AS 2007 2935
Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel
Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL)
Änderung vom 21. Juni 2007
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet:
I Die Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über gentechnisch veränderte Lebensmittel wird wie folgt geändert:
Art. 7 Abs. 7bis 7bis Auf den Hinweis kann bei Lebensmitteln, Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfs- stoffen verzichtet werden, wenn: a. sie aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen wurden; b. sie von den Organismen abgetrennt, gereinigt und chemisch definierbar sind; und c. die Herstellung im geschlossenen System nach Artikel 3 Buchstabe d der Einschliessungsverordnung vom 25. August 19992 erfolgte.
II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
21. Juni 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin