Wird d
Protokolleröffnung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
333. Fall 27 ist Teil einer Absprache, die di che organisiert wurde, wird im Fall 25 ber: Parteien und die Auswertung der Stellungn: sen.
E. Ergebnis
334. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 2 Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und [Q], [/ bewerb wurde durch die Abrede beseitigt oc
Fall 28: [...] A. Ausschreibung
335. [...] schrieb mit Eingabetermin vom [...
Ausschreibungsbeteiligte Fall 28:
Offerenten Offertsummen Beme:ı [A] 100 Stützo [G] [...] Stiitzo (J] [...] Wird d [L] Zuschl Wird d
100 Wird d
[Q] [...] Wird d
. Eingabetermin vom [...] aus.
‘kungen
nahme eingestanden. urch [A] der Schutznahme bezichtigt. urch [L] der Schutznahme bezichtigt.
fferte eingestanden.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. urch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
fferte eingestanden.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
urch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
e Fälle 25, 26, 27 und 67 betrifft. Wie die Abspraaits dargelegt. Betreffend die Stellungnahme der ahme sei auf die Ausführungen zu Fall 25 verwie-
7 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des A], und [L] (Stützofferte) gekommen ist. Der Wettler zumindest erheblich beeinträchtigt.
] aus.
‘kungen
fferte eingestanden.
fferte eingestanden.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ag an [L]. urch [G] der Schutznahme bezichtigt urch [A] der Schutznahme bezichtigt.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[T] Wird d [. . ] Stützo
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [G]
336. Laut Bonusmeldung [G] bat [L] bei [C halb es für [G] klar war, dass die Offerte \ werden würde, der Zuschlag aber ohnehin : b) [A]
337. In der Ergänzung zur Bonusmeldung spräche zwischen [L] und ihr stattgefunden C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [T]
338. In ihrer Stellungnahme bestreitet [T] z und 16. Zudem hält [T] in der Zusammenfa nis der Untersuchungen der Wettbewerbsb« statt [...] Stützofferten eingereicht [hat]*. Da auch im vorliegenden Fall 28 ein.
b) [Q]
339. [Q] bestreitet die Einreichung einer S nicht als Beteiligte an der Abrede.
c) [J]
340. [J] streitet die Einreichung einer Stüt stütze sich einzig auf die Aussagen der Sell
D. Auswertung der Stellungnahmen und
341. Ausser [Q] und [J] gestehen alle and an der Absprache ein. Somit geht die We gung von [G] betreffend [J] und [Q] den Ta teiligung an der Absprache nur pauschal, Darstellungen von [G] sind daher glaubwürc
E. Ergebnis
342. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 2 Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und jeweils ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abrec tigt.
Fall 29: [...]
A. Ausschreibung
343. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit Ausschreibungsbeteiligte Fall 29:
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
fferte eingestanden.
Jungen
| um Schutz für dieses Objekt. [L] und [...], weson [G] nur zum Drücken des Preises verwendet in [L] gehen wurde.
gibt [A] an, dass bezüglich diesem Projekt Gehaben. [L] sollte die tiefste Offerte eingeben.
Parteien
wei von [...] Stützofferte: nämlich in den Fallen 7 ssung fest, dass sie „in Abweichung zum Ergebahörden im untersuchten Zeitrahmen lediglich [...] mit gesteht sie die Einreichung einer Stützofferte
tützofferte. Die Bonusmeldung von [A] nennt [Q]
zofferte pauschal ab. Der Vorwurf gegenüber [J] stanzeigerin [G].
Anhörungen
eren vier beteiligten Unternehmen die Teilnahme ttbewerbsbehörde davon aus, dass die Bezichtitsachen entspricht. [J] und [Q] bestreiten die Beohne konkrete Behauptungen und Belege. Die
lig.
8 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des > [G], [A], [Q], [T] und [J] (Stützofferte) gekommen le beseitigt oder zumindest erheblich beeintrach-
- Eingabetermin vom [...] aus.
Offerenten Offertsummen Beme:ı
[Q] 100 Wird d [G] [...] Stützo [L] L.--] weitere offen
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
344. Laut Bonusmeldung [G] bat [Q] bei [ Bonusmeldung nicht enthalten.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
345. Keine der von diesem Fall betroffene äussert bzw. hat die Sachverhaltsdarstellun
E. Ergebnis
346. Es ist bewiesen, dass es im Fall 29 z schlags zwischen [Q] (Schutz) und [G] (Sti durch die Abrede beseitigt oder zumindest ¢
Fall 30: [...] A. Ausschreibung
347. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 30:
Offerenten Offertsummen Beme:ı [B] Wird d
100 Wird d [F] [- . ] Stützo
[I] Keine Eingabe | Wird d
beverz [IK] L..] Stützo IM] L..] Wird d
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
348. Laut Bonusmeldung bat [B] um Schu den anderen Mitbewerbern gesprochen unc beiten zurückstehen. [K] willigte ebenfalls e zu. Die Stützofferte sollte über Netto [x].- laı
‘kungen
urch [G] der Schutznahme bezichtigt.
fferte eingestanden.
Jungen
G] um Schutz fur dieses Objekt. Mehr ist in der
Parteien
n Parteien hat sich weiter zu diesem Projekt geg bestritten.
ı einer Vereinbarung über die Steuerung des Zuitzofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurde rheblich beeinträchtigt.
. Eingabetermin vom [...] aus.
‘kungen
urch [K] der Schutznahme bezichtigt. urch [F] der Schutznahme bezichtigt.
fferte eingestanden.
urch [K] der Einreichung einer Stützofferte bzw. des Eingaichts bezichtigt.
fferte eingestanden.
urch [K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
tz fur dieses Objekt bei [K]. Sie habe bereits mit | diese hatten angegeben, sie wurden bei den Arin, d.h. sicherte [B] die Eingabe einer Stutzofferte ıten. [K] offerierte für [x].
b) [F]
349. [F] wurde durch [B] kontaktiert. [F] te daran interessiert, [...] zu offerieren. [B] wie: verstanden seien, zugunsten von [B] zurüc zurückstehen.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [1]
[I] bringt vor, dass keinerlei Indizien für ein klar, woher [K] von einer angeblichen Absp te.
b) [M]
350. [M] stellt in ihrer Stellungnahme der Umstände ihrer Sanktion nur mehr die Fälle bestreitet die Teilnahme an Fall 30 jedoch n
D. Auswertung der Stellungnahmen und
351. Zum Inhalt der mit Fall 30 verbunder sowohl durch [K], als auch durch [F] bezich tere Details zur Schutznahme von [B].
352. Gegen [M] liegen Aussagen von and gen sind glaubwürdig. [M] gesteht ihre Abre dass [B] und [M] sich abgesprochen haben.
E. Ergebnis
353. Damit ist bewiesen, dass es im Fall und [K], [M] und [F] (Stützofferte) gekomm beseitigt oder zumindest erheblich beeintrac
Fall 31: [...] A. Ausschreibung
354. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mi ren).
Ausschreibungsbeteiligte Fall 31:
Offerenten Offertsummen Beme:ı [G] 100 Schutz [L] Wird d
L.--] Handn [Q] Wird d
[...] Handn [S] [...] Wird d
Offertöffnungsprotokoll vom [...].
ite [B] mit, dass [...] der [F] seien, daher sei [...] 5 darauf hin, dass alle anderen Interessierten ein- *kzustehen. Sie würde bei nächster Gelegenheit
Parteien
en Eingabeverzicht vorliegen würden. Es sei unrache zwischen [B] und [I] Kenntnis haben konn-
) Antrag, für die Bewertung der erschwerenden 4,17, 23, 30, 41, 47 und 85 zu berücksichtigen, icht.
der Anhörungen
ıen Bezichtigung äussert sich [B] nicht. Sie wird tigt. [F] liefert in ihrer Bonusmeldung zudem weiren stützenden Unternehmen vor. Diese Aussadebeteiligung implizit ein. Es steht demnach fest,
30 zu einer Vereinbarung zwischen [B] (Schutz) en ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abrede shtigt.
t Eingabetermin vom [...] aus (Einladungsverfah-
‘kungen
nahme eingestanden.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
otizen von [G].
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
otizen von [G].
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
B. Beweismittel aus Bonusmeldungen
355. [G] bat selbst um Schutz für dieses O be grosses Interesse an diesem Auftrag ge tiert. [S] hatte kein ernsthaftes Interesse an hohe Offerte ab. [L] und [Q] waren bereit, hi
356. Es liegt die Bonusmeldung von [G] v und [Q] in dieser Sache durch Handnotizeı AQ] I[...] und „ [der Kalkulator vom [L]] < den tatsächlichen Eingaben von [Q] und [L].
357. Aus der Aussage über [S] lässt sich s absprache teilgenommen hat, weil [S] nich und damit an der Vorspiegelung falscher Ta
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [Q]
358. [Q] bringt vor, dass die Telefonnotiz \ höchstens als Indiz dienen könnten. So se diese Notizen erstellt worden seien. Sie ste zwischen [K] und [Q] eine Absprache stattfa
b) [S]
359. [S] bestreitet eine Beteiligung an der konkurrenzfähig gewesen.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
360. Dass [G] die Preise der Konkurrenten tiert hätte, ist nicht nachvollziehbar. Selbst \ nungsprotokoll abgerundet festgehalten hä Offerte von [[...]91] Franken eingereicht hat beten hat, Stützofferten einzureichen. Es w men höher rechnen wird. Es liegt daher au des Zuschlags vor.
E. Ergebnis
361. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 2 Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und jewe Der Wettbewerb wurde durch die Abrede be
Fall 32: [...] A. Ausschreibung
362. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 32:
Offerenten Offertsummen Beme:ı [G] 100 Schutz IH] L..] Wird d
[U] L..] Wird d
bjekt bei den drei anderen Mitbewerbern. Sie hahabt und die drei Mitbewerber telefonisch kontakden Arbeiten und gab deshalb von sich aus eine her zu rechnen.
or. Zudem ist das Telefongespräch zwischen [L] 1 von [G] belegt. In den Handnotizen ist erwähnt .5-4% []...]]. Dies entspricht überschlagsmässig
schliessen, dass diese auch an der Submissionst auf die Einreichung einer Offerte verzichtet hat tsachen (wirksamer Wettbewerb) beteiligt war.
Parteien
fon [K] mit der Höhe der Offerten von [Q] und [L] i insbesondere nicht klar, zu welchem Zeitpunkt Iliten daher keinen festen Beweis dafür dar, dass nd.
Abrede. Sie sei für dieses Projekt ohnehin nicht
der Anhörungen
nach Zustellung des Offertöffnungsprotokolls nowenn [G] die Offertsumme von [Q] nach dem Offtte, hätte sie nicht notiert „[[...]16]* wenn [Q] eine . Daher ist [G] zu folgen, dass sie [L] und [Q] geurde ihr von [S] mitgeteilt, dass dieses Unternehch eine Vereinbarung mit [S] über die Steuerung
1 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ails [L], [Q] und [S] (Stützofferte) gekommen ist. seitigt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
- Eingabetermin vom [...] aus.
‘kungen
nahme eingestanden.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[Q] [...] Wird d
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
363. [G] bat um Schutz für dieses Objekt bi
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [L]
364. [L] streitet die Einreichung einer Stüt schuldigungen seien wahrheitswidrig, ung schreibung lag zum Zeitpunkt der Bonusme lich, wie sich die verantwortlichen Personeı ten Parteien erinnern können.
b) [Q]
365. [Q] streitet die Beteiligung an einer A nusmeldung der [[...] sei wenig glaubwürdig
c) [G]
366. Auf Rückfrage des Sekretariats hat d Inhalt der Bonusmeldung bestätigt. Herr [... geführt zu haben. Insbesondere erinnert sic zu haben.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
367. [G] legt in der Bonusmeldung dar, di bat, zurückzutreten. Gemäss der schriftlich: für dieses Projekt damals zuständige Pers Ausführungen sind glaubwürdig, zumal sie der [G] anschaulich aufgezeigt hat, dass er che Vorfälle zu melden. [Q], [L] und [H] bes andere Tatsachen und Belege vorzubringe! von [G] aufkommen zu lassen.
E. Ergebnis
368. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 3: des Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abrec tigt.
Fall 33: [...] A. Ausschreibung
369. [...] schrieb mit Eingabetermin vom [...
370. Nach der Offertöffnung am [...] wurde einer bereinigten Offerte bis [...] aufgeforde [...] statt, woran [R] und [J] teilnahmen. [R] e
Ausschreibungsbeteiligte Fall 33:
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen ei den anderen Mitbewerbern [L], [H] und [Q].
Parteien
zofferte ab. Die gegenüber [L] geäusserten Anlaubwürdig und nicht belegt. Die besagte Ausldung schon rund [...] Jahre zurück. Es sei frag- 1 bei [G] noch so genau an die übrigen involvierbsprache beim vorliegenden Projekt ab. Die Bo- und nicht belegt.
ler zuständige Mitarbeiter von [G], Herr [...], den ] bestätigt, solche Gespräche über dieses Objekt ch Herr [...] daran, mit Herrn [H] AG] gesprochen
der Anhörungen
ass sie alle anderen Anbieter bei diesem Objekt en Stellungnahme vom [...] von [G] bestätigte die on die Ausführungen der Bonusmeldung. Diese sich wiederholt bestätigt haben und der Inhaber seine Mitarbeiter dazu aufgefordert habe, sämtlistreiten die Aussagen von [G] nur pauschal, ohne n. Sie vermögen keine Zweifel an den Aussagen
2 zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung jeweils [H], [Q] und [L] (Stützofferte) gekommen le beseitigt oder zumindest erheblich beeinträch-
] aus.
n drei Unternehmen ([J], [R], [L]) zur Einreichung rt. Am [...] fand alsdann eine Abgebotsrunde bei rhielt den Zuschlag.
Offerenten Offertsummen Beme:ı
[R] [...] Wird d
[100] Zuschl
L...] L...] Wird d
(keine Partei)
[...] Keine Eingabe
(keine Partei)
[D] [...] Stützo [G] [...] Stützo [J] [..] Objekt
Wird d [K] [...] Stützo [L] [...] Stützo
Wird d
Offertöffnungsprotokoll vom [Datum 3]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
371. Dieses Objekt [ist in den sichergeste von [...] CHF zugunsten [J].
b) [G]
372. [G] wurde vom Bauherrenvertreter a rechnen möchte. [G] sagte zu, eine solch sich [G] beim [...] [K], ob diese etwas von e Koordination stattgefunden habe und [J] da am [...], teilte [G] [J] telefonisch mit, dass [C diejenige von [J]. Einige Tage nach diesen sich den Aufwand einer eigenständigen Bet te von [G] 3-5% höher liegen sollte. [G] en sprechend höhere Offerte ein.
373. Die Bonusmeldung von [G] enthält di und davon ist auch bei [K] auszugehen. Die laut dieser Bonusmeldung ohne Beisein vc war bereits im Bild. Als Mitbeteiligte an der und einen anderen Wettbewerber (keine Pa
c) [L]
374. Bei [L] wurden zwei Offerten gefunde [...]) und die gleichen Positionen beinhalter [107] CHF. Direkt unter dem Betrag wurde der am [Datum 2] von [J] eingereichten ( sichtbar mit einem grossen Kreuz markier
‘kungen
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ag: [93] CHF
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
fferte eingestanden.
fferte eingestanden.
in [den sichergestellten Dokumenten].
urch [G] und [K] der Schutznahme bezichtigt.
fferte eingestanden.
fferte: act. [...] und act. [...].
urch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
ten Dokumenten erwähnt] mit einer Stützofferte
ngefragt, ob [G] eine Offerte für das Objekt [...] > Offerte zu erstellen. Anschliessend erkundigte iner Koordination wisse. [K] bestätigte, dass eine 5 tiefste Angebot machen werde. Daraufhin, etwa >] eine Offerte abgeben wolle, die höher liege als ı Gespräch sandte [J] ihre eigene Offerte per Eit konnte [G] diese Offerte „decken“ und ersparte echnung. Im E-Mail wünschte [J], dass die Offertsprach diesem Wunsch und reicht eine dement-
e Offenlegung der Einreichung einer Stützofferte
Festlegung von [J] als Zuschlagsempfänger fand n [G] statt, aber das Schwesterunternehmen [K] Absprache nennt [G] zudem [D], [R], [L] und [K] rtei in der Untersuchung).
n, die beide die gleiche Offerten-Nummer tragen . Die erste Offerte enthält einen Nettobetrag von mit Bleistift „[x] [J/* notiert. Diese Zahl entspricht Offerte. Diese Offerte wurde mit Leuchtstift klar /gestrichen. In der Offerte wurden ebenfalls mit
Bleistift verschiedene Positionen am Randı der Offerte). Die zweite Offerte enthält de durch [L] eingereichten Offerte entspricht. Iı mit Bleistift ergänzten Beträge allesamt in Vermutung nahe, dass [L] auf Veranlassun höht hat, womit ihre Offerte nur [0-5]% höh Absicht, die Offerte von [J] zu stützen.
d) [J]
375. Bei [J] wurden verschiedene eigene ( In den elektronischen Daten von [J] wurde zeile „Zur Info (Bitte umgehend löschen)“ le ferte von [R] mit versandt.
376. Zum Bookmark act. [...] und act. [...] vom [...]), nämlich am [...], liess der Vertrei Anhang das Devisierungsformular der [R] / später stattfindende Abgebotsrunde. Die [- dazu zu bringen, in der nachfolgenden Abg ten. Insgesamt haben zahlreiche Bauunter! der Offerte der [R] AG hatte die [J] AG kei schliesslich an die [R] AG vergeben, welcl mass Schreiben [...].
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [J]
377. [J] bestreitet die Beteiligung an der A Aussage von [G]. Die Ausführungen des Si samt [20-30]% seien reine Spekulation. Die Notiz könnte ohne weiteres auch nachträgli lich gängiger Praxis, nach Offenlegung des Offerte die Offertsummen der übrigen Anbi zu gedient, [J] unter Druck zu setzen. Zud Konkurrenten der Schutznahme bezichtigt. abhängig von der Anzahl der Selbstanzei würden, genüge dies als Beweis nicht. Die Bezug auf den Fall 33 sei deshalb nicht bev
b) [R]
378. [R] bestreitet jede Beteiligung an eine! c) [K]
379. [K] sagte an der Anhörung vom [...] O| nichts bekannt sei.
380. An der Anhörung vom [...] Oktober 2( sönlich eine Besprechung mit [J] hatte. Die: von [G] erinnerte sich an dieses Projekt. Er Er sei gefragt worden, ob er Interesse hab sagt, dass er das mache. Dann habe er mit be bestätigt, dass für dieses Projekt eine / Daraufhin habe er (Herr [[G] AG]) mit [J] telı werde. Damit [G] aber nicht zu viel Arbeit h ferte zu mailen. Diesem Wunsch sei [J] na
2 mit höheren Beträgen ergänzt (siehe z.B. S. 5 n Nettobetrag von [y] CHF, was der tatsächlich 1 dieser Offerte sind die in der vorherigen Offerte ähnlicher Höhe eingesetzt worden. Dies legt die g von [J] ihre Offerte um insgesamt [20-30]% erer als jene von [J] ist. Dies geschah wohl mit der
fferten und dazugehörige Dokumente gefunden. eine E-Mail [...] vom [...] gefunden, deren Betreffutet. Als Beilage wurde mit dieser E-Mail die Of-
: Nach der Offertöffnung (Offertöffnungsprotokoll er des Bauherren, [...], der [J] AG per E-Mail im \G zukommen. Dies geschah im Hinblick auf die J] AG sollte unter Druck gesetzt werden, um sie ebotsrunde das Angebot der [R] AG zu unterbie- 1ehmen eine Offerte eingereicht; abgesehen von ne Einsicht in diese Offerten. Der Auftrag wurde 1e schlussendlich die tiefste Offerte machte (ge-
Parteien
brede. Die Bezichtigung ergebe sich nur aus der kretariats zur Offert-Erhöhung von [L] um insgevom Sekretariat herangezogene handschriftliche ch hinzugefügt worden sein. Es entspreche näm- Offertöffnungsprotokolls direkt auf der jeweiligen ater zu notieren. Die E-Mail des [...] habe nur dalem gebe das Sekretariat an, [J] werde von drei Welche das sein sollen, sei nicht ersichtlich. Ungerinnen, die [J] der Schutznahme bezichtigten Teilnahme von [J] an einer Submissionsabrede in jiesen.
r Abrede.
ktober 2011, dass ihr über die Beteiligung von [R]
)11 bestätigte Herr [[K] AG] explizit, dass er perse habe ihn gebeten höher zu rechnen. Auch [...] habe zuerst ein Telefon vom [Bauherrn] erhalten. 2, diese Offerte zu rechnen. Dann habe er zuge- [...] von [K] telefoniert — also [[K] AG]. Dieser ha- \bsprache oder Koordination stattgefunden habe. afoniert, um ihr zu sagen, dass [G] höher rechnen abe mit der Offerte, habe er [J] gebeten, ihre Ofchgekommen. [G] habe dann höher gerechnet — also, besser gesagt, die Preise ein bissche vom [...] Oktober 2011 fügte der [...] von [C von Anfang an mit [J] habe machen wollen bei [J] den Preis etwas zu drücken. Deshall gefunden. Für [G] wäre es wohl ohnehin ein
D. Auswertung der Stellungnahmen und
381. Fall 33 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall die Steuerung des Zuschlags gekommen is [K] der Schutznahme bezichtigt. Zudem sin [L] die Eingabesumme von [J] wusste und hat. Daher steht zweifelsfrei fest, dass es ir von [J] gekommen ist.
382. Betreffend [R], der Zuschlagsempfänc Es kann sein, dass er von der Schutznahn runde die Absprache nicht respektiert. Der | lifiziert. Ausser [R] waren alle Wettbewerbe sprache den Wettbewerb bei dieser Submis
E. Ergebnis
383. Damit ist der Beweis erbracht, dass « (versuchter Schutz) und jeweils [L], [K], [D] schlags gekommen ist. Der Wettbewerb wu
Fall 34: [...] A. Ausschreibung
384. [...] schrieben mit Eingabetermin [...] a
Ausschreibungsbeteiligte Fall 34:
Offerenten Offertsummen Offertsummeı Werk [---]
[U] (lA]) 100 100 [...] (keine Partei) Unbekannt [...] [...]
Unbekannt Unbekanr
(keine Partei)
[...]
(keine Partei) Unbekannt Unbekanr
[C] L...] L...]
Hl L...] L...]
n angepasst. Ebenfalls anlässlich der Anhörung ‚| hinzu, dass die Bauherrschaft das Projekt wohl , es sei wohl einfach darum gegangen, allenfalls ) hätte man auch bei der Konkurrenz die Offerten totes Rennen gewesen.
der Anhörungen
Jkumenten] zugunsten von [J] [erwähnt]. Daraus zwischen [J] und [D] zu einer Vereinbarung über t. [J] wird von den drei Konkurrenten [D], [G] und d sichergestellte Dokumente vorhanden, wonach aus diesem Grund ihre Offerte höher berechnet n Fall 33 zu einem versuchten Schutz zugunsten
jerin, ist die Beteiligung an der Absprache unklar. le wusste, hat aber mindestens in der Abgebots- -all 33 wird als nicht erfolgreiche Absprache quar an der Absprache beteiligt. Somit hat diese Absion erheblich beeinträchtigt.
2s im Fall 33 zu einer Vereinbarung zwischen [J] und [G] (Stützofferte) über die Steuerung des Zu- 'de erheblich beeinträchtigt.
US.
1 Bemerkungen
Bookmark act. [...].
Schutznahme eingestanden.
Gestützt auf act. [...] erachtet das Sekretariat die Einreichung einer Stützofferte oder den Verzicht auf eine Eingabe durch [...] als wahrscheinlich.
Wird durch [A] der Einreichung einer Stützofferte bet zichtigt.
Gestützt auf act. [...] erachtet das Sekretariat die Einreichung einer Stützofferte oder den Verzicht auf
t eine Eingabe durch [...] als wahrscheinlich.
Gestützt auf act. [...] erachtet das Sekretariat die Einreichung einer Stützofferte durch [C] als gegeben.
Wird durch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
gl 105 Unbekanr
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
385. [A] hat in ihrer Bonusmeldung zwei E reicht. In der E-Mail an [C] findet sich ein tiefste Offerte, gefolgt von [H], [...] (keine P: ein Hinweis, dass [[...] und [...]] zu informie System des Bauermeisterverbandes betre Submittenten genannt sind.
386. Die Reihenfolge der in der E-Mail get reichten Offerten. Über diejenigen in der T suchungsadressatinnen sind, verfügt das | dass sie die Offerte von [U] nicht unterboter
387. In den elektronischen Daten von [A] | [Q] jedoch nicht.
C. Stellungnahmen und Anhörungen
a) [Q]
388. [Q] macht geltend, dass die E-Mail an an [Q] wurde am Tag der Eingabefrist, kur: dass [Q] zu diesem Zeitpunkt ihre Offerte b Inhalt die E-Mail an [Q] gehabt haben solle.
b) [C]
389. [C] streitet die Beteiligung an einer Al Stunden vor Eingabefrist erhalten und sie ¢ Mail sei zu spät eingetroffen. Zudem sei | Diese Argumente wurden sowohl in der Ste rung vom [...] Oktober 2011 ausgeführt.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
390. [A] hat eingestanden, in diesem Proje haben. Sie legt zudem offen, dass sie [C] u Die E-Mail an [C] wurde von der Wettbewe ronischen Daten von [A] gefunden und als meldung somit nicht ein bisher unbekanntes
391. Aus den genannten E-Mails geht herv und [Q] genau kannte. Daraus kann auf e men zur Organisation eines Schutzes zug! Sachverhalt nicht bestritten. Bei [Q] ist erw Eingabefrist erhalten haben und somit ihre «
392. [A] hat [C] diese Preisliste vor Eingal „Ich bestätige das Mail von heute Mittag Au 14:57 Uhr). [A] hat diese E-Mail-Bestatigut steht fest, dass [C] vor Eingabefrist die für und bestätigt hat. Aus welchen Gründen d von dem geschützten Unternehmen überm
Wird durch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
--Mails jeweils vom [...] an [Q] und an [C] einge- > Reihenfolge mit vier Unternehmen. [U] hat die urtei) und [...]. In den E-Mails findet sich ebenfalls ren seien. Zusätzlich wurde ein Auszug aus dem ffend dieses Projekts eingereicht, in dem zehn
nannten Firmen entspricht den tatsächlich eingeabelle genannten Unternehmen, die nicht Unter- Sekretariat über keine Informationen. Sicher ist, ) haben.
wurde die E-Mail an [C] gefunden, die E-Mail an
[C] höchstens als Indiz dienen könne. Die E-Mail z vor 15 Uhr gesendet. Es sei möglich gewesen, ereits eingereicht hat. Zudem sei unklar, welchen
asprache ab. [C] habe die E-Mail von [A] erst 1.5 Jaher nicht mehr berücksichtigen können. Die E- C] in der Reihenfolge der E-Mail nicht erwähnt. lungnahme vom [...] als auch während der Anhö-
Anhörungen
"kt einen Schutz zu ihren Gunsten organisiert zu nd [Q] die oben genannten E-Mails zugestellt hat. rbsbehörde auch in den beschlagnahmten elekt- „Bookmark“ bezeichnet. [A] hat mit ihrer Bonus- ; Projekt gemeldet.
or, dass [A] die Preise ihrer Konkurrenten [H], [...] ine Einigung zwischen [A] und diesen Unterneh- ınsten von [A] geschlossen werden. [H] hat den lesen, dass sie die E-Mail von [A] vor Ablauf der :igene Offerte beeinflussen konnte.
yefrist zugestellt und [C] hat den Erhalt bestätigt: sschreibung [...]..“ (E-Mail von [C] an [A] vom [...], 1g in der Folge verdankt: „Vielen Dank!!!“. Somit die Abrede notwendigen Informationen erhalten ese Informationen so knapp vor der Eingabefrist ittelt worden sind, entzieht sich der Kenntnis der
Wettbewerbsbehörde. Wichtig ist, dass di worden sind, sei es auch — wie von [C] gel Eine Verwendung der von [A] zugestellten | ohne Weiteres möglich. Dies ergibt sich be zugestellt hat und [C] den Eingang bestäti gewesen, hätte [A] gar keinen Grund geha die Informationen aus einer Offerte innerha Stunden) in ein anderes Dokument übertra dass [A] im Verlaufe des Verfahrens nie ge tionen hätten von dieser nicht verwendet v zustande gekommene Offerte einreichen ko
E. Ergebnis
393. Damit ist bewiesen, dass es im Fall und jeweils [H], [Q] und [C] (Stützofferte) ü Der Wettbewerb wurde durch die Abrede be
Fall 35: [...] A. Ausschreibung
394. [...] schrieb mit Eingabetermin vom [...
Ausschreibungsbeteiligte Fall 35:
Offerenten Offertsummen Bemerkung [G] 100 Schutznahm [A] Wird durch [ [...] Stitzofferte [J] Wird durch [ [...] Wird durch [ [L] Wird durch [ L..] Wird durch [ [Q] Wird durch [ [...] Wird durch [
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [G]
395. Laut Bonusmeldung gab es zu diese: bei [J] stattfand, auf Einladung von [J]. [G] r Sitzung wurde man sich nicht wirklich einii ohne Koordination abgegeben.
396. Bei den anschliessenden Abgebotsv mit [L] und bat [L], kein Angebot mehr zu m von [...].- 2% Rabatt und 2% Skonto und
Skonto gewähren.
ese Information vor der Eingabefrist übermittelt tend gemacht - erst 1.5 Stunde vor Eingabefrist. nformationen war auch unter solchen Umständen reits daraus, dass [A] diese Informationen noch gte. Wäre eine Verwendung nicht mehr möglich bt, sich noch an [C] zu wenden. Zudem können Ib einer sehr kurzen Zeit (wie beispielsweise 1.5 gen werden. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, [tend gemacht hat, die an [C] gesandten Informaverden können, sodass diese eine ohne Abrede nnte und so Aussenwettbewerb entstehen liess.
34 zu einer Vereinbarung zwischen [A] (Schutz) ber die Steuerung des Zuschlags gekommen ist. seitigt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
] aus.
en
e eingestanden.
G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt).
Jungen
n Objekt eine Sitzung, die am [...] um 06:30 Uhr neldete sein Interesse am Objekt an. Aber an der J, wer die Arbeit erhält und die Offerten wurden
erhandlungen der Bauherrschaft telefonierte [G] achen. Man einigte sich, dass [L] auf ihre Offerte [G] auf ihre Offerte von [...] 4% Rabatt und 2%
397. Die Bonusmeldung enthält für den vc nahme des Vertreters von [G] an der Sitzut Zudem ein Dokument mit Handnotizen zu d:
b) [A]
398. In der Ergänzung zur Bonusmeldung spräche zwischen den Unternehmen [J], [I Eingabesumme abzustimmen. [G] sollte die
C. Stellungnahmen und Anhörungen
a) [Q]
399. [Q] rügt, dass weder [G] noch [A] Be handle sich somit bloss um unbewiesene E davon ausgehe, dass anlässlich der Sitzun \Wettbewerbsabrede zustande gekommen s teillgung an einer Abrede entlastet werden.
b) [J]
400. [J] bringt vor, die Beweislage genüge teten Submissionsabsprache nachzuweiseı den. Zudem habe das Sekretariat selbst fes Einigung erzielt worden sei, weshalb es au men sei. Eine angebliche Submissionsabre Beschuldigungen von [A] würden jeder Sub zu vage.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
401. Die bezichtigten Parteien [Q], [J] und Bonusmelderinnen in Frage bzw. äussern nusmelderinnen wurde bereits an verschied keine Behauptungen oder Belege vor, won: wäre. Demnach fanden Gespräche über di sprächen kam zwar gemäss [G] zunächst k durch [A]), dass zumindest die Informatio suchte. [G] kam in der Folge in die Abgeb gegenüber der Offerte von [G] nicht kom| tausch hat in einer ersten Phase somit zut den an den Gesprächen beteiligten Submitt Folge zu einer Vereinbarung über die Höhe
E. Ergebnis
402. Damit ist bewiesen, dass es in Fall 35 ten Verhaltensweise zwischen [G] (Schutzn te) über die Steuerung des Zuschlags geko heblich beeinträchtigt.
Fall 36: [...] A. Ausschreibung
403. [...] schrieb mit Eingabetermin vom [...
Ausschreibungsbeteiligte Fall 36:
rliegenden Fall ein Dokument, welches die Teil- 19 bei [J] dokumentiert (Agendaeintrag, act. [...]). er Einigung mit [L] betreffend Rabatt.
gibt [A] an, dass bezüglich diesem Projekt Ge- _], [G], [Q] und [A] stattgefunden haben, um die tiefste Offerte eingeben.
lege für ihre Behauptungen vorlegen würden. Es ezichtigungen. Da der Sachverhalt aber sowieso g vom [...] keine Einigung und damit auch keine ei, müsse [Q] in diesem Fall vom Vorwurf der Benicht, um eine Beteiligung von [J] an der behaup- 1. Sie könne keinen Agendaeintrag vom [...] finstgestellt, dass bei der angeblichen Sitzung keine ch nicht zu einer Submissionsabsprache gekom- :de könne einzig [G] und [L] betreffen. Auch die stanz entbehren. Die Anschuldigungen seien viel
Anhörungen
[L] stellen in pauschaler Weise die Aussagen der sich gar nicht. Auf die Glaubwürdigkeit der Boenen Stellen hingewiesen. [Q], [J] und [L] bringen ach den Aussagen von [G] und [A] nicht zu folgen e Vergabe des Projekts 35 statt. An diesen Geeine Einigung zustande. Fest steht aber (bestätigt n ausgetauscht wurde, dass [G] den Zuschlag otsrunde, was belegt, dass die übrigen Offerten petitiv ausgestaltet waren. Der Informationsausnindest zu einem abgestimmten Verhalten unter enten geführt. Zwischen [L] und [G] kam es in der der Offerten bzw. die zu gewährenden Rabatte.
zu einer Vereinbarung bzw. zu einer abgestimmahme) und jeweils [L], [A], [Q] und [J] (Stützoffermmen ist. Der Wettbewerb wurde mindestens er-
] aus.
Offerenten Offertsummen Bemerkung
ARGE [G] / [U] Schutznahm (AD 100 [U] als ARGI [...] Wird durch [
(keine Partei)
[..] Wird durch [ (keine Partei) [...]
[E] [...] Wird durch [ [H] [...] Wird durch [ [J] [...] Wird durch [ IK] kein Angebot | wird durch [ IR] kein Angebot | wird durch [
Weitere Unternehmen offen
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
404. Laut Bonusmeldung [G] wurde das L [G] verkauft und sie hatte einen vertraglich Preisen auszuführen. [U] ([A]) verlangte vc falls hätte [U] ([A]) tiefer offeriert mit dem Z von den bekannten Anbietern Schutz für noch weitere Anbieter eingeladen worden, nicht mit allen Anbietern sprechen.
405. [G] legt einen info.bau Ausdruck für d mittenten aufgeführt sind. Dies entspricht d 36 enthalten sind. Mit Ausnahme von [K] ur Unternehmen handschriftlich notiert, z.B. fui
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [G]
406. In ihrer Stellungnahme macht [G] gelt nem Versuch einer Absprache kam, der abe erhalten, da aber auch Anbieter offerierter spielte der Preiswettbewerb. Der Bauherr v zofferten eine entsprechende Optimierung/F
b) [A]
407. In ihrer Stellungnahme machte [A] ge ARGE ergriffen habe. Die Bildung der AR vielmehr im gegenseitigen Einvernehmen Schutznahme zu organisieren. Das hat [G] und Gewissen nicht federführend. Das bel nehmerin und lediglich mit 30% an der ARC
en
e eingestanden.
= Partner wird durch [G] der Schutznahme bezichtigt.
G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
G] der Teilnahme an der Absprache bezichtigt.
G] der Teilnahme an der Absprache bezichtigt.
Jungen
and, auf dem dieses Objekt realisiert wurde, von en Anspruch, die Arbeiten zu konkurrenzfähigen mn [G], dass eine ARGE gebildet werde, anderniel, den Preis von [G] zu drücken. [G] versuchte, dieses Objekt zu erhalten. Daneben seien aber die [G] nicht bekannt waren. Daher konnte [G]
ieses Projekt vor, auf welchem acht weitere Suben Submittenten, welche in der Tabelle zum Fall id [R] werden ein Datum und ein Betrag für jedes [Hl „[.-.] [100 + x]“ oder [J] „[...] [100 + y]“.
Parteien
end, dass es im vorliegendem Fall lediglich zu eir nicht „erfolgreich“ war. [G] hat zwar den Auftrag , mit denen im Vorfeld nicht gesprochen wurde, erlangte aufgrund der eingegangenen Konkurren- -reissenkung.
Itend, dass sie nicht die Initiative zur Bildung der GE erfolgte nicht auf Initiative von [A], sondern mit [G]. [G] hatte die Initiative ergriffen, um die auch eingestanden. [A] war nach bestem Wissen gt auch das Faktum, dass [A] nur als Subunter- E beteiligt war.
c) [J]
408. [J] streitet die Einreichung einer Stüt: stehen die in den Notizen aufgeführten Bet gereichten Offerten, was ein Indiz für eine Zweitens sei nicht feststellbar, zu welcher auf dem Ausdruck von Info-Bau hinzugefüg!
D. Auswertung der Stellungnahmen und
409. Zuerst sei darauf hingewiesen, dass mittenten an einer Absprache beteiligen, u können. Gemäss Handnotizen von [G] hat sie um eine Stützofferte gebeten. Diese sie [G] nicht unterboten, sondern den Preis g Unternehmen, welche nicht an der Abspra« fünf Offerten höher als diejenige vom [G] (: die Ausgangssituation für die Abgebotsrun zu Fall 6 und 24). Somit war der Preiswettl Dass die Absprache keine Auswirkung hatte
410. Betreffend die Argumente von [J]: Ers fertsummen der Handnotizen von [G] übe MWST in den Handnotizen festgehalten. Di ben. Zum Beispiel war der Betrag von „[10C + z] entspricht. [J] hat für CHF [=100 + z]
von [G] bestätigt, dass alle handschriftlicher d.h. vor der Zuschlagserteilung, hinzugefüg!
411. Betreffend die Bemerkung von [A]: Es tive für die Bildung der ARGE ergriffen h: Submissionsabsprache beteiligt zu sein.
E. Ergebnis
412. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 36 und jeweils [H], [E] und [J] (Stützofferte) gel rede beseitigt oder zumindest erheblich bee
Fall 37: [...] A. Ausschreibung
413. [...] schrieb mit Eingabetermin vom |...
Ausschreibungsbeteiligte Fall 37:
Offerenten Offertsummen Offertsumme
L..] L...]
[D] [...] [...]
7offerte zugunsten der ARGE [G]/[A] ab. Erstens ‘age im Widerspruch zu den Beträgen in den ein- > fehlende Koordinierung der Offerten darstelle. | Zeitpunkt die handschriftlichen Notizen von [G] wurden.
Anhörungen
es nicht notwendig ist, dass sich sämtliche Subm den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen zu sie sieben Submittenten am [...] kontaktiert und ben Konkurrenten haben offenbar den Preis von emäss Absprache offeriert. Selbst wenn andere she involviert waren, tiefer offeriert haben, waren zwei haben keine Offerte eingereicht). Damit war den verfälschst (siehe dazu auch Ausführungen jewerb aber mindestens erheblich beeinträchtigt. », ist damit widerlegt.
tens stimmen die offerierten Beträge mit den Ofrein. Die Offertsummen wurden offenbar ohne e eingereichten Offerte sind inkl. MWST angege- ) + y]* Franken für [J] notiert, was mit MWST [100 offeriert. Zweitens hat der zuständige Mitarbeiter 1 Notizen am Tag der Telefongesprache, den [...], worden sind.
‚ist unerheblich, welches Unternehmen die Initiaat. Die Beteiligung von 30% genügt, um an der
; zu einer Vereinbarung zwischen [G]/[A] (Schutz) commen ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abinträchtigt.
] aus.
n Offertsummen Bemerkungen gesamt 100 Wird durch [K] der
Schutznahme bezichtigt.
Schutznahme eingestanden.
Scheint eine unechte ARGE mit MS zu sein.
[J]
[K]
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
414. Laut Bonusmeldung [K] machten dies Daher kontaktierte [D] die [K] telefonisch u [...]machen werden. [D] faxte [K] die Preise Preise für die [...] (CHF [...]). [K] offerierte o Zuschlag erhalten hatte, hatte [K] die Belag:
b) [D]
415. [D] hat die Falldarstellung von [K] bes C. Stellungnahmen und Anhörungen der
416. Keine der von diesem Fall betroffene äussert bzw. den Sachverhalt bestritten.
E. Ergebnis
417. Es ist bewiesen, dass es im Fall 37 zi schlags zwischen [D] (Schutz) und [K] (Sti durch die Abrede beseitigt oder zumindest €
Fall 38: [...] A. Ausschreibung
418. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 38:
Offerenten Offertsummen Bemerkunge [L] Objekt in [sich Wird durch [K
100 Schutznahme
[D] Stützofferte e L..] Wird durch [K
13] [...] Wird durch [K [K] [...] Stützofferte e [7] Wird durch [K
[...] Stützofferte e
Stützofferte eingestanden.
(Nur Gesamtsumme offeriert)
Jungen
e zu jener Zeit [...] % der Belagsarbeiten von [D]. nd man einigte sich, dass [D] die [...] und [K] die für die [...] (gesamt CHF [...],und [K] faxte [D] die ie gesamten Arbeiten für CHF [100] Falls [K] den s- und [D] die [...] ausgeführt.
‘Atigt. Parteien
n Parteien hat sich weiter zu diesem Projekt ge-
ı einer Vereinbarung über die Steuerung des Zuitzofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurde rheblich beeinträchtigt.
- Eingabetermin vom [...] aus.
1ergestellten Dokumenten]. ] der Schutznahme bezichtigt.
‚indirekt eingestanden.
ingestanden.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ingestanden.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ingestanden.
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
419. Der Fall ist in [den sichergestellten Dc Franken (ohne Deckbelagsarbeiten) zuguns
b) [K]
420. Laut Bonusmeldung fand am [...] in c verser ausgeschriebener Bauarbeiten statt. am [...]. Man einigte sich, dass [L] dieses kommt.
C. Stellungnahmen und Anhörungen
a) [L]
421. [L] bestätigt indirekt in ihrer Stellungr ist. In der Zusammenfassung ihrer Stellun Vorentwurf in der untersuchten Periode lec nicht widerlegt werden konnte“. Somit wurd (Fälle [...]).
b) [T]
422. In ihrer Stellungnahme bestreitet [T] z len 7 und 16. Zudem hält in der Zusamme Ergebnis der Untersuchungen der Wettbew lich fünf statt sieben Stützofferten eingereic Stützofferte auch im vorliegenden Fall 38 ei
c) [J]
423. In ihrer Stellungnahme bestreitet [J] d Sie weist darauf hin, dass die Aussage und rein [K] kommen und für [J] nicht nachvollzie
D. Auswertung der Stellungnahmen
424. Fall 38 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall ; die Steuerung des Zuschlags gekommen is in diesem Fall für sich selbst einen Schutz « einer Stützofferte eingestanden. Somit hak Absprache eingestanden. Aufgrund der Bez bei [J] vor Eingabefrist) liegt kein Zweifel v eingereicht hat. [J] hat ihre Beteiligung an c ohne konkrete Angaben zu machen.
E. Ergebnis
425. Es ist bewiesen, dass es im Fall 38 zi schlags zwischen [L] (Schutz) und [D], [K]. | bewerb wurde durch die Abrede beseitigt oc
Fall 39: [...] A. Ausschreibung
426. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Jungen
jkumenten] von [D] mit einer Stützofferte von [75] ten [L] eingetragen.
len Räumlichkeiten von [J] eine Besprechung di- [K] liefert dazu einen Agendaeintrag [J], 11 Uhr Objekt erhalten soll und [D] das Objekt [...] belahme, dass sie im Projekt 38 geschützt worden gnahme hält [L] fest, dass „in Abweichung zum iglich in [...] Projekte eine Schutznahme vom [L] en lediglich [...] Schutznahmen vom [L] bestritten
wei von sieben Stützofferten: nämlich in den Fäl- ‘nfassung [T] fest, dass sie „in Abweichung zum erbsbehörden im untersuchten Zeitrahmen ledig- ‘ht [hat]“. Damit gesteht sie die Einreichung einer N.
ie Einreichung einer Stützofferte beim Projekt 38. der Agendaeintrag beide von der Selbstanzeigeshbar sind.
)kumenten] zugunsten von [L] [erwähnt]. Daraus zwischen [L] und [D] zu einer Vereinbarung über st. Es liegt zudem das Eingestandnis von [L] vor, yrganisiert zu haben. [T] hat auch die Einreichung en 4 von 5 Submittenten der Teilnahme an der ichtigung von [K] und der Agendaeintrag (Sitzung or, dass auch [J] eine Stützofferte zugunsten [L] ler Absprache denn auch nur pauschal bestritten,
ı einer Vereinbarung über die Steuerung des Zu- 'T] und [J] (Stützofferte) gekommen ist. Der Wettler zumindest erheblich beeinträchtigt.
. Eingabetermin vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 39:
Offerenten Offertsummen Bemerkunge [K] 100 Schutznahme [J] Wird durch [K [...] Stützofferte b
[L] Wird durch [K [...] Stützofferte ir
[7] Wird durch [K Offen Stützofferte e
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
427. Laut Bonusmeldung [K] fand eine tele einigte sich, dass [K], welche diese Arbeit sollte dafür die Arbeiten [...] (vgl. oben Fall :
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
428. In ihrer Stellungnahme bestreitet [J] d Sie weist darauf hin, dass die Bezichtigung
D. Auswertung der Stellungnahmen und
429. [K] hat eingestanden, in Fall 39 eir glaubwürdig dar, dass sie sich hierfür mit di pauschale Bestreitung von [J] ist nicht geeic
E. Ergebnis
430. Es ist bewiesen, dass es im Fall 39 zi schlags zwischen [K] (Schutz) und jeweils Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 40: [...] A. Ausschreibung
431. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 40:
Offerenten Offertsummen Bemerkunge
[I] Wird durch [K
100 Tabelle mit he [B] AG [...] [K] [...] Stützofferte e [M] Gestützt auf
L.--] Stützofferte d
eingestanden.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
estritten.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
direkt eingestanden.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ingestanden.
Jungen
fonische Besprechung dieser Arbeiten statt. Man en unbedingt haben wollte, sie erhalten soll. [L] 38).
Parteien
ie Einreichung einer Stützofferte beim Projekt 39. einzig auf der Aussage von [K] beruhe.
Anhörungen
ie Schutznahme organisiert zu haben. Sie legt an Parteien [L], [T] und [J] abgesprochen hat. Die inet, diese Aussagen in Frage zu stellen.
ı einer Vereinbarung über die Steuerung des Zu- [L], [T] und [J] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeintrachtigt.
. Eingabetermin vom [...] aus.
n
] der Schutznahme bezichtigt.
indschriftliich eingefügten Zahlen.
ingestanden.
act. [...] erachtet das Sekretariat die Einreichung einer urch [M] als bewiesen.
Weitere Unternehmen
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
432. Laut Bonusmeldung [K] fragte [I] tele! rückstehen würde. [K] hatte kein Interesse persönlichen Treffen bei [I] in [...] übergab Preisen von [I] mit Bleistift ihre eigenen (h nahm die während des Treffens mit [I] han ihr Angebot entsprechend ab [100 + x]).
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [1]
433. [I] bestreitet in ihren zwei Stellungn: worden ist. Das Dokument entspreche nich bau von Unterlagen der [I]. Dazu würden di sächlich durch [I] eingegebenen Zahlen ent:
b) [K]
434. [K] bestätigte ihre Aussage an der Anl D. Auswertung der Stellungnahmen und
435. Es ist unerheblich, welches Unternet hat. [K] ([...]) hat mehrfach bestätigt, dass den ist. Die erste Spalte sei bereits mit Co! deren seien durch ihn selber, anlässlich de Die Aussagen von Herrn [[K] AG] sind abs an den Ort (in [...] bei [I]) und über die Iden Es ist zudem nachvollziehbar, dass ihm d hensweise in einem solchen Fall besonde: wonach Herr [[K] AG] eine Falschaussage ¢ nicht er selber die zweite Spalte eingetrageı
436. [[K] AG] führte aus: „Also, wir haben a dann die Zahlen eingesetzt und haben danı ben.“
437. Der Begriff „eingesetzt“ ist hier so zu i Herrn [[K] AG] diktierte und dieser, wie meh
438. Dass die Offerte von [M] stammen so re Offerte als [I] ein. Es ist nicht einzuseh sollen, um in der Folge ein höheres Angel von [M] stammen würde, würde dies nich ausgesagt hat, [I] hätte ihr die Tabelle gege stellt hat. Der Einwand von [I] ändert nicht: genden Projekt über ihre Eingabesummen schriftlich festhielt. Gemäss [K] entspricht di tend, dass die tatsächlich eingereichten O Spalte genannten Zahlen.
Jungen
onisch [K] an, ob [K] bei den Arbeiten in [...], zu- » an diesen Arbeiten und willigte ein. Bei einem [I] eine Tabelle an [K], in welcher [K] neben den öheren) Preise pro Abschnitt einsetzte. [K] überdschriftlichen notierten Preise [100 + x] und gab
Parteien
ahmen, dass die besagte Tabelle von [I] erstellt t der üblichen Systematik und dem üblichen Auf- > auf der Tabelle genannten Zahlen nicht den tatsprechen.
1örung vom [...] Oktober 2011. Anhörungen
ımen letztlich die oben erwähnte Tabelle erstellt ihr diese Tabelle von [...] von [I] übergeben wormputerschrift eingetragen gewesen. Die zwei ans Treffens handschriftlich eingetragen geworden. olut glaubwürdig. Er hat eine präzise Erinnerung tität der Person, die ihm das Dokument übergab. ie gemäss eigenen Aussagen unübliche Vorges gut in Erinnerung blieb. Dem Einwand von [I], yemacht habe, in dem er behauptete, dass [I] und 1 habe, kann nicht gefolgt werden.
as vor Ort dort [bei [I]] besprochen und die haben 1 die Offerte zu diesem Preis plus/minus abgegenterpretieren, dass [I] die entsprechenden Zahlen rmals erwähnt, sie selber notierte.
I, ist nicht nachvollziehbar. [M] reichte eine höhean, weshalb [M] einen Schutz hätte organisieren got als [I] einzureichen. Selbst wenn die Tabelle ts an der Aussage von [K] ändern, die lediglich ben, sie sagt nichts darüber, wer die Tabelle er- 5 am Umstand, dass sich [I] und [K] beim vorlieausgetauscht haben und [K] dies in der Tabelle e zweite Spalte den Preisen von [I]. [I] macht gelffertsummen tiefer waren, als die in der zweiten
439. Dieser Umstand spricht nicht gegen d Einreichung einer tieferen Offerte kann viel nach dem Treffen Kalkulationsfehler berein gabesumme in ihrem Fragebogen eingegeb ferten bzw. die Organisation des Schutzes durch [I] eine viel höhere Offertsumme eing:
440. [M] und [K] haben in ihren tatsächlich len überschlagsmässig übernommen. Wie weichungen enthalten.
E. Ergebnis
441. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 4( des Zuschlags zwischen [I] (Schutznahme) ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abrec tigt
Fall 41: [...] A. Ausschreibung
442. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 41:
Offerenten Offertsummen Bemerkunge [...] Wird durch [K (keine Partei) 100
[...]
(keine Partei) [...]
[A] L.--]
[B] [-..] Wird durch [K [K] [...] Stützofferte e [IM] [...] Wird durch [K
Protokolleröffnung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
443. In ihrer Bonusmeldung schildert [K] di lege ein — zum einen die Einladung vom [.. Angebot von [K]. Die Bonusmeldung deckt eine analoge Absprache aus dem [...]. Die mentiert.
444. Laut Bonusmeldung [K] fragte [...] in höher rechnen würde. [...] wurde dies gem welchem Preis offeriert werden soll. [K] offe reichte eine Offerte im Betrag von netto C nahme an der Absprache.
ie Organisation einer Schutznahme durch [I]. Die fältige Gründe haben. So könnten beispielsweise igt worden sein oder hat [I] nicht die richtige Einen. Zudem hatte dies auf die Reihenfolge der Ofkeinen Einfluss. Anders wäre die Situation, wenn geben worden wäre.
en Offerten die in der Tabelle eingesetzten Zahbei Stützofferten üblich, können die Zahlen Ab-
) zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung und jeweils [K] und [M] (Stützofferte) gekommen le beseitigt oder zumindest erheblich beeinträch-
. Eingabetermin vom [...] aus.
n
] der Schutznahme bezichtigt.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ingestanden.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
e Organisation der Absprache und legte zwei Be- .] des Bauherrenvertreters und zum anderen das an sich gleich zwei Fälle auf, nämlich auch noch se Absprache wird allerdings nicht weiter dokuden Jahren [...] und [...] [K] telefonisch an, ob [K] acht. Im Jahr [...] teilte [...] telefonisch [K] mit, zu rierte zu einem Nettobetrag von CHF [>100]. [...] HF [100] ein. [K] bezichtigt [B] und [M] der Teil-
C. Stellungnahmen und Anhörungen
a) [B]
445. [B] bestreitet die gegen sie erhobener b) [M]
446. [M] stellt in ihrer Stellungnahme der Umstände ihrer Sanktion nur die Fälle 4, 1 gibt damit indirekt ihre Beteiligung an der At
D. Auswertung der Stellungnahmen und
447. [K] (Stützofferte) legt ihre Teilnahme : dem [M] beantragt, es seien für die erschw rücksichtigen, gesteht sie ihr kartellrechtsv Bonusmeldung von [K]. Dieser ist zu folgen zu Tage, die die Aussage von [K] in Frage s
E. Ergebnis
448. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 4: des Zuschlags zwischen Marti (Schutz) und Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 42: [...] A. Ausschreibung
449. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 42:
Offerenten Offertsummen Bemerkunge
[C] 100
[E] Zuschlag.
Wird durch [A
[...] Offerte von [E
[U] Stützofferte e
(AD) [J
Weitere Offen
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
450. Gemäss [A] hat sich [E] mit [A] über ¢ diesem Zweck [A] ihre eigene Offerte per E dieses Projekt eine Absprache organisiert h gabesumme [[...]] fur ihre Eingabesumme pı
451. [E] hat gemäss eigenen Angaben kei WEKO sind diese Angaben aufgrund der ar
| Vorwürfe.
) Antrag, für die Bewertung der erschwerenden 7, 23, 30, 41, 47 und 85 zu berücksichtigen. Sie jrede zu.
Anhörungen
ın der vorliegenden Absprache (Fall 41) offen. Inerenden Umstände unter anderem Fall 41 zu bevidriges Verhalten ein. Dadurch bestätigt sie die . Die Bestreitung durch [B] fördert keine Hinweise tellen könnten.
l zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung [K], [B] und [M] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
. Eingabetermin [...] aus.
] der Schutznahme bezichtigt.
] an [A] übermittelt.
ingestanden.
Jungen
lie Offertpreise abgesprochen. Am [...] hat [E] zu -Mail zugestellt. Daraus geht hervor, dass [E] für at. Als Bemerkung hat sie vermerkt: „unsere Einus 5%“.
ne Offerte für dieses Projekt eingereicht. Für die [A] zugestellten E-Mail widerlegt.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
452. Keine der mit diesem Fall betroffenen D. Auswertung der Stellungnahme und d
453. Den Aussagen von [A] ist auch in dies (E-Mail vom [...]) gestützt.
E. Ergebnis
454. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 4: des Zuschlags zwischen [E] (Schutz) und | wurde durch die Abrede beseitigt oder zumi
Fall 43: [...] A. Ausschreibung
455. [...] schrieb mit Eingabetermin vom |...
Ausschreibungsbeteiligte Fall 43:
Offerenten Offertsummen Bemerkunge [L] Objekt in [der Wird durch [G
Wird durch [A
100 Keine Stellun:
[D] Stützofferte e [...] Wird durch [C
[E] Wird durch [C [...] Keine Stellun
[G] [...] Stützofferte e [J] Wird durch [C [...] Stützofferte b
[U] Wird durch [C ([A]) [...] Stützofferte e
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
456. Dieses Objekt [ist in den sichergestel zugunsten [L] in Höhe von CHF [>100].
b) [G]
457. Laut Bonusmeldung hat [L] bei [G] ur sagt, dass der Verwaltungsrat von [L] über [L] diesen Auftrag ohnehin erhalten werde. an der Absprache. [D] und [A] haben die | Bezichtigung von [E] und [J] durch [G] ist gl:
Parteien Unternehmen haben dazu Stellung genommen. er Anhörungen
em Fall zu folgen. Sie werden durch Aktenstücke
2 zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung A] (Stützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb ndest erheblich beeinträchtigt.
] aus.
n
| sichergestellten Dokumenten]. | der Schutznahme bezichtigt. ] möglicherweise der Schutznahme bezichtigt.
gnahme.
ingestanden.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ynahme im Verfahren.
ingestanden.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
estritten.
] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ingestanden.
Jungen
ten Dokumentene erwähnt] mit einer Stützofferte
n Schutz für dieses Objekt gebeten. [L] habe gegute Beziehung zum Bauherrn verfüge, weshalb [G] bezichtigt [E], [A], [D] und [J] der Teilnahme Finreichung einer Stützofferte eingestanden. Die c) [A]
458. In der Ergänzung zur Bonusmeldung spräche unter den Mitbewerbern nicht au Teilnehmer für [A] unklar seien.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
459. In ihrer Stellungnahme macht [J] gel hauptung als die Bezichtigung durch [G] ers
D. Auswertung der Stellungnahme und d
460. Fall 43 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall ; die Steuerung des Zuschlags gekommen i zudem die Aussage von [G], welche ihre | lediglich den allgemeinen Hinweis vor, neb Belege vorhanden. Damit kann die Aussage
E. Ergebnis
461. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 4 des Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und je ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abrec tigt.
Fall 44: [...] A. Ausschreibung
462. [...] schrieb mit Eingabetermin vom |...
Ausschreibungsbeteiligte Fall 44:
Offerenten Offertsummen Bemerkunge [D] Beweismittel: 100 Schutznahme [C] [...] Beweismittel | [K] Beweismittel | [...] Stützofferte e
Protokolleröffnung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
463. Bei [D] wurden Sendeberichte von Fa [...] ([C]J) gefunden. Die Faxsendung war in Seite wurde handschriftlich der Preis fur die CHF [[...]] für [C]) eingefügt.
b) [K]
464. In der Bonusmeldung von [K] wird die fengelegt. Der Fall ist in [den sichergestel schriftlichen Dankeschön auf dem Fax hat s
gibt [A] an, dass bezüglich diesem Projekt Gesgeschlossen werden können, wobei Form und
Parteien
tend, dass keine weitere Beweise für diese Beichtlich sei.
er Anhörungen
)kumenten] zugunsten von [L] [erwähnt]. Daraus zwischen [L] und [D] zu einer Vereinbarung über st. [Die sichergestellten Dokumenten bestätigen] stützofferte eingestanden hat. [J] bringt dagegen an der Bezichtigung von [G] seien keine weiteren von [G] nicht in Frage gestellt werden.
3 zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung weils [D], [A], [E] und [J] (Stützofferte) gekommen le beseitigt oder zumindest erheblich beeinträch-
] aus.
n
act. [...].
eingestanden.
act. [...]: Stützofferte.
act. [...].
ingestanden.
Jungen
x-Meldungen, verschickt am [...] an [...] ([K]) und beiden Fällen [40-50 Seiten] lang. Auf der ersten > Stützofferte des Empfängers (CHF [[...]] für [K],
Organisation der Absprache (Schutz von [D]) of- Iten Dokumenten nicht erwähnt]. Mit dem handie den Beleg ihrer Teilnahme geliefert [...].
465. Laut Bonusmeldung [K] hat [D] sie tel re, bei diesen Arbeiten zurückzustehen. Dé liegen, offeriert sie hierfür höher. [D] faxt ar handschriftlich, für Netto rund CHF [[...]] zı die bei [D] gefundenen Dokumente.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
466. Keines der in diesem Fall genannten hat den Sachverhalt bestritten.
E. Ergebnis
467. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 4: des Zuschlags zwischen [D] (Schutz) und [I bewerb wurde durch die Abrede beseitigt oc
Fall 45: Wird nicht weiterverfolgt. Fall 46: Wird nicht weiterverfolgt.
Fall 47: [...] A. Ausschreibung
468. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 47
Offerenten Offertsummen Bemerkunc (Gesamtofferte mit Fall 48) [K] (in ARGE [B] wird dur mit [B]) tigt im Rahr 47, Zuschla [F] Offen Stützofferte tl] [...] Wird durch IM] L..] Wird durch [Q] Keine Eingabe Wird durch
B. Beweismittel aus Bonusmeldungen
469. Die Bonusmeldung von [K] legt die © fen. Es handelt sich um die beiden Objekte Jahr [...] ausgeschrieben wurden, aber nich den [...] erneut ausgeschrieben.
470. Laut Bonusmeldung [K] wurde für die [K] und [B] gegründet (siehe unechte ARGE einbart, dass [K] das Objekt [...] (Fall 47) ur anderen beteiligten Unternehmen gaben St [I] als geschütztes Unternehmen im Fall 48.
efonisch kontaktiert und gefragt, ob [K] bereit wä- 1 diese Arbeiten nicht im Tätigkeitsgebiet von [K] ischliessend die eigene Offerte und bittet [K] dort ı offerieren. Die Bonusmeldung von [K] bestätigt
Parteien
Unternehmen hat dazu Stellung genommen bzw.
4 zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung <] und [C] (Stützofferte) gekommen ist. Der Wettler zumindest erheblich beeinträchtigt.
. Eingabetermin vom [...] das Objekt [...] aus.
jen
ch [K] der gemeinsamen Eingabe einer Stützofferte bezichnen einer unechten ARGE über die beiden Projekte [...] (Fall g [K]) und [...] (Fall 48, Zuschlag [B]).
eingestanden.
[K] der Eingabe einer Stützofferte bezichtigt.
[K] der Eingabe einer Stützofferte bezichtigt.
[K] der Eingabe einer Stützofferte bezichtigt.
rganisation der Absprache über zwei Objekte of- ‚, welche gemeinsam mit den Fällen 14 und 85 im t vergeben worden sind. Diese beiden Fälle wurbeiden Objekte [...] eine unechte ARGE zwischen --Vertrag act. [...]). Im Innenverhältnis wurde ver- 1d [B] das Objekt [...] (Fall 48) erhalten sollte. Die ützofferten ein. Offensichtlich hat [B] im Jahr [...] ersetzt.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [K]
471. [K] bestätigte an der Anhörung vom [. schrieben war, aber nach einem Rückzug [ weitere Ausführungen von [K] hierzu siehe ı
b) [M]
472. [M] stellt in ihrer Stellungnahme der Umstände ihrer Sanktion nur die Fälle 4, 1 erachtet die Fälle 47 und 48 als einen einzic ferte einreichten.
c) [I] und [Q]
473. [I] bringt vor, der Fall 47 dürfe nicht b sei und weil das Sekretariat die Beweislage achtet habe, da sie ihn nicht in den Antrag : Im Antrag seien [I] die Fälle 14, 45, 46 un und 48 gemeint seien.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
474. [K] hat ihre Schutznahme, [F] ihre Stü Fall 47, gesteht aber implizit ihre Schutznah 48). Damit anerkennt sie auch die Bonusn Grunde liegt. Diese Bonusmeldung behanc gemeinsamen Organisation des Schutzes sich, die Arbeiten als ARGE [BJ/ [K] auszu anerkennt diese Aussage, die auch für die [M] gesteht ihre Beteiligung in Fall 47 impli jedoch nur pauschal, ohne gegenteilige S: mäss Fragebogen kein Angebot eingereicht
E. Ergebnis
475. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 4° des Zuschlags zwischen [K] (Schutz) und Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 48: [...] A. Ausschreibung
476. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 48
Offerenten Offertsummen Bemerkunc (Gesamtofferte mit Fall 47) [B] (in ARGE Wird durch mit [K zichtigt. 9) 100 g Wird durch
88 [1] ist richtig davon ausgegangen, dass in der (nicht weiterverfolgt), sondern die Fälle 47 und 4
Parteien
..] Oktober 2011, dass Fall 47 bereits [...] ausge- ...] im Jahr [...] erneut ausgeschrieben wurde (für ınter Fall 14).
) Antrag, für die Bewertung der erschwerenden 7, 23, 30, 41, 47 und 85 zu berücksichtigen. [M] yen Fall, da sie für beide Projekte eine Gesamtoferücksichtigt werden, weil er nicht nachgewiesen in Fall 47 offenbar selbst nicht als genügend erwufnahm, obwohl der Fall identisch mit Fall 85 sei. ] 85 angelastet worden, wobei wohl die Fälle 47
Anhörungen
tzofferte eingestanden. [B] äussert sich nicht zum me in Fall 48 ein (siehe die Ausführungen zu Fall leldung, welche der Bezichtigung von Fall 48 zu Jelt die Fälle 47 und 48 zusammen und hält zur durch [K] und [B] fest: „Schliesslich einigte man führen. [B] übernahm den [...] und die [K] [...] [B] Organisation des Schutzes in Fall 47 gilt. Auch zit ein. [I] bestreitet eine Beteiligung im Fall 45°°, achverhaltsdarstellungen zu nennen. [Q] hat ge-
/ zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung [F], [M] und [I] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
- Eingabetermin vom [...] aus.
yen
[K] der gemeinsamen Schutznahme als unechte ARGE be-
[F] der Schutznahme bezichtigt (unechte ARGE zusammen
Tabelle 7 nicht die Falle 45 und 46 gemeint waren 8 (gleiche Fälle wie 45 und 46, ca. [...] später).
mit [K]).
[F] Höhe nicht mehr | Stützofferte rekonstruierbar Die [F] wur
Interessent:
der [B] den
tl] [...] Wird durch IM] L..] Wird durch
[Q] Keine Eingabe
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
477. Siehe Ausführungen zum Fall 47.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [B]
478. Im Antrag wurden [B] [X] Schutznahı redebeteiligung in den Fällen [...] und stell sichtigung unserer Einwände neu zu ermitte dem nur noch [...] Fälle in der Liste der vert vom max. 50% angemessen.“
b) [M], [I] und [Q]
479. Siehe AusfUhrungen zu Fall 47.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
480. [B] beantragt, fur die Berechnung ihre rucksichtigen, womit sie die gegen sie erhol hat ausgesagt, dass [B] im Fall 48 geschütz Absprache beteiligt waren. Es liegen zuder belegen, dass sich [M] und [I] bei diesen Pr rekt ihre Beteiligung an der Absprache eing
E. Ergebnis
481. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 4! des Zuschlags zwischen [B] (Schutz) und Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 49: [...] A. Ausschreibung
482. [Öffentlicher Auftraggeber] lancierte r ligte Fall 49:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [B] Wird durch 100 Handnotize
[J] [...] Wird durch
eingestanden.
le durch [B] kontaktiert. [K]/ [B] haben sich mit den anderen 2n bereits verständigt. Die anderen Interessenten würden Vortritt lassen. Herr [...] willigte ein, höher zu offerieren.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
Parteien
nen zur Last gelegt ([...]). [B] bestreitet ihre Abt den Antrag: „Der Basisbetrag ist unter Berück- In (nur [...] und nicht [...] Schutznahmen). Da zuleibenden Umstände verbleiben, ist ein Zuschlag
Anhörungen
r Sanktion nur mehr die Fälle [...] und [...] zu be- Jenen Vorwürfe eingesteht. [K] als ARGE-Partner t worden ist und dass [M] und [I] ebenfalls an der n Dokumente zu den Fällen [...] und [...] vor, die Jjekten an der Absprache beteiligten. [M] hat indistanden (vgl. Fall 47).
3 zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung [F], [M] und [I] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
nit Eingabetermin vom [...] Ausschreibungsbeteijen
[K] der Schutznahme bezichtigt.
n von [K].
