AS 2006 1761
Verordnung über vorsorgliche Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest
Verordnung über vorsorgliche Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest
Aufhebung vom 26. April 2006
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Einziger Artikel Die Verordnung vom 15. Februar 20061 über vorsorgliche Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest wird auf den 1. Mai
2006 aufgehoben.
26. April 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 AS 2006 741
2006-1101 1761
Vorsorgliche Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung AS 2006 der Klassischen Geflügelpest. Aufhebung