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AS 2010 2963

Verordnung über Änderungen im Bereich der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer

Verordnung über Änderungen im Bereich der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer

vom 18. Juni 2010

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:

1. Verordnung vom 3. Dezember 19731 über die Stempelabgaben

Gliederungstitel vor Art. 16

25 Abgabebefreiung; Guthaben im Konzern;

Stundung und Erlass der Abgabeforderung

Art. 16a Guthaben im Konzern

1 Zwischen Konzerngesellschaften bestehende Guthaben gelten weder als Obliga-

tionen noch als Geldmarktpapiere nach Artikel 5a Absatz 1 des Gesetzes; dies gilt unabhängig von ihrer Laufzeit, ihrer Währung und ihrem Zinssatz.

2 Als Konzerngesellschaften im Sinne von Absatz 1 gelten Gesellschaften, deren

Jahresrechnungen nach anerkannten Standards zur Rechnungslegung in einer Kon- zernrechnung vollkonsolidiert werden.

3 Die Regelung nach Absatz 1 ist nicht anwendbar, wenn eine inländische Konzern-

gesellschaft eine Obligation einer zum gleichen Konzern gehörenden ausländischen Gesellschaft garantiert.