[K] pauschal der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
(keine Partei)
[A] [--] Wird durch [EIL.-] 1 Wird durch [K] [--] Stützofferte [IM] [...] Wird durch
Protokolleröffnung vom [...] B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
483. Die Bonusmeldung von [K] legt offen nahme der Arbeiten [...] betroffen war, d.h. ten und dann bei den Eingaben die erfolgte schützten. Sie widerspiegelt die Sicht von zeichnis dieses Bauunternehmens. Darübe [K], welche im Jahr [...] als Gedankenstut: anderen Bauunternehmen erstellt wurde. Lé [B] zugeteilt, was sich mit der nachtraglic [>100] ist für [dieses Projekt] in den Hand sächlichen Eingabesumme von [K] für die: der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt
b) [A]
484. In der Ergänzung zur Bonusmeldung den Wettbewerbern stattfanden. Es sei abe Abreden beteiligt war.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
485. [B] bestreitet im vorliegenden Fall di durch den hohen Preisunterschied auf den ;
D. Auswertung der Stellungnahmen und
486. Betreffend [B] erachtet die WEKO die zugnehmend auf ein Telefongespräch die tung von [B] und der Hinweis auf die Diffe schätzung nicht zu widerlegen. Alle weiteı Stützofferte durch [G] pauschal bezichtigt. gung durch [G] ([B] war geschützt) als zu Unternehmen nicht berücksichtigt.
E. Ergebnis
487. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 4! des Zuschlags zwischen [B] (Schutz) und | wurde durch die Abrede beseitigt oder zumi
Fall 50: [...] A. Ausschreibung
488. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit Fall 50:
[K] pauschal der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[K] pauschal der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
[K] pauschal der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
, dass [...] von Submissionsabsprachen mit Ausdie Unternehmen die Aufträge unter sich aufteiln Zuteilungen durch entsprechende Stützofferten [K] und enthält für fünf Objekte je das Offertverr gibt es Handnotizen des Verantwortlichen bei en anschliessend an Telefongespräche mit den aut diesen Handnotizen wurde das Objekt [...] der shen effektiven Vergabe deckt. Der Betrag von notizen notiert. Dieser Betrag entspricht der tatses Projekt. Sämtliche Bauunternehmen werden
gibt [A] an, dass bezüglich [...] Gespräche unter r nicht mehr nachvollziehbar, wer alles an diesen
Parteien
e Organisation einer Schutznahme. Dies werde 7weitplatzierten von ca. [15%] untermauert.
Anhörungen der Parteien
» Bonusmeldung von [K] als glaubwürdig, die be- Zuteilung an [B] festhält. Die pauschale Bestreirenz zum Zweitplatzierten vermögen diese Ein- ‘en Unternehmen wurden der Einreichung einer Aus diesem Grund wurde die indirekte Bezichtipauschal erachtet und somit für die bezichtigten
J zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung K] (Stützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb ndest erheblich beeinträchtigt.
' Eingabetermin vom [...]Ausschreibungsbeteiligte
Offerenten Offertsummen Bemerkun:
[P] Wird durch 100 Gemäss [A [...] Wird durch (keine Partei) [...] [A] [...] Stützofferte [B] [--] Wird durch [K] [...] Stützofferte IM] [--] Wird durch IR] [...] Wird durch
Protokolleröffnung vom [...] B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
489. Laut [K] wurde das Objekt [...] der [| durch [K] der Einreichung einer Stützofferte
b) [A]
490. In der Ergänzung zur Bonusmeldung den Wettbewerbern stattfanden. Es sei abe Abreden beteiligt war. Allerdings war die Ab [P] AG, die den Zuschlag erhielt, gemäss K war.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [P]
491. [P] bestreitet die Beteiligung an einer zes.
b) [A]
492. [A] bringt vor, dass zwar eine Absprac hielt, sei aber an dieser nicht beteiligt gew reich gewesen und daher sei sie auch nicht
D. Auswertung der Stellungnahmen und
493. Es gibt einen Widerspruch zwischen dung von [A] betreffend die Schutznahme c me für [P] als nicht bewiesen erachtet. Alleı an der Absprache beteiligt haben (Stützoff chen war, hat die Abrede mindestens de Sicht der Selbstanzeigerin gibt es eine
erfolgreiche Stützofferte ([A]). Stützofferten, Beteiligung an der Submissionsabsprache. | ten eines Konkurrenten abgegeben hat unc folgreich steuern konnte, bleibt es eine Stüt
jen
[K] der Schutznahme bezichtigt.
| zwar abgesprochen, aber [P] nicht beteiligt.
[K] indirekt der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
indirekt eingestanden.
[K] indirekt der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
[K] indirekt der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[K] indirekt der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
P] zugeteilt. Sämtliche Bauunternehmen werden bezichtigt.
gibt [A] an, dass bezüglich [...] Gespräche unter r nicht mehr nachvollziehbar, wer alles an diesen sprache in diesem Falle nicht erfolgreich, weil die enntnis von [A] an dieser nicht beteiligt gewesen
Parteien
Absprache bzw. die Organisationen eines Schutshe stattgefunden habe. [P], die den Zuschlag ersen sei. Folglich sei die Absprache nicht erfolgerheblich.
Anhörung
der Bonusmeldung von [K] und der Bonusmellurch [P]. Aus diesem Grund wird die Schutznahdings liegt kein Zweifel vor, dass sich [K] und [A] erte). Da das zweitplatzierte Angebot abgespron Wettbewerb erheblich beeinträchtigt. Je nach erfolgreiche Stützofferte ([K]) oder eine nichtob sie erfolgreich sind oder nicht, zählen als eine Wenn ein Unternehmen eine Stützofferte zuguns- 1 die Absprache trotzdem den Zuschlag nicht erzofferte für das stützende Unternehmen. Das Un- ternehmen kann für zukünftige Submission ihn gestützt hat, selbst wenn die Absprache
E. Ergebnis
494. Damit ist bewiesen, dass sich [K] und Steuerung des Zuschlags beteiligt haben ( Der Wettbewerb wurde durch die Abrede zu
Fall 51: [...] A. Ausschreibung
495. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit Fall 51:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [R] Wird durch 100 Gemäss [A] [...] Wird durch (keine Partei) [...] [...] (keine Par- Wird durch [A] [...] Stützofferte [K] [...] Stützofferte IM] L..] Wird durch
Protokolleröffnung vom [...]
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
496. Vgl. Ausführungen zum Fall 49.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [R]
497. [R] bestreitet eine Schutznahme im Fé
b) [M]
498. [M] äussert sich in ihrer Stellungnahm D. Auswertung der Stellungnahmen und
499. [R] bestreitet ihre Schutznahme und \ [K] liegen keine weiteren Angaben vor, we Aufgrund der Anhörungen haben sich keine erachtet eine Schutznahme durch [R] nicht «
500. Da der Zuschlagsempfänger somit nic den Abredetatbestand der übrigen Submis einer nicht erfolgreichen Organisation eines dung, es könne in Bezug auf das Projekt [..
en seinen Konkurrenten daran erinnern, dass es nicht erfolgreich war.
[A] im Fall 50 an einer Absprache betreffend die Stützofferte oder nicht erfolgreiche Stützofferte). Imindest erheblich beeinträchtigt.
' Eingabetermin vom [...]Ausschreibungsbeteiligte
jen
[K] der Schutznahme bezichtigt.
zwar abgesprochen, aber [R] nicht beteiligt.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
indirekt eingestanden.
eingestanden.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
Parteien
ull 51.
e vom [...] nicht zum Fall 51. der Anhörungen
wird von [A] entlastet. Neben den Hinweisen von che auf eine Schutznahme durch [R] hinweisen. » neuen Hinweise gegen [R] ergeben. Die WEKO als bewiesen an.
ht an einer allfälligen Abrede beteiligt war, gilt es sionsteilnehmer allenfalls unter dem Blickwinkel ; Schutzes zu prüfen. [K] sagt in ihrer Bonusmel- ] nicht mehr eruiert werden, ob dazu Absprachen durchgeführt worden seien, davon sei aber auf dieses Projekt zu einer Absprache geko [R] gemäss aktuellem Kenntnisstand nicht gunsten von welchem Unternehmen der Sc destens das zweit- und drittplatzierte An Dadurch wurde der Wettbewerb derart erhe ger nur mit einer abgesprochenen Offerte i werb wurde damit verfälscht und der Zuscl werbsdruck mehr ausgesetzt. Damit liegt trächtigung vor. Aufgrund der Unklarheiten den nur die Stützofferte (erfolgreich oder ni rücksichtigt (vgl. auch Ausführungen zu Fall
E. Ergebnis
501. Damit ist bewiesen, dass sich [K] und Steuerung des Zuschlags beteiligt haben ( Der Wettbewerb wurde durch die Abrede zu
Fall 52: [...] A. Ausschreibung
502. Offentlicher Auftraggeber] schrieb mit Fall 52:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc ARGE [...] Wird durch (keine Partei) 100 Handnotize [A] [...] Stützofferte [8] [..] Wird durch [K] L..] Stützofferte [IM] [-..] Wird durch
Protokolleröffnung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
503. Laut der Bonusmeldung von [K] wurd: tizen von [K] wurde das Objekt [...]°° der A sind durch [K] der Einreichung einer Stützof
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
504. Anlässlich der Anhörung vom [...] Okt mündlich ausgeführt, dass sie für diese Stützofferten gegenüber den anderen Unte von Unternehmen Schutzofferten eingeford heisst [B].
9 Als [...] in den Handnotizen von [...] erwähr
wohl auszugehen. [A] bestätigt, dass es in Bezug mmen ist, diese sei aber erfolglos geblieben, weil an den Gesprächen beteiligt gewesen sei. Zuhutz zustande kommen sollte, sagt [A] nicht. Mingebot sind aufgrund einer Abrede entstanden. ablich beeinträchtigt, dass der Zuschlagsempfann direkte Konkurrenz treten musste. Der Wettbenlagsempfanger war keinem ernsthaften Wettbemindestens eine erhebliche Wettbewerbsbeeinbetreffend die Identität der Schutznehmerin wercht-erfolgreich) von [K] und [A] in diesem Fall be- 50).
[A] im Fall 51 an einer Absprache betreffend die Stützofferte oder nicht erfolgreiche Stützofferte). Imindest erheblich beeinträchtigt.
Eingabetermin vom [...]Ausschreibungsbeteiligte
jen
[K] der Schutznahme bezichtigt.
n von [K].
eingestanden.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
2 eine Absprache über die [...]. Gemäss Handno- RGE [...] (keine Partei) zugeteilt. [M], [B] und [A] ferte bezichtigt.
Parteien
ber 2011 hat [K] ihre Handnotizen erklärt. [K] hat [...] keine Schutzofferte verlangt, sondern nur rnehmen eingereicht hat. Es wurde mehrheitlich ert, die in der Nähe Richtung [...] tätig sind. Das
D. Auswertung der Stellungnahmen und
505. Die Anhörungen haben die Bonusmel plizit eingestanden. Dass [B] und [M] auch glaubwürdig, da sie in anderen [...] selbst
haben ihre Beteiligung auch nicht bestritten
E. Ergebnis
506. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 5; des Zuschlags zwischen [K], [A], [B] und [| wurde durch die Abrede beseitigt oder zumi
Fall 53: [...]
A. Ausschreibung
507. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit Ausschreibungsbeteiligte Fall 53 [...]:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [U] ([A]) Wird durch Erste Bau- 100 Stellungnah [...] Wird durch (keine Partei) [...] [...] Wird durch (keine Partei) [...] [B] [...] Wird durch [K] [...] Stützofferte IM] [...] Wird durch
Protokolleröffnung vom [...] B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
508. Laut Bonusmeldung [K] wurde eine / beiten [...] Laut [K] wurde das Objekt [...] de
b) [A]
509. [A] bestätigt, dass [...] von Absprache Stellung.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
510. Siehe Ausführungen zu Fall 52.
90 Vgl. auch Ausführungen zum Fall 49.
Anhörungen
dung bestätigt. Die Beteiligung von [A] wurde iman der Absprache teilgenommen haben ist auch Schutzofferten verlangt haben (z.B. Fall 49). Sie
2 zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung M] (Stützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb ndest erheblich beeinträchtigt.
. Eingabetermin vom [...].
jen
[K] der Schutznahme bezichtigt.
und Belagsausschreibung von Absprachen betroffen. Keine ime betreffend dieses Los.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
\bsprachen [...] getroffen, mit Ausnahme der Ar- [UJ/[A] zugeteilt.”
n betroffen war. Allerdings nimmt [A] zu [...] nicht
Parteien
D. Auswertung der Stellungnahmen und
511. Siehe Ausführungen zu Fall 52. E. Ergebnis
512. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 5: des Zuschlags zwischen [UJ/[A] (Schutz) u men ist. Der Wettbewerb wurde durch die . trächtigt.
Fall 54: [...] A. Ausschreibung
513. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 54:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[E] Wird durch 100 Wird durch
L..]
(keine Partei) [...]
[...] Wird durch
(keine Partei) [...]
[A] [...] Stützofferte
[H] [...] Wird durch
[0] [...] Wird durch
Protokolleröffnung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
514. Laut Bonusmeldung von [A] wurde di Eingaben koordinierte.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [E]
515. [E] hat auf die Einreichung einer Stel tet.
b) [H]
516. [H] bestreitet die Einreichung einer S [H] nicht beschuldigt, eine Stützofferte einge
c) [O]
517. In ihrer Stellungnahme vom [...] bestı ten von [E]. An der Anhörung vom [...] Okt Stellungnahme. Der zuständige Sachbearl Anhörung aus, dass er von [E] telefonisch ob ich einen Schutz bieten würde beim Ot
Anhörungen
3 zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung nd jeweils [K], [B] und [M] (Stützofferte) gekom- Abrede beseitigt oder zumindest erheblich beein-
. Eingabetermin vom [...] aus.
jen
[A] der Schutznahme bezichtigt. [0] der Schutznahme bezichtigt.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
se von [E] kontaktiert, die bei diesem Objekt die
Parteien
lungnahme zum Antrag des Sekretariats verzichtützofferte. In der Bonusmeldung von [A] werde reicht zu haben.
‘itt [O] die Einreichung einer Stützofferte zugunsober 2011 wiederholte [O] ihre Ausführungen der yeiter für das Offertwesen von [O] sagte an der kontaktiert worden sei: „Da wurde ich angefragt, jekt 54 [...]. Da hab ich gesagt, nein, ich rechne das Objekt normal.“ Kurz vor der Eingabe s habe ihm ihre Eingabesumme bekanntgege ter „normal rechnen“ nicht verstehen könr sagte er, dass er dies nicht ausschliessen Code oder so.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
518. [E] wurde sowohl von [A] wie auch v digt. [A] hat eingestanden, mit [E] vereinbar!
519. Zum Verhältnis zwischen [E] und [O zwischen [O] und [E] telefonische Kontakte „normal“ rechnen werde. Damit gab sie u Wettbewerber nicht verfügen darf. Die Aus: ben, da zwischen Wettbewerbern einer St tauscht werden dürfen (keine Angaben zum voraussichtliche Kalkulationsniveau). Es si aber vor einer Eingabe haben überhaupt | Würden sämtliche Unternehmen auf solc'! überhaupt keine Informationen herauszuge tiert werden möchten), kämen sie in der Pr: mation von [O] nicht dahingehend verstaı nichts wissen will, sonst hätte sie nicht ein dieselbe Information („ich rechne normal“) reicht, um daraus zu folgern, dass [O] keine Ausführungen zu diesem Fall unter Fall 55 sonders tiefe Offerte eingeben wird, hat ei Wettbewerber. [O] musste wissen, wozu [E herausgegebenen Informationen verwende Vereinbarung, mindestens aber zu einer a
[E].
520. Betreffend dem Hinweis von [H], dass einer Stützofferte bezichtigt worden sei, ist Eingaben“ koordiniert habe, worunter alle E
E. Ergebnis
521. Damit ist bewiesen, dass es im Fall und [A] (Stützofferte) gekommen ist. Zwiscl austausches zu einer Vereinbarung mindes se gekommen. Der Wettbewerb wurde dur beeintrachtigt.
Fall 55: [...]
A. Ausschreibung
522. [Offentlicher Auftraggeber] schrieb mit Ausschreibungsbeteiligte Fall 55:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[A] Objekt in [s
100 Offerte von
ei er ein weiteres Mal kontaktiert worden und [E] ben. Auf die Rückfrage der WEKO, ob Dritte uniten, dass er nicht aggressiv kalkulieren werde, könne. Allerdings handle es sich nicht um einen
der Anhörungen
on [O] der Organisation eines Schutzes beschul- (zu haben, eine Stützofferte einzureichen.
] ist Folgendes zu sagen. Unbestritten ist, dass stattgefunden haben. [O] teilte [E] mit, dass sie nnötigerweise Informationen preis, über die ein sage, [O] werde normal rechnen, muss unterblei- ıbmission überhaupt keine Informationen ausge- Auslastungsstand, keine Informationen über das sheint [O] nicht vollumfänglich bewusst zu sein, <eine derartigen Telefongespräche stattzufinden. he Telefongespräche richtig reagieren (nämlich ben, mit dem Hinweis, dass sie nie mehr kontak- AXIS gar nicht mehr vor. [E] hat offenbar die Inforiden, dass [O] von einer Absprache überhaupt zweites Mal angerufen. [O] hat im Fall 55 genau an [A] herausgegeben. [A] hat dies offenbar gesehr kompetitive Offerte einreichen wird (weitere ). Die Information, dass ein Konkurrent keine benen direkten Einfluss auf den Preis der anderen | (die ja explizit um einen Schutz gebeten hat) die n wird. Damit kam es zu einer stillschweigenden bgestimmten Verhaltensweise zwischen [O] und
; sie in der Eingabe von [A] nicht der Einreichung darauf hinzuweisen, dass [A] sagt, dass [E] „die ingaben zu verstehen sind.
54 zu einer Vereinbarung zwischen [E] (Schutz) ren [E] und [O] ist es aufgrund des Informationstens aber zu einer abgestimmten Verhaltensweich die Abrede beseitigt oder zumindest erheblich
- Eingabetermin vom [...] aus.
yen
chergestellten Dokumenten].
[A] bei [D].
Schutznahn
[D] Stützofferte
L..] Wird durch [E] [...] Wird durch [0] L..] Wird durch
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
523. Aus [den sichergestellten Dokument nach welcher [D] eine Stützofferte zuguns wurde die Offerte von [A] (Kostenzusamme den. Dies deckt sich mit der Bonusmeldun und mit diesem Dokument [D] das Erstellen
b) [A]
524. Laut Bonusmeldung von [A] koordinie der Eingaben telefonisch ihre jeweiligen Ant
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [E]
525. [E] hat auf die Einreichung einer Stel tet.
b) [O]
526. Zu Fall 55 aussert sich [O] im selben | D. Auswertung der Stellungnahmen und
527. Für die Auswertung der Stellungnah rungen zu [O] im Fall 54 verwiesen. Der ei 55 von [A], welche den Schutz organisierte, sagen zur Koordination mit [O] keine weiter [O], sie habe das Projekt normal gerechnet
528. [E] wird von [A] bezichtigt, eine Stütz geschützten Unternehmen direkt bezichtig bracht ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dé derselben Woche war. Da im Fall 54 [A] [E] Fall 55 ebenfalls unterstützt hat.
E. Ergebnis
529. Damit ist bewiesen, dass es im Fall und jeweils [D], [E] (Stützofferte) gekomme: formationsaustausches zu einer Vereinbarı haltensweise gekommen. Der Wettbewerb‘ erheblich beeinträchtigt.
ne eingestanden.
eingestanden.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
en] geht hervor, dass eine Absprache erfolgte, en [A] eingereicht hat. In einem Ordner von [D] nstellung, Seite 1-2), datiert auf den [...], gefung von [A], wonach [A] die Absprache koordiniert einer Stützofferte ermöglicht hat.
rten die vier beteiligten Unternehmen im Vorfeld yebote. [A] war das geschützte Unternehmen.
Parteien
lungnahme zum Antrag des Sekretariats verzich-
Sinn wie zu Fall 54, auf welchen verwiesen wird. der Anhörungen
men und Anhörung von [O] wird auf die Ausfühnzige Unterschied besteht darin, dass [O] im Fall direkt bezichtigt wurde. [A] hat neben ihren Ausen Hinweise geliefert, welche den Aussagen von (und dies [A] auch so gesagt) widersprechen.
offerte eingereicht zu haben. [E] wird damit vom t, womit der Vollbeweis einer Vereinbarung erass die Eingabefrist der Fälle 54 und 55 innerhalb geschützt hat, ist es naheliegend, dass [E] [A] im
55 zu einer Vereinbarung zwischen [A] (Schutz) 1 ist. Zwischen [A] und [O] ist es aufgrund des Ining mindestens aber zu einer abgestimmten Verwurde durch die Abrede beseitigt oder zumindest
Fall 56: wird nicht weiter verfolgt
Fall 57: [...]
A. Ausschreibung
530. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 57:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [G] 100 Schutznahn [D] [...] „Möglicherv (LI [--] Wird durch [Q] [--] Wird durch
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
531. Laut ihrer Bonusmeldung hat [G] die : ligte Unternehmen‘) telefonisch gebeten, be
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [Q]
532. In ihrer Stellungnahme macht [Q] gelt tiiert sei. Zudem sei [Q] lediglich in der „Spz ihren internen Nachforschungen keine An Teilnahme an einem Wettbewerbsverstoss !
b) [L]
533. In ihrer Stellungnahme streitet [L] die |
D. Auswertung der Stellungnahmen und
534. Entgegen der Behauptung von [Q] ha die anderen Anbieter ([L] und [Q]) telefoni« [G] keine weiteren Details betreffend die St sage als glaubwürdig.
E. Ergebnis
535. Damit ist bewiesen, dass es im Fall und jeweils [L] und [Q] (Stützofferte) gekom beseitigt oder zumindest erheblich beeintrac
Fall 58: [...] A. Ausschreibung
536. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 58:
. Eingabetermin vom [...] aus.
jen
ne eingestanden.
jeise ein Schutz, nicht mehr nachvollziehbarer an wen“.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
anderen Anbieter ([Q] und [L] in der Spalte „beteii diesem Objekt zurückzustehen.
Parteien
end, dass die Behauptung von [G] nicht substan- Ite“ beteiligte Unternehmen“ erwähnt. [Q] habe in haltspunkte ausfindig gemacht, welche auf eine schliessen liesse.
Finreichung einer Stützofferte zugunsten [G] ab.
Anhörungen
t [G] in ihrer Bonusmeldung ausgeführt, dass sie sch gebeten hat, höher zu rechnen. Obwohl von itzofferte vorliegen, erachtet die WEKO ihre Aus-
57 zu einer Vereinbarung zwischen [G] (Schutz) men ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abrede shtigt.
. Eingabetermin vom [...] aus.
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[G] 100 Schutznahn
[L] keine Eingabe Wird durch
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
537. Laut ihrer Bonusmeldung hat [G] [L] ı mäss eigenen Eingaben hat aber [L] keine (
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
538. Es wurden keine Stellungnahmen zu nicht bestritten.
D. Auswertung
539. Da es sich um ein zeitlich weit zurück handelt und da die Schutznahme nur von [¢ WEKO davon aus, dass man nicht ausschli teiligt war. Dieses Projekt hat zudem kein Jahre später zurückerinnern könnte.
E. Ergebnis
540. Damit ist bewiesen, dass [G] im Fall | wurde durch die Abrede beseitigt oder zumi ligung von [L] wird als nicht genügend bewie
Fall 59: [...] A. Ausschreibung
541. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 59:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [S] Wird durch
Möglicherw.
100 [S] bestreite
[D] [...] Möglicherw [G] [...] Stützofferte
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
542. Laut Bonusmeldung [G] hat [S] bei [¢ Objekt 59 steht im Zusammenhang mit de schützt wurde (Fall 60 wird nicht weiterverf te).
jen
ne eingestanden.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
Jebeten, bei diesem Objekt zurückzustehen. Ge- Ifferte für dieses Projekt eingereicht.
Parteien
diesem Projekt abgegeben bzw. der Sachverhalt
liegendes Projekt mit lediglich einer Bezichtigung >] ohne weitere Belege eingestanden ist, geht die essen kann, dass [L] nicht an der Absprache bea Besonderheiten, an welche man sich mehrere
58 einen Schutz organisiert hat. Der Wettbewerb ndest erheblich beeinträchtigt. Die allfällige Beteisen angesehen.
. Eingabetermin vom [...] aus.
jen
[G] der Schutznahme bezichtigt. aise ein Schutz, nicht mehr nachvollziehbar an wen.
t Schutznahme.
aise Stützofferte.
eingestanden.
Jungen
>] um Schutz bei diesem Objekt ersucht. Dieses 2m nächsten Fall 60, in welchem [G] selber geolgt, da [G] nur eine Richtofferte eingereicht hat-
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
543. [S] bestreitet in ihrer Stellungnahme v um [...] Arbeiten gehandelt, die massgescl von einem Mitbewerber bezichtigt worden, wolle. An der Anhörung vom [...] Oktober 20
D. Auswertung der Stellungnahmen und
544. Zunächst ist festzuhalten, dass [D] au zu einem Schutz gekommen sei. Dies ist be in diesem Projekt. Entscheidend ist jedoch. te sie aus, dass [S] für dieses Projekt um Stellungnahme vom [...] liess [G] zwar verlé dige Person sich nicht mehr an Details erint zichtigung im [...] nach bestem Wissen un Verwaltungsratsprasident von [G] sagte ar nach der Untersuchungseröffnung vom 8. umgedreht werde und die von Absprachen kommen. Es sollten keine Fälle unterdrück sungen ist auch die Absprache im Fall 59 ganges erscheint als glaubhaft und es liegt zuständige Person oder [G] ein Interesse a Hinweise von [S] ([...]) an der Anhörung si entgegen. Auch wenn [S] auf die ausgescht ist, kann sie an einer Abrede interessiert se dass [G] auch in Fall 59 wahrheitsgemässe
E. Ergebnis
545. Somit ist bewiesen, dass es im Fall und jeweils [D] und [G] (Stützofferte) gekor de beseitigt oder zumindest erheblich beein
Fall 60: Wird nicht weiterverfolgt
Fall 60.1: [...] A. Ausschreibung
546. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb mit
Ausschreibungsbeteiligte Fall 60.1:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[G] 100 Objekt in [si Wird durch Schutznahn
[D] [...] Stützofferte
Absageschreiben vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
Das Objekt ist in [den sichergestellten Dokt lich, dass [G] in diesem Projekt geschützt w
Parteien
om [...] die Schutznahme. Es habe sich im Fall 59 ineidert auf ihr Unternehmen passe. Sie sei nur weil dieser in den Genuss eines Bonus kommen 11 bestätigte sie diese Ausführungen.
der Anhörungen
issagt, dass es in diesem Projekt möglicherweise reits ein Indiz für das Vorliegen einer Absprache die Aussage von [G]. In ihrer Bonusmeldung sageinen Schutz gebeten habe. In ihrer schriftlichen ten, dass die für dieses Projekt damals zustän- ıern könne. Allerdings habe diese Person die Bed Gewissen persönlich erstellt. Der Inhaber und ı der Anhörung vom [...] Oktober 2011, dass er Juni 2009 dafür gesorgt habe, dass jeder Stein betroffenen Fälle flächendeckend zum Vorschein t oder geschönt werden. Aufgrund dieser Anweigemeldet worden. Die Beschreibung dieses Vorkein Anhaltspunkt vor, wonach die für Projekt 59 n einer falschen Bezichtigung haben könnte. Die ehen dem Zustandekommen einer Abrede nicht iebenen Arbeiten in Fall 59 spezialisiert gewesen in. Es gibt somit keinen Grund daran zu zweifeln, Angaben gemacht hat.
59 zu einer Vereinbarung zwischen [S] (Schutz) nmen ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abreträchtigt.
. Eingabetermin vom [...] aus. [...].
jen
chergestellten Dokumenten]. [D] der Schutznahme bezichtigt.
ne eingestanden.
eingestanden.
Jungen
ımenten erwähnt]. [D] bestätigt zudem ausdrückorden ist.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
547. In ihrer Stellungnahme hat [G] ihre Sc D. Auswertung der Stellungnahmen und
548. In diesem Fall sind sowohl die Schutz E. Ergebnis
549. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 6( Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und [D] (5 de durch die Abrede beseitigt oder zuminde
Fall 61: [...] A. Ausschreibung
550. [...] schrieb mit Eingabetermin vom [...
Ausschreibungsbeteiligte Fall 61:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[K] [---] Keine Verg [D] offen. Gemäss [K rung zu ver;
[A] Konnte weg
[C] [.-.]
[D] [...] »Mehrere E
[J] Gemäss [K
[..-] rung zu ver: [L] [---] Datum [...] [R] [.-.]
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
551. Diese Bonusmeldung seitens [K] bet mit den anderen Mitbewerbern keine Koor zichtigt, abgesprochen zu haben, dass sie é ten fanden im Rahmen dieses Projektes kei gab es bei diesem Fall keine Vergabe.
E. Ergebnis
552. Aufgrund der vielen Unklarheiten in di nicht vergeben wurde, kann in diesem Fall | als Hintergrundinformation, namentlich als Elemente des Preises abgesprochen sein k
Parteien hutznahme eingestanden. Anhörungen
nahme wie auch die Stützofferte eingestanden.
).1 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des stutzofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurst erheblich beeinträchtigt.
] aus.
jen
abe; in der Bonusmeldung legt [K] eine unechte ARGE mit
| wurde lediglich mit [J] abgesprochen, nicht auf die Teuezichten.
en unklarer Bezeichnung Projekt nicht identifizieren.
ingaben + Abgebotsrunden. Pauschalisiert im [...].-; „Kein
| wurde lediglich mit [J] abgesprochen, nicht auf die Teuezichten.
Jungen
rifft nur eine Teilabrede. Die ARGE [D]/[K] habe Jination getroffen. [J] wird durch [K] lediglich beuf die Teuerung nicht verzichtet würden. Ansonsne Absprachen statt. Laut Bonusmeldung von [K]
esem Fall sowie dem Umstand, dass das Projekt keine Abrede bewiesen werden. Er dient lediglich Beispiel dafür, dass teilweise auch nur einzelne Onnen.
Fall 62: [...] A. Ausschreibung
553. [...] schrieb mit Eingabetermin vom [...
Ausschreibungsbeteiligte Fall 62:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [G] 100 Schutznahn [J] keine Eingabe Wird durch Gemäss [J] Stützofferte Weitere offen Gemäss [G
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
554. Diese Bonusmeldung betrifft eine Ab Bonusmeldung [G] erfolgte ein Anruf von [J her zu rechnen, wenn [G] ihre Preise bekaı am Objekt daher nicht interessiert, wollte a stellte in Aussicht, dass [J] die Offerte am ı an [J]. Mit den anderen Anbietern gab es k war es in diesem Fall noch nicht zur Verg dass die Absprache zwischen [G] und [J]
Auftrag erhalten hat.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
In Ihrer Stellungnahme hält [J] fest, dass Submissionsabsprache beteiligt hat.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
Im Fall 62 handelt es sich um [...] im Zusar befrist). Im Fall 63 liegt der Beweis vor, das mit ist die Bonusmeldung von [G] glaubwür: schen [G] und [J] gekommen ist. Selbst wer suppression“ vor, welche vom Abredetatbes
E. Ergebnis
555. Somit ist der Beweis erbracht, dass € Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und [J] (2 Der Wettbewerb wurde durch die Abrede be
Fall 63[...] A. Ausschreibung
556. [...] schrieb mit Eingabetermin vom [...
Ausschreibungsbeteiligte Fall 63:
] aus.
jen
ne eingestanden.
[G] der Eingabe einer Stützofferte bezichtigt. keine Eingabe.
oder Bid-suppression bestritten.
| weitere Mitbewerber vorhanden.
Jungen
rede zwischen lediglich zwei Unternehmen. Laut | an [G] mit dem Angebot, die eigenen Preise hö- ınt gibt. Offenbar war [J] zeitlich unter Druck und ber der Bauherrschaft eine Offerte abgeben. [G] nächsten Tag erhalte. [G] sandte [...] ihre Offerte eine Kontakte. Zum Zeitpunkt der Bonusmeldung abe gekommen. Es ist aber davon auszugehen, in der Zwischenzeit erfolgreich war und [G] den
Parteien
sie keine Offerte eingereicht und sich an keiner
Anhörungen der Parteien
nmenhang mit den [...] vom Fall 63 (selbe Einga- 3S [G] ihr Offertdeckblatt an [J] zugestellt hat. Dalig, da es auch im Fall 62 zu Preisaustausch zwiin [J] keine Offerte eingereicht hat, liegt eine „Bidtand ebenfalls erfasst wird.
S zu einer Vereinbarung über die Steuerung des stützofferte oder Bid-suppression) gekommen ist. seitigt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
] (vgl. oben Fall 62), auch noch [...] aus.
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[G] 100 Schutznahn [J] Bookmark 1 Wird durch [...] Stützofferte Evtl. weitere offen
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [G]
557. Laut Bonusmeldung erfolgte der glei [Datum X] an [G] machte [J] das Angebot, ihre Preise bekannt gibt.
b) [J]
558. Anlässlich der Sichtung der elektroni: ben eine Offerte eines Konkurrenten, erste [100] Fr, gefunden.
559. Zum Bookmark: In ihrer Stellungnahr eine Offerte von [G] handelt. ,Diese Offerte AG hat jedoch ihre eigenen, in diesem Fall [J] AG hat diese Kalkulation der Gebr. [G] . bekannt, zu welchem Preis die Arbeiten vo gesamt haben bei dieser Ausschreibung | reicht; abgesehen von der erwähnten Offe sicht in diese Offerten und auch nicht in die
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
560. In ihrer Stellungnahme zum Antrag d Der einzige Zweck für den Umstand, dass [ fügung stellte, lag darin, dass [J] im konkret lung im Hinblick auf mögliche künftige Proje
D. Auswertung der Stellungnahmen und
561. Wie bereits im Fall Elektroinstallatior chung einer Stützofferte oder der vereink selbst am Erhalt des Auftrags interessiert : darstellt. Nämlich ist es für den Bauherrn ni eine ernstgemeinte Offerte ist, sondern nut einer verfälschten Entscheidbasis aus.’ D sicht hat, ist auch unerheblich. [G] würde i zustellen, wenn ihr Betrag grosse Änderung dem Offertdeckblatt vom [Datum X + 2 Tag offerierten Preis von [G]. Dass es andere / in die Absprache involviert waren, spricht dings liegt mindestens eine erhebliche Beei
°1 Siehe auch RPW 2009/3, 205 Rz 56 Elektr
jen
ne eingestanden.
9-6b (Offerte von [G] bei [J]). [G] der Eingabe einer Stützofferte bezichtigt.
bestritten.
Jungen
che Ablauf wie bei Fall 62. In einem Anruf vom die eigenen Preise höher zu rechnen, wenn [G]
schen Daten von [J] wurde für dieses Bauvorhalt mit [Datum X + 2 Tage] und Eingabesumme
ne zum Bookmark bestätigt [J], dass es sich um diente der [J] AG als technische Vorlage; die [J] eher hohen, für die Offertstellung verwendet. Die AG nicht mitgeteilt und der [J] AG war auch nicht n der Gebr. [G] AG letztlich offeriert wurden. Inszahlreiche Bauunternehmen eine Offerte einge- ‘tte der Gebr. [G] AG hatte die [J] AG keine Eindefinitive Fassung der Offerte der Gebr. [G] AG.“
Parteien
es Sekretariats hält [J] an ihrer Darstellung fest. G] ihre Offerte als Devisierungsexemplar zur Veren Projekt in Zeitnot war und mit der Offerterstelkte des Bauherrn in Erinnerung bleiben wollte.
Anhörungen
isbetriebe Bern ist festzuhalten, dass die Einreiarungsgemass Verzicht auf eine Offerte, ohne zu sein, auch eine wettbewerbsrelevante Abrede cht ersichtlich, dass die eingereichte Offerte nicht eine Scheinofferte. Damit geht der Bauherr von ass [J] nicht in die definitive Offerte von [G] Einhre Offerte [J] in Hinblick einer Stützofferte nicht } kennen würde. Zudem entspricht der Betrag auf e], welches [J] zugestellt worden ist, dem effektiv \nbieter bei dieser Submission gab, welche nicht gegen die Beseitigung des Wettbewerbs. Allernträchtigung des Wettbewerbs vor, da ein Anbieinstallationsbetriebe Bern.
ter, welcher vom Bauherrn zur Offertstellur reicht hat. Der Bauherr hätte nicht [J] zur ¢ nicht als valabler Anbieter für dieses Projek
E. Ergebnis
562. Somit ist der Beweis erbracht, dass € Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und [J] (St durch die Abrede beseitigt oder zumindest ¢
Fall 64: wird nicht weiter verfolgt
Fall 65: [...]”° A. Ausschreibung
563. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie
Ausschreibungsbeteiligte Fall 65:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [L] 100 Teilauftrag | Wird durch Erhaltene C Keine Stellt [K] (siehe Fälle 65.1 bis | Stützofferte 65.4) [7] Offen
564. Gemäss [K] geht es um die nachfolge
Ausschreibungsbeteiligte Fall 65.1 [...]
Offerenten Offertsummen Bi [L] zu 100 m
Ausschreibungsbeteiligte Fall 65.2 [...]
Offerenten Offertsummen Bi [L] 100 Zl
m [K] L--] St
” Das Datum war gemäss [...] den [...].
1g eingeladen war, nur eine Scheinofferte eingefferte eingeladen, wenn er dieses Unternehmen - erachtet hätte.
S zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurde rheblich beeinträchtigt.
fbauarbeiten im Zusammenhang [...] aus.
jen
m Jahr [...] [K] der Schutznahme bezichtigt. fferten von [L] bei [K].
ingnahme von [L], indirekt eingestanden.
eingestanden.
nd vier verschiedenen Offerten:
emerkungen
ıschlagsempfänger gemäss Fragebogen [K] unbekannt, öglicherweise [L], da tiefere Offerte als [K].
ützofferte eingestanden.
emerkungen
ıschlagsempfänger gemäss Fragebogen [K] unbekannt, öglicherweise [L], da tiefere Offerte als [K].
ützofferte eingestanden.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 65.3 [...]
Offerenten Offertsummen Bi [L] offen zu
m [K] [...] St
Ausschreibungsbeteiligte Fall 65.4 [...]
Offerenten Offertsummen Bi [L] 100 Zl
[L [K] L--] St
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
565. Laut Bonusmeldung wurde [K] von [... Arbeiten möglich sei. Sie übergab [K] die L Preisen. Für [K] war aufgrund dieser Devis Arbeiten hätten gemäss [...] im [...] ausge! Zeitraum nicht über ausreichende Kapazität rung. Sie kontaktierte [L], um zu verifizieren lich von [L] stammt. [L] bejahte dies und fax höher.
566. Diese Bonusmeldung legt ein typische te erhalten und von dort die Kalkulation uk dieser Offerte bei mit den bei [K] handschri [Öffentlicher Auftraggeber] über eine wesen eigene Desinteresse an diesem Auftrag. Di und Beizug einer Konkurrenzofferte zweck: für das Coverpricing. Die abgekupferte und eingegeben.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
567. Keine der an diesem Projekt beteiligt hat [L] ihre Beteiligung an der Absprache be
D. Auswertung der Stellungnahmen und
568. Aufgrund der Formulierung der Zusar (vgl. Ausführungen zu Fall 20) kann man c rekt eingestanden hat. [K] hat die Stützoffer
E. Ergebnis
569. Somit ist der Beweis erbracht, dass e Steuerung des Zuschlags zwischen [L] (S Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
emerkungen
ıschlagsempfänger gemäss Fragebogen [K] unbekannt, öglicherweise [L], da tiefere Offerte als [K].
ützofferte eingestanden.
emerkungen
ischlagsempfanger gemäss [K] unbekannt, möglicherweise |, da tiefere Offerte als [K].
ützofferte eingestanden.
Jungen
| angefragt, ob für [K] eine Offertstellung für diese Jevisierung eines Konkurrenten mit abgedeckten ierung klar, dass sie von [L] stammen muss. Die ührt werden sollen. [K] verfügte aber in diesem en und hatte daher kein Interesse an der Ausfüh- , dass die von [...] erhaltene Devisierung tatsächte anschliessend ihre Offerte an [K]. [K] offerierte
2S Coverpricing nahe. [K] hat von [L] deren Offerjernommen. Der Bonusmeldung liegt eine Kopie ftlich eingesetzten höheren Preisen. [K] hat somit tliche Tatsache nicht informiert, nämlich über das eses Muster — Eingabe trotz fehlendem Interesse ; Erhöhung einzelner „Kostenstellen“ — ist typisch modifizierte Kalkulation wird dann als Stützofferte
Parteien
en Parteien hat dazu Stellung genommen. Somit im vorliegenden Projekt nicht abgestritten.
Anhörungen
nmenfassung in ihrer Stellungnahme zum Antrag lavon ausgehen, dass [L] die Schutznahme inditen zugunsten [L] eingestanden.
s im Fall 65 zu einer Vereinbarung betreffend die chutz) und [K] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
Fall 66: [...] A. Ausschreibung
570. [...] schrieb Tiefbauarbeiten [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 66:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [L] Objekt in [si Wird durch Handnotize 100 Schutznahn [A] Wird durch
Keine Eingabe Keine Stelle
[D] [...] Stützofferte [G] [...] Stützofferte [J] Wird durch Handnotize!
[...] Stützofferte
[P] Wird durch [...] Handnotize!
Protokolleröffnung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
571. Aus [den sichergestellten Dokumente ten [L] eingereicht hat.
b) [G]
572. Laut Bonusmeldung [G] fand am [Dat waren [A], [J], [L], [D] und [G]. Nicht dabei | dung von [J] eine zweite Besprechung bei [. sich darauf, dass die Arbeiten von [L] ausc¢ [L] ebenfalls mit [P] gesprochen hat. Der E protokoll und handschriftliche Notizen (mit
bei, die offenbar anlasslich einer der beide sachlich eingereichten Eingabesummen en den Abspracheteilnehmern vorgesehenen C
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [J]
573. In ihrer Stellungnahme macht [J] gelt weiteres zu einem spateren Zeitpunkt (d.h. hätten ergänzt werden sein können. Aus d wann genau die handschriftlichen Notizen h
jen
chergestellten Dokumenten]. [G] der Schutznahme bezichtigt. n [G] mit Eingabesummen der Konkurrenten.
ne eingestanden.
[G] der Bid-suppression bezichtigt.
ingnahme.
eingestanden.
eingestanden.
[G] der Eingabe einer Stützofferte bezichtigt. n [G] mit Eingabesummen der Konkurrenten.
bestritten.
[G] der Eingabe einer Stützofferte bezichtig.
n [G] mit Eingabesummen der Konkurrenten.
Jungen
n] ergibt sich, dass [D] eine Stützofferte zugunsum X] bei [A] eine Besprechung statt. Anwesend war [P]. Am [Datum X + 14 Tage] fand auf Einla- J] mit den gleichen Teilnehmern statt. Man einigte yefUhrt werden sollten. [G] geht davon aus, dass onusmeldung von [G] liegen das Offertöffnungs- Eingabesummen von [J] [[..-]], [P] I[---]], [L] [L00]) n Besprechungen gemacht worden sind. Die tat- [sprechen wie üblich überschlagsmässig den von )ffertsummen.
Parteien
end, dass die Zahlen der Eingabesummen ohne nach Offerteinreichung bzw. nach Offertöffnung) en Handnotizen von [G] gehe aber nicht hervor, inzugefügt worden seien.
b) [P]
574. [P] bestreitet eine Teilnahme an den ¢ ner Wettbewerbsabrede bewusst.
c) [G]
575. Während der Anhörung am [...] Oktok tizen, diese noch ausführlicher erklärt. Er h dinierung der Offerten vor der Eingabefrist s Handnotizen anlässlich dieser Besprechunc wie er die erhaltenen Preisinformationen aı ner eigenen Offerte eingesetzt hat.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
576. Ausser [P] und [J] haben alle drei we nahme an der Absprache eingestanden. [ Handnotizen und den zusätzlichen Erklärun die Eingabesummen von [J] und [P] vor de zen festgehalten hat. Somit waren alle Subr
E. Ergebnis
577. Somit ist der Beweis erbracht, dass € Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und [D], [C gekommen ist. Der Wettbewerb wurde dur beeinträchtigt.
Fall 67: [...] A. Ausschreibung
578. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie
Ausschreibungsbeteiligte Fall 67:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[L] Objekt in [si Wird durch Wird durch
100 Schutznahn
[A] Wird durch L.--] Stützofferte
[D] Stützofferte Wird durch [...] Wird durch
[G] Stützofferte L..] Wird durch
[J] Wird durch L..] Wird durch
[Q] [...] Wird durch
)ben genannten Besprechungen. Sie sei sich keiyer 2011 hat [[G] AG], der Verfasser der Handnoat bestätigt, dass zwei Besprechungen zur Koorstattgefunden haben (bei [A] und [J]) und dass die jen erstellt worden seien. Er hat auch dargestellt, ıhand einiger Beispiele von Kostenstellen in sei-
Anhörungen
iteren Teilnehmer an dieser Submission die Teil- A] hat nicht dazu Stellung genommen. Aus den gen während der Anhörung geht hervor, dass [G] r Eingabefrist wusste und dies in ihren Handnotinittenten in der Absprache involviert.
S zu einer Vereinbarung über die Steuerung des 5], [A] (Bid-suppression), [P] und [J] (Stützofferte) ch die Abrede beseitigt oder zumindest erheblich
fbauarbeiten im Zusammenhang [...] aus.
jen
chergestellten Dokumenten]. [G] der Schutznahme bezichtigt. [A] der Schutznahme bezichtigt.
ne indirekt eingestanden.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
eingestanden. [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
[A] der Einreichung einer Stützofferte.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Wird durch
Protokolleröffnung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
579. Fall 67 ist Teil einer Absprache, welch sprache organisiert worden war, wurde bere
a) [D]
580. In [den sichergestellten Dokumenten] b) [G]
581. [G] reichte mit ihrer Bonusmeldung \ zum Projekt [...] ein [...]), auf welchen die S handschriftlich die Eingabesummen gewiss Summen von [L] (CHF [...]) und [A] (CHF | [...] [mit [...] also eine Gesamtsumme von C
c) [A]
582. In ihrer Bonusmeldung vom [...] besti 67. [A] erwähnt allerdings nicht, dass der | abgesprochen wurde.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [L]
583. [L] gesteht indirekt die Organisation «€ rungen zu Fall 20).
b) [J]
584. In ihrer Stellungnahme streitet [J] deı summe von [J] tauche nicht in den Handnot von [J] notiert worden wäre, taugte dies in k [G] ohne weiteres auch nachträglich ergänz
c) [Q]
585. [Q] hat nicht dazu Stellung genommer d) [A]
586. In ihrer Stellungnahme fügt [A] hinzu Zusammenhang zwischen den Fällen 25, 2¢
D. Auswertung der Stellungnahmen und
587. Vier von sechs Unternehmen gestehe weiteren Unternehmen ([Q] und [J]) werden Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. [¢ hat die Beteiligung nur pauschal bestritten. sprache involviert.
E. Ergebnis
588. Somit ist der Beweis erbracht, dass € Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und jewe
[A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
ie die Fälle 25, 26, 27 und 67 betrifft. Wie die Abits im Fall 25 dargelegt.
ist dieser Fall zugunsten [L] [erwähnt].
‚om [...] zwei provisorische Deckblatter vom [...] ummen der provisorischen Offerte von [G] sowie er Konkurrenten zu finden sind. Zu [...] sind die [...]) notiert. Zu [...] ist die Summe von [A] (CHF ‚HF [...] notiert.
itigt [A] die von [G] gelieferte Darstellung zu Fall -all 67 zusammen mit den Fällen 25, 26 und 27
Parteien
sines Schutzes beim Projekt 67 ein (vgl. Ausfüh-
° Einreichung einer Stützofferte ab. Die Eingabeizen von [G] auf. Selbst wenn die Eingabesumme einer Weise als Beweis. Die Notizen könnten von t worden sein.
1 bzw. den Sachverhalt nicht bestritten.
, dass sie nicht (mehr) beurteilen könne, ob ein 5, 27 und 67 bestehe (Rz 43).
Anhörungen
n ihre Teilnahme an der Absprache ein. Die zwei sowohl von [G] als auch von [A] glaubwürdig der 2] hat auf eine Stellungnahme verzichtet und [J] Somit waren alle sechs Submittenten in der Ab-
S zu einer Vereinbarung über die Steuerung des Is [D], [G], [A], [Q] und [J] (Stützofferte) gekom- men ist. Der Wettbewerb wurde durch die , trächtigt.
Fall 68: [...] A. Ausschreibung
589. [...] schrieb Tiefbauarbeiten im Zusam
Ausschreibungsbeteiligte Fall 68:
Offerenten Offertsummen Bemerkuns
[L] Wird durch 100 Wird durch
[D] [...] Möglicherw
[G] [...] Stützofferte
[J] [...]
Weitere, nicht Sind laut Bc
mehr bekannte
Unternehmen offen
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
590. In [den sichergestellten Dokumenten Antwort zum Fragebogen erwahnt [D] die M
b) [G]
Diese Bonusmeldung legt nur das Verhalt Unternehmen [G] nicht mehr bekannt sind.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [L]
591. Dieser Fall wurde in der Tabelle 7 des treffend dieses Falles nicht Stellung nehme:
b) [J]
592. In ihrer Stellungnahme streitet [J] de nusmeldung von [G] geht nur hervor, dass nahme von [J] an der Absprache sei gar nic
D. Auswertung der Stellungnahmen und
593. [J] wurde von [G] nicht bezichtigt. E. Ergebnis
594. Im Fall 68 konnte keine Submissionsa
Abrede beseitigt oder zumindest erheblich beeinmenhang mit [...] aus.
yen
[G] der Schutznahme bezichtigt.
[D] eventuell der Schutznahme bezichtigt.
eise Stützofferte.
eingestanden.
ynusmeldung [G] nicht mehr bekannt.
Jungen
] ist dieser Fall nicht eingetragen, [...]. In ihrer öglichkeit eines Schutzes, eventuell an [L].
1is zwischen [L] und [G] offen, weil die anderen
Parteien
Antrags des Sekretariates vergessen. [L] hat be- 1 können.
r Einreichung einer Stützofferte ab. Aus der Bo- [L] [G] um einen Schutz gebeten hat. Die Teilht erwähnt.
Anhörungen
brede nachgewiesen werden.
Fall 69: [...] A. Ausschreibung
595. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie
Ausschreibungsbeteiligte Fall 69:
Offerenten Offertsummen Bemerkuns [G] In [den sich
100 Schutznahn [D] [...] Stützofferte [I] Wird durch
[...] Stützofferte [J] Wird durch
. . Wird durch keine Eingabe | der Einreict
[L] Wird durch L.--] Stützofferte
[Q] [...]
Weitere Unter- Sind laut Bc
nehmen offen
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
596. In [den sichergestellten Dokumenten summe von [>100] [erwähnt].
b) [G]
597. Diese Bonusmeldung legt einerseits c und anderseits das Verhältnis von [G] unc meldung [G] ersuchte [G] die Mitbewerber Teilnehmer um Einreichung von Stützoffer ARGE. [J] führte aber keine Arbeiten aus. eingereicht. Sämtliche Mitbewerber werden tigt.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [L]
In ihrer Stellungnahme streitet [L] der Einrei ab. Ein entsprechendes Telefonat von [G] v gen liessen sich nicht belegen und basierte rungsvermögen von [G].
fbauarbeiten im Zusammenhang [...] aus.
jen
ergestellten Dokumenten] [erwähnt].
ne eingestanden.
eingestanden.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
bestritten.
[D] der Schutznahme mit [G] als ARGE bezichtigt.
[G] der gemeinsamen Bildung einer unechten ARGE und lung einer Stützofferte bezichtigt.
[G] der Eingabe einer Stützofferte bezichtigt.
bestritten.
ynusmeldung [G] nicht mehr bekannt.
Jungen
] ist dieser Fall (ARGE [G]/[J]) mit einer Stützlas Verhältnis zwischen [G] und [J] (ARGE) offen | [J] zu den anderen Mitbewerbern. Laut Bonus- [L], [D], [], [J] und weitere nicht mehr bekannte ten und bildete mit [J] zusammen eine unechte Gemass eigenen Angaben hat [J] keine Offerte -somit der Einreichung einer Stützofferte bezich-
Parteien
chung einer Stützofferte im Fall 69 zugunsten [G] vird ebenfalls bestritten. Samtliche Anschuldigun- Nn einzig und alleine auf dem subjektiven Erinne- b) [I]
In ihrer Stellungnahme führt [I] aus, dass punkte hätten ausfindig machen können, v schliessen lassen würden und streitet die S:
c) [J]
598. In ihrer Stellungnahme bestreitet [J], | gewesen sei. Die blosse Aussage zweier S entlasten und andere belasten, stelle keine missionsabsprache betreffend das Projekt €
D. Auswertung der Stellungnahmen und
599. Fall 69 ist in [den sichergestellten Dol Daraus ergibt sich, dass es in diesem Fall über die Steuerung des Zuschlags gekom meldung [G] deckt sich mit [den sichergest von [J] an der Absprache ohne Zweifel bele nicht der gemeinsamen Schutznahme mit wird als ,Bid-suppression* Rechnung getra [G] glaubwürdig dargelegt. [G] gibt zu, zu il Die Aussage von [G], auch mit [L] und [I] di ben, ist im Übrigen nachvollziehbar, da die zielführend ist, wenn sie nur mit einem and erstellt, dass auch [L] und [I] an der Absprac
E. Ergebnis
600. Somit ist der Beweis erbracht, dass € Zuschlags zwischen [G]/[J] (Schutz) und je Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 70: [...] A. Ausschreibung
601. [...], schrieb Tiefbauarbeiten im Zusa schliessend führte dieser Bauherr Verhandl chend günstiges Angebot eingereicht hatter
Ausschreibungsbeteiligte Fall 70:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[L] Wird durch
Telefonnoti:
100 Schutznahn
[A] Wird durch
In der Bont
[...] nahme für [
[G] [...] Stützofferte [J] [...]
[Q] keine Eingabe
sie in internen Nachforschungen keine Anhaltsjelche auf eine Abredebeteiligung in diesem Fall achverhaltsdarstellung durch [G] ab.
dass sie an einer Absprache im Fall 69 involviert elbstanzeiger, die gezwungermassen sich selbst in Beweis für eine Beteiligung [J]s an einer Sub- 9 dar.
Anhörungen
<umenten] zugunsten der ARGE [G]/[J] [erwähnt]. zwischen [G]/[J] und [D] zu einer Vereinbarung nen ist. Die Sachverhaltsdarstellung der Bonusallten Dokumenten]. [...] Daher ist die Beteiligung gt. Da [J] keine Arbeiten ausgeführt hat, wird sie [G] belastet. Ihrer Teilnahme an der Absprache gen. Auch die Beteiligung vom [L] und [I] ist von wren Gunsten einen Schutz organisiert zu haben. e Einreichung einer Stützofferte vereinbart zu ha- : Organisation eines Schutzes in der Regel nicht eren Submittenten zustande kommt. Daher ist es she teilgenommen haben.
S zu einer Vereinbarung über die Steuerung des weils [D], [L], [I] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
mmenhang mit [...] mit Eingabefrist [...] aus. Anungen mit denjenigen Bewerbern, die ein ausrei- .
jen
[G] der Schutznahme bezichtigt. 7 [G] mit [A].
ne indirekt eingestanden.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ısmeldung von [G] wird [A] der Organisation einer Schutz- |] bezichtigt.
eingestanden.
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
602. Die Bonusmeldung [G] legt das Verl zweimal eine Stützofferte eingereicht hat. | mit handschriftlichen Einträgen und eine Te
603. Laut Bonusmeldung [G] erhielt [G] vc der ersten Runde für ca. [100 + x].- CHF of le dann geschaut werden. [G] offerierte ent Rabatt. Ob vor dem Abgebot nochmals eit bei [G] nicht mehr eruiert werden. [G] geht ressierten Unternehmen gesprochen hat.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [L]
604. [L] gesteht indirekt, dass sie beim Fa Fall 38).
b) [A]
605. In ihrer Stellungnahme macht [A] gel umfassenden internen Untersuchungen nic hörde diesen Fall als erwiesen erachte, ver die daraus fliessenden Anforderungen an d die Unterschiede zum Fall 74 bestehen sol als nicht gegeben erachtet. Fall 70 sei som render Umstand angerechnet werden.
c) [J]
606. In ihrer Stellungnahme macht [J] gelt nur auf der Aussage von [G] beruhe. In de werde [J] gar nicht erwähnt.
d) [G]
607. Während der Anhörung vom [...] Oktc dung. Die Absprache sei in der Telefonnc MwSt., beim Abgebot wird geschaut gemä: sich um Herrn [[A] AG] von der Firma [A] ha
D. Auswertung der Stellungnahmen und
608. Entgegen der Stellungnahme von [A] reine Behauptung. Die Aussage beruht auf worden ist, d.h. am Tag der Eingabefrist. A der Absprache vom [A] erwiesen. [G] hat eingestanden. [L] hat indirekt die Schutzna Fall 38).
E. Ergebnis
609. Somit ist der Beweis erbracht, dass € Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und jewe Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Jungen
1altnis zwischen [G] und [A] offen und dass [G] Jer Bonusmeldung liegen hierzu Dokumente bei lefonnotiz, offenbar vom Gesprach mit [A].
yn [A] einen Anruf, [G] solle für dieses Objekt in ferieren. Bei allfälligen Abgeboten (2. Runde) solsprechend. Beim Abgebot gewahrte [G] noch 5% 1 Telefonat zwischen [A] und [G] stattfand, kann davon aus, dass [A] auch mit den anderen inte-
Parteien
Il 70 geschützt worden ist (vgl. Ausführungen zu
fend, dass sie diese Behauptungen von [G] trotz ‚ht bestätigen könne. Wenn die Wettbewerbsbeletze es die Regeln der Unschuldsvermutung und las Beweismass. Es sei denn auch nicht klar, wo len, in welchem das Sekretariat den Sachverhalt it nicht erwiesen und dürfe [A] nicht als erschweend, dass der Vorwurf der Wettbewerbsbehörde n Dokumenten in der Beilage der Bonusmeldung
ber 2011 bestätigte Herr [[G] AG] die Bonusmeltiz vom [Datum X] festgehalten: „[110 + x] inkl. ss Absprache mit [A] AG]. [G] bestätigt, dass es ndelt.
der Anhörungen
ist die Sachverhaltsdarstellung von [G] nicht eine einer Telefonnotiz, welche am [Datum X] erstellt ufgrund dieser Telefonnotiz ist die Teilnahme an die Einreichung einer Stützofferte zugunsten [L] hme eingestanden (siehe auch Ausführungen zu
S zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [A] und [G] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
Fall 71: [...] A. Ausschreibung
610. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 71:
Offerenten Offertsummen Bemerkun: [D] Objekt in [d Wird durch
100 Schutznahr
[A] L..] Wird durch [G] [...] Stützofferte [H] [...] Wird durch ü [...] Wird durch (J] [-..] Wird durch IK] [...] Wird durch [L] Wird durch [...] Wird durch
[Q] [...] Wird durch
Protokolleröffnung vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
611. Der Fall ist in [den sichergestellten [ [D] ging. [D] hat auch die Schutznahme bes
b) [G]
612. Laut Bonusmeldung wurde [G] von [L in ihrer Bonusmeldung aus: „Die anderen A stehen.“ Namentlich kann sich [G] aber nu wertung der Fragebögen hat ergeben, dass Offerte für dieses Projekt eingereicht haben
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [D]
613. In ihrer Stellungnahme bestätigt [D] (2 kolleröffnung [...] aufgeführten Unternehmer
b) [L]
614. [L] streitet die Einreichung einer Stüt würde im Wesentlichen auf vom Hörensag Aussagen Dritter basieren. Diese Aussagı schuldigungen von [G] hätten das Ziel [L] Zt
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
en sichergestellten Dokumenten]. [G] der Schutznahme bezichtigt.
ne eingestanden.
[D] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
[D] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[D] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[D] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[D] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. [D] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[D] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
J)okumenten erwähnt], obschon der Zuschlag an tätigt.
)] um Schutz für diese Arbeiten ersucht. [G] sagt nbieter würden — gemäss [D] — ebenfalls zurückr an [L] als anderen Anbieter erinnern. Die Aus- > [Q], [H], [A], [I] und [J] als weitere Anbieter eine
Parteien
Iso die Schutznehmerin), dass alle auf der Proto- 1 in der Absprache involviert waren.
zofferte zugunsten [D] ab. Die Aussage von [G] en erworbenem Wissen, Mutmassungen und auf > sei unglaubwürdig und frei erfunden. Die An- ı schädigen.
c) [G]
615. Bei Rückfrage der Wettbewerbsbehö Herr [[G] AG], dass [L] bei diesem Projekt e sollte [...]. Deshalb habe sich [G] stark um | grosses Interesse an diesem Auftrag und « [L] das letzte Unternehmen gewesen, mit d spräche geführt hatte. Deshalb kann sich H nern.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
616. [D] hat die Schutznahme eingestande in ihrer Bonusmeldung ausgeführt, dass [D] zurückstehen würden. Namentlich konnte s nusmeldung [G] in ihrer Stellungnahme vol dass es sehr wohl möglich ist, dass sich ein noch an viele Details einer Submission erinı aufweist (siehe auch Ausführungen unter R be konnte sich der zuständige Mitarbeiter nı rent dabei war. Somit waren alle acht weiteı
E. Ergebnis
617. Somit ist der Beweis erbracht, dass € Zuschlags zwischen [D] (Schutz) und jewe gekommen ist. Der Wettbewerb wurde dur beeinträchtigt.
Fall 72: [...] A. Ausschreibung
618. [Offentlicher Auftraggeber] schrieb Tie
Ausschreibungsbeteiligte Fall 72:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[L] Objekt in [d
Wird durch
100 Schutznahn
[A] Bestatigt G
zwischen w
[D] [...] Stützofferte [H] L.--] [J] [...]
[K] [...] Stützofferte
[Q] [---]
rde bestätigt der zuständige Mitarbeiter bei [G], ine Stützofferte eingereicht hat. In diesem Projekt Jiesen Auftrag bemüht. [L] hatte jedoch ebenfalls sei der härteste Konkurrent gewesen. Zudem sei em Herr [[G] AG] hinsichtlich dieses Objekts Geerr [[G] AG] noch gut an den Kontakt mit [L] erin-
Anhörungen
n. [G] hat die Stützofferte eingestanden. [G] hat ihr gesagt hätte, dass alle anderen Unternehmen sich [G] aber nur an [L] erinnern. [D] hat die Bo- Istandig bestätigt. Der vorliegende Fall bestätigt, -Bonusmelder selbst [...] Jahre nach der Vergabe ıern kann, da jedes Projekt spezifische Merkmale z 99). Selbst mehr als [...] Jahre nach der Vergaoch daran erinnern, dass [L] als härtester Konkuren Submittenten in die Absprache involviert.
S zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [L], [H], [A], [Q], IK], [J], [G], [N (Stützofferte) ch die Abrede beseitigt oder zumindest erheblich
fbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] aus.
jen
en sichergestellten Dokumenten]. [K] der Schutznahme bezichtigt.
ne indirekt eingestanden.
espräche zwischen Wettbewerbern, weiss aber nicht mehr em genau.
eingestanden.
eingestanden.
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
619. Fall 72 ist in [den sichergestellten D [erwähnt].
b) [K]
620. Laut Bonusmeldung [K] Kontaktierte [ bot [K] an, dafür beim Objekt [...] (Fall 7), zı noch mit anderen Mitbewerbern gesprocher
c) [A]
621. Gemäss internen Abklärungen vom [/ on [...] Gespräche zwischen Wettbewerbe: nicht mehr nachvollziehbar, welche Unterne die Gespräche stattfanden. [A] gab als Eing Projekt nach ihrer Kenntnis nicht realisiert den Zuschlag erhalten zu haben, ist davon weise bezieht sich ihre Eingabesumme auf Projekts des Falls 72. Die von ihr genannt belle aufgenommen.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
622. Die beteiligten Unternehmen haben k bzw. haben die Sachverhaltsdarstellung nic
D. Auswertung der Stellungnahmen und
623. Fall 72 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich, dass es in diesem Fall zwischer erung des Zuschlags gekommen ist. [K] ges [L] ein. [L] gesteht ebenfalls indirekt ihre Scl
E. Ergebnis
624. Somit ist der Beweis erbracht, dass € Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und jewe Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 73: [...] A. Ausschreibung
625. [...], schrieb Tiefbauarbeiten ([...] im aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 73:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[I] keine Eingabe Wird durch [I] hat gem
[G] 100 Stützofferte
Jungen
okumenten] mit einer Stützofferte zugunsten [L]
L] sie, da [L] diese Arbeiten unbedingt wollte. [L] irück zu stehen. [K] ist nicht bekannt, ob [L] auch ) hat.
\] scheinen im Zusammenhang mit der Submissin stattgefunden zu haben. Es ist für [A] jedoch 'hmen daran beteiligt waren und in welcher Form abesumme CHF [43] an und sagte aus, dass das wurde. Da [L] zum selben Projekt jedoch angab, auszugehen, dass sich [A] geirrt hat. Möglicher- “ein anderes Projekt oder nur auf einen Teil des 2 Eingabesumme wurde deshalb nicht in die Ta-
Parteien
eine weiteren Eingaben zu diesem Fall gemacht ht bestritten.
Anhörungen der Parteien
)kumenten] zugunsten von [L] [erwähnt]. Daraus | [L] und [D] zu einer Vereinbarung über die Steusteht die Einreichung einer Stützofferte zugunsten qutznahme (vgl. Ausführungen zu Fall 20).
S zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [D] und [K] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
Zusammenhang mit [...] mit Eingabefrist im [...]
jen
[G] der Schutznahme bezichtigt.
Ass eigenen Angaben nicht offeriert.
eingestanden.
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
626. Laut Bonusmeldung [G] kontaktierte [ ten, über jenem von [I] liegenden Betrag o rierte für CHF [100].
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
627. In ihrer Stellungnahme führt [I] aus, di stand einer ernsthaften öffentlichen Aussch maligen Kaufvertrag hätte sich [Q] unter a Kosten verpflichtet. Mündlich sei vereinba schriebenen Arbeiten verrichten werde. [...] mit den entsprechenden [...] beauftragt wir forderlich. Nach der Ausschreibung sei es ü
D. Auswertung der Stellungnahmen und
628. Betreffend die Stellungnahme von [I] : sen. Selbst wenn ein Auftrag einem Untern gung von konkurrenzfähigen Preisen. Dies wonach es im vorliegenden Projekt zu Abe Absprache bei den Abgebotsrunden stattge basis für die Preisnachverhandlungen abge Wettbewerbs darstellt.
E. Ergebnis
629. Somit ist der Beweis erbracht, dass € Zuschlags zwischen [I] (Schutz) und [G] (St durch die Abrede zumindest erheblich beeir
Fall 74: [...] A. Ausschreibung
630. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 74:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[L] Objekt in [si Wird durch Agendaeint
100 Schutznahn
[A] Wird durch
Hat nach ei keine Eingabe Agendaeint
[D] [...] Stützofferte
[G] [...] Stützofferte
[H] keine Eingabe | wird durch
Jungen
I] sie und wünschte, dass [G] zu einem bestimmfferiere. [G] kam diesem Wunsch nach und offe-
Parteien
ass die Tiefbauarbeiten des Falles 73 nie Gegenreibung waren. [...] von [Q] erworben und im danderem zur Beseitigung der Altlasten auf eigene rt worden, dass [I] auch die im Fall 73 ausge- und [I] hätten von Anfang an vereinbart, dass [I] 1. Entsprechend war eine Schutznahme nicht erberdies zu Abgebostrunden gekommen.
Anhörungen
sei auf die Ausführungen zu Fall 6 und 24 verwieehmen zugesichert wurde, ist es unter der Bedinwurde auch bestätigt durch den Hinweis von [I], yebotsrunden gekommen sei. Selbst wenn keine funden hätte, war auch jeden Fall die Ausgangssprochen, was eine erhebliche Behinderung des
S zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurde trächtigt.
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
chergestellten Dokumenten]. [G] der Schutznahme bezichtigt. rag Absprachesitzung.
ne eingestanden.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. genen Angaben nicht offeriert.
rag Absprachesitzung.
eingestanden.
eingestanden.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Hat nach ei
Agendaeint
[J] Wird durch [...] Agendaeint
[Q] Wird durch L..] Agendaeint
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
631. Der Fall ist in [den sichergestellten Do Unternehmen.
b) [G]
632. Laut Bonusmeldung [G] kam es am [ zu einer Submissionsbesprechung der mö besprochen, u.a. auch Fall 18 (vgl. oben, |
[L], [YJ], [Q], [H] und [A].
