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AS 2004 2577

Verordnung über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten

Verordnung über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten

Änderung vom 12. Mai 2004

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 21. November 20011 über die Bearbeitung erkennungsdienst- licher Daten wird wie folgt geändert:

Art. 8 Bst. e Ziff. 5 In das AFIS werden aufgenommen: e. Zweifingerabdrücke, die Ausländern aufgrund der Ausländergesetzgebung abgenommen wurden, sofern die betroffene Person:

5. illegal in die Schweiz einreist.

II Diese Änderung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.

12. Mai 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 361.3

2004-0438 2577

Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten AS 2004