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AS 2007 355

Verordnung über den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Verordnung über den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Verordnung ETH-Bereich)

Änderung vom 31. Januar 2007

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung ETH-Bereich vom 19. November 20031 wird wie folgt geändert:

Art. 6 Sachüberschrift Anhörung

Art. 8 Antragsrecht Die Schulpräsidenten und -präsidentinnen sowie die Direktoren und Direktorinnen der Forschungsanstalten stellen dem ETH-Rat Antrag zur Wahl der übrigen Mitglie- der ihrer Schulleitung beziehungsweise zur Anstellung der übrigen Mitglieder ihrer Direktion.

Art. 19a Risikomanagement

1 Die ETH und die Forschungsanstalten betreiben ein Risikomanagement.

2 Der ETH-Rat regelt die Grundzüge des Risikomanagements in Weisungen. Er legt

insbesondere fest: a. die Ziele der Risikopolitik und die Verantwortlichkeiten bei deren Umset- zung; b. die Risikoerfassung; c. die Risikobewertung; d. die Risikobewältigung und -finanzierung; e. das Risikocontrolling.

3 Die ETH und die Forschungsanstalten tragen ihre Risiken selber; vorbehalten

bleiben Absatz 4 und spezialgesetzliche Bestimmungen.

1 SR 414.110.3

2006-1908 355

Verordnung ETH-Bereich AS 2007

4 Tritt bei den ETH oder bei den Forschungsanstalten ein Schadenereignis ein, das die Erfüllung ihrer in der Bundesgesetzgebung verankerten Aufgaben gefährdet, so beantragt der ETH-Rat nach Konsultation der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) beim Departement zuhanden des Bundesrates: a. eine Anpassung des Leistungsauftrags (Art. 33 Abs. 5 ETH-Gesetz); oder b. eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrags des Bundes und nötigenfalls des Zahlungsrahmens (Art. 34b ETH-Gesetz).

5 Der ETH-Rat informiert das Generalsekretariat des Departements und die EFV

über wesentliche Entwicklungen der Risikosituation und der Versicherungsdeckun- gen bei den ETH und bei den Forschungsanstalten.

II Diese Änderung tritt am 1. Februar 2007 in Kraft.

31. Januar 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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