633. Es wurde vereinbart, dass [L] den Z sollte und die anderen Anbieter höher rechi CHF [[...]], worauf [G] für CHF [[...]] offerierte
634. [G] hat ihrer Bonusmeldung zudem ei beigelegt: „13.15 [...] (...) [J]; [A] & [I]; [H] [D c) [L]
635. [L] hat die Schutznahme in ihrer Antw
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [Q]
636. [Q] macht geltend, dass die Behauptı [J] teilgenommen hat, nicht belegt sei.
b) [J]
637. [J] macht geltend, dass die Aussage ein vermeintliches Treffen bei [J] Aussage Diese beschuldige offensichtlich [J] system:
c) [G]
638. Während der Anhörung vom [...] Okto chen wiederholt. Bei der Sitzung vom [...] Projekt 74 besprochen worden. [G] ist sich den hat und dass dieses Unternehmen anw
D. Auswertung der Stellungnahmen und
639. Beim Fall 74 haben sowohl die Schutz [D] und [G] ihre Teilnahme an der Abspracl mit den Namen der erwarteten Teilnehmer bei [J] und an der Absprache beim Fall 74
genen Angaben nicht offeriert.
rag Absprachesitzung.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
rag Absprachesitzung.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
rag Absprachesitzung.
Jungen
kumenten erwähnt] und nennt [L] als geschütztes
...] um 13:15 Uhr bei [J] auf deren Einladung hin glichen Anbieter. Verschiedene Objekte wurden ...]. [G] nennt als Teilnehmer an der Sitzung [D],
uschlag für das Objekt gemäss Fall 74 erhalten nen sollten. [L] wünschte von [G] einen Preis von
ne Kopie des folgenden Agendaeintrags vom [...]
I“.
ort vom 9. Dezember 2010 eingestanden.
Parteien
Ing von [G], dass [Q] an der Sitzung vom [...] bei
von [G] und die Kopie des Agendaeintrags über n ein und derselben Selbstanzeigerin [G] seien. tisch.
ber 2011 hat [G] die Bonusmeldung im Wesentlibei [J] sei neben dem Projekt 18 [...]) auch das er, dass die Absprachesitzung bei [J] stattgefunesend war.
der Anhörungen
7nehmerin [L] als auch zwei weitere Konkurrenten 1e eingestanden. Aufgrund eines Agendaeintrags bezichtigt [G] [J], [Q], [H] und [A] an der Sitzung teilgenommen zu haben. Die Erklarung zu dem
Agendaeintrag waren präzise und beide S« 74) haben den Schutz eingestanden. Somit ternehmen an der Absprache teilgenommer
E. Ergebnis
640. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 7 Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und jeweil: Der Wettbewerb wurde durch die Abrede be
Fall 75: [...] A. Ausschreibung
641. [...] schrieb Tiefbauarbeiten im Zusam
Ausschreibungsbeteiligte Fall 75:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc tl] 100 Wird durch
[A] L.--]
[G] [...] Stützofferte [J] [...]
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
642. Laut Bonusmeldung [G] erfolgte im [. bringen, wie gross das Interesse von [G] : punkt ihre Offerte bereits eingereicht.
643. Als der Bauherr Nachverhandlungen | se sagte, sie habe fur [93] offeriert. Die Off sagte [I], dass [G] nicht unterbieten werde. Abgebot von CHF [>100].- ein.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [I]
644. [I] gibt in ihrer Antwort vom [...] zum F
645. [I] verweist auf die Ausführungen zu und [I] im Zusammenhang mit diesem Fallr b) [G]
646. Anlässlich der Anhörung vom [...] Okt: lichen wiederholt. Der zuständige Mitarbeite innern, insbesondere auch von welchem NV Summe von [I]. Dieses Projekt sei ihm noc
[---] D. Auswertung der Stellungnahmen und
647. An dieser Stelle sei auf die Ausführun
shutznehmerinnen ([A] im Fall 18 und [L] im Fall ‚ist rechtsgenüglich nachgewiesen, dass alle Un- | haben.
4 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des 5 [G], [J], [D], [Q], [H] und [A] (Stützofferten) kam. seitigt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
menhang mit der [...] mit Eingabefrist [...] aus.
yen
[G] der Schutznahme bezichtigt.
eingestanden.
Jungen
.] ein Anruf von [I] an [G]. [I] wollte in Erfahrung in diesen Arbeiten sei. [G] hatte zu diesem Zeitverlangte (Abgebote), telefonierte [G] mit [I]. Dieerte von [G] war deutlich höher gewesen und [G] [G] reichte in den Nachverhandlungen am [...] ein
Parteien
-ragebogen an, für CHF [100] offeriert zu haben.
Fall 73. Von allfälligen Kontakten zwischen [G] abe [I] keine Kenntnisse.
ber 2011 hat [G] ihre Bonusmeldung im Wesentr, [[K] AG], konnte sich genau an alle Details erlitarbeiter von [I] er kontaktiert wurde und an die h so präsent in Erinnerung geblieben, weil er an
der Anhörungen
gen zu Fall 73 verwiesen.
E. Ergebnis
648. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 7 Zuschlags zwischen [I] (Schutz) und [G] (St Abrede beseitigt oder zumindest erheblich k
Fall 76: [...] A. Ausschreibung
649. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie Eingabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 76:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [L] Objekt in [si 100 Wird durch [...] (keine Par- Wird durch [D] [...] Stützofferte [G] [...] Stützofferte
Offertöffnungsprotokoll vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
650. Fall 76 ist in [den sichergestellten D [erwähnt].
b) [G]
651. Laut Bonusmeldung [G] wurde sie un bei diesen Arbeiten höher rechnen würde. auch höher rechnen würden. Beim zweiten sprochen und habe deren Zusage. [L] fragt reichte eine Offerte vom CHF [[...]].- ein.
652. [G] bezichtigt [D] und [...] (keine Parte C. Stellungnahmen und Anhörungen der
653. [L] bestätigt indirekt in ihrer Stellungr ist. In der Zusammenfassung ihrer Stellun Vorentwurf in der untersuchten Periode lec nicht widerlegt werden könnte“. Lediglich vie
[...]). D. Auswertung der Stellungnahmen und
654. Fall 78 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich, dass es in diesem Fall zwische| über die Steuerung des Zuschlags gekomn ferte zugunsten [L] ein.
5 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ützofferte) kam. Der Wettbewerb wurde durch die yeeintrachtigt.
fbauarbeiten im Zusammenhang mit dem [...] mit
yen
chergestellten Dokumenten].
[G] der Schutznahme bezichtigt.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
eingestanden.
Jungen
okumenten] mit einer StUtzofferte zugunsten [L]
1 den [...] von [L] angerufen. [L] fragte an, ob [G]
[G] erkundigte sich, ob die anderen Beteiligten Anruf teilte [L] mit, sie habe mit den anderen ge- e [G], ob diese auf CHF [[...]].- gehen könnte. [G]
1) der Einreichung einer Stützofferte. Parteien
lahme, dass sie im Projekt 76 geschützt worden gnahme hält [L] fest, dass „in Abweichung zum liglich in 11 Projekte eine Schutznahme vom [L] r Schutznahmen wurden vom [L] bestritten (Fälle
der Anhörungen
)kumenten] zugunsten von [L] [erwähnt]. Daraus n [L] und [D] (Stützofferte) zu einer Vereinbarung 1en ist. [G] gesteht die Einreichung einer Stützof-
E. Ergebnis
655. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 7 Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und jeweil wurde durch die Abrede beseitigt oder zumi
Fall 77: [...] A. Ausschreibung
656. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 77:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [A] Wird durch 100 Beteiligung [J] Wird durch Wird durch [...] zichtigt. [K] Zuschlag ar [...] Stützofferte
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
657. Laut ihrer Bonusmeldung klärte [K] d diesen Arbeiten vorgängig mündlich ab. Ar ressenten bei [J]. [K] und [A] bekundeten eı onen einigte man sich, dass [A] die Arbeit höher als [A]. [Öffentlicher Auftraggeber] v gründete dies mit den „guten Erfahrungen d
b) [A]
658. In der Ergänzung zur Bonusmeldung spräche stattfanden. Beteiligt gewesen seie geben. Die Gespräche seien allerdings erg schlag erhalten.
659. [A] reichte zudem einen Auszug au Plattform ein. Daraus geht hervor, dass ne Interesse an Fall 77 bekundete.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [A]
660. In ihrer Stellungnahme macht [A] ge werden kann, da sie den Zuschlag gemäss.
6 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des s [G] und [D] (Stützofferte) kam. Der Wettbewerb ndest erheblich beeinträchtigt.
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
[K] der versuchten Schutznahme bezichtigt.
an Gesprächen über die Submission eingestanden.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[A] der Beteiligung an Gesprächen über die Submission be-
1 [K], trotz höherem Preis.
eingestanden.
Jungen
as Interesse der anderen möglichen Anbieter an ischliessend gab es ein kurzes Treffen der Intensthaftes Interesse am Zuschlag. Nach Diskussiausführen soll. [K] und [J] offerierten daher 3% =rgab die Arbeiten aber trotzdem an [K]. Sie beer letzten Jahre“.
gibt [A] an, dass bezüglich dieses Projekts Gen [A], [J] und [K]. [A] sollte die tiefste Offerte einebnislos verlaufen. [K] habe schliesslich den Zus der Interessenten-Liste gemäss SBV-Internet ben den genannten Unternehmen kein weiteres
Parteien
tend, dass sie nicht für den Fall 77 sanktioniert Absprache nicht erhalten hat.
b) [J]
661. [J] bringt vor, dass der Vorwurf des S beiden selbstanzeigenden Firmen basiere. |
D. Auswertung der Stellungnahmen und
662. Es steht somit fest, dass es im Fall Steuerung des Zuschlags gekommen ist. Z an der Absprache eingestanden, sodass di bewerbsbeeinträchtigung geführt hat.
E. Ergebnis
663. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 7 Schutz), [J] und [K] (Stützofferte) gekomm erheblich beeinträchtigt.
Fall 78: [...] A. Ausschreibung
664. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 78:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [B] Wird durch 100 Wird durch [F] [...] Stützofferte IK] [...] Stützofferte IM] keine Eingabe | wird durch Weitere Mitbe- Siehe Bonu
werber nicht
mehr bekannt offen
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
665. Laut Bonusmeldung [K] fragte [B] an, Nach einigen Telefonaten willigte [K] ein.
b) [F]
666. [F] gab an, dass [B] anfragte, ob sie den Arbeiten hatte, willigte sie nach mehrer rieren.
sekretariates lediglich auf den Behauptungen der Dieser Vorwurf sei für sie nicht nachvollziehbar.
Anhörungen
77 zu einer nicht erfolgreichen Abrede über die wei von drei Submittenten haben ihre Teilnahme e Abrede mindestens zu einer erheblichen Wett-
7 zu einer Vereinbarung zwischen [A] (versuchter en ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abrede
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
[K] der Schutznahme bezichtigt. [F] der Schutznahme bezichtigt.
eingestanden.
eingestanden.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
smeldung [K].
Jungen
ob [K] bei diesen Arbeiten höher rechnen würde.
höher rechnen würde. Obwohl [F] Interesse an en telefonischen Diskussionen ein, höher zu offe-
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [B]
667. [B] bestreitet die Vorwürfe. Es könne renten gesprochen werden, wenn man dere
b) [M]
668. [M] bestreitet die Einreichung einer S ferte eingegeben, auch nicht um jemanden diesem Zeitpunkt gar keine Kapazitäten gef und sage mit keinem Wort, dass und wie [M
D. Auswertung der Stellungnahmen und
669. [K] und [F] haben ihre Stützofferte Schutznahme. Dass den Aussagen von [K gezeigt. [K] ist als Bonusmelderin glaubwü tigt. Dass diese zur selben Gruppe wie [K] führungen in Rz 100). Es liegen Zweifel vi Absprache bewusst auf die Einreichung ein „Bid-suppression“ müssen qualifizierte Anh:
E. Ergebnis
670. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 7 Zuschlags zwischen [B] (Schutz) und [K] so durch die Abrede beseitigt oder zumindest « von [M] an der Absprache ist nicht bewieser
Fall 79: [...] A. Ausschreibung
671. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 79:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [J] Objekt in [si Wird durch
100 Fax vom [..
[D] [...] Stützofferte [G] [...] Stützofferte [L] Wird durch [...] Keine Stellt
Offertöffnungsprotokoll vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
672. Der Fall ist in [den sichergestellten Dc Höhe von CHF [107] [erwähnt].
Parteien
im Übrigen nicht von Aussagen zweier Konkurn wirtschaftliche Verflechtung berücksichtige.
tützofferte. [M] habe für dieses Projekt keine Ofzu schützen. Sie habe nicht offeriert, weil sie zu abt habe. Die Bezichtigung durch [G] sei zu vage ] an der Abrede beteiligt gewesen sein soll.
der Anhörungen
eingestanden und bezichtigten [B] damit der | gefolgt werden kann, hat sich bereits mehrfach rdig. Ihre Ausführungen werden durch [F] bestägehört, ändert daran nichts (siehe dazu die Ausjr, dass [M] im vorliegenden Fall aufgrund einer er Offerte verzichtet hat. Für das Vorliegen einer iltspunkte vorliegen (vgl. Rz 1130 ff.)
8 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des wie [F] (Stützofferte) kam. Der Wettbewerb wurde arheblich beeinträchtigt. Eine allfällige Beteiligung 1.
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
chergestellten Dokumenten]. [G] der Schutznahme bezichtigt. | von [J] an [G] mit ihrer Offerte und handschriftlicher Notiz.
eingestanden.
eingestanden.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ingnahme.
Jungen
)kumenten] mit einer Stützofferte zugunsten [J] in b) [G]
673. Laut Bonusmeldung [G] fragte [J] an würde und stellt ihre Offerte (Eingabesumn dass [J] auch mit anderen Anbietern gespro
674. [G] reichte zudem einen Fax vom [...] und eine handschriftliche Notiz („+ 3% Pro: falls durch den Empfänger [G] als Beweis fü
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [J]
675. In ihrer Stellungnahme bestreitet [J] e [sichergestellten Dokument] für samtliche | Bonusmeldungen seien generell aus stratec
676. Die Eingabesummen gemäss dem ( den im Fax vom [...] genannten Zahlen. Die Absprache beteiligt habe bzw. das Fax sich
677. Anlässlich der Anhörung vom [...] Okt ren Angaben machen.
b) [L]
678. [L] hat dazu nicht Stellung genommen D. Auswertung der Stellungnahmen und
679. Es ist festzuhalten, dass bei Subm summe in der Regel vor dem Eingabetermii Oftmals beschränkt sich die Angabe der en! Ziffern, z.B. 165000. Der Umstand, dass sic chen, spricht nicht dagegen, dass vorlieger den Fall entspricht die Zahl von [G] Uberscr von [G] bei den ersten drei Ziffern gleich, auch für die Offerte von [D]. Sie entsprich chergestellten Dokumenten]
680. [J] hat im Fragebogen eine völlig iden welchen Gründen diese dem Offertöffnung bar. Die Differenz könnte beispielsweise d worden sein.
681. Die Bezichtigung von [L] durch [G] is missionsrunden (3-6 Submittenten) imman Absprache beteiligt sind und sich auch dara bestritten.
E. Ergebnis
682. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 7: des Zuschlags zwischen [J] (Schutz) und | Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
, ob [G] bei diesen Arbeiten 3% höher rechnen 1e: CHF [>100]) per Fax zu. [G] geht davon aus, chen hat und willigte ein.
von [J] AG/[...] an [G] ein, der die Offerte von [J] zent [G]* „[>100]) enthielt. Dieses Fax wird ebenir eine Absprache interpretiert.
Parteien
inen Schutz organisiert zu haben. [J] spricht dem “alle die Beweiskraft ab ([...]). Die Eingaben der jischen Beweggründen erfolgt.
ffertöffnungsprotokoll entsprechen zudem nicht ser Umstand bestätige, dass sich [J] nicht an der nicht auf den Markt auswirkte.
ober 2011 konnte [J] zu diesem Fax keine weite-
bzw. den Sachverhalt nicht bestritten. Anhörungen
issionsabsprachen die entsprechende EingabenN lediglich überschlagsmässig ausgetauscht wird. sprechenden Summe lediglich auf die ersten drei sh die fraglichen Zahlen nicht vollständig entspre- ıd eine Absprache getroffen wurde. Im vorliegenlagsmässig der Zahl im Fax. Somit ist die Offerte wie die im Fax genannte Summe. Gleiches gilt t bei den ersten drei Ziffern dem Betrag der [sitische Zahl wie im Fax angegeben, [...] CHF. Aus sprotokoll nicht entspricht, ist nicht genau eruierurch einen nachtraglichen Rabatt hervorgerufen
t glaubwürdig, da es besonders bei kleinen Subent ist, dass alle wichtigen Unternehmen an der n halten. [L] hat den Sachverhalt denn auch nicht
J zu einer Vereinbarung betreffend die Steuerung L], [G] und [D] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeintrachtigt.
Fall 80: [...] A. Ausschreibung
683. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist [...]°° aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 80:
Offerenten Offertsummen Bem
ARGE [D]/[J] Objel [D] w
[DYIJ
Schu
100 [J] be
[..-] Wird
(keine Partei) Keine Offerte
[..-] Wird
(keine Partei) keine Offerte
[-..] Wird Keine Partei keine Offerte [G] [--] Stütz [H] [--] Wird [I] Wird [.-.] [I] be [K] Keine Offerte Wird [L] (als ARGE mit [L] wi [keine ParteA]) (Ly wi [.-.] [L] be [Q] Wird [.-.] [Q] b [U] Wird ([A]) Keine Offerte Betei
Offertöffnungsprotokoll [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
684. Das Objekt ist in [den sichergestellter Schutznahme in ihrer Antwort zum Fragebo
”® Gemäss [D] war die Eingabe im [...] und de:
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einerkungen
<t in [sichergestellten Dokumenten].
ird durch [G] der Schutznahme bezichtigt.
] werden durch [A] der Schutznahme bezichtigt. tznahme durch [D] eingestanden.
streitet die Schutznahme.
durch [G] der Beteiligung an der Absprache bezichtigt.
durch [G] der Beteiligung an der Absprache bezichtigt.
durch [G] der Beteiligung an der Absprache bezichtigt.
offerte eingestanden.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
streitet die Einreichung einer Stützofferte.
durch [G] der Beteiligung an der Absprache bezichtigt.
rd durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. rd durch [A] der Beteiligung an der Absprache bezichtigt.
streitet die Einreichung einer Stützofferte.
durch [G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
sstreitet die Einreichung einer Stützofferte.
durch [G] der Beteiligung an der Absprache bezichtigt.
ligung an der Absprache eingestanden.
Jungen
1 Dokumenten] [erwähnt]. [D] bestätigt zudem die gen vom 25. August 2010
r Zuschlag am [...].
685. Bei [D] ist dieser Fall [in den sicherg« auszugehen, dass der in der Bonusmeldun: als Zuschlagsempfänger „ARGE [D] + [J]* Fall gibt es also ausserordentlich viele Stüt: Wettbewerb zu erzeugen, schlug dementsp
b) [G]
686. Gemäss [G] bat [D] um Schutz für die nannt) werden der Beteiligung an der Abs zicht).
c) [A]
687. [A] gibt an, dass bezüglich dieses Pre fanden. [A], [L] und die ARGE [D]/[J] sowie wesen. Die ARGE [D]/[J] sollte die tiefste Ot
688. Bookmark: Gemäss Outlook-Eintrag € bei [J] betreffend [...] geplant, also einen Ta
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [J]
689. In ihrer Stellungnahme bestreitet [J],
zu haben. [J] könne den von [A] vorgelegte: angebliche Sitzung bei [J] bezüglich [...] nic tete Sitzung zwischen [D] und [J] stattgefu Vorliegen einer Submissionsabsprache, we Zudem stellt [J] grundsätzlich die Glaubwü Frage, da diese Unternehmen die Absicht | Aussagen von [D] und [A] fehle es grundleg
b) [D]
690. Anlässlich der Anhörung vom [...] Ol Die ARGE mit [J] sei eine hervorragende / [D] hätte den alleine fast nicht bewältigen k habe man sich zusammengetan. Diese [... besten Voraussetzungen gehabt, diesen . sprüngliche Motivation sei gewesen, dass ı gebot machen könnten. Weiter führte [D] 2 nehmungen aber volle Auftragsbücher hatt leicht schaffen wir es sogar, dafür einen S strengungen betrieben und haben dann — | erhalten.“
691. Auf die Rückfrage, ob [J] über den S ben das zusammen gemacht.“ Jeder habe | und habe mit diesen Lösungen gesucht.
692. [[D] AG] bestätigte zudem, dass ein 1 men abgesprochen habe. Das Projekt sei | legten Akten könne er nicht sicher sagen, c genaue Erinnerungen habe er nicht. Aber « sei SO.
693. Die Frage, ob auch [L] um eine Stütze auf die Rückfrage, ob [J] oder [D] bei [L] a
stellten Dokumenten erwähnt], d.h. es ist davon J kurz geschilderte Sachverhalt zutrifft. [D] notiert und schreibt beim Wert „2x[...]* hin. Bei diesem 7offerten, d.h. die Anstrengung [...], möglichst viel rechend fehl.
ses Objekt. Weitere Mitbewerber (namentlich geprache bezichtigt (Stützofferte oder Eingabeverjjekts Gespräche unter den Wettbewerbern statteventuell weitere Mitbewerber seien beteiligt geferte einreichen.
ines Mitarbeiters von [A] war am [...] eine Sitzung g vor Eingabefrist des vorliegenden Projekts.
Parteien
zusammen mit [D] eine Schutznahme organisiert 1 Outlook-Eintrag eines [A]-Mitarbeiters über eine ht nachvollziehen. Doch sogar wenn die behaupnden hätte, wäre dies noch kein Beweis für das | Treffen zwischen ARGE-Partnern normal seien. rdigkeit der Bonusmeldungen von [D] und [A] in atten, [J] in ein schlechtes Licht zu rücken. Den end an Beweiskraft.
tober 2011 sagte Herr [[D] AG] Folgendes aus: \RGE gewesen. Es sei ein [...] Auftrag gewesen. innen und wahrscheinlich [J] auch nicht. Deshalb | sei auch genau zwischen [...]. Beide hätten die Auftrag in einer Kampfofferte zu holen. Die urnan sich zusammentue, damit sie das beste Anus: „Zu dieser Zeit war es so, dass viele Unteren und da haben wir uns die Frage gestellt, vielchutz zu kriegen und wir hatten sehr grosse Anunter vielen Zugeständnissen — da einen Schutz
chutz informiert gewesen sei, sagte [D]: „Wir hadie Hälfte der anderen Mitbewerber übernommen
reffen stattfand und man sich mit den Unternehallerdings [...] gewesen, und aufgrund der vorgeb das bei [J] gewesen sei, und ob [A] da war. So 2S sei ein abgesprochener Auftrag gewesen, das
fferte angefragt worden sei, bejahte [[D] AG] und ngefragt habe, sagte [[D] AG], dass sie es wahr- scheinlich zusammen gewesen seien. Weit Interesse am Projekt 80 gehabt habe. „Abe gangen ist, die haben wir rausdrängen köı hat uns allerdings dann auch im Preis — wie
694. Auf die Frage, ob [I] auch eine Stützof Eingabe gemacht habe und als dies bestäti gereicht habe.
c) [L]
695. [L] bestreitet die Einreichung einer St lage sei unvollständig und widersprüchlich. mit Eingabefrist vom [...], also rund zwei Jal rauf hin, dass sie ursprünglich beabsichtigt ne Einigung erzielt werden konnte, bildete | gebe keine objektiven Gründe dafür, dass wenn von vornherein klar war, dass man lec
d) [I] und [Q]
696. [I] und [Q] haben gemäss ihrer Stel gung in diesem Fall ausfindig machen könı unglaubwürdig seien. [G] lege keine entspı Dokumenten] liesse sich ebenfalls keine Ab
697. An der Anhörung vom [...] Oktober 20 Aussagen von [D] ein, dass der Umstand,
eingereicht habe, nicht bedeuten müsse, d sei. [D] schliesse aus der Eingabe auf die S naue Erinnerungen habe.
698. Herr [[D] AG] entgegnete darauf, dass „weil das war so ein wichtiger Mitbewerbeı man nicht alle unter Kontrolle gehabt. Das nach genauen Erinnerungen an die Beteili nicht genau an den Inhalt des Gesprächs eı
699. Ebenfalls während der Anhörung vor noch an, dass Fall 80 ein strategisches Pro jekt mitgearbeitet, weshalb es ihn erstaune, ben soll. Neben ihm sei [...] und wahrscheii von [I] jedenfalls ein Kampfpreis gewesen.
700. In ihrer Stellungnahme vom [...] nat ARGE [D]/[J] habe ein Globalangebot abge wesen, hätten sie niemals ein Globalangeb Kalkulation der Offerte beteiligt gewesen, , ausgeschlossen werden“. Beweise für die : listische Abgabe einer Stützofferte durch [I]
D. Auswertung der Stellungnahmen und
701. Fall 80 ist in [den sichergestellten Dok ferte an der Anhörung weitere Hintergrundi Bildung der ARGE mit [J] und zum Entsch Schilderungen von [D] erweckten den Eind sprangen, sie sind konsistent und die Deta rückliegenden wichtigen Projekt für [D]. Die
ar führte [[D] AG] aus, dass [L] auch sehr grosses r ich weiss, dass wir die ARGE, die [L] da einge- ınen. Und er hat uns eine Stützofferte gemacht, das immer so war — noch deutlich runtergeholt.“
ferte eingereicht habe, fragte [D] nach, ob [I] eine gt wurde, sagte [D], dass [I] eine Stützofferte einitzofferte beim vorliegenden Projekt. Die Beweis- Die Bonusmeldung von [A] beschreibe eine [...] re später als das Projekt 80. Zudem weist [L] dahabe mit [J] eine ARGE zu bilden. Da mit [J] kei- L] in der Folge mit [keine ParteA] eine ARGE. Es [L] mit [keine ParteA] eine ARGE gebildet habe, liglich eine Stützofferte einreichen wollte.
lungnahme keine Anhaltspunkte für eine Beteili- 1en. Sie bringen vor, dass die Aussagen von [G] 'echenden Belege vor. Aus [den sichergestellten sprachebeteiligung von [I] und [Q] ableiten.
11 wendete der Rechtsvertreter von [I] gegen die dass [I] eine höhere Offerte als die ARGE [DJ/[J] ass [I] auch an der Absprache beteiligt gewesen tützofferte. Zudem stellte er die Frage, ob [D] gesie die Firma [I] hätten ins Boot kriegen müssen, , den musste man auch haben, weil sonst hätte war ein ganz grosser Player.“ Und auf die Frage Jung von [I] sagte Herr [[D] AG]: „Ich kann mich innern und was und wann.“
n [...] Oktober 2011 fügte der CEO von [I] ([...]) jekt gewesen sei. Er selbst habe bei diesem Prodass jetzt hier eine Absprache stattgefunden haich [...] involviert gewesen. Für ihn sei der Preis
im [I] ein weiteres Mal Stellung zu Fall 80. Die geben. Wären sich die Unternehmen sicher geot abgegeben. Zudem sei Herr [...] selbst bei der von daher kann eine wirksame Abrede sowieso ungesichts für die Bedeutung des Projekts unreabestünden einmal mehr keine.
Anhörungen
umenten] zugunsten von [J]/[D] [erwähnt]. [D] lienformationen zum Fall 80. Er erklärte, wie es zur eid für die Organisation des Schutzes kam. Die ruck, dass sie seiner spontanen Erinnerung ent- Idichte passt zu einem mittlerweile [...] Jahre zu- Schilderungen von [D] sind glaubwürdig.
702. Die Aussagen von [D] werden durch [,; dass der Sachverhalt, wie er vom Sekretari be.
703. Dass es im Fall 80 zu einem Schutz | meldung von [G].
704. Diese Beweislage kann durch die ref stellt werden. [J] bringt letztlich einzig vor, genteil ist der Fall. [D] stellte ihre Rolle in c würdig dar. Die Aussage von [J], dass sie r [D], also durch den ARGE-Partner, klar wid ligt und hat die Halfte der Mitbewerber kont zu finden. Zudem hat [A] den Sachverhalt b Eintrag - den [J] auch bestreitet - auf sich | auf das Beweisergebnis offen bleiben.
705. Die Aussage von [L], dass sie nicht | widerlegt. [D] konnte sich daran erinnern, c war. [L] führt gegen ihre Beteiligung in erst Hinweisen von [G] in der Bonusmeldung w die Aussagen von [A] in ihrer Bonusmeldu tums aufgeführt sind. [A] hat aber bestätigt, zugetragen hat. Damit kann dahingestellt bl dung das falsche Datum tragen oder ob sie treffen. Auch die weiteren in der Stellungn: nicht gegen das Vorliegen einer Absprach keinen Sinn gemacht, wenn sie ohnehin eir die Zusage einer Stützofferte durch [L] aber kriegt“ werden müssen. Somit spricht die / teiligung an einer Submissionsabrede. Zud dere bei Einladungsverfahren wichtig war,
Bauherrn zu bleiben. Dadurch würden die C gefragt zu werden. Da bei einer Absprach tauscht werden, hält sich der Aufwand für di
706. Auch die Bezichtigungen gegen [I] si mit [...]. Wäre [I] partout nicht bereit gewes [D] mit Sicherheit daran erinnern. Dagegen Eine wirksame Abrede könne sowieso ausc lation dabei gewesen sei. Dabei fällt auf, de rede“ ausgeschlossen werden. Eine unwirk: damit nicht aus. Bezeichnenderweise war g internen Ausarbeitung des Projekts 80 bet als direkter Ansprechpartner für Abreden g Globalofferte von [D]/[J] nicht gegen das V preis von [DJ/[J] gemäss [D] zumindest von
707. Zur Beteiligung von [H] und [Q] ist sc weisen. [D] hat zudem ausgesagt, dass si Auch ihnen gegenüber kann davon ausge Weigerung, an der Submissionsabrede mitz
E. Ergebnis
708. Damit ist bewiesen, dass es im Fall € Zuschlags zwischen [D]/[J] (Schutz) und [L
A] bestätigt. [A] sagte in ihrer Stellungnahme aus, at dargestellt worden sei, sich so zugetragen hacam, ergibt sich schliesslich auch aus der Bonuslexhafte Bestreitung durch [J] nicht in Frage gedie Bonusmelder seien unglaubwürdig. Das Geler Organisation des Schutzes von Fall 80 glaubiicht an Absprache beteiligt war, wird somit durch arlegt. [J] war vollständig an der Absprache beteiaktiert und versucht, eine entsprechende Lösung estätigt. Was es mit der Sitzung gemäss Outlookhat, kann unter diesen Umständen ohne Einfluss
an der Absprache beteiligt war, wurde durch [D] lass [L] an Projekt 80 auch interessiert gewesen er Linie ins Feld, dass die Aussagen von [A] den idersprechen würden. Hierzu ist zu sagen, dass ng in der Tat unter dem Titel eines anderen Dadass sich Fall 80 wie vom Sekretariat dargestellt eiben, ob die Aussagen von [A] in der Bonusmel- > ein anderes Projekt in derselben Gemeinde beahme von [L] vorgebrachten Einwände sprechen e. [L] brachte vor, eine ARGE-Bildung hätte gar 1e Stützofferte eingereicht hätte. Gemäss [D] war “nicht von Anfang an gesichert. [L] hätte „rumge- .RGE-Bildung an sich keineswegs gegen die Beem wurde mehrfach erwähnt, dass es insbeson- Offerten einzureichen, um in der Erinnerung des -hancen steigen, bei ähnlichen Projekten [I]ut an- e normalerweise relevante Informationen ausge- e stützenden Unternehmen in Grenzen.
nd glaubwürdig. Fall 80 ist ein wichtiges Projekt en, sich an der Abrede zu beteiligen, könnte sich wirken die Gegenargumente von [I] zu pauschal: jeschlossen werden, weil der CEO bei der Kalkuss [I] lediglich sagt, es könne eine „wirksame Absame Abrede zwischen [D]/[J] und [I] schliesst sie emäss [I] (zumindest vermutlich) auch [...] an der iligt. [...] wurde insbesondere von [K] mehrfach enannt (z.B. Fall 9). Schliesslich spricht auch die orliegen einer Abrede, wurde doch der Eingabe- [L] noch nach unten gedrückt.
hliesslich auf die Bezichtigung durch [G] zu ver- > alle Submittenten unter Kontrolle gehabt habe. gangen werden, dass sich [D] an eine explizite umachen, erinnern könnte.
0 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ]; [1], [Q], [H] und [K] und [A] (Stützofferten bzw.
Bid-suppression) gekommen ist. Der Wettb mindest erheblich beeinträchtigt.
Fall 81: [...] A. Ausschreibung
709. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 81:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [D] Wird durch
100 Schutznahn
[J] Wird durch Wird durch
[...] [J] bestreite
[K] Stützofferte [...] Wird durch
[L] Wird durch Wird durch
[...] Stützofferte
Protokoll [...] vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
710. [...] wurde [D] geschützt und usanzer Dokumenten]. Dort sind die [...] des Projel Stützofferte zum Schutz von [L] eingereicht ist. In ihrer Antwort zum Fragebogen vom : eingestanden.
b) [K]
711. Laut Bonusmeldung [K] fand bei [D] e teilnahmen. [D] und [L] wollten die Arbeiten zu offerieren. [...] wurden aufgeteilt unter [D
712. Die Bonusmeldung [K] legt die Koorı offen. Der Bonusmeldung liegt das [...]prot vom [...] jedes für sich behandelt und ent: nach [...] aufgeteilten Fälle 81 bis 83.
c) [L]
713. Bei [L] wurden Dokumente betreffend weismittel ersichtlich.
ewerb wurde durch die Abrede beseitigt oder zusfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
[K] der Schutznahme bezichtigt.
ne eingestanden.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. [D] faktisch der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
t die Einreichung einer Stützofferte.
eingestanden.
[D] faktisch der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. [D] faktisch der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
Jungen
gemäss fehlt dieser Fall [in den sichergestellten ts [...] registriert, weil [D] bei diesen Fällen eine hat, während sie bei [...] selber geschützt worden 25. August 2010 hat [D] die Schutznahme für [...]
ine Besprechung statt, an der [D], [L], [J] und [K] ausführen. [J] und [K] erklärten sich bereit, höher
Jination von drei unterschiedlichen Objekten [...] okoll mit diesen drei [...] vor, die in der Sitzung schieden worden sind. Daraus ergeben sich die
diese drei [...] gefunden. Es sind aber keine Be-
C. Stellungnahme der Parteien und Anhö
a) [J]
714. [J] bestreitet die Einreichung einer Stt bringe [K] keine Beweise vor. [J] könne die des Sekretariats könne sich einzig auf die / genüge den beweisrechtlichen Anforderunt che nicht. Die „faktische“ Bezichtigung durc! Bezichtigung liegen sollte, würde dies als N sprache nicht genügen, da offensichtlich sé zeigerinnen nur deckten, um [J] unrechtmäs
b) [L]
715. [L] hat in ihrer Stellungnahme vom Stützofferte zugunsten von [D] eingereicht z
c) [D]
716. Anlässlich der Anhörung vom 24. Okt Projekt (Fall 81) zu ihren Gunsten eine Stut: D. Auswertung der Stellungnahmen und
717. Das schutznehmende Unternehmen [ auch bestatigt durch [L] und [K]. Zudem ge: [J] scheint dieser Beweislage das Bild „alle tet jegliche Beteiligung an der Absprache. Bonusmelder entkraftet das Beweisergebni deren Unternehmen sind glaubwürdig.
E Ergebnis
718. Damit ist bewiesen, dass es im Fall € Zuschlags zwischen [D] (Schutz) und [L], [k bewerb wurde beseitigt oder zumindest erh
Fall 82: [...] A. Ausschreibung
719. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 82:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[L] Objekt in [si Wird durch
100 Schutznahn
[D] Stützofferte L..] Wird durch
[J] Wird durch Wird durch
[...] [J] bestreite
rungen
itzofferte. Für die angebliche Besprechung bei [D] : Besprechung nicht nachvollziehen. Der Vorwurf \ussage der Selbstanzeigerin [K] abstützen. Dies yen an den Nachweis einer Submissionsabspran [D] sei zu unsicher. Selbst wenn darin aber eine lachweis für das Vorliegen einer Submissionsab- >i, dass sich die Aussagen der beiden Selbstansig zu beschuldigen.
[...] eingestanden, bezüglich [...] (Fall 81) eine u haben.
ober hat [D] bestätigt, dass [J] beim vorliegenden zofferte eingereicht hat.
der Anhörungen
D] hat die Schutznahme eingestanden. Dies wird stehen sie ihre Beteiligung an der Absprache ein. gegen [J]* entgegenstellen zu wollen und bestrei- Ihre pauschale Rückweisung der Aussagen der s aber in keiner Weise. Die Darlegungen der an-
1 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des | und [J] (Stützofferten) gekommen ist. Der Wettablich beeinträchtigt.
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
chergestellten Dokumenten]. [K] der Schutznahme bezichtigt.
ne eingestanden.
eingestanden.
[L] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. [D] faktisch der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
t die Einreichung einer Stützofferte.
Wird durch
[K] Stützofferte Wird durch [...] Wird durch
Protokoll vom [...].
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
720. Siehe Ausführungen zum Fall 81.
C. Stellungnahmen und Anhörungen
a) [L]
721. [L] hat in ihrer Stellungnahme vom [... [J] und [K] geschützt worden zu sein.
b) [J]
722. [J] bestreitet mit Verweis auf ihre / Stutzofferte.
D. Auswertung
723. Fall 82 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall ; die Steuerung des Zuschlags gekommen is Beteiligung eingestanden. [L] und [K] hat Stützofferte bezichtigt (siehe des Weiteren (
E. Ergebnis
724. Damit ist bewiesen, dass es im Fall € Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und [D], [K bewerb wurde beseitigt oder zumindest erh
Fall 83: [...] A. Ausschreibung
725. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 83:
Offerenten Offertsummen Bemerkun: [L] Objekt in [s Wird durch
100 Schutznahr
[D] Stützofferte [...] Wird durch
[J] Wird durch Wird durch
[...] [J] bestreite
[L] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden. [D] faktisch der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[L] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
] eingestanden, bezüglich [...] (Fall 82) durch [D],
\usführungen zu Fall 81 die Einreichung einer
)kumenten] zugunsten von [L] [erwähnt]. Daraus zwischen [L] und [D] zu einer Vereinbarung über t. Ausser [J] haben alle übrigen Submittenten ihre en [J] aber glaubwürdig der Einreichung einer lie Ausführungen zu Fall 81).
2 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des | und [J] (Stützofferten) gekommen ist. Der Wett- Ablich beeinträchtigt.
fbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
ichergestellten Dokumenten]. [K] der Schutznahme bezichtigt.
ne eingestanden.
eingestanden.
[L] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt. [D] faktisch der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
t die Einreichung einer Stützofferte.
Wird durch
[K] Stützofferte Wird durch [...] Wird durch
Protokoll vom [...].
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
726. Siehe Ausführungen zu Fall 81.
C. Stellungnahmen und Anhörungen
a) [L]
727. [L] hat in ihrer Stellungnahme vom durch [D], [J] und [K] geschützt worden zu s
b) [J]
728. [J] bestreitet mit Verweis auf ihre / Stützofferte.
D. Auswertung
729. Fall 83 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall ; die Steuerung des Zuschlags gekommen is Beteiligung eingestanden. [L] und [K] hat Stützofferte bezichtigt (siehe des Weiteren (
E. Ergebnis
730. Damit ist bewiesen, dass es im Fall € Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und [D], [K bewerb wurde beseitigt oder zumindest erh
Fall 84: [...] A. Ausschreibung
731. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 84:
Offerenten Offertsummen Bemerkuns [L] Wird durch
100 Offerte [L] é [K] [...] Stützofferte m L.--]
” Die Höhe der Offerte von [J] scheint ein anı
[L] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden. [D] faktisch der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[L] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
[...] 2011 eingestanden, bezüglich [...] (Fall 83) ein.
\usführungen zu Fall 81 die Einreichung einer
)kumenten] zugunsten von [L] [erwähnt]. Daraus zwischen [L] und [D] zu einer Vereinbarung über t. Ausser [J] haben alle übrigen Submittenten ihre yen [J] aber glaubwürdig der Einreichung einer lie Ausführungen zu Fall 81).
3 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des | und [J] (Stützofferten) gekommen ist. Der Wettablich beeinträchtigt.
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
[K] der Schutznahme bezichtigt. in [K].
eingestanden.
leres Projekt zu betreffen.
Weitere Unter- Werden duı nehmen Offen
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
732. Laut Bonusmeldung [K] fragte [L] an, willigte ein und offerierte für CHF 118830.4 „Damit [K] die aufwändige Offertkalkulatio [Name des Zuständigen bei [L]] ihre Offerte ist der Bonusmeldung beigelegt. [K] kann nicht erinnern.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
733. Keine der von diesem Fall betroffene äussert bzw. den Sachverhalt bestritten.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
734. [K] hat ihre Stützofferte zugunsten Schutznahme bezichtigt. Die Aussagen von [K] versandten Offerte gestützt.
E. Ergebnis
735. Damit ist bewiesen, dass es im Fall € Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und [K] (St durch die Abrede beseitigt oder zumindest ¢
Fall 85: [...] A. Ausschreibung
736. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 85:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[B] Wird durch
Handschrift
100 Wird durch
[F] [...] Stützofferte
[I] Wird in der zichtigt.
[...] Wird durch
[K] L..] Stützofferte
[M] Wird durch
[...] Wird durch
Offertöffnungsprotokoll vom [...].
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
ch [K] der Einreichung von Stützofferten bezichtigt.
Jungen
ob [K] eine höhere Offerte einreichen könnte. [K] 5. In der Bonusmeldung wird weiter festgehalten: n nicht selbst durchführen musste, übergab ... an [K] (Offertbetrag CHF [100]).“ Die Offerte [L] sich an die Namen der weiteren Unternehmen
Parteien
n Parteien hat sich weiter zu diesem Projekt geder Anhörungen
von [L] eingestanden und [L] glaubwürdig der | [K] werden durch die Einreichung der von [L] an
4 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurde rheblich beeinträchtigt.
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
[K] der Schutznahme bezichtigt. iche Notizen von [K].
[F] der Schutznahme bezichtigt.
eingestanden.
“ Bonusmeldung [K] der Einreichung einer Stützofferte be-
[F] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
[F] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
737. Siehe Ausführungen zum Fall 14. C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [B]
738. Im Antrag wurden [B] [...] Schutznah redebeteiligung in den Fällen [...] und stell sichtigung unserer Einwände neu zu ermit zudem nur noch [...] Fälle in der Liste der schlag vom max. 50% angemessen.“ Sie be
b) [M]
739. [M] stellt in ihrer Stellungnahme der Umstände ihrer Sanktion nur mehr die Fäll den Sachverhalt im Übrigen aber nicht.
co
740. [I] bestreitet ihre Beteiligung an eine: und unglaubwürdige Bezichtigungen vor. [ 14. Bemerkenswert sei schliesslich, dass c 47 und 48 die Beweislage offenbar für nich in den Antrag aufgenommen habe. Diese U trag seien [I] die Fälle [...] angelastet word gewesen.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
741. Die Aussage von [B] stellt ein implizite ne Schutznahme dar. Auch [M] gesteht ihre
742. Die allgemein gehaltene Bestreitung \ fangen nicht. [K] hat die Sachlage klar darı fert und [I] ebenfalls der Beteiligung an der erkannt, handelt es sich jedoch nicht um d 48. Für weitere Ausführungen wird auf Fall :
E. Ergebnis
743. Damit ist bewiesen, dass es in Fall 8 Zuschlags zwischen [B] (Schutz) und [M], [| wurde durch die Abrede beseitigt oder zumi
Fall 86: [...]
A. Ausschreibung
744. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 86: Offerenten Offertsummen Bemerkun: [7] Wird durch Wird durch [D] vermute 100 Zuschlag.
Parteien
men zur Last gelegt ([...]). [B] bestreitet ihre Abt den Antrag: „Der Basisbetrag ist unter Berückteln (nur [...] und nicht [...] Schutznahmen). Da verbleibenden Umstände verbleiben, ist ein Zustreitet den Sachverhalt im Übrigen aber nicht.
) Antrag, für die Bewertung der erschwerenden e [...] und [...] zu berücksichtigen. Sie bestreitet
° Submissionsabrede. Es lägen nur unbewiesene ] verweist sodann auf die Ausführungen zu Fall las Sekretariat in den parallel vergebenen Fällen t als genügend erachtet habe, und die Fälle nicht ngleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt. Im Anan. Gemeint seien aber wohl die Fälle 47 und 48
der Anhörungen
:s Eingestandnis für die ihr in Fall 85 vorgeworfe- Abredebeteiligung in Fall 85 implizit ein.
on [I] und die Hinweise zur Glaubwürdigkeit ver- Jestellt. [F] hat weitere Informationen dazu gelie- Abrede von Fall 85 bezichtigt. Wie von [I] richtig ie Fälle 45 und 46, sondern um die Fälle 47 und L4 verwiesen.
5 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ], [K] und [F] (Stützofferte) kam. Der Wettbewerb ndest erheblich beeinträchtigt.
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
[K] der Schutznahme bezichtigt. [A] der Schutznahme bezichtigt.
t, dass ein Schutz erteilt wurde.
[A] [...] Stützofferte
[D] [D] vermute [...] Schreiben \
[J] [...]
[K] [...] Stützofferte
[L] Wird durch L..] Eingabesur
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [K]
745. Laut Bonusmeldung [K] Kontaktierte [ würde. Gemäss Erinnerung des Verantwort chung, die bei [D] durchgeführt wurde. Den te die Arbeiten zu Netto CHF [>100].
b) [A]
746. In der Ergänzung zur Bonusmeldunc Gespräche zwischen ihr und [T] gab. Weite sollte die tiefste Offerte einreichen.
c) [D]
747. Der Fall ist in [den sichergestellten I Schutz zugunsten [T] und entsprechend auc
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [T] und [L]
748. [L] bestreitet die Einreichung einer S substantiiert. Es fehlten weitere Angaben. [ tet den Sachverhalt nicht.
b) [A]
749. [A] äussert sich zu Fall 86 nur bezüglii 86 zeige sich deutlich, dass durch nicht an bewerb erzeugt worden sei, indem die Ab Angebote hätten unterbieten müssen. [J] | werber mit CHF [>100] eine gut CHF [...] | Offerte eingereicht.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
750. [G] und [A] haben ihre Beteiligung at gung von [G] gegen [L] ist glaubwürdig, zu Vermutung deckt, dass es in diesem Projek
751. Zu den Ausführungen von [A] zum Au offenbar davon aus, dass eine Preisabrede bewerb nicht in erheblicher Weise verzerrt. redepartner unter sich einen Preis ausmac
zugunsten [T] eingestanden.
st, dass ein Schutz erteilt wurde; Eingabesumme gemäss fom [...].
eingestanden.
[K] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
nme gemäss Stellungnahme vom [...].
Jungen
T] die [K] und bat darum, dass [K] höher rechnen lichen von [K] gab es damals dazu eine Bespre- 1 Wunsch von [T] wurde entsprochen. [K] offerier-
} gibt [A] an, dass es bezüglich dieses Projekts re Beteiligte sind nicht mehr nachvollziehbar. [T]
Jokumenten] nicht [erwähnt]. [D] vermutet einen sh die Einreichung einer Stützofferte von [D].
Parteien
tützofferte. Die Bezichtigung von [K] werde nicht T] äussert sich nicht zum Projekt 86 bzw. bestreich dem Aussenwettbewerb. Sie bringt vor, im Fall der Abrede beteiligte Unternehmen Aussenwettredepartner auch die übrigen, nicht verfälschten abe als nicht an der Abrede beteiligter Wettbeiber dem obsiegenden Angebot von [T] liegende
der Anhörungen
1 der Abrede mit [T] eingestanden. Die Bezichtimal [G] auch [D] bezichtigte, was sich mit deren ' zu einem Schutz gekommen ist.
ssenwettbewerb ist Folgendes zu sagen: [A] geht > zwischen vier von fünf Submittenten den Wett- Sie scheint davon auszugehen, dass die vier Ab- ‚hen könnten, der immer noch einem Marktpreis entspricht. Dieser Betrachtungsweise ist m sprechen (siehe unter Rz 1002).
E. Ergebnis
752. Damit ist bewiesen, dass es im Fall € Zuschlags zwischen [T] (Schutz) und jewei bewerb wurde durch die Abrede beseitigt oc
Fall 87: [...] A. Ausschreibung
753. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 87:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [G] 100 Schutznahn [Q] Keine Eingabe Wird durch
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [G]
754. Laut Bonusmeldung [G] kontaktierte [( [Q] kein Interesse an den Arbeiten hat.
755. Die Bonusmeldung [G] deckt die Koor insoweit vor, als [G] offenbar eine Stützoffe resse an den Arbeiten hatte. Daraus erhe herrscht, in einem solchen Fall „Konkurren: auch in anderen Fällen anzutreffen, bei deı [S], Fall 40 [K] oder Fall 65 [K]) hatten, die /
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
756. Zum Sachverhalt des Falls 87 sich h lich vor, sie habe den Fall als erste gemel bzw. der Sachverhalt wurde nicht bestritten.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
757. [G] hat ihre Schutznahme eingestant mitgeteilt wurde, dass diese kein Interesse Aussage von [Q], dass sie tatsächlich keine
E. Ergebnis
758. Damit ist bewiesen, dass es im Fall € Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und [Q] durch die Abrede beseitigt oder zumindest ¢
it einem Verweis auf die Erwägungen zu wider-
6 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des Is [L], [D] und [A] (Stützofferten) kam. Der Wettler zumindest erheblich beeinträchtigt.
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
ne eingestanden.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
3] die [Q] und erhielt von dort den Bescheid, dass
dination dieses Falles auf. Eine Koordination liegt rte bewirkt hat, obschon [Q] angeblich kein Inte- It, dass in der Branche offenbar die Auffassung 7“ zu simulieren. Eingaben von Stützofferten sind 1en die Submittenten kein Interesse (z.B. Fall 31 irbeiten auszuführen.
Parteien
at keine Partei weiter geäussert ([G] bringt ledigdet, worauf unter Rz 1165 ff. eingegangen wird)
der Anhörungen
Jen. Weiter hat sie ausgesagt, dass ihr von [Q] » an den Arbeiten habe. Dies deckt sich mit der Offerte eingereicht hat.
7 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des (Bid-suppression) kam. Der Wettbewerb wurde rheblich beeinträchtigt.
Fall 88: [...] A. Ausschreibung
759. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie
Ausschreibungsbeteiligte Fall 88:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [H] Wird durch Wird durch Eingabe für 100 Information [...] Wird durch (keine Partei) [...] [G] [...] Stützofferte [U] Wird durch ([A]) L..] Stützofferte
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [G]
760. Laut Bonusmeldung bat [H] bei [G] un terakkordanten und Materiallieferanten eins ce, den Zuschlag zu erhalten.
761. Die Bonusmeldung [G] zeigt die Koor nation liegt insoweit vor, als [H] offenbar e nach eigener Darstellung in der Bonusmeld hat [G] eine Stützofferte eingereicht. Das eı ten Branchenusanz (Eingaben von Stützoffe
b) [A]
762. In der 1. Ergänzung zur Bonusmeldur sprache zwischen ihr, [H] und eventuell w mäss [A] die tiefste Offerte einreichen.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
763. Zum Sachverhalt des Falls 88 hat sic lich vor, sie habe den Fall als erste gemel bzw. der Sachverhalt wurde nicht bestritten.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
764. Sowohl [G] wie auch [A] haben die | bezichtigten [H], welche auf eine Stellungn: einer Stützofferte.
fbauarbeiten [...] mit Eingabefrist [...] aus.
jen
[G] der Schutznahme bezichtigt.
[A] der Schutznahme bezichtigt. Gemäss [..] hat [H] keine dieses Objekt gemacht. Im Schreiben vom [...] wurde diese korrigiert.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
eingestanden.
Jungen
1 Schutz. Da [H] immer [...] (keine Partei), als Unetzte, hatte damals [G] [...] ohnehin keine Chandination dieses Falles durch [H] auf. Eine Koordiine Stützofferte von [G] bewirkt hat, obschon [G] ung chancenlos für diese Arbeiten war. Trotzdem itspricht offensichtlich der unter Fall 87 dargelegrten auch bei fehlendem Interesse).
ig gibt [A] an, dass bezüglich dieses Projekts Gejeiteren Mitbewerbern stattfanden. [H] sollte ge-
Parteien
'h keine Partei weiter geäussert ([G] bringt ledigdet, worauf unter Rz 1157 ff. eingegangen wird)
der Anhörungen
Einreichung einer Stützofferte eingestanden. Sie ıhme verzichtet hat, glaubwürdig der Einreichung
E. Ergebnis
765. Damit ist bewiesen, dass es im Fall € Zuschlags zwischen [H] (Schutz) und jewe werb wurde durch die Abrede beseitigt oder
Fall 89: [...] A. Ausschreibung
766. [...] mit Eingabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 89:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc
[G] 100 Schutznahn
[...]
(keine Partei) Offen
[...] Wird durch (keine Partei) Offen
[L] L.--]
Offertabsage vom [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
767. Laut Bonusmeldung [G] telefonierte Preise. Mehr geht aus der Bonusmeldung r ren beiden Anbietern noch gesprochen hatt
C. Stellungnahmen und Anhörungen der [L]
768. [L] bringt vor, in den Erwagungen sei | D. Auswertung der Stellungnahmen und
769. [G] hat ihre Schutznahme eingestanc Partei) einige Preise besprochen. Diese Au:
E. Ergebnis
770. Damit ist bewiesen, dass es im Fall € Zuschlags zwischen [G] (Schutz) und [...] ( de durch die Abrede beseitigt oder zuminde
Fall 90: [...] A. Ausschreibung
771. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 90:
Offerenten Offertsummen Bemerkung:
8 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [G] und [A] (Stützofferten) kam. Der Wettbezumindest erheblich beeinträchtigt.
jen
ne eingestanden.
[G] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
[G] mit [...] (keine Partei) und besprach einige icht hervor. Unklar ist, ob [G] auch mit den andena
Parteien
<ein Vorwurf gegen sie zu entnehmen. der Anhörungen
len. Sie sagt weiter aus, sie habe mit [...] (keine ssage kann nicht gegen [L] verwendet werden.
9 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des Stützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurst erheblich beeinträchtigt.
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Ein-
[H] Wird durch [¢
E-Mail von [FH
100 Wird durch [/
[A] Wird durch [¢ [...] Stützofferte ¢
[G] [...] Stützofferte « (J] [...] Wird durch [( [Q] [-..] Wird durch [¢
Vergabeschreiben [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
772. Laut Bonusmeldung [G] teilte ihr [H] te gebeten wird, höher zu rechnen. [H] schickt der Bitte, auf die Einheitspreise 3% dazu zu
773. Eine Kopie der E-Mail von [H] an [G] dass [H] der [G] nebst der Preisangabe - ( 451 Schnittstelle von der oben erwähnten S
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [J]
774. [J] bestreitet die Einreichung einer St gegenüber [J] einzig auf die unbewiesene E Beweise würden sich im Antrag nicht finden
b) [A]
775. [A] äusserte sich in ihrer Stellungnah Stützofferte ein. [G] habe [A] der Einreich! treffe zu.
c) [Q]
776. [Q] bestreitet die Einreichung einer S ternehmen erwähnt, mehr Informationen w von tausenden Submissionen handelte, di grund der Liste des Baumeisterverbands an
D. Auswertung der Stellungnahmen und
777. [G] hat die Einreichung einer Stützof kontaktiert worden ist, dass also [H] einen solchen Konstellation wird [H] auch mit der ben. [A] bestätigt dies und gesteht ein, das reicht hat, was die Bonusmeldung von [G] s ist damit erstellt, dass auch [Q] und [J] an tungen sind im Gegensatz zu den Aussager
>] der Schutznahme bezichtigt. 1] an [G]. \] der Schutznahme bezichtigt.
3] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
iingestanden.
iingestanden.
3] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
3] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
alefonisch mit, dass [H] dieses Objekt will und [G] e [G] per E-Mail die Nettosumme ihrer Offerte mit rechnen.
wurde beigelegt. Aus dieser E-Mail geht hervor, CHF [100] zu ihrer Offerte — auch noch eine „Sia ubmission“ angibt.
Parteien
ützofferte. Das Sekretariat stütze seinen Vorwurf 3ehauptung der Selbstanzeigerin [G]. Zusätzliche
me erstmals zu diesem Projekt und gesteht ihre ung einer Stützofferte bezichtigt. Dieser Vorwurf
tützofferte. [Q] werde lediglich als beteiligtes Unürden nicht vorliegen. Da es sich bloss um eine irfte davon auszugehen sein, dass [G] [Q] aufschuldigt.
der Anhörungen
ferte eingestanden. Sie erklärt, dass sie von [H] Schutz zu ihren Gunsten organisiert hat. In einer 1 anderen Submittenten eine Abrede gesucht hass sie in Projekt 90 auch eine Stützofferte eingetützt. Entgegen den Bestreitungen von [J] und [Q] der Abrede beteiligt gewesen sind. Ihre Bestrei- 1 von [G] und [A] nicht glaubwürdig.
E. Ergebnis
778. Damit ist bewiesen, dass es im Fall © Zuschlags zwischen [H] (Schutz) und jeweil Der Wettbewerb wurde durch die Abrede be
Fall 91: [...] A. Ausschreibung
779. [...] schrieb Tiefbauarbeiten im Zusam
Ausschreibungsbeteiligte Fall 91:
Offerenten Offertsummen Bemerku [L] 100 Objekt ir Wird dur Schutzn: [A] [---] Stützoffe [D] [...]° Stützoffe [J] [...]°° Kontakt | [J] wurde on einge Wird dur [T] L..] Wird dur
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
780. Gemäss [sichergestellten Dokumente eine Stützofferte von ca. [100] zugunsten vc
b) [A]
781. In der Ergänzung zur Bonusmeldung spräche zwischen ihr, [J], [D], [T] und [L] st: ben.
c) [J]
782. In den elektronischen Daten von [J] w [---] ([J]) gefunden. Laut dieser Notiz war e (zwei Tage vor dem Eingabetermin) bei [D AG] (Ausdruck von infobau.ch mit Datum [ punkt, bei dem [D] offeriert hat. Vermutlich ten, da es sich nicht um eine ARGE handel gehen, dass zumindest ein Vertreter von [L]
® Die Höhe der Offerten bezieht sich auf Projekte
[x].
% Vgl. Fn 95.
0 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des s [A], [Q], [J] und [G] (Stützofferte) gekommen ist. seitigt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
menhang mit [...] mit Eingabefrist vom [...] aus.
ngen
| [sichergestellten Dokumenten]. ch [A] der Schutznahme bezichtigt.
ahme indirekt eingestanden.
rte eingestanden.
rte eingestanden.
nit [D].
> kontaktiert, habe sich aber nicht auf eine Koordinatilassen.
ch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
ch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
n] wurde [L] bei diesem Projekt geschützt. [D] hat yn [L] eingereicht.
gibt [A] an, dass bezüglich dieses Projekts Geattfanden. Letztere sollte die tiefste Offerte eingeurde eine Telefonnotiz der Sekretärin vom [...] an in Termin zur „Besprechung Offerte [...]“ am [...] ] vorgesehen. Gemäss Übersicht von Herrn [[D] ...] gab es in [...] nur ein Projekt zu diesem Zeitdiente diese Sitzung zur Koordination der Offerte. Aufgrund der Bonusmeldung ist davon auszuebenfalls an dieser Sitzung teilgenommen hat.
[X + Y]. Bei den anderen Unternehmen nur auf das Projekt
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
783. In ihrer Stellungnahme zu den Bookn ses Projekt im Zusammenhang mit der E- Projekts kontaktiert, habe sich jedoch nich sen.
784. [J] bestreitet die Einreichung einer Stt lich verhalten, weil es selbst gesagt habe,
sen habe. Sodann stelle das Sekretariat n zung zwischen [J] und [D] der Koordinierun Vermutung genüge dem notwendigen Bewe Vorwurf gegen [J] lediglich auf den Aussac unbewiesenen Behauptungen von [D]. Dere
D. Auswertung der Stellungnahmen und
785. Fall 91 ist in [den sichergestellten Dc ergibt sich bereits, dass es in diesem Fall ; die Steuerung des Zuschlags gekommen is führungen zu Fall 20).
786. [T] und [J] werden zudem glaubwirdic
787. Zu Beteiligung von [J] ist zu sagen, durchaus genügt, um die Beteiligung von [. rungen zur behaupteten Sitzung zwischen ändert nichts an den Aussagen von [A] unc stellten Dokumenten erwähnt] ist. Fest stel an der [D] beteiligt war. Zudem steht fest, d vor Eingabefrist, eine Besprechung bei [D] klärt nicht, was an diesem Treffen hätte be Aktenlage plausible Vermutung, dass es b Abrede gegangen sei, bringt [J] lediglich vo lassen. Was Ziel der Besprechung war, wa [J] überhaupt dazu entschlossen hat, an schweigt [J]. Die Ausführungen von [J] sind sich auch im Fall 91 an einer Abrede über ständigkeit halber sei darauf hingewiesen, | ten hat, dass dem Hinweis von [J], wonacl auf eine Koordination eingelassen habe, ni behauptet - lag also im Antrag nicht vor.
E. Ergebnis
788. Damit ist bewiesen, dass es im Fall © Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und jewe ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abrec tigt.
Fall 92: Wird nicht weiterverfolgt.
Fall 93: [...]
A. Ausschreibung
Parteien
narks und zum Fragebogen gibt [J] an, dass die- Mail vom [...] stehe. [J] wurde bezüglich dieses t auf eine entsprechende Koordination eingelasitzofferte. Das Sekretariat habe sich widersprüchdass [J] sich auf die Koordination nicht eingelasur eine Vermutung an, dass die behauptete Sitg der Offerten gedient haben könnte. Eine solche aismass allerdings nicht. Im Ergebnis basiere der jen der Selbstanzeigerin [A] sowie allenfalls den n Glaubwürdigkeit sei zweifelhaft.
der Anhörungen
)kumenten] zugunsten von [L] [erwähnt]. Daraus zwischen [L] und [D] zu einer Vereinbarung über t. [L] gesteht indirekt ihre Schutznahme (vgl. Aus-
} an der Beteiligung an der Abrede bezichtigt.
dass die Bezichtigung von [A] für sich alleine J] an der Abrede zu beweisen. Dass die Ausfüh- [J] und [D] nur Vermutungen darstellen würden, | der Tatsache, dass Projekt 91 in [den sichergeit also, dass es im Fall 91 zu einer Abrede kam, ass [J] mit [D] am [...] um 11 Uhr, also zwei Tage zum Thema „Offerte [...]* vereinbart hatte. [J] ersprochen werden sollen. Gegen die aufgrund der ei der Sitzung um die Beteiligung von [J] an der r, sie habe sich nicht auf eine Koordination einges genau besprochen werden sollte, weshalb sich einer Besprechung mit [D] teilzunehmen, dazu nicht geeignet, die Beweislage zu ändern: [J] hat die Steuerung des Zuschlags beteiligt. Der Volldass das Sekretariat bereits im Antrag festgehal- 1 [J] zwar kontaktiert worden sei, sich aber nicht cht gefolgt werde. Ein Widerspruch — wie von [J]
1 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des Is [D], [A], [J] und [T] (Stützofferten) gekommen le beseitigt oder zumindest erheblich beeinträch-
789. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb [...
Ausschreibungsbeteiligte Fall 93:
Offerenten Offertsummen Bemer ARGE ({Al/L...] Objek TL) Partei) 100 Handr [---]
(keine Partei) [-..]
[C] [...] Handr [D] Keine [H] [-..]
Erne Keine
Offertöffnungsprotokoll [...]. B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
790. Gemäss der [sichergestellten Dokum geschützt. [D] hat selber keine Offerte für di
b) [L]
791. Im Ordner ,ARGE [...]* von [L] wurc welche auf eine Koordination der Offerten handschriftlichen Notizen von [L] fand am fand offenbar zwischen den drei ARGE-Par re Unternehmen an dieser Besprechung t Aarau“. Die Namen von neun Konkurrenten könnte sein, dass die neun aufgezählten Tisch waren, aber es liegt hierfür kein einde nem „Haken“ bezeichnet: [I], [C] und [...]. B terpretierte diese Hinweise im Antrag folgen und [...] sind einverstanden, die ARGE zu aber offensichtlich Subunternehmer der AF [C] hat die höchste Offerte eingereicht, wa [H], welche auch eine Offerte eingereicht F sie auch an der Absprache teilgenommen h
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [A]
792. [A] äussert sich in ihrer Stellungnahm: streitet eine Schutznahme. Es habe zwar dieses sei aber einzig auf die Bildung einer die vom Sekretariat gefundenen Beweismit Namen der übrigen Wettbewerber seien für bedeuten, dass die betreffenden Unternet den. Die Schlüsse des Sekretariats würde Selbst bei Anwendung des Beweismasses | keine Absprache nachgewiesen. Die einge
| mit Eingabefrist vom [...] aus.
kungen
t in [sichergestellten Dokumenten].
Eingabe: Eingabeverzicht eingestanden.
Eingabe: Eingabeverzicht (Handnotizen von [L]).
Jungen
enten] wurde die ARGE [...] bei diesem Projekt eses Projekt eingereicht.
len mehrere handschriftliche Notizen gefunden, im Vorfeld der Eingabefrist hinweisen. Gemäss [...] eine Besprechung statt. Diese Besprechung tnern [L], [...] und [A] statt. Es ist unklar, ob andeeilnahmen. Z.B. ist angemerkt „[P] am Tisch in tauchen in den handschriftlichen Notizen auf. Es Konkurrenten bei der Besprechung vom [...] am utiger Beweis vor. Drei Konkurrenten sind mit eiei [I] ist noch angemerkt ,,k.E“. Das Sekretariat indermassen: [I] wird keine Eingabe einreichen, [C] schützen. [...] hat keine Offerte eingereicht, war GE für einen Betrag von ca. CHF [...] Franken. s die Vermutung einer Stützofferte bestätigt. Bei lat, gibt es keine Haken; darum ist es unklar, ob at. Bei [...] steht „nein > [Name]“.
Parteien
= vom [...] zum ersten Mal zu diesem Fall. [A] beein Treffen „mit Wettbewerbern“ stattgefunden, ARGE ausgerichtet gewesen. Dies würden auch tel belegen. Die Vermerke und Haken hinter den [A] nicht nachvollziehbar. Sie könnten auch bloss men an Submissionsverfahren teilnehmen würn insgesamt bloss auf Mutmassungen beruhen. Jer überwiegenden Wahrscheinlichkeit sei jedoch gebenen Preise seien namlich sehr unterschied- lich ausgefallen. Bei einer Absprache war stünden unüberwindbare Zweifel an der Daı
b) [L]
793. In ihrer Stellungnahme bestreitet [L], getragenen Haken neben den Namen wi ARGE-Partner erwarteten, dass die entspre da sich diese bereits beim Schweizerischen
794. Die Bemerkung „k.E.“ hinter dem N: „keine Eingabe bei der Meldestelle des Bau
795. Während der Anhörung vom [...] Okto| tung dieser Haken nicht eindeutig erklären.
796. Betreffend die handschriftliche Ann /[Name]* „Tausch nein“ vermutet Herr [[L] A renz der [...] bei der Gemeinde verwiesen v hen, dass [...] unbedingt bei der ARGE teiln
797. In ihrer Eingabe vom [...] nach den / nahme. Sie führt aus, dass die Vermerke z einer Submittentenliste haben. „Aufgrund di bandes war offensichtlich, wer Interesse ; Grund wurden die Namen mit einem Haken
c) [C]
798. [C] bestreitet in der Stellungnahme sc menten wie [L] und [A] eine Stützofferte bei
d) [1]
799. [I] nimmt keine Stellung zu diesem Fé D. Auswertung der Stellungnahmen und
800. Die WEKO hält zunächst fest, dass ( erwähnt ist. Damit ist erwiesen, dass [D] r diese geschützt hat, indem er auf die Einreii
801. Die bei [L] gefundenen Dokumente lie Vereinbarung über die Steuerung des Zuscl retariats. Die WEKO erachtet sowohl die sc! von [L] als widersprüchlich. So zum Beispi merken zu [I]: Neben dem Namen [I] gibt e nen Haken wie auch den Zusatz „k.E.“. [L] sie damit gerechnet habe, dass der Wettb des SBV eine Offerte einreichen würde. „K. form des SBV eingetragen sei. Gemäss de! gleich in der Plattform des Baumeisterverb: getragen war.
