AS 2008 3465
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)
Änderung vom 2. Juli 2008
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Der Anhang der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 wird gemäss Beilage geändert.
II Diese Änderung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
2. Juli 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 431.012.1
2008-1140 3465
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Anhang
Bundesamt für Statistik, Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unter- nehmensregisters (BUR) Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lehrlinge; Anzahl Grenzgänger/innen; Art der wirtschaftlichen Tätigkeit; Ausland- verflechtung, Aussenhandel; Rechts- form, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unter- nehmen oder Arbeitsstätten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Neu entstandene Unternehmen vierteljährlich, weitere Erhebungen bei Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amts- stellen, Gemeinden, Verbände
3466
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 8 wer- den die notwendigen Angaben zur Nachführung des Betriebs- und Unternehmensregisters verwendet. In Abweichung von Artikel 9 dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikations- nummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeordneten Wirtschaftszweige (NOGA-Code) sowie der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unternehmens oder einen Neben- betrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschafts- arten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 veröffentlicht werden.
3467
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Betriebszählung; sekundärer und tertiärer Wirtschaftssektor Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Betriebszählung Erhebungsgegenstand: Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Stand- ort, Auslandverflechtung, Rechts- form) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Arbeitsstätten und Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors mit Ausnahme der Landwirtschaft Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: 30. September 2008 Periodizität: Alle drei bis vier Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Amtsstellen, Gemeinden (obligatorisch) Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 9 dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikations- nummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeordneten Wirtschaftszweige (NOGA-Code) sowie der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unternehmens oder einen Neben- betrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschafts- arten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 veröffentlicht werden.
3468
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Konkursstatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Betreibungs- und Konkurs- statistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Konkurseröffnungen, -erledigungen und Nachlassverträge; Konkursverluste in Franken; Anzahl Zahlungsbefehle, Pfändungsvollzug und Verwertungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Betreibungs- und Konkursämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Keine
3469
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Landesindex der Konsumentenpreise Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Landesindex der Konsumen- tenpreise und harmonisierter Verbraucherpreisindex Erhebungsgegenstand: Entwicklung der Konsumentenpreise von Waren und Dienstleistungen, die für die privaten Haushalte von Bedeutung sind Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Nach Möglichkeit werden elektronische Datensammlungen erhoben (z.B. Scannerdaten).
3470
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Einkommens- und Verbrauchserhebung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Haushaltsbudgeterhebung Erhebungsgegenstand: Einnahmen und Ausgaben von privaten Haushalten, Mengen- verbrauch von ausgewählten Gütern, Strukturdaten von Haushalten und Personen, Konsum- und Spar- verhalten, Sonderthemen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Privathaushalte Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Keine
3471
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, CH-SILC) Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Erhebung der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC) Erhebungsgegenstand: Einkommen und Vermögen der Haushalte und ihrer Mitglieder, Indikatoren zu den Lebens- bedingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere soziodemografische und sozio- ökonomische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haus- halte und ihrer Mitglieder, Sonder- themen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Haushalten, telefonische Befragung, persönliche Befragung, schriftliche Ergänzungsbefragung, Daten- erhebung aus Steuer- und Sozial- versicherungsregistern Befragte: Personen in Privathaushalten (Befragung), kantonale und kommu- nale Steuerbehörden (Register- erhebung) und Zentrale Ausgleichs- stelle der AHV/IV (Register- erhebung) Auskunftspflicht: Freiwillig für Personen in Privat- haushalten (Befragung) Obligatorisch für steuerpflichtige natürliche Personen (Register- erhebung) und für Personen, die AHV-Beiträge einzahlen oder beziehen (Registererhebung) Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Sozialversicherungen, Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden und Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV
3472
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus dem Vorjahr wieder- verwendet werden.
