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AS 2007 2189

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)

Änderung vom 28. März 2007

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 29. November 20021 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks Der Ausdruck «Haft oder mit Busse» wird in den Artikeln 19–22 durch den Aus- druck «Busse» ersetzt.

Art. 17 Meldungen von Verstössen und Zusammenarbeit mit der EU Das Meldewesen und die Zusammenarbeit mit der EU richten sich nach der Stras- senverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20072.

Art. 18 Meldungen zu statistischen Zwecken Die Berichterstattung erfolgt nach der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20073.

Art. 23 Aufgehoben

Art. 25 Abs. 2 2 Die Gefahrgutkontrolle auf der Strasse und in den Betrieben richtet sich nach der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20074.

Art. 27 Aufgehoben