802. Die mündlichen Ausführungen haben
803. Aus der Anhörung vom [L] bleibt weite oder nicht. Bedeutend ist dagegen die Auss mit uns konfrontiert worden.“ Es ist bemei gewesen zu sein, obwohl dieses Unternehn
> aber genau das Gegenteil der Fall. Somit bestellung von Fall 93 im Antrag.
dass dieses Projekt abgesprochen war. Die einirden gemäss [L] lediglich bedeuten, dass die chenden Firmen eine Offerte einreichen würden, Baumeisterverband gemeldet hätten.
amen [I], würde lediglich bedeuten, dass von [I] meisterverbands“ getätigt wurde.
per 2011 konnten die Vertreter von [L] die Bedeujerkung „j...] sucht dringend Sehr kritisch [...] G], dass hier lediglich auf die unvorteilhafte Refevorden sei. Das Wort „dringend“ sei so zu versteehmen wollte.
\nhörungen bestätigt [L] die schriftliche Stellungu den Namen der Wettbewerber den Ursprung in ar Plattform des Schweizerischen Baumeisterveram besagten Projekt zeigte. Einzig aus diesem versehen“.
wie anlässlich der Anhörung mit ähnlichen Argun vorliegenden Projekt eingereicht zu haben.
ul. Anhörungen
Jer Fall 93 in [den sichergestellten Dokumenten] nit der ARGE [AJ/[...//[L] Gespräche geführt und chung einer Offerte verzichtete.
fern Beweise über die übrigen Teilnehmer an der lags. Die WEKO folgt der Interpretation des Sek- 1riftlichen wie auch die mündlichen Ausführungen >| in der schriftlichen Stellungnahme zu den Vers in der handschriftlichen Notiz von [L] sowohl eisagt aus, dass mit dem Haken gemeint sei, dass ewerber aufgrund des Eintrags auf der Plattform =.“ wiederum bedeute, dass [I] nicht auf der Platt- “Logik von [L] müsste dies bedeuten, dass [I] zuandes eingetragen war und gleichzeitig nicht einkeine weiteren Hinweise dazu geliefert.
r unklar, ob [...] bei der Plattform eingetragen war sage von [L] am Schluss: „Ganz sicher ist er nicht ‘kenswert, dass [L] verneint, mit [...] konfrontiert nen zusammen mit der zuständigen Person zwei- fach im Ordner von [L] erwähnt ist. Wenn [L te, hatte sie wohl kaum das Unternehmen | Notizen genannt.
804. Auch im Nachtrag zu den Anhörunge diverse Bemühungen vorgenommen wurde die genauen Abläufe zu rekonstruieren, kc nannten Notizen geliefert werden, die die ol
805. [A] bestätigt, an der Besprechung vc teilgenommen zu haben. Sie bringt jedoch einfach bedeuten könnten, dass die entsp würden. Diese Interpretation widerspricht j dem Namen [I] befindet sich ein Haken und
806. [A] und [L] weisen sodann darauf hir Unterschiede der eingereichten Offerten c möglich, dass die ARGE für die anderen Bi gabe sein soll. Für eine Absprache ist ein . sondern nur die Zusicherung eines Untern rückstehen werde. Folglich kann aus dem | ummen eingereicht wurden, nicht darauf g fand.
807. Zusammenfassend steht aufgrund [de bei Fall 93 um ein abgesprochenes Projekt zudem zum Schluss, dass nicht nur [D] d dringend sehr kritisch“ und das „nein“ hinter der Absprache teilnehmen wollte. Dass die: sie möglicherweise eine schlechte Reputat hauptung [L]s betrachtet. Aus dem Haken
schen [L] bzw. der ARGE um [L] einerseit dass [C] bereit war, eine Stützofferte einzu! schlüssig. Die in den Stellungnahmen und Parteien dagegen sind widersprüchlich unc terpretation nicht widerlegen.
E. Ergebnis
808. Damit ist bewiesen, dass es im Fall © Zuschlags zwischen [A], [L] (Schutz) und kommen ist. Der Wettbewerb wurde durch ( einträchtigt.
Fall 94: [...] A. Ausschreibu
809. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Ar vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 94:
Offerenten Offertsummen Bemerk
[K] Objekt 100 Beweis
] mit [...] tatsächlich keinerlei Kontakt gehabt hätgeschweige denn die zuständige Person in ihren
n, nachdem gemäss dem Rechtsvertreter von [L] n, mit Einbezug sämtlicher involvierter Personen ynnte keine schlüssigen Erklärungen zu den geen aufgeführte Interpretation widerlegen könnte.
ym [...], zu welchen [L] die Notizen verfasst hat, vor, dass die Haken in den Notizen von [L] auch rechenden Unternehmen eine Eingabe machen ener von [L] und ist im Übrigen unrichtig. Hinter diese hat keine Offerte eingereicht.
1, dass die verhältnismässig grossen preislichen jegen eine Absprache sprechen würden. Es ist awerber nicht berechnet hat, wie hoch deren Ein- Austausch von Offertsummen nicht unabdingbar, ehmens, dass es beim betreffenden Projekt zu- Jmstand, dass sehr unterschiedlich hohe Offertseschlossen werden, dass keine Absprache stattr sichergestellten Dokumente] fest, dass es sich handelt. Aufgrund der Notizen kommt die WEKO je ARGE [AJ/[.../[L] geschützt haben. „[...] sucht dem Namen von [...] bedeutet, dass [...]. nicht an s bedeute, dass [...] in die ARGE wolle, und dass ion bei der Gemeinde hätte, wird als Schutzbehinter dem Namen von [C] ergibt sich, dass zwis und [C] andererseits ein Kontakt bestand und reichen. Diese Interpretation ist einleuchtend und Anhörungen vorgebrachten Interpretationen der 1 können die von der WEKO vorgenommene In-
3 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des [D] (Eingabeverzicht) und [C] (Stützofferte) gelie Abrede beseitigt oder zumindest erheblich bebeiten in Zusammenhang mit [...] mit Eingabefrist
ungen
in [den sichergestellten Dokumenten].
mittel: act. [...] und act. [...].
Gemäs
[D] [...] Stützoff [L] Stützof [-..] Stützof
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
810. Dieses Projekt ist in [den sichergestel hat auch im Fragebogen die Einreichung eit
b) [L]
811. Bei [L] wurde ein Schreiben von [K] m [...] betrug [56] CHF, jene für [...] [44] CHF. CHF. Im Begleitschreiben zu den beiden C um 3-5% anheben. Bitte anschliessend alle:
812. Aus diesen Dokumenten ist klar ersic Stützofferte aufgefordert hat und dass [L] di
813. [L] hat die Einreichung einer Stützoffe C. Stellungnahmen und Anhörung der Pé
814. [K] sagt in ihrer Stellungnahme, das könne, ob es zu diesem Objekt ein Abspra Untersuchung durch das Sekretariat gewo Absprache ausgehen.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
815. Zu Fall 94 liegen klare Beweismittel \ siert hat und dass [L] eine Stützofferte zug alle in Fall 94 involvierten Parteien ihre B wonach es zu einer Submissionsabrede gel
E. Ergebnis
816. Damit ist bewiesen, dass es im Fall © Zuschlags zwischen [K] (Schutz) und jewe Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 95: [...] A. Ausschreibung
817. [...] schrieb Arbeiten in Zusammenhar
Ausschreibungsbeteiligte Fall 95:
Offerenten Offertsummen Bemerk
[D] 100 Beweis Schutz
s [K] keine Eingabe.
erte eingestanden.
ferte: Beweismittel act. [...], act. [...].
ferte eingestanden.
Jungen
Iten Dokumenten erwähnt]: „[...] [K], [Datum]*. [D] ler Stützofferte zugunsten [K] eingestanden.
it zwei Offerten gefunden. Die Eingabesumme für [L] offerierte anschliessend für [...] CHF und [...] fferten heisst es: „Dies sind unsere Preise. Bitte > vernichten.“
htlich, dass zum einen [K] [L] zur Eingabe einer ese Anweisung auch befolgt hat.
rte zugunsten [K] eingestanden. urteien
s sich ihr Geschäftsführer nicht daran erinnern che gegeben habe. Aufgrund der im Rahmen der nnenen Erkenntnisse müsse [K] aber von einer
Anhörungen
‚or, die aufzeigen, dass [K] einen Schutz organiunsten von [K] eingegeben hat. Zudem gestehen eteiligung ein oder anerkennen die Beweislage, commen ist.
4 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [L] und [D] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
ig mit der [...] mit Eingabefrist vom [...] aus.
ungen
mittel: act. [...] und act. [...].
nahme eingestanden.
[L] [...] Stützof Stützof
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
818. Bei [L] wurde die Offerte von [D] mit f telblatt gefunden:
„sali [[L] AG], Vielen Dank fur deine Mithilfe... Gruss [[D] AG]*
„Wenn Du mit den Rabattansätzen v sieht es nicht nach Absprache aus, u runtergehen. Kannst du die Offerte no
819. Aus den Dokumenten und insbeson¢ dass [L] eine Stützofferte fur [D] einreichen zuerst eine höhere Offerte als [L] einzureic schieht mit der Absicht, dem Kunden eine V
820. In ihrer Antwort zum Fragebogen hat | C. Stellungnahmen und Anhörungen der
821. Zu Fall 95 hat sich keine der darin Sachverhalt bestritten.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
822. Sowohl [D] und [L] haben ihre Schutzr E. Ergebnis
823. Damit ist bewiesen, dass es im Fall © Zuschlags zwischen [D] (Schutz) und [L] (St durch die Abrede beseitigt oder zumindest ¢
Fall 96: [...] A. Ausschreibung
824. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Tie gabefrist vom [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 96:
Offerenten Offertsummen Bemerkunc [J] Objekt in [si Schutznahn
100 Von [L] der
[D] Stützofferte [...] Stützofferte
[K] [...] Stützofferte
ferte: Beweismittel act. [...] und act. [...].
ferte eingestanden.
Jungen
olgendem handschriftlichem Vermerk auf dem Tion 6% / 2% eingibst bist Du 2 % vor mir. Dann nd ich kann von meinem Preis nochmal 2 - 3 % ch diese Woche abschicken?! Danke.“
Jere dem obenstehenden Zitat geht klar hervor, soll. Speziell ist in diesem Fall, dass [D] vorsieht, shen, um danach Rabatt zu gewähren. Dies ge- /ettbewerbssituation vorzutäuschen.
D] die Schutznahme eingestanden. Parteien
involvierten Parteien weiter geäussert bzw. den
Anhörungen
vahme bzw. Stützofferte eingestanden.
5 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurde rheblich beeinträchtigt.
sfbauarbeiten im Zusammenhang mit [...] mit Einjen
chergestellten Dokumenten]. ne: Beweismittel act. [...].
Schutznahme bezichtigt.
: Beweismittel act. [...].
eingestanden.
: Beweismittel act. [...].
Gemäss Fr:
[L] Stützofferte [...] Stützofferte [7] [...] Stützofferte
Protokollauszug [...].
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
825. Bei [D] ist dieser Fall in [den sicherges b) [L]
826. Bei [L] wurde eine Offerte gefunden, min), die Preise der Mitbewerber in einer R Fragebogen, dass dieses Projekt von eine Angaben zu machen.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
827. [J] führt in ihrer Stellungnahme zum / der Offerte genannten Zahlen der Mitsubm gen wurden. Die Beträge der übrigen Subn Offertöffnungsprotokolls eingefügt werden k
D. Auswertung der Stellungnahmen und
828. Fall 96 ist in [den sichergestellten Dol sich bereits, dass es in diesem Fall zwisc Steuerung des Zuschlags gekommen ist. dass die Beträge vor Bekanntgabe des Offe fertsumme von [L] gemäss Protokolleröffnu in der Offerte genannten Zahl ab. Der hanı Kalkulator von [L] nachträglich die Zahlen vi Summe von [L] nicht abweichend. Die har entwurf vom [...] und nicht dem Offertöffnun:
829. Im Nachgang zu den Anhörungen hal Projekt eine Stützofferte zugunsten von [J] «
830. Selbst wenn man act. [...] nicht als B sation einer Schutznahme durch [J] beim vc Neben [den sichergestellten Dokumenten] [J] eingereicht zu haben.
E. Ergebnis
831. Damit ist bewiesen, dass es im Fall © Zuschlags zwischen [J] (Schutz) und jeweils: ist. Der Wettbewerb wurde durch die Abrec tigt.
Fall 97: [...]
A. Ausschreibung
agebogen keine Offerte.
: Beweismittel act. [...].
eingestanden.
: Beweismittel act. [...].
Jungen
stellten Dokumenten] zugunsten [J] [erwähnt].
datiert auf den [...] (1 Tag vor dem Eingabeterangliste enthielt. [L] bestätigt in ihrer Antwort zum r Absprache betroffen war, ohne jedoch nähere
Parteien
\ntragsentwurf aus, dass nicht klar sei, ob die auf ittenten vor oder nach der Eingabefrist eingetranittenten hätten auch nach der Bekanntgabe des önnen. Somit habe act. [...] keinen Beweiswert.
Anhörungen
<umenten] zugunsten [J] [erwähnt]. Daraus ergibt hen [J] und [D] zu einer Vereinbarung über die Es kann deshalb davon ausgegangen werden, rtöffnungsprotokolls eingetragen wurden. Der Ofng vom [...] beträgt CHF [...] und weicht von der schriftliche Vermerk lautet bei [L] [...]. Hätte der 9m Eröffnungsprotokoll abgeschrieben, wären die ıdschriftliche Notiz entspricht genau dem Offertgsprotokoll.
- [L] zudem bestätigt, dass sie beim vorliegenden iingereicht hat.
eweismittel anerkennen würde, wäre die Organirliegenden Projekt trotzdem genügend bewiesen. hat [L] bestätigt, eine Stützofferte zugunsten von
6 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des 5 [T], [L] und [D] und [K] (Stützofferte) gekommen le beseitigt oder zumindest erheblich beeinträch-
832. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb Ti Eingabefrist [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 97:
Offerenten Offertsummen Bemerkun
[D] Schutz: Be
Wird durch
100 Schutz eine
[6] Stützofferte [-..] Stützofferte
[I] Stützofferte
Gemäss [I]
L.] 1).
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
833. An der Hausdurchsuchung vom 9. Jut den die Fax-Sendeberichte ihrer Offerte an zeit: [...], 7:44 bzw.7:58). Gemäss der Offer Die per Fax versendeten Offerten wurden a den Ergänzungen versehen:
„[G] Bau AG = netto inkl. MwSt. = [12( Vielen Dank Gruss [[D] AG]“
» [I] AG = netto inkl. MwSt. = [120 + y] Vielen Dank Gruss [[D] AG]*
834. Aus diesen Dokumenten ist klar ersic! Fax mitteilte, mit welchen Summen sie höh Projekt geschützt ist. [D] hat in ihrer Antwo den.
b) [G]
835. In ihrer Bonusmeldung führt [G] aus, [G] höher offeriert. [D] faxt am [...] ihre Offer rieren. [G] kalkuliert selbständig und reicht e
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
836. Keine der in Fall 97 involvierten Parte streitet den Sachverhalt.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
837. [D] hat ihre Schutznahme, [G] ihre Stü
838. [G] bezichtigt in diesem Fall nur [D] « die Offerte zugefaxt habe. Der Fax sei abe wird nun durch act. [...] bestätigt.
efbauarbeiten in Zusammenhang mit der [...] mit
gen
weismittel act. [...]. [G] der Schutznahme bezichtigt.
yestanden.
: Beweismittel act. [...].
eingestanden.
: Beweismittel act. [...].
war die Eingabefrist am [...] (ausgefüllter Fragebogen von
Jungen
11 2009 hat Herr [[D] AG] den Wettbewerbsbehördie Firmen [G] und [I] [...] ausgehändigt (Sendete beträgt die Eingabesumme von [D] [120] CHF. uf der ersten Seite handschriftlich mit den folgen-
) + x] Fr.
ntlich, dass [D] ihren Mitbewerbern [I] und [G] per er offerieren sollen, damit ihre Offerte bei diesem rt zum Fragebogen die Schutznahme eingestandass [D] am [...] angerufen hat. [D] möchte, dass te an [G] und bittet [G], fur ca. [120] CHF zu offeine Offerte Uber [>100] CHF ein.
Parteien
ien äusserte sich weiter zu diesem Fall bzw. be-
Anhörungen tzofferte eingestanden.
ler Abredebeteiligung und sagt aus, dass [D] ihr r bereits vernichtet worden. Die Aussage von [G]
839. [I] nimmt zu den Vorwürfen gemäss ‚ diesem Fall klar: Die Eingabefrist in diesem [D] am [Datum X - 1 Tag], um 07:44 Uhr, a nummer von [I] (Standort [...]). Das Fax be: enthält auf der ersten Seite die folgenden h [...]‘ und „ [I] AG netto inkl. MwSt. [x].- Viele für CHF [x].-
E. Ergebnis
840. Damit ist bewiesen, dass es im Fall © Zuschlags zwischen [D] (Schutz) und jewe Wettbewerb wurde durch die Abrede beseiti
Fall 98: [...] A. Ausschreibung
841. [...] schrieb Tiefbauarbeiten [...] mit Ei
Ausschreibungsbeteiligte Fall 98:
Offerenten Offertsummen Ben
[...] Zus¢
(keine Partei)
[A] [...] Stiiti [C] Sch 100 Wirc
[J] Sum nem
für c
[..-] als c
[L] Stilt [..-] Wirc
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
a) [L]
842. Bei [L] wurde die Offerte von [C] m wurde ihr per Fax von [C] am [...] zugestel dieses Projekt mit Eingabesumme [>100] geht hervor, dass [C] ihre Offerte [L] zuge kann.
b) [A]
843. In der Ergänzung zur Bonusmeldung spräche zwischen ihr, [L] und [C] stattfande
Antrag keine Stellung. Die Beweislage ist auch in | Fall war am [Datum X]. Es liegt ein Fax vor, das n die Nummer [...] geschickt hat. Das ist die Faxstand aus der Offerte von [D] ([40-50 Seiten]) und andschriftlichen Zusätze: ,, [I] AG — [ [I] AG] Fax: n Dank! Gruss [[D] AG]*. [I] offerierte in der Folge
7 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des xils [G] und [I] (Stützofferte) gekommen ist. Der gt oder zumindest erheblich beeinträchtigt.
igabefrist vom [...] aus.
ierkungen
hlag.
7offerte eingestanden.
ıtz: act. [...] und act. [...].
| durch [A] der Schutznahme bezichtigt.
ime gemäss [J]. [J] dürfte dieses Projekt allerdings mit eianderen Projekt verwechselt haben, da sie als Eingabefrist lieses Projekt den [...] nennt und eine viel höhere Summe lie übrigen Beteiligten angibt.
7offerte: act. [...].
| durch [A] der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt.
Jungen
it der Eingabesumme CHF [...] gefunden. Diese It. Ebenso wurde eine zweite Offerte von [C] für CHF bei [L] gefunden. Aus diesen Dokumenten stellt hat, damit [L] eine Stützofferte einreichen
gibt [A] an, dass bezüglich dieses Projekts Gen. [C] sollte geschützt werden. Diese Gespräche waren jedoch insofern „erfolglos“ weil der Z nicht an den Gesprächen beteiligt war.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
844. [C] bringt vor: Auch wenn bei Fall 98 ne Beeinträchtigung des Wettbewerbs vor. gebnis der Ausschreibung, da [C] den Zus dass [A] oder [L] den Zuschlag erhalten hä müsste das Sekretariat indessen beweise dass mehr als die Hälfte der eingebenden L seien, wie das Sekretariat dies tue. Den Ak men an der Ausschreibung teilgenommen. |
845. An der Anhörung vom [...] Oktober 20 er sich das Fax vom [...] (mit der Offerte vo er leider auch nicht erklären. Auf den Hinwe sagte Herr [[C] AG]: „Genau.“ Die [C] nehr Gesetz und auch ihre eigenen [Vorschrifter Erklärung abgeben.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
846. [A] hat ihre Beteiligung an der Abrede legt, dass sie und [L] eine Stützofferte einge
847. Diese Aussage wird gestützt durch die für dieses Projekt war am [Datum X]. Am [E Projekt (mit einer Eingabesumme von CHF rierte in der Folge höher. Im Übrigen findet Zeile 14 dieser Liste ist das Projekt [...] aufı [C]“. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, d der Anhörung vom [...] Oktober 2011 anerk: 98 ihren eigenen [Vorschriften] widerspricht
848. Es steht somit fest, dass es im Fall schlags gekommen ist, die allerdings nicht eine Aussenseiterin der Abrede den Zuschl:
849. [C] macht nun geltend, eine solche / werbs zur Folge gehabt. Es müsse bewies: sprache gegeben hatte - tiefer offeriert hai cher Beweis kann aber gar nicht geführt we men finden würde, das bereit wäre, den O Abrede offeriert hätte, ware diese Informati werbsbedingungen entsteht unter Wettben fach eine rechnerische Grösse, sondern ei henden Sachzwängen, die zu einer ganz
Wird der Wettbewerbsdruck beseitigt, wird | zung vorzunehmen.
850. Fest steht, dass an der Submissions: men beteiligt waren. Gemäss Ausdruck de: sechs Submittenten an einer Eingabe inte Submission von dieser Grösse drei Unter wichtige Akteure im Strassen- und Tiefbau, ein Wettbewerb vorgetäuscht der so gar | Preise und Märkte mag nicht zu einer Besei
uschlag an [...] ging, die gemäss Kenntnis von [A]
Parteien
von einer Abrede ausgegangen werde, liege kei- Einmal fehle es an einer Auswirkung auf das Erchlag nicht erhalten habe. Es sei nicht dargetan, tten bzw. tiefere Offerten eingereicht hätten. Das n. Dem könne nicht entgegengehalten werden, Jnternehmen an der Absprache beteiligt gewesen ten nach zu schliessen, hätten sieben Unterneh-
11 wurde der Leiter [...] von [C] ([...]) gefragt, wie n [C]) an [L] erklären könne. Er sagte, das könne is, dass das gegen die [Vorschriften] der [C] sei, le zwar das vorliegende Verfahren und auch das | sehr ernst, aber für dieses Fax könne sie keine
der Anhörungen
‘in Fall 98 eingestanden. Sie hat daneben dargereicht bzw. [C] einen Schutz organisiert hat.
> bei [L] gefundenen Dokumente. Die Eingabefrist atum X — 2 Tage] faxte [C] ihre Offerte für dieses [>100]) an [L] (zuhanden Herrn [[L] AG]). [L] offesich in act. [...] eine Liste mit Submissionen. Auf yefUhrt. Dahinter steht von Hand geschrieben: „1. ass [C] die Abrede implizit eingestanden hat: An annte sie den Umstand, dass ihr Verhalten in Fall
98 zu einer Abrede über die Steuerung des Zuzum gewünschten Resultat führte, da mit der [...] ag erhalten hat.
\brede hätte keine Beeinträchtigung des Wettbean werden, dass [L] und [A] — wenn es keine Abten, als sie es mit Abrede getan haben. Ein sol- ırden. Denn auch wenn sich sogar ein Unternehffertpreis bekanntzugeben, zu welchem es ohne on nicht verwertbar. Ein Offertpreis unter Wettbeerosdruck. Wettbewerbsdruck ist aber nicht einn Gebilde von in der konkreten Situation entstebestimmten Einschätzung der Marktlage führen. auch die Möglichkeit beseitigt, dieselbe Einschät-
ıbsprache von Fall 98 mindestens drei Unterneh- 3 Baumeisterverbandes zu diesem Projekt waren essiert ([J] ist nicht dabei). Wenn sich bei einer nehmen absprechen, zumal mit [C], [A] und [L] wird der Wettbewerb deutlich verfälscht. Es wird nicht mehr besteht. Eine derartige Abrede über tigung des wirksamen Wettbewerbs führen, muss aber mindestens als erheblich eingestuft we rede beteiligt war.
E. Ergebnis
851. Damit ist bewiesen, dass es im Fall © Zuschlags zwischen [C] (Schutz) und jewe Wettbewerb wurde durch die Abrede erhebl
Fall 99: Wird nicht weiterverfolgt. Fall 100: Wird nicht weiterverfolgt. Fall 101: Wird nicht weiterverfolgt.
Fall 102: [...] A. Ausschreibung
852. [...] schrieb Tiefbauarbeiten im Zusam
Ausschreibungsbeteiligte Fall 102:
Offerenten Offertsummen Bemerkun [A] Objekt in [c Wird durch
ternehmen
Zuschlag 3
100 Höhe gemi
[D] [...] Stützofferte (U] [--] Act. [...] (C
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
853. Dieses Objekt ist in [den sichergeste tum]*. In [den sichergestellten Dokumenter [A]“. In ihrer Antwort zu ihrem Frageboger habe [D] einen Subunternehmer Auftrag ert
b) [L]
854. Bei [L] wurde die Gesamtofferte von hat.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [A]
”” Gemäss [L] ist die Eingabefrist [...].
rden, zumal mit [C] der zweitplatzierte an der Ab-
8 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des ils [A] und [L] (Stützofferte) gekommen ist. Der ich beeintrachtigt.
menhang mit ,[...] mit Eingabefrist vom [...]°” aus.
gen
len sichergestellten Dokumenten].
[D] der Schutznahme bezichtigt. Dafür sollte [D] ein Subunerhalten.
in [A] von [D] und [L] bestätigt. Gemäss [A] keine Eingabe. iss act. [...].
> eingestanden.
fferte [A] an [Bauherr] bei [L] gefunden).
Jungen
Iiten Dokumenten] [erwähnt]: „/...], [92], [A], [Da- 1] hat [D] eine Ergänzung angebracht: ,/...], [92], | gibt [D] an, dass sie [A] geschützt habe. Dafür alten („SUBU Auftrag“).
[A] gefunden, welche diese am [...] eingereicht
Parteien
855. [A] bestreitet in ihrer Stellungnahme v treffend sei einzig, dass [A] in diesem Proj summen der verschiedenen Submissionstei Sekretariats würden zu grosse Differenzen [...] unter derjenigen von [A]. Diejenige von Offerten tatsächlich abgesprochen geweser würden sich die Angaben von [D] wohl auf | damit mit grosser Wahrscheinlichkeit gege gründete Zweifel bestehen.
b) [D]
856. [D] hat sich in ihrer Stellungnahme vo!
c) [L]
857. [L] hat sich in ihrer Stellungnahme vor D. Auswertung der Stellungnahmen und
858. Es trifft zu, dass insbesondere die nicht in die Grössenordnung der übrigen ar dererseits passt die Summe von [L] zum Te [A]. Unter diesem Titel ,[...]* wurde auch di chen dafür, dass [L] beim Ausfüllen des Fri diglich für den Teil ,,[...]* angegeben hat.
859. Fall 102 ist in [den sichergestellten Dc rer Eingabe vom [...] bestätigt und prazisi sich ableiten, dass für dieses Projekt ein S mäss ihren ersten Angaben in diesem Fall nun an, eine Offerte eingereicht und den Zu
860. Aufgrund der [der sichergestellten Dc ihrer Eingabe vom [...] ist es für die WEKO rung zwischen [A] und [D] kam, mit welcher Absprache war erfolgreich.
861. [L] wurde weder von [D] noch von [A] hat in ihrer Stellungnahme auf weitere Angz die Offerte von [A] gefunden. Dabei hande Entwurf, sondern um eine signierte Offerte geschlossen werden, dass diese Offerte n: geleitet wurde. Eine Beteiligung von [L] ist s
E. Ergebnis
862. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 11 Zuschlags zwischen [A] (Schutz) und [D] (2 de durch die Abrede beseitigt oder zuminde
om [...] eine Schutznahme in diesem Projekt. Zuekt eine Offerte eingegeben habe. Die Eingabe- Inehmer in der Tabelle zu Fall 102 im Antrag des
aufweisen. Die Offerte von [L] sei um fast eine [D] sei fast 10% tiefer als jene von [A]. Wären die 1, hätte [A] den Zuschlag kaum erhalten. Deshalb ein anderes Projekt beziehen. Die Fakten würden n eine Absprache sprechen. Allemal würden bem [...] nicht zu diesem Fall geäussert.
n [...] nicht zu diesem Fall geäussert. der Anhörungen
von [L] angegebene Eingabesumme (CHF [38]) igegebenen Eingabesummen übereinstimmt. Anilbetrag „[...] von CHF [31] der Gesamtofferte von e Offerte von [A] eingereicht. Diese Fakten spre- ıgebogens des Sekretariats seinen Offertpreis lekkuMenten erwähnt]. Diese Angaben hat [D] in ihart. Aus [den sichergestellten Dokumenten] lässt chutz zugunsten von [A] geplant war. [A] hat gegar nicht offeriert. In ihrer Stellungnahme gibt sie schlag erhalten zu haben.
)kumente] und den weiteren Angaben von [D] in erstellt, dass es in diesem Fall zu einer Vereinbader Zuschlag an [A] gesteuert werden sollte. Die
der Einreichung einer Stützofferte bezichtigt und ‚ben zu diesem Fall verzichtet. Zwar wurde bei [L] It es sich nicht wie in anderen Fällen, um einen mit Begleitschreiben. Es kann deshalb nicht aus- ıch der Eingabefrist vom Bauherrn an [L] weiteromit nicht bewiesen.
J2 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des stützofferte) gekommen ist. Der Wettbewerb wurst erheblich beeinträchtigt.
Fall 103: Wird nicht weiterverfolgt. Fall 104: Wird nicht weiterverfolgt. Fall 105: Wird nicht weiterverfolgt. Fall 106: Wird nicht weiterverfolgt. Fall 107: Wird nicht weiterverfolgt.
Fall 108: [...] A. Ausschreibung
863. [...] schrieb [...] im Zusammenhang mi
Ausschreibungsbeteiligte Fall 108:
Offerenten Offertsummen Bemerkun
[L] Objekt in [s Handschrift Zuschlag b
100 Gemäss [L
[...] Beweismitt
(keine Partei)
[...] Beweismitt
(Keine Partei)
[...] Beweismitt
(Keine Partei)
[D] Beweismitt [...] Stützofferte
[J] L..] Beweismitt
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel« a) [D]
864. Das Projekt ist in [den sichergestellte [L] von [>100] [erwähnt].
b) [L]
865. Am [...] fand eine Begehung statt. In c lichen Notizen zu einer Besprechung am « Einladung zur Begehung eingeordnet). Au Eingaben [Entzifferung nicht 100% gesicheı von konkurrierenden Bauunternehmen aufe [J], [D] und [...] (keine Partei). Neben [L] ([.. besteht der Verdacht, dass [L] während b summe offengelegt hat und sich mit den an chen hat. Aus der Aktenlage geht hervor, d
t der [...] mit Eingabefrist [...] aus.
gen
ichergestellten Dokumenten].
liche Notizen vom [L].
estätigt.
| erfolgte die Auftragsvergabe letztlich fur CHF [100<].
al act. [...].
al act. [...].
al act. [...].
al act. [...].
eingestanden.
al act. [...].
Jungen
nN Dokumenten] mit einer Stützofferte zugunsten
len Akten [L]s findet sich ein Blatt mit handschriftselbigen Datum (und im Ordner direkt hinter der F dem Notizblatt wird zunächst geschrieben „5-6 t] 1.0.“. Am Ende der Notiz werden sechs Namen yelistet: [L], [...] (keine Partei), [...] (keine Partei), .) und [...] (Keine Partei) ([...]) stehen Zahlen. Es zw. vor oder nach der Begehung ihre Eingabederen fünf Teilnehmern der Begehung abgesproass keine Unternehmen (auch jene die nicht Par- teien in der vorliegenden Untersuchung sin ten hat.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der
a) [L]
866. [L] bestreitet in ihrer Stellungnahme | sein. [Die sichergestellten Dokumenten seie der beschlagnahmten Dokumente sagt [L], auf der Notiz zur Begehung vom [...] erst: den seien. Das ergebe sich daraus, dass (welches während der Begehung erstellt w Teils (die Preisinformationen eines Konkurr
867. Am [...] nahm [L] noch schriftlich zu d Ausführungen. Die Notiz sei an der Begeh gänzt worden. Nach der Offerteingabe sei e
b) [D]
868. [D] äussert sich in ihrer Stellungnahı Anhörung vom [...] Oktober 2011 sagte He zugunsten von [L] eine Stützofferte eingerei auf [D] zugekommen sei, sondern dass [D] bringe gar nichts. Wenn er aber [L] schütze, Stützofferte erinnern.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
869. Den Ausführungen von [L] kann inso formationen eines Konkurrenten auf den Nc gen Einträge aufweist. Dass diese Preisin! eingetragen wurden, ist durchaus denkbar. jekts auf [den sichergestellten Dokumenten tober 2011 am Schutz zugunsten von [L] dass es sehr gut sein könne, dass [D] direk Preises von [L] gebeten habe, da [...] ohnel Allerdings spielt es keine Rolle, wer die Initi einbarung über die Steuerung von Zuschläc Konkurrenten ihren Preis offengelegt hat. | einem Schutz zu profitieren.
E. Ergebnis
870. Damit ist bewiesen, dass es im Fall 11 Zuschlags zwischen [L] (Schutz) und [D] ( gekommen ist. Der Wettbewerb wurde dur beeinträchtigt.
Fall 109: [...] A. Ausschreibung
871. [Öffentlicher Auftraggeber] schrieb [. [...].
872. [...].
d) [L] unterboten hat, da [L] den Zuschlag erhal-
Parteien
vom [...] in diesem Projekt geschützt worden zu n] für [L] nicht nachvollziehbar. Zur Interpretation dass die Preisinformationen eines Konkurrenten anlasslich von Abgebotsrunden eingetragen wordas Schriftbild des oberen Teils des Dokuments orden sei) nicht mit dem Schriftbild des unteren Aanten) Ubereinstimme.
jesem Fall Stellung und bestätigte ihre bisherigen ung vom [...] erstellt worden und nachträglich ers zu Abgebotsrunden gekommen.
ne vom [...] nicht zu diesem Fall. Während der rr [[D] AG] aus, dass er daran festhalte, dass [D] cht habe. Allerdings könne es sein, dass nicht [L] | [L] kontaktiert habe. Denn das Projekt [...]. Das könne er [L] bei einem späteren Projekt an seine
der Anhörungen
fern gefolgt werden, als der Eintrag von Preisintizen vom [...] ein anderes Schriftbild als die übriformationen erst anlässlich einer Abgebotsrunde
Dies ändert aber nichts am Eintrag dieses Pro- |. Herr [[D] AG] hat an der Anhörung vom [...] Okfestgehalten. Er hat zudem darauf hingewiesen, t auf [L] zugegangen sei, und um Zustellung des iin nicht eine ernsthafte Offerte einreichen wollte. ative für den Austausch von Preisen und die Verjen ergriffen hat. Entscheidend ist, dass [L] einem Damit war er einverstanden, für das Projekt von
J8 zu einer Vereinbarung über die Steuerung des Stützofferte) über die Steuerung des Zuschlags ch die Abrede beseitigt oder zumindest erheblich
.] für Bauarbeiten mit der Eingabefrist [...] aus.
Ausschreibungsbeteiligte Fall 109
Offerenten Offertsummen Beme [...]: 100 Schu
Zuscl
ARGE [...] (Variante [---]:L-] 1)
ARGE [...] (Variante [---]:L-] 2)
ARGE [JJ/[L] [...]: ..] Stütz
[---]:L-] Stütz
Offertöffnungsprotokoll vom [...].
B. Hausdurchsuchungen und Bonusmel«
a) [L]
873. In einem Ordner von [L] befinden sic chung im [...] zwischen Vertretern der folge Gemäss der Notiz haben sich die vier Unte jekt die Bildung einer ARGE möglich wäre. tuation — [I] / [M] / [...] / [...]“ und „> Wie s dass die Firmen [D] und [K] ihr Interesse an wurde für den Freitag, [...], 11 Uhr bei der F Offertöffnungsprotokoll vom [...] hat die ARC
874. Im selben Ordner findet sich ein Ausc auf welchem neben den in der Tabelle zu F nehmen [...], [M], [G] und [P] genannt sinc sprünglich die Absicht gehabt haben, sich
töffnungsprotokoll sind diese Unternehmen.
875. Schliesslich liegt eine handschriftliche [L] und [J] ([...]) vor, auf welcher „[...] = sche
b) [J]
876. Im schwarzen Notizheft befindet sich vom [...] zwischen [J], [L], [K] und [D] zum merk „[D]* zu finden. Zudem findet sich ei /[...], [...] und [I]. Schliesslich wird auch in | Freitag hingewiesen: „Freitag 1100 [D]!* (de tiz dürfte dieselbe Besprechung betreffen, wurde.
877. Im schwarzen Notizheft befindet sich selbe Besprechung betreffen, zu welcher at mehr wird die Analyse der Konkurrenzsi [A]/[...], [-..] (keine Partei), [P] und [I] hingen
rkungen
iz [...]: Beweismittel act. [...]. iz [...]: Beweismittel act. [...].
lag erhalten für [...].
offerte [...]: Beweismittel act. [...].
offerte [...]: Beweismittel act. [...].
Jungen
sh handschriftliche Notizen, die auf eine Besprenden vier Firmen hinweisen: [K], [J], [D] und [L]. rnehmen Gedanken gemacht, ob für dieses Pro- Zudem ist auf der Notiz vermerkt „Konkurrenzsiteht die?“. Ausserdem geht aus der Notiz hervor, 1 [...] bekundet haben. Anlässlich dieses Treffens ‘irma [D] ein weiteres Treffen vereinbart. Gemäss SE [D]/[K] das tiefste Angebot eingereicht.
Iruck der Submissions-Plattform Infobau vom [...] -all 109 genannten Unternehmen auch die Unter- |. Auch diese Unternehmen dürften demnach uran der Submission zu beteiligen. Auf dem Offerjedoch nicht aufgeführt.
> Notiz zu einer Besprechung vom [...] zwischen uf“ zu lesen ist.
eine handschriftliche Notiz zu einer Besprechung Projekt [...]. Hinter [...] ist ein Pfeil mit dem Vern Hinweis auf die Konkurrenz — Analyse mit [M] Jieser Notiz auf eine auf ein weiteres Treffen am sr darauffolgende Freitag war der [...]). Diese Nowie jene, zu welcher bei [L] eine Notiz gefunden
eine zweite Notiz zur Eingabe [...]. Sie dürfte die- ıch bei [L] eine Notiz gefunden worden ist. Einmal tuation angesprochen und auf [...]/[D], [MJ/[B], jiesen.
878. [D] schreibt in ihrer Antwort zum Frag: gab.
879. Gemäss der Antwort zum Frageboge! eine ARGE bestehend aus vier Unternehm den. Die Parteien konnten sich jedoch nich tes einigen. Folglich wurden zwei verschied keine Koordination stattfand.
C. Stellungnahmen und Anhörungen der a) [D]
880. [D] weist in ihrer Stellungnahme vom zwei Gründen eingegangen sei: Es habe s' [D] verfüge selbst über keine [...]. Zudem h und [K] seien von [L] und [J] angefragt wo wären. Für die ARGE [D] und [K] sei klar g wolle, da dafür das Bauvolumen zu klein g Folge mit [L] und [J] an einen Tisch gesetzt ten Unternehmen geschehen. [D] und die [| gehabt, keine strategisch wichtigen Informé weitern. Über Preise sei nie gesprochen v welche [D] in [...] gegenüber dem zweitpla sprache gekommen, wäre der Vorsprung je ein Pauschalangebot eingereicht, welches « von [D]/[K] war. Die Notizen zu Fall 109, w deuten, dass es wohl die Absicht dieser | möglichen ARGE zu viert durch die Untern durch die Unternehmen [L] und [J] ausgefür
b) [K]
881. [K] bringt vor, im Fall 109 habe keine spräche über die Bildung einer ARGE zu vi diniert worden.
c) [J]
882. [J] bringt vor, aus den bei [L] und [J] c Fall 109 zu einer Abrede gekommen sei. Di fen. Das Sekretariat unterschlage zudem, c ten Liste des Baumeisterverbands ein Krei: gerade nicht an einer Submissionsabspract tigt. Die vom Sekretariat genannten Akten An der Anhörung vom [...] Oktober 2011 w legt. [J] sagte dazu, sie könne dazu nicht derart komplexen Geschichte“ nicht Stellu vom [...] hielt [J] an ihrer bisherigen Ausfü [...] der [J] AG, Herrn [...], an der Sitzung vc tizen würden festhalten, welches Unterneh sollte (für [...] sollte z.B. [D] [...] übernehme:
d) [L]
883. [L] bestreitet die Vorwürfe. Die vier ge um über die Bildung einer ARGE zu sprech einzugehen, wenn man [J] nicht berücksich ARGE-Besprechung auch über die Konkur
ebogen, dass es für dieses Projekt keinen Schutz
ı vom 25. August 2010 war ursprünglich geplant, en ([J], [L], [D] und [K]) für dieses Projekt zu bilt auf die Erstellung eines gemeinsamen Angeboene ARGE gebildet, zwischen denen, gemäss [J],
Parteien
| [...] darauf hin, dass sie die ARGE mit [K] aus ch zu einem grossen Teil um [...] gehandelt und abe [D] zu der Zeit wenig Kapazitäten gehabt. [D] rden, ob sie an einer ARGE zu viert interessiert ewesen, dass sie keine ARGE zu viert eingehen ewesen wäre. Die ARGE [D]/[K] habe sich in der . Dies sei aus Höflichkeit gegenüber den beteilig- K] hätten sich vor dem Gespräch bereits geeinigt tionen preiszugeben und die ARGE nicht zu ervorden. Dies ergebe sich aus den Vorsprüngen, tzierten gehabt habe: [...]. Wäre es zu einer Abweils 2 — 3% gewesen. [L] und [J] hätten für [...] allerdings mit CHF [...] rund 10% höher als jenes onach [...] für [D] bestimmt sei, könne [D] nur so beiden Unternehmen gewesen sei, [...] in einer ehmen [D]/[K] ausführen zu lassen, während [...] it worden wären.
Absprache stattgefunden. Es habe lediglich Geert gegeben. Es seien keine Offertsummen koorjefundenen Notizen ergebe sich nicht, dass es im e Notizen liessen viel Interpretationsspielraum oflass vor dem Namen von [J] auf der ausgedruck- 5 markiert sei, was darauf hindeute, dass sich [J] ie beteiligt habe. Dies werde sogar von [D] bestäwürden eine unzulässige Abrede nicht belegen. urde [J] die oben genannten Aktenstücke vorge- Stellung nehmen. Herr [[J] AG] könne „zu einer ng nehmen. In ihrer schriftlichen Stellungahme hrungen fest. Die Notizen in act. [...] seien vom ym [...] mit [D], [L] und [K] erstellt worden. Die Nomen der ARGE-Partner jeweils [...] übernehmen
1).
nannten Unternehmen hätten sich nur getroffen, an. [D] wäre aber nur bereit gewesen, eine ARGE tigt hätte. Dass man sich anlässlich einer solchen renzsituation unterhalte, sei nachvollziehbar. An der Anhörung vom [...] Oktober 2011 hielt [L [...] ,{D] — Bi mei“ bedeute, dass [L] gehoft vielleicht [D] und [K] hätten [...] bearbeiten einem sehr tiefen Preis“. Bei [...] sei es w gegangen, das führe zu einem tiefen Preis meinsamen Sitzung keine ausgetauscht we wesen. [L] habe aber mit dem Preis von [L rauf hinzuweisen, dass die Preisunterschie wesen wären.
D. Auswertung der Stellungnahmen und
884. Sämtliche der vorgenannten Parteien Abrede in diesem Fall. Es sei zwar zu ei schliesslich erhalten haben, und [J] und [L] getroffen. Klar ist jedoch, dass an diesem 7 [L] ging, dass sie an [...] sehr interessiert « aus Höflichkeit persönlich treffen wollen ı ausgetauscht worden. Die Information übe Information. Dieses Treffen zeigt exempla noch immer mit dem Austausch von kartellr von Anfang an kein Interesse an einer ARG findung bezüglich der Bildung einer ARGE gewiesen und musste solche auch nicht ük onen sind bei [J] und [L] offenbar angekon rechnen seien, woraus sich ergibt, dass [. den Parteien glauben will, dass „scharf rec! sprochen sei, sondern bedeute, dass bei werden müsse, um eine Chance auf den A stehende Informationsaustausch auch ohne bestand. [L] und [J] wussten, dass [D] und [ für [...] nicht scharf zu rechnen. Das komm mationsaustausches zwischen [L], [J], [D] u so aufeinander ab, dass ein Wettbewerb v Ihre Absprache war erfolgreich.
E. Ergebnis
885. Damit ist bewiesen, dass es im Fall über die Steuerung des Zuschlags zwische (Stützofferte) andererseits kam. Der Wettb« mindest erheblich beeinträchtigt.
] an ihren Ausführungen fest. Der Vermerk in act. t habe für [L]/[J] die [...] zu erhalten und dass sie lassen können. Der Ausdruck „scharf“ heisse „mit ohl um grosse Belagsmengen und Kiesmengen . Preisinformationen seien aber an der einen gejrden. [L] sei sicher auch an [...] interessiert ge- )/[K] nicht mithalten können. Schliesslich sei dade bei Vorliegen einer Abrede nicht so hoch geder Anhörungen
bestreiten eine Beteiligung an einer unzulässigen nem Treffen zwischen [D] und [K], welche [...] gekommen. Dabei habe man aber keine Abreden Treffen die Information von [K] und [D] an [J] und ind. [D] machte geltend, sie habe [J] und [L] nur Ind es seien keine strategischen Informationen r ein starkes Interesse ist aber eine strategische risch, wie sorglos sogar grössere Baugeschäfte echtlich heiklen Informationen umgehen. [D] hatte E mit [J] und [L]. Somit war sie für ihre Entscheidauf keine Informationen von der Gegenseite anermitteln. Die von [DJ/[K] übermittelten Informatimen. [L] hielt schriftlich fest, dass [...] scharf zu ..] nicht scharf zu rechnen ist. Sogar wenn man ınen“ nicht bedeute, dass ein Projekt nicht abgeder Kalkulation der Offerte ans Limit gegangen uftrag zu haben, erfüllt der hinter diesen Notizen > eine Information Uber die Preise den Abredetat- K] [...] unbedingt haben wollten. Sie beschlossen, t einem Offertverzicht gleich. Aufgrund des Infornd [K] stimmten diese Baugeschäfte ihr Verhalten orgetäuscht wurde, der gar nicht mehr bestand.
109 [...] zu einer abgestimmten Verhaltensweise nN [K] und [D] (Schutz) einerseits und [J] und [L] »werb wurde durch die Abrede beseitigt oder zu-
Erwägungen
B.1 Geltungsbereich
B.1.1 Persönlicher Geltungsbereich
886. Das Kartellgesetz gilt in persönlicheı wie auch für solche des öffentlichen Recht des Kartellgesetzes gelten sämtliche Nach tungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig Abs. 1° KG). Das KG geht damit bei der Fe einem funktionalen Unternehmensbegriff au lich selbstständigen Konzerngesellschaften Unternehmen im Sinne von Art. 2 Abs. 1°“ Fällen der Konzern als Ganzes.” Ein Konz dige Unternehmen unter einheitlicher wirtsc als wirtschaftliche Einheit zusammengefass
887. Wie es sich mit einer allfälligen konze gegen welche die vorliegende Untersucht persönlichen Geltungsbereichs des KG vor unter das KG fallende Sachverhalte’ ste steht, dass alle diese Gesellschaften rec Nachfrager oder Anbieter von Gütern und/< sind. Ob diese Gesellschaften nun auch wii eines Konzerns wirtschaftlich unselbststän tungsbereich des KG erfasst ist das Gesct grund dieser Gesellschaft und im zweiten F Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass c gemäss Art. 2 Abs. 1° KG die Frage nicht I ist (siehe dazu unter B.2).'°'
B.1.2 Sachlicher Geltungsbereich
888. In sachlicher Hinsicht erstreckt sich di anderen Wettbewerbsabreden, auf die Aus an Unternehmenszusammenschlissen (Art.
889. Der Begriff der Wettbewerbsabrede v solche Abreden getroffen haben, wird nach zulässige Wettbewerbsabrede gemäss Art. Ausführungen verwiesen und auf deren Wie
®® JENS LEHNE, in: Basler Kommentar, Kartellg
Der Konzernbegriff bestimmt sich bezüglich nach dem sog. Leitungsprinzip, siehe etwa
Etwa von BÜREN/MARBACH/DUCREY, Immat 101 RPW 2004/2, 419 Rz 56, Swisscom ADSL.
- Hinsicht sowohl für Unternehmen des privaten s (Art. 2 Abs. 1 KG). Als Unternehmen im Sinne frager oder Anbieter von Gütern und Dienstleisvon ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 sstlegung des persönlichen Geltungsbereichs von is. Dies führt dazu, dass bei Konzernen die rechtmangels wirtschaftlicher Selbstständigkeit keine KG darstellen. Als Unternehmen gilt in solchen ern liegt vor, wenn mehrere rechtlich selbststänhaftlicher Leitung zu einem Gesamtunternehmen t sind.”®
rnmässigen Eingebundenheit der Gesellschaften, ing eröffnet wurde, verhält, kann bezüglich des liegend offen bleiben. Rein konzerninterne, nicht hen hier offenkundig nicht zur Beurteilung. Fest htlich selbstständige, im Wirtschaftsprozess als der Dienstleistungen auftretende Gesellschaften ttschaftlich selbstständig sind oder ob sie als Teil dig sind, ist unerheblich; vom persönlichen Geliehen so oder so, im ersten Fall unmittelbar aufall aufgrund des Konzerns in seiner Gesamtheit. lie Unterstellung unter den Unternehmensbegriff yeantwortet, wer (materieller) Verfügungsadressat
as Kartellgesetz auf das Treffen von Kartell- oder übung von Marktmacht sowie auf die Beteiligung 2 Abs. 1 KG).
vird in Art. 4 Abs. 1 KG definiert. Ob die Parteien folgend im Rahmen der Beurteilung, ob eine un- 5 KG vorliegt, erörtert. Es wird auf die dortigen dergabe an dieser Stelle verzichtet.
esetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. 2 KG N 27.
| des persönlichen Anwendungsbereichs des KG also BSK KG-JENS LEHNE (Fn 98), Art. 2 KG N 29 m.w.H.
arialgüter- und Wettbewerbsrecht, 2008 Rz 1245.
B.1.3 Örtlicher und zeitlicher Geltur
890. Auf Ausführungen zum örtlichen wie kann vorliegend verzichtet werden.
B.2 Verfügungsadressaten
B.2.1 Muttergesellschaft
891. Als materielle Verfügungsadressatinn Personen, deren Rechte und Pflichten im durch Verfügung unmittelbar, direkt und rec
892. Das Bundesverwaltungsgericht hat | chung festgehalten, es könne aufgrund der gesellschaften zur Muttergesellschaft sowi diesen Gesellschaften davon ausgegangen lich, aber nicht wirtschaftlich selbständig au rauf erachtete es das Bundesverwaltungsg fügungsadressatin zu betrachten und ihr die
893. Gemäss der Praxis der EU-Kommissi tet die Muttergesellschaft für die Kartellrec Muttergesellschaft in der Lage ist, einen en auszuüben und diese Möglichkeit auch tats ger Rechtsprechung des EuGH eine (wide gen erfüllt sind, wenn die Tochtergesellsch steht." Der EuGH hat weiter klargestellt,
die Tochtergesellschaft in strategischen A nicht erforderlich ist, dass der Einfluss auf c dem der Kartellrechtsverstoss stattgefunde Konzernmutter nur in extremen Ausnahme denen sie sämtliche Anteile hält.'°” Damit |
+02 RPW 2007/2, 200 Rz 69, Richtlinien des Ve über die Kommissionierung von Berufsvern
10° Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 336 f. E. 4.
19% Urteil des EuGH vom 20.1.2011 C-90/09 P, tar in WuW 2011/3, 315 ff.); siehe auch Urt ken, Rz 50; Urteil des EUGH vom 16.11.20( 10.09.2009 C-97/08 P, Akzo Nobel und anc
195 Ebenso die WEKO in RPW 2007/2, 200 Rz begesellschaften VSW über die Kommissio
106 Urteil des EuGH vom 10.9.2009 C-97/08 P, 8237 Rz 72 ff.
Vgl. die kurze Darstellung der europäischer zernmutter für Kartellrechtsverstösse ihrer © vgl. weiter zum Thema LAURA LA ROCCA, Tt for the violation of EC competition rules by 1 WENNER/BERTUS VAN BARLINGEN, European parental liability, in: Competition Policy New KRAUTHAUSEN, Liability of Parent Companie ECLR 2010/1, 38 ff.; KARL HOFSTETTER/MEI sen im EU-Kartellrecht, in: Wirtschaftsrecht ren, Peter Kunz et al. (Hrsg.), 2009, 485 ff., igsbereich
» auch zum zeitlichen Geltungsbereich des KG
en gelten diejenigen natürlichen und juristischen Sinne eines Tuns, Duldens oder Unterlassens htsverbindlich geregelt werden."
n seiner jüngeren kartellrechtlichen Rechtsprehundertprozentigen Angehörigkeit einer Tochter- 2 diversen personellen Verflechtungen zwischen werden, dass die Tochtergesellschaft zwar rechttrete. Folglich liege ein Konzern vor. Gestützt daericht als korrekt, die Muttergesellschaft als Ver- " Sanktionierung aufzuerlegen.'”
on und nach der Rechtsprechung des EuGH hafhtsverstösse ihrer Tochtergesellschaft, wenn die scheidenden Einfluss auf die Tochtergesellschaft ächlich ausgeübt hat. Dabei besteht nach ständirlegbare) Vermutung, dass diese Voraussetzunaft zu 100% im Eigentum der Muttergesellschaft dass eine Einflussnahme der Konzernmutter auf ngelegenheiten genügt‘ und es insbesondere len konkreten Geschäftsbereich ausgeübt wird, in an hat.*°° Diese Praxis hat zur Folge, dass die fallen nicht fur Tochtergesellschaften haftet, von 1aftet im europäischen Kartellrecht die Muttergerbandes Schweizerischer Werbegesellschaften VSW ittlern.
A f., Publigroupe SA und Mitbeteiligte/WEKO; siehe rminals mit Dynamic Currency Conversion (DCC).
General Quimica u.a., Rz 41 f. (siehe auch Kommenail des EuGH vom 25.10.1983 107/82, AEG Telefun- )0 C-286/98 P, Stora, Rz 29; Urteil des EUGH vom lere/Kommission, SI.2009 1-8237 Rz 60.
65, Richtlinien des Verbandes Schweizerischer Wernierung von Berufsvermittlern.
Akzo Nobel und andere/Kommission, Sig. 2009 I-
1 Praxis in CHRISTIAN BÜGER, Die Haftung der Kon- Tochter nach deutschem Recht, WuW 2011/2, 131 f.; le controversial issue of the parent-company liability the subsidiary, ECLR 2011/2, 68 ff.; FREDERIQUE Court of Justice confirms Commission’s approach on ‚sletter, 2010/1, 23 ff.; ALEXANDER RIESENKAMPFF/UDO s for Antitrust Violations of their Subsidiaries, in:
ANIE LUDESCHER, Der Konzern als Adressat von Busin Theorie und Praxis, Festschrift fur Roland von Buwelche die EU-Praxis aus Unternehmenssicht kritisie- sellschaft grundsätzlich nach denselben Ge tungsgericht als relevant betrachtet wurden.
894. Gemäss diesen Ausführungen kann gungsadressatin betrachtet und sanktionie auszugehen ist. Die vorliegende Untersuch schaften eröffnet und am 19. August 2010 tersuchungsadressatinnen kommt für 14 eir Gesellschaften brachten einige vor, es lieg begründeten dies mit Beteiligungsverhältni flechtungen zwischen der Mutter- und der tigkeit der Muttergesellschaft und mit der | Tagesgeschäft sowie in strategischen Frage
895. Der Grad der Beteiligung, den eine nach dem Gesagten lediglich als Vermutun 50 und 100% können der Muttergesellsch: nehmung sich beispielsweise in einer pers sern kann."
896. Unter der personellen Verflechtung \ sondere Verwaltungsrat und Geschäftsleitu schaft durch die gleichen natürlichen Persoı teiligung durch die Muttergesellschaft eine | bei der Tochtergesellschaft durch die gleic davon ausgegangen werden, dass mit der entscheide der Tochtergesellschaft ausget rein spekulativen Zwecken gehalten wird ı jederzeit wieder abgestossen werden könr auszugehen.
897. Die fehlende operative Tätigkeit der der Tochtergesellschaft im Tagesgeschaft | durch die Muttergesellschaft.
898. Von einer Entscheidungsfreiheit der 7 höchstens dann ausgegangen werden, w oder der fehlende Einfluss der von den Ve derweitig dargelegt wird.
899. Mehrere Parteien machen geltend, e: zig die Tochtergesellschaft als Verfügungs habe sich an die Gesellschaft zu richten, di ten tätig sei, weil Verfügungsadressatinnen juristischen Personen seien, deren Rechte den sollen. Weiter wird ausgeführt, dass di genommen habe. Ausserdem habe die WE!
ren. Vgl. demgegenüber die Schlussantrag: P, Akzo Nobel, Rz 35 ff.
Siehe dazu die Angaben gemäss den Frag: 33).
Vgl. zum Ganzen ANNA-ANTONINA SKOCZYL im Konzern, 2011, 113 f.
10 RPW 2004/2, 420 Rz 60, Swisscom ADSL, Aufnahmebedingungen.
ssichtspunkten, welche auch vom Bundesverwalalso die Muttergesellschaft als materielle Verfürt werden, sobald von einem Konzernverhältnis ung wurde am 8. Juni 2009 gegen neun Gesellauf acht weitere ausgedehnt. Von diesen 17 Un- ı Konzernsachverhalt in Betracht." Unter diesen e in ihrem Fall kein Konzernsachverhalt vor. Sie ssen von weniger als 100%, mit fehlender Ver- Tochtergesellschaft, mit fehlender operativer Tä- Entscheidungsfreiheit der Tochtergesellschaft im N.
Mutter- an einer Tochtergesellschaft hält, dient gsbasis. Auch Beteiligungsverhältnisse zwischen ft eine Beherrschung ermöglichen, deren Wahrjnellen Verflechtung im nachfolgenden Sinn äusnird die Besetzung leitender Funktionen (insbeng) innerhalb der Mutter- und der Tochtergesellren verstanden. Sofern neben einer Mehrheitsbeeitende Funktion sowohl bei der Mutter- wie auch he natürliche Person wahrgenommen wird, kann Beteiligung auch ein Einfluss auf die Grundsatzibt wird.''° Von einer Finanzbeteiligung, die aus ind ohne Einflussnahme auf den Geschäftsgang te, ist unter solchen Umständen jedenfalls nicht
Muttergesellschaft und die Entscheidungsfreiheit ändern nichts an der Beherrschung der Tochter-
Fochtergesellschaft in strategischen Fragen kann ann keine personellen Verflechtungen vorliegen 'rflechtungen betroffenen Führungspersonen an-
> dürfe nicht die Muttergesellschaft, sondern einadressatin gelten. [...] bringt vor, die Verfügung 2 in den von der Untersuchung betroffenen Märkim materiellen Sinne diejenigen natürlichen oder oder Pflichten durch die Verfügung geregelt wer- e [...] auf das Verhalten der [...] keinen Einfluss KO in der Vergangenheit ihre Verfügungen an die
2 der Generalanwältin Kokott vom 23.4.2009, C-97/08 abogen zur Unternehmensstruktur vom 1.2.2011 (Fn AS, Verantwortlichkeit für kartellrechtliche Verstösse
RPW 2003/1, 92 Rz 23, VSW- jeweils im betreffenden Markt tätige Tocht Ausnahmen seien nicht mit dem vorlie REKO/WEF sei die Tochter- und nicht di Sekretariat habe zudem nicht begründet, v serdem sei das vom Sekretariat herangezo rechtskräftig. Schliesslich wird darauf hinge mission nicht relevant sei. Granella führt ve der Muttergesellschaft als Verfügungsadres rativ tätig und die Tochtergesellschaft Gran ständig und autonom, trete also rechtlich ul deshalb als eigenständiges Unternehmen z ge) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ' die europäische Praxis würden etwas Ge führe nicht per se dazu, dass die Mutterge betrachten sei, es komme vielmehr auf die Vergangenheit ausserdem wiederholt To gungsadressatinnen in Betracht gezogen. schaft führe zu einer Konzernsippenhaftung einer Best Practice Compliance innerhalb v sicht, dass vorliegend einzig die Tochterge me. Ebenso plädieren Knecht, Meier Söhn schaften mit allfälligen Bussen und Verfahre AG sei eine reine Holding AG, die nicht ins sellschaften hätten einen eigenen Marktau aus, die Muttergesellschaft als Verfügungsa daraus, dass eine formelle Ausdehnung dk sei.
900. Den Argumenten dieser Stellungnahn nicht:
901. Zunächst ist zu sagen, dass aus der von [...] — nicht folgt, dass die im betroffene fügungsadressatin ausscheidet. Eine Verfi Verfügungsadressatin. Weshalb sich bereii Markt tätige Gesellschaften als Verfügungs: lich.
902. Ebenso wenig spricht das Fehlen ei dagegen, diese als Verfügungsadressatin z keit einer Gesellschaft spricht zwar dagege:ı liegend nicht gemacht wird), da ein Unterne ger oder Anbieter von Gütern und Dienstle grund des funktionalen Unternehmensbegr als Ganzes das Unternehmen. Damit ist ab gesagt, sodass im Falle eines Konzerns m nen in Frage kommen, so auch eine Mutter dem ist es für die Verantwortlichkeit der Mt den Kartellrechtsverstoss begangen hat, si im betroffenen Markt oder gar ohne jede Frage kommt.
903. Eine andere Frage ist, ob bei Konzer teres als Verfügungsadressatin betrachtet zungen erfüllt sein müssen. Im zitierten Urt 2010 wird zunächst der Konzern definiert. |
ergesellschaft gerichtet. Die hiervon gemachten genden Fall vergleichbar. Auch gemäss der e Muttergesellschaft Verfügungsadressatin. Das veshalb es eine andere Lösung bevorzuge. Ausgene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht wiesen, dass die Praxis der Europäischen Kom- 2rgleichbare Argumente gegen die Qualifizierung satin auf: Die Granella Holding sei rein administella AG betreibe den Baugeschäftsbetrieb eigen- ıd wirtschaftlich selbständig im Markt auf und sei u betrachten. Weder das (noch nicht rechtskräftivom 27. April 2010 in Sachen Publigroupe noch genteiliges vorschreiben. Ein Konzernverhältnis sellschaft als materielle Verfügungsadressatin zu konkreten Umstände an. Die WEKO habe in der chtergesellschaften als ausschliessliche Verfü- Die geplante Sanktionierung der Muttergesell- |, von der die falschen Anreize für die Einrichtung on Konzernen ausgehe. Auch Käppeli ist der Ansellschaft als Verfügungsadressatin in Frage kä- 2 und G. Schmid dafür, einzig die Tochtergesellnskosten zu belasten. Die Knecht Brugg Holding operative Geschäft eingreife und die Tochtergeftritt. Schliesslich spricht sich Implenia dagegen idressatin zu betrachten. Dies ergebe sich bereits ar Untersuchung auf die Implenia AG nie erfolgt
nen folgt die WEKO aus nachfolgenden Gründen
Definition der Verfügung — entgegen der Ansicht ın Markt nicht tätige Gesellschaft a priori als Verigung regelt direkt die Rechte und Pflichten der is daraus ergeben soll, dass nur im betroffenen adressatinnen in Frage kommen, ist nicht ersichtner operativen Tätigkeit einer Muttergesellschaft u betrachten. Das Fehlen einer operativen Tätig- 1, diese als Unternehmen zu betrachten (was vorhmen gemäss Art. 2 Abs. 1° KG selbst Nachfraistungen im Wirtschaftsprozess sein muss. Aufffs bildet bei Konzernsachverhalten der Konzern er noch nichts über die Verfügungsadressatinnen ehrere Gesellschaften als Verfügungsadressatingesellschaft ohne eigene operative Tätigkeit. Zuittergesellschaft nicht erforderlich, dass sie selbst odass die Muttergesellschaft auch ohne Aktivitat operative Tätigkeit als Verfügungsadressatin in
nsachverhalten die Muttergesellschaft ohne Weiwerden darf oder ob hierfür weitere Vorausseteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April n der Folge wird gesagt, dass die Vorinstanz auf- grund der hundertprozentigen Angehörigkei persönlichen Verflechtungen zwischen den Recht davon ausgegangen sei, dass die ge nicht wirtschaftlich selbständig auftreten. LC sich Publigroupe in ihrem Internetauftritt se voll konsolidierten Gesellschaften des Konz trolliere. Daraus könne ohne Weiteres ge: gungen an den erwähnten hundertprozent als Investition halte, sondern dass sie übeı fluss auf die Tochtergesellschaften nehmen Konzerns ausgegangen werden, und es s ligroupe als Unternehmen im Sinne von Art. ten nicht formell in das Untersuchungsverfe Bundesverwaltungsgerichts bedeuten nicht eines Konzernsachverhalts als zulässig era als Verfügungsadressatin anzusprechen. zernsachverhalt für sich ausreicht, um eine ren. Bei den Parteien, die sich gegen die / Muttergesellschaft aussprechen ([...], Gran peli), liegt ein Konzernsachverhalt, d.h. die lichkeit und effektive Ausübung der Einfluss ter Hinweis hierauf sind die Beteiligungsver zudem personelle Verflechtungen vor: bei sowohl im Verwaltungsrat der Muttergesell gesellschaft Einsitz. Bei keiner der genann betroffenen Muttergesellschaften ihre Betei Gestützt auf das Urteil des Bundesverwal ausgegangen werden, was die Adressierur sellschaft zulässt. Ein Einfluss auf das Ta Submissionsprojekte ist für die Annahme ei senheit eines solchen Einflusses nichts an fügungsadressatin ändert.
904. Gegen die Rüge, die WEKO weiche d ab, ist zu sagen, dass nicht von einer einh kartellrechtlichen Praxis lassen sich Fälle sellschaft!'', ausschliesslich die Tochterges le Verfügungsadressatinnen betrachtet wu den Rekursinstanzen bisher nicht ausdrück de Untersuchung wurde im Einklang mit Tochtergesellschaften eröffnet. Für die WEI des Bundesverwaltungsgerichts als Anleitt der laufenden Untersuchung ergangene U Muttergesellschaft eines Konzerns als Verfi fertigt es sich, im vorliegenden Verfahrer gungsadressatin zu betrachten.
905. Sodann rügen die Parteien den Hinw weis wird allerdings lediglich dargelegt, das ressatinnen nach denselben Kriterien bestii
Hl Siehe dazu Fn 103. 12 Siehe dazu Fn 115.
13 Siehe dazu Fn 116.
t von vier Gesellschaften zu Publigroupe und den Verwaltungsräten und den Geschäftsleitungen zu nannten vier Gesellschaften zwar rechtlich, aber iese Ansicht werde dadurch unterstrichen, dass Ibst als Holdinggesellschaft umschreibe, die alle erns auf betrieblicher und finanzieller Ebene konschlossen werden, dass Publigroupe die Beteiliigen Tochtergesellschaften nicht ausschliesslich die Ausübung von Aktionärsrechten hinaus Einwolle. Entsprechend könne vom Vorliegen eines ei nicht zu beanstanden, dass die WEKO Pub- 2 KG qualifiziert und die vier Tochtergesellschaf- Ihren einbezogen habe. Diese Ausführungen des 5 anderes, als dass es das Gericht bei Vorliegen chtet, einzig die Muttergesellschaft des Konzerns Daraus schliesst die WEKO, dass ein Kon- Verfügung an die Muttergesellschaft zu adressie- \dressierung der Verfügung und Sanktion an die alla, Knecht, Meier Söhne, G. Schmid sowie Käp- Absicht der einheitlichen Leitung bzw. die Mögnahme durch die Muttergesellschaft, vor. Ein ershältnisse, von jeweils 70 — 100%. Bei allen liegen all diesen Parteien hat mindestens eine Person schaft, wie auch im Verwaltungsrat der Tochterten Parteien bestehen Hinweise darauf, dass die ligungen ausschliesslich als Investitionen halten. tungsgerichts kann deshalb von einem Konzern 1g der Verfügung und Sanktion an die Muttergeigesgeschaft oder auf die hier zu beurteilenden nes Konzerns nicht notwendig, sodass die Abweder Qualifizierung der Muttergesellschaft als Veramit ohne Begründung von der bisherigen Praxis eitlichen Praxis gesprochen werden kann. In der finden, in welchen ausschliesslich die Muttergeellschaft‘'” oder beide zusammen'"* als materielrden. Die letzten beiden Varianten wurden von ich thematisiert und gutgeheissen. Die vorliegenden bisherigen Submissionsfällen einzig gegen <O dient aber auch ein nicht rechtskräftiges Urteil Ing für ihre Entscheide, also auch das während rteil Publigroupe. Darin wird ausschliesslich die igungsadressatin betrachtet. Entsprechend recht- 1 die Muttergesellschaften zusätzlich als Verfü-
‚eis auf die europäische Praxis. Mit diesem Hins im europäischen Kartellrecht die Verfügungsadnmt werden, wie sie vom Bundesverwaltungsge- richt als relevant betrachtet worden sind. LE nicht auf das europäische Recht, sondern a das schweizerische Recht konkretisiert, inc im europäischen Kartellrecht wiederfinden. haltige Rechtsprechung der europäischen K
906. Einzig Implenia bringt schliesslich vc nicht als Verfügungsadressatin in Frage, w gen sie eröffnet worden sei. Die Eröffnun schaft umfasst allerdings auch deren Mut desselben Unternehmens. Eine allenfalls
solchen Eröffnung führt zu keinem anderer rische Wirkung zukommt.''* Im Übrigen wı Muttergesellschaften der Antrag zur Stellui lungnahme gemäss Art. 30 Abs. 2 KG gewé
B.2.2 Tochtergesellschaft
907. Neben oder anstelle der Muttergesells die jeweiligen Tochtergesellschaften als ma hat die WEKO in der Vergangenheit wiede sellschaften gerichtet, obwohl ein Konzern Adressierung an die Muttergesellschaft in F vor, dass die WEKO sowohl die Mutter- als fügungsadressatinnen betrachtet und unter se Vorgehensweise ist auch in der Rechts
14 BEAT ZIRLICK/CHRISTOPH TAGMANN, in: Baslı
2010, Art. 29 N 29.
15 RPW 2009/3 197 Rz 5 und 203 Rz 37 f., El wird beispielsweise die Elektro Burkhalter / zeichnet und dennoch als materielle Verfüg 2008/1, 87 Rz 13 und 94 Rz 68 ff., Strasseı RPW 2010/2, 377 f. E. 3, Implenia (Ticino). (Ticino SA; später Implenia (Ticino) SA) als verpflichtet, obwohl es sich bei dieser um e haben dürfte; RPW 2007/2, 250 Rz 46, Ter Swisscom Mobile AG, als Unternehmen be ser handelte es sich um eine abhängige Ko deverfahren wurden weder die Begriffe des ternehmensbegriff thematisiert [Urteil des B Swisscom Schweiz AG/WEKO und Urteil dk 3.1]).
116 RPW 2010/1, 120 Rz 27, Preispolitik Swiss 421 Rz 66f., Swisscom ADSL; die solidarisc in der Lehre allerdings umstritten: dafür — a Kommentar zum schweizerischen Kartellge (Hrsg.), 1997, Art. 50 KG N 8; LAURENT Mo! 47 Urteil des EuGH vom 10.09.2009 C-97/08 F 8237 Rz 77; siehe dazu auch FREDERIQUE \ Justice confirms Commission’s approach oı 2010/1, 23 ff., 27: „In view of the Court’s rul pect to be held jointly and severally liable fc
ie gerügte Vorgehensweise stützt sich demnach uf die schweizerische Rechtsprechung. Diese hat lem sie Kriterien bestimmt hat, welche sich auch Es spricht deshalb nichts dagegen, auf die reich- ‚ommission in dieser Frage hinzuweisen.
yr, die Implenia AG (Muttergesellschaft) komme eil die vorliegende Untersuchung nie formell geg einer Untersuchung gegen die Tochtergeselltergesellschaft bzw. die übrigen Gesellschaften fehlende oder anderslautende Publikation einer | Ergebnis, da der Publikation lediglich deklarato- ırde sämtlichen in dieses Verfahren involvierten ngnahme zugestellt, sodass das Recht auf Stelhrleistet war.
schaften kommen bei Konzernsachverhalten auch terielle Verfügungsadressatinnen in Betracht. So rholt Verfügungen ausschliesslich an Tochtergesachverhalt vorlag, womit auch die (Sanktions-) ‘rage gekommen wäre.''” Daneben kam es auch ; auch die Tochtergesellschaft als materielle Versolidarischer Haftbarkeit sanktioniert hat.''° Die- ;prechung der Europäischen Union zu beobachar Kommentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.),
aktroinstallationsbetriebe Bern: In dieser Verfügung \G ausdrücklich als Teil der Burkhalter-Gruppe beungsadressatin betrachtet und sanktioniert; RPW ıbeläge Tessin (bestätigt durch Urteil des BVGer, SA/WEKO): In dieser Verfügung wird die Batigroup Unternehmen bezeichnet und durch das Dispositiv ine abhängige Gesellschaft eines Konzerns gehandelt minierung Mobilfunk: In dieser Verfügung wird die zeichnet und mit einer Sanktion belegt; auch bei dienzerngesellschaft (in den diesbezüglichen Beschwer- Verfügungs- und Sanktionsadressaten noch der Un- VGer, RPW 2010 262 E. 3.1 und 307 E. 10.7.5,
as BGer 2C_343/2010 vom 11. April 2011, E. 2.3 und
com ADSL; wohl bereits in diesem Sinn RPW 2004/2, ‘he Haftbarkeit von Mutter- und Tochtergesellschaft ist lerdings noch unter dem KG 1995: PATRIK DUCREY, in: REILLON, in Commentaire Romand, Droit de la concur- <G N 7; dagegen: SKOCZYLAS (Fn 109), 129 f. m.w.H.
NENNER/BERTUS VAN BARLINGEN, European Court of
1 parental liability, in: Competition Policy Newsletter, ing, parent companies should now systematically exthe anticompetitive infringement committed by their
908. Die bisherige Praxis bietet also unter zernsachverhalten verbundenen Probleme fügungs- und damit Sanktionsadressaten in und zwar ein sehr gewichtiges — ist die akı zerischen Kartellrechts, falls nur noch auf Sitz im Ausland haben dürfte) zuruckgegriffe
909. Diese Problematik ist vorliegend nich! tigt, sich aufgrund der bisherigen Vorgehen: rische Haftbarkeit der Mutter- und der Toch te spricht auch die Tatsache, dass die ober chung des Bundesverwaltungsgerichts ers chung, welche im Einklang mit den früher: sprachen gegen Tochtergesellschaften eröf
910. Keine Partei macht geltend, d Tochtergesellschaft nicht als Verfügungsa Granella und Knecht, Meier Söhne und G. seien ausschliesslich die Tochtergesellscha zu betrachten. Diese (allerdings ohne Käpp Haftbarkeit aus. Auch Birchmeier ist nicht ı Tochtergesellschaft einverstanden, sie hält Tochtergesellschaft als Verfügungsadressat
911. Haftungsgrundlage der Kartellrechts-: dass „ein Unternehmen, das an einer unzu beteiligt ist oder sich nach Artikel 7 unzulä: zent des in den letzten drei Geschäftsjahı wird. Die SVKG enthält keine präzisierende stimmung der Sanktionsadressatin hängt s griffs bzw. den innerhalb eines Unternehme gehensweise führt zum selben Ergebnis | Kommen innerhalb eines Konzerns mehrer einer solidarischen Haftbarkeit nichts entge:
912. Die Qualifizierung von Konzern-Toc wird von keiner Partei in Frage gestellt und insbesondere in Untersuchungen zu Submi en der Ansicht, dass eine direkt an e& Tochtergesellschaft nach wie vor als Verfüc tin gelten soll, einerseits weil dieser die ver! andererseits weil die ausschliessliche Vera Durchsetzbarkeit des schweizerischen Kart
913. Wie oben dargelegt, kann auch die | satin und damit als Sanktionsadressatin be kann bei Konzernsachverhalten sowohl ar Tochtergesellschaft gerichtet werden, wom Muss.
914. Käppeli macht schliesslich geltend, [. könnten ihr (und auch keiner anderen Ges
wholly owned subsidiaries.” Für weitere Bei ff
18 Siehe Rz 23.
schiedliche Ansätze für die Lösung der mit Konder Bestimmung des oder der (materiellen) Vernerhalb eines Konzerns. Eines dieser Probleme — ite Gefährdung der Durchsetzbarkeit des schweidie Muttergesellschaft (die in vielen Fällen ihren an werden kann.
| gegeben. Allerdings erscheint es als gerechtfersweisen der Wettbewerbsbehörden für die solidatergesellschaft zu entscheiden. Für diese Varian- ) genannte, in dieser Form erstmalige Rechtspret während der Dauer der vorliegenden Untersuen Verfügungen im Bereich der Submissionsabfnet wurde,"'® ergangenen ist.
ass im vorliegenden Fall eine Konzerndressatin zu betrachten sei. Im Gegenteil: [...], Schmid, Käppeli sowie Implenia bringen vor, es ften als Verfügungs- und Sanktionsadressatinnen eli) sprechen sich zudem gegen die solidarische nit der solidarischen Haftbarkeit von Mutter- und aber nicht fest, ob nur die Mutter- oder nur die in zu betrachten sei.
Sanktionen bildet Art. 49a KG. Dieser bestimmt, lässigen Abrede nach Artikel 5 Absätze 3 und 4 ssig verhält, [...] mit einem Betrag bis zu 10 Proen in der Schweiz erzielten Umsatzes belastet“ n Angaben zu den Sanktionsadressaten. Die Beomit von der Bestimmung des Unternehmensbens ansprechbaren Gesellschaften ab. Diese Vorwie die Bestimmung der Verfügungsadressatin. e Verfügungsadressatinnen in Frage, steht auch yen.
htergesellschaften als Verfügungsadressatinnen entspricht dem bisherigen Vorgehen der WEKO, ssionsabsprachen. Die WEKO ist mit den Parteiinem Kartellrechtsverstoss beteiligte Konzernjungsadressatin und damit als Sanktionsadressayotene Handlung direkt zugeordnet werden kann, ntwortlichkeit der Konzern-Muttergesellschaft die allrechts gefährden würde.
<onzern-Muttergesellschaft als Verfügungsadrestrachtet werden. Eine Sanktion nach Kartellrecht | die Konzern-Mutter- wie auch an die Konzernt auch eine solidarische Haftbarkeit möglich sein
..] von [...] vom Sekretariat berücksichtige Fälle, llschaft der Notter-Gruppe) nicht angelastet werspiele siehe die Übersicht in SKoczyLas (Fn 109), 70 den. Es handle sich um die Fälle [...] und | der Geschäftsbereich Tiefbau, der für dies Söhne AG, Wohlen, gehört habe. Die A. Ké in der Folge der neu gegründeten Kappeli \ zug zur Käppeli oder einer anderen Gesells
915. Dieser Argumentation ist zu folgen. | zum Zeitpunkt der Sanktionierung noch be Die A. Käppeli’s Söhne AG besteht noch he schaft der Notter-Gruppe nicht als Verfüguı [...], welche einen Zeitraum betreffen, währ und während welchem zwischen keiner Ge Söhne AG eine Verbindung bestand, sind s die Fälle [...] ist allerdings die Käppeli bzw. barkeit verantwortlich.
916. In diesem Zusammenhang ist darauf nen Umbricht Holding AG und ERNE Hold sellschaften Neue Bau und Gebr. Meier ein solidarische Haftbarkeit vorzunehmen ist. [ rend deren Absprachetätigkeit übernomme Umbricht Holding AG fällt somit eine solide für die ERNE Holding AG Laufenburg, welc tigkeit Ubernommen hat. Diese Differenzie sung vorgenommen.
917. Nach dem Gesagten ergeben sich folc
[EFAG]
G. Schmid’
Hiippi***
Neue Bau’?
Treier
- Aktiengesellschaft Cellere, St. Galler — - Cellere (Tochtergesellschaft)
- Daedalus Holding AG (Muttergesells
419 gl. CHRISTOPH TAGMANN/BEAT ZIRLICK, in: |
G. Schmid wurde während der untersuchte! herrscht und stellt deshalb selbst ein Unter! on zu richten ist (vgl. BSK KG-TAGMANN/ZIF
Die Publikation der Untersuchungsausdehr sung Aarau, was allerdings unbeachtlich ist filiierten Gesellschaften umfasst. Im Übrige zu (BSK KG-ZIRLICK/TAGMANN (Fn 114), Art
Die Untersuchungseröffnung gegen Neue E ist, da die Untersuchungseröffnung gegen selben Muttergesellschaft beherrscht wird. | rische Wirkung zu (siehe dazu Hinweise in
übernommen und stellt deshalb selbst ein L Sanktion zu richten ist (vgl. BSK KG-TAGMA
..]. Diese Projekte fielen in eine Zeit, in welcher e Projekte zuständig war, noch zur A. Käppeli’s ippeli’s Söhne AG habe diesen Geschäftsbereich verkauft. Deshalb hätten die Fälle [...] keinen Bechaft der Notter-Gruppe.
Sofern an einer Abrede beteiligte Gesellschaften stehen, sind Sanktionen an diese zu richten."'° ute, sodass die Käppeli bzw. eine andere Geselligsadressatin in Frage kommt. Die Fälle [...] und end welchem die Käppeli noch gar nicht existierte sellschaft der Notter-Gruppe und der A. Käppeli’s omit für die Käppeli nicht zu berücksichtigen. Für
die Kupera Holding AG unter solidarischer Hafthinzuweisen, dass für die Verfügungsadressatinng AG Laufenburg für ihre jeweiligen Tochterge- e differenzierte Vorgehensweise in Bezug auf die Jie Umbricht Holding AG hat die Neue Bau wah- 2n. Für die Fälle vor der Übernahme durch die rische Haftbarkeit ausser Betracht. Dasselbe gilt he die Gebr. Meier während deren Absprachetärung wird unter dem Titel der Sanktionsbemesyende materielle Verfügungsadressatinnen:
1 (Muttergesellschaft)
chaft)
Basler Kommentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert
1 Periode nicht durch eine andere Gesellschaft be- ıehmen dar, an welche die Verfügung und die Sanktiung (siehe Fn 27) richtet sich an die Zweigniederlas- , da eine Untersuchungseröffnung jeweils auch die afn kommt der Publikation nur deklaratorische Wirkung .29 N 29).
3au wurde nicht publiziert, was allerdings unbeachtlich lie Umbricht publiziert wurde und Neue Bau von der- Zudem kommt der Publikation ohnehin nur deklarato- Fn 121). Neue Bau wurde erst 2009 von Umbricht Jnternehmen dar, an welche die Verfügung und die
— - Sustra (Tochtergesellschaft)
- ERNE Holding AG Laufenburg
— - Erne (Tochtergesellschaft) - Gebrüder Meier AG Rohrleitun
- Granella Holding AG (Muttergesellsc — - Granella (Tochtergesellschaft)
- GZU Gewerbezentrum Unterfeld AG — -Birchmeier (Tochtergesellschaf
- [J
— - Graf (Tochtergesellschaft)
- Implenia AG, Dietlikon (Muttergesell: — - Implenia (Tochtergesellschaft)
- KUPERA Holding AG (Muttergesells — - Käppeli (Tochtergesellschaft)
- Knecht Brugg Holding AG (Mutterge
— - Knecht (Tochtergesellschaft) - Meier Söhne (Tochtergesellsct
- Umbricht Holding AG (Muttergesells: — - Umbricht (Tochtergesellschaft)
- [J
— -Walo™ (Tochtergesellschaft)
- Ziegler Holding AG (Muttergesellsch — - Ziegler (Tochtergesellschaft)
B.3 Vorbehaltene Vorschrifte:
918. Dem KG sind Vorschriften vorbehalte! Leistungen Wettbewerb nicht zulassen, inst oder Preisordnung begründen, und solche, cher Aufgaben mit besonderen Rechten au das Gesetz fallen Wettbewerbswirkungen, über das geistige Eigentum ergeben. Hinge auf Rechte des geistigen Eigentums stütz Abs. 2 KG).
3 Die Untersuchungseröffnung gegen Gebrüc
achtlich ist, da die Untersuchungseröffnung von derselben Muttergesellschaft beherrscl klaratorische Wirkung zu (siehe dazu Hinwe
Die Publikation der Untersuchungseröffnun sung Aarau, was allerdings unbeachtlich ist filiierten Gesellschaften umfasst. Im Übrige zu (siehe dazu Hinweise in Fn 121).
gsbau ~~ (Tochtergesellschaft)
haft)
(Muttergesellschaft) )
schaft)
chaft)
sellschaft)
aft) haft)
aft)
n
n, die auf einem Markt für bestimmte Waren oder yesondere Vorschriften, die eine staatliche Marktdie einzelne Unternehmen zur Erfüllung öffentlisstatten (Art. 3 Abs. 1 KG). Ebenfalls nicht unter die sich ausschliesslich aus der Gesetzgebung gen unterliegen Einfuhrbeschränkungen, die sich en, der Beurteilung nach diesem Gesetz (Art. 3
ler Meier wurde nicht publiziert, was allerdings unbegegen die Erne publiziert wurde und Gebrüder Meier it wird. Zudem kommt der Publikation ohnehin nur deaise in Fn 121).
g (siehe Fn 25 f.) richtet sich an die Zweigniederlas-
, da eine Untersuchungseröffnung jeweils auch die afn kommt der Publikation nur deklaratorische Wirkung
919. Da auch das Bundesgesetz über das tonale Erlasse Bestimmungen über Submi deren Bezug zum KG zu prüfen.
920. Das BOB sieht in Art. 11 Bst. e vor, ( oder Anbieter vom Verfahren ausschliesser wirksamen Wettbewerb beseitigen oder ert gleichbare Vorschriften (für den Kanton Aar laut dieser Bestimmung deckt sich weitgeh die Frage nach dem Verhältnis des BöB (uU derselbe Sachverhalt (Submissionsabsprac KG) Verfahrens sein kann. Diese Frage | tungsgericht und der REKO/WEF zu bejahe chen Tatbestände des KG und des BöB b: schaffungswesen, können beide Gesetze p kann Folgendes ausgeführt werden: "?”
921. Zunächst schützen das BOB und das BOB und ebenso vergleichbare kantonale ‘ Ausschreibers. Der öffentliche Auftraggebe schaftlich einsetzen (beispielhaft Art. 1 Abs öffentlichen Vergabestellen, den wirksamer Rechtsgutes obliegt allein der WEKO. Um Bedeutung, inwieweit die Interessen des Rechtguts „wirksamer Wettbewerb“ (im Sit schutz der Erlasse zum Öffentlichen Besche Bedeutung auf.
922. Der aus der Sicht des BöB eingeschri öffentlichen Ausschreibers) zeigt sich insbe auf verdeckte (Preis-) Absprachen bezieht, rin nicht offengelegt werden. Das KG trifft unzulässige Abreden (Art. 5 KG) unabhänc der ob sie der Marktgegenseite bekannt sin:
923. Schliesslich unterscheiden sich die be ge. Während die Vorschriften des öffentlich hörde nur (aber immerhin) erlauben, einer Teilnehmer der Submissionsabsprache au dem Verzeichnis der qualifizierten Anbieter gemäss Art. 49a KG auch direkte Sanktione
Aargauisches Submissionsdekret vom 26.1
126 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 378 E. 4m ge Lehre, Implenia (Ticino) SA/WEKO; Ents Betosan AG, Hela AG, Renesco AG, Weiss
Siehe zum Ganzen auch die standige Rech Elektroinstallationsbetriebe Bern; RPW 200 RPW 2009/4, 341 f. Rz 19 ff., Submission E schen Landesbibliothek (SLB); siehe auch | recht — Wettbewerbspolitisch Analyse des \ berechts des Bundes.
128° Siehe Art. 11 Bst. e i.V.m. Art. 10 BOB; für c
öffentliche Beschaffungswesen (BöB) sowie kanssionen enthalten, erscheint es als angebracht,
lass die Auftraggeberin den Zuschlag widerrufen 1 kann, wenn diese Abreden getroffen haben, die \eblich beeinträchtigen. Die Kantone kennen vergau 8 28 Abs. 1 Bst. e SubmD AG'”°). Der Wortend mit demjenigen von Art. 5 KG. Es stellt sich nd damit der VöB) zum KG - mithin, ob ein und 'he) Gegenstand sowohl des submissionsrechtli- 5ubmD AG) als auch des kartellrechtlichen (Art. 5 st in Übereinstimmung mit dem Bundesverwal- .n.'?° Erfüllt ein Sachverhalt je einen der gesetzlizw. der kantonalen Erlasse zum Öffentlichen Bearallel zur Anwendung kommen. Zur Begründung
KG unterschiedliche Rechtsgüter. Art. 11 Bst. e Vorschriften dienen dem Schutz des öffentlichen sr soll in erster Linie die öffentlichen Mittel wirt- . 1 Bst. c BOB). Es ist jedoch nicht Aufgabe der 1 Wettbewerb durchzusetzen. Der Schutz dieses gekehrt ist es für die Anwendung des KG ohne Auftraggebers verletzt werden. Der Schutz des ıne des KG) tritt somit neben den Rechtsgüterffungswesen und weist damit eine selbstständige
inkte Rechtsgüterschutz (nämlich der Schutz des sondere darin, dass sich Art. 11 Bst. e BOB nur das heisst auf Absprachen, die der Auftraggebederartige Unterscheidungen nicht und bekämpft ig davon, ob sie offen oder verdeckt erfolgen, o- 1 oder ihr vorenthalten werden.
iden Verfahren auch hinsichtlich ihrer Rechtsfol- 1en Beschaffungswesens””° der zuständigen Be- | allenfalls erfolgten Zuschlag zu widerrufen, die s dem Verfahren auszuschliessen und/oder aus zu streichen, kann die WEKO seit 1. April 2004 in verhangen.
1.1996 (SubmD; SAR 150.910).
.w.H. auf die gleichlautende, gemäss BVGer einhelli- +Appetito AG/WEKO.
tsprechung der WEKO: RPW 2009/3, 203 f. Rz 42 ff., 8/1, 94 f. Rz 73 ff., Strassenbeläge Tessin; ferner jetonsanierung am Hauptgebäude der Schweizeri- RPW 2006/2, 407 IV. 7, Wettbewerb und Vergabe- /ergaberechts der Schweiz, insbesondere des Vergalen Kanton Aargau vgl. 8 28 Bst. e SubmD.
924. Das Bundesgericht hat im Zusamme sachverhalten denn auch die Zuständigkeit lichen Beschaffungen bestätigt.'”°
925. Zusammenfassend ergibt sich die ku fentlichen Beschaffungswesens des Bunde gesetzes andererseits.
926. Andere Vorschriften, die einen Vorbe nicht ersichtlich.
B.4 Vorbemerkungen zur Bev
927. Im Kartellverwaltungsverfahren gilt de KG i.V.m. Art. 19 VwVG sowie sinngemäss digen dementsprechend die Beweise nac Schlüsse daraus, ohne dabei an starre Be\ ständlich — die Möglichkeit der Beweiserbrin
928. Hinsichtlich des Beweismasses, welc ren erfüllt sein muss, gilt zusammenfassenc
929. Grundsätzlich ist in ordentlichen Verv Behörde von der Verwirklichung des rech hierfür eine absolute Gewissheit nicht erfc Regelbeweismass im Zivilrecht und dem vo
930. Hinsichtlich bestimmter Tatsachen ist muss nur, aber immerhin, eine überwieger REKO/WEF erscheint das Beweismass de „(...) im wettbewerbsrechtlichen Zusamme: sche Erkenntnisse immer mit einer gewisse den Nachweis aufeinander abgestimmter V Beweismass der überwiegenden Wahrsch
"9 Urteil des BGer 2A.59/2005 vom 22.08.200 wirtschaftsdepartement/Betosan AG, Hela / Bundesgesetz vom 4.12.1947 Uber den Ziv
Statt anderer BEAT ZIRLICK/CHRISTOPH TAGN stutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. 30 KG N 9¢ Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. 39 KG I Siehe nur etwa MARC AMSTUTZ/STEFAN KEL weismass im Kartellrecht, BR 2005, 114-1:
Anderes gilt fur Verfahren auf Erlass vorsor 134 Siehe etwa Urteil des BGer 2A.407/2002 ve 188 Vgl. etwa Urteil des BGer 2A.500/2002 von 2009/4, 341 Rz 15, Submission Betonsanie desbibliothek (SLB). Siehe zum Ganzen au PATRICK L. KRAUSKOPF/KATRIN EMMENEGGEI Verwaltungsverfahren, Waldmann/Weissen Statt anderer KRAUSKOPF/EMMENEGGER (Fn 7 Entscheid der REKO/WEF, RPW 2006/3, 5
gerverband SBVV, Börsenverein des Deuts auch PAUL RICHLI, in: SIWR V/2, Kartellrech nhang mit der Beurteilung von Vergangenheitsder Wettbewerbsbehörden im Bereich der öffentmulative Anwendbarkeit der Vorschriften des öfs sowie der Kantone einerseits und des Kartellhalt gemäss Art. 3 KG begründen könnten, sind
veiswürdigung und zum Beweismass
r Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Art. 39 ‚Art. 40 BZP'?°). Die Wettbewerbsbehörden würh bester Überzeugung und ziehen ebenso die veisregeln gebunden zu sein,'”' was — selbstvergung mittels Indizien einschliesst'.
hes im ordentlichen’®’ Kartellverwaltungsverfah- | Folgendes:
valtungsverfahren ein Beweis erbracht, wenn die tserheblichen Umstands überzeugt ist,*** wobei rderlich ist'”°, was weitestgehend mit dem sog. len Beweis im Strafrecht übereinstimmen dürfte.
dieses Beweismass jedoch herabgesetzt und es ide Wahrscheinlichkeit gegeben sein." Gemäss r überwiegenden Wahrscheinlichkeit namentlich ıhang als besonders angezeigt, zumal 6konomin Unsicherheit behaftet sind“. Insbesondere für erhaltensweisen genügt gemäss REKO/WEF das einlichkeit und der volle Beweis muss nicht er-
5, RPW 2005/3, 582 E. 3.3, Eidgenössisches Volks- AG, Renesco AG, Weiss+Appetito AG, REKO. Iprozess (BZP; SR 273).
AANN, in: Basler Kommentar, Kartellgesetz, Am- ); STEFAN BILGER, in: Basler Kommentar, Kartellgesetz, 1 62.
LER/MANI REINERT, „Si unus cum una...“: Vom Be- 1, 116.
glicher Massnahmen.
ym 29.11.2002, E. 3 betreffend Gleichstellung.
1 24.03.2003, E. 3.5 betreffend Steuerrecht; RPW rung am Hauptgebäude der Schweizerischen Lanch AMSTUTZ/KELLER/REINERT (Fn 132), 118 m.w.H.; 2, in: Praxiskommentar zum Bundesgesetz Uber das berger (Hrsg.), 2009, Art. 12 VwVG N 214 m.w.H.
135), Art. 12 VwVG N 216.
59 E. 6.2, Schweizerischer Buchhändler- und Verlechen Buchhandels e.V./WEKO. In dem Sinn wohl t, von Büren/David (Hrsg.), 2000, 454.
bracht werden."” Dabei ist allerdings zu b tung einer aufeinander abgestimmten Verh aufgrund diverser, an dieser Stelle nicht im vierer Konkurrenzunternehmen bei einer S Wahrscheinlichkeit begründet.'”°
931. Umstritten ist nun, ob das vorerwähn lichkeit in Kartellverwaltungsverfahren auc! vorliegend — um sanktionsbedrohte Tatbes gen an das Beweismass zu stellen sind.'* I
932. Die Anforderungen an den strikten E werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich beweis aufgrund der Natur der Sache, wie standselementen regelmässig der Fall ist, n
933. Diverse Parteien fordern als Beweism ne; Cellere; Granella; Hüppi; Implenia; Wa rens sich für die betroffenen Unternehmen forderungen an das Beweismass sein. Im ' Tatbestände des Kartellgesetzes. In Anleh zum Beweismass im Strafrecht sei zu forde werde. Eine bloss überwiegende Wahrsche nicht.
934. Im vorliegenden Fall wendet die WE Vollbeweis (strikter oder strenger Beweis) densein einer Tatsache dergestalt Uberzeur stehen, dass sich der Sachverhalt so zuge len (siehe unter A.6) bestehen keine solche ten Abreden. Wo solche Zweifel bestanden,
B.5 Unzulässige Wettbewerb:
935. Abreden, die den Wettbewerb auf eir erheblich beeinträchtigen und sich nicht du!
138 Entscheid der REKO/WEF, RPW 2005/1, 1 Weiss+Appetito AG/WEKO. Diese Ausführı hend und ihnen — wenn auch unter ausdrüc stehende Sanktionsdrohung — zustimmend
9 Entscheid der REKO/WEF, RPW 2005/1, 1 Weiss+Appetito AG/WEKO. Siehe auch de ff., Submission Betonsanierung am Hauptg
Diesfalls für ein höheres Beweismass pladi BSK KG-ZIRLICK/TAGMANN (Fn 131), Art. 30
4 Entscheid der REKO/WEF, RPW 2006/3, 5 gerverband SBVV, Börsenverein des Deuts
An dieser Stelle sei beispielhaft auf die stär dem im Zivilrecht grundsätzlich geltenden F sche Kausalität bloss mit überwiegender W (exemplarisch BGE 132 III 715 E. 3.2 m.w.l
#3 vgl. analog BGE 127 | 38 E. 2a: „Als Bewei reo], dass sich der Strafrichter nicht von de Sachverhalts überzeugt erklären darf, wenr unterdrückende Zweifel bestehen, ob sich c eachten, dass eine sachlich begründete Vermualtensweise — wie sie aus Sicht der REKO/WEF | Einzelnen zu wiederholender Indizien bezüglich submission bestand — noch keine überwiegende
te Beweismass der überwiegenden Wahrschein- 1 dann zur Anwendung gelangt, wenn es — wie tände geht oder ob diesfalls höhere Anforderunie REKO/WEF liess diese Frage offen.'*'
3eweis können richtigerweise nicht immer erfüllt solcher Umstände, deren Erstellung mittels Voll- > dies namentlich bei rein ökonomischen Tatbeicht möglich oder nicht zumutbar ist.'*
ass im vorliegenden Fall den strikten Beweis (Er- 0). Je einschneidender die Folgen eines Verfaherweisen könnten, desto höher müssten die Anvorliegenden Fall gehe es um sanktionsbedrohte nung an die bundesgerichtliche Rechtsprechung rn, dass ein voller (d.h. strikter) Beweis erbracht inlichkeit oder gar ein Glaubhaftmachen genüge
KO das Beweismass des Vollbeweises an. Der gilt als erbracht, wenn die WEKO vom Vorhanjt ist, dass keine zu unterdrückenden Zweifel betragen hat.**? In den vorgängig aufgeführten Fäl- Zweifel in Bezug auf das Bestehen der dargelegwurde zugunsten der Parteien entschieden.
sabrede
lem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen ch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfer-
95 E. 8.1, Betosan AG, Hela AG, Renesco AG, Ingen der REKO/WEF ebenfalls dahingehend versteklichem Hinweis auf die im beurteilten Fall nicht be- AMSTUTZ/KELLER/ REINERT (Fn 132), 119.
96 E. 9, Betosan AG, Hela AG, Renesco AG, 1 Folgeentscheid der WEKO RPW 2009/4, 343 Rz 33 abäude der Schweizerischen Landesbibliothek (SLB).
arend etwa AMSTUTZ/KELLER/ REINERT (Fn 132), 119; KG N 101 f. m.w.H.
60 E. 6.2, Schweizerischer Buchhändler- und Verlechen Buchhandels e.V./WEKO.
\dige zivilrechtliche Praxis hingewiesen, wonach trotz tegelbeweismass die natürliche sowie die hypothetiahrscheinlichkeit nachgewiesen werden müssen
4.).
swürdigungsregel besagt die Maxime [in dubio pro
r Existenz eines für den Angeklagten ungünstigen
1 bei objektiver Betrachtung erhebliche und nicht zu ler Sachverhalt so verwirklicht hat." tigen lassen, sowie Abreden, die zur Beseit lässig (Art. 5 Abs. 1 KG).
B.5.1 Wettbewerbsabrede
936. Als Wettbewerbsabreden gelten rech barungen sowie aufeinander abgestimmte \ verschiedener Marktstufen, die eine Wettb (Art. 4 Abs. 1 KG). Eine formelle vertraglic abgestimmte Verhaltensweisen bis hin zu \ bei sich Vereinbarungen von den aufeinaı vorhandenen resp. nicht vorhandenen Bindi
937. Die Parteien sind als Unternehmen | Konkurrenten hinsichtlich der in der Tiefbau nen beziehungsweise privat vergebenen Au
938. Eine Wettbewerbsabrede im Sinne v bewusstes und gewolltes Zusammenwirker zweitens ein Bezwecken oder ein Bewirkeı rede gegeben sind.'””
B.5.1.1 Bewusstes und gewolltes Zus
939. Unter das bewusste und gewollte Zus barungen und abgestimmte Verhaltensweis
Vereinbarungen:
940. Als Vereinbarung im Sinne von Art. 4 barungen. Darunter sind Übereinkünfte vor Konsens beruhen, rechtlich aber nicht durch
941. Bei Vereinbarungen liegen regelmäs: einkünfte oder protokollierte Beschlüsse vo A.6 Spezifische Projekte) liegen allerdings Unternehmen selbst zugibt, mit anderen U also einen Konsens darüber erreicht zu hal deren eine Stützofferte einreichen soll. Mit gung gegenüber den an der offengelegter den.
14 Siehe dazu etwa RPW 2009/3, 204 Rz 49, . NYDEGGER/WERNER NADIG, in: Basler Komr Art. 4 Abs. 1 KG N 78 und 81.
So PIERRE-ALAIN KILLIAS, in: Commentaire F (Hrsg.), 2002, Art. 4 Abs. 1 KG N 25; BSK I 100.
Einige Untersuchungsadressatinnen gehört schliesslich zwischen solchen Untersuchun tet.
147 RPW 2009/3, 204 Rz 50, Elektroinstallation 148° BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 144), Art. 4,
“9 Als direkter Beweis gilt ein unmittelbar auf « gemäss Art. 4 Abs. 1 KG) gerichteter Bewe rio); siehe auch BSK KG-NYDEGGER/NADIG gung wirksamen Wettbewerbs führen, sind unzutlich erzwingbare oder nicht erzwingbare Verein- /erhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder ewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken ‚he Grundlage ist nicht notwendig, vielmehr sind yerbindlichen Vereinbarungen einschlägig,'* wo- ıder abgestimmten Verhaltensweisen durch den ıngswillen unterscheiden'*.
auf der gleichen Marktstufe tätig und als solche ıbranche von öffentlichen Stellen ausgeschriebefträge.'”°
on Art. 4 Abs. 1 KG liegt vor, wenn erstens ein | der an der Abrede beteiligten Unternehmen und 1 einer Wettbewerbsbeschränkung durch die Abammenwirken
ammenwirken fallen nach dem Gesagten Vereinen.
Abs. 1 KG gelten auch nicht erzwingbare Verein- | Unternehmen zu verstehen, die zwar auf einem ısetzbar sein sollen.'”®
sig keine direkten Beweise wie schriftliche Überr.““° In den meisten der aufgeführten Fälle (siehe direkte Beweise vor, da jeweils mindestens ein nternehmen Vereinbarungen getroffen zu haben, pen, dass ein Unternehmen zugunsten eines andiesem Eingeständnis ist die Absprachebezichti- | Vereinbarung beteiligten Unternehmen verbun-
Flektroinstallationsbetriebe Bern; ferner THOMAS nentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010,
2omand, Droit de la concurrence, Tercier/Bovet
2n zum selben Unternehmen. Koordination ausgsadressatinnen werden nicht als Absprache betrachsbetriebe Bern. Abs. 1 N 9, m.w.H.
sine beweisbedürftige Tatsache (hier die Vereinbarung is (AMSTUTZ/ KELLER/ REINERT [Fn 132], 116 a contra- (Fn 144), Art. 4 Abs. 1 N 97.
942. Bei Birchmeier wurde zudem eine Li: cher sie über die von ihr geschützten Projel te enthält für jedes Projekt jeweils eine Zeil besumme von Birchmeier und einer Bezeicl igkeit und Verlässlichkeit handelt sich es si das Verfahren. Die Liste ist zudem währe! und vermag somit die auf Erinnerungen | Schliesslich wurden vereinzelt handschriftli Vereinbarung direkt belegen."
943. In den von den Bonusmeldungen al über Vereinbarungen und somit über Abspr gen sind glaubwürdig. Sie können sehr häu ten (z.B. Faxschreiben'”;, E-Mails’”°; Ager den. Es liegen keine Indizien vor, wonach c ten zu Unrecht zu bezichtigten, um vom Bo aufgrund der geäusserten Befürchtung von davon auszugehen, dass bei der Bezichtig de.
944. Die Glaubwürdigkeit der genannten A den aus der Erinnerung der kooperierende schlagnahmten oder später eingereichten [ Tatsache, dass Unternehmen, die der Einr nicht offeriert haben, kann grundsätzlich ni sprachebeteiligung auch darin äussern kan tet wird.
945. Die Wettbewerbsbehörden erachten deshalb als glaubwürdig und stützen sich gr
946. Verschiedene Parteien bringen vor, e: barung vor (Granella). Die Beschuldigung das Vorliegen eines gegenseitigen Konsen deren Partei dar. Es handle sich lediglich ui nen gegenseitigen Konsens (siehe dazu au
947. Als Beweismittel zur Ermittlung des S KG gelten unter anderen Auskünfte von Selbstanzeigerin handelt es sich um die A einer Vereinbarung. Diese Beschuldigung k dert, dass ein Beweis Uber eine direkt zu b liegt. Eine andere Frage ist, ob dieser Aus ist. Dabei handelt es sich aber um eine Fr: Die Selbstanzeigerinnen werden von der W tet. Für die Beweiswürdigung im konkreten |
0° Siehe dazu Ausführungen in Rz 70.
51 Siehe z.B. Fall 95, act. [...]. 2 Siehe z.B. Fall 37, act. [...].
3 Siehe z.B. Fall 33, act. [...]. 2 Siehe z.B. Fall 12, act. [...]. 5 Siehe z.B. Fall 14, act. [...].
156 gl. JURG BORER/JUHANI KOSTKA, in: Basler 2010, Art. 32 KG N 64.
ste (Birchmeier-Liste)'”° beschlagnahmt, mit welkte Buch geführt hatte. Diese chronologische Lis- e mit dem Namen des Geschützten, einer Eingainung des Projektes. Aufgrund der hohen Genauch um ein Dokument von grosser Bedeutung für nd der Dauer der Absprachetätigkeit entstanden Jasierenden Aussagen massgeblich zu stützen. che Notizen eingereicht oder gefunden, die eine
ygedeckten Fällen liegen somit direkte Beweise achen vor. Die Aussagen aus den Bonusmeldunfig mit gefundenen oder eingereichten Dokumendaeinträge'”‘; Handnotizen'”) untermauert werlie Bonusmeldungen darauf abzielen, Konkurrennusprogramm profitieren zu können. Vielmehr ist wirtschaftlichen Repressalien und Anfeindungen ung von Konkurrenten Zurückhaltung geübt wurussagen wird durch vereinzelte Abweichungen zu 2n Unternehmen stammenden Angaben und be- )okumenten nicht in Frage gestellt. Auch aus der eichung einer Stützofferte bezichtigt wurden, gar chts anderes abgeleitet werden, da sich die Abn, dass auf die Einreichung einer Offerte verzichdie Aussagen der selbstanzeigenden Parteien undsätzlich auf diese ab.
5 lägen keine genügenden Beweise einer Vereineiner Selbstanzeigerin stelle keinen Beweis für ses zwischen der Selbstanzeigerin und einer anm eine einseitige Beschuldigung und nicht um eich die Vorbringen von Cellere).
achverhalts gemäss Art. 12 VwVG 1.V.m. Art. 39 Parteien.'” Bei der Beschuldigung durch eine uskunft einer Partei über das Zustandekommen ann bestritten werden, was aber nichts daran äneweisende Tatsache (d.h. die Vereinbarung) vorsage der Selbstanzeigerin Glauben zu schenken age zum Beweismass und zur Beweiswürdigung. EKO im vorliegenden Fall als glaubwürdig erach- Fall wird auf die einzelnen Projekte verwiesen.
Kommentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.),
Abgestimmte Verhaltensweisen:
948. Gemäss Art. 4 Abs. 1 KG gelten a werbsabreden. Eine solche Verhaltensweis schen den Unternehmen. Davon ist auszuc sammenarbeit bewusst an die Stelle des mi derartiges wettbewerbsersetzendes Verhal dernden Massnahme der Unternehmen erk fassung als zu weitgehend kritisiert: Massı formationsaustausch eine abgestimmte Ver teiligten Unternehmen erlaube, „ihr Verhalt Mit Blick auf das Recht der EU ist grundsé cherweise als Geschäftsgeheimnisse gelter formationsaustausch über Preise sind auch und die direkte Information über Offertabsi rekt hindeutet, höchst problematisch.
949. Da im vorliegenden Fall Preise sowi tätsauslastungen ausgetauscht wurden, kz Auffassung des Sekretariats über die trans hende Rz) als zu weitgehend zu betrachten
950. In vielen der untersuchten Fälle (sieh lich zu den Eingeständnissen gewisser Al Vereinbarungen weitere Beweismittel vor, über Preise) zwischen den Abspracheteilne ausschliesslich derartige Beweismittel vor.
951. Diese Aktenstücke untermauern das als Belege für abgestimmte Verhaltensweis chen ein Informationsaustausch über Offer! wusstes und gewolltes Zusammenwirken sich einen Schutz organisiert, den Unter Stützofferte bittet, den Preis seiner eigene nehmen in der Folge zu einem höheren Pre
952. Für das Unternehmen, das geschützt den ersten Blick erkennbar: Der Versand ei Hoffnung zu erklären, dass diese nicht Zul chung einer Stützofferte verwendet werden erst auf den zweiten Blick ersichtlich: Ein sc wenden, dass keine Abstimmung vorliege,
funden habe. Sofern dieses Unternehmen
157° BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 144), Art. 4, sprechung des EuGH, an der sich die Praxi Lehre orientieren.
158° RPW 2004/3, 736 Rz 34, Markt für Schlach
9 MANI REINERT, in: Handbuch für die Anwalts Preisgestaltung, Rz 4.15, m.w.H. auf das R
REINERT (Fn 159), 4.15, wo die genannten | zerische Kartellrecht übernommen werden, xis den wirtschaftlichen Umständen gebühr siehe z.B. MARCEL HAAG, in: Kommentar zu ter/Jakob/Mederer (Hrsg.), 2003, 111.3.2 Koc
161 Siehe z.B. Fall 34.
uch abgestimmte Verhaltensweisen als Wettbe- e bedingt ein Mindestmass an Koordination zwijehen, wenn die Wettbewerbsteilnehmer ihre Zut Risiko verbundenen Wettbewerbs setzen.” Ein ten kann grundsätzlich in jeder transparenzförlickt werden.'”® In der Literatur wurde diese Aufyebendes Kriterium müsse sein, „ob mit dem Inhaltensweise administriert“ werde, die es den beon z.B. in preislicher Hinsicht zu koordinieren.“ tzlich der Austausch von Informationen, die übli- 1, als problematisch zu bewerten. Neben dem In- | der Austausch über die Kapazitätsauslastung'” chten, auf welche die Kapazitätsauslastung indi-
2 Preisbestandteile, Offertabsichten und Kapaziann offen bleiben, inwiefern die oben genannte ;parenzfördernden Massnahmen (siehe vorangeist.
e unter A.6. Spezifische Projekte) liegen zusätzspracheteilnehmer und schriftlicher Beweise für die einen Informationsaustausch (insbesondere hmern belegen. In einigen wenigen Fällen liegen
Vorliegen von Vereinbarungen und können auch ‚en herangezogen werden. In den Fällen, in welpreise stattfand, ist dann mindestens auf ein bezu Schliessen, wenn das Unternehmen, das für nehmen, welche es um die Einreichung einer n Offerte übermittelt und die angefragten Unteris offerieren.'°'
. werden will, ist das Bewusste und Gewollte auf ner Offerte an einen Konkurrenten ist nur mit der n Zwecke der Unterbietung, sondern zur Einreiwird. Für das informierte Unternehmen wird dies )Iches Unternehmen könnte versucht sein, einzuda bloss ein einseitiger Informationsfluss stattgeallerdings die eingegangenen Informationen in
Abs. 1 N 101, m.w.H. insbesondere auf die Rechts der Wettbewerbsbehörden und der schweizerischen
tschweine — Teil B.
praxis, Geiser/Krauskopf/Münch (Hrsg.), 2005, 8 4 echt der EU.
<riterien aus dem Recht der EU auch für das Schweiwobei bei der Anwendung dieser Kriterien in der Praende Beachtung zu schenken sei; aus dem EU-Recht m Europäischen Wettbewerbsrecht, Schröjperationsabsprachen, N 66.
dem Sinne akzeptierte, dass es sie weiter \ gestimmten höheren Preis offerierte, ist auf damit auf ein abgestimmtes Verhalten zu s des Informationsaustausches spricht im Üb Informationen gegen den Willen der Empt chung betroffenen Unternehmen den Aust fertpreise nicht gewünscht hätten: Es wäre künftige Projekte mit der Androhung einer A
953. Gewisse Verfügungsadressatinnen'°®
der Eingabefrist Offerten oder Preisinformat gestellt worden sind. Daraus könne allerdir formationen auch verwendet hätten. Die W tungen. Es erscheint als unglaubwürdig, da len der Empfänger zugesandt worden sino gangenen Informationen in einem Fall ([...] eingegangen seien und dass [...] die Dater Hinweise ändern allerdings nichts daran, da Folge ein höheres Angebot von [...] einger: mehr als einmal Preisinformationen gefund ten zugestellt worden sind. Dass diese Ver lung solcher Informationen gewehrt haben, verwendung dieser Daten durchaus interes zu diesem Punkt wird deshalb nicht gefolgt.
954. Granella bringt vor, dass keine abges tariat stelle bloss fest, dass es im vorlieger gekommen sei, die üblicherweise als Gesc gesagt, ob damit im vorliegenden Fall die tensweise erfüllt werden. Dazu ist Folgen tensweise ist auszugehen, wenn eine Verhi tausch der genannten Informationen kausal wissen Fällen als gegeben betrachtet werde stimmten Verhaltenswiese wird jedoch nur und 109). In der Regel liegen Vereinbarur lassen, dass lediglich Informationen ausge war in der Regel derart, dass dahinter eine ben muss, die Informationen auch entspre« mationsaustausch umgehend eingestellt we len nicht von einer Vereinbarung ausgeganı zum Vorliegen der abgestimmten Verhalten
Zwischenfazit
955. Gestützt auf das Gesagte ergibt sich aufgeführten Fällen zu Vereinbarungen kar
956. Die dargelegten Absprachen deuten ein bewusstes und gewolltes Zusammenw einer Kerngruppe stand, sich bei jeder sich
12 Siehe dazu aus der Literatur zur Rechtspre
tausch zwischen Unternehmen, Wirtschaft ı 1% Z.B.[...]bei Fall [...].
‚erwendete und in der Folge zu einem darauf abdie Gegenseitigkeit des Informationsflusses und chliessen.'° Die Häufigkeit und Regelmässigkeit rigen ohnehin dagegen, dass die ausgetauschten anger geflossen sind und die von der Untersuausch von Informationen insbesondere uber Ofinnen einfach gewesen, den Informationsfluss fur nzeige an den Bauherrn zu unterbinden.
wie [...] und [...] geben zwar zu, dass ihnen vor tionen von anderen Verfügungsadressatinnen zuigs nicht geschlossen werden, dass sie diese In- EKO erachtet diese Hinweise als Schutzbehaupss die zugestellten Informationen gegen den Wil- . [...] versucht die Nicht-Verwendung der einge- ) damit zu belegen, dass sie [...] vor Eingabefrist 1 bloss versehentlich zugestellt habe. Auch diese ss eine Verwendung möglich war und dass in der aicht wurde. Bei [...], [...] und [...] wurden zudem 2n, die ihnen vor der Eingabefrist von Konkurrenfügungsadressatinnen sich nie gegen die Zustellässt darauf schliessen, dass sie an einer Weitersiert waren. Den Ausführungen von [...] und [...]
stimmten Verhaltensweisen vorlägen. Das Sekreiden Fall zu einem Austausch von Informationen häftsgeheimnisse gelten würden. Es werde nicht Voraussetzungen für eine abgestimmte Verhaldes zu sagen: Von einer abgestimmten Verhalaltensabstimmung stattfindet, für welche der Aus- | war.'°* Dass eine solche Verhaltensweise in gen kann, wurde oben ausgeführt. Von einer abgein wenigen Fällen ausgegangen (Fälle 35, 54, 55 igen vor, welche sich nicht dadurch entkräftigen tauscht worden seien. Der Informationsaustauch zumindest implizite Vereinbarung gestanden hahend zu verwenden. Andernfalls wäre der Inforjrden. Wo unter den vorgängig aufgezählten Fäl- Jen wird, finden sich eingehendere Ausführungen sweise (Fälle 35, 54, 55 und 109).
|, dass es in den unter A.6 Spezifische Projekte 1 (Ausnahmefalle sind explizit vermerkt).
aufgrund ihrer Anzahl und Regelmässigkeit auf irken hin, hinter welchem die Absicht zumindest 1 bietenden Gelegenheit über Tiefbauprojekte im
chung des EuGH: DIRK SCHRODER, Informationsaus- ınd Wettbewerb vom 7.8.2009, Heft 07, 718, 720f.
rt. 4 Abs. 1 N 102 f.
Kanton Aargau abzusprechen. Es liegen sc rung bzw. auf eine abgestimmte Verhaltens liche Tiefbauprojekte zuzuteilen, sobald sic Submissionsteilnehmer, Teilnahme von Un Auftragslage der Abspracheteilnehmer eine ten abgesprochenen Projekte scheinen sicl welche über die Absprache einzelner Projel lich die Tiefbauprojekte unter den Mitglied: einzelnen Absprachen können also im Kor trachtet werden. Schutzzahlungen, mit welc in sich geschlossene Absprache betrachtet selten vorzukommen. Die vorliegende Unte für ein erstes Projekt die Zuteilung bzw. der zweiten Projekt implizierte, welches wiederı ge hatte.*® Ein weiterer Vorteil für die stilt: lendem Interesse oder fehlenden Kapazität anstellen mussten, um dennoch eine Offerte präsent und für allfällige künftige Aufträge ir
957. Damit jedes Unternehmen der Anzahl führte dies zu einer Kette von Absprachen. ternehmen mehrere Stützofferten einreicher
958. Neben diesen Ergebnissen aus der L wiesen werden, dass es neben den ca. 3C eine Absprachetätigkeit vorliegen, auch zu men ist.'°®
959. Es scheint somit eine Rahmenabsprz gruppe gehörenden Unternehmen die Proje tereinander aufgeteilt haben. Die Bestimmu tung sind mit einigen Unsicherheiten behaf Rotationssystem wie im Fall Strassenbelé nachgewiesen werden. Es hing vielmehr ir einzelnen Projektes ab, ob die Rahmenabsy
960. Aus den genannten Gründen folgt die roinstallationsbetriebe Bern.*” Die beschri auf die einzelnen Projekte analysiert.
961. Das zu beweisende bewusste und g die einzelnen Projekte. Die Gegenleistung f den Absprachen beteiligten, lag bis auf w stimmtes Projekt zu erhalten, sondern im '
168 Vgl. z.B. Fall 18 und 74, act. [...] der Tabell gel dürfte die Gegenleistung jedoch in der 2 noch nicht bestimmten Projekten auch von
Vgl. Fall 3, act. [...] sowie act. [...] der Tabe 85.
Siehe Tabelle 2: Erfolgreiche Schutznahme
Siehe dazu auch die Aussage von Birchme Volumens der Tiefbauaufträge abgesproch
19 RPW 2008/1, 95 f. Rz 82, Strassenbeläge ' 170 RPW 2009/3, 204 Rz 51 ff., Elektroinstallat mit Hinweise für eine implizite Rahmenvereinbaweise vor, hinter welcher die Absicht stand, sämtsh aufgrund der Projektkonstellation (z.B. Anzahl ternehmen ausserhalb der Kerngruppe) und der » Absprachegelegenheit bot. Die oben aufgeführ- 1 somit in eine Rahmenabsprache einzugliedern, te hinausgeht und mit welcher wenn immer mögrn der Kerngruppe zugeteilt werden sollten. Die text aller weiteren abgesprochenen Projekte behen die Absprache eines konkreten Projektes als werden kann, scheinen in der Praxis denn auch rsuchung ergab viel mehr, dass eine Stützofferte | Schutz für das stützende Unternehmen in einem ım die Absprache eines dritten Projektes zur Folenden Unternehmen lag darin, dass sie bei fehan keine zeit- und kostenintensiven Kalkulationen 2 einreichen zu können und so beim Auftraggeber n Rennen zu bleiben.'°®
ihrer Stützofferten entsprechend zum Zuge kam, Die vorliegende Auswertung ergab, dass ein Un- 1 musste, um einen Schutz zu erhalten.'°”
Intersuchung muss allerdings auch darauf hinge- 0 Projekten, für welche zumindest Hinweise auf vielen nicht abgesprochenen Vergaben gekom-
ıche bestanden zu haben, wonach die zur Kernkte bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen unng dieser Voraussetzungen sowie deren Gewichtet. Eine explizite Vereinbarung mit festgelegtem ge Tessin’ konnte im vorliegenden Fall nicht erheblichem Ausmass von den Umständen des jyrache zur Anwendung kam.
Untersuchung der Vorgehensweise im Fall Elektebene Absprachetätigkeit wird deshalb gestützt
ewollte Zusammenwirken bezieht sich somit auf ür die Unternehmen, die sich mit Stützofferten an enige Ausnahmen nicht in der Zusage, ein be- Versprechen, in der Zukunft für noch zu bestim-
e; siehe auch Fall 39, act. [...] der Tabelle; in der Re- ıbstrakten Aussicht bestanden haben, in Zukunft bei einem Schutz profitieren zu können.
lle; siehe z.B. auch Fall 31, Fall 40, Fall 65 oder Fall
n und Stützofferten 1.1.2006-7.6.2009.
ier, wonach immer nur ein kleiner Teil des gesamten an worden sei.
Tessin. onsbetriebe Bern.
mende Projekte auf Stützofferten des gesı konnten die am vorliegenden Verfahren bet liche Regelung ihres Verhältnisses von eir sen und der Einhaltung der projektbezogen durften aufgrund des häufigen Informations Schutzvergabe darauf vertrauen, dass dies einen Verzicht auf Konkurrenzangebote zur
962. Die Häufigkeit der aufgedeckten Absy berücksichtigt. So kann der Tatsache Rechı lierte Einzelabsprachen gehandelt hat.
963. Mehrere Parteien bringen vor, es hätt Birchmeier, Granella). Das Vorliegen einer Bezug auf eine Kerngruppe bestritten, zur nannt würden. Das Sekretariat habe bereit: einbarung mit festgelegtem Rotationssyste! gewiesen werden könne.
964. Daran ändert aber nichts, dass es i kommen ist, die an unzähligen Sitzungen
men. Gemäss Aussage Birchmeier haben
zu vorgekommen, dass zum Beispiel fünf L einbart hätten, dass ein Schutz organisiert \ gen und in der Folge hätte trotzdem ein Ui die Abredepartner normalerweise an die Al wenn man sich nicht daran gehalten hatte, keiner mehr an den Tisch kommen. Wenn ı sprochen bekam. Dann geht man ja nicht ı der Häufigkeit der im vorliegenden Entsche so oft zu erfolgreichen Abreden kommen, | gen gehalten haben. Damit liegt zwar keine tionskartells vor. Aber es liegt eine Rahmer partner im Falle einer Einigung über die Zu ten Projekts an ihre Vorgaben (d.h. höher zı dem Dach einer solchen Vereinbarung ist di denkbar. Dieses Dach stellt das verbinder chenen Projekten dar. Die Rahmenvereinb bauprojekte im Kanton Aargau, sondern a | aufgrund der Grösse bzw. der zu erwartend auf diese Projekte, für welche ein Unterr Schutzes ergriff. Aus diesem Grund wird f genden Fall auf das einzelne Projekt abge den öfters an Abreden teilnehmenden Unt schen musste, dass die Zusagen (d.h. Stü ware es undenkbar, dass diese Untersucht gen über die Steuerung des Zuschlags einb
171 Zum Teil wird dieser Schluss durch zusatzli
fügte [D] im Fall 8 einer E-Mail an [K] an „V [D] eine Offerte an [L] und schrieb dazu: „S
hützten Unternehmens zählen zu dürfen. Somit eiligten Unternehmen auch ohne explizite schriftjer weitgehenden Berücksichtigung ihrer Interesen Vereinbarungen ausgehen. Die Unternehmen austausches und der immer wieder erfolgreichen eine Koordinierung der Eingabepreise respektive Folge haben würde."
rachetatigkeit wird bei der Sanktionsberechnung lung getragen werden, dass es sich nicht um iso-
e keine Rahmenvereinbarung vorgelegen (Walo; Rahmenvereinbarung wird generell, aber auch in nal die Mitglieder der Kerngruppe gar nicht ge- > im Antrag festgehalten, dass eine explizite Vern wie im Fall Strassenbeläge Tessin nicht nachn vorliegenden Fall zu unzähligen Abreden ge- und telefonischen Besprechungen zustande ka- 95 % dieser Abreden funktioniert. Es sei ab und Jnternehmen zusammengesessen seien und ververden würde. Dann sei man nach Hause gegannternehmen tiefer offeriert. Allerdings hätten sich Jrede gehalten: „Aber im Regelfall ging das, weil hätte das nicht mehr funktioniert. Dann würde ja nan zwei drei Mal nicht das erhält, was man vernehr hin.“ Diese Aussage deckt sich letztlich mit id aufgeführten Abreden. Es konnte nur deshalb veil sich die Abredepartner an ihre Vereinbarun- Rahmenvereinbarung im Stil eines strikten Rota- Wwereinbarung darüber vor, dass sich die Abrede- ıteilung eines Zuschlags bezüglich eines konkre- U offerieren als der Geschützte) hielten. Nur unter e hohe Zahl an aufgedeckten Abreden überhaupt ide Element zwischen den einzelnen abgesproarung bezieht sich aber nicht auf sämtliche Tieforiori nur auf solche, in welchen die Organisation len Konkurrenz möglich war und unter diesen nur ehmen die Initiative für die Organisation eines ür die Analyse der Absprachetätigkeit im vorliestellt. Dies ändert aber nichts daran, dass unter ersuchungsadressatinnen Einigkeit darüber herrtzofferten) auch eingehalten wurden. Andernfalls Ingsadressatinnen mehrmals in die Vereinbarunezogen worden wären.
che handschriftliche Notizen oder E-Mails gestützt. So ielen Dank für deine Unterstützung“. Im Fall 95 sandte ali [...], Vielen Dank für deine Mithilfe Gruss [...]“.
B.5.1.2 Wettbewerbsbeschränkung
965. Neben einem bewussten und gewollte bewerbsbeschränkung bezwecken oder be\
966. Eine Wettbewerbsbeschränkung liegt unternehmerische Handlungsfreiheit verzic Nachfrage einschränkt.'’”” Die Abrede über nen Wettbewerbsparameter beziehen (z.B.
Bezwecken
967. Eine Abrede bezweckt eine Wettbev „die Ausschaltung oder Beeinträchtigung e Programm erhoben haben“.* Dabei genüc eine Wettbewerbsbeschränkung durch Aus ursachen. *”°
968. In den vorne aufgeführten Fällen (siel lenfalls auch über allfällige Rabatte) der Of raus bestimmtes Unternehmen getroffen,
wurden. Mit dieser Manipulation wurde de sodass die Offertpreise nicht mehr das Res ten. Somit wurde eine Wettbewerbsbeschrä
969. Im Übrigen deckt sich die Ausschaltu spracheteilnehmer: Ihr angebliches Ziel, be fairen Preis beziehungsweise eine aus ihr mens zu erreichen zeigt auch, dass die Ve die Vergabeentscheide zugunsten von der F
970. Granella bringt vor, sie habe keine W sie sich gar nicht an Submissionsabspract spezifischen Fällen widerlegt.
Bewirken
971. Das beschriebene Vorgehen ermöglic und das Verhalten der Wettbewerber zu ar vorgelegten Offerten waren aufgrund der / Wettbewerbs und führten in der Regel zur zuvor bestimmte Unternehmen und zum zu ne Wettbewerbsbeschränkung bewirkte."
172 BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 144), Art. 4, 173 BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 144), Art. 4, 174 BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 144), Art. 4, 175 BSK KG-NYDEGGER/NADIG (Fn 144), Art. 4, 78 In der Literatur wird darauf hingewiesen, da Submissionsteilnahme das Verhalten der A angepassten und abgestimmten Bietverhalt Geheimwettbewerb auf Bieterseite, weil er |
laube. Das Marktangebot könne sich so nic ad absurdum geführt (BENEDICT F. CHRIST, |
Siehe dazu auch MARTIN BEYELER, in: Ziele (Hrsg.), 2008 Rz 126 mit einem Hinweis au
n Zusammenwirken muss die Abrede eine Wettvirken.
vor, wenn das einzelne Unternehmen auf seine 'htet und so das freie Spiel von Angebot und die Wettbewerbsbeschränkung muss sich auf eiverbsbeschränkung, wenn die Abredebeteiligten ines oder mehrerer Wettbewerbsparameter zum t es, wenn der Abredeinhalt objektiv geeignet ist, schaltung eines Wettbewerbsparameters zu verve unter A.6) wurden Abreden über den Preis (alerten und die Zuschlagserteilung an ein zum Voindem die geplanten Offertpreise ausgetauscht +r Wettbewerbsparameter „Preis“ ausgeschaltet, ultat eines frei spielenden Wettbewerbs sein sollnkung bezweckt.
ng des Preiswettbewerbs mit der Absicht der Ab- :i den jeweiligen Projekten einen aus ihrer Sicht ar Sicht vernünftige Aufteilung des Auftragsvolurhaltensweisen einen Einfluss auf die Preise und -arteien bezweckt haben.
ettbewerbsbeschränkung bezwecken können, da 1en beteiligt habe. Diese Aussage wurde in den
hte es den Parteien, ihre Angebote abzustimmen itizipieren.'”° Die dem Bauherren zum Entscheid \bstimmung nicht das Ergebnis funktionierenden Vergabe des Auftrags an das von den Parteien vor bestimmten Preis, womit die Abrede auch eiss bereits die wechselseitige Kenntnisnahme über die bspreche im Wettbewerb ändere und damit zu einem en führe. Der gegenseitige Kontakt vermindere den Rückschlüsse auf das Preisverhalten der anderen erht mehr bilden und der Sinn einer Submission werde Die Submissionsabsprache, 1999, 90 Rz 346).
und Instrumente des Vergaberechts, Zufferey/Stöckli f VBP 64.29, E. 3: „Die Rekurskommission führte aus,
972. Dagegen wendet eine Partei ein, die Folge gehabt, da die schützenden Unterne Preise den geschützten Konkurrenten Ge‘ nicht abgesprochenen Submissionen zur Pr
973. Soweit mit dieser Argumentation gen ben Preisen geführt hätten, wie sie ohne / sie als äusserst gewagt zurückgewiesen dem Eindruck der Baugeschäfte entsprech des Wettbewerbs im Allgemeinen, sondern der Tatsache, dass es schwierig ist, die ex zuweisen, darf im Übrigen nicht abgeleitet Bereits leicht überhöhte Preise bewirken e auszuschliessen, dass auch gleiche Preis: anderer Wettbewerbsparameter führen (z.B Entlastungsargumentation davon aus, dass überhöhten Verdienst zugestehen, der im F gesetzt werden könnte. Dazu dürfte es jec men, das einem geschützten Konkurrenteı Schutz ebenfalls einen überhöhten Preis ° über die gleichen Ressourcen verfügt.
974. Somit steht fest, dass die Abspracher werbsbeschränkung bewirkt haben. Daran Preise von abgesprochenen Submissionen zu beziffern ist. Dies liegt daran, dass jedes weshalb sich ein manipuliertes Projekt nur s Projekt vergleichen lässt. Dennoch liegen
die die Berechnungen über Preisunterschie:
975. Wenn es auch im Einzelnen nicht m Preisen nachzuweisen, steht fest, dass dur bewirkt wurden. Dies zeigt sich exemplarisc ausging, dass es aufgrund einer Geschäft: Submission ohnehin gewinnen würde. Da e feren Angebote verwendet werden könnteı werber um Scheinofferten. Damit wurde di Preisverhandlungen bewahrt. Dieser Vort schaltet einen wichtigen Wettbewerbsmech ten Einfluss auf den Preis haben.
976. Granella bringt vor, die vom Sekret: ausgehe, dass eine Wettbewerbsbeschränl relevant, insbesondere weil ihre Beteiligun lich habe nachgewiesen werden können. D werden, da der Nachweis wie unter den sp teiligung von Granella sehr wohl erbracht w
dass jedwede Absprache zwischen den Su: trag beeinträchtige, was vorab dem vergabe
Dies behauptet auch Birchmeier (act. [...]). Siehe dazu die Ausführungen in Rz 1053. #0 Siehe Fälle 33 und 109.
Absprachen hätten keine überhöhten Preise zur "hmen davon ausgehen mussten, dass zu hohe inne zuspielen würden, die sie in zukünftigen, eisdrückung gegen sie verwenden würden.
leint sein sollte, dass die Absprachen zu densel- \bsprachen zustande gekommen wären, "’”® muss werden. Eine derartige Betrachtungsweise mag en, widerspricht aber nicht nur den Grundsätzen auch der Grundidee des Vergaberechts.'’” Aus akte Überhöhung der manipulierten Preise nachwerden, dass es zu keiner Überhöhung kommt. ine Wettbewerbsbeschränkung. Zudem ist nicht 2 zu einer Wettbewerbsbeschränkung bezüglich . die Bauzeit). Schliesslich geht die vorgebrachte die Unternehmen nur einem Konkurrenten einen -reiskampf bei späteren Projekten gegen sie einloch ohnehin nicht kommen, da jedes Unterneh- 1 einen überhöhte Preis zugesteht, bei eigenem verlangt und somit in zukünftigen Preiskämpfen
1 in der vorliegenden Untersuchung eine Wettbeändert nichts, dass der genaue Einfluss auf die im Vergleich zu nicht abgesprochenen schwierig Bauprojekt eine gewisse Einzigartigkeit aufweist, schwer mit einem anderen, nicht abgesprochenen in der vorliegenden Untersuchung Beispiele vor, Je ermöglichen.'?°
öglich ist, die Überhöhung von abgesprochenen ch die Absprachen Wettbewerbsbeschränkungen h an Fall 30, in welchem ein Unternehmen davon sbeziehung zum zuständigen Architekturbüro die 5 befürchtete, dass die allenfalls eingehenden tie- 1, um ihren Preis zu drücken, bat es ihre Mitbeas geschützte Unternehmen vor unangenehmen eil (d.h. das Wegfallen der Preisverhandlung) anismus aus und dürfte in aller Regel einen direk-
ıriat genannten Fälle, in welchen dieses davon <ung bewirkt worden sei, seien für Granella nicht J an Submissionsabsprachen nicht rechtsgenügieser Auffassung von Granella kann nicht gefolgt ezifischen Fällen ausgeführt einer Submissionbeorden ist.
bmittenten den Wettbewerb um den Beschaffungsaufrechtlichen Wettbewerbsgrundsatz widerspreche“.
Fazit
977. Das über Jahre praktizierte Verhalte werbsbeschränkungen in Form von Submis 4 Abs. 1 KG sind somit erfüllt.
B.5.2 Marktabgrenzung
978. Gemäss Art. 5 Abs. 1 KG sind unter 2 Wettbewerbs führen, unzulässig. Um die überprüfen und gegebenenfalls eine Bese muss vorgängig der relevante Markt abgegr
B.5.2.1 Allgemeines
979. In sinngemässer Anwendung von Art. vante Markt alle Waren oder Leistungen, c genschaften und ihres vorgesehenen Veı werden.
980. Räumlich umfasst der Markt das G sachlichen Markt umfassenden Waren oder Abs. 3 lit. b VKU analog).
B.5.2.2 Sachlich relevanter Markt
981. Als substituierbar gelten Angebote, aı weil sie „bezüglich ihrer Eigenschaften, th gleichartig und damit als funktionell austaus
982. Der Ausschreiber respektive potentiel sprechende und mittels der Ausschreibunc reich Tiefbau nach, womit er Art und Umf: die an der Ausschreibung interessierten Ur den gewünschten Bedingungen des Bauhe ferten die für den Bauherrn austauschbare passende Angebot aussuchen wird. Er bilc nehmen.
983. Bauwerke sind grundsätzlich Einzelai bauarbeiten, aber auch für Tiefbauarbeiten Grössenordnung, den Ausbaustandard, d gungsarbeiten etc. unterscheiden. Die Subr Güter, sodass ihr Wert nicht allgemein bek anders als ein Konsument, der sich in eine
18 Verordnung über die Kontrolle von Unterne
SR 251.4.