3473
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv) Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung 2007–2011 Erhebungsgegenstand: Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz, Restholzverwertung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung im Jahr 2008, Stich- proben in den Jahren 2009–2012 Befragte: Sägereibetriebe der Schweiz Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Januar–Februar Periodizität: Alle 5 Jahre eine Vollerhebung, dazwischen jährlich Stichproben- erhebungen Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, BAFU Besondere Bestimmungen: Keine
3474
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Bilanz des Fleisch- und Geflügelmarktes Erhebungsorgan: Geschäftsstelle des Schweizerischen Bauernverbandes Bezeichnung der Erhebung: Bilanz des Fleisch- und Geflügelmarktes Erhebungsgegenstand: Synthesestatistik der Produktion und des Verbrauchs von Fleisch sowie des Fleischmarktes Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Direkterhebung der Schlachtungen auf der Basis einer Stichprobe von Unternehmen Befragte: Schlachtbetriebe, Kantonale Veterinärdienste Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich (Statistik der Schlachtungen) Jährlich (Bilanz des Fleischmarktes) Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Veterinärwesen, kantonale Veterinärdienste Besondere Bestimmungen: Keine
3475
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Erhebung der Gütertransporte auf der Strasse Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Erhebung der Gütertransporte auf der Strasse Erhebungsgegenstand: Inländische schwere Sachentrans- portfahrzeuge; Leistungen (Kilo- meter), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Ablade- orte, Leerfahrten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Erhebung auf dem Korrespondenz- weg oder mittels Internet-Befragung, basierend auf dem Eidgenössischen Fahrzeughalterregister des Bundes- amts für Strassen. Auswertung der LSVA-Daten und Fahrtenschreiber Befragte: Halter/innen von inländischen schweren Sachentransportfahrzeugen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Referenzperioden über das Jahr verteilt Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen Besondere Bestimmungen: Keine
3476
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse Erhebungsgegenstand: Sachentransportfahrzeuge mit aus- ländischer Immatrikulation beim Grenzübertritt Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung und Aus- wertung der LSVA-Daten Befragte: Führer/innen von ausländischen Sachentransportfahrzeugen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Referenztage über das Jahr verteilt Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raum- entwicklung, private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Keine
3477
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Statistik des öffentlichen Verkehrs Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik des öffentlichen Verkehrs Erhebungsgegenstand: Technische Angaben, Fahrzeuge, Betriebs- und Verkehrsleistungen, Personalbestand und Finanzen der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Eisenbahnen: quartalsweise, jährlich, 5-jährlich, andere Verkehrsmittel: jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Verkehr, Seilbahnen Schweiz (SBS) Besondere Bestimmungen: Keine
3478
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Mikrozensus Verkehr Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Mikrozensus Verkehr Erhebungsgegenstand: Von der Wohnbevölkerung benutzte Verkehrsmittel und zurückgelegte Strecken, aufgeteilt nach Fahrt- zwecken Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Privathaushalte und Personen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: 1974–1994/2000/2005 Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung (Kofederführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Kantone und Regionen, private Auftragsnehmer Besondere Bestimmungen: Keine
3479
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Touristische Transportanlagen der Schweiz Aufgehoben
3480
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Alpen- und grenzquerender Personenverkehr Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Alpen- und grenzquerender Personenverkehr Erhebungsgegenstand: Personenverkehr auf Schiene und Strasse an den Alpen- und Grenz- übergängen der Schweiz Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobeerhebung Befragte: Führer/innen von Personenwagen, Cars und Motorrädern, Zugreisende Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Eidgenössische Zoll- verwaltung, im Fernverkehr tätige Eisenbahnunternehmen, private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Keine
3481
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Statistik der sozial-medizinischen Institutionen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der sozial- medizinischen Institutionen Erhebungsgegenstand: Betriebe nach Rechtsformen, Neu- gründungen und Aufhebungen von Betrieben, verfügbare Plätze; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und der Klienten. Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträge (KVG und nicht KVG), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung. Für die Betriebe, die keine KVG- Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizit- deckung und Anlagebuchhaltung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Alters- und Pflegeheime, Institutionen zur stationären Betreuung von Behinderten und Suchtkranken, Betriebe zur Behandlung von Personen mit psychosozialen Problemen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone
3482
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet. Das Bundesamt für Gesundheit verwendet die Daten der Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, für die Überwachung des Kostendeckungsgrades, der Wirt- schaftlichkeit und der Qualität der Leistungen (Art. 21 Abs. 4 des BG vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Die Preisüberwacherin oder der Preisüberwacher verwendet diese Daten zur Erfüllung der Auf- gaben nach Artikel 4 des Preis- überwachungsgesetzes vom 20. Dezember 1985 (PüG; SR 942.20). Die kantonalen Gesund- heitsdirektionen, die mit der Durch- führung sowie der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung des KVG betraut sind, können diese Daten verwenden, soweit es für die Erfüllung der ihnen nach dem KVG übertragenen Aufgaben erforderlich ist (Art. 84 KVG). Die Daten können mit denjenigen der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser verknüpft werden.
3483
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Medizinische Statistik der Krankenhäuser Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Medizinische Statistik der Krankenhäuser Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Krankenhäuser Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifika- tion der Krankheiten (ICD),
10. Revision, die diagnostischen und
operativen Eingriffe nach dem Code der CHOP, der adaptierten schweize- rischen Ausgabe der amerikanischen Operationsklassifikation, ICD-9-CM- Vol. 3, zu schlüsseln. Die Daten können mit denjenigen der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen und der Statistik diagnosebezogener Fallkosten ver- knüpft werden.
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Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Statistik diagnosebezogener Fallkosten Erhebungsorgan Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik diagnosebezogener Fallkosten Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Hospitalisation, Diagnose- und Operationscodes, fakturierter Betrag von stationär oder ambulant behandelten Personen, Leistungen nach TARMED-Position von ambulant behandelten Personen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Indirekte Teilerhebung und Ver- knüpfung mit Daten der Medizini- schen Statistik der Krankenhäuser Die Kosten- und Leistungsdaten der Krankenhäuser werden von der Organisation der Tarifpartner und Kantone für die Vergütung der stationären Behandlung (CaseMix- Office) auf elektronischem Weg übermittelt. Befragte: Organisation der Tarifpartner und Kantone (CaseMixOffice) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
3485
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung Erhebungsgegenstand: Angaben über die Behandlungen und deren Ergebnisse nach Art. 11 Abs. 2 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998, FMedG (SR 810.11) und soziodemografische Merkmale der Behandelten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung auf der Grundlage des klinischen Patientendossiers Befragte: Zentren für Fortpflanzungsmedizin, Bewilligungsinhaber gemäss Art. 8 FMedG Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Erhebung: − Periodizität der Berichterstattung: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM), Kantonsärztliche Dienste (Bewilligungsbehörde) Besondere Bestimmungen: Keine
3486
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeemp- fänger Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger Erhebungsgegenstand: Empfänger kantonaler und kommu- naler bedarfsabhängiger Leistungen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobe der Gemeinden Vollerhebung in den Gemeinden auf Jahresbasis Befragte: Zuständige Dienststellen in den Kantonen und Gemeinden, betroffene Personen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV, Bundesamt für Sozial- versicherungen, Staatssekretariat für Wirtschaft, Bundesamt für Migration Besondere Bestimmungen: –
3487
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und Asylbereich Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und Asylbereich Erhebungsgegenstand: Personen des Flüchtlings- und Asyl- bereichs, die Sozialhilfe beziehen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung und Stichprobe Befragte: Von den Kantonen mit der Aus- richtung der Sozialhilfe beauftragte Organe Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Ein- bis zweimal jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Migration, Kantone, Gemeinden, Hilfswerke und weitere dossierführende Stellen Besondere Bestimmungen: –
3488
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Personen in Ausbildung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Personen in Ausbildung Erhebungsgegenstand: Schülerinnen, Schüler, Studierende, Klassen, Lehrverträge (nur Berufe nach Berufsbildungsgesetz, SR 412.10). Schulische, sozio- demografische Merkmale Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Schulen, Verbände Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Gemeinden, Verbände Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet.
3489
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Kompetenzmessungen bei den 15-Jährigen (PISA: «Programme for International Student Assessment») Aufgehoben
3490
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Statistik der Maturitäten Aufgehoben
3491
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Statistik der Bildungsabschlüsse Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Bildungsabschlüsse Erhebungsgegenstand: Abschlüsse auf der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäten, Berufs- maturitäten, Lehrabschlüsse, Abschlüsse an Handels- und Fach- mittelschulen) sowie Abschlüsse auf der Tertiärstufe (Abschlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Schulen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung und Forschung für die Schweizerische Maturitätskommission (SMK), Eidgenössische Berufs- maturitätskommission (EBMK) Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Schulen, Verbände Besondere Bestimmungen: Keine
3492
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Lehrkräfte Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Lehrkräfte Erhebungsgegenstand: Lehrkräfte (demografische Merk- male, Status, Ausbildung) und ihre Unterrichtsleistung (ohne Hoch- schulen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Schulen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Schulen Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet.
3493
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Erhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Erhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden Erhebungsgegenstand: Studium, Angaben zum Werdegang, Erwerbstätigkeit, finanzielle Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von Studierenden, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweizeri- schen Register der Studierenden SHIS Befragte: Studierende der Hochschulen Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle drei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Hochschulen, Befragungsinstitute Besondere Bestimmungen: Keine
3494
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Erhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Stipendien und Darlehen Erhebungsgegenstand: Stipendien und Darlehen (Betrag und Art des Beitrages), Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantone, Gemeinden, weitere Institutionen, die Ausbildungs- beihilfen vergeben Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone Besondere Bestimmungen: Die Kantone sorgen für die Durch- führung der Erhebung in ihrem Gebiet.
3495
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Indikatoren zum Kultur- und Medienbetrieb Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Indikatoren zum Kultur- und Medienbetrieb Erhebungsgegenstand: Produktion, Diffusion und Konsum; Autoren, Institutionen, Aufführungen und Veranstaltungen, Publikum, Finanzen, Personal Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebungen oder Stichproben- erhebungen Befragte: Museen, Theater, Medien Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur, Bundesamt für Kommunikation, Zeitungsverle- gerverband, Verband der Museen der Schweiz, Schweizerischer Bühnen- verband, Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), AG für Werbemittelforschung (WEMF), Suissimage Besondere Bestimmungen: Keine
3496
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Indikatoren zum Kultur- und Medienbetrieb Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Statistik des Kulturverhaltens Erhebungsgegenstand: Frequenz der Teilnahme an kulturel- len Aktivitäten, eigene Kulturaktivi- täten, Motivation, Anreize, Hürden, Zufriedenheit, Meinung usw. der Schweizer Bevölkerung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; telefonische Befragung Befragte: Personen in Privathaushalten Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Alle 3–4 Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur, Befragungs- institute Besondere Bestimmungen: Keine
3497
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Einfügen nach: Bundesamt für Statistik, Statistik des Kulturverhaltens Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Schweizerische Bibliothekenstatistik Erhebungsgegenstand: Informationen über die Struktur, die Funktionsweise und die Entwicklung der Bibliotheken Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung sowie Stichproben- erhebung, Internet-Befragung Befragte: Bibliotheken Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung: Anfang März bis Mitte April Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Institut für Verwaltungsmanagement der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften Besondere Bestimmungen: –
3498
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Film- und Kinostatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Film- und Kinostatistik Erhebungsgegenstand: Produktion, Verleih, Vorführung und Konsum von Filmen, Ausstattung der Kinobetriebe, Vielfalt des Film- angebots und Förderung von Schweizer Filmen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Produktions-, Verleih- und Kino- unternehmen, Pro Cinema Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Kultur, Pro Cinema und weitere Organisationen der Filmbranche Besondere Bestimmungen: Keine
3499
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Statistik, Schweizerische Filmstatistik (SFS) Aufgehoben
3500
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens Erhebungsorgan: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Bezeichnung der Erhebung: Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens Erhebungsgegenstand: Leistungen (Entwicklungszusam- menarbeit und humanitäre Hilfe) der Kantone und Gemeinden an Ent- wicklungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens, an schweizerische Organisationen oder direkt einbezahlte Beiträge Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, schriftliche Befragung Befragte: Kantone und Gemeinden Auskunftspflicht: Freiwillig Zeitpunkt der Durchführung – Periodizität: Vollerhebung alle fünf Jahre bei den Kantonen und allen Gemeinden der Schweiz; jährliche Erhebungen bei den Kantonen und Gemeinden, die Beiträge leisten Mitwirkende bei der Durchführung: Institut de hautes études inter- nationales et du développement (IHEID), Genève Besondere Bestimmungen: Keine
3501
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Berufsberatung Aufgehoben
3502
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen Erhebungsorgan: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bezeichnung der Erhebung: Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen Erhebungsgegenstand: Prüfungen, Prüflinge nach sozio- demografischen Merkmalen und Erfolgen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Berufsverbände Auskunftspflicht: Obligatorisch für alle BBT-Berufe Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: –
3503
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Eidgenössische Steuerverwaltung, Statistik der direkten Bundessteuer Erhebungsorgan: Eidgenössische Steuerverwaltung Bezeichnung der Erhebung: Statistik der direkten Bundessteuer Erhebungsgegenstand: Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, nach Kantonen und Gemeinden sowie Einkommens- bzw. Gewinnstufen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Steuerverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Steuerverwaltungen Besondere Bestimmungen: Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern
3504
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Eidgenössische Steuerverwaltung, Direkte Bundessteuer: Steuererträge und Kopf- quoten nach Gemeinden Erhebungsorgan: Eidgenössische Steuerverwaltung Bezeichnung der Erhebung: Direkte Bundessteuer: Steuererträge und Kopfquoten nach Gemeinden Erhebungsgegenstand: Steuererträge und Kopfquoten der natürlichen und juristischen Personen nach Gemeinden Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Steuerverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Steuerverwaltungen Besondere Bestimmungen: Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern
3505
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Eidgenössische Steuerverwaltung, Gesamtschweizerische Vermögensstatistik Erhebungsorgan: Eidgenössische Steuerverwaltung Bezeichnung der Erhebung: Gesamtschweizerische Vermögensstatistik Erhebungsgegenstand: Vermögen der natürlichen Personen nach Kantonen und Stufen des Reinvermögens Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Steuerverwaltungen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Steuerverwaltungen Besondere Bestimmungen: Keine
3506
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Eidgenössische Steuerverwaltung, Mehrwertsteuer: Umsätze und Steuererträge Aufgehoben
3507
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Raumentwicklung, Bauzonenstatistik Schweiz Erhebungsorgan: Bundesamt für Raumentwicklung Bezeichnung der Erhebung: Bauzonenstatistik Schweiz Erhebungsgegenstand: Digitale Datensätze (Geodaten) der Bauzonen. Erhobene Merkmale: Perimeter, Zonentyp, Stand der Erschliessung, Nutzungsziffer Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Raumplanungsämter/ kantonale GIS-Fachstellen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals 2007 Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: – Besondere Bestimmungen: Keine
3508
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
Bundesamt für Energie, Gesamtenergiestatistik Erhebungsorgan: Bundesamt für Energie Bezeichnung der Erhebung: Gesamtenergiestatistik Erhebungsgegenstand: Produktion, Verbrauch, Ein- und Ausfuhr von Erdöl, Elektrizität, Erdgas, Kohle, Fernwärme und industriellen Abfällen. Produktion von Elektrizität und Wärme aus neuen erneuerbaren Energien mittels statistischen Erhebungen in den Bereichen Energieholz, Sonne, Biogas, Klärgas, Deponiegas, Wind, Wärmepumpen, Kehrichtverbren- nung, Spezialfeuerungen. Anzahl, Verkäufe und installierte Leistung der Energieanlagen erneuerbarer Energien. Ausgaben der End- verbraucher, andere energierelevante Wirtschaftsdaten. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Voll- und Teilerhebungen Befragte: Fernheizwerke, Unternehmen des
2. und 3. Sektors, Haushalte,
Betreiber/innen von Anlagen in den Bereichen Energieholz, Sonnen- energie, Biogas, Kehricht- verbrennung und Wärmepumpen Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: – Periodizität: Monatlich, jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, Fachverbände Besondere Bestimmungen: Keine
3509
Statistikerhebungsverordnung AS 2008
3510