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AS 2008 4821

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

vom 20. März 2008

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. September 20072, beschliesst:

Art. 1

1 Das Übereinkommen vom 20. Oktober 2005 über den Schutz und die Förderung

der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Übereinkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.

Nationalrat, 20. März 2008 Ständerat, 20. März 2008 Der Präsident: André Bugnon Der Präsident: Christoffel Brändli Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Christoph Lanz

Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 10. Juli 2008 unbenützt abge- laufen.3

11. Juli 2008 Bundeskanzlei

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