PATRICK L. KRAUSKOPF/OLIVIER SCHALLER, Il (Hrsg.), 2010, Art. 5 N 106.
122 RPW 2009/3, 206 Rz 66, Elektroinstallation 184 CurisT (Fn 176), 7 Rz 11. 185 gl. CHRIST (Fn 176), 14 Rz 40.
n der Parteien bezweckte und bewirkte Wettbesionsabreden. Die Tatbestandsmerkmale des Art.
inderem Abreden, die zur Beseitigung wirksamen vorliegenden Absprachen auf ihre Wirkung zu itigung des Wettbewerbs feststellen zu können, enzt werden.
11 Abs. 3 lit. a VKU'®" umfasst der sachlich relelie von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eiwendungszwecks als substituierbar angesehen
ebiet, in welchem die Marktgegenseite die den ‚Dienstleistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11
ıf welche die Marktgegenseite ausweichen kann, res Verwendungszweckes und ihres Preises als chbar angesehen werden.“
le Auftraggeber fragt eine seinen Wünschen entjsunterlagen konkretisierte Dienstleistung im Being der Nachfrage bestimmt.'°® Darauf reagieren iternehmen und reichen eine Offerte ein, welche rrn entspricht. Somit bilden die eingereichten Ofn Dienstleistungen unter welchen er das für ihn let die Marktgegenseite der offerierenden Unternfertigungen.*™ Dies gilt insbesondere für Hoch- ‚ da sich diese durch die lokale Topographie, die je damit verbundenen Aushub- und Rohrverlenissionsgüter im Tiefbau sind demnach singuläre annt ist." Ein Ausschreiber verhält sich deshalb m bereits bestehenden Markt informiert und sich
hmenszusammenschlüssen vom 17.6.1996 (VKU); 1: Basler Kommentar, Kartellgesetz, Amstutz/Reinert
sbetriebe Bern.
dann entscheidet. Vielmehr schafft der Aus Submissionsmarkt, auf dem die offerierende
984. Diese Betrachtungsweise wird gestüt: Offerte gemäss den Angaben der Parteien
gehende Analyse der verlangten Dienstlei: wer diesen Aufwand betreibt und dem Baul lenfalls mit anderen Offerten substituierbar nicht betreibt, fällt als Konkurrent der offeri treffende Unternehmen kann unter diesen
kurrent eine disziplinierende Wirkung auf di
985. Für die Tiefbauunternehmen besteht Projekt aus denjenigen Konkurrenten, die f reichen bzw. an ihm Interesse zeigen. Als | von welchem ein offerierendes Unternehme Fähigkeiten und die Kapazitäten verfügt, d lässt sich der Kreis der Interessenten eine: ren: Der SBV stellt hierzu eine Internet-Plat sierten Unternehmen eines Projektes eintré se Plattform wurde von den Parteien in deı ihnen für jedes Projekt ein vollständiges Bilt
986. Demnach ergibt sich, dass in der vol Fall als eigener sachlich relevanter Markt be
B.5.2.3 Räumlich relevanter Markt
987. Abzugrenzen ist das Gebiet, in welch fragen. Die Grösse dieses Gebietes hängt c
988. In Bezug auf die unter A.6 genannte Raum des Kantons Aargau zu begrenzen. Tiefbau von einem gewissen Distanzschutz Die zunehmende Distanz einer Unterneh Selbstkosten und sinkender Rentabilität eit denz der Auftraggeber, ihnen bekannte, de ge und damit in der Regel regional tätige Ur
989. Bei den analysierten Projekten im Ra keine auswärtigen/ausserkantonalen oder gilt zumindest für die von der Untersuchung Millionen nicht überschreiten. Bei grössere der Konkurrenten auch auf ausserkantonale
186 CHRIST (Fn 176), 15 Rz 43, S. 96 ff. Rz 298 *87 Act. [...] (Fall 3).
188 Siehe dazu nachfolgend unter Rz 1009.
189 So auch RPW 2009/3, 206 Rz 66 ff. m.H. ir reich, Elektroinstallationsbetriebe Bern; RP Hauptgebäude der Schweizerischen Lande
10 RPW 2009/3, 206 Rz 70 m.w.H., Elektroins 191 Vgl. dazu CHRIST (Fn 176), S. 79. 192 RPW 2009/3, 206 Rz 70 m.w.H., Elektroins
sschreiber mit der Submission einen besonderen n Anbieter miteinander im Wettbewerb stehen.'?®
zt durch den Aufwand, den die Berechnung einer verursacht.’®’ Eine seriöse Offerte setzt eine einstung und der eigenen Kapazitäten voraus. Nur lerrn eine Offerte einreicht, stellt ihm damit ein ales Angebot zur Verfügung. Wer diesen Aufwand erenden Unternehmen ausser Betracht. Das be- Umständen höchstens noch als potentieller Kon- 2 Submissionsteilnehmer ausüben."?®
ihre Konkurrenz also für jedes ausgeschriebene ür das ausgeschriebene Projekt eine Offerte einonkurrent kommt nur ein Unternehmen in Frage, ın weiss oder annehmen muss, dass es über die as ausgeschriebene Projekt auszuführen. Dabei 5 bestimmten Projekts auf einfache Weise eruietform zur Verfügung, auf welcher sich die interesigen und so ihr Interesse bekunden können. Die- “ Untersuchungsperiode rege benutzt und lieferte | der bestehenden Konkurrenzsituation.
liegenden Untersuchung jeder oben aufgeführte trachtet werden kann."”
em die Bauherren die Baudienstleistungen nachlemnach vom konkreten Projekt ab.
n Projekte ist das massgebliche Gebiet auf den Wie in der Baubranche allgemein, so ist auch im ‚aufgrund hoher Transportkosten auszugehen."” mung vom Ausführungsort führt zu steigenden 1es Auftrags.'”" Hinzu kommt die generelle Tenmnach meist ortsansässige respektive ortskundi- 1ternehmen zu favorisieren.'”
um des Kantons Aargau kamen auch tatsachlich gar auslandischen Unternehmen zum Zug. Dies | betroffenen Projekte, die den Betrag von CHF 2 n bzw. teureren Projekten könnte sich der Kreis oder gar ausländische Unternehmen erweitern.
| Fn 72 auf ein entsprechendes Vorgehen in Frank- W 2002/1, 141 Rz 25, Submission Betonsanierung am sbibliothek (SLB).
tallationsbetriebe Bern.
tallationsbetriebe Bern.
990. Anzumerken bleibt, dass bei Auftrag: weitgehend den Vergabeprozess bestimmt
gewissen Grad festlegt” und begrenzt’.
991. Zusammenfassend ist der räumliche weils konkret Projekt, maximal auf den Rau
992. Granella kritisiert in ihrer Stellungnah nau vorgenommen worden sei. Die vorlieg alle kantonal ausgerichtet gewesen und aut ternehmen bearbeitet worden. Somit sei kl Gebiet des Kantons Aargau beinhalte und lasse. Damit spricht sich Granella implizit a die auf das einzelne Projekt abstellt (explizit nicht Stellung). Festzuhalten bleibt, dass di Untersuchung vom konkreten Projekt abhär teilnehmenden Wettbewerber ist der Bauhe Markt wird deshalb in der vorliegenden Ur sich der Bauherr des jeweiligen Projektes bi
B.5.3 Beseitigung des wirksamen W
993. Gemäss Art. 5 Abs. 3 KG wird die Be Abreden vermutet, sofern sie zwischen Unt der Möglichkeit nach miteinander im Wettbe
a. Abreden über die direkte oder indir b. Abreden über die Einschränkung vi c. Abreden über die Aufteilung von M
994. Als typische Beispiele von Submissior rede und die Steuerung des Zuschlags gen sondere Form der Marktaufteilung dar. Be schützt wird, indem die anderen Absprache der Abstand von einem Angebot nehmen, li 5 Abs. 3 Bst. a KG) und eine Steuerung c vor.'” Die Projekte der vorliegenden Unters
B.5.3.1 Vorliegen horizontaler Preisal Geschäftspartnern
995. Bei Submissionen stellt der Preis de meist das entscheidende Kriterium für die \
198 Vgl. die detaillierte Regelung in BOB, V6B s
BEYELER (Fn 177), Rz 180: „Die Ausschreib Verfahrensteilnahme aus, welche die gesuc und sie spurt in einem gewissen Ausmass ¢ ger Chancen auf den Zuschlag haben wera reits die Wahl des Publikationsmediums üb auf die zu erwartenden Offerten. Darüber h Mindestzahl an einzuholenden Offerten vor
4 RPW 2009/3, 207 Rz 71 m.w.H., Elektroins 195 Siehe zum Ganzen: CHRIST (Fn 176), Rz 1¢ 1% Siehe zur Bedeutung des Preises im Verga
en der öffentlichen Hand das Beschaffungsrecht und damit auch den Markt räumlich bis zu einem
Markt demnach vorliegend minimal auf das jen des Kantons Aargau zu begrenzen.
me, dass die örtliche Marktabgrenzung zu ungeend zu beurteilenden Submissionsprojekte seien ch von im (gesamten) Kanton Aargau tätigen Unar, dass der räumlich relevante Markt das ganze sich nicht auf die einzelnen Projekte begrenzen uch gegen eine sachliche Marktabgrenzung aus, "nimmt Granella zur sachlichen Marktabgrenzung > räumliche Marktabgrenzung in der vorliegenden gt. Die Marktgegenseite der an einer Submission rr, der die Submission durchführt. Der räumliche tersuchung durch den Ort gebildet, an welchem
fettbewerbs
seitigung wirksamen Wettbewerbs bei folgenden ernehmen getroffen werden, die tatsächlich oder werb stehen:
ekte Festsetzung von Preisen; on Produktions-, Bezugs- oder Liefermengen; arkten nach Gebieten oder Geschaftspartnern.
isabsprachen werden in der Literatur die Preisabannt. Die Steuerung des Zuschlags stellt eine bei Absprachen, in welchen ein Unternehmen geteilnehmer zu einem höheren Preis offerieren oegt gleichzeitig eine Preisabsprache (gemäss Art. les Zuschlags (gemäss Art. 5 Abs. 3 Bst. c KG) uchungen stellen derartige Abreden dar.
reden sowie Aufteilung nach
n wichtigsten Wettbewerbsparameter dar. Er ist /ergabe.'” Des Weiteren bewirken auch Abspraowie im kantonalen Recht (Fn 2); siehe zudem
ung schliesst all jene Wirtschaftsteilnehmer von der hte Leistung überhaupt nicht zu erbringen vermögen, auch schon vor, welche Bieter mehr und welche wenien." Gemäss CHRIST (Fn 176) hat beispielsweise beer dessen Streubereich, Sprache etc. eine Auswirkung inaus gibt das Vergaberecht unter Umständen eine
tallationsbetriebe Bern. 6 ff. berecht BEYELER (Fn 177), Rz 155 ff.
chen eines sich bereits in einer bestimmten kung des Wettbewerbs, indem die Preistra men desselben zusätzlich eingeschränkt be
996. Der Vermutungstatbestand bezieht sic ten und -komponenten und erfasst ferner c welche Weise die Preisfestsetzung erfolgt, tungstatbestand nicht entscheidend.'””
997. Auch die Aufteilung nach Geschäftsp: tatbestand von Art. 5 Abs. 3KG.
998. Die vorne aufgeführten Projekte (sie Submissionspreise (Art. 5 Abs. 3 Bst. a K( die Aufteilung von Märkten (Art. 5 Abs. 3 Bs same Wettbewerb in den untersuchten Sub
999. Erne und Neue Bau bringen vor, in ge ausgegangen werden, dass mit dem (bestr steuert werden sollte, sondern wenn überh: Fall, wenn das angeblich geschützte Unteı traggebers verfüge, den Auftrag ausführen ferten der übrigen Submittenten nur noch nicht aber um das Projekt an einen dieser sagen, dass es für den Bestand der Verr werbs unerheblich ist, ob sich die Vermutu lung nach Geschäftspartner bzw. Märkten : ren unter dem Vorbehalt eines kompetitive über einen Anspruch auf die Durchführun Preis, werden ihm die Arbeiten nicht zuges senken oder auf die Arbeiten zu verzichten. einem Unternehmen, das über eine Zusich den übrigen Submittenten über die Steuerut
1000.Schliesslich sei darauf hingewiesen, Preise nicht nötig ist, eine Vereinbarung ük taillierte Preisinformationen auszutauschen sionsabsprache über Preise genügt es, we schützen, indem lediglich eine Offerte einge Möglichen geht. Eine solche Vereinbarung nen höheren Preis zu generieren, als wen Auch in diesem Fall liegt damit sowohl e Märkte gemäss Art. 5 Abs. 3 Bst. a und cKı
B.5.3.2 Umstossung der gesetzlichen
1001.Die Vermutung der Beseitigung wirk: falls trotz der Wettbewerbsabrede wirksam Innenwettbewerb!” besteht.
197 RPW 2009/3, 207 Rz 75 m.w.H., Elektroins 198 Wettbewerb durch nicht an der Abrede bete
19 Wettbewerb unter den an der Abrede beteil
Bandbreite bewegenden Preises eine Beschrännsparenz erhöht und die Preisbildungsmechanisziehungsweise gänzlich ausgeschaltet werden.
sh auf jede Art des Festsetzens von Preiselemenirekte ebenso wie indirekte Preisfixierungen. Auf ist somit für die Unterstellung unter den Vermuartnern bzw. Märkten fällt unter den Vermutungshe unter A.6) dokumentieren Absprachen über 3) und durch die Zuschlagssteuerung auch über st. c KG). Es ist somit zu vermuten, dass der wirknissionsprojekten beseitigt war.
wissen Fällen könne von Vornherein nicht davon ittenen) Austausch von Preisen der Zuschlag ge- ıupt nur die Höhe des Preises. Dies sei dann der nehmen bereits über eine Zusicherung des Aufzu können. In einem solchen Fall könnten die Ofdazu verwendet werden, den Preis zu drücken, Submittenten zu vergeben. Dazu ist zunächst zu nutung der Beseitigung des wirksamen Wettbeng auf eine Preisabsprache oder auf eine Aufteistützt. Zudem steht die Zusicherung des Bauhern Preises. Offeriert das Unternehmen, das zwar g der Arbeiten verfügt, zu einem viel zu hohen prochen. Es hat dann die Wahl, sein Angebot zu Insofern geht es auch bei einer Abrede zwischen rung für die Vergabe eines Projekts verfügt, und 19 des Zuschlags.
dass es für eine Submissionsabsprache über er den konkreten Preis zu treffen und hierfür de- (z.B. ganze Offerten zustellen). Für eine Submisnn vereinbart wird, ein anderes Unternehmen zu reicht wird, die preislich nicht an die Grenzen des ermöglicht es dem geschützten Unternehmen ein es nicht zu einer Absprache gekommen ware. ine Preisabrede wie auch eine Absprache über 3 vor.
Vermutung gemäss Art. 5 Abs. 3 KG
samen Wettbewerbs kann umgestossen werden, er — aktueller und potentieller — Aussen-'” oder
tallationsbetriebe Bern. iligte Unternehmen. igten Unternehmen.
B.5.3.2.1 Aussenwettbewerb
1002.Für die Prüfung der Intensität allfällig. die Marktabgrenzung unter B.5.2 verwieset weit die an der Wettbewerbsabrede beteilic ellen oder potentiellen Wettbewerb disziplin lichkeit verfügten, die Preise zu erhöhen un chen.
1003.Der Kreis der möglichen Submittente Weise aus der online zugänglichen Liste gemäss Wettbewerbsreglement SBV?” trac on interessiert sind, auf der Internet-Plattfe grenzt der potentielle Auftraggeber den Maı Kreis der als Offerenten in Frage kommeno aller Regel nicht mehr verändert und es lieg
1004.Diese Sicht drängt sich insbesonder sich der Kreis der Anbieter nicht mehr erh¢ der Kreis der Anbieter auch bei offenen V: wertung der sichergestellten Akten und der Unternehmen, welche in den Offertöffungs decken, die auf der vor Eingabefrist ausge mindest für die Untersuchungsadressatinne Absicherung konnten die Submittenten gar stimmtes Projekt auch eine Eingabe plane (
1005. Somit limitiert sich der Kreis der in Ft Verfahren und reduziert sich auf jene Unte durch ihren Eintrag auf der SBV-Internet-Ple
1006.Der aktuelle Aussenwettbewerb entst an der Submission, nicht aber an der Abspı chend betrachtet werden kann, hängt vom e
1007.Der Aussenwettbewerb gilt als genüc sprache beteiligten Konkurrenten für den darstellen.?° Dies bedingt, dass die nicht : gebote einreichen, die preislich mit den al Preislich weit über den abgesprochenen An che Wahlmöglichkeiten für den Ausschreibe Vornherein nicht in Frage, um einen genü den vorgängig aufgeführten Fällen (siehe ur preislichen Unterschiede zwischen den ni sprochenen Angeboten als zu hoch betrac den aktuellen Aussenwettbewerb zu gelten.
?00 Art. 14 BOB (Fn 2); im offenen Verfahren ke tragserteilung interessiert ist, ohne Weitere:
Siehe dazu Ausführungen unter Rz 8.
202 Art. 6.1 Wettbewerbsreglement SBV (Fn 5)
203 Art. 35 VOB (Fn 2); im Einladungsverfahren gewählte Anbieter zur Offertstellung ein (Cr
Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.E 205 Vgl. BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 18:
bestehenden Aussenwettbewerbs kann vorab auf 1 werden. Es gilt im Folgenden zu prüfen, inwieten Unternehmen in ihrem Verhalten durch aktuiert wurden, d.h. ob sie überhaupt über die Mögd damit volkswirtschaftliche Schäden zu verursan lässt sich im offenen Verfahren?” in einfacher
Jes SBV erstellen.”” Aufgrund der Aufforderung len sich die Unternehmen, die an einer Submissirm des SBV ein. Im Einladungsverfahren””® be- "kt selbst mit Zustellung der Offertanfrage. Ist der len Unternehmen einmal bestimmt, wird dieser in t ein in sich geschlossener Markt vor.
2 bei Einladungsverfahren auf. Bei diesen kann jhen.*™ Die Untersuchung hat gezeigt, dass sich erfahren üblicherweise nicht verändert. Die Aus- Eingaben der Parteien hat ergeben, dass sich die protokollen genannt sind, in der Regel mit jenen druckten SBV-Liste aufgeführt sind. Dies gilt zusn. Zur Vervollständigung dieses Bildes bzw. zur bei der Konkurrenz nachfragen, ob sie für ein be- Anhörung von Birchmeier).
age kommenden Konkurrenten auch bei offenen rnehmen, die ihr Interesse am konkreten Projekt ittform bekundet haben.
eht somit durch die Unternehmen, die sich zwar 'ache beteiligt haben. Inwiefern dieser als ausreiinzelnen Projekt ab.
yend, wenn die Angebote der nicht an einer Ab- Ausschreiber eine tatsächliche Wahlmöglichkeit un einer Absprache beteiligten Unternehmen Anygesprochenen Angeboten konkurrieren können. geboten liegende Offerten stellen keine tatsächliar dar. Solche Angebote kommen denn auch von genden Aussenwettbewerb zu begründen. Unter iter A.6) sind nur solche zu finden, in welchen die cht abgesprochenen Angeboten und den abgehtet werden müssen, um als Beleg für genügeninn jedes interessierte Unternehmen, das an der Auf- 5 ein Angebot einreichen (CHRIST [Fn 176], 8 Rz 16).
lädt der Ausschreiber nur von ihm bestimmte, aus- IRIST [Fn 176], 8 Rz 18).
. bei Verfahrensabbruch). 2), Art. 5 N 462, m.w.H.
1008.Die aufgelisteten abgesprochenen Pri dem normalerweise Submissionen mit weni sechs), in welchen alle oder fast alle Subı Aussenwettbewerb war deshalb in fast alle stätigte, dass es mehrere bis viele Ausseı nicht erst zu ermöglichen: „Ein Unternehme ten Wettbewerber an einen Tisch bringen, den Betroffenen von vornherein abgeblockt kleinen Rahmen (d.h. zwischen drei bis sec
1009.Da sich die Submission durch die Ge potentielle Aussenwettbewerb durch die | schlossenen Kreis der Submittenten eindrir Unternehmen grundsatzlich bis zur Eingabe nehmen ohne vorgangige Bekundung ihres Submittenten eingetreten sind, sind in der v Haufigkeit der erfolgreichen Absprachen de tretens von nicht auf der SBV-Liste verzeic sein der potentiellen Konkurrenz durfte den Preisgestaltung der sich absprechenden Ur hier betroffenen Submissionsmärkten auszı nen CHF). In den Einladungsverfahren kör Submittenten gelangen, wenn der Bauherr öffnet. Dazu dürfte es aber nur bei einer leic überhöhten Preisen kommen. Beide Fälle überhöhte Preise sind aufgrund der Einzig: kennen. Potentielle Konkurrenten bleiben ( (aus potentiellen Konkurrenten werden in d daher kaum eine disziplinierende Wirkung 2 Ermittlung eines weiteren Vergleichspreise hängige Kostenberechnung beauftragen, v folglich kostspielig ist.’
1010.Der potentielle Wettbewerb dürfte imn bzw. an einer Absprache beteiligten Untern se verlangen können: Einerseits, weil sich c Einladungsverfahren) schlechtere Chancen eines Verfahrensabbruchs erhöht. Überhöht aber nicht verhindern, weil hierfür die Ver fehlt.
1011. Zusammenfassend kann festgehalter aufgeführten Projekte weder genügend aktı theoretisch bestehende potentielle Wettbe Wettbewerb, der aufgrund zukünftiger Proje de Wirkung aus. Die Vermutung von Art. 5 umgestossen.
1012.Granella weist einerseits darauf hin, ¢ Submissionsprojekten fast alle Submittente! sen seien. Andererseits bringt sie vor, dass angeblich abgesprochenen Projekten auct kommen sei. Diese Tatsache zeige bereits,
206 Vgl. z.B. act. [...].
jekte (siehe A.6 Spezifische Projekte) stellen zugen Teilnehmern dar (in der Regel nicht mehr als nittenten an der Absprache beteiligt waren. Der n Projekten gering bis inexistent. Birchmeier bewettbewerber benötigt, um eine Absprache gar n, das Schutz wollte, musste zuerst die involvierwas in vielen Fällen nicht möglich war oder von wurde. Absprachen konnten in der Regel nur im hs Unternehmen)“ durchgeführt werden.
schlossenheit des Marktes auszeichnet, wird der Jnternehmen gebildet, die dennoch in den ge- ıgen könnten. Im offenen Verfahren können dies der Offerten tun. Fälle, in welchen Tiefbauunter- Interesses und in letzter Minute in den Kreis der orliegenden Untersuchung nicht aufgetaucht. Die utet zudem darauf hin, dass das Risiko eines Einhneten Konkurrenten gering ist. Das Vorhanden- ınach kaum eine disziplinierende Wirkung auf die ternehmen ausüben. Davon ist zumindest in den ıgehen (bis zu einer Höhe von ca. zwei Millione- ınen Unternehmen ohnehin nur in den Kreis der das Submissionsverfahren abbricht und neu er- ‚ht erkennbaren Absprache oder bei offensichtlich sind aber schwierig aufzudecken. Insbesondere rtigkeit jedes Projekts nicht ohne weiteres zu erleshalb in der Regel von den Submissionen fern er Regel keine aktuellen Konkurrenten) und üben uf die Submittenten aus. Ein Bauherr müsste zur s ein unbeteiligtes Unternehmen für eine unabvas gemäss Parteiangaben sehr aufwändig und
nerhin dazu führen, dass die an einer Submission ehmen in der Regel nicht massiv überhöhte Preiie Unternehmen sonst für zukünftige Projekte (im ausrechnen. Andererseits weil sich so die Gefahr fe Preise an sich kann der potentielle Wettbewerb gleichbarkeit zwischen verschiedenen Projekten
1 werden, dass auf den relevanten Märkten der Jeller noch potentieller Wettbewerb herrscht. Der werb in offenen Verfahren sowie der potentielle »kte spielen könnte, übt kaum eine disziplinieren- Abs. 3 KG wird demnach auf diesem Weg nicht
Jass es nicht zutreffe, dass bei den untersuchten n an den angeblichen Absprachen beteiligt gewe- ‚ das Sekretariat selbst sage, dass es neben den 1 zu vielen nicht abgesprochenen Projekten gedass im Kanton Aargau offensichtlich ein erheb- licher Wettbewerb herrsche. Daraus lasse : Aargau neben einem aktuellen Wettbewer potentiellen Konkurrenz vorhanden sei. Sc Submissionsabsprachen keine erheblichen Das Sekretariat habe jedenfalls im Antrag sionsabsprachen zu erhöhten Preisen gefü teien der Auffassung, dass in den vorgängi herrscht habe, der es nicht zulasse von ein zugehen.
1013.Walo macht geltend, es liege keine \ maius auch keine erhebliche Wettbewerbsk samen Wettbewerbs. Es könne nicht davor sprache vorliege, wenn die Hälfte der an ei men an einer Absprache beteiligt gewese men, das nicht an der Absprache beteiligt kungslos zu machen. Anders als bei norm schlags bei Submissionen immer 100% de „The-winner-takes-all*-Eigenschaft eines St dass z.B. der letzte und zweitletzte Submit Konkurrenz stehe. Eine Wettbewerbsbeein Abrede zu einem anderen Resultat führe, Wenn eine Abrede durch einen Aussensei Abrede keine Auswirkungen gehabt habe. | Birchmeier, in welchen diese darauf hinwe kommen seien, wenn alle genug Arbeit hat oder ohne Absprachen höher gewesen seie gen Birchmeier siehe act. [...]. Walo folgert einträchtigen.
1014.Hüppi ist der Auffassung, dass bei me starken Aussenwettbewerb auszugehen se dungsverfahren keineswegs so beschränkt men um eine Einladung bei einer Beschaf für jedes Projekt abgeklärt werden, ob es s Verfahren gehandelt habe, da nur so eine j gemacht werden könne.
1015.Birchmeier erklärt in ihrer Stellungnah zitierten Aussage nicht geschlossen werde bewerber benötige, um eine Absprache gar 24. Oktober 2011 sagte Birchmeier aus, C sehr hohen Niveau bewegt hätten: „Es war und man traf sich wieder, man brachte c Schutz wollte, der hatte ein bisschen eine ganz klar runtergeholt. Das passiert eigen sagt damit kannst du gehen, das fällt dann nicht so hoch sein, sonst hätte die Bauh nochmal ausgeschrieben. Also wurde der auch nicht, dass da jemand zu viel verdient ten Objekt im Kampf eingesetzt worden. A auf diesem ganz tiefen Niveau, wo wir son: ber 2011 führte Birchmeier sodann aus, da ten Fällen (95 %) funktioniert habe.
1016.Erne bringt vor, die Ausführungen zun
sich im Übrigen auch schliessen, dass im Kanton pb gleichermassen eine tatsächliche Wirkung der hliesslich erklärt Granella, dass die angeblichen Auswirkungen auf die Offertpreise gezeigt hätten. nicht empirisch nachgewiesen, dass die Submishrt hätten. Zusammenfassend sind mehrere Parg aufgeführten Fällen ein Aussenwettbewerb geer Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs aus-
Nettbewerbsbeschränkung vor, und a minore ad eschränkung oder gar eine Beseitigung des wirk- | ausgegangen werden, dass eine erhebliche Abner Submissionsabsprache beteiligten Unternehn seien. Vielmehr könne ein einziges Unternehsei, genügen, um eine allfällige Absprache wirjalen Märkten vereinige der Gewinner eines Zu- 2s relevanten Marktes auf sich. Aufgrund dieser ıbmissionsmarktes sei es unrichtig anzunehmen, tent von fünf Submittenten mit dem Gewinner in trachtigung liege immer nur dann vor, wenn eine als dies ohne Abrede der Fall gewesen wäre. ter unterboten werde, führe dies dazu, dass die Ausserdem verweist Walo auf die Aussagen von ist, dass Absprachen praktisch nur zustande geten, was dazu geführt habe, dass die Preise mit n, als in Phasen geringer Auslastung (für Aussadaraus, dass Abreden den Wettbewerb nicht be-
'hreren nicht abgesprochenen Offerten von einem ji. Auch sei der Kreis der Offertsteller im Einlawie im Antrag dargestellt, da sich ein Unternehfungsstelle bewerben könne. Im Übrigen müsste ich um ein Einladungsverfahren oder ein offenes eweils adäquate Analyse des Konkurrenzdruckes
me vom 9. September 2011, dass aus der von ihr n könne, dass es mehrere bis viele Aussenwettnicht erst zu ermöglichen. An der Anhörung vom lass sich die abgesprochenen Preise auf einem So, dass jeder im Regelfall das Objekt rechnete ie Preise vor. Naturgemäss, derjenige der den n höheren Preis und die anderen haben ihn da tlich jedem, dass man den Preis runterholt und auch nicht auf der Bauherrschaft. Der durfte gar errschaft die Ausschreibung fallengelassen und Preis heruntergeholt. Und die anderen wollten dabei. Das wäre ja dann gleich wieder im nächs- Iso macht man vernünftige Preise und halt nicht st gehen.“ In ihrer Stellungnahme vom 8. Novemss die Organisation eines Schutzes in den meis-
1 Aussenwettbewerb seien zu pauschal.
1017.Implenia weist einerseits darauf hin, ( dafür bot, den Zuschlag zu erhalten. Es hi Absprachen beteiligten Unternehmen unter halb angemessen und marktgerecht zu se potentieller Wettbewerb bestanden, da es \ in den Kreis der Submittenten eingetreten nehmen bereits auf ihre Eingaben geeinigt te durch ihre Allokationsfunktion zudem auc fizienz gehabt, was es den an Absprachen ge Preise zu offerieren. Schliesslich bringt keine bzw. höchstens unerheblichen Einflus eine Kartellrente abschöpfen können. Im ( sogar Verluste erlitten (Fall [...]).
1018.Zu den Stellungnahmen der Parteier cheerfolgs kann in den vorgängig aufgefül Wettbewerbs geschlossen werden. Die vorl reiche Abreden über Preise bzw. die Aufte Absprachetätigkeit war somit für die Unter: zu erfolgreichen Absprachen gekommen is Preise und die Zuteilung von Geschäftspar senwettbewerb offensichtlich zu gering war.
1019.Kommt hinzu, dass die Absprachen i in welchem sich die Bauunternehmen unteı ARGEs, aufgrund der häufigen Konkurrenz: tersuchungsadressatinnen auch aufgrund | Gemäss Birchmeier hätten alle Bauunterne vernehmen gehabt. Die Strassenbau-Untel nau gewusst haben, welche Konkurrenten mensgrösse, Lage des Werkhofes, Lage \ Projekt eine ernsthafte Konkurrenz darstell reits aufgrund der Übersicht der SBV-Plattf onsteilnehmer. Zur Vervollständigung diese mittenten gar bei der Konkurrenz nachfrag Eingabe plane.
1020.Mit ihrer Kenntnis Uber die Teilnehme der Konkurrenten können die Organisatoreı renten sie in Bezug auf ein bestimmtes Pro ein erfolgreicher Schutz zustande kommt.
wissen, von welchen Konkurrenten kompeti Submittenten keine allzu tiefen Offerten zu dass Abreden im Kanton Aargau so oft erfc sämtliche Submittenten an der Abrede bete die Organisation eines Schutzes in den me Abrede zwischen den Unternehmen zusta kompetitive Preise zu offerieren, wird der nehmern an der Submission offensichtlich k Der noch bestehende potentielle Aussenwe die von den Abredepartnern festgelegten F nen (zu diesem Phänomen siehe die Ausfül
207 RPW 2009/3, 210 Rz 91, Elektroinstallation
lass eine Absprache noch lange keine Sicherheit itten immer auch die Angebote der nicht an den boten werden müssen. Die Offerten hätten desin. Implenia bringt ferner vor, es habe durchaus ‚orgekommen sei, dass Unternehmen auch noch seien, nachdem sich die absprechenden Unterhätten (z.B. Fall [...]). Die Absprachetätigkeit häth einen positiven Effekt auf die wirtschaftliche Efbeteiligten Unternehmen erlaubt habe, vernünfti- Implenia vor, dass die Submissionsabsprachen s auf die Preise gehabt hätten. Implenia hätte nie Segenteil: In gewissen Projekten habe Implenia
| ist Folgendes zu sagen: Aufgrund des Abspranrten Fällen auf die Beseitigung des wirksamen jegende Untersuchung beschreibt circa 90 erfolglung von Märkten gemäss Art. 5 Abs. 3 KG. Die suchungsadressatinnen planbar. Da es so häufig t, kann im Falle einer erfolgreichen Abrede über
tner davon ausgegangen werden, dass der Aus- .207
1 einem relativ kleinräumigen Gebiet stattfanden, einander gut kennen (z.B. aus Begehungen, aus situation und zumindest in Bezug auf gewisse Under häufigen Besprechungen über Absprachen). 'hmungen im Kanton Aargau ein sehr gutes Einnehmen im Kanton Aargau dürften ziemlich geaufgrund ihrer jeweiligen Eigenheiten (Unterneh- ‚on aktuellen Baustellen usw.) für ein konkretes en wird. Zudem besteht für jede Submission beorm ein gutes Bild über die möglichen Submissis Bildes bzw. zur Absicherung konnten die Suben, ob sie für ein bestimmtes Projekt auch eine
sr an einer Submission und über die Eigenheiten 1 eines Schutzes so abschätzen, welche Konkurjekt für eine Absprache gewinnen müssen, damit Die Organisatoren eines Schutzes mussten also tive Offerten eingehen könnten, und von welchen
erwarten sind. Anders ist gar nicht zu erklären, Igreich waren, auch wenn in einigen Fällen nicht iligt waren. Birchmeier führt denn auch aus, dass isten Fällen funktioniert hat. Wenn nun aber eine inde kommt, die am ehesten in der Lage sind, Wettbewerb beseitigt, da von den übrigen Teilein genügender Aussenwettbewerb erzeugt wird. ttbewerb führt in diesem Fall lediglich dazu, dass reise nicht beliebig hoch festgelegt werden kön- Irungen zum potentiellen Wettbewerb).
sbetriebe Bern.
1021.An dieser Analyse zum Aussenwettbe den jeweils geschützten Submittenten sel „vernünftige Preise“ zu erzeugen. Birchme die abgesprochenen Preise höher waren al: machte vernünftige Preise und halt nicht é hen.“ Einige Parteien bestreiten dies beh: Submissionsabsprachen hätten keine überh Implenia; Walo; Granella). Diese Äusseru gewisse Parteien Submissionsabsprachen stellen damit das Submissionssystem als sc dass Submittenten in der Lage seien, du! Entscheidungen dasselbe Ergebnis herbei; trachtungsweise ist klar zu widersprechen. die Absicht stehen sollte, massiv überhöhte erzielen, kann eine Absprache den Wett! schalten den Wettbewerb vielmehr definit wünschte Effekte in Frage.
1022.Bemerkenswert ist in diesem Zusamn seits der Ansicht, dass Submissionsabspra men Wettbewerb in keiner Art und Weise festhalten, dass Abreden den Wettbewerb men an einem Auftrag nicht interessiert ist ( Stützofferte abgibt oder deshalb auf die Ei Vergleich zum Zustand mit und ohne Abrec sung erlassen, die von jedem Profit-Zente Weisung verbietet Wettbewerbsabsprache: müsse auch eingehalten werden, wenn die winnverlust für die Unternehmung zur Folg: Verhalten, das ihrer Ansicht nach weder zu einträchtigung noch überhaupt zu irgendein führt. Ein solches Vorgehen erscheint als u [...] darauf hin, dass sie Submissionsabsp rechtlich problematisch betrachtet. So sich trächtigen, ist sich [...] also doch nicht.
1023.Gewisse Parteien verlangen, dass d Preise empirisch nachgewiesen werde. Au jektes und aufgrund der Tatsache, dass nic redepartner offeriert hätten, wenn sie sich für jedes Projekt aufzuzeigen, um wie viel d ist. Bei abgesprochenen Projekten gibt es c te Berechnung eines Preisunterschieds (zv bedingungen und dem Zuschlagspreis bei \ \Wettbewerbsbehörden gezwungen, für jede nen, die durch die Abrede entstanden ist, sätzliche Zulässigkeitserklärung von Abre würde die Vermutung der Beseitigung des v ausgehebelt.
1024.Zu den Hinweisen von Granella, won aus ergebe, dass es neben den angeblich abgesprochenen Projekten gekommen sei im Kanton Aargau hinweise, ist Folgendes gen wurde in der vorliegenden Untersucht nommen, der sich auf das einzelne Projek
werb ändert auch nichts, dass die Abredepartner bst unter Preisdruck gesetzt haben wollen, um ier brachte in aller Klarheit zum Ausdruck, dass 5 bei nicht abgesprochenen Projekten: „Also man uf diesem ganz tiefen Niveau, wo wir sonst geurlich und stellen sich auf den Standpunkt, die jöhten Preise zur Folge gehabt (siehe z.B. explizit ngen lassen die Befürchtung aufkommen, dass noch immer als Kavaliersdelikt betrachten. Sie )Iches in Frage und scheinen davon auszugehen, ch zwischen direkten Konkurrenten getroffenen zuführen wie der Wettbewerb. Einer solchen Be- Auch wenn hinter Submissionsabsprachen nicht Preise, sondern lediglich „vernünftige“ Preise zu Jewerb nicht ersetzen. Submissionsabsprachen ionsgemäss aus und stellen damit dessen ge-
ıenhang die Argumentation von|[...]. Sie ist einerchen (zumindest in gewissen Fällen) den wirksabeeinträchtigen: „Mit anderen Worten lässt sich nicht beeinträchtigen. Denn wenn ein Unternehweil es schon genug) Arbeit hat und deshalb eine nreichung einer Offerte verzichtet, ergibt sich im Je kein Unterschied.“ Dennoch hat [...] eine Weir-Leiter unterschrieben werden müsse [...]: „Die n ausdrücklich und ausnahmslos.“ Die Weisung » Meinung herrschen sollte, dass dies einen Ge- > hätte. [...] verbietet ihren Mitarbeitern damit ein einer Beseitigung, noch zu einer erheblichen Beer Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs idersprüchlich. Vielmehr deutet die Weisung von rachen (inkl. Bid-suppressions) selbst als kartelller, dass Abreden den Wettbewerb nicht beeinie durch die Absprachen erfolgte Erhöhung der fgrund der Einzigartigkeit jedes Submissionsproht eruiert werden kann, zu welchem Preis die Abnicht abgesprochen hätten, ist es nicht möglich, er Marktpreis durch die Absprache erhöht worden jar keinen Marktpreis mehr, weshalb eine konkrevischen dem Zuschlagspreis unter Wettbewerbs- /orliegen einer Abrede) unmöglich ist. Wären die s Projekt die konkrete Preiserhöhung zu berechatte dies nichts anderes zur Folge als die grundden über einzelne Submissionsprojekte. Damit virksamen Wettbewerbs gemäss Art. 5 Abs. 3 KG
ach sich der genügende Aussenwettbewerb darabgesprochenen Projekten auch zu vielen nicht und dass dies auf einen erheblichen Wettbewerb zu sagen: Die Analyse der Wettbewerbswirkun- ıng unter dem Blickwinkel eines Marktes vorge- . beschränkt. Die Wettbewerbssituation im Stras- sen- und Tiefbau im Kanton Aargau wird in berücksichtigt. Der potentielle Aussenwettk net werden, sonst wäre es den Abredeteilne unter Wettbewerbsbedingungen zu erzielen
1025.Schliesslich ist darauf hinzuweisen, 0 bewerbs keine Rolle spielt, ob ein geschi konkreten Projekt einen Verlust erlitten hat. abgesprochenen Projekts nicht das Result: also unter Wettbewerbsbedingungen. Dies Verlust unter Wettbewerbsbedingungen noc te in diesem Fall in der Reduktion des Verlu
1026.Zusammenfassend ergibt sich: In Bi dargestellten Abreden über Preise und Mä Vermutung des wirksamen Wettbewerbs n senwettbewerb beseitigt werden.
B.5.3.2.2 Innen- und Restwettbewerb
1027.Zu prüfen bleibt, ob die Vermutung « Unzulässigkeit der Abrede mittels verbleibe:ı
1028.Die Untersuchung hat gezeigt, dass : der Fälle an die Preisabreden hielten und welches in der Folge den Auftrag erhielt. A gesondert abgehandelt.
1029.Eine Beseitigung des Preiswettbewe Wettbewerbsparameters „Preis“ schwer, ul bewerbsbeseitigung ist nicht durch Wettb gen.?® Das Bundesgericht hat in diesem Zt Bezug auf Dienstleistungsmärkte), dass die werbs auf einem Markt durch den Nachwei: allein entscheidende Wettbewerbsparamet samer (Rest-/Teil-) Wettbewerb fortbesteht.
1030.In der Tiefbaubranche ist der Preis d ben könnten allenfalls die Bauzeit oder die aber maximal mit 30% gewichtet.’ Auch Kundenbetreuung erscheinen nicht als Wet Preises derart schmälern könnten, dass vo ist.
1031.Wären für die Auftragsvergabe ande Preis, hätte es auch zu Absprachen über di Parteien ja beabsichtigten, die Auftragsveı vorliegende Untersuchung aber nicht zu T dass die Preisabreden meist erfolgreich zı
28 RPW 2009/3, 210 Rz 95 m.w.H., Elektroins
die Auffassung vertreten, dass der kompen deutsam sein müsse, wie jener bezüglich d KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 182), Art. 5 N 47
210 Act. [...].
den Ausführungen zum potentiellen Wettbewerb
ewerb kann aber nicht als ausreichend bezeich- >hmern nicht möglich gewesen, höhere Preise als und den Zuschlag zu manipulieren.
lass es für die Beseitigung des wirksamen Wettitztes Unternehmen mit dem Zuschlag in einem Entscheidend ist, dass der Zuschlagspreis eines at des Wettbewerbs ist und damit höher ausfällt, bedeutet nichts anderes, als dass ein allfälliger :h höher ausgefallen wäre, sodass die Kartellrenstes besteht.
zug auf die in der vorliegenden Untersuchung rkte gemäss Art. 5 Abs. 3 KG kann deshalb die icht durch den Nachweis von genügenden Ausler Beseitigung des Wettbewerbs und damit der idem Innenwettbewerb widerlegt werden kann.
sich die Parteien in der weit überwiegenden Zahl absprachegemäss das Unternehmen schützten, usnahmen werden in den spezifischen Projekten
rbs wiegt zudem aufgrund der Bedeutung des id die daran anknüpfende Vermutung der Wettewerb bezüglich jedweder Parameter aufzuwie- ısammenhang festgehalten (allerdings lediglich in > Vermutung der Beseitigung wirksamen Wettbe- 5 widerlegt werden kann, dass der Preis nicht der
er ist und aufgrund anderer Parameter ein wirk- er entscheidende Wettbewerbsparameter. Dane- . Referenzen in Betracht fallen. Die Bauzeit wird der Ruf eines seriösen Unternehmens sowie die 'bewerbsparameter, die die zentrale Funktion des n einem wirksamen Restwettbewerb auszugehen
re Parameter (ebenso) zentral gewesen wie der ese anderen Parameter kommen müssen, da die gabe zu steuern. Derartige Absprachen hat die age gefördert. Folglich kann aus der Tatsache, ım Auftragserhalt durch die vorbestimmte Partei
tallationsbetriebe Bern.
747 E. 8.3.4), Buchpreisbindung; in der Lehre wird sierende Wettbewerbsparameter mindestens so beessen der Wettbewerb beseitigt ist (BSK KG-
1.
führten, gefolgert werden, dass in dieser | mangelnden Preiswettbewerb aufzuwiegen ungefähr 100 Projekten befinden sich im Uk Angebot den Zuschlag erhalten hat." Es wirksamen (Rest-/Teil-)Wettbewerb fortbest
1032.Schliesslich ist darauf hinzuweisen, ( sen die relevanten Wettbewerbsparameter nehmern bekannt gegeben werden. Fehlen Aargau einzig der Preis massgeblich.*”” Dé Punktzahl für die (allenfalls) verschiedenen ist es ihnen auch ein leichtes, diese Punktz: mit grösseren Preisunterschieden zu kompe
1033.Granella bringt in ihrer Stellungnahme Wettbewerb in Bezug auf andere Paramet Image eines Bauunternehmens, Termin, G Unterhaltskosten, technischer Wert, Zweck dendienst etc.). Der Preis sei im Submiss wichtige Wettbewerbsparameter. In der vor at, dass es zu einer Koordinierung des Off men sei. Soweit ersichtlich weise das Sekre liegend ebenfalls wichtigen anderen Wett auszugehen, dass in Bezug auf diese Wei werb zwischen den Verfahrensbeteiligten bringt vor, dass namentlich im Fall [...] der gewesen sei. Daneben seien Qualität mit 2 wesen.
1034. Zum Innenwettbewerb ist zunächst z Abredepartner sich in der Regel an die Abr dass es zwar Fälle gegeben habe, bei wel chung gehalten habe: „Es gab sogar Fälle, Unternehmungen am Tisch, man hat abge und da ging man nach Hause und da hat ei eine offene Rechnung hatte. Das waren ha klärt haben sich die Abredepartner normale Regelfall ging da ja, weil wenn man sich nic tioniert. Dann würde ja keiner mehr an det das erhält, was man versprochen bekam. L genügenden Innenwettbewerb kann also ke der vorliegenden Verfügung behandelten er
1035.Zu den Ausführungen über den neber über weitere Wettbewerbsparameter ist zu betrachtet werden kann. Das Ziel der Abre chung in der Steuerung des Zuschlags. De! gen Wettbewerbsparameter eine Abrede | Vergabe. Sollten die oben aufgeführten We die Parteien vorbringen, wären die ausschli erfolgreich gewesen bzw. hätten die Abred Abreden z.B. über die Bauzeit getätigt.
1 Siehe Fall 1 (Bauzeit) und Fall 77 (gute Erf: 212 818 Abs. 3 SubmD (vgl. Fn 2).
Branche andere Wettbewerbsparameter, welche vermögen, nicht spielen. Unter den aufgeführten jrigen lediglich zwei, bei welchen nicht das tiefste sind somit keine Parameter ersichtlich, welche ehen lassen würden.
lass zumindest im öffentlichen Beschaffungswe- und deren Gewichtung vorgängig allen Marktteilzusätzliche Angaben ist beispielweise im Kanton 1 die absprechenden Unternehmen ihre jeweilige Wettbewerbsparameter in etwa erahnen können, ıhlen in ihre Abrede einzubeziehen und falls nötig ‘nsieren.
> vor, dass neben dem Preiswettbewerb auch ein ar möglich sei (z.B. Qualität, Innovation, Bauzeit, arantie- und Unterhaltsleistungen, Betriebs- und massigkeit, Asthetik, Umweltvertraglichkeit, Kunionswesen ein wichtiger, aber nicht der einzige liegenden Untersuchung behaupte das Sekretariertpreises und Steuerung des Zuschlags gekomtariat aber keinen Kollusion in Bezug auf die vorpewerbsparameter nach. Es sei deshalb davon tbewerbsparameter stets ein wirksamer Wettbe-
Unternehmen geherrscht habe. Auch Käppeli Preis nur zu 70 % für den Zuschlag massgeblich 0 % und Termin mit 10 % ausschlaggebend geu sagen, dass Birchmeier bestätigt hat, dass die ede hielten. [Birchmeier AG] sagte zunächst aus, chen sich ein Abredepartner nicht an die Abmada hat man abgemacht, jawohl. Da sassen fünf macht, jawohl, wir schützen. Alle haben genickt ner trotzdem unterfahren. Weil er irgendwie noch lt so Spiele.“ Wie [Birchmeier AG] aber weiter errweise an die Vereinbarungen gehalten: ,Aber im ht daran gehalten hätte, hätt das nicht mehr funk- ı Tisch kommen. Wenn man zwei drei Mal nicht Jann geht man ja gar nicht mehr hin.“ Von einem ine Rede sein. Dies gilt mit Sicherheit bei den in folgreichen Abreden.
1 dem Preiswettbewerb bestehenden Wettbewerb wiederholen, dass dieser als nicht ausreichend .departner bestand in der vorliegenden Untersur Zuschlag lässt sich steuern, indem über diejenizustande kommt, die entscheidend sind für die ttbewerbsparameter derart wichtig sein, wie dies esslich über den Preis gesteuerten Abreden nicht epartner ihr Verhalten wohl angepasst und auch
ahrung in der Vergangenheit).
1036.Granella weist schliesslich darauf hin, 3 KG auch durch das Vorliegen einer stark he auch die Hinweise von Implenia). Vorlie ber bzw. der öffentlichen Hand. Diese verf stellung und könne dadurch jederzeit ger ausüben. Damit sei die Vermutung widerleg
1037.Granella stützt ihre Aussage auf zwe wurde festgehalten, dass die Stellung der | mutung der Wettbewerbsbeseitigung zu wit dass die Arbeiten nicht nur von einer Stelle öffentlichen Hand (Kanton, Gemeinde) und che Konstellation liegt auch hier vor. Ohne der Marktgegenseite darin äussern sollte, ¢ ternehmen gefördert und allfällige Kartelle genden Fall nicht eingetreten. Es kam zu ut chen die Zuschlagsempfänger Preise verla sen (d.h. aufgrund von Submissionen ohne
1038.Neben der Abrede über Preise stellen Gebiete bzw. Geschäftspartner dar (Art. 5 / Marktgegenseite der Abredeparteien.”'’ At partner sind derart, dass kein genügender /
1039.Fazit: Demnach steht fest, dass proje wurden und die jeweils daran anknüpfende nicht umgestossen werden kann.
1040.Lässt sich die Vermutung nicht wide lichkeit. Auch können die Abreden nicht dui fertigt werden (vgl. Art. 5 Abs. 1 KG).
B.5.3.2.3 Zwischenergebnis
1041.Die Wettbewerbsabreden, welche die einander betreffend Preise und Preis-/Kalk men Wettbewerb auf den jeweils aus Ein: sprachen sind gestützt auf Art. 5 Abs. 1 Art. 49a Abs. 1 KG sanktionierbar.
B.5.4 Erhebliche Wettbewerbsbeein
1042.Selbst wenn davon auszugehen wäre Wettbewerbs in gewissen Fällen umgestos erheblichen Beeinträchtigung des wirksame
213 RPW 2000/4, 629 Rz 84, Markt für Strasse! 9.2.4, Implenia (Ticino) SA/WEKO.
24 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 388 E. 9.2.
5 Siehe dazu die Aussagen von Birchmeier (: ausserdem, dass sich auch mit nicht abges „Wir machen nach wie vor Gewinn und das muss halt hervorragende Leistung bringen,
1° Siehe dazu Rz 994.
217 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 182), Al
dass die Beseitigungsvermutung von Art. 5 Abs.
an Marktgegenseite widerlegt werden könne (siegend bestehe die Marktgegenseite im Ausschreiige als einzige Nachfragerin über eine Monopoljügend Wettbewerbsdruck auf die Submittenten t.
i kartellrechtliche Entscheide.”"* In diesen Fällen Marktgegenseite nicht geeignet war, um die Verlerlegen. Dies ergab sich unter anderem daraus, 2, sondern von verschiedenen Auftraggebern der auch von Privaten vergeben wurden." Eine solhin ist darauf hinzuweisen, dass sich die Stärke lass der Wettbewerb unter den anbietenden Undestabilisiert werden. Gerade dies ist im vorlie- ızähligen abgesprochenen Submissionen, in welngen konnten, die über den sonst üblichen Prei- Abrede) lagen.**°
die untersuchten Fälle gleichzeitig Abreden über \bs. 3 Bst. c KG).”"° Als Geschäftspartner gilt die ıch die Abreden über Gebiete bzw. Geschäfts- \ussen- oder Innenwettbewerb zu erkennen ist.
ktbezogen zahlreiche Preisabsprachen getroffen Vermutung gemäss Art. 5 Abs. 3 lit. a und c KG
legen, so erübrigt sich eine Prüfung der Erheb- ‘ch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerecht-
. Parteien in wechselnden Konstellationen unterulationselemente trafen, beseitigten den wirksazelprojekten bestehenden Märkten. Die Preisab- und 3 lit. a und c KG unzulässig und gemäss
trächtigung
, dass die Vermutung der Beseitigung wirksamen sen werden kann, wäre in allen Fällen von einer n Wettbewerbs auszugehen.
ıbeläge sowie Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 388 E.
4.3, Implenia (Ticino) SA/WEKO.
act. [...]) und Erne (act. [...]); Birchmeier bestätigte prochenen Preisen ein Gewinn erwirtschaften lässt: ist einfach so, man muss sich gut organisieren, man und dann verdient man auch noch etwas.“.
B.5.4.1 Qualitativ
1043.Für das Vorliegen des qualitativen | dass der von der in Frage stehenden Abı fraglichen Markt eine gewisse Bedeutung Fälle von horizontalen Preisabreden und Al Bst. aund c KG.
1044. Dass insbesondere horizontale Preis: bewerb haben, ist in der Lehre und Recht wettbewerbsrechtlichen Bedeutung des Pa und Geschäftspartner ist zunächst darauf h eine Wertung vorgenommen hat und horizc von Märkten vermutungsweise den wirksam
1045. Überdies illustrieren sowohl die Prax mission, dass — im horizontalen Kontext — wichtig erachtet wird.” Es stellt sich jedoc! tative Element der Erheblichkeit i.S.v. Art. E Vermutung der Beseitigung wirksamen Wet
1046.Zu dieser Frage hat die WEKO ausc grundsätzlich eine erhebliche Beeintrachtig! Vermutung der Beseitigung wirksamen We die WEKO festgehalten, dass bei Umstoss' wirksamen Wettbewerbs im Falle von sog. eine erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigu Element der Wettbewerbsbeeinträchtigung gängig unter A.6 aufgeführten Fälle beschr: heblich.
B.5.4.2 Quantitativ
1047.Fur die Bestimmung der quantitative bisherigen Praxis der Wettbewerbsbehor Grössen festgelegt. Insbesondere liegen ke rell eine quantitative Beeinträchtigung abge gung ist demnach einzelfallweise zu prüfen.
1048.Der vorliegende Fall zeichnet sich dt des Submissionsmarktes aus.*** Ein Subm frager und die für das konkrete Projekt off chem Markt erscheint eine Prüfung der Bee wenig sachgerecht. Es erscheint viel mehr : der Submission bzw. an der Absprache abz eine Marktanteilsberechnung haben kann).
1049. Zum Innenwettbewerb kann auf das b Fällen haben sich sämtliche absprechende:
218 vgl. zum Ganzen RPW 2010/4, 751 Rz 315 219 RPW 2010/4, 751 Rz 315, Baubeschläge fi 220 Siehe dazu auch RPW 2010/4, 751 Rz 316 71 Siehe unter B.5.2.
22 Siehe unter Rz 1027 ff.
-lementes der Erheblichkeit ist es ausreichend, ede betroffene Wettbewerbsparameter auf dem aufweist. Die vorliegende Untersuchung betrifft reden über Marktaufteilungen i.S.v. Art. 5 Abs. 3
Ibsprachen negative Auswirkungen auf den Wettsprechung unbestritten. Bezüglich der Frage der rameters Preis sowie der Abreden über Gebiete inzuweisen, dass der Gesetzgeber diesbezüglich yntale Preisabreden und Abreden über Aufteilung en Wettbewerb beseitigen.?"®
is der WEKO wie auch der Europäischen Komder Wettbewerbsparameter Preis als besonders n die Frage, welche Anforderungen an das quali- , Abs. 1 KG zu stellen sind, wenn die gesetzliche tbewerbs umgestossen werden kann.
jeführt, dass Abreden gemäss Art. 5 Abs. 3 KG ung des Wettbewerbs zur Folge haben, wenn die ttbewerbs umgestossen werden kann. Damit hat ung der gesetzlichen Vermutung der Beseitigung . Hardcore-Kartellen die qualitativen Kriterien für ng grundsätzlich gegeben sind.” Das qualitative kann somit als erfüllt betrachtet werden. Die voränken den Wettbewerb in qualitativer Hinsicht ern Beeinträchtigung eines Marktes wurden in der len keine bestimmten und einfach messbaren sine Marktanteilsgrenzen vor, aus welchen geneleitet werden kann. Die quantitative Beeinträchti-
ırch die bereits oben erwähnten Besonderheiten issionsmarkt wird durch den Bauherrn als Nacherierenden Unternehmen gebildet. In einem solsintrachtigung unter dem Aspekt des Marktanteils als angebracht, auf die Anzahl der Teilnehmer an ustellen (was durchaus vergleichbare Effekte wie
ereits Gesagte verwiesen werden:*” Fast in allen n Unternehmen an die Absprachen gehalten. Zu-
, Baubeschläge für Fenster und Türen. ir Fenster und Türen. , Baubeschläge für Fenster und Türen.
dem besteht neben dem Wettbewerbspare schaltung des Preiswettbewerbs kompensie
1050.Zum Aussenwettbewerb kann gesagt eine geringe Anzahl von Abspracheteilneh beeinflussen.” Von einer erheblichen Bee gen werden, wenn mindestens die Hälfte di men an der Absprache beteiligt sind.
1051.In den meisten untersuchten Fällen w on an der Absprache beteiligt und hielten si einen oder zwei Teilnehmer der Submissio diese wie die anderen an der Absprache be
1052.Aufgrund der Einmaligkeit jedes Bau verschiedenen Projekten herzustellen. Es is gen der Absprachen auf die Offertpreise zu und 109 herauslesen, dass die Auswirkung den Unterschiede von abgesprochenen Pr Verfahren und von ca. +14% für begrenzte ‘
1053.Hinter der Durchführung einer Subm offerierenden Unternehmen zu erzeugen. V mission untereinander absprechen, kann ı( Fällen kann deshalb grundsätzlich davon a werb erheblich beeinträchtigt wurde. Dies c reich war, weil sich ein Teilnehmer der Ab Stützofferte eine eigene „ernsthafte“ Offerte der anderen Teilnehmer kannte, kann aucl Wettbewerbs gelten. Vielmehr ist davon au: che knapp unter der Offerte des zu schüt Grund muss auch in diesem Fall von eine ausgegangen werden.
1054.Walo bringt mit den bereits unter dem Argumenten vor, der Wettbewerb sei nicht hörde müsse in jedem einzelnen Fall bec Wettbewerb in quantitativer Hinsicht als erh keine quantitative Erheblichkeit gegeben, ı Ausserdem habe das Sekretariat selbst erk Submissionen nicht Gegenstand von Abspr len fest, der Wettbewerb sei nicht erheblich teien bringen zudem vor, dass der Wettbe\ heblich beeinträchtigt sei (Implenia; Granell
1055. Zunächst gilt es zu betonen, dass ei Kunden und Geschäftspartner als qualitativ Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass im Fa Zuteilung von Geschäftspartner davon aus¢
23 CHRIST (Fn 176), 96 Rz 367 mit einem Hinv in welchem bereits die Absprache unter zw scheidsammlung 4/1985, 342 f.).
„Begrenztes Verfahren“ ist ein Oberbegriff, (vgl. CHRIST [Fn 176], 8 Rz 18).
225 CHRIST (Fn 176), 219 f. Rz 859.
meter „Preis“ kein anderer Faktor, der die Ausren könnte.
werden, dass in Submissionsabsprachen bereits mern ausreicht, um den Wettbewerb spürbar zu inträchtigung muss aber immer dann ausgeganar an einer Submission teilnehmenden Unterneharen alle oder fast alle Teilnehmer der Submissich an diese. In einigen wenigen Fällen konnte für n nicht nachgewiesen werden, dass dieser bzw. teiligt war bzw. waren.
iprojektes ist es schwierig, Vergleiche zwischen st deshalb nicht möglich, die genauen Auswirkunbeziffern. Immerhin lässt sich aus den Fällen 33 en beträchtlich sein können. In der Literatur wereisen zu Marktpreisen von ca. +10 % für offene Verfahren?” genannt.”
ission steht die Idee, Wettbewerb zwischen den Venn sich alle oder fast alle Teilnehmer der Sublieser Wettbewerb gar nie entstehen. In diesen usgegangen werden, dass der wirksame Wettbeiit selbst dann, wenn die Absprache nicht erfolgsprache nicht daran gehalten und anstelle einer eingereicht hat. Da dieser Submittent die Preise 1 seine Offerte nicht als Resultat des wirksamen szugehen, dass die Offerte als Folge der Absprazenden Submittenten platziert wird. Aus diesem r Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs
Titel der Wettbewerbsbeseitigung vorgebrachten erheblich beeinträchtigt. Erne bringt vor, die Bejründen, weshalb sie davon ausgehe, dass der eblich beeinträchtigt gelte. Granella erklärt, es sei veil sie sich gar nicht an Abreden beteiligt hätte. lärt, dass im Kanton Aargau ein grosser Teil der achen gewesen sei. Hüppi stellt zu diversen Fälbeeinträchtigt (act. [...] zu Fall [...]). Diverse Parverb bei nicht erfolgreichen Absprachen nicht era; Walo).
ne Abrede über den Preis und die Zuteilung von ' schwerwiegend einzuordnen ist. In quantitativer le einer erfolgreichen Abrede über Preise und die yegangen werden muss, dass der Aussenwettbeeis auf einen Entscheid des OLG Celle vom 2.8.1984, ei von neun als spürbar eingestuft wurde (WuW Entunter welchen primär die Einladungsverfahren fallen werb offensichtlich zu gering war.” Es ka werden, dass der Wettbewerb erheblich bee
1056.Zu den nicht erfolgreichen Abreden (c gen mehrere Parteien vor, diese hätten keir sich gar auf den Standpunkt, diese Sichtwe zur konferenziellen Vernehmlassung‘ aut de. Hierzu ist Folgendes zu sagen: Hinter | wähnt die Idee, Wettbewerb zwischen der zusätzliche Offerte erhöht den Wettbewer dungsverfahren in der Regel mindestens dr wenn die Absprache nicht erfolgreich war, das an der Absprache nicht beteiligt war) di gung des Wettbewerbs vorliegen. Dies gilt nen, bei welchen immer eine reduzierte An: sofern um relativ beschränkte Märkte, bei Submittenten eine erhebliche Auswirkung 2 empfänger hat in einem solchen Fall den Zi wonnen und somit mit einem nicht unter W Absprache war nicht erfolgreich bezüglich c sie Auswirkungen auf das Preisniveau. Nic ten Bericht. Darin wird lediglich darauf hir könnten diesen Standpunkt vertreten. Es wi tig. Weitere Ausführungen zur Frage, ob ei Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewel len (siehe unter A.6).
1057.Somit ist auch das quantitative Eleme Submissionsabsprachen würden für den Fé samen Wettbewerbs widerlegt werden könn Abs. 1 KG beeinträchtigen.
B.5.4.3 Rechtfertigung aus Effizienzg,
1058.Liegt eine den Wettbewerb erheblich diese gemäss Art. 5 Abs. 2 KG gerechtferrtii reden durch Gründe der wirtschaftlichen Eff
a) notwendig sind, um die Herstellung der Produktionsverfahren zu verbe technischem oder beruflichen Wiss nutzen; und
b) den beteiligten Unternehmen in kei Wettbewerb zu beseitigen.
1059. Anzufügen ist jedoch, dass nicht ber gen, wenn ein wettbewerbsbeschränkende
226 RPW 2009/3, 211 Rz 91, Elektroinstallation
*27 Erläuternder Bericht des EVD vom 23.9.20: Anpassung von Artikel 5 Kartellgesetz gem wo zu lesen ist: ,Sogar konkurrierende Bau ferten abgesprochen haben, könnten argun Wirkung gehabt, da z.B. ein Dritter den Zus
inn deshalb ohne Weiteres davon ausgegangen iinträchtigt wurde.
.h. kein Abredepartner erhält den Zuschlag) brinie Auswirkungen auf den Wettbewerb. Walo stellt se gehe klar auch aus dem „Erläuternden Bericht 'S. 5 hervor, wo genau dieser Fall erwähnt werder Durchführung einer Submission steht wie er- | offerierenden Unternehmen zu erzeugen. Jede b. Aus diesem Grund werden selbst bei Einlaei Unternehmen um eine Offerte angefragt. Auch weil ein Aussenwettbewerber (ein Unternehmen, en Zuschlag erhalten hat, kann eine Beeinträchtiinsbesondere bei den hier beurteilen Submissiozahl Submittenten teilnehmen. Es handelt sich inwelchen bereits eine Abrede zwischen nur zwei uf den Wettbewerb haben kann. Der Zuschlagsuschlag unter „gefälschten“ Voraussetzungen geettbewerbsbedingungen entstandenen Preis. Die ie Steuerung des Zuschlags, nichtsdestotrotz hat hts anderes ergibt sich aus dem von Walo zitiergewiesen, sich absprechende Bauunternehmen rd mit Nichten gesagt, dieser Standpunkt sei rich- 1e nicht erfolgreiche Abrede zu einer erheblichen ‘bs geführt hat, finden sich bei den jeweiligen Fälnt erfüllt und die unter A.6 aufgeführten Fälle von Il, dass die Vermutung der Beseitigung des wirkte, den Wettbewerb erheblich im Sinne von Art. 5
ründen
beeinträchtigende Abrede vor, ist zu prüfen, ob Jt ist. Laut Art. 5 Abs. 2 KG sind Wettbewerbsabizienz gerechtfertigt, wenn sie:
s- oder Vertriebskosten zu senken, Produkte ossern, die Forschung oder die Verbreitung von en zu fördern oder um Ressourcen rationeller zu
nem Fall Möglichkeiten eröffnen, wirksamen
eits Gründe der wirtschaftlichen Effizienz vorlies Verhalten aus Sicht der beteiligten Unternehsbetriebe Bern.
11, Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit: äss Entscheid des Bundesrates vom 17.8.2011, S. 5, unternehmen, die in einem Eingabeverfahren ihre Of- 1entieren, die Kartellabrede habe keine erhebliche chlag erhalten habe.“ men effizient ist, vielmehr muss die Abrede genseite als effizient betrachtet werden kön
1060.Granella macht Effizienzgründe gelter formationen in Bezug auf Submissionsproj Transaktionskosten. Auf diese Weise könn ten reduziert werden. Der Informationsaus und Gewinnung von Know-how z.B. durch e anderen Worten seien die Submissionsabı triebskosten zu senken, Produkte oder Pro oder die Verbreitung von technischem ode sourcen rationeller zu nutzen. Die vorlieger zulässig.
1061.Dem KG liegt die Idee zugrunde, das chen Ergebnis führt. Dies ist nur in Ausnal lassung einer Wettbewerbsabrede unter d wurde.?”° Diese Hürde kann nicht damit übe Bst. aKG abgeschrieben und behauptet wi liegende Verfahren behandelt Submissions von Märkten), die gemeinhin zu den scha len.**° Effizienzgründe, die im Falle einer bl Wettbewerbs eine Rechtfertigung zulassen von Granella in diesem Zusammenhang be dieses Unternehmens in Bezug auf den We Submissionen. Es ist nicht nachvollziehbar onsabreden Effizienzgründe geltend macht,
B.5.5 Ergebnis
1062.Die Wettbewerbsabreden der aufgefü samen Wettbewerb auf den jeweils aus Eir sprachen sind gestützt auf Art. 5 Abs. 3 B Abs. 1 KG sanktionierbar.
1063.Wenn nicht von einer Beseitigung ( würden die aufgedeckten Abreden den We sen sich nicht rechtfertigen. Die Preisabspr lässig und gemäss Art. 49a Abs. 1 i.V.m. A nierbar.
228 RPW 2005/2, 276 Rz 46, Sammelrevers 19 nisse in der Schweiz. 229 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 182), A
0 Siehe dazu die Hinweise der OECD über di on and Procurement, Key Findings, 2011, 2 http://www.oecd.org/dataoecd/55/41/48315
gesamtwirtschaftlich oder aus Sicht der Marktge- nen. 1d. Sie bringt vor, der mögliche Austausch von Inekte bewirke eine Senkung und Einsparung der fen u.a. die mit einer Eingabe verbundenen Kostausch ermögliche auch eine effiziente Nutzung 'nge Zusammenarbeit im Rahmen von ARGE. Mit eden notwendig, um die Herstellungs- und Verduktionsverfahren zu verbessern, die Forschung r beruflichem Wissen zu fördern oder um Resden Abreden wären somit nach Art. 5 Abs. 2 KG
s der Wettbewerb zum effizientesten wirtschaftlimefällen anders, wobei die Hürden für eine Zu- 2m Titel von Art. 5 Abs. 2 KG sehr hoch gelegt rwunden werden, indem kurzerhand Art. 5 Abs. 2 rd, diese Voraussetzungen seien erfüllt. Das vorabreden (Abreden über Preise und die Aufteilung llichsten Formen von Wettbewerbsabreden zähoss erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen würden, sind nicht ersichtlich. Die Behauptungen legen das Unverständnis und die Uneinsichtigkeit ttbewerb allgemein und den Sinn und Zweck von , mit welcher Leichtigkeit Granella bei Submissiohne sie nur ansatzweise zu belegen.
hrten Fälle (siehe unter A.6) beseitigen den wirkizelprojekten bestehenden Märkten. Die Preisabst. aund c KG unzulässig und gemäss Art. 49a
les wirksamen Wettbewerbs auszugehen wäre, ttbewerb doch erheblich beeinträchtigen und lasachen sind auch gemäss Art. 5 Abs. 1 KG unzurt. 5 Abs. 1 und Abs. 3 Bst. a und c KG sanktio-
93 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugtt. 5 N 264 und 361.
e Schädlichkeit von Submissionsabreden (,,Competiti- ‚brufbar unter: 205.pdf.
