Lexipedia

AS 2008 429

Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz

Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz

vom 5. Oktober 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 61a Absatz 2 und 65 Absatz 1 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 20072, beschliesst:

Art. 1

1 Der Bund kann im Rahmen der bewilligten Kredite für die folgenden gemeinsamen

Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz Bei- träge gewähren: a. Schweizerischer Bildungsserver; b. Bildungsmonitoring; c. Kompetenzmessungen bei Jugendlichen (PISA).

2 Die Bundesversammlung bewilligt mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungs-

rahmen für eine mehrjährige Periode.

Art. 2 Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn: a. die Kantone sich an der Finanzierung der gemeinsamen Projekte hälftig beteiligen; b. Auftrag und Leistung der gemeinsamen Projekte in Leistungsverträgen ver- bindlich geregelt sind.

Art. 3

1 Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie vollzieht dieses Gesetz.

2 Es arbeitet mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen zusammen und

schliesst die notwendigen Leistungsverträge ab.

SR 410.1

2006-3360 429

Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung AS 2008 des Bildungsraums Schweiz

Art. 4

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

3 Dieses Gesetz gilt bis zum 31. Dezember 2011.

Ständerat, 5. Oktober 2007 Nationalrat, 5. Oktober 2007 Der Präsident: Peter Bieri Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker

Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung

1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 24. Januar 2008 unbenützt abge-

laufen.3

2 Es wird auf den 25. Februar 2008 in Kraft gesetzt.4

13. Februar 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

3 BBl 2007 6973

4 Der Beschluss über das Inkrafttreten erfolgte mit Präsidialentscheid vom 12. Februar 2008.

Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz | Lexipedia | Lexipedia