AS 2007 2189
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
Änderung vom 28. März 2007
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 29. November 20021 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks Der Ausdruck «Haft oder mit Busse» wird in den Artikeln 19–22 durch den Aus- druck «Busse» ersetzt.
Art. 17 Meldungen von Verstössen und Zusammenarbeit mit der EU Das Meldewesen und die Zusammenarbeit mit der EU richten sich nach der Stras- senverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20072.
Art. 18 Meldungen zu statistischen Zwecken Die Berichterstattung erfolgt nach der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20073.
Art. 23 Aufgehoben
Art. 25 Abs. 2 2 Die Gefahrgutkontrolle auf der Strasse und in den Betrieben richtet sich nach der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20074.
Art. 27 Aufgehoben