AS 2007 355
Verordnung über den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen
Verordnung über den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Verordnung ETH-Bereich)
Änderung vom 31. Januar 2007
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung ETH-Bereich vom 19. November 20031 wird wie folgt geändert:
Art. 6 Sachüberschrift Anhörung
Art. 8 Antragsrecht Die Schulpräsidenten und -präsidentinnen sowie die Direktoren und Direktorinnen der Forschungsanstalten stellen dem ETH-Rat Antrag zur Wahl der übrigen Mitglie- der ihrer Schulleitung beziehungsweise zur Anstellung der übrigen Mitglieder ihrer Direktion.
Art. 19a Risikomanagement
1 Die ETH und die Forschungsanstalten betreiben ein Risikomanagement.
2 Der ETH-Rat regelt die Grundzüge des Risikomanagements in Weisungen. Er legt
insbesondere fest: a. die Ziele der Risikopolitik und die Verantwortlichkeiten bei deren Umset- zung; b. die Risikoerfassung; c. die Risikobewertung; d. die Risikobewältigung und -finanzierung; e. das Risikocontrolling.
3 Die ETH und die Forschungsanstalten tragen ihre Risiken selber; vorbehalten
bleiben Absatz 4 und spezialgesetzliche Bestimmungen.
1 SR 414.110.3
2006-1908 355
Verordnung ETH-Bereich AS 2007
4 Tritt bei den ETH oder bei den Forschungsanstalten ein Schadenereignis ein, das die Erfüllung ihrer in der Bundesgesetzgebung verankerten Aufgaben gefährdet, so beantragt der ETH-Rat nach Konsultation der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) beim Departement zuhanden des Bundesrates: a. eine Anpassung des Leistungsauftrags (Art. 33 Abs. 5 ETH-Gesetz); oder b. eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrags des Bundes und nötigenfalls des Zahlungsrahmens (Art. 34b ETH-Gesetz).
5 Der ETH-Rat informiert das Generalsekretariat des Departements und die EFV
über wesentliche Entwicklungen der Risikosituation und der Versicherungsdeckun- gen bei den ETH und bei den Forschungsanstalten.
II Diese Änderung tritt am 1. Februar 2007 in Kraft.
31. Januar 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
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