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AS 2011 2357

Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich

Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV)

Änderung vom 11. Mai 2011

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 4. November 20091 über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich wird wie folgt geändert:

Art. 18 Abs. 2 und 3

2 Für die Geräte, mit denen die Atem-Alkoholprobe durchgeführt wird, gelten die

Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20072, die Messmittelverord- nung vom 15. Februar 20063 und die entsprechenden Ausführungsvorschriften des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

3 Das BAV regelt in einer Richtlinie die Handhabung der Geräte zur Durchführung

von Atem-Alkoholproben.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

11. Mai 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova