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AS 2003 2230

Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (einschliesslich Schlussakte und Verständigungsprotokoll) und zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweizerichen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten

Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten und zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten

vom 18. Juni 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 20012, beschliesst:

Art. 1

1 Es werden genehmigt:

a. das Freihandelsabkommen vom 27. November 2000 zwischen den EFTA- Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten, samt Schlussakte und Verständigungsprotokoll; b. das Landwirtschaftsabkommen vom 27. November 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 5. Juni 2001 Ständerat, 18. Juni 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz

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