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AS 2007 299

Verordnung des BVET (1/06) über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest

Verordnung des BVET (1/06) über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest

Änderung vom 18. Januar 2007

Das Bundesamt für Veterinärwesen verordnet:

I Die Verordnung des BVET (1/06) vom 16. März 20061 über vorübergehende Mass- nahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz

3 Aus den Gebieten Kroatiens, in denen die zuständigen Behörden eine zur Ent-

scheidung 2006/115/EG2 der Europäischen Kommission äquivalente Schutzmass- nahme verfügt haben, ist zusätzlich die Ein- und Durchfuhr folgender Tiere und Tierprodukte verboten:

II Anhang 2 wird wie folgt geändert: Streichen von Rumänien

III Diese Änderung tritt am 30. Januar 2007 in Kraft.

18. Januar 2007 Bundesamt für Veterinärwesen: Hans Wyss

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