C Sanktion und Sanktioı
C.1 Sanktionierung
C.1.1 Allgemeines
1064. Aufgrund ihrer ratio legis sollen die in onen — und dabei insbesondere die mit der bei den besonders schädlichen kartellrecht der Wettbewerbsvorschriften sicherstellen | verstösse verhindern.?” Direktsanktionen | welche die Unzulässigkeit der fraglichen W den.?°2
1065.Die Belastung der Verfahrensparteie Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KG erfüllt he
C.1.2.1 Unternehmen
1066.Die Wettbewerbsbeschrankungen, at sen von einem Unternehmen begangen \ Art. 2 Abs. 1 und 1°° KG abgestellt.” Zur Q Rz 509 und 514 ff.
C.1.2.2 Unzulässige Verhaltensweise
1067.Die Regelung sieht in erster Linie Ma: taler oder vertikaler Absprachen gem Art. 49a Abs. 1 KG wird ein Unternehmen Art. 5 Abs. 3 bzw. 4 KG beteiligt ist oder s Sanktion belastet.**
1068. Eine Sanktionierung der ersten in Art. der Beteiligung an Abreden - ist an die fol die Beteiligung an einer Abrede über Preis Art. 5 Abs. 3 oder 4 KG und zweitens die Ur
1 Botschaft über die Änderung des Kartellg
2022 ff., insb. 2023, 2033 ff., 2041; PATRIK gesetz, Homburger/Schmidhauser/Hoffet/L STEFAN BILGER, Das Verwaltungsverfahren 2002, 92.
Botschaft über die Änderung des Kartellg 2022 ff., 2034.
Statt vieler: JURG BORER, Kommentar zur N6.
Vgl. auch PHILIPP ZURKINDEN/HANS RUDO Art. 49a N 1.
735 RPW 2010/4, 756 Rz 366, Baubeschläge sanktionsbedrohten Verhaltensweisen nac' Neuerungen und Folgen, Stoffel/Zäch (Hrs¢ nsbemessung
Art. 49a ff. KG vorgesehenen Verwaltungssankti- Revision 2003 eingeführten direkten Sanktionen lichen Verstössen — die wirksame Durchsetzung und mittels ihrer Präventivwirkung Wettbewerbs- <Onnen nur zusammen mit einer Endverfügung, ettbewerbsbeschränkung feststellt, verhängt wern mit einer Sanktion setzt voraus, dass sie den ıben.
f welche Art. 49a Abs. 1 KG Bezug nimmt, müswerden. Für den Unternehmensbegriff wird auf Jualifizierung der Parteien als Unternehmen siehe
im Sinne von Art. 49a Abs. 1 KG
ssnahmen gegen harte Kartelle im Sinne horizonass Art.5 Abs.3 und 4 KG vor. Nach , welches an einer unzulassigen Abrede nach ich nach Art. 7 KG unzulässig verhält, mit einer
49a Abs. 1 KG erwähnten Tatbestandsvariante — Jenden zwei Voraussetzungen geknüpft: Erstens 2, Mengen oder die Aufteilung von Märkten nach izulassigkeit dieser Abrede.””
esetzes vom 7.11.2001 (Botschaft 2001), BBI 2002, DUCREY, in: Kommentar zum schweizerischen Kartell- Jucrey (Hrsg.), 1997, Vorbem. zu Art. 50-57 N 1; zur Untersuchung von Wettbewerbsbeschrankungen,
esetzes vom 7.11.2001 (Botschaft 2001), BBI 2002, 1 Schweizerischen Kartellgesetz (KG), 2011, Art. 49a LF TRÜEB, Das neue Kartellgesetz-Handkommentar,
für Fenster und Türen; vgl. auch ROGER ZÄCH, Die n Art. 49a Abs. 1 KG, in: Kartellgesetzrevision 2003 -
1069.Wie in den gennannten Fällen unter zugewiesen sowie ihre Eingaben koordiniet stand von Art. 5 Abs. 3 Bst. a und c KG. Di diese in den meisten Fällen zu einer Beseit nigen wenigen Fällen konnte die Vermutuı widerlegt werden. In diesen Fällen wurde d einträchtigt. Folglich handelt es sich bei di werbsabreden i.S.v. Art. 5 Abs. 3 KG bzw. . genannten Voraussetzungen sind demnach
C.1.3 Vorwerfbarkeit
1070.Für die Verhängung einer Verwaltur und damit kein Nachweis eines im strafre Handelns der verantwortlichen natürlichen wird für eine Sanktionierung gemäss Art. 44 Dennoch prüfte die WEKO bis anhin in veı nis,”°® weshalb praxisgemäss zumindest e der Vorwerfbarkeit vorliegen muss.
1071.Vorwerfbarkeit liegt bereits dann vor, ne Sorgfaltspflichtverletzung angelastet we wenn dem Unternehmen ein Organisatic Art. 49a Abs. 1 KG — hier i.V.m. Art. 5 Abs. sig.” Der vorwerfbare objektive Sorgfaltsn nachweisbaren subjektiven Strafbarkeitsvoı rung des Unternehmens selbst führen.” D Adressaten) allgemein als „bekannt“ voraus lich alles Mögliche und Notwendige vorket cherzustellen.** Es wurden bei mehrere Zweck verfolgen, allfälligen Wettbewerbsve che Parteien Mitglieder des Schweizerisch bestimmungen in Art. 11 jegliche wettbew
6 Die Frage, ob Abreden i.S.v. Art. 5 Abs. 3 K gesetzliche Vermutung der Beseitigung wirl mass Praxis der WEKO zu bejahen (Vgl. R 155 Rz 86, Secateurs et cisailles).
7 Botschaft 2001, 2034; vgl. etwa bereits d Banque Nationale de Paris (BNP)/Paribas; nehmung X/C-AG und D-AG, und RPW 1 ROGER ZACH/ANDREAS Wicky, Die Bemes mit Unternehmenszusammenschlüssen na schaft und Strafrecht, FS fur N. Schmid, z nen, in: von Buren/David (Hrsg.), Schw
238 gl. RPW 2009/3, 212 Rz 105, Elektroinst: Flughafen Ztirich AG (Unique) — Valet Park 239 gl. auch RPW 2007/2, 234 m.w.H. in Fn 6 gesellschaften VSW über die Kommissionie
240 In diesem Sinne Borer, (Fn 233) Art. 50 N
241 Vgl. CHRISTOPH TAGMANN, Die direkten San vgl. auch Art. 8 Abs. 1 Bundesgesetz über blatt (Publikationsgesetz [PublG]; SR 170.5
242 RPW 2009/3, 212 Rz 106, Elektroinstallatio
A.6 dargelegt, haben sich die Parteien Projekte t. Sämtliche Fälle erfüllen den Vermutungstatbe- e weitere Prüfung dieser Fälle hat ergeben, dass igung des wirksamen Wettbewerbs führen. In ei- 1g der Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs er wirksame Wettbewerb allerdings erheblich been genannten Abreden um unzulässige Wettbe- Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG?°®. Die beiden vorerfüllt.
igssanktion ist typischerweise kein Verschulden chtlichen Sinne vorsätzlichen oder fahrlässigen Personen vorausgesetzt.” Getreu dem Wortlaut Ja Abs. 1 KG auch keine Vorwerfbarkeit verlangt. schiedenen Fällen ein entsprechendes Erforderine objektive Sorgfaltspflichtverletzung im Sinne
wenn dem zu sanktionierenden Unternehmen eirden kann. Dies ist unter anderem dann der Fall, ynsverschulden zukommt. Ein Verstoss gegen 3 KG - erfüllt diese Voraussetzungen regelmäsvangel kann bei der juristischen Person die nicht aussetzungen ersetzen und zu einer Sanktioniea das Kartellgesetz für Unternehmen (als dessen gesetzt werden darf***, müssen diese grundsätzren, um ein kartellrechtskonformes Verhalten si- 1 Unternehmen Unterlagen gefunden, die den rstössen vorzubeugen. Des Weiteren sind sämtlien Baumeisterverbandes, dessen Wettbewerbs- =rbswidrigen Abreden untersagt. Zudem kann in
(G auch dann sanktioniert werden können, wenn die «samen Wettbewerbs widerlegt werden kann, ist ge- PW 2010/1, 108 Rz 332 m.w.H., Gaba; RPW 2009/2,
ie Entscheide der WEKO RPW 2001/1, 152 Rz 35, RPW 2000/2, 262 f. Rz 30, Zusammenschluss Unter- .998/4, 617 f. Rz 21 ff., Curti & Co. AG; zustimmend sung von Verwaltungssanktionen im Zusammenhang ch schweizerischem Kartellrecht (Art. 51 KG), in: Wirt- 001, 585 ff., 589; sowie PHILIPP ZURKINDEN, Sanktioeizerisches Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
allationsbetriebe Bern; RPW 2006/4, 660 f. Rz 228 ff., ing.
3, Richtlinien des Verbandes Schweizerischer Werberung von Berufsvermittlern.
ktionen nach Art. 49a Abs. 1 Kartellgesetz, 2008, 285; die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundes- 12).
nsbetriebe Bern.
Anwendung von Art. 10 SBV-Statuten 2003 Abreden trifft, aus dem SBV ausgeschlos: notwendigerweise gegeben sein muss, kanı teien ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens
1072.Walo erklärt, es sei unrichtig, dass ei ristischen Personen die nicht nachweisbar setzen könne. Denselben Einwand bringt 3 für eine Sanktionierung eine objektive Sc Sorgfaltsverletzung könne Kappeli jedoch r Verhalten auf einem Telefonanruf der Kon eines Telefonanrufs naturgemäss durch ke liessen.
1073.Die WEKO hat die Vorwerfbarkeit des gemäss Art. 49a Abs. 1 KG geprüft.” Die tungsgericht bestätigt.” Dem Unternehm mithin eine objektive Sorgfaltspflichtverletz den können. Das Bundesverwaltungsgerict jektiver Sorgfaltsmangel im Sinne einer Vo Verhalten an den Tag lege, obwohl es si rechtswidrig sein Könnte. Dieses Bewussts: tersuchungsadressatinnen gegeben (siehe ı halber sei darauf hingewiesen, dass insbe und die Walo Bertschinger Holding AG Zü reits in der Vergangenheit Adressaten einer reden waren.” Zum Einwand von Kappeli. zu verhindern, ist zu sagen, dass ihr nicht halten während und nach diesen Anrufen ve
1074.[...] bringt weiter vor, es könne ihr ke [...].[...] habe 2004 ein Compliance-Progrz [...] bestehe in einer Weisung, die durch Sc wie folgt: „Verbot: Wettbewerbsabsprache! Diese Weisung muss ausnahmslos eingeh sollte, dass dies ein Gewinnverlust für die L derer Marktteilnehmer ist dabei weder Mas fit-Zenter-Leiter habe diese Weisung unters terschreiben, wenn ein Profit-Zenter-Leiter | Oktober 2011 machte [...] weitere Angabeı Frage, wie die Einhaltung der genannten \ das Verhalten an internen Sitzungen kontr( weiligen Vorgesetzten stichprobeweise kon de. Auf die Frage, was passiere, wenn di Sanktionen vorgesehen seien, führte [...] a ten worden sei (in der ganzen Schweiz). [. der irgendwelche Sanktionen vorsieht, sont frage, wie die Stichproben aussehen würde suchen der jeweiligen Profit-Zenter-Leiter b schaue stichprobenweise einige Offerten dı de ich sehen, wenn allenfalls Ungereimtheit
243 Siehe dazu RPW 2011/1, 189 Rz 557, SIX/
244 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 363 E. 8.2. 245 RPW 2000/4, 588, Markt für Strassenbeläg
‚ ein SBV-Mitglied, das wettbewerbsrechtswidrige sen werden. Selbst wenn ein Verschulden nicht 1 davon ausgegangen werden, dass sich die Parvollkommen bewusst gewesen sein mussten.
n vorwerfbarer objektiver Sorgfaltsmangel bei juen subjektiven Strafbarkeitsvoraussetzungen eruch Granella vor. Käppeli weist darauf hin, dass rgfaltsverletzung vorliegen müsse. Eine solche licht vorgehalten werden, da das ihr angelastete kurrenz beruhe und sich der Eingang und Erhalt ine organisatorischen Vorkehrungen verhindern
‚ Verhaltens bisher bei jedem Sanktionsentscheid diesbezügliche Praxis wurde vom Bundesverwalen müsse zumindest ein fahrlässiges Handeln, ıng im Sinne der Vorwerfbarkeit angelastet werit kommt sinngemäss zum Schluss, dass ein obrwerfbarkeit vorliege, wenn ein Unternehmen ein -h bewusst sei, dass es möglicherweise kartellein ist im vorliegenden Fall in Bezug auf alle Undazu die Ausführungen oben). Der Vollständigkeit sondere die Granella Holding AG, Würenlingen rich sowie die Walo Bertschinger AG, Zürich be- Untersuchung über unzulässige Wettbewerbsab- ‚wonach es gar nicht möglich sei, Telefonanrufe der Erhalt von Telefonanrufen, sondern das Veryrgeworfen wird.
in objektiver Sorgfaltsmangel angelastet werden mm eingeführt. Das Compliance Programm von hulungen ergänzt worden sei. Die Weisung lautet ı sind ausdrücklich verboten. Keine Ausnahme: alten werden, auch wenn die Meinung herrschen Jnternehmung zur Folge hätte. Das Verhalten ansstab noch Freipass für Ausnahmen.“ Jeder Prochreiben müssen (die Weisung sei erneut zu undas Ressort wechsle). An der Anhörung vom 17. 1 zu diesem Compliance Programm [...]. Auf die Weisung kontrolliert werde, sagte [...] aus, dass lliert werde. Zudem könne bei Besuchen des jetrolliert werden, ob die Weisung eingehalten wer- e Weisung nicht eingehalten werde und welche us, dass diese Weisung noch nie nicht eingehal- ..] führte weiter aus: „Wir haben keinen Katalog, lern das müsste beurteilt werden.“ Auf die Rückn, erklärte der Vertreter von [...]: „Bei meinen Beespreche ich die Offerten, die pendent sind, und ırch. Dann sehe ich, wie sie kalkuliert sind — würen auftauchen, wenn allenfalls solche Unterlagen
Terminals mit Dynamic Currency Conversion (DCC). 2.1, Publigroupe SA und Mitbeteiligte/WEKO. e.
auch der Konkurrenz da wären. Das würde trolle.“ Sanktionen seien nicht vorgesehen, ' ter sich daran halten, wenn eine Weisung Sanktionen nachgedacht worden.
1075.Die WEKO anerkennt die Vorkehren sprachen getroffen hat. Diese sind allerdint barkeit des [...] vorgeworfenen Verhalt Programm, das diesen Namen verdient, k sung erlassen wird, die mit der oben besch Schulungen ergänzt wird. Ein Unternehmen Millionen generiert, kann nicht für sich in A\ kungsvoll um die Verhinderung von Submis Weisung erlassen habe, für deren Nicht-! sind.
1076.Erne bringt vor, es müsse bei der Vor ternehmen strikte gegen die Beteiligung an lässlich von wöchentlichen Sitzungen habe der ermahnt, nicht an allfälligen Abspracher immer ganz besonderen Wert darauf gelec nicht die Geschäftsstrategie der Erne-Grup ligen. Erne verfolge eine Wachstumsstrate: keine Strategie sein können, sich an Subı Erne-Gruppe sei gerne bereit, nähere Ausf zur Verhinderung von Submissionsabspracl Erne-Gruppe könne kein Compliance Progı tierten Grosskonzern. Entsprechend sei da auf die Grösse des Unternehmens zweckm derung von Kartellrechtsverstössen getroff Weiteres ein Organisationsverschulden zuı Oktober 2011 sagte Birchmeier über die Hä an Submissionsabsprachen: „Die waren sel ser Firma, in diesen Firmen, war durch da: klar, dass man sich nicht so beteiligen wol hatte ja gute Beziehungen zu den einzelnen versucht hat die richtige Person zu erwisch« da schon ziemlich restriktiv und hat gesag konnte man über Umwege die richtigen F Ebenfalls an der Anhörung vom 24. Oktob Vorkehren gegen Submissionsabsprachen. Kalkulatoren regelmässig aufgefordert, nich he dazu auch die Ausführungen in der Eing wären sanktioniert worden. Man könne
Programm erwarten, wie es beispielsweise auszugehen, dass diese wiederholte Auff zwischen Chef und Kalkulatoren für ein Baı nes ist, am effektivsten ist.“ Auf die Rückfrz führt habe, sagte der CEO von Erne: „Nein. viert sind.“ Er habe seinen Leuten x-mal er! mitmachen wolle, weil die Innovationskraft Auf den Hinweis, dass es nicht verständlich führt worden sei, sagte Erne, dass man ja Untersuchungseröffnung hätte Erne nichts das nicht betreffe. Auch nachher habe Erni
mir dann auffallen und so mache ich diese Konweil [...] der Überzeugung sei, dass ihre Mitarbeider Geschäftsleitung ergehe. Es sei nicht über
, die [...] zur Verhinderung von Submissionsab- Js zu rudimentär, als dass diese an der Vorwerfns etwas ändern könnten. Ein Complianceann sich nicht darin erschöpfen, dass eine Weiriebenen Stichproben-Kontrolle überprüft und mit |, das einen jährlichen Umsatz von über CHF 500 nspruch nehmen, es hätte sich ernsthaft und wirsionsabsprachen bemüht, indem es die erwähnte 3eachtung nicht einmal Sanktionen vorgesehen
werfbarkeit anerkannt werden, dass sich das Un- Wettbewerbsabreden ausgesprochen habe. Andie Geschäftsleitung die Kalkulatoren immer wie- 1 teilzunehmen. Der CEO der Erne-Gruppe, habe it, die Kalkulatoren darüber aufzuklären, dass es pe sei, sich an Submissionsabsprachen zu beteijie. Als stark wachsendes Unternehmen habe es nissionsabsprachen zu beteiligen. Der CEO der ührungen zu den Bemühungen der Erne-Gruppe ven zu machen. Von einem Unternehmen wie der amm erwartet werden, wie von einem börsenkovon auszugehen, dass die Erne-Gruppe bezogen ässige und auch wirksame Vorkehren zur Verhinen habe. Es könne der Erne-Gruppe nicht ohne - Last gelegt werden. An der Anhörung vom 24. ufigkeit der Beteiligung von Erne und Gebr. Meier ten dabei, weil seit längerer Zeit eigentlich in die- > Compliance das sie hatten, mehr oder weniger te an diesen Absprachen. Es war aber so, man Kalkulatoren (...) Es war dann halt so, dass man on. Aber die Geschäftsleitung der Firma Erne war t, dass nicht mehr abgesprochen wird. Dennoch -ersonen finden. Aber es war eine Ausnahme.“ er 2011 machte Erne nähere Angaben zu ihren Die Geschäftsleitung der Erne-Gruppe habe die it an Submissionsabsprachen teilzunehmen (sieabe vom 11. November 2011). Widerhandlungen von einer Erne-Gruppe nicht ein Complianceeine Siemens implementiert habe. Es sei „davon orderung anlässlich von Sitzungen, face-to-face ıunternehmen, wie es in der Grösse von Erne eiige, ob Erne eine interne Untersuchung durchge- (...) Weil ich überzeugt bin, dass wir nicht invol- <lärt, warum er nicht bei Submissionsabsprachen leide, wenn man Preise habe, die schön seien. 1 sei, wieso keine interne Untersuchung durchgejetzt die Fälle bearbeitet habe. Aber am Tag der gemacht. Erne sei überzeugt gewesen, dass sie 2 nichts gemacht: „Erst als man wusste, um was es ging. Dann haben wir uns mal informier gemacht haben.“ Man habe die Mitarbeiter da sei die Antwort nein gewesen. Auf die R den seien, sagte der CEO von Erne: „Wii Wenn er sagt, er hat nichts gemacht, dann ge, er habe sich nicht an Absprachen bet: ergriffen, dann würde ihm vertraut. In Ihrer Erne und Gebr. Meier diese Ausführungen ben, sich nicht an Absprachen beteiligt zu Selbstanzeigen genannten ehemaligen Kal dert worden, sich noch einmal verbindlich zı
1077.Zu den Bemühungen von Erne zur Folgendes zu sagen: Die WEKO erachtet selbst kein Interesse an Submissionsabsp regelmässig mündlich mitgeteilt hat, als gle rentin Birchmeier bekannt, und habe dazu chen beteiligt gewesen sei. Die vorliegende Gebr. Meier an Submissionsabreden beteili nur teilweise gewirkt. Bei näherer Betrach dies nicht erstaunlich. Das Compliance-Pri Aufforderungen, sich nicht an Abreden zu trauen. Über vorgängig festgelegte und ko definierte Vorgehensweise bei Verdachtsm Aufforderungen existiert nicht, ja Erne zeigt Reaktion. Erne gibt sich bis heute vollstanc beiter je an Abreden beteiligt haben könnte was vorgefallen sei, da dies aber verneint u In Anbetracht der Beweislage ist ein solch den Fall [...] vom [...] und das Fax-Schreibe Hintergrund erstaunt auch die Aussage der Dokumente (E-Mails etc.) aus der untersuc seien keinerlei Anhaltspunkte für eine Teiln: gekommen. Insgesamt steht fest, dass die hinderung von Kartellrechtsverstössen nich unzulässigen Abredetätigkeit in Frage stelle
1078. Tatsächlich liegt auch im vorliegende: ner Vorwerfbarkeit seitens der an der unz nehmen vor. Die Untersuchungsadressatinı um die Einhaltung des Kartellgesetzes sicl ternehmen eine Vielzahl von Preisabreden, und damit zu den schwerwiegendsten Kar Art. 49a Abs. 1 KG ist somit in jeglicher Hir werbsabrede beteiligten Unternehmen sind
246 Es handelt sich um ein Fax das [...] vor der
aus der Offerte von [...] und enthalt die folg in der Folge fur [...].
t. Das ist so. Wir sind überzeugt, dass wir nichts schon gefragt, ob sie etwas gemacht hätten. Und ückfrage, ob weitere Massnahmen ergriffen worr vertrauen. Wir haben nichts solches gemacht. hat er nichts gemacht.“ Wenn ein Mitarbeiter sasiligt, dann würden keine weiteren Massnahmen “ Eingabe vom 11. November 2011 wiederholten . Sämtliche befragten Mitarbeiter hätten angegehaben; dies betreffe auch den mehrfach in den kulator von Erne, Herr [...]. Dieser sei aufgefor- ı äussern und sei bei seiner Aussage geblieben.
Verhinderungen von Submissionsabsprachen ist die Aussagen des CEO von Erne, wonach er rachen hatte und dies seinen Kalkulatoren auch wbwürdig. Diese Haltung war sogar der Konkuryefuhrt, dass Erne selten an Submissionsabspra- : Untersuchung hat aber bestätigt, dass Erne und gt waren. Die Compliance-Vorkehren haben also tung der Compliance-Bemühungen von Erne ist ogramm von Erne bestand einzig in mündlichen beteiligen und basierte ausschliesslich auf Vermmunizierte Sanktionen ist nichts bekannt. Eine omenten über Verstösse gegen die mündlichen e auf solche Verdachtsmomente überhaupt keine ig überzeugt davon, dass sich keiner ihrer Mitar- . Sie hat zwar gewisse Mitarbeiter gefragt, ob etjorden sei, habe man es dabei bewenden lassen. es Vorgehen nicht nachvollziehbar. Ein Blick auf nn vom [...] (act. [...])* illustriert dies. Vor diesem Erne-Gruppe, sie habe sämtliche Unterlagen und ‚hten Periode aufgearbeitet und analysiert; dabei ahme an Submissionsabsprachen zum Vorschein Bemühungen von Erne und Gebr. Meier zur Verein Niveau erreichen, das die Vorwerfbarkeit der n könnte.
1 Fall ein objektiver Sorgfaltsmangel im Sinne eiulässigen Wettbewerbsabrede beteiligten Unter- 1en haben keine wirksamen Vorkehren getroffen, 1erzustellen. Vielmehr trafen die involvierten Unwelche ein sogenanntes hartes Kartell darstellten tellrechtsverstössen zählen. Der Tatbestand von sicht erfüllt und die an der unzulassigen Wettbeinfolgedessen zu sanktionieren.
Eingabefrist an Erne geschickt hat. Das Fax bestand enden handschriftlichen Zusätze: [...]. Erne offerierte
C.1.4 Sanktionsbemessung
C.1.4.1 Einleitung und gesetzliche Gr
1079.Rechtsfolge einer Verletzung von Art Unternehmens mit einem Betrag bis zu 10 Schweiz erzielten Umsatzes. Der Betrag be unzulässigen Verhaltens, wobei der mutm: erzielt hat, angemessen zu berücksichtigen
1080.Die konkreten Bemessungskriterien ı sung gemäss Art. 49a Abs. 1 KG sind in d Festsetzung des Sanktionsbetrags liegt de der WEKO, welches durch den Grundsatz d Gleichbehandlung begrenzt wird.’ Die W nach den konkreten Umständen im Einzelf: derhandlung beteiligte Unternehmen individ festzulegen ist.”
1081.Granella betrachtet die Sanktionsben gen an die Begründungspflicht sei verletzt sichtigung der tatsächlich unbewiesenen B chen und der mildernden Umstände sowie sprachen auf den Wettbewerb erfolgt. Hierz aus verschiedenen Elementen besteht (Ma hat jedes dieser Elemente im Antrag begri sein soll, ist in der Folge für jedes Element «
C.1.4.2 Maximalsanktion
1082.Die Obergrenze des Sanktionsrahme des vom Unternehmen in den letzten drei ¢ tumsatzes. Der Unternehmensumsatz i.S.\v gemäss nach den für die Umsatzberechn tenden Kriterien gemäss Art. 4 und 5 VKU.?
1083.Der Unternehmensumsatz nach Art. ne?°, wobei gemäss Art. 5 Abs. 2 VKU kı sind. Die von den Parteien angegebenen C der Schweiz gehen aus folgender Übersicht
247 gl. PETER REINERT, in: Handkommentar zi
dere Wettbewerbsbeschrankungen, Baker 2006/4, 661 Rz 236, Flughafen Zurich AG (
248 RPW 2010/4, 758 Rz 377, Baubeschläge fi treffend der EU: TAGMANN (Fn 241), 293.
24 RPW 2007/2, 235 Rz 321, Richtlinien d VSW über die Kommissionierung von Berui
250 RPW 2009/3, 121 Rz 106 ff., Elektroinstalla
undlagen
. 49a Abs. 1 KG ist die Belastung des fehlbaren % des in den letzten drei Geschäftsjahren in der misst sich nach der Dauer und der Schwere des issliche Gewinn, den das Unternehmen dadurch ist (Art. 2 Abs. 1 SVKG).
ınd damit die Einzelheiten der Sanktionsbemeser SVKG aufgeführt (vgl. Art. 1 lit. a SVKG). Die bei grundsätzlich im pflichtgemässen Ermessen er Verhältnismässigkeit (Art. 2 Abs. 2 SVKG) und EKO bestimmt die effektive Höhe der Sanktion all, wobei die Geldbusse für jedes an einer Zuwiuell innerhalb der gesetzlich statuierten Grenzen
nessung generell als willkürlich. Die Anforderunworden und es sei keine ausreichende Berücketeiligung Granellas an den Submissionsabspra- » der fehlenden Auswirkung der Submissionsabu ist zu sagen, dass die Bemessung der Sanktion ximalsanktion, Basisbetrag etc.). Das Sekretariat indet. Inwiefern diese Begründung unzureichend iinzeln zu prüfen.
ns und somit die Maximalsanktion liegt bei 10% seschäftsjahren in der Schweiz erzielten Gesam- . Art. 49a Abs. 1 KG berechnet sich dabei sinnung bei Unternehmenszusammenschlissen gel-
49a KG bestimmt sich mithin auf Konzernebeonzerninterne Umsätze nicht zu berücksichtigen ‚esamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre in hervor:
Jim Kartellgesetz-Bundesgesetz über Kartelle und an- & McKenzie (Hrsg.), 2007, Art. 49a N. 14 sowie RPW Unique) — Valet Parking.
ir Fenster und Türen; vgl. entsprechende Aussage bees Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften
svermittlern. tionsbetriebe Bern.
Unternehmen
Aktiengesellschaft Cellere Daedalus Holding AG
ERNE Holding AG
[EFAG]
Gewerbezentrum Unterfeld AG Granella Holding AG Hubschmid Beteiligungs AG Hüppi
Implenia AG
Knecht Brugg Holding AG Bauunternehmung G. Schmid AG KUPERA Holding AG
Treier
Umbricht Holding AG
Neue Bau AG Baden
[Walo]
Ziegler Holding AG
Tabelle 3: Konzernumsätze der Parteien von 2007 bis
1084.Die mögliche Maximalsanktion je Unte
Unternehmen
Aktiengesellschaft Cellere Daedalus Holding AG
ERNE Holding AG
[EFAG]
Gewerbezentrum Unterfeld AG Granella Holding AG Hubschmid Beteiligungs AG Hüppi
Implenia AG
Knecht Brugg Holding AG Bauunternehmung G. Schmid AG KUPERA Holding AG
Treier
Umbricht Holding AG
Neue Bau AG Baden
[Walo]
Ziegler Holding AG
Tabelle 4: Maximalsanktion pro Unternehmen in CHF
251 Einige Unternehmen haben ihre Umsatze a
sprochenen Sanktionen allerdings ohnehin diese Zahlen verzichtet werden.
; 2009 in CHF."
rnehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen:
uf Konzernebene nicht angegeben. Da die ausgenicht die Maximalsanktionen erreichen, konnte auf
C.1.4.3 Konkrete Sanktionsberechnur
Dauer und Schwere des unzulässigen Verl erzielte mutmassliche Gewinn angemessen
1086.Die konkrete Sanktionsbemessung er te Basisbetrag zu berechnen. Dieser ist in
ses anzupassen, bevor in einem dritten Sc Rechnung getragen werden kann (vgl. Art. :
C.1.4.3.1 Basisbetrag
1087.Der Basisbetrag beträgt je nach Art u satzes, den das betreffende Unternehmen i ten Märkten in der Schweiz erzielt hat (Art. :
1088.Knecht und Walo (Anhörung) bringen Basisbetrags herangezogen werde, dürfe ( gen ist zu folgen. Für die Berechnung des L rungen zur SVKG die Regeln von Art. 9 K Art. 4 VKU konkretisiert, in welchem explizit zuziehen ist. Die in der vorliegenden Verfü Sanktionsberechnung MWST bereinigt (vgl.
Obergrenze des Basisbetrags (Umsat
1089.Um der Besonderheit des Falles Recl der jeweilige Gesamtumsatz der einzelnen Kanton Aargau als Grundlage für die San Vorliegen eines Rotationskartells möglich w Umsätze im relevanten Zeitraum berücksic nen Projekten erzielt worden sind, d.h. die S
1090.Die Unternehmen, welche im relevarı erhielten, haben dabei keinen Umsatz erzie legt werden kann. Walo bringt vor, dass geı massgebend sei. Walo habe bei keinem de satz erzielt. Somit bedeute der vom Sekret: tischen Umsatz abgestellt werde. Art. 3 S\ Basisbetrag müsse deshalb auf CHF O ges schen Umsatz abgestellt werde, dürfe nicht Umsatz betrachtet werden, sondern die E Zuschlag erhalten habe.
1091.Zu den Ausführungen von Walo ist z nem der Projekte, an welchem sie als Ab: generiert hat. Es steht jedoch fest, dass W ternehmen in [3-10] Fällen durch die Einrei nahmen beteiligt hat. Unter diesen Fällen k mit hat sie dazu beigetragen, in diesen F bzw. mindestens erheblich zu beeinträchtig
252 RPW 2006/4, 661 Rz 237, Flughafen Zürich 23 RPW 2006/4, 663 Rz 249 (Fn 280), Flugha;
Bemessung des konkreten Sanktionsbetrags die valtens und der durch das unzulässige Verhalten zu berücksichtigen.
folgt in drei Schritten: Zunächst ist der sogenanneinem zweiten Schritt an die Dauer des Verstoshritt erschwerenden und mildernden Umständen 3-6 SVKG).?”
nd Schwere des Verstosses bis zu 10% des Umn den letzten 3 Geschäftsjahren auf den relevan- 3 SVKG).
vor, im Umsatz, welcher für die Berechnung des lie MWST nicht enthalten sein. Diesem Vorbrin- Jmsatzes nach Art. 3 SVKG sind gemäss Erläute- G sinngemäss anwendbar. Art. 9 KG wird durch bestimmt wird, dass vom Umsatz die MWST abgung genannten Zahlen sind demzufolge für die Tabelle 6).7°°
z auf den relevanten Märkten)
Inung zu tragen, wird als relevanter Umsatz nicht Unternehmen im Strassen- und Tiefbaumarkt im ktionsbemessung genommen, wie es z.B. beim fare. Als Basisbetrag werden in casu lediglich die htigt, welche mit den bewiesenen abgesprochesumme sämtlicher erfolgreichen Schutznahmen.
ten Zeitraum keine abgesprochenen Zuschläge It, auf dessen Grundlage der Basisbetrag festgenäss Art. 3 SVKG der tatsächlich erzielte Umsatz r vom Sekretariat definierten Märkten einen Um- ıriat verwendete Ansatz, dass auf einen hypothe- VKG lasse hypothetische Umsätze nicht zu. Der etzt werden. Wenn dennoch auf einen hypothetidie Eingabesumme von Walo als hypothetischer ingabesumme des Unternehmens, welches den
u sagen, dass es zwar zutrifft, dass Walo in keisprachepartner teilgenommen hat, einen Umsatz falo sich als Abredepartner von geschützten Unchung einer Stützofferte an erfolgreichen Schutzefinden sich auch Projekte in Millionenhöhe. Daällen den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen en. Sie war also an unzulässigen Abreden betei-
ı AG (Unique) — Valet Parking. fen Zürich AG (Unique) — Valet Parking.
ligt. Ein solches Verhalten vollständig unsz mit der Sanktionierung beabsichtigte abschi
1092. Zudem kann Walo nicht behaupten, s eine Offerte eines Konkurrenten zu erhalten te erstellen zu können, damit sie an einer | des Bauherrn bleiben könne. Von einer rei sein. Es steht fest, dass Walo zumindest (Fall [...]). Diese war zwar nicht erfolgreich, dert, eine unzulässige Abrede zu organisie Wettbewerbs herbeizuführen. Im Übrigen is tionstransfer, der „lediglich“ dazu dient unt chen eigenen Berechnungsaufwand) eine Wert zukommt. Wie sich gezeigt hat, beste traggebern in Erinnerung zu bleiben und de kein ernsthaftes Interesse am Auftrag best tenten zur Verfügung, kann der Aufwand fi diesem Sinne wird bereits mit der Einreichı bestimmbarer — Wert für das Unternehmen
1093. Immerhin ist der Ansicht von Walo ins thetischen Umsatzes aufgrund der aufged nissen führen kann. Die Bestimmung eines Stützofferten erscheint deshalb nicht als pa teiligung an unzulässigen Abreden zu bege genheiten des Submissionsmarktes Rechn Submissionsabreden zu berücksichtigen u Anzahl Beteiligungen sowie der Höhe der ( Walo erachtet die WEKO eine Sanktion von
1094.Auch Kappeli bringt vor, dass die Be des Basisbetrags unzulässig sei. Gestützt Käppeli darauf zu verzichten, aufgrund de festzulegen. Auch Käppeli hat sich jedoch weshalb sie mit einer Sanktion zu belasten Höhe der Offertsummen und in Anbetrach CHF 5‘000.- angemessen.
1095.Sustra waren im Antrag eine Schu Stützofferte (Fall [...]) vorgeworfen worder genüglich nachgewiesen werden. Der Von Einreichung einer Stützofferte hat sich allerı führungen ist deshalb auch bei Sustra d Stützofferte einen Basisbetrag festzulegen weshalb sie ebenfalls mit einer Sanktion Zt sowie der Höhe der Offertsummen und in / on von CHF 5'000.- angemessen.
1096. Hüppi bestreitet jegliche Beteiligung a te keine Erkenntnisse hervor, aufgrund dere
254 gl. RPW 2011/1, 196 Rz 606 m.w.H., SIX/ vgl. auch die parlamentarische Debatte, in ı mit der Einführung von Art. 49a KG eine ab 1449 ff. sowie AB 2003 S 336 ff.).
5 Siehe z.B. die Aussagen von [...] zu Fall 63
inktioniert zu lassen, ist auch im Hinblick auf die eckende Wirkung stossend.7**
ie wäre nur darauf aus gewesen, von Zeit zu Zeit , um auf schnelle und günstige Weise eine Offer- Submission teilnehmen und so in der Erinnerung n passiven Rolle von Walo kann nicht die Rede in einem Fall eine Schutznahme organisiert hat was aber nichts an der klaren Absicht Walos änren und damit eine Beseitigung des wirksamen st darauf hinzuweisen, dass bereits dem Informaer erleichterten Bedingungen (d.h. ohne erhebli- Offerte einreichen zu können, ein ökonomischer "ht für Bauunternehmen ein Anreiz, bei den Aufshalb auch dann Offerten einzureichen, wenn gar eht.?”° Steht hierfür die Offerte eines Konkurrenir die Erstellung der Offerte minimiert werden. In ing einer Stützofferte ein — wenn auch schwierig generiert.
sofern zu folgen, als die Bestimmung eines hypockten Stützofferten zu unbefriedigenden Ergebhypothetischen Umsatzes aufgrund der Höhe der ssendes Instrument, um der oben genannten Be- :gnen. Es drängt sich aber dennoch auf, den Eiung zu tragen und die Beteiligung von Walo an nd eine Sanktion auszusprechen. Aufgrund der Offertsummen und in Anbetracht der Grösse von CHF 50‘000.- als angemessen.
rücksichtigung von Stützofferten zur Berechnung auf die vorgängigen Ausführungen ist auch bei r Summen der Stützofferten einen Basisbetrag unzulässig verhalten (siehe Fälle [...] und [...]), ist. Aufgrund der Anzahl Beteiligungen sowie der t der Grösse von Käppeli ist eine Sanktion von
tznahme (Fall [...]) und die Einreichung einer 1. Die Schutznahme konnte Sustra nicht rechtsvurf der Abredebeteiligung in Fall [...] durch die lings bestätigt. Gestützt auf die vorgängigen Ausarauf zu verzichten, aufgrund der Summe der . Sustra hat sich dennoch unzulässig verhalten, | belasten ist. Aufgrund der Anzahl Beteiligungen \nbetracht der Grösse von Sustra ist eine Sanktin Abreden. Die vorliegende Untersuchung brachar die Beteiligung von Hüppi an unzulässigen Ab-
Terminals mit Dynamic Currency Conversion (DCC); welcher zum Ausdruck kommt, dass der Gesetzgeber schreckende Wirkung erzielen wollte (AB 2002 N.
sprachen rechtsgenüglich bewiesen werder einzustellen.
1097.Die kumulierten Umsätze (erfolgreich levanten Märkten in den letzten drei Jahren
Unternehmen | Kumulierte Anzahl Sc
Umsätze inkl. | nahmen
MWST in Mio
CHF Birchmeier [4-5] [10-20] Cellere [1-2] [1-10] Erne [3-4] [1-10] [EFAG] [1-2] [1-10] Gebr. Meier [0-1] [1-10] G. Schmid [0-1] [1-10] Granella [3-4] [1-10] Graf [0-1] [1-10] Implenia [3-4] [1-10] Käppeli - - Knecht [4-5] [10-20] Meier Söhne | [4-5] [10-20] Neue Bau [0-1] [1-10] Sustra - - Treier [0-1] [1-10] Umbricht [7-8] [10-20] Walo - - Ziegler [0-1] [1-10]
Tabelle 5: Umsätze der Parteien auf den relevanten |
* ARGE-Beteiligung nicht bekannt.?”’
Berücksichtigung der Art und Schwere d
256 T..].
#7 Die WEKO geht in diesen Fällen von eine ARGE-Partnern aus. Dieser Annahme hal des Sekretariats nicht widersprochen.
1 könnte. Das Verfahren gegen Hüppi ist deshalb
2 Schutznahmen), welche die Parteien in den rein der Schweiz erzielt haben, belaufen sich auf:
[...] [...]
Närkten in CHF von 8.6.2006 bis 7.6.2009.
es Verstosses
r gleichmässigen Verteilung der Anteile zwischen den yen die Parteien in den Stellungnahmen zum Antrag
1098.Gemäss Art. 3 SVKG ist die aufgrund ges je nach Schwere und Art des Verstoss Abreden beteiligten Untersuchungsadressa Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 KG verhalten. Im Folg der Verstoss gegen das Kartellgesetz zu qt im Vordergrund.
1099.Grundsätzlich ist die Schwere der Z gung aller relevanten Umstände zu beurteili che den Wettbewerb beseitigen, stellen - schwere Kartellrechtsverstösse dar. Unter | werb ausschalten, wegen des grossen ihne Drittel des möglichen Sanktionsrahmens, d über hinaus ist im Allgemeinen davon ausz che gleichzeitig mehrere Tatbestände gem gewichten sind als solche, die nur einen Tat
1100.Die im Antrag vorgesehene Höhe de nen Parteien kritisiert (insbesondere von W wurde geltend gemacht, dieses Vorgehen v lateure Bern.?®' Es sei ausserdem nur ein troffen. Zudem seien die Auswirkungen geı erachten einen Basisbetrag von 5 % als anc
1101.Im Fall Elektroinstallationsbetriebe Be zentsatz von 7% ausgegangen. Dabei hanc reden, der direkt sanktioniert wurde. In cas des mit den erfolgreichen Schutznahmen e sen. Dies aus folgenden Gründen:
1102.Die vorliegende Verfügung ahndet e den letzen Jahren hat die WEKO zudem wi absprachen und die damit verbundene Scl gewiesen. Seit der Einführung der direkter rung in der gesamten Baubranche statt, ir meisterverband SBV. In dessen Statuten w bei Verstössen gegen das Kartellrecht aus ı(
1103.An dieser Stelle sei ausdrücklich dal Signalwirkung des hier vorliegenden Falles onsrahmen voll ausschöpfen wird und Bas vanten Märkten in Betracht ziehen wird.
258 D.h. nicht verschuldensabhängige Kriterie
schläge für Fenster und Türen; siehe auch
Tendenziell leichter zu gewichten sind de
welche sich nicht durch Gründe der wirtscl
214 Rz 121, Elektroinstallationsbetriebe Be
260 Vgl. Erläuterungen SVKG ad Art. 3, abrufb: (nachfolgend: Erläuterungen SVKG).
261 [Erne] (act. [...]), Walo (act. [...]), Granella [...]), Hüppi (act. [...]), Implenia ([...]).
262 RPW 2009/8, 216 Rz 132, Elektroinstallatio des Umsatzes errechnete Höhe des Basisbetraes festzusetzen. Die an den in Frage stehenden tinnen haben sich unzulässig im Sinne von Art. 5 enden gilt es demnach zu prüfen, als wie schwer lalifizieren ist. Dabei stehen objektive?” Faktoren
uwiderhandlung im Einzelfall unter Berücksichtian. Abreden gemäss Art. 5 Abs. 3 und 4 KG, wel- - als sogenannte harte Kartelle — grundsätzlich anderem sind Abreden, welche den Preiswettbe- Nn immanenten Gefährdungspotentials im oberen ‚h. zwischen 7 % und 10 %, einzuordnen.?” Darugehen, dass Wettbewerbsbeschränkungen, welass Art. 5 Abs. 3 und 4 KG erfüllen, schwerer zu bestand erfüllen. ?°
5 Basisbetrags von 10 % wurde von verschiedealo, Granella, Umbricht, Neue Bau, Implenia). Es viderspreche dem Vorgehen im Fall Elektroinstalkleiner Teil aller Submissionen von Abreden being gewesen. Knecht / Meier Söhne / G. Schmid yemessen.
rn?” wurde für den Basisbetrag von einem Prolelte sich um den ersten Fall von Submissionsabu erachtet die WEKO einen Prozentsatz von 7% rzielten Umsatzes als Basisbetrag als angemesinen schwerwiegenden Kartellrechtsverstoss. In ederholt auf die Unzulässigkeit von Submissions- 1adlichkeit für die schweizerische Wirtschaft hin- ) Sanktion im Jahre 2004 fand eine Sensibilisien Besonderen auch beim Schweizerischen Bauird nun ausdrücklich vorgesehen, dass Mitglieder lem Verband ausgeschlossen werden.
‘auf hingewiesen, dass die WEKO aufgrund der ‚in Zukunft bei Submissionsabreden den Sanktiisbeträge von 10 % des Umsatzes auf den relen, siehe RPW 2010/4, 760 Rz 386 m.w.H., Baube- Tagmann (Fn 231), 230.
in Wettbewerb erheblich beeinträchtigende Abreden, 1aftlichen Effizienz rechtfertigen lassen (RPW 2009/3, rn).
ir unter:
(act. [...]), Knecht-Gruppe (act. [...]), Cellere (act.
nsbetriebe Bern.
1104.Schliesslich sei darauf hingewiesen, ( kungen der Abreden seien gering geweser Abreden zu erhöhten Preisen geführt habe Erwägungen zur Beseitigung und erheblich: in Rz 1018).
1105.Im hier zu beurteilenden Fall ergeben
Unternehmen
Birchmeier Cellere Erne [EFAG] Gebr. Meier Graf Granella
G. Schmid Implenia Käppeli Knecht Meier Söhne Neue Bau Sustra Treier Umbricht Walo Ziegler
Tabelle 6: Basisbeträge der Parteien in CHF exkl. MV
C.1.4.3.2 Dauer
1106.Grundsätzlich gab es für fast sämtlic Stützofferten im Zeitraum Januar 2006 bis . tionsgemäss zeitlich limitiert. Aus diesem G Dauer des Wettbewerbsverstosses für da stimmen. Da die Anzahl der Absprachen je ist, wäre eine Berücksichtigung der Dauer dem auch keine Hinweise auf vorgängig v men vor (z.B. jeden Montag oder monatlicl diesen institutionalisierten Treffen geschlc Submissionsmarktes legt es nahe, sich ans
263 Basisbetrag (inkl. neu gemeldete Fälle). Sie
Rz 1172.
Basisbetrag (inkl. neu gemeldete Fälle). Sie Rz 1175.
Im Gegensatz dazu der Fall der Elektroinst onsbetriebe Bern), in welchem sich die Abs mässig am Stamm E7 trafen und somit eine stimmt werden konnte. In diesem Fall wurd: die Häufigkeit wurde dagegen nicht berück:
lass nicht argumentiert werden kann, die Auswir- 1. Birchmeier und Erne haben bestätigt, dass die n (siehe dazu die weiteren Ausführungen in den an Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs
sich folgende Basisbeträge pro Partei:
[in Tausend]
[300-400] [100-200] [200-300] [100-200] [0-100] [0-100] [200-300] [0-100] [200-300] [0-100] [0-100] [0-100] [0-100] [500-600] [0-100] [0-100]
‚ST.
he beteiligten Unternehmen Schutznahmen und Juni 2009. Eine Submissionsabsprache ist definirund ist ein spezifischer Zuschlag gestützt auf die 5 jeweilige Unternehmen sehr schwierig zu benach Unternehmen pro Jahr sehr unterschiedlich nicht ohne Weiteres zu begründen. Es liegen zuereinbarte Treffen der verschiedenen Unterneh- 1), aus welchen auf die Dauer der Teilnahme an ssen werden könnte.’® Die Besonderheit des tatt auf die Dauer auf die Häufigkeit der getroffeshe für den Basisbetrag (exkl. neu gemeldete Fälle) she für den Basisbetrag (exkl. neu gemeldete Fälle)
allateure in Bern (RPW 2009/3, 196, Elektroinstallatipracheteilnehmer im untersuchten Zeitraum regel-
> Dauer des Wettbewerbsverstosses eindeutig be-
e der Basisbetrag lediglich aufgrund der Dauer erhöht, sichtigt.
nen Wettbewerbsabreden zu stützen. Auf casu auf einen Zuschlag gestützt auf die Dé gen Absprachen im untersuchten Zeitraum chen“ (Vgl. Rz 1108 ff.) berücksichtigt.
C.1.4.3.3 Erschwerende und mildernde
1107.In einem letzten Schritt sind schliess stände nach Art. 5 und Art. 6 SVKG zu b Aspekte, welche im Rahmen der Kooperatic nicht erneut als mildernde Umstände Berücl
(i) Erschwerende Umstande
Beteiligung an Absprachen
1108.Nicht jedes Abspracheverhalten gen: teilnehmer. Als haufigster Fall kann dabei werden. Weiter fallen darunter auch einige ten.”
1109. Zusätzlich werden unter diesem Titel Umsatz generiert haben, aber nicht als Gr den, weil sie vor dem 8. Juni 2006 stattfand
1110.Bei Stützofferten bietet ein Unternehn an, indem es eine höhere Offerte einreicht schlag ermöglicht. Damit hat es sich an e das Kartellrecht verstösst. Eine Submissior trag interessierte Unternehmen zugunsten einreichen. Es stellt sich somit die Frage, w rierende Verhalten derjenigen Unternehme: ferte eingereicht haben. Da der Basisbetrac Markt abstellt, kann der Betrag einer Stütz Von jeglicher Sanktion für das unzulässige entscheidenden Rolle, die ein stützende: spielt, ebenfalls als nicht gerechtfertigt. Die tion zu befreien, erscheint nicht nur als falsc als stossende Tolerierung eines wettbewer lichen Verhaltens.
1111.Aus diesem Grund berücksichtigt die dem Titel der erschwerenden Umstände (. Abspracheteilnahmen.
1112.Die Sanktion eines Unternehmens, d. nen höheren Prozentsatz zu erhöhen, als d Stützofferten. Damit ist aber noch nicht ges höhen ist.
26 RPW 2009/3, 216 Rz 132, Elektroinstallatio
?°7° Unter den oben aufgeführten Fällen befin« sprachen. Darunter sind Absprachen zu ve men, sondern ein Drittes den Zuschlag er Unternehmen dabei keinen Umsatz erzielt. chen Absprachen nicht zum Basisbetrag 0 auch die nicht erfolgreichen Schutznahmen
grund dieser Tatsache verzichtet die WEKO in auer. Die Häufigkeit der Beteiligung an unzulässi- ı wird unter dem Punkt „Beteiligung an Abspra-
Umstände
lich die erschwerenden und die mildernden Umerücksichtigen. Grundsätzlich können diejenigen yn und damit über den Bonus abgegolten werden,
rriert einen direkten Umsatz für den Abspracheauf die Einreichung einer Stützofferte verwiesen nicht erfolgreiche Schutznahmen und Stützofferauch die Schutznahmen genannt, die zwar einen undlage für den Basisbetrag berücksichtigt wuren.
len einem anderen Unternehmen „Unterstützung“ und so dem geschützten Unternehmen den Zuiner Submissionsabsprache beteiligt, was gegen isabsprache ist nur möglich, wenn nicht am Aufdes interessierten Unternehmens Scheinofferten fie das zwar unzulässige aber nicht umsatzgene- 1 zu sanktionieren ist, die „lediglich“ eine Stützof- } auf den generierten Umsatz auf dem relevanten offerte nicht zum Basisbetrag gerechnet werden. Verhalten abzusehen, erscheint in Anbetracht der > Unternehmen bei der Submissionsabsprache Einreichung von Stützofferten von jeglicher Sankshes Signal an die Marktteilnehmer, sondern auch bsvortäuschenden und volkswirtschaftlich schäd-
' WEKO die Einreichung von Stützofferten unter Art. 5 SVKG). Sie berücksichtigt die Anzahl der
as häufig Stützofferten eingereicht hat, ist um eiie Sanktion eines Unternehmens mit vereinzelten agt, um welchen Prozentsatz die Sanktion zu ernsbetriebe Bern.
Jen sich auch ein paar wenige nicht-erfolgreiche Abrstehen, bei welchen nicht das geschützte Unternehnalten hat. Trotz den Absprachen hat das geschützte Deshalb werden die Offertsummen der nicht erfolgreijerechnet. In der nachfolgenden Tabelle sind deshalb und Stützofferten aufgeführt.
1113.Um der grossen Anzahl von Abspracl sisbetrag berücksichtigt sind, soll die Sankt abschreckende Wirkung für die Zukunft err Unternehmen, die sich neben den Schutzr chen beteiligten. Auch wenn man nicht ve kann, spricht eine solch hohe Anzahl von A volumen für ein gewisses System. Aus die: Unternehmen der ersten Gruppe (innerer K Gruppen. Der Basisbetrag für die erste Gr Umstand Rechnung getragen, dass bei Sul Fall zwingend einen direkten Umsatz generi
1114.Umbricht, Neue Bau, [EFAG], Ziegle bringen nichts gegen diese Berücksichtigur aufgrund der Anzahl Stützofferten vor. Umk hensweise sogar, indem sie eine Reduktior weniger als die im Antrag gegen sie aufgefü
1115.Käppeli bringt lediglich vor, ihr dürfte den, weil diese schon für die Berechnung Ähnlich argumentiert Walo. Sie brachte an Absprachedichte sei eine Sanktionserhöhur
1116.Knecht, Meier Söhne und G. Schmid Submissionen von Absprachen betroffen g nicht gerechtfertigt. Erachte man die Berüc gen als Korrektiv zur fehlenden Dauer, käm
1117.Erne und Gebr. Meier kritisieren die A
1118.Implenia bringt vor, es liege keiner de nen erschwerenden Umstände vor. Es wer Erhöhungsgrund geschaffen. Dies verletze Art. 5 SVKG gemäss Wortlaut nicht abschl die Gefahr, dass die Behörde mit einer Aus ständen die Beschränkung des Basisbetrag
1119.Granella betrachtet dieses Vorgehen geltend, die geplante Berücksichtigung der Gesetz. Zudem habe sich Granella gar nic! lich sei die vorgenommene Einteilung in Kat
1120.Die WEKO halt an der Argumentation werden, es seien keine erschwerenden Ut Teil des Marktes von Absprachen betroffe: samte Markt betrachtet, sondern die hohe / bundene repetitive Verhalten. Ein Submis: Möglichkeit, andere als die in der SVKG ' rücksichtigen, aufgefangen werden können nen Umsatz, stellt aber die notwendige Vo
268 Beispielsweise kommt bei einer Gruppe vot
Schutznahme, die dann auch Umsatz gene
Abstufung gemäss Antrag (wobei im Antrac worden sind): bei mehr als 25 Stützofferten weniger als 10 Stützofferten: zwischen 25 ı yen Rechnung zu tragen, die zudem nicht im Baion dergestalt erhöht werden, dass dadurch eine eicht wird. Dies betrifft im Besonderen die sechs lahmen noch an über zwanzig weiteren Absprayn einem eigentlichen Rotationskartell sprechen psprachen mit dem entsprechend hohen Umsatzsem Grund wird die Sanktion bei den betroffenen reis) bedeutend mehr erhöht als die der anderen uppe wird um 200% erhöht. Es wird damit dem omissionsmarkten eine Absprache nicht in jedem ert.
ar, Sustra, Treier, Birchmeier, Cellere und Graf ig der erschwerenden Umstände nach Abstufung richt, [EFAG] und Ziegler anerkennen die Vorgeihrer Sanktion nur deshalb verlangen, weil ihnen Ihrten Fälle nachgewiesen werden konnten.
n die Anzahl Stützofferten nicht angelastet wer- |} des Basisbetrags berücksichtigt worden seien. der Anhörung zusätzlich vor, aufgrund der tiefen ig für Walo nicht gerechtfertigt.
| bringen vor, es sei nur ein geringer Anteil aller ewesen. Eine Erhöhung von 200 % sei deshalb ksichtigung der Häufigkeit von Abredebeteiligun- e dies einer Dauer von 20 Jahren gleich.
bstufung im Antrag” als zu wenig feingliedrig.
rin Art. 5 Abs. 1 und 2 SVKG explizit vorgesehede mit dem vorgesehenen Vorgehen ein eigener das Legalitätsprinzip. Zwar sei die Aufzählung in iessend. Dies sei jedoch unzulässig. Es bestehe legung und Anwendung von erschwerenden Ums in Art. 3 SVKG komplett aushebeln könne.
, wie bereits erwähnt, als willkürlich. Sie macht erschwerenden Umstände finde keine Stütze im nt an Submissionsabsprachen beteiligt. Schliessegorien völlig willkürlich.
gemäss Antrag fest. Einerseits kann nicht gesagt nstände zu berücksichtigen, weil nur ein kleiner n gewesen sei. Es wird vorliegend nicht der ge- Anzahl der einzelnen Projekte und das damit versionsmarkt weist Eigenheiten auf, die durch die vorgesehenen erschwerenden Umstände zu be- . Die Einreichung einer Stützofferte generiert keiraussetzung für die Organisation eines Schutzes
1 fünf Unternehmen auf fünf Absprachen lediglich eine riert.
| auch die Summen der Stützofferten berücksichtigt : plus 200%; zwischen 10 und 24 Stützofferten: 100%; ind 50 %.
dar: Ohne Stützofferten gibt es auch keine Stützofferten einreicht, ermöglicht die Orga ten muss deshalb als erschwerender Um schied zum vorliegenden Fall sicherten im
liche Parteien unmittelbar nach Untersucht ben diese auch umgesetzt. Zudem kam es gelung. Auf eine eingehende Abklärung
Kommt hinzu, dass die WEKO bereits im J sprachen festgestellt hat, und zwar in eine betraf.”’' Dies hätte zu einer schweizweiten
1121.Die Hinweise von Walo und Käppeli, trag wie auch für die erschwerenden Umstä ren Sanktion neu festgelegt wurde (siehe dé
1122.Die konkrete Abstufung nach Anzah Kategorien kann nicht nach einer einfacher halb einer derartigen Vorgehensweise imn Es geht aber darum, die besonders schwe schwerwiegenden abzugrenzen und hierfi werden. Die WEKO hält demnach an der abgestuft nach verschiedenen Kategorien fe Elements, weshalb einerseits auf die Berüc zichtet wird. Ebenso kann aber erst ab eir Wiederholung gesprochen werden. Die WE angebracht:
1123.Die nachfolgende Tabelle gibt eine U che die Parteien neben einer erfolgreichen lage für den Basisbetrag) involviert waren: nahmen; c) nicht erfolgreiche Stützofferten stützt sich die Erschwerung der Umstände der Anzahl den Hauptteil der aufgezählten /
270 RPW 2009/3, 196 Rz 2, Elektroinstallations 27. RPW 2008/1, 85, Strassenbeläge Tessin.
272 Unter einer erfolgreichen Stützofferte wird e nehmens eingereicht wurde, das in der Fol ne Stützofferte demnach dann, wenn ein ar erhalten hat.
> Schutznahmen. Wer immer und immer wieder nisation von Schutznahmen. Ein solches Verhalstand berücksichtigt werden können. Im Unter- Entscheid Elektroinstallationsbetriebe Bern sämt- ıngseröffnung ihre volle Kooperation zu und hamit allen Parteien zu einer einvernehmlichen Redes Sachverhalts wurde deshalb verzichtet.?”° ahr 2007 die Unzulässigkeit von Submissionsabm Fall, der ebenfalls den Strassen- und Tiefbau Signalwirkung in der Branche führen müssen.
ihre Stützofferten seien sowohl für den Basisbende berücksichtigt worden, erübrigen sich, da de- ZU unter Rz 1090 ff.).
| Stützofferten und Unterteilung in verschiedene 1 rechnerischen Methode bestimmt werden, wesler vorgeworfen werden kann, sie sei willkürlich. rwiegenden Verhaltensweisen, von den weniger ir müssen verschiedene Kategorien geschaffen Berücksichtigung der Abgabe von Stützofferten, st. Entscheidend ist das Kriterium des repetitiven -ksichtigung des Umsatzes der Stützofferten verler gewissen Anzahl von Stützofferten von einer ‘KO erachtet deshalb das folgende Vorgehen für
bersicht über die Anzahl von Absprachen, in wel- Schutznahme in den letzten drei Jahren (Grunda) Stützofferten?””; b) nicht erfolgreiche Schutz- ; d) Schutznahmen vor dem 8. Juni 2006. Dabei primär auf die Stützofferten, da diese aufgrund \bsprachen bilden.
betriebe Bern.
ine Offerte verstanden, die zugunsten eines Unterye auch den Zuschlag erhielt. Nicht erfolgreich war eiideres als das geschützte Unternehmen den Auftrag c fe © Sa DM m m m m m A A fo) fo) fo) N» CC] ! ' 1 1 1 1 1 1 a a a qa aX NS, NS, NS, NS, NS, a a seh seh ise} ® m Cc ran ® b) [... C) [... d) [..
[EFAG] [3-10] a) [.. b) [.. C) [... d) [..
Neue Bau [3-10] a) [.. b) [.. C) [... d) [..
Walo [3-10] a) [.. b) [.. C) [... d) [..
Graf [3-10] a) [.. b) [.. C) [... d) [..
Sustra [1-2] a) [.. b) [.. C) [... d) [..
Kappeli [1-2] a) [.. b) [.. C) [... d) [..
Treier [1-2] a) [.. b) [.. C) [...
Me ee ee ie es ee ie ie ee i ee ie ee ie i ee a i
—
Tabelle 7: Übersicht über die Beteiligung an Abspract
1124.Für die Festlegung der prozentualen verschiedenen Beteiligungen an Absprache
1125.Sodann werden von der WEKO als | legt:
1126.Birchmeier, Granella, Umbricht, Knec schlag von 200% aufgrund einer besond (mehr als 20 Absprachebeteiligungen). Die sprachen und begingen dadurch wiederholt
1127.Erne und Gebr. Meier erhalten einen | von Absprachebeteiligungen (zwischen 11 nehmen beteiligten sich oft an Absprache Wettbewerbsverstösse.
1128.Cellere, Ziegler, G. Schmid, [EFAG], ' 50% aufgrund von mehreren Absprachebet gungen). Diese Unternehmen beteiligten dadurch ebenfalls gravierende Verstösse ge
1129.Treier, Sustra und Käppeli erhalten k sprachen beteiligten (weniger als drei Beteil
1en (ohne erfolgreiche Schutznahmen).
Erhöhung des Basisbetrags wird die Anzahl der n gemäss Tabelle 7 berücksichtigt.
erschwerende Umstände vier Kategorien festgeht, Meier Söhne und Implenia erhalten einen Zuers hohen Anzahl von Absprachebeteiligungen se Unternehmen beteiligten sich sehr oft an Abgravierende Wettbewerbsverstösse.
Zuschlag von 100% aufgrund einer hohen Anzahl und 20 Absprachebeteiligungen). Diese Untern und begingen dadurch wiederholt gravierende
Walo und Neue Bau erhalten einen Zuschlag von eiligungen (zwischen 3 und 10 Absprachebeteilisich mehrmals an Absprachen und begingen gen das Wettbewerbsrecht.
einen Zuschlag, da sie sich nur vereinzelt an Abigungen).
Eingabeverzicht (Bid-suppression)
1130.In der Praxis kann es vorkommen, d preislich erhöhte Offerte geschützt wird, sot ein anderes schützt, indem es auf die Einrei
1131.So finden sich diverse Ausdrucke vor des SBV, auf welchen Unternehmen ihre A on teilzunehmen. Auf einigen Protokolleröfl sich später aber feststellen, dass gewisse sicht keine Eingabe eingereicht haben, we deuten könnte.
1132.Die vorhandenen Beweismittel lasser Verhalten rechtsgenüglich zu beweisen, at Absprache beteiligten Unternehmen und 0 verzichtet hat, Kontakte stattgefunden habı erfolgt ist, lässt sich kein direkter Rückschlu sieht es in den Fällen aus, in denen dem
Hier kann davon ausgegangen werden,
suppression hatte, selbst wenn der Kontak beverzicht darstellte.
1133.Die WEKO berücksichtigt folglich die des Kontaktes bekannt ist oder wenn der men zugegeben wurde.
Gewinn
1134.Ein durch das Verhalten erzielter „No Fällt indessen im Einzelfall die unrechtmäs: als erschwerender Umstand nach Massgak Rechnung zu tragen.”® Dies setzt natürlich entsprechende Schätzung im Einzelfall übe nicht oder aber nur schwer der Fall sein dür für das fehlbare Unternehmen unter keinen tionsbetrag soweit zu erhöhen, dass er de mässig erzielten Gewinns übertrifft.?®*
1135.Im vorliegenden Fall kann der Gewinı zielt wurde, nicht bestimmt werden.
Führende Rolle
1136.Es liegen keine Anhaltspunkte vor, 0 rende Rolle bei den Absprachen eingenomr ternehmen vermehrt die Initiative ergriffen nahm. Die Unternehmen haben lediglich ( schützt wurden. Folglich gibt es keine Erh den Rolle.
”9 Siehe dazu Rz 7.
280 Vgl. dazu Erläuterungen SVKG (Fn 260), a
281 Vgl. Erläuterungen SVKG (Fn 260), ad Art. N 16; siehe auch RPW 2006/4, 665 Rz 264
ass ein Submissionsteilnehmer nicht durch eine ıdern dadurch, dass ein Konkurrenzunternehmen chung einer Offerte verzichtet.*”°
| Submissionsübersichten der Internetmeldestelle bsicht bekunden, an einer bestimmten Submissinungen der entsprechenden Submissionen lässt Unternehmen entgegen ihrer ursprünglichen Abis auf eine abgesprochene Bid-suppression hin-
1 es in der Regel jedoch nicht zu, ein derartiges ıch wenn feststeht, dass zwischen den an einer lem Unternehmen, das später auf eine Eingabe an. Denn aus der Tatsache, dass keine Eingabe ss auf den Inhalt eines Kontaktes ziehen. Anders Sekretariat der Inhalt des Kontaktes bekannt ist.
dass der Kontakt Auswirkungen auf die Bid- ' nicht der ausschliessliche Grund für den Einga-
Bid-suppressions lediglich dann, wenn der Inhalt Eingabeverzicht vom entsprechenden Unternehrmalgewinn“ ist bereits im Basisbetrag enthalten. ige Kartellrente höher aus, so ist diesem Gewinn ye von Art. 2 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 lit. b SVKG voraus, dass eine Gewinnberechnung oder eine rhaupt möglich ist, was in der Praxis regelmässig fte. Damit der Verstoss gegen Art. 49a Abs. 1 KG Umständen lohnenswert erscheint, ist der Sankn Betrag des aufgrund des Verstosses unrecht-
1, der aufgrund der unzulässigen Absprachen erass eines oder mehrere Unternehmen eine fühnen hat bzw. haben. Das bedeutet, dass kein Unhat oder die Organisation und Umsetzung überlie Absprachen organisiert, bei welchen sie gehung des Basisbetrages aufgrund einer führen-
1 Art. 2 Abs. 1 und Art. 5.
2 Abs. 1 und Art. 5 sowie REINERT (Fn 247), Art. 49a , Flughafen Zürich AG (Unique) — Valet Parking.
(ii) Mildernde Umstände
1137.Bei mildernden Umständen, insbesor beschränkung nach dem ersten Eingreifen nung eines Verfahrens nach den Art. 26-3 dert (Art. 6 Abs. 1 SVKG). Bei Wettbewerbs wird der Betrag u.a. dann vermindert, wet passive Rolle gespielt hat (Art. 6 Abs. 2 lit. : Festsetzung der erschwerenden Umstände höhten Basisbetrag berechnet werden.
1138.Der Umstand, dass ein Unternehmen reicht hat, ist im Zusammenhang mit der C levant und kann nicht im Rahmen der milc den. Auch den nach Verfahrenseröffnung e| folgenden Kooperation mit der Behörde wire tion 1.S.v. Art. 12 f. SVKG Rechnung getré SVKG.?°?
