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Notenaustausch vom 8. Juli 2008 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Entscheidung 2008/456/EG mit Durchführungsbestimmungen zum Aussengrenzenfonds (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) Vorläufig angewendet ab dem 20. März 2010 Von der Bundesversammlung genehmigt am 1. Oktober 2010