AS 2010 2141
Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung
Übereinkommen vom 26. Juni 1990 über die vorübergehende Verwendung
SR 0.631.24; AS 1995 4685
Übersetzung1
Änderung der Anlage B.2. Vom Eidgenössischen Finanzdepartement genehmigt am 20. Mai 2009 In Kraft getreten für die Schweiz am 3. Oktober 2009
Anhang III Folgender neuer Absatz K wird angefügt: «K. Ausrüstungen für das Schaustellergewerbe, vorausgesetzt ihr Betrieb oder ihre Wartung erfordert besondere Techniken sowie Fähigkeiten oder Kenntnisse.»
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2010 2141).
2009-1303 2141
Vorübergehende Verwendung AS 2010
2142