1139.Gemäss den Erläuterungen zur Sar welchen gar kein Gewinn erzielt wurde, eine
1140.Der Umstand, dass die Unternehmen doch bei der Einreichung von Stützofferter mildernder Faktor berücksichtigt, da diese | wurden.
1141.Granella wendet ein, es müssten zu sichtigt werden, dass sie sich nicht an Sub sogar wenn ihr einzelne Abreden nachge\ eingenommen habe. Knecht/Meier Söhne/C KMU sowie die marktbeherrschende Stellu Umstände berücksichtigt werden. [...] brin mildernder Umstand berücksichtigt werden. se ihnen als mildernder Umstand angerech sionsabreden gewehrt hätten. Sie seien des gewesen. Zudem sei die Rentabilität der vc gering gewesen. Käppeli bringt vor, sie se gangen werden - stets passiv gewesen, wa Implenia argumentiert schliesslich, es sei
chung von Stützofferten kein Umsatz erzielt rücksichtigen.
1142.Unter Art. 6 Abs. 2 SVKG sind die s aufgeführt.”®* Darunter fällt der Umstand, d spielt hat. Der Umstand, dass ein Unterneh erfüllt die Anforderungen an die „passive R nicht. Denn in der Bereitschaft, sich auf A sches ohne Weiteres an einer Abrede zu b einer rein passiven Rolle ausgehen zu kön
282 Erlauterungen SVKG (Fn 260), ad Art. 6; v onsbetriebe Bern.
283 Erlauterungen SVKG (Fn 260) ad Art. 2 Al onsbetriebe Bern; ebenso TAGMANN (Fn 24:
ıdere wenn das Unternehmen die Wettbewerbsdes Sekretariats, spätestens aber vor der Eröff- O KG beendet, wird der Sanktionsbetrag verminsbeschrankungen gemäss Art. 5 Abs. 3 und 4 KG ın das Unternehmen dabei ausschliesslich eine 1 SVKG). Der Minderungsbetrag muss analog zur ausgehend von dem um den Dauerzuschlag erdie verfahrensauslösende Bonusmeldung eingeewahrung eines allfälligen Sanktionserlasses relernden Umstände zusätzlich berücksichtigt weringegangenen Bonusmeldungen resp. der daraus 1 ausschliesslich im Rahmen der Sanktionsreduk- ıgen und nicht zusätzlich im Rahmen von Art. 6
ktionsverordnung kann in denjenigen Fällen, in » Sanktionsminderung vorgenommen werden. ?®®
an unzulässigen Absprachen beteiligt waren, je- 1 keinen Umsatz erzielten, wird in casu nicht als Jmsätze auch nicht im Basisbetrag berücksichtigt
ihren Gunsten als mildernde Umstände berückmissionsabsprachen beteiligt habe und dass sie, viesen werden könnten, eine rein passive Rolle 5. Schmid verlangen, die besondere Situation der ng der öffentlichen Hand müssten als mildernde gt vor, es müsse ihr Compliance-Programm als Erne und Gebr. Meier machen geltend, es müsnet werden, dass sie sich immer gegen Submiswegen in der Branche mit Nachteilen konfrontiert ın angeblichen Schutznahmen betroffenen Fällen | - sollte wider Erwarten von Verstössen ausges als mildernder Umstand zu berücksichtigen sei. nicht richtig, den Umstand, dass mit der Einreiworden sei, nicht als mildernden Umstand zu beogenannten „besonderen mildernden Umstände“ ass ein Unternehmen eine rein passive Rolle gemen lediglich von anderen kontaktiert worden ist, olle“ gemäss Art. 12 Abs. 2 Bst. a SVKG jedoch .nfrage oder aufgrund eines Informationsaustaueteiligen, liegt auch ein aktives Element. Um von 1en, müssen vielmehr zusätzliche Tatsachen vorgl. auch RPW 2009/3, 217 Rz 141 f., Elektroinstallati- 9S. 1; vgl. auch RPW 2009/3, 196 ff., Elektroinstallati-
1), 274, Fn 1290.
liegen, wie beispielsweise die Androhung \ che zusätzlichen Tatsachen liegen nicht vor
1143.Art. 6 Abs. 1 SVKG regelt die sogen: ser Absatz ist nicht abschliessend, sodass weitere Umstände sanktionsmildernd ausw etwa das Bestehen eines Compliance-Proc Meier geschilderten Bemühungen zur Verh Anforderungen allerdings nicht, die an ein stellt werden dürfen (siehe hierzu die Ausfi weis von Implenia, wonach die Tatsache, worden sei, als mildernder Umstand berüc Einreichung von Stützofferten als erschwe dadurch in ihrer Gesamtheit berücksichtigt den Umstand führen. Auch in den weiteren teien zu einer Sanktionsreduktion führen sc werden.
C.1.4.3.4 Zwischenergebnis
1144. Zusammenfassend berechnet die WE wird für die Berechnung des Basisbetrags c satz von 7 % herangezogen. Dazu wird — a lassigen Abreden — erschwerenden Umstä im vorliegenden Fall keine Zuschlage. Mild peli, Sustra und Walo hat die WEKO pauscl
1145.Aufgrund der genannten Erwagunger genannten sanktionserhöhenden Faktoren gemäss Art. 49a Abs. 1 KG fest:
285 BSK KG-TAGMANNIZIRLICK (Fn 119), Art. 49 ?®6 BSK KG-TAGMANNIZIRLICK (Fn 119), Art. 49 ?27° BSK KG-TAGMANNIZIRLICK (Fn 119), Art. 49
on Retorsionsmassnahmen.?® Hinweise auf solunnten „allgemeinen mildernden Umstände“. Diesich neben dem genannten mildernden Umstand irken können.?® Als Beispiel wird in der Literatur jramms genannt.?°’ Die von [...] und Erne/Gebr. inderung von Submissionsabreden genügen den sanktionsmilderndes Compliance-Programm geihrungen in Rz 1065 und 1067). Gegen den Hindass bei den Stützofferten kein Gewinn erzielt ‘ksichtigt werden müsse, ist zu sagen, dass die rende Umstände betrachtet werden. Sie werden und können nicht gleichzeitig zu einem mildernvorgebrachten Umständen, die aus Sicht der Paryllten, können keine mildernde Umstände erblickt
‚KO die Sanktionen demnach wie folgt: Zunächst ie Mehrwertsteuer abgezogen, dann ein Prozentbgestuft nach der Anzahl Beteiligungen an unzunden Rechnung getragen. Für die Dauer gibt es ernde Umstände sind keine ersichtlich. Für Käpvale Sanktionsbeträge festgelegt (Rz 1090 ff.).
1 und unter Würdigung aller Umstände sowie der legt die WEKO folgende Verwaltungssanktion
aN 89. aN 82. aN 88 und 114.
Birchmeier Cellere Erne [EFAG] Gebr. Meier Graf Granella
G. Schmid Implenia Käppeli Knecht Meier Söhne Neue Bau Sustra Treier Umbricht Walo Ziegler
Tabelle 8: Höhe der Sanktion je Partei in CHF (vor Bc
C.1.5 Bonusmeldungen - Vollstandi
1146.Wenn das Unternehmen an der Au schränkung mitwirkt, kann auf eine Belastu Grundsatz hält Art. 49a Abs. 2 KG fest, wc ständigen Erlasses und in Art. 12 ff. SVK' aufgeführt sind.
C.1.5.1 Allgemeines zur Sanktionsbef
1147.Gemäss Art. 8 Abs. 1 SVKG erlässt c ständig, wenn es seine Beteiligung an eine Abs. 3 und 4 KG anzeigt und als Erstes ent
« Informationen liefert, die es der W chung zu eröffnen (Art. 8 Abs. 1 lit. <
« Beweismittel vorlegt, welche der W werbsverstoss gemäss Art. 5 Abs. : Feststellungskooperation). Ein 100-7 gewährt werden, wenn die Wettbew zeige eines Dritten eine Vorabklärun
1148.Nach Art. 8 Abs. 2 lit. a SVKG erlas: nehmen kein anderes Unternehmen zur Te
288 Basisbetrag inkl. neu gemeldete Fälle und «
Basisbetrag inkl. neu gemeldete Fälle und « 299 BSK KG-TAGMANNIZIRLICK (Fn 119), Art. 49
291 BSK KG-TAGMANNIZIRLICK (Fn 119), Art. 49 241), 275; ZURKINDEN/TRUEB, (Fn 234), Art.
[in Tausend] [900-1‘000] [100-200] [400-500] [100-200] [0-100] [0-100] [600-700] [0-100] [600-700] [0-100] [700-800]°°° [700-800]°°° [0-100] [0-100] [0-100] [1‘500-1'600] [0-100] [0-100]
yNusprogramm).
iger / teilweiser Erlass der Sanktion
fdeckung und Beseitigung der Wettbewerbsbeng ganz oder teilweise verzichtet werden. Diesen bei in Art. 8 ff. SVKG die Modalitäten eines voll- G diejenigen eines teilweisen Sanktionserlasses
reiung
lie WEKO einem Unternehmen die Sanktion vollr Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art. 5 neder
/ettbewerbsbehörde ermöglichen, eine Untersu- , Eröffnungskooperation)”” oder
/ettbewerbsbehörde ermöglichen, einen Wettbe- 3 oder 4 festzustellen (Art. 8 Abs. 1 lit. b SVKG, jrozentiger Sanktionserlass kann auch dann noch erbsbehörden von Amtes wegen oder infolge Ang oder Untersuchung eröffnet haben.””"
st die WEKO die Sanktion nur, wenn das Unterilnahme an der angezeigten Abrede gezwungen
rschwerende Umstände 200%. rschwerende Umstände 200%. aKGN 132.
a KG N 136; in diesem Sinne auch TAGMANN (Fn und nicht die anstiftende oder führende Rx nommen hat.
1149.Ferner setzt ein Erlass der Sanktion ii hörde nicht bereits über ausreichende Bewe beweisen (Art. 8 Abs. 3 und 4 lit. b SVKG).
1150.Weiter wird gemäss Art. 8 Abs. 2 SV! teiligung am Wettbewerbsverstoss von eine
¢ seine Zusammenarbeit mit der uneingeschrankte ist,
« es sämtliche Informationen un
« weder eine anstiftende oder f noch andere Unternehmen zur
« seine Beteiligung am Wettb Selbstanzeige [...] einstellt.’
C.1.5.2 Subsumtion und Ergebnis
1151.Die vorliegende Untersuchung wurde 2009 mit Hausdurchsuchungen eröffnet.
a) Birchmeier
1152.Anlässlich der Hausdurchsuchung vo nehmen ihre Kooperation mit der Behörde « gung per Fax eingereicht. Seither unterstüt: des Sachverhalts. Birchmeier gab noch am tionen über die Funktionsweise der von ihr ner Ankunft übergab [Birchmeier AG] dem seiner Aktentasche. Das genannte Aktenst welche am Morgen des [...] mit Knecht un Birchmeier noch während der Hausdurchs sprachen betroffen waren. Diese Informatic suchungen betrauten Mitarbeiter des Sekre und effizientere Durchsuchung ermöglichte gende Untersuchung von grossem Nutzer Birchmeier (als erster) eingereichte Bonusr ten ist.
1153.Im Verlaufe des Verfahrens reichte E mente ein, im Besonderen eine Tabelle, at sie einen Schutz erhielt. Grundsätzlich hat ten und Bid-suppressions eingestanden.
1154.Entgegen der Ansicht von Birchmeieı 9. Juni 2009 ausgehändigte rote Ordner (c meldung, sondern als beschlagnahmtes D befand sich im Büro von [Birchmeier AG] ur des Sekretariats gelangt. Die Qualifikation ment oder als Teil einer Bonusmeldung kan
292 \gl. auch REINERT (Fn 281), Art. 49a N 20 ı
ile im betreffenden Wettbewerbsverstoss einge-
1 beiden Fällen voraus, dass die Wettbewerbsbe- :ismittel verfügt, um den Wettbewerbsverstoss zu
XG neben der (umgehenden) Einstellung der Bem Unternehmen kumulativ verlangt, dass
"Wettbewerbsbehörde eine ununterbrochene und
J Beweismittel unaufgefordert vorlegt,
ührende Rolle am Wettbewerbsverstoss gespielt Teilnahme an diesem gezwungen hat und
ewerbsverstoss spätestens zum Zeitpunkt der
' aufgrund der Anzeige eines Dritten am 9. Juni
m 9. Juni 2009 hat Birchmeier als erstes Unterrklärt und um 11.34 Uhr eine schriftliche Bestatizte Birchmeier das Sekretariat bei der Aufklärung Tag der Hausdurchsuchung Hintergrundinformamitgetragenen Absprachen zu Protokoll. Bei sei- Sekretariat zudem das Aktenstück EAG 003 aus ück enthält Notizen über eine Absprachesitzung, d Erne stattgefunden hatte. Sodann bezeichnete uchung jüngere, grössere Projekte, die von Abnen konnten an die mit den übrigen Hausdurchtariats weitergeleitet werden, was eine gezieltere . Diese sofortige Kooperation war für die vorlie- | und trägt massgeblich dazu bei, dass die von neldung als vollumfängliche Kooperation zu wersirchmeier verschiedene weitere relevante Doku- ıf der sie [>10-20] Projekte auflistete, in welchen Birchmeier sämtliche Schutznahmen, Stützoffer-
“wird jedoch der an der Hausdurchsuchung vom ler die Birchmeier-Liste enthält) nicht als Bonusokument betrachtet. Denn der genannte Ordner 1d wäre damit auch ohne seine Hilfe in die Hände
eines Aktenstücks als beschlagnahmtes Dokun nicht davon abhängen, von welcher Person das
Ind 22.
fragliche Aktenstück aus einem Regal gen Aktenstück auch ohne Zutun eines Unterne zu den beschlagnahmten Akten gekommen Hilfe von [Birchmeier AG] besteht in dieser plizit auf den Ordner aufmerksam gemacht
der Kooperation zu erblicken, die die Ausv Einfluss auf die Qualifizierung eines Fund solche Kooperation allerdings nicht haben.
werden, die Übergabe sei freiwillig erfolgt,
erzwungenen Aufnahme des Aktenstückes gehört somit zu den beschlagnahmten Akte
1155.Birchmeier hatte zudem weder eine é liegend untersuchten Wettbewerbsverstöss: Absprachen spätestens zum Zeitpunkt der ©
1156.Granella vertritt die Ansicht, dass Birt ne habe, weil sie das einzige Unternehmer terin des Kartells). Umbricht und Neue Bau Inanspruchnahme der Bonusregelung noc Sie erwähnen, dass sie am 10. August 201 Wiederinstandstellungsarbeiten von Flurwe Lengnau seitens Birchmeier angefragt word reits die anderen Mitbewerber unter Kontre genüber Birchmeier erklärte, dass sich Um weis auf die angehobene Untersuchung — nehmen, sei gedroht worden, dass man die werde.
1157.Die Aussage von Umbricht konnte ni mente bestätigt werden. Die Aussage bert nach dem Treffen erstellt worden ist. Wed Einladungsverfahren der Gemeinde Koble: von Umbricht bestätigen. Zudem hat [Birch der Vorwürfe, belegt, dass er am 10. Augus her nicht am besagten Gespräch teilgenom nicht als bewiesen, dass Birchmeier ihre Be
1158.Betreffend einer führenden Rolle von Liste nur für den eigenen persönlichen Geb den anderen Unternehmen grundsätzlich n daher nicht das Unternehmen, welches Buc
1159.Aus diesen Gründen erfüllt Birchmei von Art. 8 Abs. 3 und 4 lit. b SVKG und es v
b) Knecht, Meier Söhne und G. Schmid
1160.Am nachfolgenden Tag (10. Juni 20C Bereitschaft zur Kooperation mitgeteilt und zeige zu Protokoll gegeben. In der Folge 14. Juli 2009 sechs Ergänzungen zur Bonu halten umfangreiche Informationen über m die Identität der geschützten Unternehmun der Behörde bereits bekannt war, konnten wichtige Ergänzungen z.B. betreffend die Vorgehensweise bei diesen Absprachen lie
ommen wird. Entscheidend ist die Frage, ob das 'hmens, das eine Bonusmeldung eingereicht hat, |} ware. Dies ist vorliegend zweifellos der Fall. Die n Fall lediglich darin, dass er das Sekretariat ex- und dessen Wert angezeigt hat. Darin ist eine Art vertungsarbeit des Sekretariats erleichtert. Einen stückes als Teil einer Bonusmeldung kann eine Es kann in einem solchen Fall auch nicht gesagt da sie der durch die Hausdurchsuchung ohnehin ; lediglich zuvorkam. Der erwähnte rote Ordner N.
instiftende noch eine führende Rolle bei den voran. Ausserdem hat Birchmeier ihre Beteiligung an selbstanzeige eingestellt.
-hmeier eine führende Rolle in der Absprache in- | gewesen sei, welches eine Liste führt (Buchhal- | machen geltend, dass sich Birchmeier nach der h an Submissionsabsprachen beteiligen würde. O um Schutz in Zusammenhang mit periodischen gen in Koblenz und Erschliessungsarbeiten in len seien. Es sei mitgeteilt worden, man habe bele. Als der Geschäftsführer der Neuen Bau gebricht und ihre Tochterunternehmen - unter Hinweigern würden, an weiteren Absprachen teilzu- Neue Bau in Zukunft mit allen Mitteln bekämpfen
cht von anderen Unternehmen oder durch Doku- ıht auf einer Telefonnotiz, welche circa ein Jahr 2r Meier Söhne, noch Implenia, welche auch am 1z teilgenommen haben, konnten die Aussagen imeier AG], nebst der kategorischen Bestreitung st 2010 am Vormittag beim Zahnarzt war und damen haben konnte. Daher erachtet die WEKO es teiligung an Absprachen nicht eingestellt hätte.
Birchmeier ist festzuhalten, dass die Birchmeierrauch von [Birchmeier AG] erstellt worden ist und icht bekannt war (vgl. Umbricht). Birchmeier war h für das Kartell geführt hat.
er die Bedingungen des vollständigen Erlasses vird auf eine Belastung verzichtet.
9) haben Knecht und Meier Söhne per Fax ihre am selben Nachmittag eine mündliche Selbstanwurden zwischen dem 18. Juni 2009 und dem smeldung geliefert. Diese Bonuslieferungen beinehr als 40 Projekte der Birchmeier-Liste. Obwohl g bei den meisten der abgesprochenen Projekte die Informationen von Knecht und Meier Söhne weiteren Teilnehmer an der Absprache und die fern. Für gewisse Fälle konnte Knecht sogar Indi- zien wie Kalendereinträge bzw. Beweismit sprachesitzungen gemacht worden sind o Mail vorlegen. Die Kooperation war sowohl gereichten Informationen hervorragend. Die fordert vorgelegt. Knecht und Meier Söhne standen.
1161.Vorliegend trugen Knecht und Meier < Ergänzungen in wesentlichem Umfang zur des Wettbewerbsverstosses bei. Angesich Verfahrenserfolg als massgebend einzustu lich ihre Beteiligung am Wettbewerbsverst gewährt die WEKO Knecht und Meier Söhn
1162.Die Untersuchung wurde im August 2 wurde G. Schmid von der Knecht Holding Ul
1163.G. Schmid hat erst nach der Ausdet Sekretariat kundgetan. Obwohl G. Schmid musste, dass das Sekretariat eine Untersuc bis zu diesem Zeitpunkt keine Selbstanzeig
1164.Sämtliche von der Wettbewerbsbehö ten wurden von G. Schmid eingestanden. gewertet.
1165.Aus diesen Gründen erachtet die WE gemessen. Knecht und Meier Söhne macl des Sekretariats vom 7. Juni 2011 nicht kc nehmen haben der WEKO als Erstanzeige nicht bekannt waren. Sämtliche Fälle, welc gebracht hätten, dürften nicht für die Bere (vollständiger Erlass) und auch nicht san Umstände gewürdigt werden. Sonst würdeı lohnt, sondern schwerer bestraft. Zudem hi on von 80% auf die restlichen Fälle in An SVKG, da sie gemäss Wortlaut dieses Arti ben.
1166.Zur Berücksichtigung der Kooperatio fest, dass die Sanktionsreduktion im Rahme Wichtigkeit des Beitrags des Unternehmen: die Sanktionsreduktion nicht für jeden Mark ren. Andererseits würde es den Zweck de für ihre Kooperation mit der Wettbewerbsbe hen gefunden werden, das auf die Berücke geschnitten ist, die sich an einzelnen Subir die Attraktivität der Bonusregelung aufrech zeiger des Verfahrens sind, sollen einen / unbekannte Projekte zu melden, ohne dafüt
298 Vgl. Formular für die Meldung einer Bete
unter: <www.WEKO.admin.ch/themen> (7 Wichtigkeit von Angaben, die unaufgeforde bewirken können, wenn diese Angaben (Art. 12 Abs. 1 SVKG).
tel wie Handnotizen, welche anlässlich von Ab- Jer erhaltene Offerten von Konkurrenten per Ebezüglich der Quantität und der Qualität der ein- » Informationen wurden auch zügig und unaufgehaben grundsätzlich alle Schutznahmen einge-
Ohne durch ihre Meldung und die sechs weiteren Ermittlung des Sachverhaltes und zum Nachweis ts dessen ist die Wichtigkeit ihres Beitrags zum fen.?°® Knecht und Meier Söhne haben schliessoss nach Verfahrenseröffnung eingestellt. Daher 2 eine Reduktion ihrer Sanktion von 50%.
010 auf G. Schmid ausgedehnt. Im Frühling 2010 9ernommen.
nung ihre Bereitschaft zur Kooperation mit dem spätestens nach der Übernahme bekannt sein hung im Strassen- und Tiefbau durchführt, wurde 2 erstattet.
rde aufgedeckten Schutznahmen und Stützoffer- Dieser Umstand wurde durch die WEKO positiv
KO eine Reduktion der Sanktion von 20% als annen geltend, dass die Bonusregelung im Antrag rrekt angewendet wurde. Die vertretenen Unterr zahlreiche Fälle gemeldet, die der WEKO noch he sie der WEKO als Erstanzeiger zur Kenntnis chnung des Basisbetrags herangezogen werden Ktionserhöhend im Rahmen der erschwerenden 1 die Unternehmen für ihre Kooperation nicht beitten die Unternehmen Anrecht auf eine Reduktiwendung der Amnesty Plus von Art. 12 Abs. 3 kel weitere Wettbewerbsverstösse angezeigt han der Knecht und Meier Söhne hält die WEKO ın der Kooperation gemäss Art. 12 SVKG je nach > zum Verfahrenserfolg gewährt wird. Daher wird t einzeln geprüft, sondern für das ganze Verfahr Bonusregel gefährden, wenn ein Unternehmen :hörde bestraft wird. Es muss deshalb ein Vorgeichtigung der Kooperation von Unternehmen zuissionsabsprachen beteiligt haben, und für diese terhält: Auch Unternehmen, welche nicht Erstan- Anreiz haben, den Wettbewerbsbehörden bisher bestraft zu werden.
ligung an einer Wettbewerbsbeschränkung (abrufbar .6.2011)), Buchstabe C: ebenso reduziert sich die rt eingereicht werden und eine Reduktion der Sanktion schon von anderen Unternehmen gemacht wurden
1167.Die Informationen, welche Knecht unc haben und die Höhe ihrer Sanktion erhöhe: ternehmen verwendet. Zudem wird eine R kannten Fälle gewährt. Eine ähnliche Lösı hen.
1168.Ziel muss sein, dass ein Unterneh schlechter gestellt wird, als wenn es die gel solches Vorgehen darf aber nicht ohne W zungen zu erfüllen:
1169.Erstens muss ein Unternehmen als e öffnung die entscheidenden Beweismittel ve sen die Beweismittel entscheidend sein, v Drittens muss das Unternehmen die schwe verstösse melden und in der Folge vollumfé Ein Unternehmen, welches zwar entscheic legt, aber andere wichtige Wettbewerbsver: Elemente keinen vollständigen Erlass erha umfängliche Kooperation mit den Wettbewe
1170.Wie das Sekretariat im Antrag festg Meier Söhne als hervorragend zu bewerte scheidende Hinweise zu Submissionsproje den bis zur Meldung nicht wussten, dass di er Söhne haben vollumfänglich kooperiert. | reden betroffenen Projekte verheimlicht hät füllen demnach die Voraussetzungen, wel von ihr neu gemeldeten Sachverhalte bzw. trachtet werden müssen.
1171.Die folgenden Tabellen zeigen auf, w zeiger der Wettbewerbsbehörde angemelde
Anzahl Fälle
Eigene Schutznahmen | [0-10] (Basisbetrag)
Eigene Beteiligungen | [10-20] (erschwerende Umstände)
Tabelle 9: Knecht: Fälle als Erstanzeiger
294 Mitteilung der Kommission über den Erlass
chen vom 8.12.2006 (2006/C 298/11, Rn 2¢ Ermässigung der Geldbusse stellt, als erstes die die Kommission zur Feststellung zusätz erhöhender Tatsachen heranzieht, wird die Festsetzung der Geldbusse für das Unternei gen.“
’5 Siehe Detailberechnung im Anhang.
] Meier Söhne als erstes Unternehmen vorgelegt 1 würden, werden deshalb nicht gegen diese Uneduktion von 50% auf die restlichen bereits be-
Ing ist in der EU-Leniency Mitteilung” vorgesemen, das eine Bonusmeldung einreicht, nicht ieferten Informationen für sich behalten hätte. Ein eiteres gewählt werden. Es sind drei Voraussetrstes Unternehmen, kurz nach Untersuchungserjrlegen (Zeitliche Voraussetzung). Zweitens müsage Hinweise genügen in dieser Hinsicht nicht. rwiegendsten von ihm begangenen Kartellrechtsinglich mit der Wettbewerbsbehörde kooperieren. lende Beweismittel als erstes Unternehmen vorstösse verheimlicht, kann für die neu angezeigten lten. Denn in einem solchen Fall läge keine vollrbsbehörden vor.
halten hat, ist die Kooperation von Knecht und in. Knecht und Meier Söhne haben schnell entkten geliefert, von denen die Wettbewerbsbehörese von Abreden betroffen sind. Knecht und Mei- Jinweise, wonach sie gezielt von Submissionsabten, liegen nicht vor. Knecht und Meier Söhne erche für eine weitgehende Nicht-Verwendung der die entsprechenden Umsätze als notwendig bealche Fälle, Knecht und Meier Söhne, als Erstant haben.
Fall Nr. Kumulierter Umsatz (inkl. MWST)?”
[...] [...]
[...]
und die Ermassigung von Geldbussen in Kartellsa- 5): „Übermittelt das Unternehmen, das den Antrag auf zwingende Beweise im Sinne der Randnummer (25), licher, die Schwere oder Dauer der Zuwiderhandlung Kommission diese zusätzlichen Tatsachen bei der hmen, das diese Beweise vorlegte, nicht berücksichti-
Anzahl Fälle
Eigene Schutznahmen | [0-10] (Basisbetrag)
Eigene Beteiligungen | [20-30] (erschwerende Umstände)
Tabelle 10: Meier Söhne: Fälle als Erstanze
1172.Von den [10-20] Schutznahmen zulas men dank der eigenen Kooperation aufged men, welche für Knecht bussenrelevant sin satz dieser [0-10] Schutznahmen bildet nac zentsatzes von 7% den Basisbetrag. Som Fälle) von Knecht [...] CHF.
1173.Entgegen der Auffassung von Knecht Ausführungen zu Fall 6). Zudem wird entge vollständiger Erlass der Sanktion gewährt.
nehmen Angaben zu Fall [...], die verwertb weisen zu können. Somit würden die Angal Sinne von Art. 8 Abs. 1 lit. b SVKG darstel ständig zu erlassen sei. Die Wettbewerbsb der Eingaben von Knecht über ein entscheit lich wurde ein Offertdeckblatt mit dem Nar bei den elektronischen Daten von [...] gefı von Knecht und [...] hätte die Wettbewerb: chem Unternehmen dieses Offertdeckblatt | rappengenau dem offerierten Betrag von | Zweifel vor, dass Knecht ihr ausgefülltes C jekt zugestellt hat. Aus diesem Grund wird. berücksichtigt (Teilreduktion).
1174.Von den [30-40] Beteiligungen (Stüt Stützofferten, Schutznahmen vor dem 8. Jt gungen dank der eigenen Kooperation auf Damit bleiben [11-19] Fälle welche strafvers Tabelle 11).
1175.Von den [10-20] Schutznahmen zu Schutznahmen dank der eigenen Kooperat Fälle [...]). Somit bleiben [0-10] Schutznahn (vgl. Tabelle 11). Der kumulierte Umsatz di MWST und Anwendung eines Prozentsatze sisbetrag (exkl. neu gemeldete Fälle) von I erzielte Umsatz unter dem offerierten Preis satz korrigiert (siehe auch Detailberechnunc
’% Siehe Detailberechnung im Anhang.
Fall Nr. Kumulierter Umsatz (inkl. MWST)?
[...] [...]
[...]
iger
ten der Firma Knecht, wurden [0-10] Schutznaheckt (Fälle [...]). Somit bleiben [0-10] Schutznahd: Fälle [...] (vgl. Tabelle 11). Der kumulierte Umch Abzug der MWST und Anwendung eines Proit beträgt der Basisbetrag (exkl. neu gemeldete
wird der Fall [...] nicht gestrichen (siehe dazu die gen dem Antrag von Knecht für den Fall [...] kein Knecht macht geltend, dass sie als erstes Unterar waren, gemacht habe, um die Absprache be- 9en von Knecht eine Feststellungskooperation im len, weshalb ihr die Sanktion für diesen Fall vollehörde verfügte aber bereits vor der Einreichung Jendes Beweismittel betreffend Projekt [...]. Nämnen des Projekts und dem Betrag [105] Franken ınden (Bookmark). Selbst ohne die Erklärungen sbehörde problemlos erkennen können von welstammt. Der Betrag auf dem Deckblatt entspricht (necht gemäss Fragebogen. Es liegt damit kein ffertdeckblatt an Granella betreffend dieses Proder Fall [...] lediglich im Rahmen der Kooperation
zofferten, nicht erfolgreiche Schutznahmen und ıni 2006) zulasten Knecht wurden [10-20] Beteiligedeckt (sog. neue Fälle als Erstanzeiger: [...]). scharfend für Knecht zu berücksichtigen sind (vgl.
lasten der Firma Meier Söhne wurden [0-10] ion aufgedeckt (sog. neue Fälle als Erstanzeiger: 1en, welche für Meier Söhne bussenrelevant sind eser [0-10] Schutznahmen bildet nach Abzug der s von 7% den Basisbetrag. Somit beträgt der Ba- Neier Söhne CHF [...]. Bei den Fällen [...] lag der (vgl. act. [...]). Aus diesem Grund wurde der Umyim Anhang).
1176.Von den [30-40] Beteiligungen zulas dank der eigenen Kooperation aufgedeckt | [0-10] Fälle, welche strafverschärfend zu be
1177.Für die Firma Knecht beträgt der Zu stände 100% anstatt 200%. Für die Firma N der erschwerenden Umstände 50% anstatt
Anzahl Fälle
Berücksichtigte Schutz- | [0-10] nahmen Knecht
Berücksichtigte Beteili- | [11-19] gungen Knecht
Berücksichtigte Schutz- | [0-10] nahmen Meier Söhne
Berücksichtige Beteili- | [0-10] gungen Meier Söhne
Tabelle 11: Bussenrelevante Fälle für Knecl
1178.Wie erwähnt beantragt die Knecht-Gr te für die Sanktionsberechnung unberücksii der Regelung „Amnesty plus“ (Art. 12 Abs. tion der verbleibenden Sanktion um 80 %.
1179.Dazu ist zunächst zu sagen, dass die „bis zu 80%“ der verbleibenden Sanktion v grenze der möglichen Sanktionsreduktion fi tion bekanntgegeben haben, von 50 % (Art liegenden Fall ist einerseits darauf hinzuwe Söhne inkl. der Meldung bisher nicht beka onsreduktion von 50 % berücksichtigt wur Bonusmelderinnen, welche ihre Bonusmelc ebenfalls sehr gute Kooperation eine Sank den die neu gemeldeten Fälle, wie bereits nehmens noch bei den erschwerenden U Knecht und Meier Söhne zwar weitere abge ner Weise unabhängig von den bereits be werbsverstössen im Sinne von Art. 12 Ab:
7 Siehe Detailberechnung im Anhang.
Nur die Anzahl Beteiligungen zählt für die E [...].
3° So führte die Anwendung von Art. 12 Abs. : schläge für Fenster- und Türelemente zu ei
Siehe dazu DANIEL ZIMMERLI, Zur Dogmatik Kartellrecht, 2007, 704; siehe auch BSK KC
302 RPW 2009/3, 219 f. Rz 159 und 165, Elektr ten Meier Söhne wurden [20-30] Beteiligungen (sog. neue Fälle als Erstanzeiger). Damit bleiben rücksichtigen sind (vgl. Tabelle 11).
schlag unter dem Titel der erschwerenden Um- Jeier Söhne beträgt der Zuschlag unter dem Titel 200%.
Fallnr. Umsatz inkl. MWST? in CHF
[...] [...]
[...] Erschwerende Umstande: 100%***
[...}°° [...]
[...] Erschwerende
Umstande: 50%
ıt und Meier Söhne
uppe nicht nur, dass die neu angezeigten Projekshtigt bleiben, sondern zusätzlich die Anwendung 3 SVKG). Gestützt darauf fordert sie eine Redukgenannte Bestimmung bloss eine Reduktion von orsieht.°° „Amnesty Plus“ erhöht somit die Oberir Bonusmelder, die nicht als erste ihre Koopera- . 12 Abs. 2 SVKG) auf maximal 80 %.°°' Im vorsen, dass die Kooperation von Knecht und Meier nnter Fälle bereits in der Festlegung der Sanktide. Im Fall Elektroinstallateure Bern wurde den lung nicht als erste einreichten, gestützt auf eine tionsreduktion von 40 % gewährt.°°” Zudem wurerwähnt, weder beim Basisbetrag dieses Untermständen berücksichtigt. Andererseits meldeten :sprochenen Projekte. Diese sind aber nicht in ei- "kannten Fällen, dass von völlig neuen Wettbe- 5. 3 SVKG gesprochen werden könnte. Die neu
rschwerenden Umstände.
3 SVKG im Fall RPW 2010/4, 770 Rz 470, Baubener Reduktion von 60%.
des Sanktionssystems und der „Bonusregelung“ im
oinstallationsbetriebe Bern.
gemeldeten Projekte gliedern sich vielmel (siehe dazu unter Rz 956 ff.).
c) Implenia
1180.Implenia hat am 10. Juni 2009 ihre 18. Juni 2009 schriftlich bestätigt. Implenic haltsermittlung behilflich zu sein.
1181.Die Meldung von 18. Juni 2009 un 27. Oktober 2010, vom 22. Dezember 201( geliefert über ein Dutzend abgesprochene besteht somit lediglich aus einer Meldung ı gen trafen erst in einer besonders späten PI
1182.Die in den ersten vier Eingaben gen: bereits bekannt, da durch die Bonusmeld sowie durch die beschlagnahmten Akten be lagen.
1183.In der letzten Ergänzung vom 7. Fek chene Projekte genannt, die dem Sekretaı doch um Bauvorhaben, die bereits drei Ja Vor allem liegen keine Dokumente vor, die Einzig auf Indizien, die zudem nur auf der basieren, kann die WEKO ihre Beweisführu von Implenia für die WEKO keine massgebl
1184.Das Sekretariat hat mit Schreiben vor dass sie weitere Informationen vor der elekt leichtern könnte. Implenia hat jedoch darau at während der Sichtung nicht unterstützt.
1185.Während der elektronischen Sichtung Meldung vom 18. Juni 2009 enthalten ware einer Kopie der elektronischen Daten unc ebenfalls auf diese Dokumente stossen wür
1186.Der WEKO liegen Beweise vor, wona ten Schutznahmen offengelegt hat.°°? Dac eingestanden.
1187.Gemäss Art. 12 der Sanktionsverordr Bedingung geknüpft, dass das betroffene U u.E., dass in den ersten Monaten nach del mittel vorgelegt werden. Die erste bedeuter Jahr nach der Untersuchungseröffnung ein begehren zu mehr als 100 möglicherweise hatte. Die dritte und die vierte Ergänzung | bereits abgeschlossen waren. Insgesamt v fordert und zeitlich unbefriedigend. Man k nehmen die Beweismittel jeweils erst einge des Sekretariats unvermeidlich wurde.
308 Implenia hat [...] von [...] Schutznahmen ein
nr in die oben erwähnte Absprachetätigkeit ein
volle Kooperationsbereitschaft gemeldet und am ı war bemüht, dem Sekretariat bei der Sachver-
1 die Ergänzungen vom 21. August 2009, vom ) und vom 7. Februar 2011 haben Informationen Projekte. Die gesamte Kooperation von Implenia Ind vier Ergänzungen. Die drei letzten Ergänzunnase des Verfahrens ein.
unnten Projekte waren der Behörde grösstenteils ungen von Birchmeier und Knecht/Meier Söhne reits ausführliche Indizien bzw. Beweismittel vorruar 2011 wurden 13 möglicherweise abgespro- ‘iat bisher unbekannt waren. Es handelt sich jehre und somit längere Zeit zurückliegen (2007). » den Verdacht für Absprachen belegen würden. Erinnerung an lange zurückliegende Ereignisse Ing nicht stützen. Somit stellt die jüngste Eingabe iche Hilfe für den Fortlauf des Verfahrens dar.
n 15. Oktober 2009 Implenia darauf hingewiesen, ronischen Sichtung liefern kann, welche diese erfhin keinerlei Indizien geliefert und das Sekretari-
| wurden E-Mails gefunden, welche bereits in der n ([...]). Implenia war vorgängig bereits im Besitz 1 musste somit erwarten, dass das Sekretariat de.
ch Implenia nur einen Teil der von ihr organisierlegen wurden alle Stützofferten ausser Fall [...]
ung wird eine allfällige Sanktionsreduktion an die Internehmen unaufgefordert mitwirkt; dazu gehört * Untersuchungseröffnung Hinweise und Beweisde Ergänzung von Implenia traf erst mehr als ein und erst nachdem das Sekretariat ein Auskunfts- ' abgesprochenen Projekten an Implenia gestellt <amen erst, nachdem die Ermittlungshandlungen var die Kooperation von Implenia nicht unaufgeönnte den Eindruck gewinnen, dass das Unterreicht hat, wenn dies aufgrund der Ermittlungen
gestanden: Fälle [...]. Fälle [...] und [...] sind bestritten.
1188.Der Beitrag von Implenia zum Auskur führlich und enthielt zahlreiche Protokolleri abgeklärt wurden. Obwohl diese Dokument de dadurch die Sachverhaltsermittlung erlei werbern und ihren Offerten enthielten.
1189. Vorliegend trug Implenia durch ihre | in wesentlichem Umfang zur Ermittlung de: werbsverstosses bei. Angesichts dessen ist folg als eher gering einzustufen.
1190. In ihrer Stellungnahme gab Impleni:z dies im Antrag gewürdigt wurde. Implenia 14 Fallen®™ Informationen geliefert. Im Ver ist dies ein kleiner Anteil. Ausserdem wurd fünf Fällen geliefert. Alle anderen Informatic ter auf Verlangen des Sekretariates, folglic! z.B. die entsprechenden Protokolleröffnung fünf genannten Fällen hatte die Wettbewel eine Absprache zu belegen. Die von Impl zender Natur. Bezüglich Fall [...] gab Impleı In der Stellungnahme führte sie dann späte ferte eingereicht habe. Bei einem so bede davon auszugehen, dass Implenia auch spi Insbesondere auch, da sie das entsprecher daher auszuschliessen. Die Wettbewerbsbe nia als mangelhaft. Selbst der Auskunftspfl ständig nachgekommen. Die Berichtigung k mit der Stellungnahme vom 9. September z zungen der Auskunftspflicht im Rahmen d Kooperationsbonus zu reduzieren oder gan:
1191.Implenia fordert für die Fälle [...] un Abs. 1 lit. b und Abs. 2 SVKG, weil sie als meldet hat. Wie schon bei Knecht erwähnt trag zum Verfahrenserfolg bezüglich des ge Markt geprüft. In Bezug auf das ganze Ve scheidend für den Verfahrenserfolg bezeic dass Implenia vollumfänglich mit der Wettl bezüglich dieser zwei neuen Fälle ist in « Folglich gewährt die Wettbewerbsbehörde |
d) Umbricht und Neue Bau
1192.Umbricht entschied sich erst am Ende ren. Aus diesem Grund waren die Eingabe schränkt von Nutzen, da die Absprachen zı waren. Ausserdem wurden ausser dem Ein Bereitschaft zur Kooperation in Form von E das Sekretariat eine Sanktionsreduktion vor
1193.Umbricht fordert in ihrer Stellungnahn Als Grund für die späte Kooperation gab Ur Stellungnahme an, dass sie sich zunächs
» Fälle [...].
ftsbegehren des Sekretariates war dagegen aus- ’ffnungen zu Projekten, die zu diesem Zeitpunkt e keine eigentlichen Beweismittel darstellen, wurchtert, da sie nützliche Information zu den Mitbe-
Meldung und die vier weiteren Ergänzungen nicht 3 Sachverhaltes und zum Nachweis des Wettbedie Wichtigkeit ihres Beitrags zum Verfahrenser-
1 an, dass sie wirkungsvoller kooperiert habe, als hat im Rahmen ihrer Bonusmeldung lediglich zu hältnis zur Gesamtanzahl der untersuchten Fälle en am 18. Juni 2009 sogar nur Informationen zu ynen wurden erst am 27. Oktober 2010 oder spa- Nn nicht unaufgefordert, zur Verfügung gestellt, so len zu den untersuchten Fällen. Zu drei von den 'bsbehörde bereits ausreichende Kenntnisse um nia gelieferten Hinweise waren lediglich ergänlia zunächst an, dass sie dort nicht offeriert habe. r aus, dass sie bei diesem Fall trotzdem eine Ofutenden Fall (Betrag über eine halbe Million) ist iter noch über Unterlagen zu diesem Fall verfügt. de Projekt erhalten hat. Ein Flüchtigkeitsfehler ist horde erachtet daher die Kooperation von Impleicht, als Basis der Kooperation, wurde nicht vollam zu einem sehr späten Zeitpunkt, nämlich erst 011. Die WEKO behält sich bei ähnlichen Verleter Kooperation in Zukunft ausdrücklich vor, den darauf zu verzichten.
d [...] einen vollständigen Erlass gemäss Art. 8 Erstes der Wettbewerbsbehörde diese Fälle ge- , wird gemäss der Sanktionsverordnung der Beisamten Verfahrens und nicht für jeden einzelnen rfahren können diese beiden Fälle nicht als enthnet werden. Zudem kann nicht gesagt werden, Jewerbsbehörde kooperiert hat. Die Kooperation Jen 10% Sanktionsreduktion bereits inbegriffen. mplenia eine Sanktionsreduktion von 10%.
des Verfahrens mit dem Sekretariat zu Kooperie- ın von Umbricht für das Sekretariat nur sehr be- 1 diesem Zeitpunkt bereits ausreichend bewiesen geständnis kaum Informationen geliefert. Um die ingeständnissen trotzdem zu würdigen, beantragt 1 5% für Umbricht.
1e eine Sanktionsreduktion von mindestens 20%. nbricht anlässlich der Anhörung und auch in ihrer t der Tragweite der vorliegenden Untersuchung nicht bewusst war und deshalb auch erst z Jahre nach der Untersuchungseröffnung, werbsbehörde ist es nicht nachvollziehbar, chung eröffnet wurde und bei dem eine H früher von einem Rechtsvertreter zumindes vertreters war die Kooperation von Umbric kumentarischen Beweismittel oder neue F sche Beweismittel haben für die Wettbewer ne Aussagen, auch wenn sie spät geliefert wiesen ist. Die WEKO gewährt Umbricht eir
1194.In ihrer Stellungnahme hat Neue Bau den sowie [...] von [...] Stützofferten. Neue kooperiert und keinen entscheidenden Beit fert. In einem kleinen Ausmass hat aber c dennoch unterstützt, weshalb ihr Beitrag dk duktion von 5 % gewürdigt wird.
u einem fortgeschrittenen Zeitpunkt, also ca. 1,5 einen Rechtsvertreter beizog. Für die Wettbedass ein Unternehmen, gegen das eine Untersuausdurchsuchung durchgeführt wurde, sich nicht st beraten lässt. Nach dem Beizug eines Rechtsht zufriedenstellend, auch wenn sie keinerlei doälle geliefert hat. Zeitnah erstellte dokumentaribsbehörde allgemein einen höheren Wert als reiwerden und die Absprache allenfalls bereits bele Sanktionsreduktion von 5%.
[...] ihr zur Last gelegte Schutznahme eingestan- Bau hat sehr spät mit den Wettbewerbsbehörden rag und keine entscheidende Beweismittel gelielas Verhalten von Neue Bau die Beweisführung annoch berücksichtigt und mit einer Sanktionsre-
C.1.6 Ergebnis
1195.Aufgrund der genannten Erwägunge: genannten sanktionserhöhenden Faktoren tersuchungsadressatin wie folgt zusammen!
Tabelle 12: Zusammenfassung der Sanktior
Basisbeträge exkl. | Erschweren
MWST Umstände
A. [in Tausend]
Birchmeier [300-400] 200 Cellere [100-200] 50 Erne [200-300] 100 [EFAG] [100-200] 50 Gebr. Meier | [0-100] 100 Graf [0-100] 50 Granella [200-300] 200 G. Schmid | [0-100] 50 Implenia [200-300] 200 Kappeli [0-100] 0 Knecht [100-200]°° 100°°7 Meier Söhne | [200-300] 50°% Neue Bau [0-100] 50 Sustra [0-100] 0 Treier [0-100] 0 Umbricht [500-600] 200 Walo [0-100] 50 Ziegler [0-100] 50
3°5 Siehe auch Detailberechnung im Anhang.
Basisbetrag exkl. neu gemeldete Fälle, siet Zuschlag von 100% anstatt 200%, siehe da Basisbetrag exkl. neu gemeldete Fälle, siet Zuschlag von 50% anstatt 200%, siehe daz ı und unter Würdigung aller Umstände und aller lässt sich die Sanktionsberechnung für jede Unen aller Parteien in CHF
de | Zwischenergebnis | Bonus in | Sanktion
in % [...] 100 - [...] 0 151'227 [...] 0 483'088 [...] 0 152'734 [...] 0 51'156 [...] 0 20'866 [...] 0 643'826 [...] 20 11'642 [...] 10 591'138 [...] 0 5'000 [...] 50 109'686 [...] 50 154'696 [...] 5 26'345 [...] 0 5'000 [...] 0 3'748 [...] 5 1'437'623 [...] 0 50'000 [...] 0 32'784
ie dazu Erklärungen unter Rz 1171 ff. zu Erklärungen unter Rz 1174 ff.
le dazu Erklärungen Rz 1175 ff.
u Erklärungen unter Rz 1177 ff.
D Kosten
1196.Nach Art. 2 Abs. 1 der Gebührenveı wer das Verwaltungsverfahren verursacht h
1197.Im Untersuchungsverfahren nach Ar aufgrund der Sachverhaltsfeststellung eine oder wenn sich die Parteien unterziehen. V hen.
1198.Nach Art. 4 Abs. 2 GebV-KG gilt ein sich namentlich nach der Dringlichkeit des ( den Personals. Auslagen für Porti sowie T eingeschlossen (Art. 4 Abs. 4 GebV-KG).
1199.Ist wie im vorliegenden Fall die Aufde eines Verfahrens, so können grundsatzlic Masse als dessen Verursacher gelten. Ent \Wettbewerbsbehörden, welche in Ermange stossend erscheinen liessen, eine Pro-Kop Gleichheits- aber auch Praktikabilitatserwag
1200.Die vorliegende Untersuchung wurde 2010 auf weitere beteiligte Unternehmen a fahrenskosten den erst später in die Unters sem Zeitpunkt zu belasten. Damit ergeber 18. August 2010 und enthält alle bis dahin 8 Unternehmen auferlegt, gegen welche di Der zweite Zeitraum beginnt am 19. August entstandenen Kosten. Diese werden allen ir
1201.Da die Verteilung der Verfahrenskos schaft, die sich an einem Kartell beteiligt h nicht, werden die Verfahrenskosten in der diesen Zeiträumen ins Verfahren involviert dann allen in der jeweiligen Periode in die L Unternehmen mit mehreren involvierten T dieser Tochtergesellschaften einen Anteil a Vorgehen rechtfertigt sich mit Blick auf die « welchen die Tochtergesellschaften G. Schn dem liessen sich alle Unternehmen, von de gende Verfahren involviert sind, von dense weils für alle Tochtergesellschaften eine Re
1202.Die solidarische Haftung ist nicht dire la GebV-KG verweist jedoch auf die allge sche Haftbarkeit der Parteien in Bezug aut Abs. 2 AllgGebV*"”).
310 Verordnung vom 25.2.1998 über die Gebür GebV-KG; SR 251.2).
Siehe zur Regelung der Kosten auch RPW und Türen; siehe auch RPW 2009/3, 221 R
Allgemeine Gebührenverordnung (AllgGeb\ ordnung KG (GebV-KG)*° ist gebührenpflichtig, at.
. 27 ff. KG besteht eine Gebührenpflicht, wenn unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt orliegend ist daher eine Gebührenpflicht zu beja-
Stundenansatz von CHF 100-400. Dieser richtet Seschäfts und der Funktionsstufe des ausführenelefon- und Kopierkosten sind in den Gebühren
ckung und Abklärung eines Kartells Gegenstand h alle Kartellisten gemeinsam und in gleichem sprechend gestaltet sich die bisherige Praxis der lung besonderer Umstände, die das Ergebnis als f-Verlegung der Kosten vornimmt. Insbesondere ungen stehen dabei im Vordergrund.**
> am 8. Juni 2009 eröffnet und am 19. August usgedehnt. Es rechtfertigt sich deshalb, die Veruchung einbezogenen Unternehmen erst ab die- | sich zwei Zeiträume. Der erste dauert bis zum entstandenen Kosten. Diese Kosten werden den e Untersuchung von Beginn weg geführt wurde. 2010 und enthält sämtliche ab diesem Zeitpunkt \volvierten Unternehmen auferlegt.
ten nicht davon abhängen soll, ob eine Gesellat, in eine Konzernstruktur eingebunden ist oder | jeweiligen Zeiträumen durch die Anzahl der in en Unternehmen geteilt. Diese Teile werden so- Jntersuchung involvierten Unternehmen auferlegt. ochtergesellschaften haben somit nicht für jede n den Verfahrenskosten zu übernehmen. Dieses her geringe Anzahl von Submissionsabreden, an id, Gebr. Meier und Neue Bau beteiligt sind. Zunen mehrere Tochtergesellschaften in das vorlie- Iben Rechtsvertretern vertreten. Diese haben jechtsschrift eingereicht.
kt in der Gebührenverordnung KG geregelt. Art. meine Gebührenverordnung, welche die solidaridie gesamten Verfahrenskosten vorsieht (Art. 2
ren zum Kartellgesetz (Gebührenverordnung KG, 2010/4, 772 f. Rz 480 ff., Baubeschläge für Fenster
z 174, Elektroinstallationsbetriebe Bern. /) vom 8.9.2004, SR 172.041.1.
1203.Gestützt auf die Funktionsstufe der n ein Stundenansatz CHF 120-290. Die ges Die Zusammensetzung und Aufteilung dies Erwägungen:
1204.Der Zeitaufwand der Untersuchung fü läuft sich auf 1051 Stunden und wird gestüt ten Mitarbeiter nach folgenden Stundenans;
379 Stunden zu CHF 120, ergebend
665 Stunden zu CHF 200, ergebend
7 Stunden zu CHF 250, ergebend C
1205.Die Kosten für die erste Periode der | auf CHF 180'230.- Diese Kosten werden dt stadium involvierten Unternehmen getei CHF 22'528.- ergibt) und den zu diesen U scher Haftung auferlegt (vgl. Art. 1a GebV-I
1206.Der Zeitaufwand der Untersuchung f beläuft sich auf insgesamt 1868 Stunden dem Fall betrauten Mitarbeiter nach folgend
29 Stunden zu CHF 120, ergebend (
279 Stunden zu CHF 130 CHF, erge
1'521 Stunden zu CHF 200, ergeber
39 Stunden zu CHF 290, ergebend (
1207.Die Kosten für die zweite Periode de haft auf CHF 355'260.
1208.In der zweiten Phase der Untersuchu ser 15 Unternehmen haben aufgrund der w wurden, auch einen geringen Verfahrensau te Verfahrenskosten von je CHF 10'000 aut pi von CHF 10'000 zu Lasten der Staatskas renskosten von CHF 315‘260 sind durch di durch 11, was einen Betrag von CHF 28'6€ renden Parteien und unter solidarischer H: Art. 2 Abs. 2 AllgGebV).
1209.Hüppi beantragt, schliesslich es sei ir mindestens CHF 30'000 zuzusprechen.
1210.Auf das vorliegende Verfahren ist da abweicht. Weder das KG noch das VwVG :
#13 Birchmeier, Cellere, Erne (inkl. Gebr. Meier
G. Schmid), Umbricht (inkl. Neue Bau), Wa
Birchmeier, Cellere, Erne (inkl. Gebr. Meier G. Schmid), Umbricht (inkl. Neue Bau), Wa ler.
Hüppi ([...] Fall; wobei die Untersuchung ge ([...] Fälle), Kappeli ([...] Fälle).
lit dem Fall betrauten Mitarbeiter rechtfertigt sich amten Verfahrenskosten betragen CHF 535'490. es Betrags ergeben sich aus den nachfolgenden
r die erste Periode (bis zum 18. August 2010) bezt auf die Funktionsstufe der mit dem Fall betrauatzen verrechnet
CHF 45'480 CHF 133'000 HF 1750.
Jntersuchung belaufen sich demnach gesamthaft ırch die Anzahl der in diesem ersten Verfahrens- It, (d.h. durch 8°, was einen Betrag von nternehmen gehörenden Parteien unter solidariir die zweite Periode (ab dem 19. August 2010) und wird gestützt auf die Funktionsstufe der mit en Stundenansätzen verrechnet:
HF 3'480
bend CHF 36'270 id CHF 304'200 HF 11'310.
r Untersuchung belaufen sich demnach gesamtng waren 15 Unternehmen involviert.*“ Vier dieanigen Abredesachverhalte, deren sie verdächtigt fwand verursacht.**° Ihnen sind deshalb reduzierzuerlegen, wobei die Verfahrenskosten von Hüpse ausgeschieden werden. Die restlichen Verfah- > Anzahl der übrigen Unternehmen zu teilen (d.h. 0 ergibt) und den zu diesen Unternehmen gehöiftung aufzuerlegen (vgl. Art. 1a GebV-KG i.V.m.
r eine Verfahrensentschädigung in der Höhe von
s VwVG anwendbar, soweit das KG nicht davon sehen fur das nicht streitige bzw. erstinstanzliche
), Granella, Implenia, Knecht (inkl. Meier Söhne und lo.
), Granella, Implenia, Knecht (inkl. Meier Söhne und lo, [EFAG], Graf, Hüppi, Käppeli, Sustra, Treier, Zieggen Hüppi eingestellt wird), Treier ([...] Fälle), Sustra
Verwaltungsverfahren eine Parteientschadi che Grundlage besteht aber im erstinstanzli spruch auf den Erhalt einer Parteientschäd digung wird deshalb abgewiesen.
E Ergebnis 1211.Nach dem Gesagten ergibt sich, dass
Aktiengesellschaft Cellere, Cellere Schöftland, ERNE Holding AG Lau Meier AG Rohrleitungsbau, [EFAG Hoch- und Tiefbau AG, Granella H AG, H. Graf AG, Implenia AG, Impl Bau AG, Meier Söhne AG, Bauunte Käppeli Bau AG, Treier AG, Umbric den, Walo Bertschinger Holding AC und Ziegler AG
in den Jahren 2006 — 2009 getroffe Massgabe von Art. 5 Abs. 3 lit. a ul werden gemäss Art. 49a Abs. 1 KG
Die Untersuchung gegen Hüppi wir
916 RPW 2005/2, Rz 34 f. m.w.H., Swico/Sens. 917 Urteil BGer vom 15. April 2009 (2C_715/20
Jung vor.°° Ohne entsprechende spezialgesetzlichen Verwaltungsverfahren des Bundes kein Angung.” Der Antrag auf eine Verfahrensentschädie von den Untersuchungsadressatinnen
AG Aarau, Daedalus Holding AG, Sustra AG fenburg, ERNE AG Bauunternehmung, Gebrüder |, Gewerbezentrum Unterfeld AG, Birchmeier ding AG, Granella AG, Hubschmid Beteiligungs enia Bau AG, Knecht Brugg Holding AG, Knecht rnehmung G. Schmid AG, KUPERA Holding AG, "ht Holding AG, Umbricht AG, Neue Bau AG Ba- 3, Walo Bertschinger AG, Ziegler Holding AG,
nen Submissionabreden (Fälle 1 bis 109) nach 1d ci.V.m. Abs. 1 KG unzulässig sind. Diese
d eingestellt.
08), E. 2.1.
Dispositiv
F Dispositiv Aufgrund des Sachverhalts und der vorange
1. Die an den unzulässigen Wettbewer nen werden für das vorstehend besc mit Art. 5 Abs. 3 Bst. a und ci.V.m. Al
Die Aktiengesellschaft Cellere und bene Verhalten unter solidarischeı CHF 151'227 belastet.
Die Daedalus Holding AG und die S bene Verhalten unter solidarischer Ha belastet.
Die ERNE Holding AG Laufenburg für das beschriebene Verhalten unter gesamt CHF 483'088 belastet.
Die ERNE Holding AG Laufenburg werden für das beschriebene Verhalt von insgesamt CHF 51'156 belastet.
Die Ernst Frey AG wird für dass CHF 152'734 belastet.
Die Granella Holding AG und die Gi ten unter solidarischer Haftung mit ein
Die Hubschmid Beteiligungs AG ut! Verhalten unter solidarischer Haftung lastet.
Die Implenia AG und die Implenia | unter solidarischer Haftung mit einem
Die Knecht Brugg Holding AG und Verhalten unter solidarischer Haftunc belastet.
Die Knecht Brugg Holding AG und | ne Verhalten unter solidarischer Haftu belastet.
Die Bauunternehmung G. Schmid A Betrag von CHF 11'642 belastet.
Die KUPERA Holding AG und die Verhalten unter solidarischer Haftung lastet.
Die Treier AG wird für das beschriek belastet.
Die Umbricht Holding AG und die Uı ten unter solidarischer Haftung mit eit tet.
henden Erwägungen verfügt die WEKO:
bsabreden beteiligten Untersuchungsadressatinhriebene Verhalten gestützt auf Art. 49a KG i.V. Ss. 1 KG mit folgenden Beträgen belastet:
die Cellere AG Aarau werden für das beschrie- Haftung mit einem Betrag von insgesamt
sustra AG Schöftland werden für das beschrieftung mit einem Betrag von insgesamt CHF 5'000
und die ERNE AG Bauunternehmung werden ‚solidarischer Haftung mit einem Betrag von ins-
und die Gebrüder Meier AG Rohrleitungsbau en unter solidarischer Haftung mit einem Betrag
beschriebene Verhalten mit einem Betrag von ranella AG werden für das beschriebene Verhalem Betrag von insgesamt CHF 643'826 belastet. 1d die H. Graf AG werden für das beschriebene mit einem Betrag von insgesamt CHF 20'866 be- 3au AG werden für das beschriebene Verhalten Betrag von insgesamt CHF 591'138 belastet.
lie Knecht Bau AG werden für das beschriebene
| mit einem Betrag von insgesamt CHF 109'686
Jie Meier Söhne AG werden für das beschriebeng mit einem Betrag von insgesamt CHF 154'696
‚G wird für das beschriebene Verhalten mit einem
Käppeli Bau AG werden für das beschriebene mit einem Betrag von insgesamt CHF 5'000 bejene Verhalten mit einem Betrag von CHF 3'748
nbricht AG werden für das beschriebene Verhal- 1em Betrag von insgesamt CHF 1'437'623 belas-
Die Neue Bau AG Baden wird für dé CHF 26'345 belastet.
Die Walo Bertschinger Holding AG beschriebene Verhalten unter solidar CHF 50'000 belastet.
Die Ziegler Holding AG und die Zie unter solidarischer Haftung mit einem
2. Die Untersuchung gegen die Huppi J sigen Verfahrenskosten von Hüppi vo Eine Parteientschädigung wird nicht z
3. Die übrigen Verfahrenskosten von in: führungen zu den Kosten folgenden V
- Gewerbezentrum Unterfeld AG samt CHF 51'188 und unter CHF 525'490.
- Aktiengesellschaft Cellere und unter solidarischer Haftung fur de
- ERNE Holding AG Laufenburg Meier AG Rohrleitungsbau: ins tung für den Betrag von CHF 525
- Granella Holding AG und Grane rischer Haftung fur den Betrag vo
- Implenia AG und Implenia Bau scher Haftung für den Betrag von
- Knecht Brugg Holding AG, Kn nehmung G. Schmid AG: insge: für den Betrag von CHF 525'490.
- Umbricht Holding AG, Umbrich 51'188 und unter solidarischer Ha
- Walo Bertschinger Holding AC 51'188 und unter solidarischer Hz
- Hubschmid Beteiligungs AG ur solidarischer Haftung für den Bett
- Ziegler Holding AG und Ziegle scher Haftung für den Betrag von
- Ernst Frey AG: CHF 28'660, | CHF 345‘260.
- Daedalus Holding AG und Sus unter solidarischer Haftung fur de
- Der KUPERA Holding AG und k ter solidarischer Haftung für den I
- Treier AG: CHF 10'000, unte CHF 345'260.
Die Verfügung ist zu eröffnen an:
as beschriebene Verhalten mit einem Betrag von
und die Walo Bertschinger AG werden für das ischer Haftung mit einem Betrag von insgesamt
gler AG werden für das beschriebene Verhalten Betrag von insgesamt CHF 32'784 belastet.
AG wird ohne Folgen eingestellt. Die anteilsmäsn CHF 10'000 gehen zu Lasten der Staatskasse. ugesprochen.
sgesamt CHF 525‘490 werden gemäss den Auserfügungsadressatinnen auferlegt:
und Birchmeier- Hoch und Tiefbau AG: insgesolidarischer Haftung für den Betrag von
Cellere AG Aarau: insgesamt CHF 51'188 und n Betrag von CHF 525'490.
, ERNE AG Bauunternehmung und Gebrüder gesamt CHF 51'183 und unter solidarischer Haf- ‘490.
Ila AG: insgesamt CHF 51'188 und unter solidan CHF 525'490.
AG: insgesamt CHF 51'188 und unter solidari- CHF 525‘490.
echt Bau AG, Meier Söhne AG und Bauuntersamt CHF 51'188 und unter solidarischer Haftung
t AG und Neue Bau AG Baden: insgesamt CHF ftung für den Betrag von CHF 525'490.
> und Walo Bertschinger AG: insgesamt CHF ftung für den Betrag von CHF 525'490.
id H. Graf AG: insgesamt CHF 28'660 und unter ag von CHF 345'260.
r AG: insgesamt CHF 28'660 und unter solidari- CHF 345‘260.
ınter solidarischer Haftung für den Betrag von
tra AG Schöftland: insgesamt CHF 10'000 und n Betrag von CHF 345'260.
äppeli Bau AG: insgesamt CHF 10'000 und un- 3etrag von CHF 345'260.
sr solidarischer Haftung für den Betrag von
Aktiengesellschaft Cellere, Hod Cellere AG Aarau, Bauunternehr
beide vertreten durch Kaspar Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau
Daedalus Holding AG, Allmends Sustra AG Schöftland, Aarauers
Letztere vertreten durch Dr. Bahnhofplatz 9, 8001 Zürich
ERNE Holding AG Laufenburg, ERNE AG Bauunternehmung, BE Gebrüder Meier AG Rohrleitunc
alle vertreten durch Dr. Thomas Kellerhals Anwälte, Effingerstrass
Ernst Frey AG, Rinaustrasse 104
Gewerbezentrum Unterfeld AG, Birchmeier Hoch- und Tiefbau |
beide vertreten durch Dr. Gaud Candreia, Niederer Kraft & Frey A
Granella Holding AG, Stumpenv Granella AG, Stumpenweg 8, 531
beide vertreten durch Dr. Jürg Schellenberg Wittmer, Lowenstra
Hubschmid Beteiligungs AG, Lé H. Graf AG, Bachstrasse 2, 5621
Hüppi AG, Widenholzstrasse 1, &
vertreten durch Dr. Thomas Stal Postfach 228, 8808 Pfaffikon SZ
Implenia AG, Industriestrasse 24 Implenia Bau AG, Steinacherma
beide vertreten durch Dr. Marcel und Nicolas Bonassi, Lenz & Stae
Knecht Brugg Holding AG, c/o | sowie
Knecht Bau AG, Aarauerstrasse Meier Söhne AG, Bauunternehm Bauunternehmung G. Schmid /
alle vertreten durch Dr. Reto Jacc Walder Wyss & Partner AG, Seef
lerstrasse 2, 9009 St. Gallen sowie nungen, Herzogstrasse 41, 5000 Aarau Hemmeler, Schärer Rechtsanwälte, Hintere
trasse 11, 6210 Sursee sowie trasse 44, 5040 Schöftland German Grüniger, BAUR HÜRLIMANN AG,
Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg sowie aslerstrasse 5, 5080 Laufenburg und jsbau, Langgass 5, 5244 Birrhard
; Bahler, Dr. Daniel Emch und Kathrin Enderli, e 1, Postfach 6916, 3001 Bern
10, 4303 Kaiseraugst
Gewerbestrasse 21, 5312 Döttingen sowie AG, Gewerbestrasse 21, 5312 Döttingen
enz Zindel, Nicolas Birkhauser und Dr. Philipp \G, Bahnhofstrasse 13, 8001 Zürich
veg 8, 5303 Würenlingen sowie 93 Würenlingen
Borer, Dr. Juhani Kostka und Michael Vlcek, sse 19, Postfach 1876, 8021 Zurich
andstrasse 24, 5524 Nesselnbach sowie Zufikon
304 Wallisellen 1eli, Roesle Frick & Partner, Churerstrasse 135,
, 8305 Dietlikon sowie ttweg 2a, 5033 Buchs AG
Meinhardt, Dr. Astrid Waser, Dr. Judith Bischof shelin, Bleicherweg 58, 8027 Zürich
<necht Bau AG, Aarauerstrasse 112, 5200 Brugg
112, 5200 Brugg und ung, Hauptstrasse 85, 5326 Schwaderloch und \G, Langmattstrasse 6, 5064 Wittnau
os, Dr. Daniel Zimmerli und Christian Meier, eldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zurich
- KUPERA Holding AG, c/o Otto N Aeschstrasse 20, 5610 Wohlen sı
- Käppeli Bau AG, Aeschstrasse 2
beide vertreten durch Dr. Basil Hı PARTNER, Rechtsanwälte Notari Muri
- Treier AG, Nebenbachweg 8, 51(
- Umbricht Holding AG, c/o Domi Untersiggenthal sowie
Umbricht AG, Steigstrasse 20, 5
Neue Bau AG Baden, Mellingers
alle vertreten durch Robert Vogel, Postfach, 5001 Aarau
Walo Bertschinger Holding AG,
Walo Bertschinger AG, Limmats
beide vertreten durch Dr. Mani Re 8027 Zürich
Ziegler Holding AG, Rheinstrass
Ziegler AG, Rheinstrasse 121, 4 beide vertreten durch Caspar Baz
Wettbewerbskommission
Prof. Dr. Vincent Martenet Prasident
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 T: 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werde ren und deren Begründung mit Angabe der rer oder seinem Vertreter unterzeichnet sei deschrift beizulegen.
lotter AG, Hoch- & Tiefbau, Wohlen, wie 0, 5610 Wohlen
ıber, chkp. CONRAD HOCHLI KINK UND at Steuerberatung, Luzernerstrasse 16, 5630
)7 Schinznach-Dorf
nik Umbricht, BUndtenstrasse 11f, 5417
300 Turgi und trase 6, 5400 Baden ‚ Röthlisberger Vogel Bircher, Jurastrasse 4,
Obere Zaune 24, 8001 Zurich sowie trasse 73, 8005 Zürich “inert, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90,
e 121, 4410 Liestal sowie 110 Liestal ider, Ochsengasse 19/21, 4460 Gelterkinden
Dr. Rafael Corazza Direktor
agen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, n. Die Beschwerdeschrift muss die Rechtsbegeh- Beweismittel enthalten und vom Beschwerdefth- 1. Die angefochtene Verfügung ist der Beschwer-